Hallo,
@ Dr. Nötigenfalls:
Ich hab mit Interesse den Thread hier verfolgt und es ist schon seltsam wie hier manches verdreht wird.
Es gibt klare gesetzliche Regelungen wer für was verantwortlich ist im Transportgewerbe. Es gibt betriebssichere Verladung (Verantwortung der Fahrer / Unternehmer), hier geht es um den ordnungsgemässen Betrieb des verkehrsmittels (LKW). Also getüvt, Reifen ok, Ladeboden in Ordnung etc. Und dann die beförderungssichere Verladung. Und die geht an den Verlader , und zwar ganz bewusst zum Schutze der Fahrer (früher war das mal anders).
Sprich, der Verlader (Absender) ist dafür verantwortlich dass seine Ware so auf dem LKW gesichert ist dass von ihr keine Gefahr für Dritte ausgehen kann.
Dazu kann bzw muss der Verlader entsprechendes Equipment vom Fahrer / Unternehmer einfordern (und muss dafür ggfs Aufpreis bezahlen!), also zB bei Coils ein Muldenfahrzeug, bei Schwergut 4-to-Zurringe statt die Standard-2to-Ringe, oder eine gewisse Anzahl von vorgegebenen Spanngurten.
Es ist allerdings die Pflicht des Fahrers vor Antritt der Fahrt zu überprüfen ob die Ladungssicherung augenscheinlich fachgerecht durchgeführt wurde (sofern es sich nicht um verplombtes oder geschlossenes Ladegefäss handelt).
Wenn manche Verlader mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-(!)standards in ihrer Ladungssicherung vornehmen wollen (zB um ihr gut besser zu schützen oder einfach weil sie auf Nummer sicher gehen wollen, sie stehen ja voll in der Haftung), dann ist das ihr gutes Recht und ausserdem v.a. im Sinne des Fahrers zu begrüssen.
Das man als Verlader in der Praxis bestimmtes Equipment anfordert (Spanngurte, Zurringe etc) und dann etwas ganz anderes hingestellt bekommt ist v.a. für den Verlader ärgerlich da er seine Ware nicht wie geplant, gewünscht und bezahlt an seine Kunden liefern kann weil er nun auf ein geeignetes Fahrzeug warten muss.
In der Ursprungsfrage wurde gefragt wieso einzelen Verlader eigene Gesetzte und Regelungen erlassen können; die Frage ist schon grundsätzlich verkehrt: Gesetzte erlässt der Gesetzgeber, nicht ein Verlader.
Aber der Geetzgeber fordert nur ein Minimum an Ladungssicherung, und es gibt eben Verlader die sich ihrer Verantwortung bewusst sind und mehr tun wollen um zB den Fahrer oder andere Dritte nicht zu gefährden.
Wir zB buchen grundsätzlich Megatrailer (also LKW mit kleineren Reifen und damit mehr Innenhöhe, teuerer für uns im Transporteinkauf), obwohl unsere Maschinen selten mehr als 2,40 hoch sind.
Grund: Unsere Maschinen sind sehr schwer und kopflastig und durch die Mega/Jumbofahrzeuge kommt der Schwerpunkt weiter runter, das Kippmoment ist geringer.
Was machen viele "schlaue" Spediteure? Schicken uns einen Standard-LKW mit normaler Ladehöhe "weil ja Ihre Maschine locker da reinpasst".
und dann ist das Geschrei gross wenn wir die nicht laden.
Wir wissen aber (Erfahrung von vor 25 Jahren), wenn wir unsere kopflastigen Maschinen in einen Standard-Sattel verladen liegt der LKW möglicherweise in einer zu schnell gefahrenen Kurve auf der Seite.
Aslo geben wir lieber etwas mehr Geld aus für einen Mega mit Vollausstattung an Gurten und Zurringen und sind alle auf der sicheren Seite.
Was von manchen Fahrern vielleicht als pure Schikane ausgelegt wird rettet womöglich ihr und anderer Leben.
Mal drüber nachdenken, food for thoughts!
Viele Grüsse
Juergen2