14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

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schokoschendrezki
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Beitrag von schokoschendrezki »

von Grimm hat geschrieben:(12 Feb 2016, 21:20)

Polnische Presse ist derzeit einfach , naja, der Versuch den "Stürmer" auf polnisch wiederzubeleben.
Noch gibt es glücklicherweise ebensoweniig "die" polnische wie "die" ungarische (deutsche, russische usw. ) Presse ...
Ich habe nie in meinem Leben irgendein Volk oder Kollektiv geliebt ... ich liebe in der Tat nur meine Freunde und bin zu aller anderen Liebe völlig unfähig (Hannah Arendt)
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H2O
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

von Grimm hat geschrieben:(12 Feb 2016, 21:30)

Ich glaube nicht,
und damit bin nicht allein.
Das glaube ich Ihnen sofort!
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Umetarek
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Umetarek »

H2O hat geschrieben:(12 Feb 2016, 21:31)

Ich wollte gern wissen, was unsere Ämter zu tun gedenken, wenn schon
bei so geringer Anzahl in NL und DK so viele minderjährige "Ehefrauen"
festgestellt wurden. Eigentlich naheliegend, oder? Bei "minderjährig" war
dort sehr klar und wiederholt die Zahl "15" zu lesen. "Ehemänner" werden
das wohl kaum sein...
Bei 15jährigen gibts Einzelfallprüfung steht da, nicht dass die 27 15Jahre alt sind. Und warum sollen die nicht auch männlich sein? Auch Männer werden bisweilen zwangsverheiratet in ihrer Jugend.

Macht das einen Unterschied?
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H2O
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Umetarek hat geschrieben:(12 Feb 2016, 21:35)

Bei 15jährigen gibts Einzelfallprüfung steht da, nicht dass die 27 15Jahre alt sind. Und warum sollen die nicht auch männlich sein? Auch Männer werden bisweilen zwangsverheiratet in ihrer Jugend.

Macht das einen Unterschied?
Das macht nach dänischem Gesetz gar keinen Unterschied;
nur ist die Wahrscheinlichkeit für dieses Alter <15 des Ehemanns
eines Flüchtlingspaars unwahrscheinlich und widerspricht auch
den beobachteten Fällen... auch in NL.

"15" ist die obere Grenze, an der Dänen einschreiten; wo liegt
die untere? Eine 14-jährige ist schwanger... hatte ich aber auch
schon abgeschrieben. Welche Fakten fehlen Ihnen noch?

Was also sollten unsere Ämter schleunigst tun?
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Umetarek
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Umetarek »

H2O hat geschrieben:(12 Feb 2016, 21:43)

Das macht nach dänischem Gesetz gar keinen Unterschied;
nur ist die Wahrscheinlichkeit für dieses Alter <15 des Ehemanns
eines Flüchtlingspaars unwahrscheinlich und widerspricht auch
den beobachteten Fällen... auch in NL.

Was also sollten unsere Ämter schleunigst tun?
Welchen beobachteten Fällen in den Niederlanden? Hast du eine Quelle? Über was reden wir hier, wie soll man ohne Munition argumentieren? Sie tun was man tun kann, was sollen sie denn sonst tun?
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Umetarek »

H2O hat geschrieben:(12 Feb 2016, 21:43)

Das macht nach dänischem Gesetz gar keinen Unterschied;
nur ist die Wahrscheinlichkeit für dieses Alter <15 des Ehemanns
eines Flüchtlingspaars unwahrscheinlich und widerspricht auch
den beobachteten Fällen... auch in NL.

"15" ist die obere Grenze, an der Dänen einschreiten; wo liegt
die untere? Eine 14-jährige ist schwanger... hatte ich aber auch
schon abgeschrieben. Welche Fakten fehlen Ihnen noch?
Zum Beispiel, dass es sich bei diesen Fällen nicht um Einzelfälle handelt (unter den Flüchtlingen). Zum Beispiel, dass nicht schon alles getan wird, was machbar ist.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Umetarek hat geschrieben:(12 Feb 2016, 21:47)

Welchen beobachteten Fällen in den Niederlanden? Hast du eine Quelle? Über was reden wir hier, wie soll man ohne Munition argumentieren? Sie tun was man tun kann, was sollen sie denn sonst tun?
Sie sind zu faul zum Mitarbeiten!
Die gewünschten Daten sind in DIE WELT zu lesen,
die "Joker" in Beitrag #8 zitiert hatte und auf die ich
erneut verwiesen hatte, siehe Beitrag #45.

Den Nürnberger Trichter kann ich Ihnen nicht aufsetzen.

Was also sollten unsere Ämter schleunigst tun?
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Ammianus
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Ammianus »

JFK hat geschrieben:(12 Feb 2016, 20:46)

Und welche Kultur soll das sein???
Das wäre die Form der islamischen Kultur, wie sie scheinbar in der IRI praktiziert wird..
"Ich möchte an einem Ort sein, an dem es keine Politik gibt, keine Waffen, keine Religion."
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von JFK »

Ammianus hat geschrieben:(12 Feb 2016, 22:11)

Das wäre die Form der islamischen Kultur, wie sie scheinbar in der IRI praktiziert wird..
In Iran ist das Mindestalter für Mädchen 13 Jahre und für Jungen 15 Jahre laut Gesetz, im Islam gibt es keine Regelung, eine Islamische Ehe getraut von einem Iman kann auch ab 9 Jahren vollzogen werden, sie hat aber rechtsstaatlich keine Gültigkeit und steht unter Strafe.

Das ist das Problem einer 1400 Jahre alter Rechtsprechung, aber Kultur ist das nicht.
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Ammianus
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Ammianus »

Ja und früher, wie hier auch zu lesen, war es 9, wurde heraufgesetzt, wobei es eben Betrebungen gibt, dies wieder herabzusetzen. Kannst du alles hier im Strang nachlesen. Kannst aber auch mal googeln z.B. zum Zivilrecht in Thrakien (Griechenland).

Dann erteile ich dir die außerordentliche Vollmacht auf Grund der mir von den Göttern gegebenen Allmacht in der Wiki den 1. Absatz zum Stichwort "Kultur" zu lesen. Danach kannst du ganz im Sinne Southparks sagen: "Heute habe ich wieder was gelernt."

Kleiner Tip: Lass diese Tricksereiversuche.
"Ich möchte an einem Ort sein, an dem es keine Politik gibt, keine Waffen, keine Religion."
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Versutus »

Ammianus hat geschrieben:(12 Feb 2016, 20:38)

Einfach mal "Hinterwald" und "Silbermond" eingeben. Und wenn man eine Kultur, in der es zu mindest toleriert wird, wenn nicht als göttliche Regelung angesehen, dass ein 50 Jähriger seinen Dings in die Dings einer 9 Jährigen steckt, natürlich unter der Bedingung, dass die Kleine "ja" gesagt hat und der zuständige männliche Vormund sein Einverständnis erklärte, abwertet - ja dann ist man ein ganz Pöhser.
Ich möchte nicht, dass sie darstellen, ich hätte mich in irgend einer Form positiv dazu
geäußert. Ich lehne das ab. Das bitte ich zur Kenntnis zu nehmen.


Das Thema lautet <14-Jährige Ehefrauen...>

Anbei nochmals ein Link, zur Aufklärung Deutesches Jugendschutzgesetz:
Ab wann ist der erste Sex erlaubt?
Jugendschutzgesetz definiert "Schutzaltersgrenze" bei 14 Jahren
Grundsätzlich liegt die gesetzliche sexuelle "Schutzaltersgrenze" für Mädchen und Jungs beim 14. Lebensjahr. Das bedeutet, wenn einer der Partner unter 14 und der/die andere mindestens 14 Jahre alt ist, ist Sex verboten. Auch wenn der/die unter 14-Jährige selbst Sex haben möchte. Dies gilt also auch, wenn zum Beispiel der Junge 14 und das Mädchen 13 ist. Dann könnten die Eltern des unter 14-jährigen Partners Strafanzeige erstatten. Hier gilt aber - vorausgesetzt die Beziehung verläuft von beiden Seiten auf freiwilliger Basis: Wo kein Kläger, da kein Richter.
http://www.t-online.de/eltern/jugendlic ... aubt-.html
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Versutus hat geschrieben:(13 Feb 2016, 09:13)

Ich möchte nicht, dass sie darstellen, ich hätte mich in irgend einer Form positiv dazu
geäußert. Ich lehne das ab. Das bitte ich zur Kenntnis zu nehmen.


Das Thema lautet <14-Jährige Ehefrauen...>

Anbei nochmals ein Link, zur Aufklärung Deutesches Jugendschutzgesetz:


Jugendschutzgesetz definiert "Schutzaltersgrenze" bei 14 Jahren



http://www.t-online.de/eltern/jugendlic ... aubt-.html
So weit, so klar. Muß denn nicht unser Rechtsstaat
mit besonderem Nachdruck diesen Gesetzesbruch
verfolgen, wenn er in unseren Nachbarstaaten als
offenbar genügend häufig erkannt wurde? Die Aussage
"keine Ahnung" halte ich für ziemlich unbefriedigend.

Tut sich da etwas?
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Ammianus
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Ammianus »

Versutus hat geschrieben:(13 Feb 2016, 09:13)

Ich möchte nicht, dass sie darstellen, ich hätte mich in irgend einer Form positiv dazu
geäußert. Ich lehne das ab. Das bitte ich zur Kenntnis zu nehmen.


Das Thema lautet <14-Jährige Ehefrauen...>

Anbei nochmals ein Link, zur Aufklärung Deutesches Jugendschutzgesetz:


Jugendschutzgesetz definiert "Schutzaltersgrenze" bei 14 Jahren



http://www.t-online.de/eltern/jugendlic ... aubt-.html
Hier versucht nur einer was darzustellen bloss dass du dir diese Tricksereien sparen kannst. Du darfst jetzt wegtreten ...
"Ich möchte an einem Ort sein, an dem es keine Politik gibt, keine Waffen, keine Religion."
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Versutus

Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Versutus »

H2O hat geschrieben:(13 Feb 2016, 10:26)

So weit, so klar. Muß denn nicht unser Rechtsstaat
mit besonderem Nachdruck diesen Gesetzesbruch
verfolgen, wenn er in unseren Nachbarstaaten als
offenbar genügend häufig erkannt wurde? Die Aussage
"keine Ahnung" halte ich für ziemlich unbefriedigend.

Tut sich da etwas?
Ja, da tut sich was.
Ausbildung als Alternative zur Ehe (...)
Außerdem sei es mit Gesetzen allein nicht getan. Das Phänomen der Kinderbräute müsse generell aus der Welt geschafft werden. Die Nichtregierungsorganisation "Girls not brides" setzt unter anderem auf Aufklärung der Eltern und der religiösen Führer vor Ort sowie den Bau von Mädchenschulen - Ausbildung als Alternative zur Ehe.
http://www.deutschlandfunk.de/schutz-vo ... _id=340931

Bei uns wird eine Unterscheidung bei Zwangsheirat und Minderjährigen vorgenommen.
http://www.welt.de/vermischtes/article1 ... tragt.html
Versutus

Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Versutus »

Ammianus hat geschrieben:(13 Feb 2016, 11:20)

Hier versucht nur einer was darzustellen bloss dass du dir diese Tricksereien sparen kannst. Du darfst jetzt wegtreten ...
Danke.
Es interessiert mich nicht mehr, was sie hier von sich geben.
Offenbar legen sie sich ohnehin lieber an.
So hat eben jeder andere Motive in einem Forum zu schreiben.
Alles Gute.
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H2O
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Versutus hat geschrieben:(13 Feb 2016, 11:23)

Ja, da tut sich was.



http://www.deutschlandfunk.de/schutz-vo ... _id=340931

Bei uns wird eine Unterscheidung bei Zwangsheirat und Minderjährigen vorgenommen.
http://www.welt.de/vermischtes/article1 ... tragt.html
Nein, der Rechtsstaat lässt mit geschlossenen Augen
zu, daß ein gesetzwidriger Zustand in unseren Aufnahme-
lagern gelebt werden kann, weil Asylanträge erst nach
bekannt langer Bearbeitungszeit entschieden werden können.

Politische Ansätze in den Herkunftsländern gegen Ehen von
Minderjährigen sind löblich, aber eben im bekannten Chaos
von Miteinander und Nebeneinander von Staat und Religion
nicht sonderlich wirksam. Das heißt aber, daß unser Staat
mit Vorrang solche Straftaten auf deutschem Hoheitsgebiet
aufklären und bekämpfen müsste, schon weil in NL und DK
dieser Mißstand deutlich geworden ist, bei erheblich geringerer
Zahl von Asylsuchenden. Daß DK und NL dagegen etwas
unternehmen, das ehrt diese Gemeinwesen, entlastet unseres
aber nicht!

Was tut unser Rechtsstaat jetzt? Oder erleben wir hier die
x-te Aufführung des Schelmenstücks "Volle Härte des
Rechtsstaats", um in der Sache nichts tun zu müssen?
Versutus

Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Versutus »

H2O hat geschrieben:(13 Feb 2016, 11:51)

Nein, der Rechtsstaat lässt mit geschlossenen Augen
zu, daß ein gesetzwidriger Zustand in unseren Aufnahme-
lagern gelebt werden kann, weil Asylanträge erst nach
bekannt langer Bearbeitungszeit entschieden werden können.
Das trifft auf Minderjährige so nur bedingt zu (Inobhutnahme und ggf.
spätere Anerkennung der Ehe).
Werden Minderjährige durch Eltern oder einem Elternteil begleitet, ist
ihre Aussage zutreffend.
Politische Ansätze in den Herkunftsländern gegen Ehen von
Minderjährigen sind löblich, aber eben im bekannten Chaos
von Miteinander und Nebeneinander von Staat und Religion
nicht sonderlich wirksam.

Bislang leider nicht.
Aber gut, dass sich die Deutschen aufgrund von Flüchtlingen
deutlicher engagieren werden.
Es gibt eine Menge Organisationen, zum Beispiel Terre des Hommes,
die daran schon ewig arbeiten. Das öffentliche Interessa war noch nie so
groß wie heute. :thumbup:
Das heißt aber, daß unser Staat
mit Vorrang solche Straftaten auf deutschem Hoheitsgebiet
aufklären und bekämpfen müsste, schon weil in NL und DK
dieser Mißstand deutlich geworden ist, bei erheblich geringerer
Zahl von Asylsuchenden. Daß DK und NL dagegen etwas
unternehmen, das ehrt diese Gemeinwesen, entlastet unseres
aber nicht!

Eine Straftat liegt bei der Zwangsheirat vor.
Umfrage zum Stand der Umsetzung von vorläufiger Inobhutnahme und Verteilung
PostDateIcon Montag, 08. Februar 2016

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge führt eine Umfrage durch, um den aktuellen Stand der Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Betreuung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu erheben. Damit sollen frühzeitig bestehende Probleme und gute Praxis identifiziert werden.
(...).
http://www.b-umf.de/
Was tut unser Rechtsstaat jetzt? Oder erleben wir hier die
x-te Aufführung des Schelmenstücks "Volle Härte des
Rechtsstaats", um in der Sache nichts tun zu müssen?
Engagieren sie sich.
Ich mache das.

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Br ... b=true.pdf
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Hier geht es nicht um einen Mangel an
Gesetzen und guten Absichten; die gibt
es ja, wie Sie dankenswerter weise hier
nachweisen.

Hier geht es um das Funktionieren von
Ämtern, die allein die Befugnis haben, die
Anwendung unserer Gesetze durch zu
setzen.

Unsere Volksvertretung muß kontrollieren,
daß Staatsorgane ihre Aufgaben erfüllen;
die Regierung muß organisieren, daß das
möglich ist, mit Geld, Personal und Führung.

Hat nichts mit dieser Sache zu tun: Einige
Behörden-Chefs mussten gehen, weil sie ihre
Läden nicht zielgerichtet führen konnten, ein
Landesamt wurde umgebaut, weil es seine
Aufgaben erkennbar schlecht erfüllte. Von
dieser Art muß etwas geschehen, wenn sich
das Thema <15-jährige Ehefrauen auf deutschem
Hoheitsgebiet unerträglich in die Länge zieht!

Mit der vollen Härte des Rechtsstaats, bitte!
Versutus

Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Versutus »

H2O hat geschrieben:(13 Feb 2016, 13:59)

Hier geht es nicht um einen Mangel an
Gesetzen und guten Absichten; die gibt
es ja, wie Sie dankenswerter weise hier
nachweisen.

Hier geht es um das Funktionieren von
Ämtern, die allein die Befugnis haben, die
Anwendung unserer Gesetze durch zu
setzen.

Unsere Volksvertretung muß kontrollieren,
daß Staatsorgane ihre Aufgaben erfüllen;
die Regierung muß organisieren, daß das
möglich ist, mit Geld, Personal und Führung.

Hat nichts mit dieser Sache zu tun: Einige
Behörden-Chefs mussten gehen, weil sie ihre
Läden nicht zielgerichtet führen konnten, ein
Landesamt wurde umgebaut, weil es seine
Aufgaben erkennbar schlecht erfüllte. Von
dieser Art muß etwas geschehen, wenn sich
das Thema <15-jährige Ehefrauen auf deutschem
Hoheitsgebiet unerträglich in die Länge zieht!

Mit der vollen Härte des Rechtsstaats, bitte!
Die Überforderung, meinetwegen auch Unstrukturiertheit einiger
deutschen Behörden, auch auf diesem Gebiet, ist ein ernstzunehmendes
Problem, und stimmt, nicht das Thema.
Doch wie sie sagen, es mangelt nicht an Gesetz, es mangelt nicht an entsprechenden
Vorschriften, also mangelt es meines Erachtens auch nicht an Rechtsstaat.
Unstrukturiertheit, mangelnde Kooperation Bund-Länder müssen nicht sein und machen
es nicht nötig <die volle Härte> zu fordern. Eher ein besseres Management. Da bin ich bei ihnen.

Unerträglich fand ich zum Thema, im Strang, diese nuancierte Instrumentalisierung, ansonsten völlig
unbeachteter Begebenheiten wie Kinderehe, Frauenrechte, von auffallend immer ähnlich vorgehenden
Schreiberlingen.
Da ist die Gratwanderung bei einigen zwischen Kritik und Hetze maximal haaresbreit.

Sie meine ich damit nicht.
Sie behaupten nicht nur, sie begründen und
diskutieren.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Danke für Ihr Lob! Ich meine auch, daß unsere
Gespräche uns zwingen, unsere Gedanken immer
wieder zu ordnen und ab zu prüfen. Da kann es
mir tatsächlich so gehen, daß ich am Ende meine
Meinung zu einer Sache ändere, weil ich erkennen
muß, daß mir weiterführende Gedanken zunächst
unbekannt waren.

In der Angelegenheit der Ehe mit Minderjährigen
mache ich den Eheleuten auch keinen Vorwurf, wenn
die aus einem Kulturkreis stammen, in dem solche
Verbindungen zulässig oder nicht ungewöhnlich
sind.

So sehe ich auch die Ehe eines Partners mit mehreren
Partnern des anderen Geschlechts.

Im ersten Fall sehe ich auf unserem Staatsgebiet nicht
nur unsere Gesetze mißachtet, sondern vorrangig das
Kindeswohl und die Entwicklung eines Kindes zu einem
selbstbestimmten erwachsenen Menschen. Da sehe
ich "rot", geht gar nicht!

Im zweiten Fall der Mehrehe unter Erwachsenen lasse
ich fünfe gerade sein... wobei mir auch dabei unwohl ist:
Was tun, wenn ein "Kosmopolit" in einem Staat eine
solche gesetzlich mögliche Verbindung eingeht und dann
mit seinen "Trophäen" hier wieder seßhaft werden will?

Gut, diese Nuß muß ich nicht knacken!
Versutus

Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Versutus »

Ich habe eben gelesen, dass in Nordamerika:
In den USA ist das Mindestalter für Ehen je nach Bundesstaat unterschiedlich geregelt. In Massachusetts und Kansas liegt das Mindestalter bei 12 Jahren, in New Hampshire bei 13 Jahren und in einigen anderen Staaten bei 14 Jahren.
Institut für Islamfragen: Pressemitteilung zu Heiratsalter und Zwangsheirat in islamischen Ländern. Saudi-Arabien: 60-Jähriger will 10-jähriges Mädchen heiraten. Evangelische Allianzen in Deutschland, Österreich, Schweiz, Bonn 24. Juli 2008, abgerufen am 7. Oktober 2014.
Gesetzlich ist in den meisten islamischen Staaten eine Heirat mit Minderjährigen untersagt, und das Mindestheiratsalter für Mädchen liegt bei 16 bis 18 Jahren und für Jungen bei 18 Jahren.
Im Jemen wurde 1999 das Schutzalter, welches das Erreichen der Einwilligungsfähigkeit für sexuelle Handlungen festlegt, von 15 Jahren auf den Beginn der Pubertät gesenkt; in der Regel versteht man dort darunter ein Alter von neun Jahren.[15] Es kommen aber auch Ehen mit noch jüngeren Mädchen vor, die auch vollzogen werden.
In Saudi-Arabien wurde im August 2008 der Fall einer Zwangsheirat zwischen einem minderjährigen Mädchen und einem 75-jährigen Scheich bekannt.
Auf ähnliche Verhältnisse in Afghanistan machte 2007 das „UNICEF-Foto des Jahres“ aufmerksam, es zeigte einen 40-jährigen Afghanen neben seiner 11-jährigen Braut
https://de.wikipedia.org/wiki/Kinderheirat
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Laertes »

Versutus hat geschrieben:(13 Feb 2016, 16:48)
Ich habe eben gelesen, dass in Nordamerika:
(...)
Institut für Islamfragen: Pressemitteilung zu Heiratsalter und Zwangsheirat in islamischen Ländern. Saudi-Arabien: 60-Jähriger will 10-jähriges Mädchen heiraten. Evangelische Allianzen in Deutschland, Österreich, Schweiz, Bonn 24. Juli 2008, abgerufen am 7. Oktober 2014.
(...)
Wenn jemand nach Deutschland flüchtet um Schutz zu finden, dann kann er diesen Schutz nur im Rahmen der hier geltenden Gesetze in Anspruch nehmen. Welche Gesetze oder Bräuche in seinem Heimatland gelten ist für die Integration unser Gemeinwesen und die Einhaltung unserer Regeln unerheblich. Wer seine heimatlichen Gebräuche im Konfliktfall über unsere Gesetze stellt soll bitte anderswo um Asyl oder Schutz nachsuchen, anstatt unseren Regeln den Respekt zu verweigern.
"Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann."
(Ernst-Wolfgang Böckenförde)
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von jack000 »

Laertes hat geschrieben:(13 Feb 2016, 19:29)

Wenn jemand nach Deutschland flüchtet um Schutz zu finden, dann kann er diesen Schutz nur im Rahmen der hier geltenden Gesetze in Anspruch nehmen. Welche Gesetze oder Bräuche in seinem Heimatland gelten ist für die Integration unser Gemeinwesen und die Einhaltung unserer Regeln unerheblich. Wer seine heimatlichen Gebräuche im Konfliktfall über unsere Gesetze stellt soll bitte anderswo um Asyl oder Schutz nachsuchen, anstatt unseren Regeln den Respekt zu verweigern.
So ist es:
Immer wieder Kinderbräute in Asylbewerberheimen: Dänemark will Flüchtlinge, die mit Minderjährigen verheiratet sind, sofort abschieben. Doch ein Imam findet das nicht gut: Er fordert, die Familien zu respektieren – und Kinderehen zu erlauben.

Gerade einmal 14 Jahre alt ist ein Flüchtlingsmädchen in Dänemark. Sie ist schwanger – und mit einem deutlich älteren Mann verheiratet, wie die dänische Zeitung „Metroxpress“ berichtet.

Jetzt tobt eine Debatte darüber, wie der Staat mit solchen Fällen umgehen soll. Denn fest steht: Die 14-Jährige ist nicht die einzige Minderjährige, die eine Kinderehe eingehen musste und dann nach Europa floh. In Norwegen soll es sogar eine Elfjährige geben, die bereits einen Ehemann hat.

Die dänischen Behörden haben das Paar inzwischen getrennt. Der Ehemann und Vater des ungeborenen Kindes darf die 14-Jährige nur unter Aufsicht treffen. Eine andere ebenfalls 14-Jährige lebt dagegen weiter mit ihrem Mann zusammen – weil die Behörden annahmen, dass das Mädchen 17 Jahre alt sei.

In beiden Fällen fordert eine Mehrzahl der Abgeordneten im dänischen Parlament jetzt ein entschiedenes Eingreifen der Behörden: Die Männer sollen abgeschoben werden, die Kinderbräute dagegen im Land bleiben. Bei solchen Ehen handle es sich um Pädophilie, das sei strafbar, sagte etwa eine Politikerin der dänischen Sozialdemokraten.
http://www.focus.de/finanzen/recht/sind ... 82095.html

In Deutschland aber würde eine Diskussion darüber starten dieses zu tolerieren ...
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

jack000 hat geschrieben:(13 Feb 2016, 20:25)

So ist es:

http://www.focus.de/finanzen/recht/sind ... 82095.html

In Deutschland aber würde eine Diskussion darüber starten dieses zu tolerieren ...
In diesem Strang habe ich solche Bestrebungen nicht
vorgefunden. Das stimmt doch wieder etwas zufriedener.

Auf der Ebene von Nachzugsregelungen hat der Gesetz-
geber doch auch den Nachzug junger "Importbräute"
untersagt; jetzt werden ein Mindestalter von 21 Jahren und
brauchbare Deutschkenntnisse vorausgesetzt. Da hat
Erdogan zwar gemeckert, aber mir ist nicht bekannt geworden,
daß diese Regelung zurück genommen wurde.
Versutus

Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Versutus »

Laertes hat geschrieben:(13 Feb 2016, 19:29)

Wenn jemand nach Deutschland flüchtet um Schutz zu finden, dann kann er diesen Schutz nur im Rahmen der hier geltenden Gesetze in Anspruch nehmen. Welche Gesetze oder Bräuche in seinem Heimatland gelten ist für die Integration unser Gemeinwesen und die Einhaltung unserer Regeln unerheblich. Wer seine heimatlichen Gebräuche im Konfliktfall über unsere Gesetze stellt soll bitte anderswo um Asyl oder Schutz nachsuchen, anstatt unseren Regeln den Respekt zu verweigern.
Flüchtlinge, die bereits einer Kindesheirat unterzogen wurden, ob
freiwillig (das gibt es auch) oder zwangsmäßig, zeigen also ihrer Ansicht
nach, dass sie integrationsunwillig seien, sie keinen Respekt hätten,
oder unsere Regeln nicht beachten?
Sollen sie sich in Zwischenlagern scheiden lassen?
Wie ist ihr Vorschlag? Was könnten diese zun? Können sie das für sie
überhaupt noch heilen?
Sie sollten ihre Worte nochmals überdenken.
Kommen minderjährige Flüchtlinge bei uns an, soll das ein entscheidendes
Kriterium sein?

Weiter oben sehen sie die Regelungen und Gesetze.
Versutus

Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Versutus »

jack000 hat geschrieben:(13 Feb 2016, 20:25)

(...)

In Deutschland aber würde eine Diskussion darüber starten dieses zu tolerieren ...
Würde es?
Worauf beruht diese ihre Erkenntnis und Weitsicht in die Zukunft?
Haben sie sowohl unser Gesetz als auch Neuerungen bei der Inobhutnahme nocht nicht gelesen?
Da müsste die Diskussion doch schon vorherrschen, Zwangsheirat zu akzeptieren.
Haben sie namhafte Gründe, Beispiele um das so behaupten zu können?
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Laertes »

Versutus hat geschrieben:(14 Feb 2016, 09:28)
Flüchtlinge, die bereits einer Kindesheirat unterzogen wurden, ob
freiwillig (das gibt es auch) oder zwangsmäßig, zeigen also ihrer Ansicht
nach, dass sie integrationsunwillig seien, sie keinen Respekt hätten,
oder unsere Regeln nicht beachten?
Sollen sie sich in Zwischenlagern scheiden lassen?
Wenn nach deutschem Recht keine Ehe besteht (s. u.) kann bzw. muss auch keine geschieden werden. Und natürlich steht eine derartige Beziehung, auch wenn sie strafrechtlich nicht zu beanstanden wäre, nicht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Und es können keine sozialen (Familienversicherung, Rentenanspruch,...) und fiskalischen Privilegien (Ehegattensplitting) in Anspruch genommen werden.

Integrationswilligkeit zeigt sich nicht daran was im Heimatland geschehen ist, sondern daran ob die hiesigen Gesetze eingehalten und respektiert werden. Daher ist 'integrationsunwillig', wer auf Aufrechterhaltung oder Sonderrechte aus einer in Deutschland unmöglich zu schließenden Ehe besteht. Das zeigt ganz klar eine Mißachtung hiesiger Gesetze.

Die deutsche Rechtslage zur Ehe setzt Volljährigkeit bzw. bei einem Mindestalter von 16 Jahren das Einverständnis eines Familiengerichts voraus. Ich sehe keinen Grund hier aus falsch verstandener Toleranz für archaische Lebensformen Ausnahmen zu machen (warum auch?):
http://www.anwaltskanzlei-dr-zecher.de/adz/index.php?id=voraussetzungen hat geschrieben:Die Eheschließung ist in Deutschland an folgende Voraussetzungen geknüpft:

1. Alter
Das Mindestalter ist 18 Jahre. Wer heiraten will, muss also volljährig sein. Diese Voraussetzung muss im Zeitpunkt der Eheschließung gegeben sein; die Anmeldung zur Eheschließung kann davor erfolgen.

Bei Vorliegen besonderer Gründe kann schon mit 16 Jahren geheiratet werden.

Welche Voraussetzungen müssen dann vorliegen?

Der andere Ehepartner muss schon volljährig sein. Ausgeschlossen ist also eine Ehe nur unter Minderjährigen.
Die Ausnahme muss gesondert genehmigt werden. Zuständig ist das Familiengericht. Der Minderjährige muss selbst einen Antrag stellen.
Die Eheschließung muss dem Wohle des Minderjährigen entsprechen. Unter Abwägung aller Umstände muss eine Heirat gut vertretbar sein.
Die Prognose muss ergeben, dass die Ehe voraussichtlich Bestand haben wird. Es darf sich nicht abzeichnen, dass die Ehe nur von kurzer Dauer ist. Dabei wird zu beurteilen sein, ob der Minderjährige die Bedeutung der Ehe aufgrund seiner Entwicklungsreife erkennt. Auch wird die Person des volljährigen Ehepartners mit in die Beurteilung einbezogen.
Kein Argument für eine vorzeitige Heirat ist, ob ein Partner ein Kind erwartet, ebenso nicht, dass einem (ausländischen) Partner ansonsten die Abschiebung ins Ausland droht.
Kommt das Familiengericht im Rahmen der Gesamtbeurteilung zu dem Ergebnis, dass die Heirat dem Wohle des Kindes dient, wird eine Befreiung vom Alterserfordernis erteilt. Die Befreiung gilt nur für einen bestimmten Partner, nicht generell.
Der Minderjährige entscheidet anschließend aber selbst, ob er die Ehe schließen möchte oder nicht.
"Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann."
(Ernst-Wolfgang Böckenförde)
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Laertes »

Im Übrigen kann man hier einen Aufruf von Terre des Femmes unterstützen um die komplizierten Regelungen in Deutschland im Interesse der jungen Mädchen zu gestalten und das Mindestalter generell auf 18 Jahre heraufzusetzen.
"Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann."
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Laertes hat geschrieben:(14 Feb 2016, 11:05)

Wenn nach deutschem Recht keine Ehe besteht (s. u.) kann bzw. muss auch keine geschieden werden. Und natürlich steht eine derartige Beziehung, auch wenn sie strafrechtlich nicht zu beanstanden wäre, nicht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Und es können keine sozialen (Familienversicherung, Rentenanspruch,...) und fiskalischen Privilegien (Ehegattensplitting) in Anspruch genommen werden.

Integrationswilligkeit zeigt sich nicht daran was im Heimatland geschehen ist, sondern daran ob die hiesigen Gesetze eingehalten und respektiert werden. Daher ist 'integrationsunwillig', wer auf Aufrechterhaltung oder Sonderrechte aus einer in Deutschland unmöglich zu schließenden Ehe besteht. Das zeigt ganz klar eine Mißachtung hiesiger Gesetze.

Die deutsche Rechtslage zur Ehe setzt Volljährigkeit bzw. bei einem Mindestalter von 16 Jahren das Einverständnis eines Familiengerichts voraus. Ich sehe keinen Grund hier aus falsch verstandener Toleranz für archaische Lebensformen Ausnahmen zu machen (warum auch?):
Lassen wir uns doch auch auf das Beispiel unserer
Nachbarn in DK und NL ein; die sind doch nicht auf
einem brutal unmenschlichen Weg, sondern sie sehen
das Wohl eines eheunmündigen Kindes gefährdet,
weshalb sie diesen Zustand nicht hin zu nehmen bereit
sind. Wie stellt sich denn der Widerspruch zu den
Rechten eines Kindes, sich zu einem selbständig den-
kenden und handelnden Erwachsenen entwickeln zu
dürfen? 3 ehelich gezeugte Kinder vor dem 18. Ge-
burtstag, oder wie?

Der Grundsatz "Kindeswohl" sollte uns hier auch leiten!

Natürlich ist mir auch unwohl bei dem Gedanken an eine
schwangere 14-jährige "Ehefrau"... was ist da die klügere
Entscheidung? Zulassen daß 12 Monate später die nächste
eheliche Schwagerschaft beginnt?

Aber solche Nüsse muß ich gottlob nicht knacken!
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Laertes hat geschrieben:(14 Feb 2016, 11:20)

Im Übrigen kann man hier einen Aufruf von Terre des Femmes unterstützen um die komplizierten Regelungen in Deutschland im Interesse der jungen Mädchen zu gestalten und das Mindestalter generell auf 18 Jahre heraufzusetzen.
Dieser Anlauf ist ganz vernünftig. Was soll bei
vorzeitiger Schwangerschaft entschieden werden?
Körperliche "Reife" und geistige Reife befinden
sich nicht im Gleichgewicht.
Versutus

Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Versutus »

Laertes hat geschrieben:(14 Feb 2016, 11:05)

(...) Daher ist 'integrationsunwillig', wer auf Aufrechterhaltung oder Sonderrechte aus einer in Deutschland unmöglich zu schließenden Ehe besteht. Das zeigt ganz klar eine Mißachtung hiesiger Gesetze.

(...)
Der Schutz Minderjähriger greift dort ebenfalls.

Ja, minderjährige Verheiratete werden nicht sofort inhaftiert.
Das ist gut so.

Es bedarf einer Aufklärung und Erklärung an Minderjährige, warum das
was für sie bisher rechtmäßig war, in Deutschland als unrechtmäßig gilt.
Die Übergangszeit der Inobhutnahme dient auch dieser Aufklärung.
Danach haben die Betroffenen die Möglichkeit sich zu entscheiden.
Entweder treten sie für ihre Eheeschließung ein.
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen versuchen die Anerkennung zu
erwirken.
Oder sie können einer Aufhebung der Ehe zustimmen.
Das kennen sie aus ihrem Herkunftsland meist nicht.

Pauschalisierende Verurteilungen führen nicht dazu der Sache gerecht
zu werden. Eigentlich wie immer.
Hinter der Problematik stehen Menschen und sind Menschen betroffen.
Zum Teil sogar Kinder.
Wie hilft man diesen am besten?

Was ist mir den minderjährigen Flüchtlingen, die schwanger sind?

Soll nach deutschem Recht der Mann (22) hinter Schloss und Riegel, weil es in
Deutschland nicht erlaubt ist eine 13 Jährige zu schwängern, in seinem Heimatland
jedoch so gewünscht war?

Die Integrationunwilligkeit oder Willigkeit bei Minderjährigen sollte auf mehreren
Grundpfeilern stehen, nicht auf dieser einen.

Ich halte es für ein deutliches Zeichen der Integrationswunwilligkeit Deutscher,
Minderjährige einmal als schützenswert und dann aber als unwillige Flüchtlinge
abzustempeln, wenn diese verdutzt und durcheinander sind, dass ihre Ehe hier sogar strafrechtlich
geahndet werden kann, vor allem wenn sie bereits Nachwuchs erwarten.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Laertes »

Versutus hat geschrieben:(14 Feb 2016, 12:31)
Ja, minderjährige Verheiratete werden nicht sofort inhaftiert.
Das ist gut so.
Hatte das jemand gefordert? Ich sicher nicht.
Es bedarf einer Aufklärung und Erklärung an Minderjährige, warum das
was für sie bisher rechtmäßig war, in Deutschland als unrechtmäßig gilt.
Die Übergangszeit der Inobhutnahme dient auch dieser Aufklärung.
Danach haben die Betroffenen die Möglichkeit sich zu entscheiden.
Entweder treten sie für ihre Eheeschließung ein.
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen versuchen die Anerkennung zu
erwirken.
Oder sie können einer Aufhebung der Ehe zustimmen.
Genau. So ist ist es.
Pauschalisierende Verurteilungen führen nicht dazu der Sache gerecht
zu werden.
Bezieht sich das auf einen bestimmten Punkt?
Hinter der Problematik stehen Menschen und sind Menschen betroffen.
Zum Teil sogar Kinder.
Wie hilft man diesen am besten?
Wie man den Kindern hilft ist eine wichtige Frage, aber nicht die einzig relevante. Deutsche Gesetze durchzusetzen ist genauso wichtig. Ich gehe davon aus, dass deutsche Gerichte und Behörden im Zweifelsfall zum Kindeswohl entscheiden - auch wenn das im Einzelfall leider nicht immer gelingt.
Was ist mir den minderjährigen Flüchtlingen, die schwanger sind?

Soll nach deutschem Recht der Mann (22) hinter Schloss und Riegel, weil es in
Deutschland nicht erlaubt ist eine 13 Jährige zu schwängern, in seinem Heimatland
jedoch so gewünscht war?
Ich bin kein Jurist, aber 'gewünscht' oder nicht dürfte egal sein. War es in seinem Heimatland nach dortigem Gesetz bereits illegal (egal ob geduldet oder nicht)? Falls ja sollte ihm nach meinem Rechtsempfinden dann hier in Deutschland der Prozess gemacht werden, ja.
Die Integrationunwilligkeit oder Willigkeit bei Minderjährigen sollte auf mehreren
Grundpfeilern stehen, nicht auf dieser einen.
Du unterstellt mir hier fälschlicherweise Schwarz-Weiß-Denken. Integrationswilligkeit erstreckt sich von 0% bis 100%. Mit jedem Gesetz an dass sich hier nicht gehalten wird, mit jeder gesellschaftsüblichen Konvention die nicht respektiert wird verschiebt sich die Integrationswilligkeit ein Stückchen weiter in Richtung der 0%.
Ich halte es für ein deutliches Zeichen der Integrationswunwilligkeit Deutscher,
Minderjährige einmal als schützenswert und dann aber als unwillige Flüchtlinge
abzustempeln, wenn diese verdutzt und durcheinander sind, dass ihre Ehe hier sogar strafrechtlich
geahndet werden kann, vor allem wenn sie bereits Nachwuchs erwarten.
Integration ist in erster Linie individuelle Bringschuld der Neuankömmlinge. Umgekehrt besteht natürlich die Verpflichtung unserer Gemeinwesen (Bund, Länder, Kommunen) die Infrastruktur zu schaffen, damit Integration überhaupt möglich ist. Aber es gibt im Gegenzug keine Verpflichtung für deutsche Bürger einen individuellen Beitrag (z. B. als ehrenamtliche Helfer) zur Integration der Fremden zu leisten.
"Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann."
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Versutus »

@Laertes

Ich möchte ihnen nicht unrecht tun.
Ich möchte ihnen nichts unterstellen.
Ich kenne ihre Ansichten nicht.

Ich stelle beim Lesen in diesem Forum fest, dass mehrere Flüchtlingen den Integrationswillen
zum Teil ganz absprechen. Zum Teil wird dieser und die Bemühungen darum nicht gewürdigt und anerkannt.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von firlefanz11 »

jack000 hat geschrieben:(13 Feb 2016, 20:25)
http://www.focus.de/finanzen/recht/sind ... 82095.html
In Deutschland aber würde eine Diskussion darüber starten dieses zu tolerieren ...
Und die Grünen wären ganz vorne mit dabei (aus mehreren Gründen)... :mad2:
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

firlefanz11 hat geschrieben:(17 Feb 2016, 10:20)

Und die Grünen wären ganz vorne mit dabei (aus mehreren Gründen)... :mad2:
Im Prinzip ja; aber die Kinderschänder der
letzten Zeit waren nicht grün, sondern ähem... selbst suchen.
Und einige davon verstanden sich als Diener des Herrn.

Es ist ja so leicht, Menschen flächendeckend
an zu schwärzen, wo man selbst doch immer
der Gute ist!
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Teeernte »

H2O hat geschrieben:(17 Feb 2016, 19:41)

Im Prinzip ja; aber die Kinderschänder der
letzten Zeit waren nicht grün, sondern ähem... selbst suchen.
Und einige davon verstanden sich als Diener des Herrn.

Es ist ja so leicht, Menschen flächendeckend
an zu schwärzen, wo man selbst doch immer
der Gute ist!
....ja ....die anderen wollten das Thema am liebsten unter den Teppich kehren.

Grüne und FdP wollten das Schutzalter herabsetzen....und Legalisieren. Die 50.000 Stimmen für sich "generieren" !!!! Sicher ...nun will davon Keiner mehr was wissen..
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Bielefeld09 »

Teeernte hat geschrieben:(17 Feb 2016, 19:49)

....ja ....die anderen wollten das Thema am liebsten unter den Teppich kehren.

Grüne und FdP wollten das Schutzalter herabsetzen....und Legalisieren. Die 50.000 Stimmen für sich "generieren" !!!! Sicher ...nun will davon Keiner mehr was wissen..
Die Frage ist doch nicht, wie unser Rechtsstaat reagiert!
Die Frage ist doch eher wie unsere Jugendhilfe reagiert.
Problem benannt, Lösung benannt.
Aber bitte, weiter in Extremen diskutieren.
Der siebzig jährige Scheich und das 10 jährige Mädchen!
Was für nee Geschichte.
Labber, was soll das?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Bielefeld09 hat geschrieben:(17 Feb 2016, 20:05)

Die Frage ist doch nicht, wie unser Rechtsstaat reagiert!
Die Frage ist doch eher wie unsere Jugendhilfe reagiert.
Problem benannt, Lösung benannt.
Aber bitte, weiter in Extremen diskutieren.
Der siebzig jährige Scheich und das 10 jährige Mädchen!
Was für nee Geschichte.
Labber, was soll das?
Damit hätten Sie schon ganz Recht,
wenn das das Thema hier gewesen
wäre. Es ging aber um die bislang
noch unerfassten Flüchtlinge mit dem
Hintergrund minderjährige "Ehefrau"
und volljähriger "Ehemann".

Es fehlt auch nicht an Gesetzen, wohl
aber höchstwahrscheinlich an der
verwaltungstechnischen Erfassung.

Ich meine schon, daß man dazu die
Alarmglocken läuten sollte, damit da
etwas mehr Schwung in diese Erfassung
kommt. Schwangere 14-jährige "Ehe-
frauen" sind doch nicht das, was wir in
unseren Aufnahmelagern zulassen sollten.

Darum ging es mir in meinem Eingangs-
beitrag.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Bielefeld09 »

H2O hat geschrieben:(17 Feb 2016, 20:21)

Damit hätten Sie schon ganz Recht,
wenn das das Thema hier gewesen
wäre. Es ging aber um die bislang
noch unerfassten Flüchtlinge mit dem
Hintergrund minderjährige "Ehefrau"
und volljähriger "Ehemann".

Es fehlt auch nicht an Gesetzen, wohl
aber höchstwahrscheinlich an der
verwaltungstechnischen Erfassung.

Ich meine schon, daß man dazu die
Alarmglocken läuten sollte, damit da
etwas mehr Schwung in diese Erfassung
kommt. Schwangere 14-jährige "Ehe-
frauen" sind doch nicht das, was wir in
unseren Aufnahmelagern zulassen sollten.

Darum ging es mir in meinem Eingangs-
beitrag.
Worum geht es Ihnen?
Festzustellen das es solche Ehen gibt?
Das ist ihnen gelungen.
Und was wollen Sie erreichen?
Was machen Sie mit der 14 jähr. Mutter und dem
17 jähr. Ehemann?
Beide in einer Einrichtung.
Erklären Sie mal.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Bielefeld09 hat geschrieben:(17 Feb 2016, 20:42)

Worum geht es Ihnen?
Festzustellen das es solche Ehen gibt?
Das ist ihnen gelungen.
Und was wollen Sie erreichen?
Was machen Sie mit der 14 jähr. Mutter und dem
17 jähr. Ehemann?
Beide in einer Einrichtung.
Erklären Sie mal.
Ich bin nach dieser Nachricht aus Dänemark
und anschließend noch aus den Niederlanden
völlig ratlos gewesen, was da zu tun ist.
17-jährige "Ehemänner" gab es da nicht. Die
"Ehemänner" waren dort 24 und 29 Jahre alt.

Die Dänen haben die Paare getrennt; was
sie im Fall der schwangeren 14-jährigen ver-
anlasst haben, das war dort nicht zu lesen.
In den Niederlanden scheint das Verfahren
weitgehend ähnlich zu laufen.

Aus der Diskussion hier habe ich mitgenommen,
daß bei uns das Jugendamt die minderjährigen
"Ehefrauen" in Gewahrsam nimmt. Ob das nun
auch im Fall einer Schwangerschaft so getan
wird, das weiß ich nicht.

Aber wichtig wäre schon, daß die Erfassung
dieser Fälle voran kommt, um den Frauen noch
eine Entwicklung zu selbständig handelnden
erwachsenen Menschen zu ermöglichen.

Dieser Stang besteht nicht nur aus den letzten
und zugegebenermaßen unerfreulichen Beiträgen.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Bielefeld09 »

H2O hat geschrieben:(17 Feb 2016, 20:54)

Ich bin nach dieser Nachricht aus Dänemark
und anschließend noch aus den Niederlanden
völlig ratlos gewesen, was da zu tun ist.
17-jährige "Ehemänner" gab es da nicht. Die
"Ehemänner" waren dort 24 und 29 Jahre alt.

Die Dänen haben die Paare getrennt; was
sie im Fall der schwangeren 14-jährigen ver-
anlasst haben, das war dort nicht zu lesen.
In den Niederlanden scheint das Verfahren
weitgehend ähnlich zu laufen.

Aus der Diskussion hier habe ich mitgenommen,
daß bei uns das Jugendamt die minderjährigen
"Ehefrauen" in Gewahrsam nimmt. Ob das nun
auch im Fall einer Schwangerschaft so getan
wird, das weiß ich nicht.

Aber wichtig wäre schon, daß die Erfassung
dieser Fälle voran kommt, um den Frauen noch
eine Entwicklung zu selbständig handelnden
erwachsenen Menschen zu ermöglichen.

Dieser Stang besteht nicht nur aus den letzten
und zugegebenermaßen unerfreulichen Beiträgen.
Sie erklären noch immer nicht,
wie im vorgestellten Fall verfahren werden soll.
Machen sie doch mal!
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Teeernte »

Bielefeld09 hat geschrieben:(17 Feb 2016, 21:02)

Sie erklären noch immer nicht,
wie im vorgestellten Fall verfahren werden soll.
Machen sie doch mal!
Als ich gestern grad ganz Afrika als Mormone geheiratet hatte - stellte ich mir die selbe Frage .....Bezahlt Bielefeld meine 100 Mio "Frauen" ?

Wie bekommt man die her - und wo sollen die Wohnen.... (Nachzugsreglung) ..

Fragen über Fragen.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Billie Holiday »

Ehe annullieren.
Dann hat das Kind ein paar Jahre Zeit, sich zu überlegen, ob es den Mann, den es heiraten mußte, freiwillig heiraten will.
Spricht ja nichts dagegen, mit 18 eine freiwillige Ehe einzugehen.
Als Erzeuger kann er ja Besuchsrecht bekommen, ansonsten Hilfsangebote wie für andere ledige Teeniemütter.

Die Frage, ob wir in diesem Land wollen, dass 13jährige Kinder geheiratet und geschwängert werden, kann man nur mit ja oder nein beantworten.
„Wer mich beleidigt, bestimme ich.“ (Klaus Kinski)

„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Bielefeld09 »

Teeernte hat geschrieben:(17 Feb 2016, 21:06)

Als ich gestern grad ganz Afrika als Mormone geheiratet hatte - stellte ich mir die selbe Frage .....Bezahlt Bielefeld meine 100 Mio "Frauen" ?

Wie bekommt man die her - und wo sollen die Wohnen.... (Nachzugsreglung) ..

Fragen über Fragen.
Na ja, sie haben überhaupt keine antworten.
Warum argumentieren sie so?
Sind sie verzweifelt?
Sie als Teeernte!
Was soll das?
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Bielefeld09 hat geschrieben:(17 Feb 2016, 21:02)

Sie erklären noch immer nicht,
wie im vorgestellten Fall verfahren werden soll.
Machen sie doch mal!
Das weiß ich leider nicht; erst einmal,
daß geltende Gesetze angewandt werden.
Und daß die Angekommenen genau auf
diese Schieflage hin erfasst werden, damit
unsere Gesetze auch wirklich angewandt
werden.

Mein Gefühl sagt mir, daß die Paare sofort
getrennt werden sollten, um das Kindeswohl
durch zu setzen. Ich meine auch, daß unsere
Gesellschaft schwangere Minderjährige be-
treut und ihnen hilft, dennoch die Schule
weiter zu besuchen. Analog müsste mit den
schwangeren Minderjährigen in unseren Auf-
nahmelagern verfahren werden.

Aber der Strang heißt ja nicht ohne Grund:
14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Wissen Sie mehr?
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Teeernte »

Bielefeld09 hat geschrieben:(17 Feb 2016, 21:14)

Na ja, sie haben überhaupt keine antworten.
Warum argumentieren sie so?
Sind sie verzweifelt?
Sie als Teeernte!
Was soll das?
Ich kopiere Bielefeld Diskussionstaktik.

Unsinnige Behauptung,
Frage...
Palaber,
Frage....


Immer der selbe Stil. Kein eigener Beitrag, Nie eine Quelle.... Nur 100m Klopapier.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Billie Holiday hat geschrieben:(17 Feb 2016, 21:12)

Ehe annullieren.
Dann hat das Kind ein paar Jahre Zeit, sich zu überlegen, ob es den Mann, den es heiraten mußte, freiwillig heiraten will.
Spricht ja nichts dagegen, mit 18 eine freiwillige Ehe einzugehen.
Als Erzeuger kann er ja Besuchsrecht bekommen, ansonsten Hilfsangebote wie für andere ledige Teeniemütter.

Die Frage, ob wir in diesem Land wollen, dass 13jährige Kinder geheiratet und geschwängert werden, kann man nur mit ja oder nein beantworten.
Na, auf jeden Fall und nur "nein"; wollen wir
nicht mit Gesetz zulassen!
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Bielefeld09 »

Teeernte hat geschrieben:(17 Feb 2016, 21:38)

Ich kopiere Bielefeld Diskussionstaktik.

Unsinnige Behauptung,
Frage...
Palaber,
Frage....


Immer der selbe Stil. Kein eigener Beitrag, Nie eine Quelle.... Nur 100m Klopapier.
Wo ist denn die vergewaltigte Lisa, das arme Kind?
Mitten in Berlin?
Es reicht, oder Beweis.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Teeernte »

Bielefeld09 hat geschrieben:(17 Feb 2016, 21:45)

Wo ist denn die vergewaltigte Lisa, das arme Kind?
Mitten in Berlin?
Es reicht, oder Beweis.
LISA Heft 8
10. Februar 2016
Die aktuellen Themen - Frühlingsfrisuren zum Verlieben - Ja, ich will – Hochzeitstrends 2016 - So werden wir zum Kauf verführt: Die Tricks der Supermärkte, Boutiquen, Onlinehändler und Möbelhäuser
Soll LISA jede Woche im Briefkasten landen? Dann schließt doch ein Abo ab....auch in Bielefeld.

Lollig? ...Hast Du U-Bahn ?
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Bielefeld09 »

Teeernte hat geschrieben:(17 Feb 2016, 21:56)

Soll LISA jede Woche im Briefkasten landen? Dann schließt doch ein Abo ab....auch in Bielefeld.

Lollig? ...Hast Du U-Bahn ?
Lollig?....Hast du U-Bahn?
Nee, was wolltest Du?
Aber ist eh, egal!
teeernte wann ist denn gut?
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