Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer Witz?
Verfasst: Dienstag 10. Juni 2014, 10:13
Die Menschen glauben ja immer gerne, dass das Grundgesetz ihnen bestimmte Freiheiten zusichert. Aber ist das nicht offensichtlich Quatsch?
Hier einmal die ersten 5 Artikel entsprechend kommentiert:
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Der Anfang ist ja schon einmal gar nicht so schlecht. Würde klingt doch gut, was sie genau ist wird hier allerdings nicht genau definiert. Diesen ersten Abschnitt kann man somit höchstens als eine Art Einleitung ansehen, Inhalt versteckt sich dahinter keiner.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Auch hier wird kaum angesprochen, welche Rechte jetzt genau gemeint sind. Frieden und Gerechtigkeit klingen aber wieder sehr gut, aber wahrscheinlich sind wir immer noch in der Einleitung.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Hier natürlich nichts ungewöhnliches, das ist ja der Sinn einer Verfassung. Sie bindet alle folgenden Politiker daran, gewisse Regeln zu befolgen, egal welche Ansichten sie haben mögen. Das macht natürlich Sinn, wenn man beispielsweise Massenmord durch gewählte Politiker verhindern möchte. Aber eigentlich auch wieder mehr eine Art einleitender Abschnitt, da er schlicht beschreibt was die Aufgabe des Grundgesetzes ist.
Man kann also zusammenfassen, dass Artikel 1 eigentlich gar keinen Inhalt besitzt. Er ist nur eine schwammige Einleitung.
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Der Anfang ist natürlich gut und richtig. Jeder hat seine Rechte soweit, wie er durch ihre Ausübung nicht die Rechte anderer verletzt, genau dass was hier immer gefordert wird. Doch dann kommt natürlich der zweite Teile, der ja nun eigentlich unnötig sein müsste, weil wenn niemand die Rechte anderer Mitbürger verletzt, dann ist doch eigentlich alles gut oder nicht?
Nun ja der Staat ist aber etwas besonderes und somit ist es natürlich nicht nur wichtig nicht die Rechte der Mitbürger zu verletzen, sondern eben auch gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu Verstoßen. Was diese genau sein soll, kommt sicher später. Bedeutung kann die Aussage aber nicht haben, weil wenn die verfassungsmäßige Ordnung meine Freiheit so weit Einschränkt, dass es nicht nur dem Schutz meiner Mitbürger dient, was soll sie dann überhaupt bringen?
Den letzten Teil mit dem Sittengesetz kann man natürlich dann interpretieren, wie man will. Hier lässt sich die Regierung schlicht eine Hintertür um zu tun, was auch immer so wünscht und dieses Handeln dann als sittlich zu definieren. Das wäre ganz sicher kein Paragraph in einem Gesellschaftsvertrag, der von irgend jemandem bei Verstand unterschrieben werden würde. Ja das wäre nicht einmal ein Paragraph, den irgendwer in irgend einem Vertrag unterschreiben würde. Er ist das Äquivalent zu einer Bank die einem die sicher Verwahrung des eigenen Geldes verspricht, so lange man denn moralisch richtig handelt. Was aber moralisch richtig ist, das entscheidet die Bank dann individuell im Einzelfall und kann sich auch über die Jahre hin und wieder ändern. Darauf würde doch auch niemand reinfallen oder?
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Nun ja das fängt wieder gut an, genau was Libertäre immer fordern. Leben und körperliche Unversehrtheit sind schlicht unverzichtbare Grundrechte. Freiheit natürlich auch in dem Rahmen, der hier wieder und wieder erläutert wird. Unglücklicherweise darf der Staat aber anscheinend durch Gesetze in diese Rechte eingreifen. Der Absatz sagt nichts anderes aus, als dass der Staat mittels Gesetzen in das Leben und die körperliche der Bürger eingreifen darf! Die Tatsache, dass er somit auch in die Freiheit eingreifen darf erscheint vor diesem Hintergrund zweitrangig. Wenn der Staat in unser Leben und unseren Körper eingreifen darf, was heißt das? Eigentlich nichts anderes, als dass er uns alle als sein Eigentum definiert. Das ist die Aussage dieses Abschnitts.
Artikel 2 hat im Gegensatz zu Artikel 1 wenigstens Inhalte zu bieten. Gut sind diese aber beileibe nicht, hier werden schlicht einige Rechte mehr oder weniger klar angesprochen und dann klar festgelegt, dass der Staat diese beliebig durch Gesetze einschränken und verletzten darf.
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Eine komplett leere Aussage, wenn dem so wäre, warum darf ein Polizist dann auf der Straße eine Waffe tragen und die Bürger nicht? Das ganze Grundgesetz dient ja gerade dazu eine staatliche Ordnung festzulegen. Hierbei wird ja eben eine prinzipielle Ungleichheit vor dem Gesetz festgeschrieben. Greife ich in die körperliche Unversehrtheit einer Person ein, dann ist es Körperverletzung, tut der Staat dies dann ist es gute Polizeiarbeit. Stehle ich um Armen etwas zu geben, dann ist das Diebstahl, tut der Staat das, dann heißt es Steuern und Abgaben. Klingt also wieder gut, aber ist entweder ohne Inhalt oder aber, wörtlich genommen, mit Artikel 2 unvereinbar. Verträge mit inneren Widersprüchen sollte man auch nicht unterschreiben, das kann nur zu Streit vor Gericht führen, gut für ihn, dass der Staat dann die Richter auswählt.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Steht doch schon in im vorherigen Absatz. Männer und Frauen sind doch Menschen und damit angeblich vor dem Gesetz gleich, warum muss das jetzt nochmal erwähnt werden? Komplett redundant und sinnlos eigentlich. Verträgen sollte man doch besser klar und ohne unnötige Wiederholungen fassen, aber vielleicht verbirgt sich hier ja noch mehr?
Natürlich, der Staat kriegt wieder ein Sonderrecht, er darf Gleichberechtigung durchsetzen. Wenn Frauen also im Berufsleben durch die freien Handlungen ihrer Mitmenschen im Nachteil sind, dann darf der Staat hier wieder einmal die Freiheit einschränken. Das ist eine unglaublich beleidigende Aussage für Frauen, wenn man kurz darüber nachdenkt. Nimmt man nämlich an, dass alle die maximale Freiheit haben, dann könnten Frauen auf dem Markt nur im Nachteil sein, wenn sie weniger leistungsfähig wären. Das scheint offensichtlich unwahrscheinlich. Somit kann man diesen Paragraphen eigentlich wieder nur als Hintertür für den staatlichen Eingriff in das Privatleben der Bürger interpretieren.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Nun ja klingt irgendwie nett, aber was soll das heißen? Vielleicht könnte man noch argumentieren, dass Männer und Frauen doch eigentlich die gleichen Berufe machen können, doch auch hier kann man einem Bauunternehmer vielleicht nicht verdenken, wenn er tendenziell lieber Männer zum Schleppen von Betonsäcken einstellt. Auch der Rest ist doch eher schwierig zu verstehen. Benachteiligung wegen Rasse etc. wird der Markt ohnehin verhindern, da braucht es keinen Staat. Es ist wieder das selbe Problem, wie mit der Gleichberechtigung. Hier wird wieder jeder, der einer Minderheit angehört, effektiv beleidigt. Religiöse und politische Anschauungen sind allerdings schon eine ganz andere Liga. Kann man es wirklich einem katholischen Kindergarten zumuten einen überzeugten Atheisten wie den Autor einzustellen? Diese und ähnliche Fragen haben diesen Abschnitt in der Praxis wieder und wieder ad absurdum geführt.
Die Passage zu Behinderten kann man zudem schlicht als komplett sinnfrei einschätzen. Sitzt ein Mensch im Rollstuhl ist er natürlich in seinen Möglichkeiten Bauarbeiter zu sein benachteiligt. Ist er geistig behindert, so ist er natürlich in seiner Möglichkeit Universitätsprofessor zu werden benachteiligt. Was soll das überhaupt bedeuten?
Artikel 3 ist eigentlich, entweder nur als schwammiges Gefasel wie Artikel 1 zu verstehen, oder aber als klar von Widersprüchen zerfressen. Offensichtlich stellt schon die pure Existenz von Artikel 2 klar, dass der erste Absatz nicht zutrifft. Der Rest ist entweder eine Beleidigung gegen bestimmte Gruppen oder aber ohne jeden Inhalt und Wirkung. Wenn alle vor dem Gesetz gleich sind, dann muss ich die Minderheiten nicht speziell erwähnen, wieder also nur schwammige Formulierungen um sich die Hintertür zu beliebigen Gesetzesänderungen offen zu lassen.
Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Nun gut, wir dürfen denken was wir wollen. Mehr sagt dieser Absatz nicht aus, dieses Recht konnte einem nicht einmal das 3. Reich oder die Sowjetunion nehmen, warum das Ganze hier erwähnt werden soll bleibt schleierhaft. Wir sind doch nicht in der Schule, wo der Aufsatz eine bestimmte Mindestlänge haben muss oder?
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Auch wieder eine komplett leere Aussage, wenn ich ein freier Mensch bin dann kann ich natürlich meine Religion ausüben. Wozu also dieser Paragraph? Wahrscheinlich wieder einfach nur eine Hintertür um dem Staat das Recht zu geben in die Freiheit des Einen einzugreifen, unter dem Vorwand die Religion des Anderen zu schützen.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Wäre es nicht schöner, wenn einfach niemand zum Kriegsdienst gezwungen werden darf? Wenn niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst gezwungen werden darf, dann sollte man das ganze vielleicht nicht Dienst nennen, sonder schlicht den Soldatenberuf. Wie genau gezwungen werden darf, wir hier ohnehin offen gelassen, das kommt irgendwann später.
Artikel 4 ist also eigentlich wieder nur eine weitgehende Wiederholung von Artikel 2. Wir lernen nur am Schluss, dass der Staat uns anscheinend zu Kriegsdienst zwingen darf, es sei denn wir haben da moralische Bedenken. Kann er uns nun also zwingen oder nicht? Wenn ja, dann ist der Absatz sinnlos, weil wenn wir uns widersetzen haben wir wohl per Definition moralische Bedenken, wenn nein, wozu dann überhaupt die Tinten für diese leeren Worte verschwenden?
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Klar, klingt wieder nett, aber wir haben doch ohnehin schon unsere Freiheiten laut Artikel 2. Dennoch ist es freundlich, dass noch einmal erwähnt wird, dass keine Zensur stattfindet.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Anscheinend doch Zensur, wenn man denn die persönliche Ehre angreift. Da der Staat festlegt was diese ist, muss man sagen dass (1) damit hinfällig geworden ist. Zensur wird hier offen legalisiert und die Bedingungen für sie komplett willkürlich festgelegt.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Was auch immer das heißen soll? Freie Menschen können doch natürlich Kunst nach Belieben herstellen, und genauso wohl auch erforschen was auch immer sie möchten. Obwohl der letzte Satz interessant ist. Anscheinend darf anderen nur beigebracht werden, was nicht gegen die Verfassung verstößt. Doch die hat schon so viele Widersprüche, wie wir gesehen haben, wie soll der Bürger überhaupt wissen was hier gelehrt werden darf und was nicht? Eine praktische Hintertür um neben der Presse auch jeden Lehrer und Professor beliebig zum Schweigen zu bringen.
Artikel 5 zeigt uns auf sehr direkte Art und Weise die Rhetorik von Staat und Politik auf. Anscheinend legt er Rechte für uns fest, doch diese hatten wir ja laut Artikel 2 ohnehin schon. In Wahrheit sagt er ausschließlich, dass der Staat die freie Meinungsäußerung beliebig einschränken darf, mehr nicht!
Original hier:http://vernunft.co/das-grundgesetz-arti ... mmentiert/
Hier stellt sich mir wirklich die Frage, bin ich der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig oder aber hätte man sich die Verfassung nicht auch sparen können und schlicht festlegen können, dass der Staat tun und lassen kann was er möchte?
Hier einmal die ersten 5 Artikel entsprechend kommentiert:
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Der Anfang ist ja schon einmal gar nicht so schlecht. Würde klingt doch gut, was sie genau ist wird hier allerdings nicht genau definiert. Diesen ersten Abschnitt kann man somit höchstens als eine Art Einleitung ansehen, Inhalt versteckt sich dahinter keiner.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Auch hier wird kaum angesprochen, welche Rechte jetzt genau gemeint sind. Frieden und Gerechtigkeit klingen aber wieder sehr gut, aber wahrscheinlich sind wir immer noch in der Einleitung.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Hier natürlich nichts ungewöhnliches, das ist ja der Sinn einer Verfassung. Sie bindet alle folgenden Politiker daran, gewisse Regeln zu befolgen, egal welche Ansichten sie haben mögen. Das macht natürlich Sinn, wenn man beispielsweise Massenmord durch gewählte Politiker verhindern möchte. Aber eigentlich auch wieder mehr eine Art einleitender Abschnitt, da er schlicht beschreibt was die Aufgabe des Grundgesetzes ist.
Man kann also zusammenfassen, dass Artikel 1 eigentlich gar keinen Inhalt besitzt. Er ist nur eine schwammige Einleitung.
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Der Anfang ist natürlich gut und richtig. Jeder hat seine Rechte soweit, wie er durch ihre Ausübung nicht die Rechte anderer verletzt, genau dass was hier immer gefordert wird. Doch dann kommt natürlich der zweite Teile, der ja nun eigentlich unnötig sein müsste, weil wenn niemand die Rechte anderer Mitbürger verletzt, dann ist doch eigentlich alles gut oder nicht?
Nun ja der Staat ist aber etwas besonderes und somit ist es natürlich nicht nur wichtig nicht die Rechte der Mitbürger zu verletzen, sondern eben auch gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu Verstoßen. Was diese genau sein soll, kommt sicher später. Bedeutung kann die Aussage aber nicht haben, weil wenn die verfassungsmäßige Ordnung meine Freiheit so weit Einschränkt, dass es nicht nur dem Schutz meiner Mitbürger dient, was soll sie dann überhaupt bringen?
Den letzten Teil mit dem Sittengesetz kann man natürlich dann interpretieren, wie man will. Hier lässt sich die Regierung schlicht eine Hintertür um zu tun, was auch immer so wünscht und dieses Handeln dann als sittlich zu definieren. Das wäre ganz sicher kein Paragraph in einem Gesellschaftsvertrag, der von irgend jemandem bei Verstand unterschrieben werden würde. Ja das wäre nicht einmal ein Paragraph, den irgendwer in irgend einem Vertrag unterschreiben würde. Er ist das Äquivalent zu einer Bank die einem die sicher Verwahrung des eigenen Geldes verspricht, so lange man denn moralisch richtig handelt. Was aber moralisch richtig ist, das entscheidet die Bank dann individuell im Einzelfall und kann sich auch über die Jahre hin und wieder ändern. Darauf würde doch auch niemand reinfallen oder?
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Nun ja das fängt wieder gut an, genau was Libertäre immer fordern. Leben und körperliche Unversehrtheit sind schlicht unverzichtbare Grundrechte. Freiheit natürlich auch in dem Rahmen, der hier wieder und wieder erläutert wird. Unglücklicherweise darf der Staat aber anscheinend durch Gesetze in diese Rechte eingreifen. Der Absatz sagt nichts anderes aus, als dass der Staat mittels Gesetzen in das Leben und die körperliche der Bürger eingreifen darf! Die Tatsache, dass er somit auch in die Freiheit eingreifen darf erscheint vor diesem Hintergrund zweitrangig. Wenn der Staat in unser Leben und unseren Körper eingreifen darf, was heißt das? Eigentlich nichts anderes, als dass er uns alle als sein Eigentum definiert. Das ist die Aussage dieses Abschnitts.
Artikel 2 hat im Gegensatz zu Artikel 1 wenigstens Inhalte zu bieten. Gut sind diese aber beileibe nicht, hier werden schlicht einige Rechte mehr oder weniger klar angesprochen und dann klar festgelegt, dass der Staat diese beliebig durch Gesetze einschränken und verletzten darf.
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Eine komplett leere Aussage, wenn dem so wäre, warum darf ein Polizist dann auf der Straße eine Waffe tragen und die Bürger nicht? Das ganze Grundgesetz dient ja gerade dazu eine staatliche Ordnung festzulegen. Hierbei wird ja eben eine prinzipielle Ungleichheit vor dem Gesetz festgeschrieben. Greife ich in die körperliche Unversehrtheit einer Person ein, dann ist es Körperverletzung, tut der Staat dies dann ist es gute Polizeiarbeit. Stehle ich um Armen etwas zu geben, dann ist das Diebstahl, tut der Staat das, dann heißt es Steuern und Abgaben. Klingt also wieder gut, aber ist entweder ohne Inhalt oder aber, wörtlich genommen, mit Artikel 2 unvereinbar. Verträge mit inneren Widersprüchen sollte man auch nicht unterschreiben, das kann nur zu Streit vor Gericht führen, gut für ihn, dass der Staat dann die Richter auswählt.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Steht doch schon in im vorherigen Absatz. Männer und Frauen sind doch Menschen und damit angeblich vor dem Gesetz gleich, warum muss das jetzt nochmal erwähnt werden? Komplett redundant und sinnlos eigentlich. Verträgen sollte man doch besser klar und ohne unnötige Wiederholungen fassen, aber vielleicht verbirgt sich hier ja noch mehr?
Natürlich, der Staat kriegt wieder ein Sonderrecht, er darf Gleichberechtigung durchsetzen. Wenn Frauen also im Berufsleben durch die freien Handlungen ihrer Mitmenschen im Nachteil sind, dann darf der Staat hier wieder einmal die Freiheit einschränken. Das ist eine unglaublich beleidigende Aussage für Frauen, wenn man kurz darüber nachdenkt. Nimmt man nämlich an, dass alle die maximale Freiheit haben, dann könnten Frauen auf dem Markt nur im Nachteil sein, wenn sie weniger leistungsfähig wären. Das scheint offensichtlich unwahrscheinlich. Somit kann man diesen Paragraphen eigentlich wieder nur als Hintertür für den staatlichen Eingriff in das Privatleben der Bürger interpretieren.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Nun ja klingt irgendwie nett, aber was soll das heißen? Vielleicht könnte man noch argumentieren, dass Männer und Frauen doch eigentlich die gleichen Berufe machen können, doch auch hier kann man einem Bauunternehmer vielleicht nicht verdenken, wenn er tendenziell lieber Männer zum Schleppen von Betonsäcken einstellt. Auch der Rest ist doch eher schwierig zu verstehen. Benachteiligung wegen Rasse etc. wird der Markt ohnehin verhindern, da braucht es keinen Staat. Es ist wieder das selbe Problem, wie mit der Gleichberechtigung. Hier wird wieder jeder, der einer Minderheit angehört, effektiv beleidigt. Religiöse und politische Anschauungen sind allerdings schon eine ganz andere Liga. Kann man es wirklich einem katholischen Kindergarten zumuten einen überzeugten Atheisten wie den Autor einzustellen? Diese und ähnliche Fragen haben diesen Abschnitt in der Praxis wieder und wieder ad absurdum geführt.
Die Passage zu Behinderten kann man zudem schlicht als komplett sinnfrei einschätzen. Sitzt ein Mensch im Rollstuhl ist er natürlich in seinen Möglichkeiten Bauarbeiter zu sein benachteiligt. Ist er geistig behindert, so ist er natürlich in seiner Möglichkeit Universitätsprofessor zu werden benachteiligt. Was soll das überhaupt bedeuten?
Artikel 3 ist eigentlich, entweder nur als schwammiges Gefasel wie Artikel 1 zu verstehen, oder aber als klar von Widersprüchen zerfressen. Offensichtlich stellt schon die pure Existenz von Artikel 2 klar, dass der erste Absatz nicht zutrifft. Der Rest ist entweder eine Beleidigung gegen bestimmte Gruppen oder aber ohne jeden Inhalt und Wirkung. Wenn alle vor dem Gesetz gleich sind, dann muss ich die Minderheiten nicht speziell erwähnen, wieder also nur schwammige Formulierungen um sich die Hintertür zu beliebigen Gesetzesänderungen offen zu lassen.
Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Nun gut, wir dürfen denken was wir wollen. Mehr sagt dieser Absatz nicht aus, dieses Recht konnte einem nicht einmal das 3. Reich oder die Sowjetunion nehmen, warum das Ganze hier erwähnt werden soll bleibt schleierhaft. Wir sind doch nicht in der Schule, wo der Aufsatz eine bestimmte Mindestlänge haben muss oder?
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Auch wieder eine komplett leere Aussage, wenn ich ein freier Mensch bin dann kann ich natürlich meine Religion ausüben. Wozu also dieser Paragraph? Wahrscheinlich wieder einfach nur eine Hintertür um dem Staat das Recht zu geben in die Freiheit des Einen einzugreifen, unter dem Vorwand die Religion des Anderen zu schützen.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Wäre es nicht schöner, wenn einfach niemand zum Kriegsdienst gezwungen werden darf? Wenn niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst gezwungen werden darf, dann sollte man das ganze vielleicht nicht Dienst nennen, sonder schlicht den Soldatenberuf. Wie genau gezwungen werden darf, wir hier ohnehin offen gelassen, das kommt irgendwann später.
Artikel 4 ist also eigentlich wieder nur eine weitgehende Wiederholung von Artikel 2. Wir lernen nur am Schluss, dass der Staat uns anscheinend zu Kriegsdienst zwingen darf, es sei denn wir haben da moralische Bedenken. Kann er uns nun also zwingen oder nicht? Wenn ja, dann ist der Absatz sinnlos, weil wenn wir uns widersetzen haben wir wohl per Definition moralische Bedenken, wenn nein, wozu dann überhaupt die Tinten für diese leeren Worte verschwenden?
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Klar, klingt wieder nett, aber wir haben doch ohnehin schon unsere Freiheiten laut Artikel 2. Dennoch ist es freundlich, dass noch einmal erwähnt wird, dass keine Zensur stattfindet.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Anscheinend doch Zensur, wenn man denn die persönliche Ehre angreift. Da der Staat festlegt was diese ist, muss man sagen dass (1) damit hinfällig geworden ist. Zensur wird hier offen legalisiert und die Bedingungen für sie komplett willkürlich festgelegt.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Was auch immer das heißen soll? Freie Menschen können doch natürlich Kunst nach Belieben herstellen, und genauso wohl auch erforschen was auch immer sie möchten. Obwohl der letzte Satz interessant ist. Anscheinend darf anderen nur beigebracht werden, was nicht gegen die Verfassung verstößt. Doch die hat schon so viele Widersprüche, wie wir gesehen haben, wie soll der Bürger überhaupt wissen was hier gelehrt werden darf und was nicht? Eine praktische Hintertür um neben der Presse auch jeden Lehrer und Professor beliebig zum Schweigen zu bringen.
Artikel 5 zeigt uns auf sehr direkte Art und Weise die Rhetorik von Staat und Politik auf. Anscheinend legt er Rechte für uns fest, doch diese hatten wir ja laut Artikel 2 ohnehin schon. In Wahrheit sagt er ausschließlich, dass der Staat die freie Meinungsäußerung beliebig einschränken darf, mehr nicht!
Original hier:http://vernunft.co/das-grundgesetz-arti ... mmentiert/
Hier stellt sich mir wirklich die Frage, bin ich der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig oder aber hätte man sich die Verfassung nicht auch sparen können und schlicht festlegen können, dass der Staat tun und lassen kann was er möchte?