Realist2014 hat geschrieben:(10 Jan 2022, 09:59)
Was meinst du mit "gehen ab"?
Bei der Diskussion über ein BGE geht es doch immer darum , was tatsächlich an jeden
ausbezahlt wird
Weder gehören dazu "durchschnittliche GKV-Kosten" , noch "Bildungskosten" noch sonst irgendetwas derartiges....
Der Kerngedanke des BGE ist, die Existenzsicherung der Menschen anders zu organisieren, als es heute organisiert ist.
Zur Existenzsicherung gehören inhaltlich grob mindestens folgende drei Elemente:
1) Grundbedarf - vergleichbar definiert wie heute der Regelbedarf bei Hartz IV
2) Wohnung warm
3) KV + PV
Es gibt BGE-Definitionen, die weitere Elemente wie das Recht auf Bildung u.ä. mit aufnehmen.
Die Idee, dass ein BGE 1:1 jedem als Geldbetrag zur Verfügung gestellt wird - ist EINE Variante von vielen. Die Finanzierung solcher Modelle geschieht dann regelmäßig nach Ideen wie dem Transfergrenzenmodell. Kann man so machen, muss man aber nicht.
Realistisch ist, dass man ein BGE quasi natürlich in bereits bestehende Strukturen einbettet. So beispielsweise bei Menschen in Arbeit in den Gehaltsprozess. Auch da kennen wir heute schon das Konstrukt, dass wenigstens 90% der Arbeitnehmer niemals ihr Brutto auf dem eigenen Konto sehen, sondern vielmehr, dass beispielsweise KV und PV-Beiträge direkt vom AG an die zuständigen Stellen überwiesen werden. Das ist ein gelernter und völlig normaler Prozess.
Es könnte genauso normal sein, dass man das BGE für Arbeitnehmer direkt mit dem Brutto verrechnet:
Brutto + BGE - Sozialversicherungen - EK-Steuern = Netto
Auf dem Gehaltszettel kann man das dann sehen.
Menschen, die keiner Tätigkeit nachgehen, bekommen eine solche Bescheinigung halt vom Finanzamt. Brutto ist dann halt 0€.
Da du meine Postings liest, ist dir auch klar, dass ich mich auch für ein Recht auf Wohnung (warm) durch den Staat einsetze - allerdings auf niedrigem Niveau. WENN in einem BGE-Staat ein Bürger dieses Recht in Anspruch nimmt, dann wäre sein Abrechnungszettel wie folgt:
Brutto + BGE - Sozialversicherungen - EK-Steuern - Abgabe für Wohnrecht (warm) = Netto
Die Formel gilt auch für jeden - nur ist bei Menschen, die das staatliche Wohnrecht nicht in Anspruch nehmen, die entsprechende Abgabe halt bei 0€.
Es wäre anders als heute - weil viele Dinge, die heute verschleiert ablaufen, damit mal klar transparent wären. Es wäre aber eben nicht so, dass man mit einem BGE im Schlaraffenland wäre.
Interessant ist, dass ich von BGE-Befürwortern relativ wenig Gegenwind für eine solche Darstellung erfahre - aber BGE-Gegner mir immer wieder vorwerfen, dass ich BGE nicht richtig interpretiere, oder nicht richtig verstehe, oder dass mein BGE-Ansatz falsch wäre......es fragt sich, wer hier definieren darf, was ein BGE ist, und was nicht.....
Muss man ALLE DENKBAREN SZENARIEN der Existenzsicherung in einem BGE zusammenfassen? Nein - natürlich nicht! Es gibt faktisch bei einer relativ kleinen Minderheit nachweisbare existenzielle Bedürfnisse, die über das Normale hinausgehen. Beispielsweise bei Menschen mit einem Handicap. Selbstverständlich kann darf und wird es auch mit einem BGE Möglichkeiten geben, wie man deren spezifische aber von Bedingungen abhängige erhöhten Bedarfe durch soziale Maßnahmen abmildern kann. Und nein - das gefährdet mitnichten den BGE-Gedanken.