McKnee hat geschrieben:(26 Mar 2021, 17:43)
Strafunmündigkeit heißt und darf nicht heißen, dass diese Kinder fröhlich weiter machen.
Nur IST es heutzutage nun mal leider so... Glaubst Du allen Ernstes, dass die in Zukunft keine Mädchen mehr begrapschen wenn sie völlig straffrei davon kommen?
Und es gibt ja schon genug Mehrfach-/Intensivtäter unter 14.
Anders siehts natürlich bei Kindern aus, die von Erwachsenen instrumentalisiert werden...
Wir können natürlich über die ausgelassen Möglichkeiten des Staates und die Probleme der Umsetzung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit diskutieren.
Geb ich Dir Recht nur leider bringt es nix wenn WIR darüber diskutieren. Das muss an anderer Stelle geschehen aber selbst das ist herzhaft witzlos solange dies nicht zur Folge hat, dass die nötigen Mittel u. das passende Personal zur Verfügung gestellt wird.
Es ist mir auch bewusst, dass da gerade bei solchen Gruppendelikten oftmals Mitläufertum mit rein spielt aber so wie Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, tut es Mitläufertum auch nicht...
Das wäre zumindest zielführender und Lösungsorientierter als die Herabsetzung der Strafmündigkeit, die ohne begleitende Maßnahmen im Jugendstrafrecht verpuffen.
Natürlich müsste das JSR entprechend angepasst werden...
Wie willst willst du die Strafmündigkeit herabsetzen?
Heute auf 12? Bis du feststellst, dass die 10-jährigen auch Straftaten begehen und wir gleich auf 6 herunter gehen?
Haft für Kindergartenkinder? Oder glaubst du tatsächlich, 6-jährige begehen keine Straftaten?
Doch ich weiß dass auch 6-järhrige Straftaten behen jedoch bewegt sich das nicht im Bereich von sexueller Belästigung, Raub oder schwerer Körperverletzung...
Letzteres evtl. unbeabsichtigt...
Ich denke ab 12 wäre eine angemessene Grenze.