Loki » So 13. Jul 2014, 19:55 hat geschrieben:
Bei Punkt 3 wird im ALG2-Bereich wohl einfach ein sogenannter
Vermittlungsvorschlag dem "Kunden" zugesendet, bei dem er sich bewerben soll/muss, wenn er keine Kürzung des Existenzminmums erwarten möchte, so der O-Ton.
Und wo liegt dabei das Problem? Andere arbeiten 40 Std./Woche um ihr Auskommen zu erhalten. Eine Bewerbung ist in 5 Minuten geschrieben, da i.d.R: nur auf dem Anschreiben die Adresse angepasst werden muss.
Wenn ich dieses oder jenes nicht mache, was mein AG verlangt, bekommt ich meine Existenz ruck zuck auf 0 gekürzt. Was ist denn so schlimm daran, sich mal 1 Std./Monat mit Bewerbungen ausseinanderzusetzen und 1 mal alle 1-3 Monate bei der Arbeitsagentur zu erscheinen?
Erwähnt werden in nahezu allen EGVs - wenn jetzt auch nicht unbedingt bei obigen Seiten - die Kürzung(en) auch dann, wenn ein Vermittlungsvorschlag, d. h. die zwangsweise zugewiesene Stellenanzeige/Bewerbungszwang, ohne nähere Begründung vom "Kunde" ausgeschlagen wird.
Entweder AG und AN passen zusammen, oder AG und AN passen nicht zusammen (Beide haben Möglichkeiten kein Verhältnis miteinander einzugehen).
Nun, was auch immer letztendlich die Gründe für die Sanktion, welche laut diverser Statistiken vollzogen wurden, sind;
der Rechtsfolgenbelehrungsteil in den Eingliederungsvereinbarungen zeigt,
daß eine Vetragspartei gewillt ist, ggf. auch Grundrecht(e) zu beschneiden.
Berichte über erlebte "Vermittlungsgespräche" untermauern dies.
Im Archiv von elo-forum.org ist hierzu auch einiges zu lesen.
Andere (Kunden) reden gar nicht mehr darüber...
So, als würde man mit jemanden reden wollen, der "mit harter Hand" angegangen wurde.
Du scheinst dich doch mit der Thematik intensiv auszukennen.
@jack000, wird "im ALG1-Bereich" etwa auch mit 100 % Sanktion (und somit kein Existenzminimum mehr) gedroht ?
Nein, ich hatte nie irgendwelche Auflagen, musste mich nie auf irgendwelche Stellenangebote von denen bewerben, musste dort nicht erscheinen, musste auch nicht Fortbildungen annehmen.
Trotzdem:
- War ich dort zu Gesprächen, weil ich mit denen einen Termin vereinbart hatte und nicht die mit mir
- Habe ich an Fortbildungen teilgenommen (Und sogar einen Teil selbst bezahlt (Kurs: HTML-Programmierung und des anderen mal SAP) )
- Habe in der Krise, nachdem ich meinen Arbeitsplatz verloren hatte deswegen mich halt auf die infrage kommenden Arbeitsplätze beworben
=> Hätte ich also eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, wäre also der einzige Unterschied, dass ich mich halt auch noch auf die Vorschlage der Arbeitsagentur bewerben hätte müssen. Die Stunde/Monat hätte ich damals als Erwerbsloser ja auch noch aufbringen können ohne von "Schikane, Sklaventreiber, Entzug von Grundrechten, etc..." zu reden .
"Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen"