Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

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Dieter Winter
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dieter Winter »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 12:13 Wenn einer fahrlässig totgefahren wird, gibt es auch Bewährung.
Je nachdem. Wenn auf Mord erkannt wird, was unter bestimmten Umständen* möglich ist, sind Bewährungsstrafen, schon wegen des Strafrahmens, ausgeschlossen.

*https://www.sueddeutsche.de/panorama/bg ... -1.4940308
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Billie Holiday
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 12:13 "Straffrei" ?

Wenn einer fahrlässig totgefahren wird, gibt es auch Bewährung. "Meine Fresse" habe ich bisher von Dir dazu nichts gelesen. Vielleicht habe ich es auch überlesen ?

Welche sexuellen Obsessionen Du ausleben willst, ist hier aber wirklich nicht relevant. :D

Wie kommst Du bei der Bedrohung einer Richterin zu "linken, täterfreundlich" solltest Du uns jetzt mal erklären. Scheint hier irgendwie auch eine Obsession zu sein. Ausgelöst durch was ?
Bewährung ist gleich straffrei. Die Jungs gehen nach Hause, lassen sich von Mutti bekochen, müssen sich eine Weile zurückhalten, werden aber ansonsten von den Kumpels wie Helden gefeiert. Können morgen schön zum Weihnachtsmarkt, sind also völlig frei in ihrem Alltag.

Das nennst du Strafe?

Ich vermute, die sexuelle Obsession liegt eher bei Subjekten, die dem Gedanken, ihren Schwanz in den Saft von 9 anderen Männern zu tauchen, etwas abgewinnen können.

Aber ok, du kannst Empörung über Gruppenvergewaltigung nicht so ganz nachvollziehen - sei dir unbenommen. Dann weine mal weiter heiße Tränen vor Mitleid für die Jungs. Das Mädchen geht dir ja am Arsch vorbei.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Dieter Winter hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 12:12 Ein schöner Teil des StGB stammt aus dem 19. Jahrhundert. Damals zählten Vergewaltigungen noch zu Kavaliersdelikten, jedenfalls wenn der Herr Graf oder Ökonomierat über die Magd herfiel.
Deshalb wurde ja auch der Diebstahl der Magd beim Graf ja auch meist schärfer bestraft.

2016 wurde es für den Grafen etwas schwerer gemacht strafrechtlich davon zu kommen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Dieter Winter hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 12:14 Jeder Mensch mit einem gesunden Rechtsempfinden.
Dazu zählen weder Juristen noch Politiker.
Zum "gesunden Rechtsempfinden" solltest Du mal ein wenig historisch zurückblicken, um es bewerten zu können: "Gesundes Volksempfinden" wurde es rechtsterminologisch genannt.

Ich "empfinde" es nicht unbedingt "glücklich" für den Menschen der dem unterworfen ist.
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Billie Holiday
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 12:24 Zum "gesunden Rechtsempfinden" solltest Du mal ein wenig historisch zurückblicken, um es bewerten zu können: "Gesundes Volksempfinden" wurde es rechtsterminologisch genannt.

Ich "empfinde" es nicht unbedingt "glücklich" für den Menschen der dem unterworfen ist.
Glaub ich gern, dass du Vergewaltiger ungern im Knast siehst. Die wären dort nicht glücklich.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dieter Winter »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 12:24 Zum "gesunden Rechtsempfinden" solltest Du mal ein wenig historisch zurückblicken, um es bewerten zu können: "Gesundes Volksempfinden" wurde es rechtsterminologisch genannt.
Das sind völlig verschiedene Dinge.
Oder würdest Du das "Volksempfinden" Juden per se als "unwertes Leben" zu betrachten, mit der Abneigung gegen Vergewaltigungen gleich setzen?
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Dieter Winter
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dieter Winter »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 12:21 Deshalb wurde ja auch der Diebstahl der Magd beim Graf ja auch meist schärfer bestraft.
Trotzdem blieb der Strafrahmen bei Sexualdelikten offenbar unangetastet.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Billie Holiday hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 12:19 Bewährung ist gleich straffrei....

Das nennst du Strafe?
Finde ich hier schön erklärt:

https://www.rudolph-recht.de/was-bedeutet-bewaehrung/
"Viele Verurteilte freuen sich, wenn sie eine Bewährungsstrafe bekommen. Es bedeutet, dass sie ihre Strafe nicht in einer Justizvollzugsanstalt absitzen müssen, sondern in Freiheit leben können. Doch eine Bewährungsstrafe ist kein Freispruch. Es handelt sich vielmehr um eine „ambulante“ Strafvollstreckung."

Billie Holiday hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 12:19 Ich vermute, die sexuelle Obsession liegt eher bei Subjekten, die dem Gedanken, ihren Schwanz in den Saft von 9 anderen Männern zu tauchen, etwas abgewinnen können.
Ich sehe Du lässt uns hier "intensiv" an Deinen sexuellen Obsessionen teilhaben...

Billie Holiday hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 12:19 Aber ok, du kannst Empörung über Gruppenvergewaltigung nicht so ganz nachvollziehen - sei dir unbenommen. Dann weine mal weiter heiße Tränen vor Mitleid für die Jungs. Das Mädchen geht dir ja am Arsch vorbei.
Wie Du darauf kommst, kannst Du mir bestimmt erklären. Der Ansatz aber, dass die Bedrohung einer Richterin für ein Urteil, kritisiere, ist in meinen Augen falsch und liegt bei Dir allein.
Kleine Anmerkung: Ich habe zu dem Urteil noch keine explizite Meinung geäußert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Billie Holiday hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 12:28 Glaub ich gern, dass du Vergewaltiger ungern im Knast siehst. Die wären dort nicht glücklich.
Keine Ahnung wie Du auf diesen Unsinn kommst. Du musst von Deinen Wünschen nicht unbedingt auf meine schliessen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dieter Winter »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 12:36 Keine Ahnung wie Du auf diesen Unsinn kommst.
Dein Geseier legt diese Vermutung nun mal nahe.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Dieter Winter hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 12:32 Das sind völlig verschiedene Dinge.
Oder würdest Du das "Volksempfinden" Juden per se als "unwertes Leben" zu betrachten, mit der Abneigung gegen Vergewaltigungen gleich setzen?
Lies nach was unter dem "gesunden Volksempfinden" in die damalige juristische Welt eingezogen ist, bevor Du weiter hier Deine Ahnungslosigkeit verdeutlichst.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Dieter Winter hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 12:38 Dein Geseier legt diese Vermutung nun mal nahe.
Ich würde Deine Sätze nicht mal als "Geseier" titulieren, also manchmal...oder so... :D
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 12:36 Keine Ahnung wie Du auf diesen Unsinn kommst. Du musst von Deinen Wünschen nicht unbedingt auf meine schliessen.
Tue ich absolut nicht. Mein Wunsch wäre ja eine der Tat angemessene Strafe. Dazu zähle ich das fröhlich frei rumlaufen nicht.
Einfach lächerlich, anzunehmen, jemand, der kriminelle Energie besitzt und ausreichend verroht ist, könnte durch Bewährung nachhaltig beeindruckt werden.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Dieter Winter hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 12:34 Trotzdem blieb der Strafrahmen bei Sexualdelikten offenbar unangetastet.
Ja, die Vertreter der Grafen sind noch aktiv:

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ ... d-100.html

Immer diese "Linksgrünen" der FDP.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Billie Holiday hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 12:51 Tue ich absolut nicht. Mein Wunsch wäre ja eine der Tat angemessene Strafe. Dazu zähle ich das fröhlich frei rumlaufen nicht.
Einfach lächerlich, anzunehmen, jemand, der kriminelle Energie besitzt und ausreichend verroht ist, könnte durch Bewährung nachhaltig beeindruckt werden.
Zu "einfach lächerlich" gibt es Gründe:

https://www.haufe.de/recht/weitere-rech ... 91386.html

Wir sind dabei noch im Jugendstrafrecht.

"Einfach lächerlich" ist es zu Meinen es viel besser zu wissen. Weiter hier "einfach lächerlich" machen. :cool:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dieter Winter »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 12:35 Finde ich hier schön erklärt:

https://www.rudolph-recht.de/was-bedeutet-bewaehrung/
"Viele Verurteilte freuen sich, wenn sie eine Bewährungsstrafe bekommen. Es bedeutet, dass sie ihre Strafe nicht in einer Justizvollzugsanstalt absitzen müssen, sondern in Freiheit leben können. Doch eine Bewährungsstrafe ist kein Freispruch. Es handelt sich vielmehr um eine „ambulante“ Strafvollstreckung."
Das ist keine Erklärung, sondern realitätsfernes Geblubber.
https://www.wp.de/staedte/menden/taeter ... 60631.html
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dieter Winter »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 12:40 Lies nach was unter dem "gesunden Volksempfinden" in die damalige juristische Welt eingezogen ist, bevor Du weiter hier Deine Ahnungslosigkeit verdeutlichst.
Na, bei der "Ahnungslosigkeit" handelt es sich ganz offensichtlich um eine Projektion Deinerseits.
Durch das "gesunde Volksempfinden" wurden Taten auch dann strafbar, wenn es dafür keine Rechtsgrundlage gab:
In § 2 hieß es nun: „Bestraft wird, wer eine Tat begeht, die das Gesetz für strafbar erklärt oder die nach dem Grundgedanken eines Strafgesetzes und nach gesundem Volksempfinden Bestrafung verdient. […]“ Im Gesetz über den Ausgleich bürgerlich-rechtlicher Ansprüche hieß es, dass Nachteile, welche durch die politischen Vorgänge „im Rahmen der nationalsozialistischen Erhebung“ zugefügt worden seien, Ausgleich erfahren sollten, insofern dieser Anspruch nach gesundem Volksempfinden zur Beseitigung unbilliger Härte erforderlich sei. Der Reichsinnenminister entschied dann „nach billigem Ermessen“. § 48 Abs. 2 Testamentgesetz bewirkte die Nichtigkeit eines Testamentes, wenn in einer gesundem Volksempfinden widersprechenden Weise gegen die Rücksichten verstoßen wurde, die ein verantwortungsbewusster Erblasser gegen Familie und Volksgemeinschaft zu nehmen habe. Auch das Vollstreckungsmissbrauchsgesetz vom 13. Dezember 1934[12] rekurrierte auf gesundes Volksempfinden.
Massenvergewaltigungen sind jedoch strafbar. (§ 177 Abs. 6 StGB). Der Grundsatz" nulla poena sine lege" ist hier demnach durchaus erfüllt, im krassen Gegensatz zum "gesundem Volksempfinden"
Also Äpfel/Birnen die Du da gleich setzt.
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Dieter Winter
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dieter Winter »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 12:53 Immer diese "Linksgrünen" der FDP.
Buschmann bezweifelt offenbar die Zuständigkeit der EU:
Es bestünden "erhebliche Zweifel" daran, dass die EU die dafür erforderliche Kompetenz zur Rechtsetzung habe, so eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber ZDFheute.

Davon rede ich ja, wenn ich sage, dass Juristen oft fern der Realität Korinthen kacken. Das schließt einen Dr. jur. der FDP natürlich mit ein.
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Dieter Winter
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dieter Winter »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 13:05 Wir sind dabei noch im Jugendstrafrecht.
Aber auch da gilt, selbst nach der wachsweichen Interpretation, die Du zitiert hast:
So soll sowohl ein Vergeltungsaspekt der Strafe als auch ein Täter- und Gesellschaftsbezug verwirklicht werden.
Und eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe, ist nun mal keine. Sie ist, wie der Begriff "ausgesetzt" bereits bekundet, eine Strafe die nicht vollzogen wird. Auch wenn es das nicht gibt: Stell Dir mal eine Geldstrafe zur Bewährung vor. So was ist wäre einfach nur Blödsinn im Quadrat. Das scheint sogar der Gesetzgeber zu erkennen, daher wird darauf verzichtet.

Eine Bewährungsstrafe bedeutet de facto doch lediglich: "Mach weiter wie bisher, aber lass' Dich nicht noch mal erwischen". Wobei wir hier die gängige Praxis der Kettenbewährungen noch außer Acht lassen.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/se ... erttemberg
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Dieter Winter hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 13:16 ...

Also Äpfel/Birnen die Du da gleich setzt.
Schwacher Versuch sich aus den eigenen Worten herauszuwinden:

"Jeder Mensch mit einem gesunden Rechtsempfinden.
Dazu zählen weder Juristen noch Politiker."

Was ist denn Deiner Ansicht nach "gesundes Rechtsempfinden" ?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Dieter Winter hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 13:37 Aber auch da gilt, selbst nach der wachsweichen Interpretation, die Du zitiert hast:
...
:D
Dann halt eine "Literatur" die auf Deinem Niveau weniger "wachsweich" ist:

"Richter Dr. Kai Wantzen verteidigt das Urteil gegenüber BILD: „Die verkündeten Urteile sind absolut keine geringen Strafen. Die Staatsanwaltschaft hat auch nicht wesentlich mehr beantragt.“ Der Sprecher am Hanseatischen Oberlandesgericht erklärt: „Vergeltung und Abschreckung dürfen im Jugendstrafrecht keine Rolle spielen. Es geht darum, künftige Straftaten durch Erziehung zu verhindern.“"

https://www.bild.de/regional/hamburg/ne ... gle.com%2F
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 13:52 „Vergeltung und Abschreckung dürfen im Jugendstrafrecht keine Rolle spielen.
Manche lernen es aber nicht anders. Das ist das was hier falsch läuft im Land.
"Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen"
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Dieter Winter hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 13:21 Buschmann bezweifelt offenbar die Zuständigkeit der EU:
Es bestünden "erhebliche Zweifel" daran, dass die EU die dafür erforderliche Kompetenz zur Rechtsetzung habe, so eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber ZDFheute.

Davon rede ich ja, wenn ich sage, dass Juristen oft fern der Realität Korinthen kacken. Das schließt einen Dr. jur. der FDP natürlich mit ein.
Das berühmte "gesunde Rechtsempfinden", das Juristen, totz Studium, ja nicht haben können ?

:D
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Kritikaster »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 13:52 Dann halt eine "Literatur" die auf Deinem Niveau weniger "wachsweich" ist:

"Richter Dr. Kai Wantzen verteidigt das Urteil gegenüber BILD: „Die verkündeten Urteile sind absolut keine geringen Strafen. Die Staatsanwaltschaft hat auch nicht wesentlich mehr beantragt.“ Der Sprecher am Hanseatischen Oberlandesgericht erklärt: „Vergeltung und Abschreckung dürfen im Jugendstrafrecht keine Rolle spielen. Es geht darum, künftige Straftaten durch Erziehung zu verhindern.“"

https://www.bild.de/regional/hamburg/ne ... gle.com%2F
Und diese "Erziehung" übernimmt bei solch verko(r)ksten Elementen - nach dem bewiesenen Versagen von Elternhaus und Schule - dann wer?
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dieter Winter »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 13:47 "Jeder Mensch mit einem gesunden Rechtsempfinden.
Dazu zählen weder Juristen noch Politiker."

Was ist denn Deiner Ansicht nach "gesundes Rechtsempfinden" ?
Dass Straftaten möglichst auch bestraft werden.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dieter Winter »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 13:56 Das berühmte "gesunde Rechtsempfinden", das Juristen, totz Studium, ja nicht haben können ?
Es geht offenbar völlig verloren.
Es ist nicht wichtig Recht zu haben, sondern Recht zu bekommen.
.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

jack000 hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 13:55 Manche lernen es aber nicht anders. Das ist das was hier falsch läuft im Land.
Von was hängt denn das "Manche" ab ?
Und was befähigt Dich zu dieser Aussage, die unser Jugendstrafrecht, das seit nun 100 Jahren, mit dem Eziehungsgedanken existiert ?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dieter Winter »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 13:52 :D
Dann halt eine "Literatur" die auf Deinem Niveau weniger "wachsweich" ist:

"Richter Dr. Kai Wantzen
.....ist offensichtlich noch abgehobener in seinem juristischen Elfenbeinturm.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 14:02 Von was hängt denn das "Manche" ab ?
Und was befähigt Dich zu dieser Aussage, die unser Jugendstrafrecht, das seit nun 100 Jahren, mit dem Eziehungsgedanken existiert ?
Wer bei einer Gruppenvergewaltigung mitmacht lernt es nicht anders, denn alles andere hat zuvor versagt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dieter Winter »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 14:02 Von was hängt denn das "Manche" ab ?
Na, eben Vergewaltiger z. B.
Dass so was verboten ist, wissen sie. Davon abgesehen verbietet es eigentlich schon die reine Menschlichkeit. Oder findest Du, dass das schon klar geht, wenn Du gerade Druck auf den Eiern hast?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Dieter Winter hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 14:00 Dass Straftaten möglichst auch bestraft werden.
Das wurde in Hamburg doch gemacht. Und trotzdem wird die Richterin bedroht. Und das wird teilweise sogar mit dem "gesunden Rechtsempfinden" begründet.
Offensichtlich haben diese Menschen wohl kein solches Rechtsempfinden, denn sonst würden sie keine Straftat durch eine Bedrohung begehen. Dann wird aber auch das Zusprechen eines "gesunden Rechtsempfinden" bei diesen Straftäter zu einer Farce.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dieter Winter »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 14:14 Das wurde in Hamburg doch gemacht.
Nur in einem Fall. In allen anderen wurde die Strafe ausgesetzt, also nicht vollzogen. Das wird ihr angelastet.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Dieter Winter hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 14:01 Es geht offenbar völlig verloren.
Es ist nicht wichtig Recht zu haben, sondern Recht zu bekommen.
.
Es ist wohl nur Dein Empfinden das es so ist. Beurteilt aus welcher Position heraus ?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dieter Winter »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 14:17 Es ist wohl nur Dein Empfinden das es so ist. Beurteilt aus welcher Position heraus ?
Das sagen u.a. promovierte Juristen:

https://www.kanzlei-offenburg.de/wie-re ... ktioniert/
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Dieter Winter hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 14:16 Nur in einem Fall. In allen anderen wurde die Strafe ausgesetzt, also nicht vollzogen. Das wird ihr angelastet.
Sie hat sich wohl im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten bewegt. Hast Du irgend einen Ansatz, abseits des ominösen gesunden Rechtsempfindens, das sie das nicht gemacht hat?
Bisher habe ich nur Versuche dazu von Dir mitbekommen, die mein gesundes Rechtsempfinden nicht ernst nehmen kann.

Die Staatsanwaltschaft hat nicht viel mehr beantragt. Haben die auch keine gesundes Rechtsempfinden ?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Kritikaster »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 14:14Das wurde in Hamburg doch gemacht.
Das ist doch des Pudels Kern: Wenn das Ergebnis einer Verhandlung wegen Missachtung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit eines Menschen, unabhängig von deren konkreter Ausführung, letztlich ein Aktenvermerk und das Hinausspazieren aus dem Gericht ist und die Täter weiter frei tun und lassen können, was sie möchten, während das Opfer an den (psychischen) Folgen des Verbrechens womöglich ihr Leben lang zu leiden hat, dann stimmt etwas in der Abwägung nicht.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dieter Winter »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 14:21 Sie hat sich wohl im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten bewegt.
Die Staatsanwaltschaft hat nicht viel mehr beantragt. Haben die auch keine gesundes Rechtsempfinden ?
Am alleruntersten Rand des Rechtsrahmens. Schon bei einem Monat mehr (also nicht VIEL mehr), wäre der Strafvollzug unvermeidbar gewesen. Wobei auch bei 2 Jahren es im Ermessen des Gerichts liegt, die Strafe auszusetzen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dieter Winter »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 14:21 die mein gesundes Rechtsempfinden nicht ernst nehmen kann.
Das liegt daran, dass Dir das gänzlich abgeht.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Dieter Winter hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 14:21 Das sagen u.a. promovierte Juristen:

https://www.kanzlei-offenburg.de/wie-re ... ktioniert/
Zu "völlig verloren", wie Du es sagst, sagen sie nichts.
Eher, komm zu uns, wir sind gute Anwälte und deshalb schaffen wir es Dir vielleicht zu einem Freispruch oder mildem Urteil.

Nicht unbedingt gute Kronzeugen bei Deiner Argumentation.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Kritikaster hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 14:24 Das ist doch des Pudels Kern: Wenn das Ergebnis einer Verhandlung wegen Missachtung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit eines Menschen, unabhängig von deren konkreter Ausführung, letztlich ein Aktenvermerk und das Hinausspazieren aus dem Gericht ist und die Täter weiter frei tun und lassen können, was sie möchten, während das Opfer an den (psychischen) Folgen des Verbrechens womöglich ihr Leben lang zu leiden hat, dann stimmt etwas in der Abwägung nicht.
Möglicherweise überfrachtest Du die Möglichkeiten des Strafverfahrens mit Erwartungen, die dieses einfach nie erfüllen kann. Die andere Gewichtung der Sanktionsmöglichkeiten kann man in den USA sehr konkret beobachten, wo Menschen für Jahrzehnte weggesperrt werden und die Kriminalität trotzdem weiter zugenommen hat. Ob sich die Opfer da sicherer gefühlt haben, oder mit ihren Trauma deshalb besser zurecht gekommen sind, wage ich einfach zu bezweifeln, weil das auch nicht Aufgabe des Strafverfahrens ist.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

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Dieter Winter hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 14:28 Das liegt daran, dass Dir das gänzlich abgeht.
Falsch. Du denkst nur Dein Rechtsempfinden wäre das einzig gesunde. :cool:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Dieter Winter hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 14:26 Am alleruntersten Rand des Rechtsrahmens. Schon bei einem Monat mehr (also nicht VIEL mehr), wäre der Strafvollzug unvermeidbar gewesen. Wobei auch bei 2 Jahren es im Ermessen des Gerichts liegt, die Strafe auszusetzen.
Richtig und das zu beurteilen ist Aufgabe des Gerichts und nicht Dein perönliches "gesundes Rechtsempfinden". Reichlich groteskes Rechtsempfinden, aus dem Wohnsessel heraus sich ein Urteil anzumassen. Gut, dass Du kein "Verständnis" für die Bedrohung der Richterin geäußert hast.
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Dieter Winter
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dieter Winter »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 14:30
Nicht unbedingt gute Kronzeugen bei Deiner Argumentation.
Dann nimm halt den.
https://www.pohlen-meister.de/strafblog ... verfahren/

Bossi hat das m.W. auch mal geäußert.
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Dieter Winter
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dieter Winter »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 14:40 Du denkst Dein Rechtsempfinden wäre das gesunde. :cool:
Natürlich. Sonst würde ich das ja nicht denken. :cool:
Was bist Du denn für ein Faselbeck?
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Dieter Winter
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dieter Winter »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 14:46 Richtig und das zu beurteilen ist Aufgabe des Gerichts und nicht Dein perönliches "gesundes Rechtsempfinden".
Es wäre Aufgabe des Gerichtes.
Und das wiederum ignoriert den Grundsatz der Strafandrohung, indem die Strafe ausgesetzt wird. Das Gericht ist ganz offensichtlich nicht gewillt Strafen zu verhängen. Was dann selbstverständlich zu Zweifeln an den Personen führt. Kannst Du wenigstens bis hierher folgen? :?: :D

Ach ja - Die Frage steht noch im Raum: "Oder findest Du, dass das (Vergewaltigung) schon klar geht, wenn Du gerade Druck auf den Eiern hast?" Schweigen heißt doch Zustimmung?
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jack000
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 14:38 Die andere Gewichtung der Sanktionsmöglichkeiten kann man in den USA sehr konkret beobachten, wo Menschen für Jahrzehnte weggesperrt werden und die Kriminalität trotzdem weiter zugenommen hat.
Die Kriminalität wäre in den USA also gesunken wenn man diese auf Bewährung raus läst?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Solche sich an Straftäter anbiedernde Leutchen werden erst durch eigenen Schaden klug, zB:
Anti-cop Minnesota Democratic Party official left bloodied in violent carjacking — now calls for tougher crime laws
https://nypost.com/2023/09/07/anti-cop- ... arjacking/
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Haegar hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 14:38 Möglicherweise überfrachtest Du die Möglichkeiten des Strafverfahrens mit Erwartungen, die dieses einfach nie erfüllen kann. Die andere Gewichtung der Sanktionsmöglichkeiten kann man in den USA sehr konkret beobachten, wo Menschen für Jahrzehnte weggesperrt werden und die Kriminalität trotzdem weiter zugenommen hat. Ob sich die Opfer da sicherer gefühlt haben, oder mit ihren Trauma deshalb besser zurecht gekommen sind, wage ich einfach zu bezweifeln, weil das auch nicht Aufgabe des Strafverfahrens ist.
Also ist der Knast für die einen dafür verantwortlich, dass andere kriminell werden. Ja, schon klar.

Im Grunde könnten wir die gesamte Kriminalität auf Null fahren, wenn wir überhaupt keine Strafen mehr verhängten.

Jeder Kriminelle geht davon aus, nicht erwischt zu werden. Der guckt doch nicht, wer wann vorher verurteilt wurde.

Ob sich die Opfer hinterher besser fühlen, wenn die Täter mit Samthandschuhen angefasst werden, wage ich einfach zu bezweifeln. Der Staat hat dem Opfer deutlich gemacht, sein Leid war nicht schlimm genug für eine Strafe.

Btw...ob Glatzen-Ronny aus Brandenburg auch mit Bewährung rechnen könnte, wenn er, Kevin und 8 andere ostdeutsche Jungs sich einmal das Flüchtlingsmädchen Aynur ordentlich zur Brust nehmen?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Billie Holiday hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 16:37 Btw...ob Glatzen-Ronny aus Brandenburg auch mit Bewährung rechnen könnte, wenn er, Kevin und 8 andere ostdeutsche Jungs sich einmal das Flüchtlingsmädchen Aynur ordentlich zur Brust nehmen?
Als ich das Verhältnis angesprochen habe, wurde nur 1 Belgier der in einem Wohnheim beschäftigt war, als Täter genannt.

Mehr kam dann nicht. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass andere Beispiele genannt werden, denn die BKs stehen argumentativ komplett mit dem Rücken an der Wand!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

jack000 hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 15:14 Die Kriminalität wäre in den USA also gesunken wenn man diese auf Bewährung raus läst?
Ja, ganz recht. Genau so wäre es. Alle raus auf Bewährung und es wird gemeinschaftlich vor Rührung geweint und jeder Gewalt abgeschworen. Dazu stelle dir jetzt bitte Umarmungen in slow motion vor, untermalt von Harfenklängen.
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