Renteneintrittsalter - wie hoch?

In diesem Forum werden Themen rund um die sozialen Sicherungsysteme diskutiert.
Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosengeld 2 (HartzIV), Rentenversicherung, Sozialgesetzbuch.

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Realist2014
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Re: Renteneintrittsalter - wie hoch?

Beitrag von Realist2014 »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Aug 2021, 18:36)

Du hattest aber Produktivität geschrieben.
Im Kontext des Themas hier.

Ob die Produktivität pro Kopf steigt oder nicht ist in Bezug auf das, was für das Rentenvolumen angemessen ist, ja dann doch nicht so optimal.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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unity in diversity
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Re: Renteneintrittsalter - wie hoch?

Beitrag von unity in diversity »

Realist2014 hat geschrieben:(21 Aug 2021, 18:10)

Die Produktivität der Volkswirtschaft erkennst du ja am BIP....
Wenn wir uns gegenseitig eine Bratwurst für einen € verkaufen, haben wir das BIP um 2 € gesteigert.
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
Den Falschen und den Unsrigen.
Aus den USA.
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Realist2014
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Re: Renteneintrittsalter - wie hoch?

Beitrag von Realist2014 »

unity in diversity hat geschrieben:(21 Aug 2021, 18:38)

Wenn wir uns gegenseitig eine Bratwurst für einen € verkaufen, haben wir das BIP um 2 € gesteigert.
so einfach ist das nicht.

Durch "Produktion von Gütern" wird aktuell lediglich noch 21% des BIP erwirtschaftet.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Renteneintrittsalter - wie hoch?

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

unity in diversity hat geschrieben:(21 Aug 2021, 18:38)

Wenn wir uns gegenseitig eine Bratwurst für einen € verkaufen, haben wir das BIP um 2 € gesteigert.
Nö.
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
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Frank_Stein
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Re: Renteneintrittsalter - wie hoch?

Beitrag von Frank_Stein »

Realist2014 hat geschrieben:(21 Aug 2021, 18:05)

Dein "System" ist und bleibt UNSINN im Kontext einer Rentenversicherung

Wann schaust du dir endlich die Rentenanpassungsformel an?
Oder soll ich sie dir erklären?
Die regelt das Rentensystem doch genau so, wie du es in Bezug auf die längeren Bezugszeiten möchtest
Zusätzlich muss natürlich das Renteneintrittsalter nach dem Jahr 2031 ( = Rentenbeginn mit 67) weiter angehoben werden, falls die Lebenserwartung weiter steigen sollte
Die Rentenformel geht aber von einer durchschnittlich gestiegenen Lebenserwartung aus.
Mir geht es um individuell gestiegene Lebenserwartung.
Da Menschen nicht gleich sind und manche schneller altern als andere, möchte ich, dass jene,
die länger fit sind, auch länger arbeiten.
Darum geht es in meinem System, während Du gerne den Versicherungscharakter betonst, also
Gleichmacherei bei Ungleichheit der Menschen.
So werden beispielsweise Männer im Rentensystem benachteiligt, da sie länger arbeiten, aber kürzer leben, als Frauen (im Durchschnitt).
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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Frank_Stein
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Re: Renteneintrittsalter - wie hoch?

Beitrag von Frank_Stein »

unity in diversity hat geschrieben:(21 Aug 2021, 18:08)

Solange die Arbeitsproduktivität schneller wächst als die Produktion, erweitern sich Verteilungsspielräume.
Das wird freilich nichts, wenn der zwölfundneunigste Pizzabringedienst dem 13. Auf die Füße tritt.

Eine höhere Arbeitsproduktivität soll Verteilungsspielräume erweitern? Wie das denn?
Ich meine, wenn Du ein Unternehmen hast mit 100 Angestellten und nun eine Maschine hinstellst, die die Arbeit von 100 Mitarbeitern macht und Du nur noch eine Person benötigst, der das Ding einschaltet ... wer soll dann das eingesparte Geld bekommen? Der Typ, der auf den Knopf drückt, oder doch der Kapitalgeber, der die Anschaffungskosten der Maschine bezahlt hat oder der Kunde, der nun sein Produkt viel günstiger erwerben kann.
Was ich nicht erkennen kann ist, wie das Rentensystem davon profitiert, wenn jetzt 100-1 Personen arbeitslos geworden sind.
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Re: Renteneintrittsalter - wie hoch?

Beitrag von Realist2014 »

Frank_Stein hat geschrieben:(21 Aug 2021, 18:47)
Die Rentenformel geht aber von einer durchschnittlich gestiegenen Lebenserwartung aus.
itt).
Die Rentenanpassungsformel geht von gar nichts aus - sie steuert die Rentenhöhe in Abhängigkeit von mehreren Faktoren
Da sind DEINE Punkte auch mit dabei
Da Menschen nicht gleich sind und manche schneller altern als andere, möchte ich, dass jenedie länger fit sind, auch länger arbeiten.
Das was DU möchtest interessiert hier aber nicht
Die "fitteren" werden dir was husten, für ihren gesünderen Lebensstil dann niedrigere Monatsrenten zu akzeptieren im Vergleich zu denen, die zwar die gleichen Rentenpunkte erworben haben aber gesoffen und geraucht haben usw.
Dein "Vorschlag" ist und bleibt Unsinn
So werden beispielsweise Männer im Rentensystem benachteiligt, da sie länger arbeiten, aber kürzer leben, als Frauen (im Durchschnitt).
Ja, das ist eine Forderung des Verfassungsgerichts...
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Re: Renteneintrittsalter - wie hoch?

Beitrag von Frank_Stein »

Realist2014 hat geschrieben:(21 Aug 2021, 19:09)

Die Rentenanpassungsformel geht von gar nichts aus - sie steuert die Rentenhöhe in Abhängigkeit von mehreren Faktoren
Da sind DEINE Punkte auch mit dabei

Das was DU möchtest interessiert hier aber nicht
Die "fitteren" werden dir was husten, für ihren gesünderen Lebensstil dann niedrigere Monatsrenten zu akzeptieren im Vergleich zu denen, die zwar die gleichen Rentenpunkte erworben haben aber gesoffen und geraucht haben usw.
Dein "Vorschlag" ist und bleibt Unsinn
Mein Vorschlag ist großartig.
Ich komme damit jenen entgegen, die immer sofort aufschreien, wenn ich fordere, dass die Lebensarbeitszeit der Lebenserwartung angepasst werden sollte. Dann kommt sofort das Argument des Dachdeckers, den man mit 60 kaum noch auf das Gerüst steigen lassen kann oder der Krankenpfleger oder jene, die auf dem Bau ...
Ein Rentensystem, das für alle gleich ist, ist eben ungerecht und da wir unterschiedlich sind, sollte es auch unterschiedlich sein, denn nichts ist so ungerecht wie die Gleichbehandlung von Ungleichen!

Es spricht wirklich nichts dagegen, die Rente mit den Jahren der Bezugsdauer abzusenken. Es führt aber dazu, dass die Menschen, die gesund leben, nicht nur von einem längeren Leben profitieren, von dem die Gesellschaft ja nichts hat, sondern dass man mit dieser Gesundheit auch der Gesellschaft etwas zurückgibt bzw. ihr nicht ewig auf der Tasche liegt.

Man muss eben Eigenvorsorge betreiben, wenn man länger lebt und trotzdem früher in Rente gehen möchte.
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Re: Renteneintrittsalter - wie hoch?

Beitrag von Realist2014 »

Frank_Stein hat geschrieben:(21 Aug 2021, 19:16)
Mein Vorschlag ist großartig.
Er ist Nonsens
Ich komme damit jenen entgegen, die immer sofort aufschreien, wenn ich fordere, dass die Lebensarbeitszeit der Lebenserwartung angepasst werden sollte. Dann kommt sofort das Argument des Dachdeckers, den man mit 60 kaum noch auf das Gerüst steigen lassen kann oder der Krankenpfleger oder jene, die auf dem Bau ...
Ein Rentensystem, das für alle gleich ist, ist eben ungerecht und da wir unterschiedlich sind, sollte es auch unterschiedlich sein, denn nichts ist so ungerecht wie die Gleichbehandlung von Ungleichen!
Das Äquivalenzprinzip wird bleiben weil es gerecht ist
Punkt
Augen auf bei der Berufswahl
Es spricht wirklich nichts dagegen, die Rente mit den Jahren der Bezugsdauer abzusenken. e.
Es spricht alles dagegen und deswegen hat das auch keine Partei im Programm.
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Re: Renteneintrittsalter - wie hoch?

Beitrag von Atue001 »

Spannend sind die Fragen, die sich hinter der Frage nach der Höhe des Renteneintrittsalters verbergen.

Also beispielsweise:
Wenn immer mehr Menschen gleichzeitig in Rente sind und immer älter werden - wie soll dann noch die Rente finanziert werden?
Wenn Menschen immer Älter werden - wieso sollen sie dann nicht auch länger arbeiten können?
Kann ein Dachdecker mit 70 noch ein Dach decken?
Brauchen wir ein differenziertes Rentenalter je Berufsbild?
Wie hoch kann, darf, soll, muss die Rente sein, damit die Rente der Arbeitsleistung gerecht wird?
....

Meiner Ansicht nach wird hier, wie bei anderen Diskussionen zur sozialen Absicherung, regelmäßig eine Erwartungshaltung an die konkrete Sozialversicherung gestellt, die eigentlich zwei Komponenten beinhaltet:

1) Die Existenzsicherung
2) Eine finanzielle Absicherung über die Existenzsicherung hinaus, die der Lebensleistung gerecht wird

Diese beiden Punkte werden leider bei uns systemisch nicht getrennt. Auch in den Sozialversicherungen ist die Existenzsicherung als solche nicht eigenständig geführt, sondern wird mit anderen Themen gemeinsam verbandelt.

Diese Verbandelung ist ein Problem. Tatsächlich geht es bei der Rente zu einem überwiegenden Teil zunächst um die Existenzsicherung. Erwarten tun die Menschen aber, dass es bei der Rente um mehr geht - nämlich um die Anerkennung ihrer Lebensleistung.

Schwierig ist, dass die Existenzsicherung eigentlich eine gemeinschaftliche Aufgabe ist, die (sofern nicht anders möglich) aus Steuermitteln zu finanzieren wäre. Da sie aber über die Sozialversicherungen verschleiert wirksam wird, werden die sozialen Leistungen zur Existenzsicherung herangezogen. Doch die zahlt nicht der Steuerzahler, sondern die zahlt der Teilnehmer an der Sozialversicherung - was keineswegs gleich zu setzen ist.

Würde man die staatlichen Leistungen im Alter konsequent zwischen der Existenzsicherung und der "Rente darüber hinaus, die auf ergänzende Leistungen aus der Arbeitsleistung beruht" umstellen, hätten wir bezüglich der dann verbleibenden Rente keine Diskussion notwendig. Es wäre dann egal, wann man mit der Rente beginnt, und ein Demographieproblem in der Rente wäre auch nicht existent. Wer nur 10 Jahre in die Rente eingezahlt hätte, hätte auch nur wenig Rentenansprüche - aber die wären in jedem Fall ein Ad On zur Existenzsicherung - würden also mehr Konsum ermöglichen.

Eine Festlegung zum Renteneintrittsalter würde sich damit erübrigen, denn wer früher in Rente ginge, hätte die Existenzsicherung plus das, was an Rentenanwartschaften darüber hinaus erwirtschaftet wurde. Wer später in Rente geht, hätte halt entsprechend mehr. Aber immer wäre sicher gestellt, dass jemand, der in die Rente eingezahlt hat, mehr bekommt als jemand, der nicht eingezahlt hat.

Wir haben keine wirklich offene Fragestellung zum Renteneintrittsalter, und eigentlich macht es auch wenig Sinn über ein Problem mit der Rente und deren Finanzierung zu sprechend. Wir haben allenfalls ein Problem mit der Finanzierung der Existenzsicherung - doch die gehört ins Steuerrecht, und nicht ins Sozialrecht.
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Re: Renteneintrittsalter - wie hoch?

Beitrag von Realist2014 »

Atue001 hat geschrieben:(14 Nov 2021, 01:25)

S
2) Eine finanzielle Absicherung über die Existenzsicherung hinaus, die der Lebensleistung gerecht wird

Diese beiden Punkte werden leider bei uns systemisch nicht getrennt. ....................ht.

Doch- wird es.

Wobei der Begriff "Lebensleistung" völlig irreführend ist- denn Rente gibt es für bezahlte Beiträge.

Für die Existenzsicherung gibt es - als aufstockende Leistung- ja die Grundsicherung im Alter.

Was du hier ( wieder möchtest) wäre ja eine "BGE" als Existenzsicherung und damit das bestehende "Aufstockungssystem" quasi "auf den Kopf " stellen.

Wird es nicht geben.
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Re: Renteneintrittsalter - wie hoch?

Beitrag von Atue001 »

Realist2014 hat geschrieben:(09 Dec 2021, 19:28)

Doch- wird es.

Wobei der Begriff "Lebensleistung" völlig irreführend ist- denn Rente gibt es für bezahlte Beiträge.

Für die Existenzsicherung gibt es - als aufstockende Leistung- ja die Grundsicherung im Alter.

Was du hier ( wieder möchtest) wäre ja eine "BGE" als Existenzsicherung und damit das bestehende "Aufstockungssystem" quasi "auf den Kopf " stellen.

Wird es nicht geben.
Die Existenzsicherung bei der Rente ist so lange Aufgabe des Rentners, wie er diese selbst bestreiten kann. Also wird eben nicht systemisch getrennt. Deine Behauptung ist falsch.
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Re: Renteneintrittsalter - wie hoch?

Beitrag von Realist2014 »

Atue001 hat geschrieben: Do 9. Dez 2021, 23:11 Die Existenzsicherung bei der Rente ist so lange Aufgabe des Rentners, wie er diese selbst bestreiten kann. Also wird eben nicht systemisch getrennt. Deine Behauptung ist falsch.
Natürlich wird systemisch getrennt.

Rente ist eine von vielen Einkunftsarten, welche Personen oberhalb der Regelrentengrenze haben können.
Und zusätzlich auch noch Vermögen.

Erst wenn das Vermögen weniger als 5000 Euro beträgt und die Summe aller Einkünfte niedriger ist als der individuelle Bedarf, dann kann der Betroffene bis zu diesem Bedarf "aufstocken" ( Grundsicherung im Alter)

Es gibt daher auch keine einheitliche Höhe der Existenzsicherung ( genau wie bei ALG II)
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Re: Renteneintrittsalter - wie hoch?

Beitrag von Atue001 »

Realist2014 hat geschrieben: Do 30. Jun 2022, 20:04 Natürlich wird systemisch getrennt.

Rente ist eine von vielen Einkunftsarten, welche Personen oberhalb der Regelrentengrenze haben können.
Und zusätzlich auch noch Vermögen.

Erst wenn das Vermögen weniger als 5000 Euro beträgt und die Summe aller Einkünfte niedriger ist als der individuelle Bedarf, dann kann der Betroffene bis zu diesem Bedarf "aufstocken" ( Grundsicherung im Alter)

Es gibt daher auch keine einheitliche Höhe der Existenzsicherung ( genau wie bei ALG II)
Renten können auch Personen unterhalb der Regelrentengrenze haben. Ist aber irrelevant.

Nochmals anders dargestellt: Wenn du Rentner bist, ist es solange deine Aufgabe deine Existenzsicherung zu betreiben, wie du diese betreiben kannst - und zwar völlig egal, welche Einkommensarten du dafür zu Hilfe nimmst - das kann auch Einkommen aus aufgelöstem Vermögen sein. Danach (wenn also kein nennenswertes eigenes Vermögen und keine ausreichenden sonstigen Einkünfte vorhanden sind) stockt der Staat auf oder übernimmt in Gänze wenn notwendig. Der Satz ist dabei keineswegs so individuell wie du suggerierst sondern folgte wenigen einfachen Regeln. Eine systemische Trennung ist insofern nicht gegeben - die Existenzsicherung folgt im Grunde genommen über alle Altersgrenzen hinweg relativ einfachen Grundsätzen, bei auch im Wesentlichen einheitlichen Sätzen.

Diese Regelungen sind überholt und veraltet - gerade auch wegen des Renteneintrittsalters, welches man gerne über alle Bevölkerungsgruppen einheitlich organisieren möchte. Beim Renteneintrittsalter aber spielt der Lebensverlauf, also beispielsweise die körperliche Fitness (im weitesten Sinne), in der Praxis eine wichtige Rolle. Für die Höhe der Existenzsicherung ist hingegen das Alter relativ egal, wenn man von Abschlägen bei Kindern absieht.

Ein einheitliches Renteneintrittsalter ist also wenig geeignet, die Lebenswirklichkeit fair zu organisieren. Das Problem des Renteneintrittsalters ist aber faktisch nur deshalb eines, weil die Rente (und hier spielen die sonstigen Einnahmen keine so große Rolle) altersabhängig organisiert ist, und gleichzeitig (!) die Rente als soziale Leistung zu einem Wesentlichen Teil für die Existenzsicherung im Alter dient. Wäre die Existenzsicherung sauber systemisch getrennt vom heutigen Rentensystem organisiert - wir hätten kein Problem mit der Rente, weil diese immer nur die Existenzsicherung aufstocken würde. Dies würde viele Gerechtigkeitsfragestellungen im Zusammenhang mit einem fairen Rentenbezug besser lösen als das heutige System.
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Re: Renteneintrittsalter - wie hoch?

Beitrag von Realist2014 »

Atue001 hat geschrieben: Mo 4. Jul 2022, 23:29 Renten können auch Personen unterhalb der Regelrentengrenze haben. Ist aber irrelevant.
Ich habe nicht anderes geschrieben...
Nochmals anders dargestellt: Wenn du Rentner bist, ist es solange deine Aufgabe deine Existenzsicherung zu betreiben, wie du diese betreiben kannst - und zwar völlig egal, welche Einkommensarten du dafür zu Hilfe nimmst - das kann auch Einkommen aus aufgelöstem Vermögen sein. Danach (wenn also kein nennenswertes eigenes Vermögen und keine ausreichenden sonstigen Einkünfte vorhanden sind) stockt der Staat auf oder übernimmt in Gänze wenn notwendig.
Der Satz ist dabei keineswegs so individuell wie du suggerierst sondern folgte wenigen einfachen Regeln.
Der Satz ist sogar immer gleich hoch ( wie bei ALG II) - nur die Höhe des Bedarfs ist seht unterschiedlich aufgrund der unterschiedlichen Warmmiete.
Das wurde jetzt schon x-mal erläutert....
Eine systemische Trennung ist insofern nicht gegeben
Aber sicher doch..
die Existenzsicherung folgt im Grunde genommen über alle Altersgrenzen hinweg relativ einfachen Grundsätzen, bei auch im Wesentlichen einheitlichen Sätzen.
Sie erfolgt als Aufstockung - nur bei Bedürftigkeit- mit sehr unterschiedlichem Bedarf. ( Warmmiete)
]Diese Regelungen sind überholt und veraltet - gerade auch wegen des Renteneintrittsalters, welches man gerne über alle Bevölkerungsgruppen einheitlich organisieren möchte.
Ganz im Gegenteil- das Renteneintrittsalter soll noch flexibler gestaltet werden. Wobei das natürlich mit Abschlägen oder Aufschlägen verbunden ist...
Beim Renteneintrittsalter aber spielt der Lebensverlauf, also beispielsweise die körperliche Fitness (im weitesten Sinne), in der Praxis eine wichtige Rolle.
Nö, das apilet überhaupt keine Rolle.
Du solltest mal deine Renteninformation lesen, was da so drin steht und nicht weiter falsche Behauptungen aufstellen...
Für die Höhe der Existenzsicherung ist hingegen das Alter relativ egal, wenn man von Abschlägen bei Kindern absieht.
Für die Grundsicherung im Alter spielen die Kinder keine Rolle - und die Höhe hängt vom individuellen Bedarf ab ( siehe oben) und von den eigenen Einkünften...
Ein einheitliches Renteneintrittsalter ist also wenig geeignet, die Lebenswirklichkeit fair zu organisieren. Das Problem des Renteneintrittsalters ist aber faktisch nur deshalb eines, weil die Rente (und hier spielen die sonstigen Einnahmen keine so große Rolle) altersabhängig organisiert ist, und gleichzeitig (!) die Rente als soziale Leistung zu einem Wesentlichen Teil für die Existenzsicherung im Alter dient.
Und schon wieder versuchst du die eigenen Einkünfte mit der Existenzsicherung durch den Staat unzulässigerweise zu vermischen...
wäre die Existenzsicherung sauber systemisch getrennt vom heutigen Rentensystem organisiert
Ist sie ja.
Sie ( Grundsicherung im Alter) ist ein "Aufstockungssystem", nur für Bedürftige ( nach Berücksichtigung von eigenen Einkünften ( wie zum Beispiel Rente..) und eigenem Vermögen) und abhängig vom individuellen Bedarf.
Somit also soziale gerecht.
]- wir hätten kein Problem mit der Rente, weil diese immer nur die Existenzsicherung aufstocken würde.
Da kommt wieder dein "Traum" von einem "Alters-BGE" zum Vorschein, den es so garantiert nicht geben wird.
Es gibt keine "einheitliche Grundsicherung" als "Eurobertrag", die "jeder" bekommt - und das wird auch so bleiben
Dies würde viele Gerechtigkeitsfragestellungen im Zusammenhang mit einem fairen Rentenbezug besser lösen als das heutige System.
Nö, was würde massive Ungerechtigkeiten schaffen.
Das einzige, was geändert werden muss, ist ein Freibetrag für die staatliche Rente ( so wie heute schon für Riester & Rürup) bei der Berechnung des Aufstockungsbetrags im Kontext der Grundsicherung im Alter.
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Re: Renteneintrittsalter - wie hoch?

Beitrag von Skull »

Guten Abend,

bitte zum Thema zurückkehren.

-> RentenENTRITTSALTER.
Man dient für Lohn und liebt sich für Geschenke
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Re: Renteneintrittsalter - wie hoch?

Beitrag von denkmal »

Skull hat geschrieben: Di 5. Jul 2022, 19:24 Guten Abend,

bitte zum Thema zurückkehren.

-> RentenENTRITTSALTER.
Geht es nicht eher um die Regelaltersgrenze?
Das Renteneintrittsalter kann ja nach wie vor darunter liegen, bedeutet halt mehr Einbussen. Man kann, wenn ich richtig erinnere, heute ab 63 aus Altersgründen in Rente gehen. Kann natürlich sein, dass diese Grenze bei einer Erhöhung der Regelaltersgrenze ebenfall angehoben wird, dann gibt es vielleicht mehr Erwerbsunfahigkeit?
Im Laufe ihres steinernen Daseins nehmen sogar manche Denkmäler menschliche Züge an.
© Martin Gerhard Reisenberg
(*1949), Diplom-Bibliothekar und Autor
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Re: Renteneintrittsalter - wie hoch?

Beitrag von Realist2014 »

denkmal hat geschrieben: Do 7. Jul 2022, 14:44 Geht es nicht eher um die Regelaltersgrenze?
Gemäß der Strangeröffnung ja.
Das Renteneintrittsalter kann ja nach wie vor darunter liegen, bedeutet halt mehr Einbussen.
Korrekt. Man kann die Rente auch später beantragen, dann gibt es "Zuschläge"
Man kann, wenn ich richtig erinnere, heute ab 63 aus Altersgründen in Rente gehen.
Es gibt Sonderregelungen für "langjährig Versicherte" und für "besonders langjährig Versicherte"
Abschlagsfrei können letztere immer 2 Jahre vor eigenen Regelaltersgrenze die Rente beziehen.
]Kann natürlich sein, dass diese Grenze bei einer Erhöhung der Regelaltersgrenze ebenfall angehoben wird,
Korrekt. Abstand bleibt konstant.
dann gibt es vielleicht mehr Erwerbsunfahigkeit?
Das ist ein anderes Thema vor der Rente.
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Re: Renteneintrittsalter - wie hoch?

Beitrag von busse »

Realist2014 hat geschrieben: Do 7. Jul 2022, 14:59
Es gibt Sonderregelungen für "langjährig Versicherte" und für "besonders langjährig Versicherte"
Abschlagsfrei können letztere immer 2 Jahre vor eigenen Regelaltersgrenze die Rente beziehen.
Dies ist so korrekt wird aber bei den Rentenstellen anders beantwortet da heißt es: " wenn sie bis zur formalen Altersgrenze weiter arbeiten,haben sie keine Abschläge ". Da werden die Rentenpunkte zwischen der Sonderregelung und des Regeleintrittsalters als Abschläge deklariert, was Verwirring stiften soll oder muß ?
busse
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Re: Renteneintrittsalter - wie hoch?

Beitrag von Realist2014 »

busse hat geschrieben: Mo 11. Jul 2022, 10:51 Dies ist so korrekt wird aber bei den Rentenstellen anders beantwortet da heißt es: " wenn sie bis zur formalen Altersgrenze weiter arbeiten,haben sie keine Abschläge ". Da werden die Rentenpunkte zwischen der Sonderregelung und des Regeleintrittsalters als Abschläge deklariert, was Verwirring stiften soll oder muß ?
busse
Möglicherweise entweder ein Kompetenzproblem bei denen, die beraten oder ein Verständnisproblem bei denen, die beraten werden.
Ohne Abschläge vorzeitig ( also 2 Jahre früher als Regelrentenalter) geht nur mit 45 Beitragsjahren.
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