Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Regt ihr euch immer noch wegen dieses kleinen Schnittes auf?
Die Sache ist doch längst durch. Deutschland wird keine Komikernation.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Nun ich habe z.B. schon die Impfung angesprochen, wo es medizinisch höchst zweifelhafte Indikationen gibt, die aber trotzdem legal sind , weil sie evt.die Profitte einiger Firmen und Ärzte erhöht? Da gibt es auch noch andere medizinische Grauzonen die alle legal sind oder nicht illegal.Ja, welche denn ? Zählen Sie doch mal zwangsweise Körperverstümmelungen ohne medizinische Indikation auf, die bei uns legal sind !
Soll das ein schlechter Treppenwitz sein ? Sie sind es doch, der Artikel 2 subjektiv verbiegen muß. Sie sind es doch, der höchst subjektiv Artikel 140 gleich ganz in den Skat drückt. Zur Erinnerung :
Evt. können sie sich noch an die "gefährliche" Hühnergrippe erinnern und den Impfdruck der da ausgeübt wurde. Alles legal, obs moralisch auch so Ok ist, können sie ja dann selber beurteilen. Auch mal zur erinnerung, eine Impfung ist von der Gefährlichkeit für das Kind gleichzusetzen mit dem Eingriff der Beschneidung.
Also wenn sie in die Kirche gehen, sperren sie ihr Kind in den Keller und drücken ihm ein Handy in die Hand?(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.
Was soll dies für einen Sinn haben, sie haben es bis jetzt noch nicht verstanden oder akzeptiert was man ihnen sagen will. Wie es der Jude Albert Einstein so schön formulierte: "Es ist leichter ein Atom zu zertrümmern als eine vorgefertigte Meinung."Nun erklären Sie doch mal höchst " objektiv ", wenn das religiös motivierte Zwangsabschneiden von Teilen des Geschlechtsorganes KEINE erzwungene Teilnahme dem Sinne nach an einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder ( ..) Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform ist, was dann überhaupt ?![]()
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Deutschland ist sein GG beugender Laufbursche religiöser Verbände, wenn das Zwangsbeschneidungsgesetz in Kraft tritt.Liegestuhl » Mi 24. Okt 2012, 10:37 hat geschrieben:Regt ihr euch immer noch wegen dieses kleinen Schnittes auf?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Was bitte ist das für ein selten dämlicher Blödsinn?relativ » Mi 24. Okt 2012, 10:40 hat geschrieben:...
Auch mal zur erinnerung, eine Impfung ist von der Gefährlichkeit für das Kind gleichzusetzen mit dem Eingriff der Beschneidung.
...

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
schelm » Mi 24. Okt 2012, 09:43 hat geschrieben: Deutschland ist sein GG beugender Laufbursche religiöser Verbände, wenn das Zwangsbeschneidungsgesetz in Kraft tritt.
Freundliche Grüße, schelm
Vergessen sie mal nicht die pharmazeutischen Verbände in ihrer Aufzählung. Wir wollen ja nicht, daß der Eindruck entsteht, es ginge ihnen nicht um die Sache.

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Sie glauben also die Folgen/Spätfolgen einer missglückten Beschneidung sind schlimmer als die einer unverträglichkeit bei einer Impfung, die dann evt. noch aus medizinischer Sicht eher als zweifelhaft zu betrachten ist?Amun Ra » Mi 24. Okt 2012, 09:45 hat geschrieben: Was bitte ist das für ein selten dämlicher Blödsinn?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Natürlich erkennen sie ihre Doppelmoral nicht, sonst würden wir hier nix mehr zu diskutieren haben.schelm » Mi 24. Okt 2012, 09:48 hat geschrieben:@ relativ :
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
@ relativ :
Das sagt das GG, Artikel 140 :
1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
Kapieren Sie das oder scheißen Sie auf das GG ?????
Das sagt das GG, Artikel 140 :
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Genau das ist die Selbstgefälligkeit, die mir abgeht.Nudelholz » Mi 24. Okt 2012, 09:50 hat geschrieben: Stimmt, leider gibt es noch genug Idioten, denen Tradition und Religion wichtiger ist, als die körperliche Unversehrtheit ihrer Kinder. Das erinnert mich an so Naturvölker, da kann man auch nicht früh genug mit der Verstümmelung anfangen (Hälse langziehen, Füße verkrüppeln, Narben in hübscher Form machen...).
Auch ich lehne die Beschneidung als archaisches Überbleibsel ab. Und würde mich freuen, wenn sie eher heute als morgen verschwinden würde. Aber mir fehlt schlicht deine Arroganz diese meine Meinung anderen überhelfen zu wollen. Ohne Rücksicht auf die Konsequenzen, welche dies hat.
Auch die Bezeichnung anderer Menschen als Idioten, nur weil sie die eigene Meinung nicht teilen, empfinde ich als völlig unpassend. Es geht hier im übrigen nicht um eine handvoll Menschen, es geht um Milliarden von ihnen, also diesen Idioten.
Im übrigen: Die Sache mit den verkrüppelten Füßen war insbesondere eine chinesische Spezialität. Die hatten allerdings schon eine Hochkultur, als man hier gerade die Steinzeit hinter sich gelassen hatte. Du solltest deinen kulturellen Hochmut vielleicht etwas zügeln.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Seit 2001 sind Ärzte gemäß IfSG zur Meldung von Impfkomplikationen gesetzlich verpflichtet. D. h. es existiert eine sehr gute Datenlage zu den tatsächlich auftretenden Impfkomplikationen und den von Impfgegnern so häufig kolportierten. Und ja, ich betrachte ein kurzes, schwaches Fieber (häufigste Imfnebenwirkung, Körpertemperatur bis 38,5°C, Dauer ein bis max. zwei Tage) als deutlich harmloser wie z. Bsp. Wundbrand, den Verlust des Penis oder gar den Tod (statistisch häufigere Nebenwirkung als durch Impfungen auftretendes leichtes Fieber).relativ » Mi 24. Okt 2012, 10:50 hat geschrieben:Sie glauben also die Folgen/Spätfolgen einer missglückten Beschneidung sind schlimmer als die einer unverträglichkeit bei einer Impfung, die dann evt. noch aus medizinischer Sicht eher als zweifelhaft zu betrachten ist?
Und auch rational betrachtet sind die gesundheitlichen Vorteile durch eine Impfung den nahezu nicht vorhandenen Nebenwirkungen derselben ein deutliches Argument pro Impfung (Vergleich: Mortalität einer Masernerkrankung gemäß dem European Center for Disease Prevention and Control liegt bei 1-3/1000 Erkrankungen. Mortalität durch eine MMR-Impfung liegt bei 0).
Darüber hinaus: bei Impfungen liegt demnach eine medizinische Indikation vor die bei Beschneidungen aus kulturellen/religiösen Beschneidungen ohne vorliegende, schwerwiegende Erkrankung der Vorhaut nicht gegeben ist. Schon alleine darum ist der Vergleich einer Impfung und einer medizinisch nicht indizierten Zirkumzision hanebüchener Humbug und ein sehr schwacher, weil durchschaubarer Versuch einen schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Dritten zu rechtfertigen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
schelm » Mi 24. Okt 2012, 09:53 hat geschrieben:@ relativ :
Das sagt das GG, Artikel 140 :
1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
Kapieren Sie das oder scheißen Sie auf das GG ?????
Wo wir wieder bei der interpretation angelangt ist wie weit dürfen Beschränkung gehen. Ich scheiße nicht drauf, ich mach mir aber schon gedanken inwieweit ich hier lebende Religionsgemeinschaften in ihrer Ausführung beschneiden darf.
Sie halten die Beschneidung für unmenschlich. Ich halte sie auch für unnötig, aber die Entscheidung sowas abzuschaffen steht mir als Person und wie ich finde auch den Staat in diesem Fall nicht zu.
Wurde hier auch schon dutzend mal erklärt, aber sie beharren ja immer noch auf ihre Interpretation der Gesetzestexte die da eben nicht eindeutig sind, weil da nicht steht, Beschneidungen sind verboten. Aus.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Es gibt im Satz " Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt. " keinerlei Interpretationsspielraum, sondern er beinhaltet eine rote Linie, eine klare Abgrenzung zu allen denkbaren und undenkbaren religiösen Ambitionen, die geneigt sein könnten Grundrechte zu relativieren. Wenn Sie hier aberwitzigerweise Interpretationsmöglichkeiten erkennen, so gäbe es überhaupt keine Möglichkeit ein Gesetz zweifelsfrei zu formulieren. Dem ist aber nicht so, die Formulierung ist kategorisch, unzweideutig und generalisierend.relativ » Mi 24. Okt 2012, 11:15 hat geschrieben:
Wo wir wieder bei der interpretation angelangt ist wie weit dürfen Beschränkung gehen.
Das muß da nicht stehen. Wenn festgelegt wurde, bürgerliche Rechte - wozu das Recht auf körperliche Unversehrtheit gehört - werden lt. Artikel 140 durch die Religionsausübung " weder bedingt noch beschränkt ", so schließt dies eine Zwangsbeschneidung aus. Was daran überfordert Sie im Verständnis ?Wurde hier auch schon dutzend mal erklärt, aber sie beharren ja immer noch auf ihre Interpretation der Gesetzestexte die da eben nicht eindeutig sind, weil da nicht steht, Beschneidungen sind verboten. Aus.

Was glauben Sie eigentlich, warum genau der Gesetzesentwurf NICHT über Religionsfreiheit begründet wird ? Und haben Sie irgendetwas von den Ausführungen des zitierten Strafrechtlers verstanden, über die grundgesetzliche Nichtigkeit der durch die Hintertür angeführten Gründe außerhalb der Religionsfreiheit ?
Freundliche Grüße, schelm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Ja natürlich, sie können sich auch mit ihrer selbstverliebten Meinungshoheit den Hintern abwischen.Amun Ra » Mi 24. Okt 2012, 10:11 hat geschrieben: Seit 2001 sind Ärzte gemäß IfSG zur Meldung von Impfkomplikationen gesetzlich verpflichtet. D. h. es existiert eine sehr gute Datenlage zu den tatsächlich auftretenden Impfkomplikationen und den von Impfgegnern so häufig kolportierten. Und ja, ich betrachte ein kurzes, schwaches Fieber (häufigste Imfnebenwirkung, Körpertemperatur bis 38,5°C, Dauer ein bis max. zwei Tage) als deutlich harmloser wie z. Bsp. Wundbrand, den Verlust des Penis oder gar den Tod (statistisch häufigere Nebenwirkung als durch Impfungen auftretendes leichtes Fieber).
Und auch rational betrachtet sind die gesundheitlichen Vorteile durch eine Impfung den nahezu nicht vorhandenen Nebenwirkungen derselben ein deutliches Argument pro Impfung (Vergleich: Mortalität einer Masernerkrankung gemäß dem European Center for Disease Prevention and Control liegt bei 1-3/1000 Erkrankungen. Mortalität durch eine MMR-Impfung liegt bei 0).
Darüber hinaus: bei Impfungen liegt demnach eine medizinische Indikation vor die bei Beschneidungen aus kulturellen/religiösen Beschneidungen ohne vorliegende, schwerwiegende Erkrankung der Vorhaut nicht gegeben ist. Schon alleine darum ist der Vergleich einer Impfung und einer medizinisch nicht indizierten Zirkumzision hanebüchener Humbug und ein sehr schwacher, weil durchschaubarer Versuch einen schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Dritten zu rechtfertigen.
Hier mal eine Meinung von einem Impfbeführworter, der aber auch auf die Kehrseite hinweisst.
http://www.medica.de/cipp/md_medica/cus ... _Teil.html
Haben sie evt. eine Statistik die ausweist, daß Beschneidungen mehr Todesfälle oder Komplikationen als Impfungen aufweist. Oder blubbern sie nur dummes Zeug weil sie davon überzeugt sind.
Hier noch anderen kritische Seiten.
http://www.zentrum-der-gesundheit.de/hp ... ng-ia.html
Diesen Auszug finde ich auch bemerkenwert:
Jede Impfung ist ein massiver Eingriff in das Immunsystem.Viele Impfungen, so meinen Kritiker, seien wegen der Invasion von Fremdeiweißen für den Körper ein schwerer Schock. Vor allem bei unseren Babys erzeugen sie einen immunologischen Schock. Die Anfälligkeit für Allergien gehe unter anderem hierauf zurück.
Wau ,wenn dies mal kein Eingriff in die Selbstbestimmung und körperlicher Unversehrtheit darstellt. Die Aussicht auf eine Allergie hebt doch gleich das Lebensgefühl.
Natürlich sind solche Aussagen völlig aus der Luft gegriffen

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Nein, es beweist lediglich, dass es sich dem Rechtspopulismus der Straße nicht beugt. Juden und Muslime werden auch weiterhin eine Zukunft in Deutschland haben.schelm » Mi 24. Okt 2012, 10:43 hat geschrieben:Deutschland ist sein GG beugender Laufbursche religiöser Verbände, wenn das Zwangsbeschneidungsgesetz in Kraft tritt.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Schade nur, daß deine Interpretation wenig Relevanz haben wird. Denn das Gesetz stützt sich ja insbesondere auf die elterlichen Rechte ab. Religiöse Motive werden gar nicht verlangt. Sind also nicht mal vonnöten.schelm » Mi 24. Okt 2012, 11:35 hat geschrieben:Das muß da nicht stehen. Wenn festgelegt wurde, bürgerliche Rechte - wozu das Recht auf körperliche Unversehrtheit gehört - werden lt. Artikel 140 durch die Religionsausübung " weder bedingt noch beschränkt ", so schließt dies eine Zwangsbeschneidung aus. Was daran überfordert Sie im Verständnis ?![]()
Die Frage, ob deine Rechtsmeinung von den Richtern in Karlsruhe geteilt wird, muß wohl unbeantwortet bleiben.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Nur weil andere sich ihre Wahrheit so wie sie zimmern muss ich hier kein Verständigungsproblem haben. Ich denke mal sie haben ein Problem, die Realität mit geltenden Recht in Einklang zu bringen, da ihnen Augenscheinlich das geschriebene Wort und ihre Interpretation mehr am Herzen liegt als ein zusammenleben von Kulturen und Religionen ergo Menschen.schelm » Mi 24. Okt 2012, 10:35 hat geschrieben: Es gibt im Satz " Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt. " keinerlei Interpretationsspielraum, sondern er beinhaltet eine rote Linie, eine klare Abgrenzung zu allen denkbaren und undenkbaren religiösen Ambitionen, die geneigt sein könnten Grundrechte zu relativieren. Wenn Sie hier aberwitzigerweise Interpretationsmöglichkeiten erkennen, so gäbe es überhaupt keine Möglichkeit ein Gesetz zweifelsfrei zu formulieren. Dem ist aber nicht so, die Formulierung ist kategorisch, unzweideutig und generalisierend.
Das muß da nicht stehen. Wenn festgelegt wurde, bürgerliche Rechte - wozu das Recht auf körperliche Unversehrtheit gehört - werden lt. Artikel 140 durch die Religionsausübung " weder bedingt noch beschränkt ", so schließt dies eine Zwangsbeschneidung aus. Was daran überfordert Sie im Verständnis ?![]()
Was glauben Sie eigentlich, warum genau der Gesetzesentwurf NICHT über Religionsfreiheit begründet wird ? Und haben Sie irgendetwas von den Ausführungen des zitierten Strafrechtlers verstanden, über die grundgesetzliche Nichtigkeit der durch die Hintertür angeführten Gründe außerhalb der Religionsfreiheit ?
Freundliche Grüße, schelm
Dazu muss eine Gesellschaft die Beschneidung von Babys und Kindern mit Zustimmung der Eltern erst mal als unrecht erkennen und nicht erst die seltenen Komplikationen daraus.
Ich sehe da aber keine politische Mehrheit noch gesellschaftliche Mehrheit, die dies unter Strafe stellen möchte, also können sie ihr Geschwafel über Rechtsbeugung gleich mal in die Tonne treten, denn wo keine gesellschaftliche Mehrheit für ein Verbot da ist, hilft auch kein gesetzliches Verbot.
Zuletzt geändert von relativ am Mittwoch 24. Oktober 2012, 11:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Ein vollständiges Glied bis zum Eintritt der Religionsmündigkeit verhindert deren Zukunft ? Könntest du dies begründen ?Liegestuhl » Mi 24. Okt 2012, 11:40 hat geschrieben:
Nein, es beweist lediglich, dass es sich dem Rechtspopulismus der Straße nicht beugt. Juden und Muslime werden auch weiterhin eine Zukunft in Deutschland haben.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Es wirkt in der Tat sehr erwachsen auf einen sachlichen Beitrag gleich in der ersten Zeile mit ad personam zu reagieren. Ist auch immer ein umwerfend schlagendes Argument, so ein persönlicher Anwurf, nicht wahr?relativ » Mi 24. Okt 2012, 11:36 hat geschrieben:Ja natürlich, sie können sich auch mit ihrer selbstverliebten Meinungshoheit den Hintern abwischen.

Hättest du die Diskussion aufmerksam verfolgt wäre dir sicherlich aufgefallen das ich mehrfach schon auf die Statistiken hingewiesen habe die sämtliche Komplikationen und ihre Häufigkeit aufweisen. Aber aus genau diesem Grund den du sehr eindrücklich demonstrierst nehme ich eigentlich nicht mehr wirklich an dieser Diskussion Teil: unliebsame Argumente werden nämlich schlichtweg von den Beschneidungsbefürwortern ignoriert, widerlegte Argumente nach kurzer Zeit ganz nonchalant wiederholt und wenn das alles nichts hilft fällt man eben mit ad personam-Spam über sein Gegenüber her. Für gewöhnlich ist es eigentlich die Nazi-Keule, deine Anwürfe hingegen sind wenigstens neu. Ist immerhin auch etwas.relativ hat geschrieben:Hier mal eine Meinung von einem Impfbeführworter, der aber auch auf die Kehrseite hinweisst.
http://www.medica.de/cipp/md_medica/cus ... _Teil.html
Haben sie evt. eine Statistik die ausweist, daß Beschneidungen mehr Todesfälle oder Komplikationen als Impfungen aufweist.
Ich bin von den Statistiken und Studien bezgl. Impfungen in der Tat überzeugt, ja. Zumal sie in einer solchen Menge und unabhängig voneinander erstellten Masse auftreten das die wenigen vermeintlichen "Studien" der Impfgegner bezgl. den auftretenden Schäden getrost als widerlegt betrachtet werden können.relativ hat geschrieben:Oder blubbern sie nur dummes Zeug weil sie davon überzeugt sind.
Und das du meine handfesten Argumente als "dummes Zeug blubbern" abtust zeigt abermals nur das du nicht sehr viel zu erwidern hast. Welch Armutszeugnis...

Der Zusammenhang zwischen Allergien und Impfungen wird vermutet, wissenschaftlich bewiesen ist er hingegen nicht. Wenn du das Gegenteil behauptest darfst du gerne diesbezügliche Studien anführen. Der "bemerkenswerte" Auszug den "immunologischen Schock" betreffend ist so "bemerkenswert" das das Melderegister (in dem alle auftretenden Nebenwirkungen von Impfungen erfasst werden müssen) wohl diese Nebenwirkung völlig unterschlagen hat. Ich glaube dieser "immunologische Schock" wird nichtmal als nennenswerte Nebenwirkung geführt...relativ hat geschrieben:Hier noch anderen kritische Seiten.
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Diesen Auszug finde ich auch bemerkenwert:
Wau ,wenn dies mal kein Eingriff in die Selbstbestimmung und körperlicher Unversehrtheit darstellt. Die Aussicht auf eine Allergie hebt doch gleich das Lebensgefühl.
Natürlich sind solche Aussagen völlig aus der Luft gegriffen, da ja jede impfung eine medizinische Indikation besitzt, fragt sich nur vom wem.
Und was die medizinische Indikation angeht: Deine Anspielung auf die Pharmaindustrie bezgl. der Impfungen ist noch hanebüchener als dein Vergleich Impfung/Beschneidung. Oder bist du etwa allen ernstes der Überzeugung an einer Impfung würde man mehr verdienen als an der Behandlung einer Krankheit? Dir ist aber schon klar das es für Pharmaunternehmen wirtschaftlich sinnvoller ist Kranke zu behandeln als dafür zu sorgen das alle Menschen gesund bleiben, oder?
So, und da ich neuerlich die Bestätigung erhalten habe das eine sinnvolle Diskussion hier über das Thema Beschneidung ohne Beleidigungen seitens der Beschneidungsbefürworter nicht möglich ist verabschiede ich mich auch schon wieder. Ich wünsche noch einen schönen Tag!
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
@ relativ :
Sie werfen mir vor, ich würde das GG " subjektiv " interpretieren. Ich zitiere Ihnen zweifelsfreie Stellen, die die Religionsausübung gegen die bürgerlichen Rechte klar und unzweideutig ausschließen. Dann kommen Sie und schwätzen blumig etwas von " Realität mit geltenden Recht in Einklang zu bringen ", was natürlich keine subjektive und sogar hahnebüchne Verdrehung des GG wäre, sondern nach Ihrer Auffassung legitim.
Sagen Sie ... gehts noch abstruser ?
Freundliche Grüße, schelm
Sie werfen mir vor, ich würde das GG " subjektiv " interpretieren. Ich zitiere Ihnen zweifelsfreie Stellen, die die Religionsausübung gegen die bürgerlichen Rechte klar und unzweideutig ausschließen. Dann kommen Sie und schwätzen blumig etwas von " Realität mit geltenden Recht in Einklang zu bringen ", was natürlich keine subjektive und sogar hahnebüchne Verdrehung des GG wäre, sondern nach Ihrer Auffassung legitim.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Ein überflüssiger Beitrag, du hättest nur den Rest nicht weglassen sollen beim Lesen des Beitrages :Dampflok94 » Mi 24. Okt 2012, 11:44 hat geschrieben: Schade nur, daß deine Interpretation wenig Relevanz haben wird. Denn das Gesetz stützt sich ja insbesondere auf die elterlichen Rechte ab. Religiöse Motive werden gar nicht verlangt. Sind also nicht mal vonnöten.
Die Frage, ob deine Rechtsmeinung von den Richtern in Karlsruhe geteilt wird, muß wohl unbeantwortet bleiben.
Freundliche Grüße, schelmWas glauben Sie eigentlich, warum genau der Gesetzesentwurf NICHT über Religionsfreiheit begründet wird ? Und haben Sie irgendetwas von den Ausführungen des zitierten Strafrechtlers verstanden, über die grundgesetzliche Nichtigkeit der durch die Hintertür angeführten Gründe außerhalb der Religionsfreiheit ?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Bei diesem Thema bist Du ja der Spezialist. Da kann ich Dir nicht das Wasser reichen.schelm » Mi 24. Okt 2012, 12:10 hat geschrieben: Ein überflüssiger Beitrag, ...

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Das ist doch kein Vorwurf. Trotz anstehenden Gesetz zur ausdrücklichen Erlaubnis der männlichen Beschneidung sind Sie immer noch der Meinung das GG decke dieses Gesetz nicht. Wenn das nicht subjektiv ist, was ist es dann?schelm » Mi 24. Okt 2012, 12:03 hat geschrieben:@ relativ :
Sie werfen mir vor, ich würde das GG " subjektiv " interpretieren.
Dabei lassen Sie all die Stellen aus, die explizit das Recht der Eltern auf Erziehung und Pflege Ihrer Kinder sichern und Sie lassen auch die Gesetze aus, die das Recht auf freie Religionsausübung, auf freier Selbstentfaltung und auf Gleichberechtigung beinhalten.Ich zitiere Ihnen zweifelsfreie Stellen, die die Religionsausübung gegen die bürgerlichen Rechte klar und unzweideutig ausschließen.
Die Realität ist nicht immer blumig, aber sie ist da und Sie übergehen sie.Dann kommen Sie und schwätzen blumig etwas von " Realität mit geltenden Recht in Einklang zu bringen ", was natürlich keine subjektive und sogar hahnebüchne Verdrehung des GG wäre, sondern nach Ihrer Auffassung legitim.
Ich glaube Realitätsverweigerung ist abstrus genug und kann kaum getoppt werden. Die Realität ist: Die Erde hat 7 Milliarden Bewohner, davon sind 1,5 Milliarden Muslime und etwa 13 Millionen sind Juden. Die Lebensweise und die Traditionen der Juden und Muslime sind zu respektieren. Sie zu verbieten, ist schlicht und ergreifend Anmaßung, sofern niemand sich geschädigt fühlt. Bei der Beschneidung der Männer MUSS das Verbot von den Betroffenen ausgehen, nicht von besserwissenden Aussenstehenden.Sagen Sie ... gehts noch abstruser ?![]()
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Nur mal zur Erinnerung falls sie es schon vergessen haben, ihre post auf meine post.Amun Ra » Mi 24. Okt 2012, 11:02 hat geschrieben: Es wirkt in der Tat sehr erwachsen auf einen sachlichen Beitrag gleich in der ersten Zeile mit ad personam zu reagieren. Ist auch immer ein umwerfend schlagendes Argument, so ein persönlicher Anwurf, nicht wahr?![]()
Hättest du die Diskussion aufmerksam verfolgt wäre dir sicherlich aufgefallen das ich mehrfach schon auf die Statistiken hingewiesen habe die sämtliche Komplikationen und ihre Häufigkeit aufweisen. Aber aus genau diesem Grund den du sehr eindrücklich demonstrierst nehme ich eigentlich nicht mehr wirklich an dieser Diskussion Teil: unliebsame Argumente werden nämlich schlichtweg von den Beschneidungsbefürwortern ignoriert, widerlegte Argumente nach kurzer Zeit ganz nonchalant wiederholt und wenn das alles nichts hilft fällt man eben mit ad personam-Spam über sein Gegenüber her. Für gewöhnlich ist es eigentlich die Nazi-Keule, deine Anwürfe hingegen sind wenigstens neu. Ist immerhin auch etwas.
Ich bin von den Statistiken und Studien bezgl. Impfungen in der Tat überzeugt, ja. Zumal sie in einer solchen Menge und unabhängig voneinander erstellten Masse auftreten das die wenigen vermeintlichen "Studien" der Impfgegner bezgl. den auftretenden Schäden getrost als widerlegt betrachtet werden können.
Und das du meine handfesten Argumente als "dummes Zeug blubbern" abtust zeigt abermals nur das du nicht sehr viel zu erwidern hast. Welch Armutszeugnis...![]()
Der Zusammenhang zwischen Allergien und Impfungen wird vermutet, wissenschaftlich bewiesen ist er hingegen nicht. Wenn du das Gegenteil behauptest darfst du gerne diesbezügliche Studien anführen. Der "bemerkenswerte" Auszug den "immunologischen Schock" betreffend ist so "bemerkenswert" das das Melderegister (in dem alle auftretenden Nebenwirkungen von Impfungen erfasst werden müssen) wohl diese Nebenwirkung völlig unterschlagen hat. Ich glaube dieser "immunologische Schock" wird nichtmal als nennenswerte Nebenwirkung geführt...
Und was die medizinische Indikation angeht: Deine Anspielung auf die Pharmaindustrie bezgl. der Impfungen ist noch hanebüchener als dein Vergleich Impfung/Beschneidung. Oder bist du etwa allen ernstes der Überzeugung an einer Impfung würde man mehr verdienen als an der Behandlung einer Krankheit? Dir ist aber schon klar das es für Pharmaunternehmen wirtschaftlich sinnvoller ist Kranke zu behandeln als dafür zu sorgen das alle Menschen gesund bleiben, oder?
So, und da ich neuerlich die Bestätigung erhalten habe das eine sinnvolle Diskussion hier über das Thema Beschneidung ohne Beleidigungen seitens der Beschneidungsbefürworter nicht möglich ist verabschiede ich mich auch schon wieder. Ich wünsche noch einen schönen Tag!
Sieht also so ihre hier einforderte Sachlichkeit aus? Oder zählt die nur im Bezug auf ihre posts?Was bitte ist das für ein selten dämlicher Blödsinn?
Übrigens meinte ich schon eine vergleichende Statistik und nicht eine einseitige Statistik für Impfung oder gegen Beschneidung. Wobei man dann auch wieder sehen muss woher diese Statistiken stammen. Daher sage ich ja die Realität schreibt die beste Statistik.
Und da gibt es sowohl bei der Beschneidung als auch bei der Impfung zwar Todesfälle und Komplikationen, aber diese sind im Bezug darauf, daß beides ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist aus meiner Sicht eher zu vernachlässigen.Ausser das einige impfungen und die Beschneidung für mich persönlich keinen Sinn ergeben.
Pro und Contra gibt es für beide Eingriffe. Nur das sie für sich beanspruchen die Wahrheitsgetreuen zu haben.
Ist für sie eigentlich alles hahnebüchend was sie nicht vorstellen können, oder verstehen wollen oder können?
Wenn sie weiter hier herrumheulen ,weil sie zwar austeilen ,aber nicht einstecken können, reiche ich auch ihnen gerne ein Taschentuch.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Ja. Das wurde hier bereits hundertmal gemacht. Man muss sich allerdings etwas bemühen und darf sich nicht dumm stellen. Nichts für Komiker.schelm » Mi 24. Okt 2012, 11:55 hat geschrieben: Ein vollständiges Glied bis zum Eintritt der Religionsmündigkeit verhindert deren Zukunft ? Könntest du dies begründen ?
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Welches Recht auf freie Selbstentfaltung????? Bei Zwangsbeschneidung?Gutmensch » Mi 24. Okt 2012, 13:16 hat geschrieben:...Dabei lassen Sie all die Stellen aus, die explizit das Recht der Eltern auf Erziehung und Pflege Ihrer Kinder sichern und Sie lassen auch die Gesetze aus, die das Recht auf freie Religionsausübung, auf freier Selbstentfaltung und auf Gleichberechtigung beinhalten.
...
Und welche Gleichberechtigung? Mädchen werden geschützt und Jungs nicht.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
becksham » Mi 24. Okt 2012, 13:32 hat geschrieben: Welches Recht auf freie Selbstentfaltung????? Bei Zwangsbeschneidung?
Und welche Gleichberechtigung? Mädchen werden geschützt und Jungs nicht.
Das gleiche Recht was Ihnen durch Ihre Eltern zugestanden wurde. Wenn Sie gerne Mädchen beschneiden möchten, stellen Sie einen Antrag beim Bundestag.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Nun die Wertungen von Ritualen die von einer Minderheit in den Religionsgemeinschaften praktiziert werden und welche die Flächendeckend als zwingende Maßnahme oder Tradition in einer Religiongemeinschaft praktiziert werden ist und sind unterschiedlich, weil natürlich auch die Auswirkungen andere sind. Dieses fortwährende Ignorieren dieser Realität scheint bei einigen hier eine Krankheit zu sein.becksham » Mi 24. Okt 2012, 12:32 hat geschrieben: Welches Recht auf freie Selbstentfaltung????? Bei Zwangsbeschneidung?
Und welche Gleichberechtigung? Mädchen werden geschützt und Jungs nicht.
Die überspitzung "Zwangsbeschneidung" im zusammenhang mit einer jahrtausendalten Tradition ist einfach nur als Arrogant zu bezeichnen.
Den theoretischen Wert der Beteutung von Gleichberechtigung sollte man im Bezug auf die Beschneidung und dessen Wertung auch nicht in den Mund nehmen.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Dieser Antrag würde nicht durchkommen.Gutmensch » Mi 24. Okt 2012, 12:36 hat geschrieben:
Das gleiche Recht was Ihnen durch Ihre Eltern zugestanden wurde. Wenn Sie gerne Mädchen beschneiden möchten, stellen Sie einen Antrag beim Bundestag.
Stellen Sie sich die Frage weshalb nicht.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Die Gesellschaft wandelt sich. Das Empfinden der Gesellschaft wandelt sich.relativ » Mi 24. Okt 2012, 12:43 hat geschrieben: Nun die Wertungen von Ritualen die von einer Minderheit in den Religionsgemeinschaften praktiziert werden und welche die Flächendeckend als zwingende Maßnahme oder Tradition in einer Religiongemeinschaft praktiziert werden ist und sind unterschiedlich, weil natürlich auch die Auswirkungen andere sind. Dieses fortwährende Ignorieren dieser Realität scheint bei einigen hier eine Krankheit zu sein.
Die überspitzung "Zwangsbeschneidung" im zusammenhang mit einer jahrtausendalten Tradition ist einfach nur als Arrogant zu bezeichnen.
Den theoretischen Wert der Beteutung von Gleichberechtigung sollte man im Bezug auf die Beschneidung und dessen Wertung auch nicht in den Mund nehmen.
Da hilft das Jahrtausende-Argument wenig.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Touché.relativ » Mi 24. Okt 2012, 13:24 hat geschrieben:Sieht also so ihre hier einforderte Sachlichkeit aus? Oder zählt die nur im Bezug auf ihre posts?

Was meinst du mit "vergleichende Statistik"? Eine Statistik in der Häufigkeit und Schwere der Komplikationen von Impfungen und Beschneidungen gegenüber gestellt werden? Die gibt es natürlich nicht. Aber es gibt Statistiken bezgl. der Häufigkeit von Komplikationen in Bezug auf die Gesamtzahl der Anwendungen, worraus sich ein Wert ergibt den man durchaus Vergleichen kann. Und der ist nunmal bei den Beschneidungen um ein vielfaches höher als bei den Impfungen.relativ hat geschrieben:Übrigens meinte ich schon eine vergleichende Statistik und nicht eine einseitige Statistik für Impfung oder gegen Beschneidung.
Die Statistiken bezgl. der Impfungen beruhen auf den meldepflichtigen Daten der Ärzte. Mehr Realität geht nicht. Bei den Beschneidungen hingegen gibt es natürlicherweise eine Dunkelziffer, denn nicht jeder der im Säuglingsalter beschnitten wurde und an Spätfolgen leidet sucht auch diesbezüglich Hilfe bzw. gerade bei psychischen Problemen ist diese immer auf die Beschneidung zurückzuführen. Gerade weil in der Gesellschaft der Glaube an die Harmlosigkeit einer Zirkumzision im Säuglingsalter vorherrscht negieren viele Psychologen einen Zusammenhang zwischen auftretenden Störungen und der Beschneidung. Aber ich habe auch diesbezüglich schon mehr als hinreichende Quellen verlinkt die dies belegen.relativ hat geschrieben:Wobei man dann auch wieder sehen muss woher diese Statistiken stammen. Daher sage ich ja die Realität schreibt die beste Statistik.
Die Häufigkeit und Schwere der möglichen Komplikationen bei beiden Eingriffen in Anbetracht ihres medizinisch-gesundheitlichen Nutzens ist doch aber gerade das Argument welches den Vergleich Impfung/Beschneidung ad absurdum führt! Eine Impfung (und wir sprechen hier jetzt nur von den empfohlenen Impfungen im Kindesalter, nicht von allen möglichen Zusatzimpfungen) hat einen nachgewiesenen(!) medizinischen Nutzen bei verschwindend geringen und falls doch auftretend in den allermeisten Fällen völlig harmlose Nebenwirkungen (in den allermeisten Fällen: leichtes, kurzes Fieber und/oder Rötung und/oder Verhärtung der Einstichstelle über einen kurzen Zeitraum) wohingegen eine medizinisch nicht indizierte Zirkumzision im Kleinkindalter keinerlei gesundheitliche Vorteile erbringt, aber im Falle einer Nebenwirkung (die viel wahrscheinlicher eintreten als bei einer Impfung) schwere bis lethale Folgen nach sich ziehen kann.relativ hat geschrieben:Und da gibt es sowohl bei der Beschneidung als auch bei der Impfung zwar Todesfälle und Komplikationen, aber diese sind im Bezug darauf, daß beides ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist aus meiner Sicht eher zu vernachlässigen.
Es gibt unsinnige Impfungen, d'accord. Grippeimpfungen zum Beispiel wie geschehen jedesmal bei diesen Viechergrippewellen. Aber die gehören nicht zu den empfohlenen Impfungen im Kindesalter. Deshalb ist es schlicht unzulässig pauschal von "Impfungen" zu sprechen oder deshalb alle Impfungen, auch die nachweislich wirksamen auf eine Stufe mit einem medizinisch in jeder Hinsicht unnötigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit zu stellen.relativ hat geschrieben:Ausser das einige impfungen und die Beschneidung für mich persönlich keinen Sinn ergeben.
Hanebüchen ist für mich was entgegen jeder Erkenntnis aus den vorliegenden Realitäten spricht. Hanebüchen ist für mich die Erfahrung aus mittlerweile über zehn Jahren an Datensammlung zu negieren weil gewisse dubiose "Naturmediziner" und noch viel dubiosere "Pharmaindustriekritiker" entgegen einer überwältigenden Flut an Fakten weiterhin nachweislich falsche Aussagen tätigen. Und am hanebüchensten finde ich immer noch zu versuchen an solchen schlichten Kriterien, die nachweislich den Fakten entsprechen, auch noch herumzuinterpretieren anstatt sie einfach zur Kenntnis zu nehmen, oder sie womöglich gar schlichtweg zu ignorieren nur weil sie aktuell nicht ins Weltbild passen.relativ hat geschrieben:Pro und Contra gibt es für beide Eingriffe. Nur das sie für sich beanspruchen die Wahrheitsgetreuen zu haben.
Ist für sie eigentlich alles hahnebüchend was sie nicht vorstellen können, oder verstehen wollen oder können?
Und nein, ich beanspruche nicht die Wahrheitsgetreuen zu haben. Aber bei der Masse an vorliegendem Datenmaterial, die alle unabhängig voneinander zum gleichen Schluß kommen, darauf zu vertrauen das die wenigen Aussagen, die größtenteils nichteinmal wissenschaftlich korrekt ermittelt wurden, dazu noch stellenweise von mehr als dubiosen Persönlichkeiten stammen (Dr. Rath, um nur einen dieser mehr als unseriösen Quacksalber zu nennen die sich gegen Impfungen einsetzen), welche dem vorliegenden Datenmaterial widersprechen doch Recht haben könnten erfordert nunmal schon ein gewisses Maß an Phantasie. Und die eigene Phantasie ist nunmal der denkbar schlechteste Ratgeber wenn es um die Gesundheit von Kindern geht.
Keine Angst, ich bin nicht aus Watte.relativ hat geschrieben:Wenn sie weiter hier herrumheulen ,weil sie zwar austeilen ,aber nicht einstecken können, reiche ich auch ihnen gerne ein Taschentuch.

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Ohne jetzt die 357 Seiten gelesen zu haben:
Ich darf meinem Sohn keine Ohrfeige (Backpfeife, Ordnungsschelle, etc) geben, da er ein Recht auf Unversehrtheit genießt, aber demnächst ist es gesetzlich erlaubt, ihm seine Vorhaut abschnippeln zu lassen nur weil vor über 2000 Jahren 2 Typen einen Pakt geschlossen haben, der damit besiegelt wird?
Wo ist eigentlich das Problem zu warten, bis der Bub alt genug ist das selbst zu entscheiden? Vielleicht will er ja auch einer anderen Religion angehören?
Aber ich verstehe schon, wenns um Religion geht wirds emotional und irrational. Da verbietet sich eigentlich jegliche Diskussion von Vornherein.
Ich darf meinem Sohn keine Ohrfeige (Backpfeife, Ordnungsschelle, etc) geben, da er ein Recht auf Unversehrtheit genießt, aber demnächst ist es gesetzlich erlaubt, ihm seine Vorhaut abschnippeln zu lassen nur weil vor über 2000 Jahren 2 Typen einen Pakt geschlossen haben, der damit besiegelt wird?
Wo ist eigentlich das Problem zu warten, bis der Bub alt genug ist das selbst zu entscheiden? Vielleicht will er ja auch einer anderen Religion angehören?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Ich halte es für einen Fehler, die Beschneidung auf den religiösen Aspekt zu reduzieren. Beschneidung bedeutet für viele Menschen weitaus mehr.terrok » Mi 24. Okt 2012, 14:03 hat geschrieben:Ich darf meinem Sohn keine Ohrfeige (Backpfeife, Ordnungsschelle, etc) geben, da er ein Recht auf Unversehrtheit genießt, aber demnächst ist es gesetzlich erlaubt, ihm seine Vorhaut abschnippeln zu lassen nur weil vor über 2000 Jahren 2 Typen einen Pakt geschlossen haben, der damit besiegelt wird?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Liegestuhl » Mi 24. Okt 2012, 14:18 hat geschrieben:[quote="
Ich halte es für einen Fehler, die Beschneidung auf den religiösen Aspekt zu reduzieren. Beschneidung bedeutet für viele Menschen weitaus mehr.
Wenn es medizinisch notwendig ist, hat doch nicht wirklich jemand was dagegen. Da sind die Risiken geringer als der Nutzen. Was bedeutet es denn den Menschen darüber hinaus?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Die Gesellschaft wandelt sich. Aber um die geht es ja gar nicht. Das immer wieder gern genommene Beispiel der körperlichen Züchtigung von Kindern, trifft es deswegen eben nicht. Denn das Verbot trifft eben alle. Denn es war in unserem Kulturkreis nun mal eine lange Zeit praktizierte Form der Erziehung. Das trifft aber auf die Beschneidung nicht zu. Hier soll ein Verbot ausgesprochen werden, das uns in der Mehrheit gar nicht trifft. Gäbe es auch im Christentum eine Tradition der Beschneidung, wäre die Diskussion eine ganz andere. Aber diesed Tradition gibt es nun mal nicht. Da will dann also eine Mehrheit wegen ihrer geänderte Einstellung einer Minderheit was vorschreiben. Das ist nicht per se falsch oder unrecht. Aber es muß ganz besonders geprüft werden. Und für mich fällt hier die Prüfung eindeutig zu Gunsten der Minderheit aus. Und deswegen bleibe ich dabei: Ich möchte nicht meine Meinung zur Beschneidung dieser Minderheit überhelfen.Praia61 » Mi 24. Okt 2012, 13:57 hat geschrieben: Die Gesellschaft wandelt sich. Das Empfinden der Gesellschaft wandelt sich.
Da hilft das Jahrtausende-Argument wenig.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Man kann es trotz allem mit dem Minderheitenschutz auch übertreiben. 
Die körperliche Züchtigung wurde früher wohl auch nicht von der Mehrheit praktiziert . Oder doch ?
Wenn doch, und die Mehrheit kommt dazu ihr Verhalten zu ändern, dann ist es recht und billig auch das Verhalten einer Minderheit ändern zu wollen.

Die körperliche Züchtigung wurde früher wohl auch nicht von der Mehrheit praktiziert . Oder doch ?
Wenn doch, und die Mehrheit kommt dazu ihr Verhalten zu ändern, dann ist es recht und billig auch das Verhalten einer Minderheit ändern zu wollen.
Zuletzt geändert von Praia61 am Mittwoch 24. Oktober 2012, 14:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Zum Beispiel das Gefühl vollwertiges Mitglied einer Gemeinschaft zu sein.terrok » Mi 24. Okt 2012, 14:27 hat geschrieben: Was bedeutet es denn den Menschen darüber hinaus?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Du stellst dich dumm. Muslime müssen sich nicht beschneiden lassen, der Koran erwähnt die Beschneidung nicht einmal. Sie kann auch mit 99 erfolgen - oder ganz ausbleiben. Und warum sollten Kinder jüdischer Eltern auswandern, wenn sie sich mit 14 freiwillig und begeistert den sensibelsten Teil ihres Penis wegschneiden lassen können ?Liegestuhl » Mi 24. Okt 2012, 13:26 hat geschrieben:
Ja. Das wurde hier bereits hundertmal gemacht. Man muss sich allerdings etwas bemühen und darf sich nicht dumm stellen. Nichts für Komiker.

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Liegestuhl » Mi 24. Okt 2012, 14:46 hat geschrieben: Zum Beispiel das Gefühl vollwertiges Mitglied einer Gemeinschaft zu sein.
Diese Argument zählt ja wohl kaum bei Neugeborenen. Wie ich schon sagte, wenn der Junge alt genug ist und es selbst möchte, ist doch nichts einzuwenden.
Aber was ist wenn er es nicht möchte und es dennoch vollzogen wird?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Offensichtlich ist es den Muslimen aber trotzdem ein religiöses Bedürfnis.schelm » Mi 24. Okt 2012, 14:48 hat geschrieben: Muslime müssen sich nicht beschneiden lassen, der Koran erwähnt die Beschneidung nicht einmal.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Ich will ihnen da gar nicht wiedersprechen, ausser das Diskussionen sich immer lohnen. Viele Dinge im Leben kann man rational für sich gar nicht nachvollziehen.terrok » Mi 24. Okt 2012, 13:03 hat geschrieben:Ohne jetzt die 357 Seiten gelesen zu haben:
Ich darf meinem Sohn keine Ohrfeige (Backpfeife, Ordnungsschelle, etc) geben, da er ein Recht auf Unversehrtheit genießt, aber demnächst ist es gesetzlich erlaubt, ihm seine Vorhaut abschnippeln zu lassen nur weil vor über 2000 Jahren 2 Typen einen Pakt geschlossen haben, der damit besiegelt wird?
Wo ist eigentlich das Problem zu warten, bis der Bub alt genug ist das selbst zu entscheiden? Vielleicht will er ja auch einer anderen Religion angehören?
Aber ich verstehe schon, wenns um Religion geht wirds emotional und irrational. Da verbietet sich eigentlich jegliche Diskussion von Vornherein.
Dies ist aber auch nicht entscheidend. Entscheidend ist was die Menschen die solche Traditionen pflegen denken, die man selber nicht verstehen kann. Sie haben ein Recht darauf selbst zu entscheiden ob, wann und wie. Dies ist meiner Meinung bei der Beschneidung der Fall, nicht weil ich sie so toll finde, sonder weil mir die genannten Fallbeispiele, von dauerhhaft negativen Auswirkungen fürs Kind, keine so große Relevanz haben, als das ich diese Tradition als Aussenstehender verbieten würde, noch könnte.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Du hast offensichtlich den Unterschied nicht verstanden. Es macht nun mal einen großen Unterschied, wenn eine Mehrheit ein Verbot regelt, von dem sie potentiell gar nicht betroffen ist. Also gar kein Verbot für sich ausspricht, sondern nur für andere.Praia61 » Mi 24. Okt 2012, 14:39 hat geschrieben:Man kann es trotz allem mit dem Minderheitenschutz auch übertreiben.
Die körperliche Züchtigung wurde früher wohl auch nicht von der Mehrheit praktiziert . Oder doch ?
Wenn doch, und die Mehrheit kommt dazu ihr Verhalten zu ändern, dann ist es recht und billig auch das Verhalten einer Minderheit ändern zu wollen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Doch, gerade dann. Die Eltern können die negativen Folgen am besten bewerten und aufgrund der eigenen Einschätzung eine Entscheidung treffen.terrok » Mi 24. Okt 2012, 14:51 hat geschrieben:Diese Argument zählt ja wohl kaum bei Neugeborenen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
terrok » Mi 24. Okt 2012, 13:51 hat geschrieben:
Diese Argument zählt ja wohl kaum bei Neugeborenen. Wie ich schon sagte, wenn der Junge alt genug ist und es selbst möchte, ist doch nichts einzuwenden.
Aber was ist wenn er es nicht möchte und es dennoch vollzogen wird?
Wie bitte? Dies ist sogar ein sehr wichtiges und elementares Gefühl für Kleinkinder und auch für Neugeborene.
Oder glauben sie Kleinkinder gehen freiwillig zu ihnen etwas völlig Fremden über, nur weil sie in ihrer Gemeinschaft z.B. Beschnitten werden.
Kinder sind die Kinder ihrer Eltern und gehen in vielen Kulturen auch meist den traditionellen Weg der Eltern ,weil die Prägung eben die der Eltern ist. In der jüdisch/ moslemischen Tradition gehört eben Mehrheitlich die Beschneidung dazu.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Gutmensch schrieb :
Und er untersagt objektiv - nicht nach meiner angeblich " subjektiven " Auslegung - die Einschränkung bürgerlicher Rechte durch Religionsausübung. Was daran überfordert Sie im Verständnis ?
Und glauben Sie ernsthaft, der Schwachsinn mit Elternrecht / Erziehung und " Pflege " durch Körperverletzung ist es überhaupt wert vom BVerfG geprüft zu werden ? Diese Gründe sind ein Eklat und ein Affront gegen Artikel 1 des GG !
Freundliche Grüße, schelm
Subjektiv ist die feige wie arschkriechende Haltung der politischen Elite, die sich wohl am liebsten wünschen würde, Artikel 140 GG würde nicht existieren. Tut er aber !Das ist doch kein Vorwurf. Trotz anstehenden Gesetz zur ausdrücklichen Erlaubnis der männlichen Beschneidung sind Sie immer noch der Meinung das GG decke dieses Gesetz nicht. Wenn das nicht subjektiv ist, was ist es dann?


Zum Unsinn mit der " Pflege " lesen Sie bitte nochmals die Einlassungen des Strafrechtler Prof. Dr. Rolf Dietrich Herzberg :Dabei lassen Sie all die Stellen aus, die explizit das Recht der Eltern auf Erziehung und Pflege Ihrer Kinder sichern und Sie lassen auch die Gesetze aus, die das Recht auf freie Religionsausübung, auf freier Selbstentfaltung und auf Gleichberechtigung beinhalten.
Es bleibt die Behauptung von Vorteilen für das Kind, die rational nachprüfbar sind: Hygiene, religiöse Integration, Minderung von Krankheitsgefahren beim Geschlechtsverkehr in späteren Jahren. Aber erstens wöge keiner dieser Vorteile, wenn feststellbar, schwer genug, die Schmerzen, Risiken und belastenden Dauerfolgen der Beschneidung aufzuwiegen. Und zweitens sind weder Hygiene noch Integration noch Gesundheitsschutz in späteren Jahren abhängig von der Beschneidung des Kindes. Man kann alles auch erreichen, wenn man das Kind unversehrt lässt und ihm seinen Körper so erhält, wie die Natur ihn gewollt oder wie Gott ihn erschaffen hat.
Darum erscheint es mir geradezu zynisch, auch die medizinisch unnötige Beschneidung als einen Akt der „Personensorge" auszugeben. Die neue Vorschrift tut, als könnten Eltern ihr Kind dadurch „pflegen" und seinem „Wohl" dienen, dass sie ihm von seinem gesunden Geschlechtsorgan den sensibelsten Teil, der für das Empfinden sexueller Lust besonders wichtig ist, abschneiden lassen. Damit verschleiert das Gesetz, worum es in Wahrheit geht: um eine schlimme Körperverletzung ohne Heilungssinn, reinweg zum Schaden des Kindes; diese soll nicht, wie bei medizinischer Indikation, im Interesse und zum Wohl des Kindes erlaubt werden, sondern im Interesse der Eltern.
Hier hat die Religion keine Hoheit und keine weltliche Macht. Hier ist das Grundgesetz und sind die Grundrechte der Menschen zu akzeptieren und hier hat die Religion sich unserer Rechtsordnung unterzuordnen.Gutmensch schrieb : Die Lebensweise und die Traditionen der Juden und Muslime sind zu respektieren.
Freundliche Grüße, schelm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Liegestuhl » Mi 24. Okt 2012, 15:03 hat geschrieben: Doch, gerade dann. Die Eltern können die negativen Folgen am besten bewerten und aufgrund der eigenen Einschätzung eine Entscheidung treffen.
Nein. Eltern beugen sich einfach dem Normalen und wiegen keine Folgen ab. Sie machen das, was die Mehrheit macht. Ob positiv oder negativ spielt keine Rolle.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Ist das eigentlich Böswilligkeit oder nur Dummheit?Gutmensch » Mi 24. Okt 2012, 13:36 hat geschrieben:
... Wenn Sie gerne Mädchen beschneiden möchten, stellen Sie einen Antrag beim Bundestag.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Als Vater kann ich Ihnen sagen, dass Neugeborene zunächst einmal ein Bedürfnis nach Nähe und Geborgenheit haben. Zudem müssen die elementarsten Bedürfnisse befriedigt werden als da wären Hunger und Durst. Eine saubere Windel und ein gemütliches Plätzchen zum schlafen sind auch von Vorteil.relativ » Mi 24. Okt 2012, 15:04 hat geschrieben:
Wie bitte? Dies ist sogar ein sehr wichtiges und elementares Gefühl für Kleinkinder und auch für Neugeborene.
Oder glauben sie Kleinkinder gehen freiwillig zu ihnen etwas völlig Fremden über, nur weil sie in ihrer Gemeinschaft z.B. Beschnitten werden.
Kinder sind die Kinder ihrer Eltern und gehen in vielen Kulturen auch meist den traditionellen Weg der Eltern ,weil die Prägung eben die der Eltern ist. In der jüdisch/ moslemischen Tradition gehört eben Mehrheitlich die Beschneidung dazu.
Ob ein Kind beschnitten ist oder nicht, ist ihm nur schwer anzusehen. Es sein denn, in der Gemeinschaft laufen alle nackt rum. Von daher kann sich das Kind doch gern beschneiden lassen, sobald es diese Entscheidung aus freien Stücken trifft. Wenn man schon das Kind schützen will, wie hier in Deutschland, dann sollte man das auch in aller Konsequenz tun.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Ist das dein ernst? Du glaubst wirklich, daß sich Eltern nicht für das Wohl und Wehe ihrer Kinder interessieren sondern nur dafür, was die anderen machen? Wenn man natürlich ein derartiges Menschenbild hat! Oder verarbeitest Du hier eigene Erfahrungen?terrok » Mi 24. Okt 2012, 15:10 hat geschrieben:Nein. Eltern beugen sich einfach dem Normalen und wiegen keine Folgen ab. Sie machen das, was die Mehrheit macht. Ob positiv oder negativ spielt keine Rolle.

Zuletzt geändert von Dampflok94 am Mittwoch 24. Oktober 2012, 15:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Unsinn wird nicht wahrer durch Wiederholung. Da das Zwangsbeschneidungsgesetz nicht mit " Religionsfreiheit " begründet werden kann - siehe nochmals Artikel 140 des Grundgesetzes - mußte es über die Schiene Elternrecht ohne religiöse Voraussetzungen allgemeingültig gehändelt werden. Somit kann man nun auch nicht mehr die Kinder irgendwelcher nichtreligiösen Spinner vor der Zwangsbeschneidung schützen.Dampflok94 » Mi 24. Okt 2012, 14:59 hat geschrieben: Du hast offensichtlich den Unterschied nicht verstanden. Es macht nun mal einen großen Unterschied, wenn eine Mehrheit ein Verbot regelt, von dem sie potentiell gar nicht betroffen ist. Also gar kein Verbot für sich ausspricht, sondern nur für andere.
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