jack000 hat geschrieben:(16 Jul 2017, 18:09)
Das sehe ich genau so, allerdings sollte noch "Hat keine Straftaten begangen" hinzugefügt werden.
=> Witzigerweise spielen aber genau diese beiden Kriterien nicht die geringste Rolle bei der Frage ob jemand bleiben darf oder nicht
Die Abschiebungen sehen derzeit so aus:
Abgeschoben wird wer top integriert ist:
http://www.focus.de/politik/deutschland ... 06208.html
Bleiben darf wer als Verbrecher erwischt wird:
http://www.focus.de/politik/deutschland ... 30788.html
Warum muss ich in einem Land leben in dem ausgerechnet diejenigen hier über Gesetze entscheiden die eigentlich in die Klapsmühle gehören?
Tja, das Problem bleibt eben, dass der allgemeine Deutsche den Begriff und den Status Flüchtling völlig falsch definiert, und auch die Politik sich absolut als inkompetent erweist, oder sich bewusst dumm stellt.
Flüchtlinge im Allgemeinen werden nicht integriert, weil sie nur temporär diesen Status genießen dürfen, und nach Beendigung von relevanten Gründen die Rückkehr in die Heimat anzutreten ist, wenn das nicht freiwillig geschieht, muss der Staat entsprechend durchgreifen, daher ist die Kritik ja auch berechtigt, nach dem Sinne der Genfer Konvention und unserer Gesetzgebung, warum man diese Menschen überhaupt in Deutschland reinlässt, wenn sie entsprechend von weit weit herkommen, durch sichere Länder, dann sind sie irgendwann nicht mehr auf der Flucht, sondern picken sich das bequemste Land raus, was aber dann den Status als Flüchtling nichtmehr gerechtfertigt.
Es wird soviel Kraft und Energie in diese Deutschkurse, oder soziale Bindungen gesteckt, obwohl mindestens 95% wieder abgeschoben werden müssen, wenn man den Rechtsstaat glaubwürdig halten will, am Ende gibt es immer die große Trauer und völlig ungerechtfertigte Tränen, da wir unsere Gesetze nunmal einhalten müssen. Für die Betroffenen ist es ohne Zweifel am allerschlimmsten, wenn die Entscheidungen hinausgezögert werden, auch weil profitgierige Anwälte der Asyllobby mit dafür verantwortlich sind, obwohl sie genau wissen, dass die letzte Instanz trotzdem auf Ablehnung entscheiden wird, man aber auf Ungehorsam des Umfeldes der Asylanten scheinbar hofft, wenn sie sich einen entsprechenden Kreis aufbauen konnten.
Und wenn Verbrecher mit solch einer Tat, zum letzten Artikel entsprechend, nicht abgeschoben werden, ist das ein Verstoß gegen §3 AsylG Abs.2