Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

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Billie Holiday
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Cobra9 hat geschrieben: Montag 8. Juli 2024, 11:10 Welche die zuviel Respekt vor einem anderen Leben haben und der Gesundheit anderer Menschen. Auch Tätern. Sowie auch mhmmm wegen der möglichen Folgen des Einsatz der Schusswaffe, eher zu oft und lange überlegen. Das ist ein Problem.

.....
Mein Respekt vor dem Leben eines anderen hört da auf, wo dieser meines bedroht. Und wer ein Messer auf mich richtet, bedroht meine Gesundheit und mein Leben. Auch ein Polizist ist ein Mensch mit Rechten. Dass er nicht ohne Not und ohne Gefahr einfach so rumgeballert hat, lässt sich ja nachweisen.
Wer mit einem Messer rumfuchtelt, muss einfach mit Konsequenzen rechnen, er ist ein potentieller Mörder und hochgefährlich, er ist kaum mehr als eine sehr große Gefahr für andere unbeteiligte Menschen, die meines Wissens auch ein Recht auf Leben und Gesundheit haben.
Meine Hochachtung vor Polizisten, die Gerichtsverfahren, Strafen und die Verachtung eines Teils der Bürger auf sich nehmen, um schlimmeres zu verhindern, sie hätten auch zugucken und es mit freundlichen Worten versuchen können.
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firlefanz11
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Billie Holiday hat geschrieben: Montag 8. Juli 2024, 12:14 ... die Verachtung eines Teils der Bürger ...
Du meinst die Patienten von der grünen Jugend u. sonstige Linke, die der Meinung sind die Polizei gehöre auf den Müll?
Darauf würd ich als Polizist in so ner Situation auch pfeifen...
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Eiskalt
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Eiskalt »

Er raste vermutlich zugekifft und laut Zeugen mit etwa 100 km/h über die rote Ampel. Der Junge (11) auf dem Fußgängerüberweg in Dortmund hatte keine Chance! Er wurde frontal erfasst und starb kurz darauf in der Kinderklinik. Doch der Amtsrichter sah keinen Haftgrund gegen den beschuldigten Fahrer (19). Eine verhängnisvolle Entscheidung!

Der Staatsanwalt legte zwar Beschwerde ein, doch bevor das Landgericht darüber entscheiden konnte, war der tatverdächtige Totraser bereits in die Türkei geflohen. Jetzt kann er vermutlich nie bestraft werden!
https://www.bild.de/regional/dortmund/d ... 58f046b735


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firlefanz11
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Eiskalt hat geschrieben: Dienstag 9. Juli 2024, 14:27 https://www.bild.de/regional/dortmund/d ... 58f046b735


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Unfuckingfassbar!!! :mad2:
Der Richter gehört auch des Amtes enthoben!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Kritikaster »

Eiskalt hat geschrieben: Dienstag 9. Juli 2024, 14:27Reife Leistung :thumbup:
Wenn ich so etwas lese, entwickeln sich bisweilen Bilder vor meinem inneren Auge von Angehörigen der Opfer, die zur Selbstjustiz schreiten und den zuständigen Amtsrichter persönlich zur Rechenschaft dafür ziehen, dass der Mörder des Kindes nicht vor Gericht gestellt werden kann.

In der Folge landen DIE dann für ihr Handeln sofort hinter schwedischen Gardinen - irdische "Gerechtigkeit".

Da frage ich mich, ob ein Richter, der eine so offensichtlich katastrophal falsche Entscheidung getroffen hat, noch ruhig schlafen kann.
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Kritikaster hat geschrieben: Dienstag 9. Juli 2024, 14:46 Wenn ich so etwas lese, entwickeln sich bisweilen Bilder vor meinem inneren Auge von Angehörigen der Opfer, die zur Selbstjustiz schreiten und den zuständigen Amtsrichter persönlich zur Rechenschaft dafür ziehen, dass der Mörder des Kindes nicht vor Gericht gestellt werden kann.
Ging mir ähnlich. Nur war in MEINEN Bildern ich selbst so ein Angehöriger...
Da frage ich mich, ob ein Richter, der eine so offensichtlich katastrophal falsche Entscheidung getroffen hat, noch ruhig schlafen kann.
Mit Sicherheit... :dead:
Wer so eine krasse Fehlentscheidung trifft tut das mMn vorsätzlich...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bolero »

Er muss sich um weitaus krassere und schlimmere Vergehen kümmern.
Oma Karla und Oma Helga haben zweimal hintereinander ihre GEZ nicht bezahlt.
Die deutsche Justiz erträgt man nur noch mit Sarkasmus.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Gluck »

Nach einem Streit im September 2023 starb ein junger Mann durch Messerstiche vor einer Würzburger Diskothek. Heute ist am Landgericht Würzburg das Urteil gefallen. Der Richter sprach den 23-jährigen Angeklagten vom Vorwurf des Totschlags frei.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/me ... en,UJWl8uJ
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Bogdan
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bogdan »

Gluck hat geschrieben: Freitag 26. Juli 2024, 18:22 https://www.br.de/nachrichten/bayern/me ... en,UJWl8uJ
Sowie Kuscheljusitz ?
Das Gericht hat entschieden, dass er in Notwehr gehandelt hat.
Eine persönlich-abwertende Bemerkung gegenüber einem anderen User
zeigt die Unfähigkeit, einen sachlichen Disput zu führen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Kritikaster »

Man geht also heutzutage mit Messer in die Disko, weil man ... na, vermutlich nichts anderes zur Verfügung hat, um sich die Fingernägel zu säubern.
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Tom Bombadil
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Notwehr. Mit einem Messer. Gegen einen Unbewaffneten.
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Eiskalt
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Eiskalt »

40 Arbeitsstunden wegen erfundener Vergewaltigung:

https://m.bild.de/regional/dresden/urte ... 619c93369e

Die Frau gehört mehrere Jahre ins Gefängnis.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Xexes »

Eiskalt hat geschrieben: Mittwoch 14. August 2024, 06:57 40 Arbeitsstunden wegen erfundener Vergewaltigung:

https://m.bild.de/regional/dresden/urte ... 619c93369e

Die Frau gehört mehrere Jahre ins Gefängnis.
Das Traurige ist der Satz des Staatsanwaltes:
Staatsanwalt Janick Sauerbier (31): „Hätte dieser Chatverlauf nicht vorgelegen, wäre er wohl verurteilt worden.“ Aufgrund der Schwere der Anschuldigungen wäre es wohl eine lange Haftstrafe geworden.
Und der Angeklagte durfte nicht mal eine Aussage machen:
BILD traf Pascal P. nach dem Prozess, er zeigte sich entsetzt. „Die Person hat mein Leben zerstört und kommt mit 40 Arbeitsstunden davon. Ich habe noch heute schlaflose Nächte, hätte meine 5-jährige Tochter wohl nie wieder gesehen, wäre bis zu 15 Jahren hinter Gittern gelandet. Gern hätte ich vor Gericht auch meine Situation geschildert, doch ich wurde als Zeuge nicht mal vorgeladen.“
Wüsste gerne ob seine Aussage für später geplant war, er aber vorzeitig für Unschuldig erklärt wurde, oder ob es ihm komplett untersagt wurde.
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Tom Bombadil
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

In den USA greift ein Trend um sich "men go their own way" (mgtow), um genau nicht in solche Situationen zu geraten (und wegen noch ein paar anderer Dinge), das wird hier auch früher oder später kommen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Eiskalt »

Tom Bombadil hat geschrieben: Mittwoch 14. August 2024, 09:16 In den USA greift ein Trend um sich "men go their own way" (mgtow), um genau nicht in solche Situationen zu geraten (und wegen noch ein paar anderer Dinge), das wird hier auch früher oder später kommen.
Inwiefern?

Lassen die sich den freiwilligen Fick quittieren?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Xexes »

Eiskalt hat geschrieben: Mittwoch 14. August 2024, 09:59 Inwiefern?

Lassen die sich den freiwilligen Fick quittieren?
Ist stark verbunden mit der "Red Pill Community", geht von Männern die jeglichen nicht zwingenden Kontakt zu Frauen unterbinden bis hin zu frauenverachtenden "Tendenzen". Für eine gesunde Gesellschaft definitiv nicht wünschenswert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Tom Bombadil hat geschrieben: Mittwoch 14. August 2024, 09:16 In den USA greift ein Trend um sich "men go their own way" (mgtow), um genau nicht in solche Situationen zu geraten (und wegen noch ein paar anderer Dinge), das wird hier auch früher oder später kommen.
Das passende Lied dazu gibts schon seit 1976 von Fleetwood Mac... ;)
Heisst: Go your own way...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Eiskalt hat geschrieben: Mittwoch 14. August 2024, 09:59 Inwiefern?

Lassen die sich den freiwilligen Fick quittieren?
In Schweden muss man doch erst ein Formular mit drei Kopien u. fünf Durchschlägen unterschreiben bevor man mit der Frau in die Kiste hüppen darf.
Vllt, auch sowas... ;)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Xexes hat geschrieben: Mittwoch 14. August 2024, 08:40 Wüsste gerne ob seine Aussage für später geplant war, er aber vorzeitig für Unschuldig erklärt wurde, oder ob es ihm komplett untersagt wurde.
Hab den Artikel nicht gelesen, da ich mich grundsätzlich nicht zwingen lasse anderer Leute Kekse anzunehmen aber im Normalfall wird der Angenagte laut meinen Informationen aus der Filmillustierten grundsätzlich als Erster zur Sache vernommen, wobei es ihm freigestellt ist ob er Angaben zur Sache machen will oder nicht. Fragen zur eigenen Person muss er allerdings natürlich beantworten...
An seiner Stelle hätte ich im Falle eines Schuldspruchs ohne Anhörung zur Sache meinen Anwalt aufgefordert in Berufung zu gehen.
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Tom Bombadil
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Der kurze Satz bringt es auf den Punkt, was in Deutschland in Sachen Gewaltkriminalität falsch läuft:

"Reichsbürger" beunruhigt Sicherheitsbehörden | tagesschau.de
Vier Jahre saß Adrian Ursache wegen versuchten Mordes im Gefängnis.

https://www.tagesschau.de/investigativ/ ... n-100.html

Dabei wurde er auch nur zu 7 Jahren verurteilt :dead:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Tom Bombadil hat geschrieben: Freitag 6. September 2024, 21:05 Der kurze Satz bringt es auf den Punkt, was in Deutschland in Sachen Gewaltkriminalität falsch läuft:

"Reichsbürger" beunruhigt Sicherheitsbehörden | tagesschau.de
Vier Jahre saß Adrian Ursache wegen versuchten Mordes im Gefängnis.

https://www.tagesschau.de/investigativ/ ... n-100.html

Dabei wurde er auch nur zu 7 Jahren verurteilt :dead:
Der war mal Mr. Germany und hatte Steuerschulden. Dann hat er auf seinem Grundstück seinen eigenen Staat gegründet um den Steuerschulden zu entgehen. So habe ich den Fall in Erinnerung.
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Tom Bombadil
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Ist mir völlig egal, wer oder was der war, 4 Jahre für versuchten Mord ist lächerlich. Und jetzt scheißen sie sich ein, weil er Rache üben könnte.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ebiker »

Tom Bombadil hat geschrieben: Freitag 6. September 2024, 22:02 Ist mir völlig egal, wer oder was der war, 4 Jahre für versuchten Mord ist lächerlich. Und jetzt scheißen sie sich ein, weil er Rache üben könnte.
Mit einem besseren Verteidiger wäre er evtl. freigekommen

https://www.mz.de/lokal/halle-saale/pr ... -3115387
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Frau (20) erfand Vergewaltigung:

Fast ein Leben ruiniert, aber nur 40 Arbeitsstunden Strafe

Dresden – Es war ein Albtraum für Pascal P. (23) aus Dresden. Er hatte eine Affäre mit Michelle R. (20), dann bezichtigte die ihn der Vergewaltigung. Pascal landete sogar für eine Nacht im Knast – doch alles war erfunden.

Am Dienstag stand Michelle R. vor dem Amtsgericht Dresden, wegen falscher Verdächtigung mit Freiheitsberaubung. Sie legte ein Geständnis ab. Glück für Pascal: Die beiden hatten Text-Nachrichten zum vereinbarten Sex-Treffen ausgetauscht, sonst säße er wohl noch heute im Knast. Die milde Strafe für die Lügnerin: 40 Arbeitsstunden!
https://www.bild.de/regional/dresden/ur ... k.com%252F

Unglaublich sowas, fast ein Leben zerstört und dann das. Aber auch durch die klare Sachlage nun bleibt immer was hängen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Weil er einen Polizisten bis zur Bewusstlosigkeit würgte, ist in Niedersachsen ein 21-Jähriger wegen versuchten Mordes in Untersuchungshaft genommen worden. Wie die Staatsanwaltschaft Osnabrück mitteilte, waren am Samstagmorgen Polizeibeamte zu einer Schlägerei im Kneipenviertel von Meppen gerufen worden. Zwei Beamte verfolgten anschließend den ihnen als Tatverdächtigen genannten 21-Jährigen.

[...]
Auf der Wache griff er die Beamten erneut an, die ihn den Angaben zufolge nur mit erheblichem Aufwand bändigen konnten. Der angegriffene Polizist befand sich nach Angaben der Behörden in Lebensgefahr und wurde verletzt. Die Staatsanwaltschaft geht deshalb von einem Tötungsvorsatz aus.

Ein Ermittlungsrichter erließ deshalb wegen versuchten Mordes und anderer Delikte Haftbefehl gegen den 21-Jährigen. Der Mann ist laut Staatsanwaltschaft wegen Gewaltdelikten vielfach vorbestraft. Gegen ihn laufen zudem zahlreiche weitere Ermittlungsverfahren, vorrangig wegen Gewaltdelikten.
https://www.n-tv.de/panorama/Junger-Man ... 43897.html
Ok, nun wird er wohl in den Bau kommen. Aber wieso lief der überhaupt noch frei rum? :rolleyes: :dead:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

jack000 hat geschrieben: Sonntag 22. September 2024, 18:50 https://www.n-tv.de/panorama/Junger-Man ... 43897.html
Ok, nun wird er wohl in den Bau kommen. Aber wieso lief der überhaupt noch frei rum? :rolleyes: :dead:
Und warum ist der Polizist in Selbstverteidigung so schlecht ausgebildet, dass er sich von so nem Bubi halb tot würgen lässt?! :rolleyes:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

firlefanz11 hat geschrieben: Montag 23. September 2024, 10:44 Und warum ist der Polizist in Selbstverteidigung so schlecht ausgebildet, dass er sich von so nem Bubi halb tot würgen lässt?! :rolleyes:
Die Frage ist ein Thema für diesen Strang:
https://politik-forum.eu/viewtopic.php?t=41215
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von frems »

Anfang des Jahres wurde Andreas Mandalka auf seinem Rad von einem Pkw erfasst und getötet. Die Staatsanwaltschaft sieht die Schuld beim Autofahrer. [...]

Man gehe davon aus, dass der Autofahrer den 43-Jährigen trotz guter Sichtverhältnisse "aus Unachtsamkeit gänzlich übersehen hat", teilte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit. Der 78-Jährige habe den Radfahrer ungebremst mit einer Geschwindigkeit zwischen 80 und 90 Kilometern pro Stunde erfasst.

Dabei sei die Staatsanwaltschaft davon überzeugt, dass sich Mandalka im Vorfeld des Unfalls vorschriftsmäßig verhalten habe und insbesondere durch seine Warnweste sowie die eingeschaltete Fahrradbeleuchtung ausreichend für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar gewesen sei, hieß es zur Begründung.

Für den 78 Jahre alten Autofahrer wurde eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen festgesetzt und ein Fahrverbot von zwei Monaten verhängt. Gegen den Strafbefehl habe der Angeklagte Einspruch eingelegt, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
https://www.zeit.de/mobilitaet/2024-10/ ... trafbefehl

Ein Familienvater also weniger. Zwei Monate Fahrverbot.

Wie jemand in den Kommentaren schon sagte:
Wenn ich in Deutschland jemanden umbringen möchte muss ich ihn einfach nur mit dem Auto überfahren. Am besten noch alkoholisiert und schon gelten mildernde Zustände wegen Unzurechnungsfähigkeit.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

frems hat geschrieben: Freitag 4. Oktober 2024, 20:19 https://www.zeit.de/mobilitaet/2024-10/ ... trafbefehl

Ein Familienvater also weniger. Zwei Monate Fahrverbot.
Er hat den ja nicht mit Absicht angefahren um den umzubringen. Hier im Strang werden i.d.R. Fälle gepostet, wo der Täter auch einen Tatvorsatz hatte.

Man muss in diesem Fall überlegen, inwiefern Prüfungen auf Fahrtauglichkeit auch nach der Führerscheinprüfung in regelmäßigen Abständen erfolgen. Ich bin dafür!

Ein Problem ist auch, dass Fahrradwege in BW einen sehr geringen Ausbauzustand haben.

Übrigens: An der Unfallstelle befindet sich auch ein Fahrradweg: https://www.google.com/maps/place/Naten ... FQAw%3D%3D

Der Fahrradaktivist und Blogger (Wovon hat der eigentlich finanziell gelebt?) zum Thema:
Will man nicht benutzen

Ich habe den Radweg schon zuvor immer öfter nicht benutzt, weil die Asphaltdecke sehr viele Schlaglöcher und Wellen hat. Wenn man dort bergab fährt (von Schellbronn nach Neuhausen), dann muss man die ganze Zeit Slalom fahren. Fährt man dagegen bergauf (von Neuhausen nach Schellbronn), dann ist man wesentlich langsamer wegen der vielen Schlaglöcher, die einen immer wieder bremsen. Zum Vergleich: Bei gefühlt gleichem Kraftaufwand kann ich auf der Straße 20 km/h fahren, während es auf dem „Radweg“ nur 15 km/h sind.
https://natenom.de/2021/03/kein-raaadwe ... hellbronn/
(Auf den Bildern sind keine Schlaglöcher zu sehen auf denen man "Slalom" fahren müsste. Wo sollen die auf einem Fahrradweg denn auch herkommen?)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von oga »

jack000 hat geschrieben: Freitag 4. Oktober 2024, 21:28 Man muss in diesem Fall überlegen, inwiefern Prüfungen auf Fahrtauglichkeit auch nach der Führerscheinprüfung in regelmäßigen Abständen erfolgen. Ich bin dafür!
Eine gängige Praxis früher in vielen Staaten Osteuropas.
Führerschein hatte 10 Jahre Gültigkeit, bei 60+ sogar 5 Jahre. Um ihn zu erneuern, musste der Arzt Fahrtauglichkeit bestätigen.
I guess I should warn you, if I turn out to be particularly clear, you've probably misunderstood what I've said.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

oga hat geschrieben: Freitag 4. Oktober 2024, 21:46 Eine gängige Praxis früher in vielen Staaten Osteuropas.
Führerschein hatte 10 Jahre Gültigkeit, bei 60+ sogar 5 Jahre. Um ihn zu erneuern, musste der Arzt Fahrtauglichkeit bestätigen.
Ja, wie gesagt: Ich bin dafür (Wäre wie jeder andere ja auch selbst irgendwann betroffen). Das dient ja auch der eigenen Sicherheit!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von frems »

jack000 hat geschrieben: Freitag 4. Oktober 2024, 21:28 Er hat den ja nicht mit Absicht angefahren um den umzubringen. Hier im Strang werden i.d.R. Fälle gepostet, wo der Täter auch einen Tatvorsatz hatte.
Ich gehe auch nicht davon aus, dass der Rentner den Radfahrer absichtlich getötet hat. Wenn man nun aber weiß, dass eh keine Konsequenzen zu fürchten hat, wenn man aus Unaufmerksamkeit einen Menschen tötet (egal ob nun aufm Rad, zu Fuß oder in einem anderen Pkw), muss man sich nicht wundern, wenn Leute aggressiver fahren und weniger Rücksicht nehmen. Was soll schon passieren? Und ob der Radfahrer woanders hätte fahren können, ist auch irrelevant, da er sich ja offensichtlich korrekt verhalten hat, der Täter nicht.

Man denke auch nur an den Falls des Berliner Studenten, der illegal auf eine Busspur fuhr und zusätzlich mit überhöhter Geschwindigkeit ein Kind getötet hat, das (was Vierjährigen halt passieren kann) auch einen Fehler gemacht hat. Wäre der Autofahrer auf seiner Spur wie jeder andere auch geblieben. Oder hätte zumindest bei der illegalen Fahrt auf der Busspur das Tempo eingehalten, wäre es zu der Tragödie kaum gekommen.

Da wurde das Urteil übrigens "deutlich verschärft": er bekam statt einer Geldstrafe von 200 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot dann doch eine Bewährungsstrafe und drei Monate Fahrverbot: https://www.bz-berlin.de/archiv-artikel ... erschaerft

So sparte er immerhin noch 200 Euro. Und musste möglicherweise dann sein Semesterticket zwei Monate länger benutzen. Schlimm. :|
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Xexes »

Ein Mann wird in München fast tot geprügelt weil er Fahrgäste kontrolliert und die 4 Täter müssen sich als Strafe einen Vortrag anhören, und 10000€ Zahlen.
Da stellt sich die Frage, warum für alle Täter (17-20) das Jugendstrafrecht angewandt wurde.
https://www.abendzeitung-muenchen.de/mu ... rt-1011679
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von schokoschendrezki »

Bei Gewaltverbrechen ist es meist so, dass eine Erhöhung des Strafmaßes nur wenig bringt. Weil die Täter naturgemäß nicht kalkulieren. Oder gar nicht kalkulieren können. Die denken nicht darüber nach, ob sie ihr Opfer nur halbtot schlagen, wenn das Strafmaß dafür verdoppelt wird.

Ganz im Gegensatz zu Straftaten wie Internetkriminalität oder Steuerbetrug. Da können die Täter in der Regel sehr genau kalkulieren. Und die Schwere der Tat mit dem angedrohten Strafmaß ins Verhältnis setzen.
Ich habe nie in meinem Leben irgendein Volk oder Kollektiv geliebt ... ich liebe in der Tat nur meine Freunde und bin zu aller anderen Liebe völlig unfähig (Hannah Arendt)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von tarkomed »

Xexes hat geschrieben: Donnerstag 10. Oktober 2024, 14:41 Ein Mann wird in München fast tot geprügelt weil er Fahrgäste kontrolliert und die 4 Täter müssen sich als Strafe einen Vortrag anhören, und 10000€ Zahlen.
Da stellt sich die Frage, warum für alle Täter (17-20) das Jugendstrafrecht angewandt wurde.
https://www.abendzeitung-muenchen.de/mu ... rt-1011679
Weil das Jugendstrafrecht in Deutschland das do vorsieht.
https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/i ... rafrechts/
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Wenn sie es trotzdem tun, dann bist du es...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

[media][/media]
tarkomed hat geschrieben: Donnerstag 10. Oktober 2024, 15:34 Weil das Jugendstrafrecht in Deutschland das do vorsieht.
https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/i ... rafrechts/
Und weil das ein unabänderliches Naturgesetz ist, das kein Mensch ändern kann.
Sozusagen von den Göttern aus den Fingerspitzen auf die Erde geschleudert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Xexes »

tarkomed hat geschrieben: Donnerstag 10. Oktober 2024, 15:34 Weil das Jugendstrafrecht in Deutschland das do vorsieht.
https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/i ... rafrechts/
Aus deinem Artikel:
Das Jugendstrafrecht wird bei Heranwachsenden angewandt, wenn der Täter nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung zur Tatzeit einem Jugendlichen entsprach oder die Tat als eine "Jugendverfehlung" eingeordnet werden kann. Unter Letzterem versteht man Straftaten, die Ausdruck einer typischen jugendlichen Lebenssituation sind, beispielsweise aus Imponiergehabe, jugendlichem Leichtsinn, Neugier oder Gruppendruck begangen worden sind.
Imponiergehabe, jugendlichem Leichtsinn und Neugier würde ich bei der Tat ausschließen. Für Gruppendruck müsste ja mindestens einer angefangen haben, infolge dürfte dieser nicht mehr nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Xexes hat geschrieben: Donnerstag 10. Oktober 2024, 14:41 Da stellt sich die Frage, warum für alle Täter (17-20) das Jugendstrafrecht angewandt wurde.
Vermutlich weil die Jugendgerichtshilfe sie alle als zu unreif eingestuft hat, u. deshalb zur Anwendung des JStR geraten hat.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Zahnderschreit »

Billie Holiday hat geschrieben: Donnerstag 10. Oktober 2024, 15:44 [media][/media]

Und weil das ein unabänderliches Naturgesetz ist, das kein Mensch ändern kann.
Sozusagen von den Göttern aus den Fingerspitzen auf die Erde geschleudert.
Eben, da kann man nichts machen. :|

Vor längerer Zeit wurde übrigens in einem ähnlichen Fall ein Zwanzigjähriger nach Erwachsenenstrafrecht ( :eek: ) zu 12 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der 17-jährige zu 8,5 Jahren.
https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%BCg ... -Bahn_2007
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Billie Holiday
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Zahnderschreit hat geschrieben: Freitag 11. Oktober 2024, 08:26 Eben, da kann man nichts machen. :|

Vor längerer Zeit wurde übrigens in einem ähnlichen Fall ein Zwanzigjähriger nach Erwachsenenstrafrecht ( :eek: ) zu 12 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der 17-jährige zu 8,5 Jahren.
https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%BCg ... -Bahn_2007
Vermutlich so ein rechtsgerichteter Richter, der das Gesetz ausgeschöpft hat.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Astrocreep2000 »

Billie Holiday hat geschrieben: Donnerstag 10. Oktober 2024, 15:44 [media][/media]

Und weil das ein unabänderliches Naturgesetz ist, das kein Mensch ändern kann.
Sozusagen von den Göttern aus den Fingerspitzen auf die Erde geschleudert.
Es wurde eben nicht "von den Göttern auf die Erde geschleudert" sondern basiert auf tradierten rechtsstaatlichen Prinzipien, einigen Jahrzehnten Erfahrungen und Erkenntnissen aus der Wissenschaft, wie der Kriminologie und Kinder- und Jugendpsychologie. Kurz: Man hat sich durchaus etwas dabei gedacht ...

Von der eigenen Enttäuschung über das ein oder andere Urteil abzuleiten, dass unsere Gesetze und deren Auslegung zufällig, willkürlich und realitätsfern entstanden sind und/oder angewendet werden, finde ich ... nicht sehr sachlich. Um es mal maßvoll auszudrücken.

Die Gerichte haben zurecht Ermessensspielraum bei der Anwendung der Gesetze, um den einzelnen Fall entsprechend zu würdigen. Dass sie dabei mitunter daneben liegen wird so sein: Aus den wenigen Informationen und dem Halbwissen, die uns gewisse Quellen praktisch in Echtzeit um die Ohren hauen ein fundiertes Urteil abzugeben, ob das bei dem jeweiligen Sachverhalt der Fall war, finde ich mitunter anmaßend.

Man denke beispielhaft an die vermeintliche "Massenvergewaltigung von Hamburg", über die wir diskutierten.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Na, ist doch gut. Dann lass mal weiterhin verrohte Schläger und Vergewaltiger auf Bewährung rumlaufen. Ob das beeindruckt, bleibt ein Experiment zu Lasten der Bürger.

Bewährung....frei draußen, keine Gutmachung, nichts.
Opfer egal.

Kann man gut und richtig finden, muss man aber nicht.

Vorbeugend...nein, ich bin Gegnerin der Todesstrafe.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Zahnderschreit hat geschrieben: Freitag 11. Oktober 2024, 08:26 Eben, da kann man nichts machen. :|

Vor längerer Zeit wurde übrigens in einem ähnlichen Fall ein Zwanzigjähriger nach Erwachsenenstrafrecht ( :eek: ) zu 12 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der 17-jährige zu 8,5 Jahren.
https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%BCg ... -Bahn_2007
Aus dem Link:
N. wurde daraufhin mit „deutsches Arschloch, deutsches Schwein, du Scheiß-Deutscher“ beschimpft;
Da haben wir wohl wieder mal was bei der Integration falsch gemacht :? Oder wie Nancy Faeser sagen würde: "Es ist uns nicht gelungen den zu integrieren" :rolleyes:
Faeser muss weg!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Zahnderschreit »

Billie Holiday hat geschrieben: Freitag 11. Oktober 2024, 08:48 Opfer egal.
Wie heißt es so schön? Die Würde des Täters ist unantastbar. Oder hab ich da etwas falsch im Kopf?

Natürlich kann es in Ordnung sein, wenn es bei den Urteilen einen gewissen Ermessensspielraum gibt. Aber wenn Vergewaltiger frei herumspazieren dürfen, stimmt offenbar das Mindeststrafmaß nicht. Obwohl, natürlich nicht frei. Es gibt ja Bewährung!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ebiker »

Und mal wieder Jugendstrafrecht. alles dürfen wollen, für nix verantwortlich sein

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Ebiker hat geschrieben: Samstag 12. Oktober 2024, 11:21 Und mal wieder Jugendstrafrecht. alles dürfen wollen, für nix verantwortlich sein
Der Typ war doch Kurierfahrer. Wieso kann der einen Führerschein haben aber nach Jugendstrafrecht nach Unfallflucht verurteilt werden? Dieses mit den Unfallfluchten nimmt immer mehr zu, da muss deutlich härter durchgegriffen werden. Und das über 18-Jährige nach Jugendstrafrecht verurteilt werden gehört komplett abgeschafft!
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