Ich wäre da sogar großzügiger, dass sogar bis zu 1 Stunde vorher/nachher abgelesen werden kann (natürlich nur durch Polizei & CO unter Datenschutzbestimmungen).Tom Bombadil hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Juli 2024, 22:06 „Die Aufzeichnung wird in einem zeitlichen Fenster von fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Crash ausgelöst“, erklärt der ADAC. Danach können sie von einem Unfallgutachter ausgelesen werden.
Das ist für dich gleich der Untergang der FDGO? Bisschen übertrieben, oder? Das hilft aber auch Leuten, die absichtlich von Betrügern in einen Unfall verwickelt werden, da kann man sich die Dashcam sparen.
Ebenso hätte ich auch kein Problem mit deutlich erweiterten Zeiten solange das entsprechend datenschutzmäßig erfolgt, denn einem Unfall liegt meist auch ein völlig fehlerhaftes Fahrverhalten lange zu vor vor.
Davon, dass Versicherungen das für die Beitragsberechnung nutzen können, halte ich nix. Aber auf freiwilliger Basis kann man das m.E. derzeit sogar machen mit einem Aufzeichnungsgerät.