Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

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Loki
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Loki »

Realist2014 » So 13. Jul 2014, 14:06 hat geschrieben:
ALG II gibt es seit 1.1.2005...

WO sind die Anzeigen?
:thumbup: Gute Frage;
scheint also viele noch nicht so wirklich gestört zu haben, daß ihre Grundrechte unerlaubt beschnitten werden oder zumindest Versuche in der Richtung stattfinden.

Also wählen viele wohl anstelle die oder den Vermittler/in anzuzeigen, lieber den Weg des "Widerspruchs";
zumal dieser auch empfohlen wird; von denen dort selbst ( :D ), von Anwälten mit Fachrichtung Sozialdinges und von sicherlich weiteren.



Tja, anders, wenn die oder der Vermittler/in oder sonstwer Körperverletzung begeht. :eek: Dann macht´s Klick und es wird angezeigt.

Warum erst dann ?
Wo doch der Versuch diverse Grundrechte mittels Eingliederungsvereinbarung/Vertrag zu brechen, bereits strafrechtlich relevant sind...
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Realist2014 »

Loki » So 13. Jul 2014, 14:13 hat geschrieben: :thumbup: Gute Frage;
scheint also viele noch nicht so wirklich gestört zu haben, daß ihre Grundrechte unerlaubt beschnitten werden oder zumindest Versuche in der Richtung stattfinden.

Also wählen viele wohl anstelle die oder den Vermittler/in anzuzeigen, lieber den Weg des "Widerspruchs";
zumal dieser auch empfohlen wird; von denen dort selbst ( :D ), von Anwälten mit Fachrichtung Sozialdinges und von sicherlich weiteren.



Tja, anders, wenn die oder der Vermittler/in oder sonstwer Körperverletzung begeht. :eek: Dann macht´s Klick und es wird angezeigt.

Warum erst dann ?
Wo doch der Versuch diverse Grundrechte mittels Eingliederungsvereinbarung/Vertrag zu brechen, bereits strafrechtlich relevant sind...

noch mehr Luftnummern....
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

freigeist » So 13. Jul 2014, 13:22 hat geschrieben:Grundgesetzkonforme Sanktionen hin oder her, aber eins ist doch absurd und paradox; ein Anwalt, der einen Hartz4-Kläger verteidigt erhält letztlich immer als Honorar Steuergeld, ob er gewinnt oder verliert.
Und das ist nur ein Beispiel für die Absurditäten des Sozialstaates.
Jeder Anwalt erhält sein Honorar für seine Tätigkeit. Für alle Arten der Rechtstätigkeit. Ich sehe hier nicht wirklich eine Aussage.
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Loki
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Loki »

zollagent » So 13. Jul 2014, 14:10 hat geschrieben: Selbstverständlich sind Bewerbungen bei den Firmen einzureichen, die von den Job-Centern vorgeschlagen werden.
Du bist der Überzeugung, daß Artikel 12 GG
kein Grundrecht mehr für ALG2-Bezieher darstellt
bzw. diese bei Wahrnehmung dieses Grundrechtes Einbußen bei einem anderen Grundrecht (Existenzminimum) hinzunehmen haben - und das alles sei völlig rechtens ?


:D
Zuletzt geändert von Loki am Sonntag 13. Juli 2014, 15:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

Piedro » So 13. Jul 2014, 13:46 hat geschrieben: Mir bleibt jetzt nur die Zeit, dies zu beantworten, mehr vielleicht später...

Die Lady M. sagt nicht, daß allen rechtswidrigen Bescheiden widersprochen wird. Von den widersprochenen 35% werden außergerichtlich korrigiert, daraus folgt: 35% der widersprochenen Bescheide waren rechtswidrig. (Stell dir das mal beim Finanzamt vor.) Von den verbleibenden 65% werden 45% gerichtlich korrigiert, falls alle Ablehnungen zur Klage kommen, was vermutlich auch nicht der Fall ist...

Wie daraus ableitest, daß es keine Rechtswidrigkeit ergibt, erschließt sich mir nicht. Ohne Rechtswidrigkeit müßte nichts korrigiert werden. Die Sozialgerichte würden nicht an der Grenze der Belastbarkeit arbeiten (2 Jahre warten auf ein Verfahren in Berlin, das sagt so einiges). Auch habe ich nicht behauptet, daß ein SG die Rechtsgrundlagen angegriffen hätte, dies wäre gar nicht die Augabe eines Sozialrichters, der hat nach der bestehenden Rechtsgrundlage zu entscheiden und nichts anderes.

Aber gut, ich bilde mir was ein, lebe außerhalb der Realität und verneige mich voller Dankbarkeit vor deiner huldvollen Gnade mir zu zeigen wie die Welt wirklich ist. Nun kann ich, erfüllt von Erkenntnis und Wohlbehagen, meinen Restsonntag verbringen. :thumbup:

Bis später.
Ja, die Dame Mathematik. Sie sagt halt, daß 65 % und 55 % beanstandungsfrei sind. Und nochmal, fehlerhafte Bearbeitung eines Antrags macht die zugrundeliegende Gesetzesvorschrift nicht rechtswidrig. Fehlerhafte Bearbeitung muß natürlich korrigiert werden. Und deshalb ist die hier erhobene Forderung nach Einstellung aller Sanktionen schlicht unsinnig und keineswegs rechtswidrig.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von freigeist »

zollagent » So 13. Jul 2014, 14:15 hat geschrieben: Jeder Anwalt erhält sein Honorar für seine Tätigkeit. Für alle Arten der Rechtstätigkeit. Ich sehe hier nicht wirklich eine Aussage.
Richtig. Aber ein Anwalt für Sozialrecht erhält keine Honorare aus unterschiedlichen Quellen, sondern von derselben, dem Steuerzahler. Systemische Beulenpest eben und auch eine Aussage. :p
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

Loki » So 13. Jul 2014, 14:02 hat geschrieben: Wie kommst Du zu dieser wagen Behauptung ?!

Schon mal wg. strafrechtlicher Relevanz geklagt bzw. Anzeige erstattet ?
Junge, du nervst mit deinen substanzlosen Behauptungen. Glaubst du wirklich, die Verbände, Arbeitsloseninitiativen, Parteien, die allesamt klageberechtigt wären, hätten das nicht längst probiert, wenn es auch nur die geringste Aussicht auf Erfolg hätte?
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Loki »

zollagent » So 13. Jul 2014, 14:22 hat geschrieben: beanstandungsfrei
Beanstandungsfrei in Bezug auf was ?

Kläre mal ab, was Sozialgerichte klären. Bestimmt nicht, ob dies oder jenes strafrechtlich relevante Inhalte hat oder grundgesetzkonform ist. In erster Linie wohl eher, ob es "SGBkonform" ist.



Klagst ja auch nicht wg. bspw. Betrug im Sinne des StGB vor einem Sozialgericht :rolleyes:
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Loki »

zollagent » So 13. Jul 2014, 14:29 hat geschrieben:Glaubst du wirklich, die Verbände, Arbeitsloseninitiativen, Parteien, die allesamt klageberechtigt wären, hätten das nicht längst probiert, wenn es auch nur die geringste Aussicht auf Erfolg hätte?
Die hatten jeweils eine EGV unterschreiben ?
Eine, in der der Versuch von unerlaubter Grundrechteeinschränkung enthalten ist/war ?


Was ich glaube, hat Dich im Übrigen nicht zu interessieren.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

Loki » So 13. Jul 2014, 14:19 hat geschrieben: Du bist der Überzeugung, daß Artikel 12 GG kein Grundrecht mehr für ALG2-Bezieher darstellt
bzw. diese bei Wahrnehmung dieses Grundrechtes Einbußen bei einem anderen Grundrecht (Existenzminimum) hinzunehmen haben - und das alles sei völlig rechtens ?


:D
Ich bin der Überzeugung, daß du eine Menge substanzlose und darüber hinaus falsche Behauptungen aufgestellt hast und daß es langsam genug ist. Frei wählen dürfen heißt definitiv nicht, auf Kosten der Gesellschaft bezahlt warten zu dürfen, bis der genehme Job vorbeigebracht wird. Wählen kann man auch, wenn man eine Arbeit hat und was Besseres findet. Dann kündigt man und fängt dort an. Wo ist eigentlich dein Problem?
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

Loki » So 13. Jul 2014, 14:33 hat geschrieben: Die hatten jeweils eine EGV unterschreiben ?
Eine, in der der Versuch von unerlaubter Grundrechteeinschränkung enthalten ist/war ?


Was ich glaube, hat Dich im Übrigen nicht zu interessieren.
Werd nicht patzig. Du hast schon mehr als genug mit völligen Unsinn herumgespamt. Verbände dürfen für ihre Mitglieder Klagen einreichen. Stichwort: "Koalitionsfreiheit".
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Realist2014 »

zollagent » So 13. Jul 2014, 14:36 hat geschrieben: Ich bin der Überzeugung, daß du eine Menge substanzlose und darüber hinaus falsche Behauptungen aufgestellt hast und daß es langsam genug ist. Frei wählen dürfen heißt definitiv nicht, auf Kosten der Gesellschaft bezahlt warten zu dürfen, bis der genehme Job vorbeigebracht wird. Wählen kann man auch, wenn man eine Arbeit hat und was Besseres findet. Dann kündigt man und fängt dort an. Wo ist eigentlich dein Problem?

er möchte permanent MINDERHEITEN/Verlierer-Meinungen durchsetzen... :D
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Loki »

zollagent hat geschrieben:Verbände dürfen für ihre Mitglieder Klagen einreichen. Stichwort: "Koalitionsfreiheit".
Dann geht´s wahrscheinlich nicht bis vor´s Bundesverfassungsgericht - Stichwort Selbstbetroffenheit, §§ 90 ff. BVerfGG

zollagent » So 13. Jul 2014, 14:36 hat geschrieben:Wo ist eigentlich dein Problem?
Falsche Frage.
Die Frage sollte lauten: Welches Problem werden "Vermittler/innen" haben, wenn sie wg. des Versuchs, Grundrechte unerlaubt einzuschränken, angezeigt werden.
That´s the point.


Und somit wären wir wieder beim Thema Eingliederungsvereinbarung/Vertrag.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Loki »

Realist2014 » So 13. Jul 2014, 14:43 hat geschrieben:
er möchte permanent MINDERHEITEN/Verlierer-Meinungen durchsetzen... :D
Ich habe keinesfalls vor, Dich zu vertreten.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

Loki » So 13. Jul 2014, 14:45 hat geschrieben: Dann geht´s wahrscheinlich nicht bis vor´s Bundesverfassungsgericht - Stichwort Selbstbetroffenheit, §§ 90 ff. BVerfGG

Falsche Frage.
Die Frage sollte lauten: Welches Problem werden "Vermittler/innen" haben, wenn sie wg. des Versuchs, Grundrechte unerlaubt einzuschränken, angezeigt werden.
That´s the point.


Und somit wären wir wieder beim Thema Eingliederungsvereinbarung/Vertrag.
Eben, bleib dabei und stell nicht immer wieder abstruse Thesen in den Raum.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Loki »

zollagent » So 13. Jul 2014, 14:47 hat geschrieben: Eben, bleib dabei und stell nicht immer wieder abstruse Thesen in den Raum.
Daß enorme Grundgesetzverstöße/versuchte Grundrechtseinschränkungen bei diesen "Eingliederungsvereinbarungen" vorliegen, ist, bei genauerer Betrachtung des gesamten Schriftstückes, keine These. Wie kommst Du nur darauf ?
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Realist2014 »

Loki » So 13. Jul 2014, 15:07 hat geschrieben: Daß enorme Grundgesetzverstöße/versuchte Grundrechtseinschränkungen bei diesen "Eingliederungsvereinbarungen" vorliegen, ist, bei genauerer Betrachtung des gesamten Schriftstückes, keine These.[/b] Wie kommst Du nur darauf ?



stimmt

das ist KOMPLETTER DUMMFUG
Zuletzt geändert von Realist2014 am Sonntag 13. Juli 2014, 16:41, insgesamt 1-mal geändert.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Loki »

Realist2014 » So 13. Jul 2014, 15:40 hat geschrieben:


stimmt

das ist KOMPLETTER DUMMFUG

Leg eine (Eingliederungsvereibarung) im kompletten Schriftstück vor!

Dann können hier alle mal genau anschauen, ob bei dieser der Versuch Grundrechte einzuschränken gemacht wurde.



Ansonsten danke für Deinen absolut wertfreien, überzeugenden und mit Null-Absicht erstellen Beitrag. So kommt man voran :thumbup:
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

Loki » So 13. Jul 2014, 15:07 hat geschrieben: Daß enorme Grundgesetzverstöße/versuchte Grundrechtseinschränkungen bei diesen "Eingliederungsvereinbarungen" vorliegen, ist, bei genauerer Betrachtung des gesamten Schriftstückes, keine These. Wie kommst Du nur darauf ?
Aufgrund der geltenden Rechtslage?
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

Loki » So 13. Jul 2014, 15:54 hat geschrieben: Leg eine (Eingliederungsvereibarung) im kompletten Schriftstück vor!

Dann können hier alle mal genau anschauen, ob bei dieser der Versuch Grundrechte einzuschränken gemacht wurde.



Ansonsten danke für Deinen absolut wertfreien, überzeugenden und mit Null-Absicht erstellen Beitrag. So kommt man voran :thumbup:
Das wäre unsinnige Arbeit. Auch diejenigen, die die Gesetze formulieren, sind entweder Juristen oder können auf die Unterstützung von Juristen zurückgreifen. Was du hier behauptest, ist ohne jede Substanz.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

zollagent » So 13. Jul 2014, 17:07 hat geschrieben:
Was du hier behauptest, ist ohne jede Substanz.


das scheint sein grundsätzliches Problem zu sein ....
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Loki »

zollagent » So 13. Jul 2014, 16:02 hat geschrieben: Aufgrund der geltenden Rechtslage?
Wegen der "Rechtslage", an die sich die daran - freiwillig oder unfreiwillig - Gebundenen halten wollen.
Ansonsten ist die Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 hierzu eine Art Wegweiser.


P.S.: ;)


zollagent hat geschrieben:Auch diejenigen, die die Gesetze formulieren, sind entweder Juristen oder können auf die Unterstützung von Juristen zurückgreifen.
Und deswegen gab es niemals in der Geschichte der BRD-Gesetzgebung jemals auch nur ein einziges nicht grundgesetzkonformes Gesetz ? Oder gar keine sittenwidrige Verträge ? Keine Fehler bei Angestellten des öffentlich Rechts oder gar bei Beamten ?
Unwahrscheinlich!
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Loki » So 13. Jul 2014, 17:15 hat geschrieben:
Und deswegen gab es niemals in der Geschichte der BRD-Gesetzgebung jemals auch nur ein einziges nicht grundgesetzkonformes Gesetz ?

doch, jede Menge. Was wiederum zeigt, dass die Aufsicht durch das BVerfG funkioniert.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

Loki » So 13. Jul 2014, 16:15 hat geschrieben: Wegen der "Rechtslage", an die sich die daran - freiwillig oder unfreiwillig - Gebundenen halten wollen.
Ansonsten ist die Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 hierzu eine Art Wegweiser.


P.S.: ;)


Und deswegen gab es niemals in der Geschichte der BRD-Gesetzgebung jemals auch nur ein einziges nicht grundgesetzkonformes Gesetz ? Oder gar keine sittenwidrige Verträge ? Keine Fehler bei Angestellten des öffentlich Rechts oder gar bei Beamten ?
Unwahrscheinlich!
Du mußt kein neues Faß aufmachen. Deine Stories sind schlicht ohne Grundlage.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Loki »

zollagent » So 13. Jul 2014, 16:19 hat geschrieben: Deine Stories sind schlicht ohne Grundlage.
Interessante Ansichten zu Grundrechten Du hast.




Jetzt mal ehrlich, Zollagent,
was ist denn so schlimm daran, auch den ALG2-Beziehern ihre Grundrechte zu gewähren, hm ?
Die haben doch auch alle zumeist 2 Arme, 2 Ohren, 2 Beine,
genau wie Du und ich.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Loki » So 13. Jul 2014, 17:24 hat geschrieben:

was ist denn so schlimm daran, auch den ALG2-Beziehern ihre Grundrechte zu gewähren, hm ?
haben sie doch ....
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Loki »

3x schwarzer Kater » So 13. Jul 2014, 16:25 hat geschrieben: haben sie doch ....
Na dann ist doch alles in Butter
und einige dieser werden demnächst fröhlich ihre/n Vermittler/in berechtigt anzeigen
oder sittenwidrige Verträge als das betrachten, was sie sind.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Realist2014 »

Loki » So 13. Jul 2014, 16:28 hat geschrieben: Na dann ist doch alles in Butter
und einige dieser werden demnächst fröhlich ihre/n Vermittler/in berechtigt anzeigen
oder sittenwidrige Verträge als das betrachten, was sie sind.

sicher NICHT....
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Realist2014 »

Loki » So 13. Jul 2014, 16:24 hat geschrieben: Interessante Ansichten zu Grundrechten Du hast.




Jetzt mal ehrlich, Zollagent,
was ist denn so schlimm daran, auch den ALG2-Beziehern ihre Grundrechte zu gewähren, hm ?
Die haben doch auch alle zumeist 2 Arme, 2 Ohren, 2 Beine,
genau wie Du und ich.

nichts

wenn sei ihre PFLICHTEN erfüllen.. :D
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von jack000 »

Loki » So 13. Jul 2014, 17:28 hat geschrieben: Na dann ist doch alles in Butter
und einige dieser werden demnächst fröhlich ihre/n Vermittler/in berechtigt anzeigen
oder sittenwidrige Verträge als das betrachten, was sie sind.
Zugegeben, ich kenne diese Verträge nicht und habe mit ALG2 auch keine persönlichen Erfahrungen. Aber was kann denn in so einem Vertrag überhaupt stehen?
1. Man muss eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen nachweisen
2. Man muss zu Terminen der Arbeitsagentur kommen
3. Man muss angebotene Arbeitsplätze annehmen
4. Man muss Fortbildungsangebote annehmen

Ich habe diverse mal ALG1 bekommen und nach Punkt 1-4 gehandelt ohne das zu müssen und ohne das ich einen Vertrag unterschrieben habe.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

jack000 » So 13. Jul 2014, 18:52 hat geschrieben:
Ich habe diverse mal ALG1 bekommen und nach Punkt 1-4 gehandelt ohne das zu müssen und ohne das ich einen Vertrag unterschrieben habe.
Eben, ist doch eigentlich selbstverständlich. Deswegen verstehe ich das ganze Bohei hier nicht.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Realist2014 »

jack000 » So 13. Jul 2014, 17:52 hat geschrieben: Zugegeben, ich kenne diese Verträge nicht und habe mit ALG2 auch keine persönlichen Erfahrungen. Aber was kann denn in so einem Vertrag überhaupt stehen?
1. Man muss eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen nachweisen
2. Man muss zu Terminen der Arbeitsagentur kommen
3. Man muss angebotene Arbeitsplätze annehmen
4. Man muss Fortbildungsangebote annehmen

Ich habe diverse mal ALG1 bekommen und nach Punkt 1-4 gehandelt ohne das zu müssen und ohne das ich einen Vertrag unterschrieben habe.

speziell mit den Punkten 1 bis 3 scheint die Jammerfraktion aber massive Probleme zu haben...

noch mehr mit den logischen Folgen der NICHT-Einhaltung...


das sind dann angeblich "Einschränkung der Grundrechte"....
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Loki »

jack000 » So 13. Jul 2014, 17:52 hat geschrieben: Zugegeben, ich kenne diese Verträge nicht und habe mit ALG2 auch keine persönlichen Erfahrungen. Aber was kann denn in so einem Vertrag überhaupt stehen?
1. Man muss eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen nachweisen
2. Man muss zu Terminen der Arbeitsagentur kommen
3. Man muss angebotene Arbeitsplätze annehmen
4. Man muss Fortbildungsangebote annehmen

Ich habe diverse mal ALG1 bekommen und nach Punkt 1-4 gehandelt ohne das zu müssen und ohne das ich einen Vertrag unterschrieben habe.
Bei Punkt 3 wird im ALG2-Bereich wohl einfach ein sogenannter Vermittlungsvorschlag dem "Kunden" zugesendet, bei dem er sich bewerben soll/muss, wenn er keine Kürzung des Existenzminmums erwarten möchte, so der O-Ton.


Ich habe jetzt mal ein paar dieser "Verträge" (Eingliederungsvereinbarungen) in Internet gesucht, um selbst auf den aktuellsten Stand zu kommen.
Meist besteht dieser Vertrag aus mehreren Seiten.

Hier einige Seiten bunt durchgewürfelt:

- http://www.elo-forum.org/attachments/ei ... seite-.jpg
- http://www.elo-forum.org/attachments/ei ... seite-.jpg

- http://www.elo-forum.org/attachments/ei ... te-egv.jpg

- http://www.elo-forum.org/attachments/ei ... seite-.jpg

- http://www.elo-forum.org/attachments/ei ... seite-.jpg


Besonders auffällig natürlich die Erwähnung, daß das Existenzminimum gekürzt wird,
wenn dies oder das nicht "gemacht" wird.


Erwähnt werden in nahezu allen EGVs - wenn jetzt auch nicht unbedingt bei obigen Seiten - die Kürzung(en) auch dann, wenn ein Vermittlungsvorschlag, d. h. die zwangsweise zugewiesene Stellenanzeige/Bewerbungszwang, ohne nähere Begründung vom "Kunde" ausgeschlagen wird.

Viele weitere Dinge natürlich auch erwähnenswert.



Nun, was auch immer letztendlich die Gründe für die Sanktion, welche laut diverser Statistiken vollzogen wurden, sind;
der Rechtsfolgenbelehrungsteil in den Eingliederungsvereinbarungen zeigt,
daß eine Vetragspartei gewillt ist, ggf. auch Grundrecht(e) zu beschneiden.

Berichte über erlebte "Vermittlungsgespräche" untermauern dies.

Im Archiv von elo-forum.org ist hierzu auch einiges zu lesen.



Andere (Kunden) reden gar nicht mehr darüber...
So, als würde man mit jemanden reden wollen, der "mit harter Hand" angegangen wurde.



@jack000, wird "im ALG1-Bereich" etwa auch mit 100 % Sanktion (und somit kein Existenzminimum mehr) gedroht ?
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Loki » So 13. Jul 2014, 19:55 hat geschrieben: Bei Punkt 3 wird im ALG2-Bereich wohl einfach ein sogenannter Vermittlungsvorschlag dem "Kunden" zugesendet, bei dem er sich bewerben soll/muss, wenn er keine Kürzung des Existenzminmums erwarten möchte, so der O-Ton.


Ich habe jetzt mal ein paar dieser "Verträge" (Eingliederungsvereinbarungen) in Internet gesucht, um selbst auf den aktuellsten Stand zu kommen.
Meist besteht dieser Vertrag aus mehreren Seiten.

Hier einige Seiten bunt durchgewürfelt:

- http://www.elo-forum.org/attachments/ei ... seite-.jpg
- http://www.elo-forum.org/attachments/ei ... seite-.jpg

- http://www.elo-forum.org/attachments/ei ... te-egv.jpg

- http://www.elo-forum.org/attachments/ei ... seite-.jpg

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Besonders auffällig natürlich die Erwähnung, daß das Existenzminimum gekürzt wird,
wenn dies oder das nicht "gemacht" wird.


Erwähnt werden in nahezu allen EGVs - wenn jetzt auch nicht unbedingt bei obigen Seiten - die Kürzung(en) auch dann, wenn ein Vermittlungsvorschlag, d. h. die zwangsweise zugewiesene Stellenanzeige/Bewerbungszwang, ohne nähere Begründung vom "Kunde" ausgeschlagen wird.

Viele weitere Dinge natürlich auch erwähnenswert.



Nun, was auch immer letztendlich die Gründe für die Sanktion, welche laut diverser Statistiken vollzogen wurden, sind;
der Rechtsfolgenbelehrungsteil in den Eingliederungsvereinbarungen zeigt,
daß eine Vetragspartei gewillt ist, ggf. auch Grundrecht(e) zu beschneiden.

Berichte über erlebte "Vermittlungsgespräche" untermauern dies.

Im Archiv von elo-forum.org ist hierzu auch einiges zu lesen.



Andere (Kunden) reden gar nicht mehr darüber...
So, als würde man mit jemanden reden wollen, der "mit harter Hand" angegangen wurde.



@jack000, wird "im ALG1-Bereich" etwa auch mit 100 % Sanktion (und somit kein Existenzminimum mehr) gedroht ?

also irgendwie verstehe ich das immer noch nicht. Es ist doch wohl selbstverständlich, dass man erstmal alles mögliche unternimmt um seinen Lebensunterhalt sichern, bevor man die Hilfe der Allgemeinheit in Anspruch nimmt.
Insofern ist die Eingliederungsvereinbarung ja nur theoretischer Natur. Wen sollte das schon betreffen?
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von jack000 »

Loki » So 13. Jul 2014, 19:55 hat geschrieben: Bei Punkt 3 wird im ALG2-Bereich wohl einfach ein sogenannter Vermittlungsvorschlag dem "Kunden" zugesendet, bei dem er sich bewerben soll/muss, wenn er keine Kürzung des Existenzminmums erwarten möchte, so der O-Ton.
Und wo liegt dabei das Problem? Andere arbeiten 40 Std./Woche um ihr Auskommen zu erhalten. Eine Bewerbung ist in 5 Minuten geschrieben, da i.d.R: nur auf dem Anschreiben die Adresse angepasst werden muss.
Ich habe jetzt mal ein paar dieser "Verträge" (Eingliederungsvereinbarungen) in Internet gesucht, um selbst auf den aktuellsten Stand zu kommen.
Meist besteht dieser Vertrag aus mehreren Seiten.

Hier einige Seiten bunt durchgewürfelt:

- http://www.elo-forum.org/attachments/ei ... seite-.jpg
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Besonders auffällig natürlich die Erwähnung, daß das Existenzminimum gekürzt wird,
wenn dies oder das nicht "gemacht" wird.
Wenn ich dieses oder jenes nicht mache, was mein AG verlangt, bekommt ich meine Existenz ruck zuck auf 0 gekürzt. Was ist denn so schlimm daran, sich mal 1 Std./Monat mit Bewerbungen ausseinanderzusetzen und 1 mal alle 1-3 Monate bei der Arbeitsagentur zu erscheinen?
Erwähnt werden in nahezu allen EGVs - wenn jetzt auch nicht unbedingt bei obigen Seiten - die Kürzung(en) auch dann, wenn ein Vermittlungsvorschlag, d. h. die zwangsweise zugewiesene Stellenanzeige/Bewerbungszwang, ohne nähere Begründung vom "Kunde" ausgeschlagen wird.
Entweder AG und AN passen zusammen, oder AG und AN passen nicht zusammen (Beide haben Möglichkeiten kein Verhältnis miteinander einzugehen).
Nun, was auch immer letztendlich die Gründe für die Sanktion, welche laut diverser Statistiken vollzogen wurden, sind;
der Rechtsfolgenbelehrungsteil in den Eingliederungsvereinbarungen zeigt,
daß eine Vetragspartei gewillt ist, ggf. auch Grundrecht(e) zu beschneiden.

Berichte über erlebte "Vermittlungsgespräche" untermauern dies.

Im Archiv von elo-forum.org ist hierzu auch einiges zu lesen.

Andere (Kunden) reden gar nicht mehr darüber...
So, als würde man mit jemanden reden wollen, der "mit harter Hand" angegangen wurde.
Du scheinst dich doch mit der Thematik intensiv auszukennen.
@jack000, wird "im ALG1-Bereich" etwa auch mit 100 % Sanktion (und somit kein Existenzminimum mehr) gedroht ?
Nein, ich hatte nie irgendwelche Auflagen, musste mich nie auf irgendwelche Stellenangebote von denen bewerben, musste dort nicht erscheinen, musste auch nicht Fortbildungen annehmen.

Trotzdem:
- War ich dort zu Gesprächen, weil ich mit denen einen Termin vereinbart hatte und nicht die mit mir
- Habe ich an Fortbildungen teilgenommen (Und sogar einen Teil selbst bezahlt (Kurs: HTML-Programmierung und des anderen mal SAP) )
- Habe in der Krise, nachdem ich meinen Arbeitsplatz verloren hatte deswegen mich halt auf die infrage kommenden Arbeitsplätze beworben

=> Hätte ich also eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, wäre also der einzige Unterschied, dass ich mich halt auch noch auf die Vorschlage der Arbeitsagentur bewerben hätte müssen. Die Stunde/Monat hätte ich damals als Erwerbsloser ja auch noch aufbringen können ohne von "Schikane, Sklaventreiber, Entzug von Grundrechten, etc..." zu reden .
"Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen"
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von ahead »

jack000 » 02.07.2014, 20:23 hat geschrieben:[...]Im Gegensatz zu der Arbeitslosenstatistik ist die Zahl der offenen Stellen nicht frisiert und die liegen bei 500.000 - 1.000.000.[...]
quelle?

@all
Eine eingliederungsvereinbarung ist quatsch, es soll ein öffentlicher vertrag unterschrieben werden, bei dem nur eine seoite die vertragsbedingungen vorgibt, afaik ist das nach BGBG kein vertrag, bei dem vertragsfreiheit gilt. Erschwerdend kommt hinzu, daß früher rechtswidrig sanktionen vorgenommen wurden, wenn der vertrag nicht unterschrieben wurde, diese praxis wurde von den gerichten inzwischen unterbunden - was füp ein vertrag sollte dass denn sein, der bei nicht eingehen mit strafe bewehrt wurde? BTW ist jeder vertrag unter zwang nichtig - immerhin hier erhält der "rechtsstaat" wenigstens die illusion der vertrags"freiheit" aufrecht.
Heute wird der vertrag per verwaltungsakt verordnet - ist aber trotz allem völlig hirnrissig und bläht nur den bürokratischen apparat, denn verordnet wird nur, was gesetzeslage ist und die gilt unabhängig von einem verwaltungsakt. Schließlich bekommt man von der straßenverkehrsbehörde auch keinen verwaltungsakt die einen dazu verdonnert bei rot nicht über die ampel zu fahren. :rolleyes: :dead:
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

Loki » So 13. Jul 2014, 16:24 hat geschrieben: Interessante Ansichten zu Grundrechten Du hast.




Jetzt mal ehrlich, Zollagent,
was ist denn so schlimm daran, auch den ALG2-Beziehern ihre Grundrechte zu gewähren, hm ?
Die haben doch auch alle zumeist 2 Arme, 2 Ohren, 2 Beine,
genau wie Du und ich.
Ich sehe keine Grundrechte gefährdet. Was du aufbringst, sind nur Ausreden und Feigenblätter, Verstecke hinter einem grundgesetzlichen Artikel, nur um unbequeme Arbeitsplätze nicht annehmen zu müssen. Du wirst damit leben müssen, daß jemand, der von der Solidargemeinschaft leben will, dieser Solidargemeinschaft auch seinen Solidaritätsbeitrag zu entrichten hat. Und dieser Solidarbeitrag ist nun mal, alles zu unternehmen, um aus der Alimentierung herauszukommen. Das Verstecken hinter Grundrechten, die gar nicht tangiert sind, um möglichst nicht auch unbequeme Jobs annehmen zu müssen, hilft da nicht. Denn weiter bewerben und einen besseren Arbeitsplatz suchen kann man auch aus einer Beschäftigung heraus. Es gibt keine Vorschrift, die einen zwingt, in einem unbequemen Arbeitsverhältnis zu bleiben, wenn man eine Alternative hat. Man kann dann kündigen und beim besseren Arbeitgeber anfangen.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

Loki » So 13. Jul 2014, 16:28 hat geschrieben: Na dann ist doch alles in Butter
und einige dieser werden demnächst fröhlich ihre/n Vermittler/in berechtigt anzeigen
oder sittenwidrige Verträge als das betrachten, was sie sind.
Lassen wir uns überraschen. :)
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

ahead » So 13. Jul 2014, 22:59 hat geschrieben: quelle?

@all
Eine eingliederungsvereinbarung ist quatsch, es soll ein öffentlicher vertrag unterschrieben werden, bei dem nur eine seoite die vertragsbedingungen vorgibt, afaik ist das nach BGBG kein vertrag, bei dem vertragsfreiheit gilt. Erschwerdend kommt hinzu, daß früher rechtswidrig sanktionen vorgenommen wurden, wenn der vertrag nicht unterschrieben wurde, diese praxis wurde von den gerichten inzwischen unterbunden - was füp ein vertrag sollte dass denn sein, der bei nicht eingehen mit strafe bewehrt wurde? BTW ist jeder vertrag unter zwang nichtig - immerhin hier erhält der "rechtsstaat" wenigstens die illusion der vertrags"freiheit" aufrecht.
Heute wird der vertrag per verwaltungsakt verordnet - ist aber trotz allem völlig hirnrissig und bläht nur den bürokratischen apparat, denn verordnet wird nur, was gesetzeslage ist und die gilt unabhängig von einem verwaltungsakt. Schließlich bekommt man von der straßenverkehrsbehörde auch keinen verwaltungsakt die einen dazu verdonnert bei rot nicht über die ampel zu fahren. :rolleyes: :dead:
Schon die Vernunft sollte einem raten, von sich aus das zu tun, was in der Eingliederungsvereinbarung steht. Leider lehrt die Erfahrung, daß es ohne diesen Zwang bei einigen Betroffenen nicht geht. Und aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes trifft die Verpflichtung eben alle. Wo bitte ist hier dein Problem?
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Dampflok94 »

Mit Vernunft haben diese Regelungen nur teilweise was zu tun. Und genau deswegen gibt es da manchmal Streit.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

Dampflok94 » Mo 14. Jul 2014, 08:32 hat geschrieben: Mit Vernunft haben diese Regelungen nur teilweise was zu tun. Und genau deswegen gibt es da manchmal Streit.
Da ja auch nicht mit Vernunft gearbeitet wird, muß eine Handlungsblaupause vorgegeben werden, die keinen Interpretationsspielraum läßt. Man will ja damit nicht wirklich alle Langzeitarbeitslosen treffen, sondern eben den Teil, der sich dieser Vernunft verschließt. Leider läßt der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht zu, daß diese Eingliederungsvereinbarung nur den Problemfällen "aufgedrückt" wird. Aber das wäre die richtige Zielgruppe.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Demolit »

ahead » So 13. Jul 2014, 22:59 hat geschrieben: quelle?

@all
Eine eingliederungsvereinbarung ist quatsch, es soll ein öffentlicher vertrag unterschrieben werden, bei dem nur eine seoite die vertragsbedingungen vorgibt, afaik ist das nach BGBG kein vertrag, bei dem vertragsfreiheit gilt. Erschwerdend kommt hinzu, daß früher rechtswidrig sanktionen vorgenommen wurden, wenn der vertrag nicht unterschrieben wurde, diese praxis wurde von den gerichten inzwischen unterbunden - was füp ein vertrag sollte dass denn sein, der bei nicht eingehen mit strafe bewehrt wurde? BTW ist jeder vertrag unter zwang nichtig - immerhin hier erhält der "rechtsstaat" wenigstens die illusion der vertrags"freiheit" aufrecht.
Heute wird der vertrag per verwaltungsakt verordnet - ist aber trotz allem völlig hirnrissig und bläht nur den bürokratischen apparat, denn verordnet wird nur, was gesetzeslage ist und die gilt unabhängig von einem verwaltungsakt. Schließlich bekommt man von der straßenverkehrsbehörde auch keinen verwaltungsakt die einen dazu verdonnert bei rot nicht über die ampel zu fahren. :rolleyes: :dead:
Da hast du etwas angesprochen, was erwähnenswert ist. Wenn man es richtig einordnen will, dann handelt es sich nicht um einen kompletten Vertrag im Sinne des BGB. Es handelt sich um eine VEREINBARUNG. Das bedeutet, dass sich zwei Parteien in einem Prozess gegenseitig verpflichten bestimmte Bedingungen einzuhalten. Sie geben sich gegenseitig ein Versprechen bestimmte Dinge zu tun oder zu unterlassen. Die Vereinbarung selber hat also nur einen deklaratorischen Charakter. Erst wenn eine Partei sich nicht an die Einhaltung seines abgegebenen Versprechens hält, kann aus der Nichteinhaltung eine rechtliche Konsequenz abgeleitet werden, weil die andere Seite sich auf das abgegebene Verspreche eingestellt hat.

Deshalb ist die sog. Wiedereingliederungsvereinbarung sehr sinnvoll. E s wird gegenseitig ein Handlungsrahmen deutlich erklärt, der eingehalten werden muss, wenn eine Rechtsfolge von einer der Parteien erbracht werden muss. Auch um eine höchstgerichtliche Standfestigkeit von Handlungsweisen zu erreichen, ist diese Vereinbarung bedeutsam. Es ist dann nämlich klar und eindeutig ausformuliert und zur Kenntnis genommen, was gegenseitig zu genau zu tun ist. Diese Vereinbarung ergänzt den gesetzliche normierten Tatbestand, der an eine Leistung, auf die ein Rechtsanspruch besteht, geknüpft ist.

Um das Prozessrisiko zu minimieren ist diese Vereinbarung ein wichtiges Instrument, keine Partei in der Vereinbarung kann sich dann auf Unkenntnis oder einen Verstoß gegen Treu und Glauben berufen. Dies trifft natürlich mehrheitlich den Leistungsempfänger aus gesetzlichem Grund. Hat sich aber als praktikabel erwiesen, das so gehandelt wird, den um Ausreden ist der Mensch als Phantasie begabtes Wesen nicht verlegen.
Zuletzt geändert von Demolit am Montag 14. Juli 2014, 11:12, insgesamt 1-mal geändert.
hallelujah
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von hallelujah »

ahead hat geschrieben:Eine eingliederungsvereinbarung ist quatsch, es soll ein öffentlicher vertrag unterschrieben werden, bei dem nur eine seoite die vertragsbedingungen vorgibt, afaik ist das nach BGBG kein vertrag, bei dem vertragsfreiheit gilt.

Wie viele Verträge werden in D und auf der Welt wohl geschlossen, wo beide Seiten gleich starke Verhandlungspartner sind?
Ich stelle einfach mal die Behauptung auf, bei den meisten Verträgen gibt es eine stärke und eine schwächer Seite, in der die stärker Seite diktiert.
Gäbe es einen Gott, hätte er keine Religionen erschaffen.
Demolit

Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Demolit »

hallelujah » Mo 14. Jul 2014, 10:21 hat geschrieben:
Wie viele Verträge werden in D und auf der Welt wohl geschlossen, wo beide Seiten gleich starke Verhandlungspartner sind?
Ich stelle einfach mal die Behauptung auf, bei den meisten Verträgen gibt es eine stärke und eine schwächer Seite, in der die stärker Seite diktiert.
Nochmal hallelujah.

Da es sich nicht um einen Vertrag handelt, ist es ohne Bedeutung, ob es eine starke oder schwache Vertragsseite gibt. Bei dem diskutierten Sachverhalt gibt es sogar noch eine gesetzliche explizite Grundlage, die die Leistungsbeziehung regelt. Die Parteien in der Vereinbarung agieren auf Augenhöhe, der sagt , dass steht so bitte im Gesetz und ich mache dich darauf aufmerksam und der andere sagt, ja ich haben das genau so zur Kenntnis genommen.

Sinn der Vereinbarung ist einmal, dass sich niemand herausreden kann, dass er eigentlich nicht gewusst hat, was ihm aus der gesetzlichen Anforderung zum Leistungsbezug abverlangt wird, zum anderen will das Jobcenter als Leistungserbringer Fallgestaltungen vermeiden, die den Grundsatz, der im Gesetz verankert ist, aufbröselt.

Wenn jetzt gerichtliche Entscheidungen erforderlich werden, dann sind es Grundsatzentscheidungungen und keine Entscheidungen, die Einzelfälle gerade rücken, was zu einer Vierwässerung des gesetzlichen Rahmen führen kann.
Zuletzt geändert von Demolit am Montag 14. Juli 2014, 11:32, insgesamt 1-mal geändert.
hallelujah
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von hallelujah »

demolit

brauchst du mir nicht zu sagen. Ich habe den Thread zwar nur bruchstückhaft verfolgt, das hatte ich aber gelesen.
Dagegen habe ich auch nichts gesagt, entspricht auch meiner Einschätzung.

Mein Beitrag zielte daher auch in eine andere Richtung, gerichtet an diejenigen, die ernsthaft glauben, bei Vertragsfreiheit müssten Verträge stets auf Augenhöhe ausgehandelt werden.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Dampflok94 »

Diese feinsinnige Trennung von Vertrag und Vereinbarung, den hier einige vornehmen, kann ich nicht nachvollziehen. Beide haben eines gemeinsam. Sie müssen in beidseitigem Einvernehmen zustande kommen. Gibt es dieses Einvernehmen nicht, gibt es weder Vertrag noch Vereinbarung. Und von daher ist diese Wiedereingliederungvereinbarung entweder ein Etikettenschwindel oder sie müßte anders funktionieren.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

Dampflok94 » Mo 14. Jul 2014, 11:24 hat geschrieben:Diese feinsinnige Trennung von Vertrag und Vereinbarung, den hier einige vornehmen, kann ich nicht nachvollziehen. Beide haben eines gemeinsam. Sie müssen in beidseitigem Einvernehmen zustande kommen. Gibt es dieses Einvernehmen nicht, gibt es weder Vertrag noch Vereinbarung. Und von daher ist diese Wiedereingliederungvereinbarung entweder ein Etikettenschwindel oder sie müßte anders funktionieren.
Ich sehe nichts Verwerfliches darin, jemanden, der eine Leistung haben will, an die damit verbundenen Pflichten zu erinnern.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Dampflok94 »

zollagent » 14. Jul 2014, 12:25 hat geschrieben: Ich sehe nichts Verwerfliches darin, jemanden, der eine Leistung haben will, an die damit verbundenen Pflichten zu erinnern.
Das tue ich auch nicht. Aber eine Wiedereingliederungsvereinbarung geht ja weit darüber hinaus. Würde man ihnen Papier mit diesen Angaben in die Hand drücken und das in einem beratungsgespräch vertiefen und entsprechende Fragen beantworten, wäre das völlig in Ordnung. Aber genau diesen Weg geht man nicht.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

Dampflok94 » Mo 14. Jul 2014, 11:36 hat geschrieben: Das tue ich auch nicht. Aber eine Wiedereingliederungsvereinbarung geht ja weit darüber hinaus. Würde man ihnen Papier mit diesen Angaben in die Hand drücken und das in einem beratungsgespräch vertiefen und entsprechende Fragen beantworten, wäre das völlig in Ordnung. Aber genau diesen Weg geht man nicht.
Das ist schlichtweg nicht wahr. Ich habe das nun schon des Öfteren erlebt, wenn ich Langzeitarbeitslose im Rahmen unseres Vereins zu solchen Terminen begleitet habe. Ich durfte zwar nicht mit rein, aber ich denke, in einer Dreiviertelstunde haben die mehr als nur Guten Tag ausgetauscht. Unsere Schützlinge wußten hinterher auch ziemlich gut Bescheid.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Demolit »

Dampflok94 » Mo 14. Jul 2014, 11:36 hat geschrieben: Das tue ich auch nicht. Aber eine Wiedereingliederungsvereinbarung geht ja weit darüber hinaus. Würde man ihnen Papier mit diesen Angaben in die Hand drücken und das in einem beratungsgespräch vertiefen und entsprechende Fragen beantworten, wäre das völlig in Ordnung. Aber genau diesen Weg geht man nicht.
Diese Vereinbarung geht nicht darüberhinaus. Sie ist einfach und verständlich formuliert, beide Parteien wissen in dem Gesoräch, das vor Untersvhrift stattfindet, worum es geht.....und lesen vor Untersvhrift ist dich immer angesagt.

Richtig ?
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