Im Kontext des Themas hier.
Ob die Produktivität pro Kopf steigt oder nicht ist in Bezug auf das, was für das Rentenvolumen angemessen ist, ja dann doch nicht so optimal.
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Im Kontext des Themas hier.
Wenn wir uns gegenseitig eine Bratwurst für einen € verkaufen, haben wir das BIP um 2 € gesteigert.Realist2014 hat geschrieben:(21 Aug 2021, 18:10)
Die Produktivität der Volkswirtschaft erkennst du ja am BIP....
so einfach ist das nicht.unity in diversity hat geschrieben:(21 Aug 2021, 18:38)
Wenn wir uns gegenseitig eine Bratwurst für einen € verkaufen, haben wir das BIP um 2 € gesteigert.
Nö.unity in diversity hat geschrieben:(21 Aug 2021, 18:38)
Wenn wir uns gegenseitig eine Bratwurst für einen € verkaufen, haben wir das BIP um 2 € gesteigert.
Die Rentenformel geht aber von einer durchschnittlich gestiegenen Lebenserwartung aus.Realist2014 hat geschrieben:(21 Aug 2021, 18:05)
Dein "System" ist und bleibt UNSINN im Kontext einer Rentenversicherung
Wann schaust du dir endlich die Rentenanpassungsformel an?
Oder soll ich sie dir erklären?
Die regelt das Rentensystem doch genau so, wie du es in Bezug auf die längeren Bezugszeiten möchtest
Zusätzlich muss natürlich das Renteneintrittsalter nach dem Jahr 2031 ( = Rentenbeginn mit 67) weiter angehoben werden, falls die Lebenserwartung weiter steigen sollte
unity in diversity hat geschrieben:(21 Aug 2021, 18:08)
Solange die Arbeitsproduktivität schneller wächst als die Produktion, erweitern sich Verteilungsspielräume.
Das wird freilich nichts, wenn der zwölfundneunigste Pizzabringedienst dem 13. Auf die Füße tritt.
Die Rentenanpassungsformel geht von gar nichts aus - sie steuert die Rentenhöhe in Abhängigkeit von mehreren FaktorenFrank_Stein hat geschrieben:(21 Aug 2021, 18:47)
Die Rentenformel geht aber von einer durchschnittlich gestiegenen Lebenserwartung aus.
itt).
Das was DU möchtest interessiert hier aber nichtDa Menschen nicht gleich sind und manche schneller altern als andere, möchte ich, dass jenedie länger fit sind, auch länger arbeiten.
Ja, das ist eine Forderung des Verfassungsgerichts...So werden beispielsweise Männer im Rentensystem benachteiligt, da sie länger arbeiten, aber kürzer leben, als Frauen (im Durchschnitt).
Mein Vorschlag ist großartig.Realist2014 hat geschrieben:(21 Aug 2021, 19:09)
Die Rentenanpassungsformel geht von gar nichts aus - sie steuert die Rentenhöhe in Abhängigkeit von mehreren Faktoren
Da sind DEINE Punkte auch mit dabei
Das was DU möchtest interessiert hier aber nicht
Die "fitteren" werden dir was husten, für ihren gesünderen Lebensstil dann niedrigere Monatsrenten zu akzeptieren im Vergleich zu denen, die zwar die gleichen Rentenpunkte erworben haben aber gesoffen und geraucht haben usw.
Dein "Vorschlag" ist und bleibt Unsinn
Er ist NonsensFrank_Stein hat geschrieben:(21 Aug 2021, 19:16)
Mein Vorschlag ist großartig.
Das Äquivalenzprinzip wird bleiben weil es gerecht istIch komme damit jenen entgegen, die immer sofort aufschreien, wenn ich fordere, dass die Lebensarbeitszeit der Lebenserwartung angepasst werden sollte. Dann kommt sofort das Argument des Dachdeckers, den man mit 60 kaum noch auf das Gerüst steigen lassen kann oder der Krankenpfleger oder jene, die auf dem Bau ...
Ein Rentensystem, das für alle gleich ist, ist eben ungerecht und da wir unterschiedlich sind, sollte es auch unterschiedlich sein, denn nichts ist so ungerecht wie die Gleichbehandlung von Ungleichen!
Es spricht alles dagegen und deswegen hat das auch keine Partei im Programm.Es spricht wirklich nichts dagegen, die Rente mit den Jahren der Bezugsdauer abzusenken. e.
Atue001 hat geschrieben:(14 Nov 2021, 01:25)
S
2) Eine finanzielle Absicherung über die Existenzsicherung hinaus, die der Lebensleistung gerecht wird
Diese beiden Punkte werden leider bei uns systemisch nicht getrennt. ....................ht.
Die Existenzsicherung bei der Rente ist so lange Aufgabe des Rentners, wie er diese selbst bestreiten kann. Also wird eben nicht systemisch getrennt. Deine Behauptung ist falsch.Realist2014 hat geschrieben:(09 Dec 2021, 19:28)
Doch- wird es.
Wobei der Begriff "Lebensleistung" völlig irreführend ist- denn Rente gibt es für bezahlte Beiträge.
Für die Existenzsicherung gibt es - als aufstockende Leistung- ja die Grundsicherung im Alter.
Was du hier ( wieder möchtest) wäre ja eine "BGE" als Existenzsicherung und damit das bestehende "Aufstockungssystem" quasi "auf den Kopf " stellen.
Wird es nicht geben.
Natürlich wird systemisch getrennt.
Renten können auch Personen unterhalb der Regelrentengrenze haben. Ist aber irrelevant.Realist2014 hat geschrieben: ↑Do 30. Jun 2022, 20:04 Natürlich wird systemisch getrennt.
Rente ist eine von vielen Einkunftsarten, welche Personen oberhalb der Regelrentengrenze haben können.
Und zusätzlich auch noch Vermögen.
Erst wenn das Vermögen weniger als 5000 Euro beträgt und die Summe aller Einkünfte niedriger ist als der individuelle Bedarf, dann kann der Betroffene bis zu diesem Bedarf "aufstocken" ( Grundsicherung im Alter)
Es gibt daher auch keine einheitliche Höhe der Existenzsicherung ( genau wie bei ALG II)
Ich habe nicht anderes geschrieben...
Der Satz ist sogar immer gleich hoch ( wie bei ALG II) - nur die Höhe des Bedarfs ist seht unterschiedlich aufgrund der unterschiedlichen Warmmiete.Nochmals anders dargestellt: Wenn du Rentner bist, ist es solange deine Aufgabe deine Existenzsicherung zu betreiben, wie du diese betreiben kannst - und zwar völlig egal, welche Einkommensarten du dafür zu Hilfe nimmst - das kann auch Einkommen aus aufgelöstem Vermögen sein. Danach (wenn also kein nennenswertes eigenes Vermögen und keine ausreichenden sonstigen Einkünfte vorhanden sind) stockt der Staat auf oder übernimmt in Gänze wenn notwendig.
Der Satz ist dabei keineswegs so individuell wie du suggerierst sondern folgte wenigen einfachen Regeln.
Aber sicher doch..Eine systemische Trennung ist insofern nicht gegeben
Sie erfolgt als Aufstockung - nur bei Bedürftigkeit- mit sehr unterschiedlichem Bedarf. ( Warmmiete)die Existenzsicherung folgt im Grunde genommen über alle Altersgrenzen hinweg relativ einfachen Grundsätzen, bei auch im Wesentlichen einheitlichen Sätzen.
Ganz im Gegenteil- das Renteneintrittsalter soll noch flexibler gestaltet werden. Wobei das natürlich mit Abschlägen oder Aufschlägen verbunden ist...]Diese Regelungen sind überholt und veraltet - gerade auch wegen des Renteneintrittsalters, welches man gerne über alle Bevölkerungsgruppen einheitlich organisieren möchte.
Nö, das apilet überhaupt keine Rolle.Beim Renteneintrittsalter aber spielt der Lebensverlauf, also beispielsweise die körperliche Fitness (im weitesten Sinne), in der Praxis eine wichtige Rolle.
Für die Grundsicherung im Alter spielen die Kinder keine Rolle - und die Höhe hängt vom individuellen Bedarf ab ( siehe oben) und von den eigenen Einkünften...Für die Höhe der Existenzsicherung ist hingegen das Alter relativ egal, wenn man von Abschlägen bei Kindern absieht.
Und schon wieder versuchst du die eigenen Einkünfte mit der Existenzsicherung durch den Staat unzulässigerweise zu vermischen...Ein einheitliches Renteneintrittsalter ist also wenig geeignet, die Lebenswirklichkeit fair zu organisieren. Das Problem des Renteneintrittsalters ist aber faktisch nur deshalb eines, weil die Rente (und hier spielen die sonstigen Einnahmen keine so große Rolle) altersabhängig organisiert ist, und gleichzeitig (!) die Rente als soziale Leistung zu einem Wesentlichen Teil für die Existenzsicherung im Alter dient.
Ist sie ja.wäre die Existenzsicherung sauber systemisch getrennt vom heutigen Rentensystem organisiert
Da kommt wieder dein "Traum" von einem "Alters-BGE" zum Vorschein, den es so garantiert nicht geben wird.]- wir hätten kein Problem mit der Rente, weil diese immer nur die Existenzsicherung aufstocken würde.
Nö, was würde massive Ungerechtigkeiten schaffen.Dies würde viele Gerechtigkeitsfragestellungen im Zusammenhang mit einem fairen Rentenbezug besser lösen als das heutige System.
Geht es nicht eher um die Regelaltersgrenze?
Gemäß der Strangeröffnung ja.
Korrekt. Man kann die Rente auch später beantragen, dann gibt es "Zuschläge"Das Renteneintrittsalter kann ja nach wie vor darunter liegen, bedeutet halt mehr Einbussen.
Es gibt Sonderregelungen für "langjährig Versicherte" und für "besonders langjährig Versicherte"Man kann, wenn ich richtig erinnere, heute ab 63 aus Altersgründen in Rente gehen.
Korrekt. Abstand bleibt konstant.]Kann natürlich sein, dass diese Grenze bei einer Erhöhung der Regelaltersgrenze ebenfall angehoben wird,
Das ist ein anderes Thema vor der Rente.dann gibt es vielleicht mehr Erwerbsunfahigkeit?
Dies ist so korrekt wird aber bei den Rentenstellen anders beantwortet da heißt es: " wenn sie bis zur formalen Altersgrenze weiter arbeiten,haben sie keine Abschläge ". Da werden die Rentenpunkte zwischen der Sonderregelung und des Regeleintrittsalters als Abschläge deklariert, was Verwirring stiften soll oder muß ?Realist2014 hat geschrieben: ↑Do 7. Jul 2022, 14:59
Es gibt Sonderregelungen für "langjährig Versicherte" und für "besonders langjährig Versicherte"
Abschlagsfrei können letztere immer 2 Jahre vor eigenen Regelaltersgrenze die Rente beziehen.
Möglicherweise entweder ein Kompetenzproblem bei denen, die beraten oder ein Verständnisproblem bei denen, die beraten werden.busse hat geschrieben: ↑Mo 11. Jul 2022, 10:51 Dies ist so korrekt wird aber bei den Rentenstellen anders beantwortet da heißt es: " wenn sie bis zur formalen Altersgrenze weiter arbeiten,haben sie keine Abschläge ". Da werden die Rentenpunkte zwischen der Sonderregelung und des Regeleintrittsalters als Abschläge deklariert, was Verwirring stiften soll oder muß ?
busse