Je nachdem. Wenn auf Mord erkannt wird, was unter bestimmten Umständen* möglich ist, sind Bewährungsstrafen, schon wegen des Strafrahmens, ausgeschlossen.
*https://www.sueddeutsche.de/panorama/bg ... -1.4940308
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Je nachdem. Wenn auf Mord erkannt wird, was unter bestimmten Umständen* möglich ist, sind Bewährungsstrafen, schon wegen des Strafrahmens, ausgeschlossen.
Bewährung ist gleich straffrei. Die Jungs gehen nach Hause, lassen sich von Mutti bekochen, müssen sich eine Weile zurückhalten, werden aber ansonsten von den Kumpels wie Helden gefeiert. Können morgen schön zum Weihnachtsmarkt, sind also völlig frei in ihrem Alltag.Haegar hat geschrieben: ↑Freitag 1. Dezember 2023, 12:13 "Straffrei" ?
Wenn einer fahrlässig totgefahren wird, gibt es auch Bewährung. "Meine Fresse" habe ich bisher von Dir dazu nichts gelesen. Vielleicht habe ich es auch überlesen ?
Welche sexuellen Obsessionen Du ausleben willst, ist hier aber wirklich nicht relevant.![]()
Wie kommst Du bei der Bedrohung einer Richterin zu "linken, täterfreundlich" solltest Du uns jetzt mal erklären. Scheint hier irgendwie auch eine Obsession zu sein. Ausgelöst durch was ?
Deshalb wurde ja auch der Diebstahl der Magd beim Graf ja auch meist schärfer bestraft.Dieter Winter hat geschrieben: ↑Freitag 1. Dezember 2023, 12:12 Ein schöner Teil des StGB stammt aus dem 19. Jahrhundert. Damals zählten Vergewaltigungen noch zu Kavaliersdelikten, jedenfalls wenn der Herr Graf oder Ökonomierat über die Magd herfiel.
Zum "gesunden Rechtsempfinden" solltest Du mal ein wenig historisch zurückblicken, um es bewerten zu können: "Gesundes Volksempfinden" wurde es rechtsterminologisch genannt.Dieter Winter hat geschrieben: ↑Freitag 1. Dezember 2023, 12:14 Jeder Mensch mit einem gesunden Rechtsempfinden.
Dazu zählen weder Juristen noch Politiker.
Glaub ich gern, dass du Vergewaltiger ungern im Knast siehst. Die wären dort nicht glücklich.Haegar hat geschrieben: ↑Freitag 1. Dezember 2023, 12:24 Zum "gesunden Rechtsempfinden" solltest Du mal ein wenig historisch zurückblicken, um es bewerten zu können: "Gesundes Volksempfinden" wurde es rechtsterminologisch genannt.
Ich "empfinde" es nicht unbedingt "glücklich" für den Menschen der dem unterworfen ist.
Das sind völlig verschiedene Dinge.
Finde ich hier schön erklärt:Billie Holiday hat geschrieben: ↑Freitag 1. Dezember 2023, 12:19 Bewährung ist gleich straffrei....
Das nennst du Strafe?
Ich sehe Du lässt uns hier "intensiv" an Deinen sexuellen Obsessionen teilhaben...Billie Holiday hat geschrieben: ↑Freitag 1. Dezember 2023, 12:19 Ich vermute, die sexuelle Obsession liegt eher bei Subjekten, die dem Gedanken, ihren Schwanz in den Saft von 9 anderen Männern zu tauchen, etwas abgewinnen können.
Wie Du darauf kommst, kannst Du mir bestimmt erklären. Der Ansatz aber, dass die Bedrohung einer Richterin für ein Urteil, kritisiere, ist in meinen Augen falsch und liegt bei Dir allein.Billie Holiday hat geschrieben: ↑Freitag 1. Dezember 2023, 12:19 Aber ok, du kannst Empörung über Gruppenvergewaltigung nicht so ganz nachvollziehen - sei dir unbenommen. Dann weine mal weiter heiße Tränen vor Mitleid für die Jungs. Das Mädchen geht dir ja am Arsch vorbei.
Keine Ahnung wie Du auf diesen Unsinn kommst. Du musst von Deinen Wünschen nicht unbedingt auf meine schliessen.Billie Holiday hat geschrieben: ↑Freitag 1. Dezember 2023, 12:28 Glaub ich gern, dass du Vergewaltiger ungern im Knast siehst. Die wären dort nicht glücklich.
Lies nach was unter dem "gesunden Volksempfinden" in die damalige juristische Welt eingezogen ist, bevor Du weiter hier Deine Ahnungslosigkeit verdeutlichst.Dieter Winter hat geschrieben: ↑Freitag 1. Dezember 2023, 12:32 Das sind völlig verschiedene Dinge.
Oder würdest Du das "Volksempfinden" Juden per se als "unwertes Leben" zu betrachten, mit der Abneigung gegen Vergewaltigungen gleich setzen?
Ich würde Deine Sätze nicht mal als "Geseier" titulieren, also manchmal...oder so...Dieter Winter hat geschrieben: ↑Freitag 1. Dezember 2023, 12:38 Dein Geseier legt diese Vermutung nun mal nahe.
Tue ich absolut nicht. Mein Wunsch wäre ja eine der Tat angemessene Strafe. Dazu zähle ich das fröhlich frei rumlaufen nicht.
Ja, die Vertreter der Grafen sind noch aktiv:Dieter Winter hat geschrieben: ↑Freitag 1. Dezember 2023, 12:34 Trotzdem blieb der Strafrahmen bei Sexualdelikten offenbar unangetastet.
Zu "einfach lächerlich" gibt es Gründe:Billie Holiday hat geschrieben: ↑Freitag 1. Dezember 2023, 12:51 Tue ich absolut nicht. Mein Wunsch wäre ja eine der Tat angemessene Strafe. Dazu zähle ich das fröhlich frei rumlaufen nicht.
Einfach lächerlich, anzunehmen, jemand, der kriminelle Energie besitzt und ausreichend verroht ist, könnte durch Bewährung nachhaltig beeindruckt werden.
Das ist keine Erklärung, sondern realitätsfernes Geblubber.Haegar hat geschrieben: ↑Freitag 1. Dezember 2023, 12:35 Finde ich hier schön erklärt:
https://www.rudolph-recht.de/was-bedeutet-bewaehrung/
"Viele Verurteilte freuen sich, wenn sie eine Bewährungsstrafe bekommen. Es bedeutet, dass sie ihre Strafe nicht in einer Justizvollzugsanstalt absitzen müssen, sondern in Freiheit leben können. Doch eine Bewährungsstrafe ist kein Freispruch. Es handelt sich vielmehr um eine „ambulante“ Strafvollstreckung."
Na, bei der "Ahnungslosigkeit" handelt es sich ganz offensichtlich um eine Projektion Deinerseits.
Buschmann bezweifelt offenbar die Zuständigkeit der EU:
Aber auch da gilt, selbst nach der wachsweichen Interpretation, die Du zitiert hast:
Schwacher Versuch sich aus den eigenen Worten herauszuwinden:Dieter Winter hat geschrieben: ↑Freitag 1. Dezember 2023, 13:16 ...
Also Äpfel/Birnen die Du da gleich setzt.
Dieter Winter hat geschrieben: ↑Freitag 1. Dezember 2023, 13:37 Aber auch da gilt, selbst nach der wachsweichen Interpretation, die Du zitiert hast:
...
Manche lernen es aber nicht anders. Das ist das was hier falsch läuft im Land.
Das berühmte "gesunde Rechtsempfinden", das Juristen, totz Studium, ja nicht haben können ?Dieter Winter hat geschrieben: ↑Freitag 1. Dezember 2023, 13:21 Buschmann bezweifelt offenbar die Zuständigkeit der EU:
Es bestünden "erhebliche Zweifel" daran, dass die EU die dafür erforderliche Kompetenz zur Rechtsetzung habe, so eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber ZDFheute.
Davon rede ich ja, wenn ich sage, dass Juristen oft fern der Realität Korinthen kacken. Das schließt einen Dr. jur. der FDP natürlich mit ein.
Und diese "Erziehung" übernimmt bei solch verko(r)ksten Elementen - nach dem bewiesenen Versagen von Elternhaus und Schule - dann wer?Haegar hat geschrieben: ↑Freitag 1. Dezember 2023, 13:52 Dann halt eine "Literatur" die auf Deinem Niveau weniger "wachsweich" ist:
"Richter Dr. Kai Wantzen verteidigt das Urteil gegenüber BILD: „Die verkündeten Urteile sind absolut keine geringen Strafen. Die Staatsanwaltschaft hat auch nicht wesentlich mehr beantragt.“ Der Sprecher am Hanseatischen Oberlandesgericht erklärt: „Vergeltung und Abschreckung dürfen im Jugendstrafrecht keine Rolle spielen. Es geht darum, künftige Straftaten durch Erziehung zu verhindern.“"
https://www.bild.de/regional/hamburg/ne ... gle.com%2F
Von was hängt denn das "Manche" ab ?
Wer bei einer Gruppenvergewaltigung mitmacht lernt es nicht anders, denn alles andere hat zuvor versagt.
Na, eben Vergewaltiger z. B.
Das wurde in Hamburg doch gemacht. Und trotzdem wird die Richterin bedroht. Und das wird teilweise sogar mit dem "gesunden Rechtsempfinden" begründet.Dieter Winter hat geschrieben: ↑Freitag 1. Dezember 2023, 14:00 Dass Straftaten möglichst auch bestraft werden.
Es ist wohl nur Dein Empfinden das es so ist. Beurteilt aus welcher Position heraus ?Dieter Winter hat geschrieben: ↑Freitag 1. Dezember 2023, 14:01 Es geht offenbar völlig verloren.
Es ist nicht wichtig Recht zu haben, sondern Recht zu bekommen.
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Sie hat sich wohl im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten bewegt. Hast Du irgend einen Ansatz, abseits des ominösen gesunden Rechtsempfindens, das sie das nicht gemacht hat?Dieter Winter hat geschrieben: ↑Freitag 1. Dezember 2023, 14:16 Nur in einem Fall. In allen anderen wurde die Strafe ausgesetzt, also nicht vollzogen. Das wird ihr angelastet.
Das ist doch des Pudels Kern: Wenn das Ergebnis einer Verhandlung wegen Missachtung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit eines Menschen, unabhängig von deren konkreter Ausführung, letztlich ein Aktenvermerk und das Hinausspazieren aus dem Gericht ist und die Täter weiter frei tun und lassen können, was sie möchten, während das Opfer an den (psychischen) Folgen des Verbrechens womöglich ihr Leben lang zu leiden hat, dann stimmt etwas in der Abwägung nicht.
Am alleruntersten Rand des Rechtsrahmens. Schon bei einem Monat mehr (also nicht VIEL mehr), wäre der Strafvollzug unvermeidbar gewesen. Wobei auch bei 2 Jahren es im Ermessen des Gerichts liegt, die Strafe auszusetzen.
Zu "völlig verloren", wie Du es sagst, sagen sie nichts.Dieter Winter hat geschrieben: ↑Freitag 1. Dezember 2023, 14:21 Das sagen u.a. promovierte Juristen:
https://www.kanzlei-offenburg.de/wie-re ... ktioniert/
Möglicherweise überfrachtest Du die Möglichkeiten des Strafverfahrens mit Erwartungen, die dieses einfach nie erfüllen kann. Die andere Gewichtung der Sanktionsmöglichkeiten kann man in den USA sehr konkret beobachten, wo Menschen für Jahrzehnte weggesperrt werden und die Kriminalität trotzdem weiter zugenommen hat. Ob sich die Opfer da sicherer gefühlt haben, oder mit ihren Trauma deshalb besser zurecht gekommen sind, wage ich einfach zu bezweifeln, weil das auch nicht Aufgabe des Strafverfahrens ist.Kritikaster hat geschrieben: ↑Freitag 1. Dezember 2023, 14:24 Das ist doch des Pudels Kern: Wenn das Ergebnis einer Verhandlung wegen Missachtung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit eines Menschen, unabhängig von deren konkreter Ausführung, letztlich ein Aktenvermerk und das Hinausspazieren aus dem Gericht ist und die Täter weiter frei tun und lassen können, was sie möchten, während das Opfer an den (psychischen) Folgen des Verbrechens womöglich ihr Leben lang zu leiden hat, dann stimmt etwas in der Abwägung nicht.
Falsch. Du denkst nur Dein Rechtsempfinden wäre das einzig gesunde.Dieter Winter hat geschrieben: ↑Freitag 1. Dezember 2023, 14:28 Das liegt daran, dass Dir das gänzlich abgeht.
Richtig und das zu beurteilen ist Aufgabe des Gerichts und nicht Dein perönliches "gesundes Rechtsempfinden". Reichlich groteskes Rechtsempfinden, aus dem Wohnsessel heraus sich ein Urteil anzumassen. Gut, dass Du kein "Verständnis" für die Bedrohung der Richterin geäußert hast.Dieter Winter hat geschrieben: ↑Freitag 1. Dezember 2023, 14:26 Am alleruntersten Rand des Rechtsrahmens. Schon bei einem Monat mehr (also nicht VIEL mehr), wäre der Strafvollzug unvermeidbar gewesen. Wobei auch bei 2 Jahren es im Ermessen des Gerichts liegt, die Strafe auszusetzen.
Dann nimm halt den.
Es wäre Aufgabe des Gerichtes.
Die Kriminalität wäre in den USA also gesunken wenn man diese auf Bewährung raus läst?
Also ist der Knast für die einen dafür verantwortlich, dass andere kriminell werden. Ja, schon klar.Haegar hat geschrieben: ↑Freitag 1. Dezember 2023, 14:38 Möglicherweise überfrachtest Du die Möglichkeiten des Strafverfahrens mit Erwartungen, die dieses einfach nie erfüllen kann. Die andere Gewichtung der Sanktionsmöglichkeiten kann man in den USA sehr konkret beobachten, wo Menschen für Jahrzehnte weggesperrt werden und die Kriminalität trotzdem weiter zugenommen hat. Ob sich die Opfer da sicherer gefühlt haben, oder mit ihren Trauma deshalb besser zurecht gekommen sind, wage ich einfach zu bezweifeln, weil das auch nicht Aufgabe des Strafverfahrens ist.
Als ich das Verhältnis angesprochen habe, wurde nur 1 Belgier der in einem Wohnheim beschäftigt war, als Täter genannt.Billie Holiday hat geschrieben: ↑Freitag 1. Dezember 2023, 16:37 Btw...ob Glatzen-Ronny aus Brandenburg auch mit Bewährung rechnen könnte, wenn er, Kevin und 8 andere ostdeutsche Jungs sich einmal das Flüchtlingsmädchen Aynur ordentlich zur Brust nehmen?
Ja, ganz recht. Genau so wäre es. Alle raus auf Bewährung und es wird gemeinschaftlich vor Rührung geweint und jeder Gewalt abgeschworen. Dazu stelle dir jetzt bitte Umarmungen in slow motion vor, untermalt von Harfenklängen.