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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Verfasst: Dienstag 12. September 2017, 19:33
von H2O
franktoast hat geschrieben:(12 Sep 2017, 16:59)

Zum Thema Bezahlung: Siemens oder BMW bezahlen für so eine Kraft genauso viel oder gar mehr als für neuangefangene normale Arbeiter. Allerdings will die Leiharbeitsfirma auch von etwas leben. Deshalb ist der Lohn, der beim Leiharbeiter auf dem Konto landet, in der Regel deutlich weniger.
Soll Siemens nun mehr oder weniger für einen Leiharbeiter bezahlen als für eine Stammkraft. Es gibt ja zwei Dimensionen: Zum einen ist es für Siemens praktisch, kuzr- oder mittelfristige Nachfragen auszugleichen und dann bei Bedarf die Arbeitskräfte nicht mehr zu beschäftigen. Andererseits ist es so wie bei jedem anderen neuen Mitarbeiter: Anfangs bringt das nicht viel. Je nach Tätigkeit muss man länger einarbeiten, aber jemand mit 10 Jahren Erfahrungen sticht jemand mit 2 Jahren Erfahrung trotzdem in der Regel aus - es sei denn, es geht um eher einfache Tätigkeiten.

Ich wüsste auch nicht genau, warum der Staat da eingreifen sollte. Aktuell bezahlt BMW oder VW ne Stange Geld für Mitarbeiter. Nehmen wir mal an, ab Morgen gibt es keinen Mindestlohn, keinen Kündigungsschutz, keine Gewerkschaften etc. mehr. Meinst du, BMW streicht dann bei der Stellenausschreibung ne 0 beim Gehalt weg? Welche Firmen werden sich freuen, wenn BMW so wenig bezahlt?(Tipp, BMW ist nicht dabei)
Man darf sich da keinen verallgemeinernden Gedanken hingeben: Viele Zeitarbeiter sind hochqualifiziert und sehr anwendungsbezogen und berufserfahren. Die wünschen ganz ausdrücklich keine Festanstellung sondern ein hohes Gehalt für ihre Ich AG. Ein Projekt in der Sturm- und Drangzeit und mit Bitte-Bitte eine Nachbetreuung nach Abnahme des Gewerks, dann schon zu Abend und Nachtzeiten, weil sie an einem andern Klotz schnitzen.

Sehen Sie einmal: Einen absoluten Berufsanfänger müßte man wirklich einarbeiten. Bei Mitarbeit in einer sehr verzwickten Sache dauert so etwas 1 bis 2 Jahre. Das leistet sich kein Betrieb, der doch auf schnelle Hilfe baut.
Vielleicht noch vorstellbar, diesen Anfänger an eine sehr überschaubare Aufgabe heran zu lassen, die man in Nachtarbeit vielleicht auch selbst zusätzlich noch schaffen könnte. Aber das erfordert schon etlichen Spezifikationsaufwand und Betreuungsaufwand. Dort liegt aus meiner Sicht das größte Problem, wenn man Aufgaben auslagern möchte. Da müssen ordentliche Unterlagen vorab bereit gestellt werden... sonst wird's teuer.

Welchen Typ Mitarbeiter SIEMENS nun in Zeitarbeit beschäftigt hat, das ahne ich noch nicht einmal. Vielleicht im Fertigungsbereich nach überschaubarer Anlernzeit? Oder als Hilfskräfte, weil in bestimmten Bereichen ein Mitarbeiter nicht allein werkeln sollte? In solchen Bereichen habe ich wenig Erfahrung.

Wenn Ihre Firma BMW qualifizierte Mitarbeiter braucht, dann muß sie einen Anreiz bieten... ansonsten schnappt der Wettbewerber um die besten Kräfte ihr die Menschen weg, die die Firma braucht, um Erfolg zu haben. Da gibt es einen Markt selbst in durchwachsenen Zeiten. Manchmal muß man auch einmal das Unternehmen wechseln, wenn man sich gehaltlich und auch in der persönlichen Entwicklung auf einem Abstellgleis fühlt, mit vorsichtigen Hinweisen kein Gehör findet. Solche Prozesse laufen ganz abseits von Gewerkschaft, Mindestlohn, Kündigungsschutz und anderen sozialen Maßnahmen ab, sind natürlich mit ihnen irgendwie auch verbunden.

Das Arbeitsleben ist doch ziemlich aufregend, wenn man sich in einem nachgefragten Beruf tummelt und natürlich auch Leistung zeigt, im Team und auch in der eigenen Verantwortung. Dennoch stehe ich natürlich zu sozialen Schutzmaßnahmen für Menschen, die damit nicht Schritt halten können. So lange der Gehaltsabstand "stimmt"...

Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Verfasst: Dienstag 12. September 2017, 23:52
von Positiv Denkender
H2O hat geschrieben:(12 Sep 2017, 16:00)

Das ist doch völlig klar; vor allem fehlen mir an der Stelle die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse. Ich bin Ingenieur, und mußte eben große Projekte technisch führen. Dabei konnte ich meine Beobachtungen machen.

Aber wir sollten nicht an den Themen "systematischer Mißbrauch von Entsendungen" und "Lohndumping" vorbei segeln. Das betrifft Menschen, die wenig nachgefragte Fähigkeiten anbieten. Die schützt neuerdings der Mindestlohn. In dem Bereich wird wohl doch erheblich Schindluder getrieben, beginnend beim Kostenabzug für erbärmlichste Unterkünfte, für Verpflegung mit minderwertigem Zeug und An-Abfahrt zum Arbeitsplatz und Stellung von Werkzeug. Und solche Drecksmafia darf in Deutschland wirtschaften? Und ein deutscher Betrieb darf solcher Drecksmafia Aufträge erteilen? Und das alles ist Rechtens?
Wenn Firmen gegen Gesetze verstoßen dürfen sie nicht .Nur ist es schwer Übertretungen aufzuklären, weil die Menschen die, wie du schreibst für die Maffia
arbeiten, dichthalten, aus Angst vor ihren eigenen Landsleuten . Die verkaufen ihre Seele .Der Staat kann nur eingreifen wenn er Beweise hat .
Diese Maffia hält aber zusammen . Schon mal etwas vom Wollepark Delmenhorst gehört ? Besitzer der Immobilien sind Familienclans aus den
Heimatländern der dortigen Mieter .Die sind nicht zu greifen weil die Mieter dichthalten .Es gibt nur eine Lösung diese Leute zurückschicken .
Nur genau das wollen diese Leute nicht weil es ihnen hier immer noch wesentlich besser geht.

Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Verfasst: Mittwoch 13. September 2017, 09:48
von H2O
Positiv Denkender hat geschrieben:(12 Sep 2017, 23:52)

Wenn Firmen gegen Gesetze verstoßen dürfen sie nicht .Nur ist es schwer Übertretungen aufzuklären, weil die Menschen die, wie du schreibst für die Maffia
arbeiten, dichthalten, aus Angst vor ihren eigenen Landsleuten . Die verkaufen ihre Seele .Der Staat kann nur eingreifen wenn er Beweise hat .
Diese Maffia hält aber zusammen . Schon mal etwas vom Wollepark Delmenhorst gehört ? Besitzer der Immobilien sind Familienclans aus den
Heimatländern der dortigen Mieter .Die sind nicht zu greifen weil die Mieter dichthalten .Es gibt nur eine Lösung diese Leute zurückschicken .
Nur genau das wollen diese Leute nicht weil es ihnen hier immer noch wesentlich besser geht.
Also, daß deutsche Unternehmen allgemein in einem Atemzug mit der Mafia genannt werden, das ist denn wohl doch übertrieben. Daß einzelne Strolche bis in die Führung von Unternehmen aufsteigen können, das wissen wir ja spätestens seit dem massenhaften Abgasbetrug.

Aber hier geht es um Lohndumping und solche Schweinereien. Solche Unternehmen müßten geächtet werden: Keine öffentlichen Aufträge mehr, auch nicht, wenn die solche Lohndrücker im Unterauftrag beschäftigen!

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Präsident Macron wird das schon durchsetzen, weil ihm andernfalls zu Hause die Brocken um die Ohren fliegen werden.

Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Verfasst: Mittwoch 13. September 2017, 11:44
von Positiv Denkender
H2O hat geschrieben:(13 Sep 2017, 09:48)

Also, daß deutsche Unternehmen allgemein in einem Atemzug mit der Mafia genannt werden, das ist denn wohl doch übertrieben. Daß einzelne Strolche bis in die Führung von Unternehmen aufsteigen können, das wissen wir ja spätestens seit dem massenhaften Abgasbetrug.

Aber hier geht es um Lohndumping und solche Schweinereien. Solche Unternehmen müßten geächtet werden: Keine öffentlichen Aufträge mehr, auch nicht, wenn die solche Lohndrücker im Unterauftrag beschäftigen!

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Präsident Macron wird das schon durchsetzen, weil ihm andernfalls zu Hause die Brocken um die Ohren fliegen werden.
Von deutschen Unternehmen war nie die Rede sondern um Unternehmen deren Inhaber Südosteuropäer sind .Die nutzen ihre eigenen Landsleute
aus weil diese eben den Mund halten weil ihnen der Spatz in der Hand lieber ist als die Taube auf dem Dach . Deutsche Firmen stecken ihre Menschen nicht in Massenunterkünfte . Solange man diesen Firmen nichts nachweisen kann weil ihre Landsleute schweigen ist es eben schwer Zugriff auf diese
Unternehmen zu bekommen . Öffentliche Aufträge bekommen diese Scheinunternehmen eh nicht .

Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Verfasst: Mittwoch 13. September 2017, 12:27
von H2O
Positiv Denkender hat geschrieben:(13 Sep 2017, 11:44)

Von deutschen Unternehmen war nie die Rede sondern um Unternehmen deren Inhaber Südosteuropäer sind .Die nutzen ihre eigenen Landsleute
aus weil diese eben den Mundhalten weil ihnen der Spatz lieber ist als die Taube auf dem Dach . Deutsche Firmen stecken ihre Menschen nicht in Massenunterkünfte . Solange man diesen Firmen nichts nachweisen kann weil ihre Landsleute schweigen ist es eben schwer Zugriff auf diese
Unternehmen zu bekommen . Öffentliche Aufträge bekommen diese Scheinunternehmen eh nicht .
Wenn diese Unternehmen in deutschen Niederlassungen Geschäfte machen, dann unterliegen sie auch der deutschen Gewerbeaufsicht und deutschen Betriebsprüfungen. Da können Leute schweigen, so viel sie möchten. Da werden Papiere geprüft, und die müssen zweifelsfrei darstellen, welche Gelder wohin geflossen sind. Ganz so leicht dürften diese Prüfungen nicht zu bestehen sein.... sonst wird die Bude dicht gemacht. Mag natürlich sein, daß durch nützliche Abgaben zuständige Beamte etwas weniger genau hinsehen. Das wäre dann seinerseits zu prüfen.

Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Verfasst: Mittwoch 13. September 2017, 12:30
von Realist2014
H2O hat geschrieben:(13 Sep 2017, 12:27)

Wenn diese Unternehmen in deutschen Niederlassungen Geschäfte machen, dann unterliegen sie auch der deutschen Gewerbeaufsicht und deutschen Betriebsprüfungen. Da können Leute schweigen, so viel sie möchten. Da werden Papiere geprüft, und die müssen zweifelsfrei darstellen, welche Gelder wohin geflossen sind. Ganz so leicht dürften diese Prüfungen nicht zu bestehen sein.... sonst wird die Bude dicht gemacht. Mag natürlich sein, daß durch nützliche Abgaben zuständige Beamte etwas weniger genau hinsehen. Das wäre dann seinerseits zu prüfen.

ich glaube du hast nicht so ganz verstanden, welche "Art" von Unternehmen "positiv Denkender" da beschreibt...

dort gibt es keine "Betrisbprüfungen"...

Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Verfasst: Mittwoch 13. September 2017, 13:49
von H2O
Realist2014 hat geschrieben:(13 Sep 2017, 12:30)

ich glaube du hast nicht so ganz verstanden, welche "Art" von Unternehmen "positiv Denkender" da beschreibt...

dort gibt es keine "Betrisbprüfungen"...
Nein, damit sind wir doch schon vor mindestens 1 Jahr vertraut gemacht worden. Dabei handelte es sich um rumänische/bulgarische "Unternehmen", die in deutschen Schlachthöfen Gewerke als Entbeiner und Zerleger
übernahmen. Die Zustände (Unterbringung der Mitarbeiter, Verpflegung, Ausstattung mit Arbeitskleidung und Werkzeug, Schutzkleidung) stanken wohl so zum Himmel, daß einige Schlachthöfe die Mitarbeiter kurzerhand in eigener Regie unterbrachten, verpflegten und ausrüsteten.

Die Sache war an sich schon ein Skandal, dazu ein bekannter, so daß mich die Reglosigkeit unserer Verwaltungen doch sehr überrascht hat. Wenn ausländische Verbrecherbanden einen Firmennamen tragen, dann werden sie nicht mehr überprüft? Mag ja sein, aber dann gehören den Innenministern ein paar kräftige Kopfnüsse auf die Schädeldecke! Bananenrepublik, oder was?

Ihren geheimnisvollen Andeutungen entnehme ich, daß es sich aus Ihrer Sicht um Mitarbeiter im Rotlichtbereich handeln könnte. Na prima, auch dazu gibt es zuständige Stellen im Innenministerium und in den Gesundheitsämtern und, und... Die müssen möglicherweise ihren Bürostuhl abkühlen lassen und sich einmal vor Ort umsehen; wenn's sein muß, dann eben unter Polizeischutz. Auch diese Mißstände sind öffentlich bekannt. Die EU-Verträge verpflichten unsere Behörden doch nicht zum Nichtstun!

Natürlich hat alles dies nichts mehr zu tun mit "Lohndumping". Das sind regelrechte Verbrechen.

Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Verfasst: Mittwoch 13. September 2017, 16:48
von Positiv Denkender
H2O hat geschrieben:(13 Sep 2017, 13:49)

Nein, damit sind wir doch schon vor mindestens 1 Jahr vertraut gemacht worden. Dabei handelte es sich um rumänische/bulgarische "Unternehmen", die in deutschen Schlachthöfen Gewerke als Entbeiner und Zerleger
übernahmen. Die Zustände (Unterbringung der Mitarbeiter, Verpflegung, Ausstattung mit Arbeitskleidung und Werkzeug, Schutzkleidung) stanken wohl so zum Himmel, daß einige Schlachthöfe die Mitarbeiter kurzerhand in eigener Regie unterbrachten, verpflegten und ausrüsteten.

Die Sache war an sich schon ein Skandal, dazu ein bekannter, so daß mich die Reglosigkeit unserer Verwaltungen doch sehr überrascht hat. Wenn ausländische Verbrecherbanden einen Firmennamen tragen, dann werden sie nicht mehr überprüft? Mag ja sein, aber dann gehören den Innenministern ein paar kräftige Kopfnüsse auf die Schädeldecke! Bananenrepublik, oder was?

Ihren geheimnisvollen Andeutungen entnehme ich, daß es sich aus Ihrer Sicht um Mitarbeiter im Rotlichtbereich handeln könnte. Na prima, auch dazu gibt es zuständige Stellen im Innenministerium und in den Gesundheitsämtern und, und... Die müssen möglicherweise ihren Bürostuhl abkühlen lassen und sich einmal vor Ort umsehen; wenn's sein muß, dann eben unter Polizeischutz. Auch diese Mißstände sind öffentlich bekannt. Die EU-Verträge verpflichten unsere Behörden doch nicht zum Nichtstun!

Natürlich hat alles dies nichts mehr zu tun mit "Lohndumping". Das sind regelrechte Verbrechen.
Straftaten muss man aufklären .Leider ist das nicht immer möglich . Ohne die Mithilfe der Beschäftigten wird es halt schwer da oft die Köpfe noch
in den Heimatländern sitzen .

Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Verfasst: Mittwoch 13. September 2017, 17:36
von H2O
Positiv Denkender hat geschrieben:(13 Sep 2017, 16:48)

Straftaten muss man aufklären .Leider ist das nicht immer möglich . Ohne die Mithilfe der Beschäftigten wird es halt schwer da oft die Köpfe noch
in den Heimatländern sitzen .
Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg; wozu haben wir Geheimdienste, und das nicht zu knapp! Die "Beschäftigten" kann man mit Sicherheit so genau befragen, daß klar wird, wovon sie leben und welche Einkünfte sie erzielen, wer ihre Geschäfte führt. Ich vermute eher, daß das Interesse an der Verfolgung dieser Straftäter fehlt. Sie sorgen ja nicht für Unruhe unter der Wohnbevölkerung, wie etwa Einbrecher oder Diebesbanden, Rauschgifthändler, "Antänzer" und Belästiger.

Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Verfasst: Donnerstag 14. September 2017, 19:26
von Orwellhatterecht
Realist2014 hat geschrieben:(12 Sep 2017, 13:26)

letzteres nicht bis ganz schwer

Minderleistung als Kündigungsgrund ist ganz schwer durchzusetzen im Kontext "Verhaltensbedingt"

Um Minderleister heraus zu finden, dafür gbt es die Probezeit die bis zu 6 Monaten dauern kann, heute allerdings, dank mehrerer Befristungen sich ja faktisch über 2 Jahre erstrecken kann. Wenn ein Chef innerhalb dieser langen Zeit noch nicht weiss, ob sein Mitarbeiter ein "Hit" oder ein "Flop" ist, dann spricht das auch nicht unbedingt für das Urteilsvermögen des betr. Chefs, dann tut er mir einfach nur leid.

Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Verfasst: Donnerstag 14. September 2017, 20:19
von Realist2014
Orwellhatterecht hat geschrieben:(14 Sep 2017, 19:26)

Um Minderleister heraus zu finden, dafür gbt es die Probezeit die bis zu 6 Monaten dauern kann, heute allerdings, dank mehrerer Befristungen sich ja faktisch über 2 Jahre erstrecken kann. Wenn ein Chef innerhalb dieser langen Zeit noch nicht weiss, ob sein Mitarbeiter ein "Hit" oder ein "Flop" ist, dann spricht das auch nicht unbedingt für das Urteilsvermögen des betr. Chefs, dann tut er mir einfach nur leid.
manche werden erst nach einigen Jahren zu "Minderleistern" in Relation zu ihrem Gehalt

speziell diejenigen mit langer Betriebszugehörigkeit und dementsprechend hohem Gehalt sind da "gefährdet"

Und diese dann "loszuwerden" ist eben aufgrund des deutschen Kündigungsschutzes eine sowohl schwierige wie auch teure ( Abfindung) Angelegenheit

Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Verfasst: Freitag 15. September 2017, 14:55
von Orwellhatterecht
Realist2014 hat geschrieben:(14 Sep 2017, 20:19)

manche werden erst nach einigen Jahren zu "Minderleistern" in Relation zu ihrem Gehalt

speziell diejenigen mit langer Betriebszugehörigkeit und dementsprechend hohem Gehalt sind da "gefährdet"

Und diese dann "loszuwerden" ist eben aufgrund des deutschen Kündigungsschutzes eine sowohl schwierige wie auch teure ( Abfindung) Angelegenheit


Das hat dann aber nicht selten auch etwas mit dem Arbeitgeber zu tun, z.B. weil er Lohndumping gegenüber seinem langjährig beschäftigtem Arbeitnehmer betreiben will, indem er auf gewissen Vertragsänderungen besteht oder den Beschäftigten in eine Tochtergesellschaft zu niedrigerem Lohn ausgliedern will, getreu dem Motto: "... mehr für weniger Geld". So etwas schafft dann Frustration und "Dienst nach Vorschrift...". Ansonsten kannst Du allerdings davon ausgehen, wer bereits lange Jahre seinem AG treu geblieben ist, der hat sich dann dort auch halbwegs wohl gefühlt und es durch Leistungsbereitschaft unter Beweis gestellt.

Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Verfasst: Freitag 15. September 2017, 14:57
von Realist2014
Orwellhatterecht hat geschrieben:(15 Sep 2017, 14:55)

...". Ansonsten kannst Du allerdings davon ausgehen, wer bereits lange Jahre seinem AG treu geblieben ist, der hat sich dann dort auch halbwegs wohl gefühlt und es durch Leistungsbereitschaft unter Beweis gestellt.

wenn nun aber die aktuelle Leistung nicht mehr dem hohen Gehalt entspricht?

Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Verfasst: Samstag 16. September 2017, 05:45
von unity in diversity
Realist2014 hat geschrieben:(15 Sep 2017, 14:57)

wenn nun aber die aktuelle Leistung nicht mehr dem hohen Gehalt entspricht?
Bei Air-Berlin sollten die hochqualifizierten Piloten, mit Interkontinentalerfahrung, plötzlich Dumpinglöhne eines neuen Anbieters akzeptieren.
Oder gehen.
Das könnt ihr sofort haben und plötzlich waren viele krank.
Ständig mit Jetlag herumlaufend, haben die therapiewürdige Schlafstörungen. Das ist ein Sicherheitsrisiko.
Also kein wilder Streik, wie Doofbrindt behauptet hat.
Und siehe da, die Verhandlungen gehen vernünftig weiter, weil schlechtes Betriebsklima teuer ist.

Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Verfasst: Samstag 16. September 2017, 09:06
von Boracay
unity in diversity hat geschrieben:(16 Sep 2017, 05:45)

Bei Air-Berlin sollten die hochqualifizierten Piloten, mit Interkontinentalerfahrung, plötzlich Dumpinglöhne eines neuen Anbieters akzeptieren.
Das ist keine sonderlich gefragte Qualifikaton in Europa (sie könnte nach China und 20k€ im Monat verdienen). Die Firma ist Pleite und damit sind auch die Jobs weg. Ein ganz normaler Vorgang.

Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Verfasst: Samstag 16. September 2017, 09:30
von unity in diversity
Boracay hat geschrieben:(16 Sep 2017, 09:06)

Das ist keine sonderlich gefragte Qualifikaton in Europa (sie könnte nach China und 20k€ im Monat verdienen). Die Firma ist Pleite und damit sind auch die Jobs weg. Ein ganz normaler Vorgang.
Wie gefragt diese Qualifikation in Europa ist, konnte man messen.
Die Zeit, wie lange es gedauert hat, bis vernünftige Verhandlungen angefangen haben, bei denen auch die Ortsgebundenheit des Personals berücksichtigt wird.
Familie, Immobilie und sonstiges soziales Umfeld.

Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Verfasst: Samstag 16. September 2017, 10:28
von JJazzGold
Realist2014 hat geschrieben:(15 Sep 2017, 14:57)

wenn nun aber die aktuelle Leistung nicht mehr dem hohen Gehalt entspricht?
Das hat zum einen mit der Qualifizierung - Aircraft Type Rating zu tun und zum anderen mit Bedarf.

Flugzeugmuster die ausserhalb der Flottenstruktur stehen, werden nicht übernommen, insofern muss das Personal, so nicht mustermix ausgebildet, qualifiziert werden.

Wenn durch den Kauf von Flugzeugen und Slots, zuzüglich eigener Flugplanung, nur ein geringerer Bedarf an Langstreckenpersonal besteht, dann kann auch nur dieser Bedarf angeboten werden.
Wenn zeitgleich durch den Kauf ein erhöhter Bedarf an Kurzstreckenpersonal besteht, wird dieser Bedarf angeboten.
Abfederungen durch vertraglich zeitlich limitierte Besitzstandswahrung sind möglich, das ist Verhandlungssache.



Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Verfasst: Samstag 16. September 2017, 11:58
von jorikke
Realist2014 hat geschrieben:(15 Sep 2017, 14:57)

wenn nun aber die aktuelle Leistung nicht mehr dem hohen Gehalt entspricht?
Das ist das Kardinalproblem. Bei langfristig Beschäftigten kann man davon ausgehen das Leistungsbereitschaft Engagement für die Firma vorhanden ist.
Ich weiß sehr gut von was ich rede. 43 Jahre in einer Firma, da blickt man durch.
Was immer verschwiegen wird, weil man "die Alten" nicht vor den Kopf stoßen will, ist einfach die zunehmend geringer werdende Qualifikation.
In Wahrheit wird deren Qualifikation nicht geringer, ihre Art der Qualifikation wird einfach nicht mehr benötigt.
Am deutlichsten wurde es bei der Umstellung von mechanischen auf elektronische Geräte.
Die vorher in den höchsten Lohngruppen Beschäftigten waren plötzlich "arme Würstchen" die von jedem, der gerade mit der Ausbildung
fertig war, spielend in den Schatten gestellt wurde.
Da halfen die Schlagwörter von Weiterbildung und lebenslangem Lernen nicht weiter. Es war schlicht nicht möglich aus bewährten Feinmechanikern u.Ä. Elektroniker zu machen.
Um den Anschluss an den Wettbewerb nicht zu verpassen, ist es für jede Fa. unabdingbar die besten Fachkräfte zu nehmen.
Zu meinen, das wären die Alten, ist Augenwischerei.

Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Verfasst: Samstag 16. September 2017, 12:00
von Realist2014
jorikke hat geschrieben:(16 Sep 2017, 11:58)

Das ist das Kardinalproblem. Bei langfristig Beschäftigten kann man davon ausgehen das Leistungsbereitschaft Engagement für die Firma vorhanden ist.
Ich weiß sehr gut von was ich rede. 43 Jahre in einer Firma, da blickt man durch.
Was immer verschwiegen wird, weil man "die Alten" nicht vor den Kopf stoßen will, ist einfach die zunehmend geringer werdende Qualifikation.
In Wahrheit wird deren Qualifikation nicht geringer, ihre Art der Qualifikation wird einfach nicht mehr benötigt.
Am deutlichsten wurde es bei der Umstellung von mechanischen auf elektronische Geräte.
Die vorher in den höchsten Lohngruppen Beschäftigten waren plötzlich "arme Würstchen" die von jedem, der gerade mit der Ausbildung
fertig war, spielend in den Schatten gestellt wurde.
Da halfen die Schlagwörter von Weiterbildung und lebenslangem Lernen nicht weiter. Es war schlicht nicht möglich aus bewährten Feinmechanikern u.Ä. Elektroniker zu machen.
Um den Anschluss an den Wettbewerb nicht zu verpassen, ist es für jede Fa. unabdingbar die besten Fachkräfte zu nehmen.
Zu meinen, das wären die Alten, ist Augenwischerei.

Das hast du jetzt sehr gut beschrieben

und nun haben die Unternehmen das Problem, dass diese "Alten" mit nur geringer Wertschöpfung für das Unternehmen sehr TEUER sind...


und auch nur "sehr teuer" über eine hohe Abfindung "los zu werden" sind...

Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Verfasst: Samstag 16. September 2017, 12:01
von Senexx
Das liegt aber, an der veralteten, aber immer noch vorherrschenden Haltung: Man hat seinen Beruf erlernt, und arbeitet dann nach demselben Schema bis zur Rente.

Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Verfasst: Samstag 16. September 2017, 12:01
von Realist2014
Senexx hat geschrieben:(16 Sep 2017, 12:01)

Das liegt aber, an der veralteten, aber immer noch vorherrschenden Haltung: Man hat seinen Beruf erlernt, und arbeitet dann ach demselben Schema bis zur Rente.

das geht schon lange nur noch in Ausnahmefällen

Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Verfasst: Samstag 16. September 2017, 12:09
von jorikke
Realist2014 hat geschrieben:(16 Sep 2017, 12:00)

Das hast du jetzt sehr gut beschrieben

und nun haben die Unternehmen das Problem, dass diese "Alten" mit nur geringer Wertschöpfung für das Unternehmen sehr TEUER sind...


und auch nur "sehr teuer" über eine hohe Abfindung "los zu werden" sind...
Klar, aber manchmal fügt es sich glücklich. Gerade weil in "meinem Laden" diese Einsichten immer vorhanden waren und es deshalb stetig bergauf ging, hatte man genügend Kohle in der Hinterhand um entsprechende Abfindungen zahlen zu können.
Keiner, der gehen musste, ging freudig.
Fast alle aber in dem Gefühl, die Firma habe sie nicht fallen lassen, sie entsorgt, sondern sich am Schluss recht nobel gezeigt.
...wenn man Notwendigkeiten durchschaut, ist man nicht beleidigt, auch wenn es die eigene Person betrifft.

Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Verfasst: Samstag 16. September 2017, 12:23
von JJazzGold
Realist2014 hat geschrieben:(16 Sep 2017, 12:00)

Das hast du jetzt sehr gut beschrieben

und nun haben die Unternehmen das Problem, dass diese "Alten" mit nur geringer Wertschöpfung für das Unternehmen sehr TEUER sind...


und auch nur "sehr teuer" über eine hohe Abfindung "los zu werden" sind...
Nicht zwangsläufig, dazu reicht die Rechnung, wie hoch sich die Kosten die alten Verträge, einschließlich jährlicher Gewinnausschüttung, bis zum gesetzlichen Rentenalter belaufen würden im Vergleich zur angebotenen Abfindung. Übrig bleibt der Bonus, der on top als golden Handshake gezahlt wird und sich durch Anerkennung der loyalen Zugehörigkeit in x Euro/anno plus zusätzlichem, einmaligem Fixbetrag zusammensetzt.



Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Verfasst: Samstag 16. September 2017, 12:25
von unity in diversity
Realist2014 hat geschrieben:(16 Sep 2017, 12:01)

das geht schon lange nur noch in Ausnahmefällen
Wer seinen sozialen Status erhalten, oder verbessern will, sollte kein Bildungsangebot ignorieren.
Sonst wird man betonköpfig und redet immer von Minderkompetenzlern, wohinter die Angst vor dem eigenen Absturz steht.
Ein regelmäßiges Parolenupdate, kann weiterführende Nachteile verhindern.
Vor allem bei Führungskräften.

Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Verfasst: Samstag 16. September 2017, 16:20
von Realist2014
unity in diversity hat geschrieben:(16 Sep 2017, 12:25)

Wer seinen sozialen Status erhalten, oder verbessern will, sollte kein Bildungsangebot ignorieren.
Sonst wird man betonköpfig und redet immer von Minderkompetenzlern, wohinter die Angst vor dem eigenen Absturz steht.
Ein regelmäßiges Parolenupdate, kann weiterführende Nachteile verhindern.
Vor allem bei Führungskräften.
mag sein

ich sehe das als Selbständiger, der in der "Kompetenzvermittlung" tätig ist, etwas anders

Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Verfasst: Samstag 16. September 2017, 16:21
von Realist2014
JJazzGold hat geschrieben:(16 Sep 2017, 12:23)

Nicht zwangsläufig, dazu reicht die Rechnung, wie hoch sich die Kosten die alten Verträge, einschließlich jährlicher Gewinnausschüttung, bis zum gesetzlichen Rentenalter belaufen würden im Vergleich zur angebotenen Abfindung. Übrig bleibt der Bonus, der on top als golden Handshake gezahlt wird und sich durch Anerkennung der loyalen Zugehörigkeit in x Euro/anno plus zusätzlichem, einmaligem Fixbetrag zusammensetzt.


die Rechnung wird bei 50jährigen schon schwierig

außer die Arbeitsgerichte an dem Standort nehmen immer den Faktor 1,0 pro Jahr Firmenzugehörigkeit...

Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben

Verfasst: Samstag 16. September 2017, 16:29
von unity in diversity
Realist2014 hat geschrieben:(16 Sep 2017, 16:20)

mag sein

ich sehe das als Selbständiger, der in der "Kompetenzvermittlung" tätig ist, etwas anders
Ich bin auch in der Nachwuchsförderung tätig.
Mir wird sehr schnell klar, wer seinen ganz persönlichen Traum verwirklichen will.
Wer das nicht will, von dem muß ich mich trennen und einen Vermerk an die Personalabteilung schicken.