Also ich hätte das zu begründen gewusst, keine Frage.
Was soll das denn sein wenn ich mit 20/40 Mann auf 3 Leute drauf gehe und mit Eisenstangen auf Köpfe einschlage und Tritten gegen den Kopf agiere.
Und wenn dann einer ins Koma fällt oder ein Auge verliert dann "isses halt passiert - war aber keine Absicht"?
Da nimmt man jawohl mindestens den Tod billigend in Kauf.
Muss ich bei jeder "Hauptverhandlung" dabei sein, um festzustellen das gegen übleste Gewalttäter die Kuschelschiene gefahren wird?
Was soll das denn IN DER PRAXIS sein, wenn ich einen 65 jährigen zu Boden werfe, und dann 5-20mal kräfig mit Stampftritten auf den Schädel trete.
Was erwarte ich dann? Doch wohl das der Schädel zerbricht.
Ganz ehrlich - mir fehlt für diesen "eine Tötungsabsicht konnte nicht nachgewiesen werden" schwachsinn jedes verständnis.
Ich kann da GANZ LOCKER eine Tötungsabsicht begründen.