Ove Haithabu hat geschrieben:(28 Nov 2017, 15:17)
Das ist ja nicht anders. Es gilt nach wie vor dass mit mit dem Ausscheiden auch die Rechte und Verpflichtungen keine Anwendung mehr finden. Wenn Sie in Ihrer GmbH mit 28 Gesellschaftern beschliessen dass Ihre Speditionsfirma 2020 einen neuen LKW anschaffen wird, dann aber 2018 als Gesellschafter ausscheiden so müssen Sie auch nicht Ihren Anteil der 2020 anstehenden Zahlung übernehmen. Die Zahlung ist dann Problem der GmbH, die ja auch den Nutzen des LKW hat.
Und wenn Der Schalke Vorstand morgen entscheidet dass zur nächsten Sommerpause ein Stürmer für 100 Milionen Euro verpflichtet wird, ein Vorstandsmitglied aber vor Saisonende ausscheidet so ist das (dann ehemalige) Vorstandsmitglied auch nicht verpflichtet, seinen Anteil zu bezahlen - schon gar nicht von seinem Privatvermögen.
Also noch mal...
Die GmbH heißt so, weil es eben
nicht normal ist, dass die Haftung beschränkt ist. Die Haftung zu beschränken geht auch nur, wenn die Gesellschaft mit genügend Kapital ausgestattet wird.
Wenn der Freundeskreis sich einen LKW kauft, aber dann das Darlehen dafür nicht bedienen kann, dann
wird der Gläubiger sich auch an den ausgeschiedenen Gesellschafter halten. Man kommt aus seiner Verantwortung
nur unter ganz bestimmten Bedingungen raus.
Wenn alle Gesellschafter ausscheiden, und nur die Gesellschaft als juristische Person auf lauter Schulden sitzenbleibt, meinen Sie, dass es sich damit hat?
Großbritannien hat ja schon signalisiert, Zugeständnisse zum bis 2020 laufenden MFF zu respektieren. Pensionen hingegen sind Sache der EU denn Pensionen sind ja angefallen weil die EU Menschen eingestellt hat. Die individuellen Ansprüche haben die Menschen an die EU, nicht an Großbritannien. Selbst die Briten mit Pensionsansprüchen haben diese an die EU - auch nach dem Ausscheiden Großbritanniens.
Was passiert denn, wenn ein Gesellschafter aus einer privaten Gesellschaft aussteigt? Er wird ausbezahlt. Er kriegt den vereinbarten Anteil am Firmenvermögen. Wenn sich die Firma verpflichtet hat, irgendwelche Renten zu zahlen, dann müssen die Ansprüche natürlich vom Vorhandenen vermögen abgezogen werden. Entsprechend ist der ausbezahlt Anteil kleiner.
Stellen sie sich vor, die Firma hat gerade Kredit aufgenommen und haufenweise Geld auf den Konten. Das geht doch auch nicht, dass der Ausscheider davon einen Anteil was bekommt und die Schulden bleiben der Firma.
Das die Verhandlungen derzeit stocken ist ja auch nicht weil "die Briten alles abblocken" sondern weil man sich nicht einig ist, was wann diskutiert wird. Die Briten wollen gleichzeitig über den zukünftigen Handelsstatus reden was angesichts der knappen Zeit auch gar keine schlechte Idee ist. Die EU will aber stur eins nach dem anderen verhandeln.
Nein, über die Verhandlungsreihenfolge hat man sich längst geeinigt.