Besteht keine Freiheit mehr bei einem Niknamen?
Da heute das Antwortschreiben des Regierenden Bürgermeisters von Berlin kam, mit der Begründung, er ist nicht Verpflichtet auf die Einhaltung der Menschenrechte und nicht Verpflichtet, mir die Anwendung des § 51 Abs.1 Nr.6+7 für Ehepartner von deutschen zu Erklären, geht morgen die Klage, über das VG Berlin an den EuGH raus!
Bevor nun schlaue Juristen hier auftauchen, um mir zu erklären das geht nicht, ich müßte erst alle Rechtswege in Deutschland einhalten, dem sei gesagt, es geht!
Die Klage wird eingereicht mit einigen Artikeln der Charta der EU, mit der Begründung einiger Beschlüsse des EuGH. Die Weiterleitung der Klage an den EuGH ist Begründet mit dem Artikel 267 der AEUV. Mit dem Zusatz.: Nach dem EuGH Beschluß C 617/10 stehen die Menschenrechte der Charta über jede Gesetzgebung und selbst über unser GG., es ist von der Gegenpartei somit nicht Zulässig,
in dieser Klage Gesetze und Artikel des GG. einfließen zu lassen, es ist nur Zulässig, mit Artikeln der Charta und mit neuesten Beschlüssen des EuGH zu antworten!
Es wird für die Bundesregierung sehr Schwer sein, seine eigene Gesetzgebung, im § 1.2 zu umgehen, der besagt, Verträge der EU stehen über die Aufenthaltsgesetzgebung!
Zu finden bei der ABH Berlin.:
Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin
Dieses PDF wurde erstellt am: 03.03.2015 Seite 7 von 703
VAB A 1
Inhaltsverzeichnis
A.1. Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich ..................................................................................... 7
(03.12.2009 - VwV; 04.04.2011) ....................................................................................................... 7
1.2. Das Europäische Gemeinschaftsrecht hat Anwendungsvorrang vor dem Aufenthaltsgesetz.[/quote]
Ist zu finden unter Verfahrenshinweise der ABH.
VAB -Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin
PDF-Dokument (3.9 MB)
Ist es nicht Blamabel, für alle hier im Forum, die sich Erdreisten den AI Sprachnachweis vor der Einreise von Ehepartnern von Deutschen zu Fordern?
Nur was machen diese User mit dem Artikel 7, Schutz der Ehe, der Charta der EU, oder dem Artikel 1,
Die Würde des Menschen?
Ich bin nun noch Linker, ich stelle neben den Artikeln der Charta die Artikel der Menschenrechte der UN, mit der Aufforderung an das VG Berlin, diese Frage zu den Menschenrechten der UN, der UN Menschenrechtskommission vorzulegen!