Art_Vandelay hat geschrieben: ↑Samstag 26. März 2022, 21:35
Nur mal zur Aufklärung: Der Richter bei Winklers Berufungsprozess sagte: "Wenn einer sagt, schlag mich doch", wäre das legitim ihn dann zu schlagen. Daher der Vergleich zu Meiwes.
Also bitte und nochmals klarer:
Meiwes Opfer, Brandes hatte allen Wissens nach lediglich zugestimmt,
dass sein Penis gegessen werden dürfe und dass er selbst mitessen möchte.
So weit so verrückt, dass er dann umgebracht werde solle,
das entschied allen Wissens nach Meiwes und nicht Brandes.
Und nochmals, Winkler hat eben nun mal einen sehr eingeschränkten Intellekt,
und man konnte ihn leicht auf die Palme bringen.
Seine Reaktionen waren dennoch rechtsmäßig verkehrt.
Nur sollte man dabei berücksichtigen, dass sein Handeln eben reaktiv war.
Die Polizei zu rufen, wäre folgerichtig besser,
wenn ihn Leute durch das Fenster mit Steinen bewerfen.
Auch Helmut Kohl (beileibe nicht mein Idol gewesen) ist mal richtig ausgerastet,
als ihn in Halle jemand mit einem Ei bewarf.
Von Winkler geht keine Gefahr für die Allgemeinheit aus,
wenn man ihn nicht belagert, pöbelt er ja nicht von sich aus Leute an.
Von denen, die Leute mit Steinen durch Fensterscheiben hindurch bewerfen hingegen,
geht sehr Wohl eine Gefahr für die Allgemeinheit aus.
Denn ist (bzw. wäre) Winkler nun dauerhaft offline,
dann surfen die eben solange im Internet herum,
bis sie ein neue Hassobjekt finden,
an dem sie ihren eigenen Lebensfrust auslassen können!