Auch wenn das Auto dem Polizisten privat gestohlen worden währe, darf er den Dieb nicht erschießen.ToughDaddy » Mi 22. Dez 2010, 21:51 hat geschrieben:@gretel
Das hat wieder mit dem Notwehrrecht nichts zu tun.
Einbrecher erschossen
Moderator: Moderatoren Forum 2
Re: Einbrecher erschossen
Muck watt jü wüllt - de Lüüd snackt doch.
Re: Einbrecher erschossen
[...]
Zuletzt geändert von Kopernikus am Donnerstag 23. Dezember 2010, 12:53, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: ad hominem Spam [MOD]
Grund: ad hominem Spam [MOD]
Re: Einbrecher erschossen
Amun Ra » Mo 20. Dez 2010, 21:57 hat geschrieben: Auch hier zeigt sich erneut: dein Plädoyer der sprachlichen Genauigkeit ist nichts weiter als eine leere Floskel. Die Fragestellung an sich ist - sprachlich - durchaus korrekt.
....
Obiger Satz ist also grammatikalisch korrekt und bedeutet unmissverständlich, dass ich einen Einbrecher in meiner Wohnung erschießen darf?Umfrage hat geschrieben:Ist es gerechtfertigt Einbrecher in seiner Behausung zu erschießen?
Ach ja, darüber streite ich dann weiter nicht...................
- Amun Ra
- Beiträge: 10189
- Registriert: Mittwoch 4. Juni 2008, 00:52
- user title: Fortuna favet fortibus.
Re: Einbrecher erschossen
Ja.Rebhahn » Do 23. Dez 2010, 11:44 hat geschrieben:Obiger Satz ist also grammatikalisch korrekt
Nein.Rebhahn hat geschrieben:und bedeutet unmissverständlich, dass ich einen Einbrecher in meiner Wohnung erschießen darf?
Ist auch besser so.Rebhahn hat geschrieben:Ach ja, darüber streite ich dann weiter nicht...................
'I find that offensive.' has no meaning; it has no purpose; it has no reason to be respected as a phrase. 'I am offended by that.' Well, so fucking what? - Stephen Fry
Re: Einbrecher erschossen
Da du dies ja grundsätzlich und generell behauptest kannst du ja sicher Urteile (Plural) dazu präsentieren.DK2008 » Di 21. Dez 2010, 17:24 hat geschrieben: Ob von den Tätern noch eine Gefahr ausging ist irrelevant. Relevant ist nur ob der Angriff bereits beendet wurde. Und Flucht allein beendet nach einem Raubüberfall nicht automatisch keinen Angriff. Solange der Täter noch Beute bei sich hat besteht weiterhin ein Angriff (auf das Eigentum). Notwehr ist (in Deutschland) auch bei Verletzungen des Eigentumsrechts zulässig.
Eine Güterabwägung, oder Prüfung auf Verhältnismäßigkeit ist bei der Notwehr ausdrücklich nicht notwendig!. Einzige Voraussetzung ist die Erforderlichkeit, d.h. dass das Mittel geeignet ist um den Angriff zu beenden. Und Schusswaffengebrauch ist gut geeignet um flüchtende Täter zu stoppen.
Im Klartext: Grundsätzlich ist es erlaubt einen mit Beute flüchtenden Dieb zu erschießen!
Für Viele ist es vielleicht überraschend, aber was das Notwehrrecht angeht sind wir hier offensichtlich sehr wohl in Texas...![]()
Aber bitte keine mit Polizisten, denn sofern Polizisten erschießen, wird allerdings in den meisten Bundesländern in D, was immer vorgefallen ist, auf Notwehr erkannt und nicht einmal Anklage erhoben, da die StAs weisungsbebundene Länderbehörden sind, also ohne richterliche Unabhängigkeit.
Re: Einbrecher erschossen
Umfrage » Do 23. Dez 2010, 11:53 hat geschrieben: Ist es gerechtfertigt Einbrecher in seiner Behausung zu erschießen?
Rebhan hat geschrieben:Obiger Satz ist also grammatikalisch korrekt und bedeutet unmissverständlich, dass ich einen Einbrecher in meiner Wohnung erschießen darf?
Amun Ra hat geschrieben:Ja.
PISA läßt grüßen
Die Ergebnisse gelten nach Klagen vieler Unidozenten ja nicht nur für Hauptschüler etc.
Ich hab schon lustige Aushänge an Unis gesehen, wann Dozenten Arbeiten dann erst mal gar nicht mehr annehmen.........................
Zuletzt geändert von Rebhahn am Donnerstag 23. Dezember 2010, 12:57, insgesamt 1-mal geändert.
- Amun Ra
- Beiträge: 10189
- Registriert: Mittwoch 4. Juni 2008, 00:52
- user title: Fortuna favet fortibus.
Re: Einbrecher erschossen
[selbstedit]
Zuletzt geändert von Amun Ra am Donnerstag 23. Dezember 2010, 13:34, insgesamt 1-mal geändert.
'I find that offensive.' has no meaning; it has no purpose; it has no reason to be respected as a phrase. 'I am offended by that.' Well, so fucking what? - Stephen Fry
- Kopernikus
- Beiträge: 16597
- Registriert: Montag 2. Juni 2008, 14:22
- user title: Bazinga!
Re: Einbrecher erschossen
@Rebhahn und Amun Ra:
Ad-hominem-Diskussionen sind doch sinnlos. Bitte lasst die Diskussion nicht wegen Kleinigkeiten aus dem Ruder laufen.
Kopernikus [MOD]
P.S. Das Gleiche gilt natürlich auch für alle Anderen.
Ad-hominem-Diskussionen sind doch sinnlos. Bitte lasst die Diskussion nicht wegen Kleinigkeiten aus dem Ruder laufen.
Kopernikus [MOD]
P.S. Das Gleiche gilt natürlich auch für alle Anderen.
http://kartoffeln-im-netz.tumblr.com/
"Das Volk ist immer da, wo das große Maul, die heftigste Phrase ist." Alfred Döblin
http://www.youtube.com/watch?v=xwsOi0ypuSI
"Das Volk ist immer da, wo das große Maul, die heftigste Phrase ist." Alfred Döblin
http://www.youtube.com/watch?v=xwsOi0ypuSI
Re: Einbrecher erschossen
Der technische Fehler, der mir unterlief ist geändert, ich hoffe du kannst nun folgen.Amun Ra » Do 23. Dez 2010, 12:44 hat geschrieben: Das von jemandem der so dreist sinnentstellend zitiert... Mutig. Dumm zwar, aber mutig.
Es hätte ja wenig Sinn ergeben, absichtlich auf diese Weise falsch zitiert zu haben, aber wenn es ohnehin nur um Stunk geht, dann nutzt man jede Gelegenheit, nicht wahr?
Kindergarten eben!
Re: Einbrecher erschossen
Rebhahn » Do 23. Dez 2010, 12:02 hat geschrieben:
Da du dies ja grundsätzlich und generell behauptest kannst du ja sicher Urteile (Plural) dazu präsentieren.
Aber bitte keine mit Polizisten, denn sofern Polizisten erschießen, wird allerdings in den meisten Bundesländern in D, was immer vorgefallen ist, auf Notwehr erkannt und nicht einmal Anklage erhoben, da die StAs weisungsbebundene Länderbehörden sind, also ohne richterliche Unabhängigkeit.
So?
http://www.berlinonline.de/berliner-zei ... hp?fromrss
Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat gegen den Schützen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlags eingeleitet. Der Mann wurde vom Dienst suspendiert.
Zuletzt geändert von Gretel am Donnerstag 23. Dezember 2010, 14:07, insgesamt 1-mal geändert.
Muck watt jü wüllt - de Lüüd snackt doch.
Re: Einbrecher erschossen
Deswegen schrieb ich: in den MEISTEN BundesländernGretel » Do 23. Dez 2010, 14:06 hat geschrieben:
So?
http://www.berlinonline.de/berliner-zei ... hp?fromrss
Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat gegen den Schützen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlags eingeleitet. Der Mann wurde vom Dienst suspendiert.
Re: Einbrecher erschossen
http://www.presseportal.de/polizeipress ... enburg/rss++ Raubüberfall auf Rentner in Sittensen:
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage vor der Großen Straf-kammer des Landgerichts Stade ++
Stade / Sittensen. Die Staatsanwaltschaft Stade hat eine vierköpfige Bande vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Stade angeklagt. Den vier Männern (24, 22 und zweimal 23 Jahre) wird schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.
"Angeklagt wurde auch eine 21jährige Frau, der Anstiftung zur räuberischen Erpressung vorgeworfen wird", so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade, Kai Thomas Breas.
Hoffen wir mal, das es da kein Kuscheljustiz-Urteil geben wird

"Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen"
Re: Einbrecher erschossen
http://www.shz.de/nachrichtenticker-nor ... twehr.htmlTödliche Schüsse auf Räuber waren Notwehr
25. Mai 2011 | 11:16 Uhr
Stade (dpa/lno) - Nach tödlichen Schüssen auf einen 16 Jahre alten Räuber in Sittensen stehen seit Mittwoch seine fünf mutmaßlichen Komplizen vor dem Landgericht Stade. Das Ermittlungsverfahren gegen den Schützen - ein wohlhabender, alleinstehender 77 Jahre alter Mann - wird vermutlich eingestellt. «Wir gehen zum jetzigen Zeitpunkt von Notwehr aus», sagte Staatsanwalt Kai-Thomas Breas am Rande des Prozesses gegen die mutmaßlichen Räuber. Der an Krücken gehende Senior hatte auf die flüchtenden Männer geschossen und den 16-Jährigen auf der Terrasse tödlich getroffen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen des Verdachts des Totschlags.
Alles andere wäre auch nicht tragbar gewesen!
"Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen"
- ToughDaddy
- Beiträge: 36973
- Registriert: Mittwoch 18. Juni 2008, 16:41
- user title: Live long and prosper
- Wohnort: Genau da
Re: Einbrecher erschossen
Die Überschrift paßt natürlich gar nicht. Dort steht, dass die StA zum "jetzigen Zeitpunkt" davon ausgeht. Das Ermittlungsverfahren läuft aber noch.jack » Mi 25. Mai 2011, 13:53 hat geschrieben: http://www.shz.de/nachrichtenticker-nor ... twehr.html
Alles andere wäre auch nicht tragbar gewesen!
Re: Einbrecher erschossen
Das Ergebnis bisher:
Wäre das Engelchen zu seinen Sozialstunden gegangen würde er noch leben.
aber:Er war an einem Raubüberfall beteiligt und wurde auf der Flucht erschossen, von dem überfallenen Rentner, auf dessen Terrasse. Für den Schuss muss sich Ernst B. (77) nicht vor Gericht verantworten, sagt die Staatsanwaltschaft. Sie hat die Ermittlungen eingestellt: kein Totschlag, Ernst B. habe aus Notwehr gehandelt.
Warum eigentlich ? denn:Die Familie des Getöteten strebt jetzt ein Klageerzwingungsverfahren an. Die dafür notwendige Beschwerde hat ihr Anwalt gestern bei der Generalstaatsanwaltschaft eingereicht.
http://www.taz.de/Rentner-erschiesst-Raeuber/!75745/Am Morgen nach der Tat, es ist der 14. Dezember, will seine Mutter Labinot wecken, er soll aufstehen und los, zu seinen Sozialstunden. Labinot liegt nicht in seinem Bett. Seine Brüder haben ihn nicht gesehen. Sie ruft seine Freunde an, keiner weiß etwas. Später am Tag surft seine Schwester im Internet, sie stolpert über eine Schlagzeile: "16-jähriger Räuber aus Neumünster bei Überfall erschossen."
Eine Stunde später klingelt die Polizei an der Haustür. Ob sie für einen Moment reinkommen dürfe.
Wäre das Engelchen zu seinen Sozialstunden gegangen würde er noch leben.
"Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen"
Re: Einbrecher erschossen
Warum sollte ich denn einen Einbrecher in seiner Behausung erschießen? Da rufe ich doch glatt die Bullen an und geben die Adresse durch. 

Zuletzt geändert von palulu am Dienstag 9. August 2011, 04:41, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Einbrecher erschossen
hier in deinem thread gehts ja mehr um den spass an der tödlichen selbstjustiz. Diese wird bestimmt nicht durch kiffende softie-richter oder langatmige faire prozesse behindert.jack » Do 3. Mär 2011, 12:54 hat geschrieben: http://www.presseportal.de/polizeipress ... enburg/rss
Hoffen wir mal, das es da kein Kuscheljustiz-Urteil geben wird
In dem von dir genannten fall... was willst du uns damit sagen?
Wer hätte wen wann am besten erschiessen sollen, damit nicht wieder unsere bösen kuschelrichter die diebe am leben lassen?
Re: Einbrecher erschossen
Nur mal als Einwurf, um die Gemüter zu beruhigen. Notwehr!http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html
Ist denn der Angriff noch gegenwärtig, wenn die Täter bereits fliehen?
Ist denn der Angriff noch gegenwärtig, wenn die Täter bereits fliehen?
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
Re: Einbrecher erschossen
Es wurde damit begründet daß dem rentner in dem Moment die Bedrohungssituiation noch gegenwärtig war.zollagent » Mi 10. Aug 2011, 09:41 hat geschrieben:Nur mal als Einwurf, um die Gemüter zu beruhigen. Notwehr!http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html
Ist denn der Angriff noch gegenwärtig, wenn die Täter bereits fliehen?
Übrigens, wie so oft wurde die eigentliche Initiatorin, die die Männer als Werkzeuge benutzt hat, als Einzige nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
.
""Political correctness" sollte das Unwort des Jahrzehnts werden!"
Re: Einbrecher erschossen
Kann ich, offen gesagt, nicht nachvollziehen. Wenn man Tätern hinterherschießen muß, ist keine Konfrontation, mithin keine Bedrohung mehr gegeben. So jedenfalls habe ich es bei der Militärpolizei gelernt.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
Re: Einbrecher erschossen
Das mag bei Polizisten so sein, aber nicht bei einem eben von mehreren Tätern mit dem Tod bedrohten gehbehinderten Rentner. Bitte mitdenken!zollagent » Mi 10. Aug 2011, 09:53 hat geschrieben:Kann ich, offen gesagt, nicht nachvollziehen. Wenn man Tätern hinterherschießen muß, ist keine Konfrontation, mithin keine Bedrohung mehr gegeben. So jedenfalls habe ich es bei der Militärpolizei gelernt.
Re: Einbrecher erschossen
Eigentlich ja. wenn ich aber 77 Jahre alt bin, kann es sein daß ich im Einzelfall nicht mehr geistig so fit bin und ich tatsächlich keine rationale Absicht gehabt habe auf "wehrlose" zu schießen.zollagent » Mi 10. Aug 2011, 09:53 hat geschrieben:Kann ich, offen gesagt, nicht nachvollziehen. Wenn man Tätern hinterherschießen muß, ist keine Konfrontation, mithin keine Bedrohung mehr gegeben. So jedenfalls habe ich es bei der Militärpolizei gelernt.
.
""Political correctness" sollte das Unwort des Jahrzehnts werden!"
Re: Einbrecher erschossen
Das thema ist eh n scheiss, aus einer vielzahl von gründen.
Zunächstmal gehören einbreche im allgemeinen nicht zur gefährlichen fraktion. Also, einbrecher sind normalerweise keine gewaltverbrecher und laufen in 99% aller brüche viel lieber ganz schnell davon, als sich vom bewohner auch nur sehen zu lassen.
Dann ist ja nun nicht jeder geeignet, eine waffe zu handhaben. Niemand jederzeit. Es kommt also eh nur für eine minderheit in frage, die körperlich und geistig fit ist, und sich der verantwortung bewusst, die eine waffe im haus mit sich bringt. Selbst, wenn man sie nicht benutzt.
Und wie die erfahrungen in den usa zeigen, werden solche familienknarren eher selten gegen kriminelle eindringlinge gebraucht, eher zum privaten morden. Von den vielen "unfällen" mal abgesehen. Wenn ich 77 bin, oder nicht mehr ganz nüchtern oder noch nicht ganz wach, meine brille nicht finde etc... ja, ist es dann wirklich mein recht, sozusagen auf gut-unglück, erstmal zu schiessen?
Zunächstmal gehören einbreche im allgemeinen nicht zur gefährlichen fraktion. Also, einbrecher sind normalerweise keine gewaltverbrecher und laufen in 99% aller brüche viel lieber ganz schnell davon, als sich vom bewohner auch nur sehen zu lassen.
Dann ist ja nun nicht jeder geeignet, eine waffe zu handhaben. Niemand jederzeit. Es kommt also eh nur für eine minderheit in frage, die körperlich und geistig fit ist, und sich der verantwortung bewusst, die eine waffe im haus mit sich bringt. Selbst, wenn man sie nicht benutzt.
Und wie die erfahrungen in den usa zeigen, werden solche familienknarren eher selten gegen kriminelle eindringlinge gebraucht, eher zum privaten morden. Von den vielen "unfällen" mal abgesehen. Wenn ich 77 bin, oder nicht mehr ganz nüchtern oder noch nicht ganz wach, meine brille nicht finde etc... ja, ist es dann wirklich mein recht, sozusagen auf gut-unglück, erstmal zu schiessen?
Re: Einbrecher erschossen
Wenn Dir gerade eine Bande von Einbrechern eine Pistole an den Kopf gehalten hat und Du befürchten musst, dass sie zurückkommen könnten, dann darfst Du ruhig mal auf dieses kriminelle Pack schießen!Tantris » Mi 10. Aug 2011, 10:15 hat geschrieben:Wenn ich 77 bin, oder nicht mehr ganz nüchtern oder noch nicht ganz wach, meine brille nicht finde etc... ja, ist es dann wirklich mein recht, sozusagen auf gut-unglück, erstmal zu schiessen?

- USA TOMORROW
- Beiträge: 41859
- Registriert: Sonntag 1. Juni 2008, 21:40
- user title: PRO LIFE
- Wohnort: Lower Saxony
Re: Einbrecher erschossen
In diesem Fall haben sie denn Mann aber gewaltsam überwältigt und mit einer Waffe bedroht.Tantris » 10. Aug 2011, 10:15 hat geschrieben:Zunächstmal gehören einbreche im allgemeinen nicht zur gefährlichen fraktion.
Hast du da mal Zahlen?Tantris » 10. Aug 2011, 10:15 hat geschrieben:Und wie die erfahrungen in den usa zeigen, werden solche familienknarren eher selten gegen kriminelle eindringlinge gebraucht, eher zum privaten morden.
"It is incorrect to say that biological data cannot be decisive. It is scientifically correct to say that an individual human life begins at conception."
Professor Micheline Matthews-Roth
Professor Micheline Matthews-Roth
Re: Einbrecher erschossen
Quelle ? Und selbst wenn: 1 von 100 sind eine ganze Menge ...Tantris » Mi 10. Aug 2011, 10:15 hat geschrieben:Das thema ist eh n scheiss, aus einer vielzahl von gründen.
Zunächstmal gehören einbreche im allgemeinen nicht zur gefährlichen fraktion. Also, einbrecher sind normalerweise keine gewaltverbrecher und laufen in 99% aller brüche viel lieber ganz schnell davon, als sich vom bewohner auch nur sehen zu lassen.
"Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen"
Re: Einbrecher erschossen
Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Schnauze halten:Tantris » Mi 10. Aug 2011, 10:15 hat geschrieben: Zunächstmal gehören einbreche im allgemeinen nicht zur gefährlichen fraktion. Also, einbrecher sind normalerweise keine gewaltverbrecher und laufen in 99% aller brüche viel lieber ganz schnell davon, als sich vom bewohner auch nur sehen zu lassen.
Der Rentner ist von einer Prostituierten ausspioniert worden und von fünf ihr hörigen Männern tätlich angegriffen worden. Dabei wurden ihm seine gesamten Ersparnisse geraubt. Da nützen Deine theoretischen Behauptungen über die angebliche Ungefährlichkeit von Kriminellen gar nichts.
Aber nein, da wehrt sich der nicht betroffene Gutmensch an der Tastatur doch nicht, da läßt er die Bande erst abhauen und ruft dann die Polizei, die eventuell schon nach 20 Minuten am Tatort ist und die Bande ganz sicher irgendwann ermitteln kann. Das Geld ist dann weg.
Ich wünsche dem Rentner alles Gute.
.
Zuletzt geändert von Dampflok am Mittwoch 10. August 2011, 11:25, insgesamt 1-mal geändert.
""Political correctness" sollte das Unwort des Jahrzehnts werden!"
Re: Einbrecher erschossen
Selten so einen Mist gelesen, Forumsprofessor.Tantris » Mi 10. Aug 2011, 09:15 hat geschrieben:Das thema ist eh n scheiss, aus einer vielzahl von gründen.
Zunächstmal gehören einbreche im allgemeinen nicht zur gefährlichen fraktion. Also, einbrecher sind normalerweise keine gewaltverbrecher und laufen in 99% aller brüche viel lieber ganz schnell davon, als sich vom bewohner auch nur sehen zu lassen.
Dann ist ja nun nicht jeder geeignet, eine waffe zu handhaben. Niemand jederzeit. Es kommt also eh nur für eine minderheit in frage, die körperlich und geistig fit ist, und sich der verantwortung bewusst, die eine waffe im haus mit sich bringt. Selbst, wenn man sie nicht benutzt.
Und wie die erfahrungen in den usa zeigen, werden solche familienknarren eher selten gegen kriminelle eindringlinge gebraucht, eher zum privaten morden. Von den vielen "unfällen" mal abgesehen. Wenn ich 77 bin, oder nicht mehr ganz nüchtern oder noch nicht ganz wach, meine brille nicht finde etc... ja, ist es dann wirklich mein recht, sozusagen auf gut-unglück, erstmal zu schiessen?
Ein dreifaches Hoch auf die Zukunft! 

Re: Einbrecher erschossen
Das war kein Einbruch, sondern ein Raubüberfall.Tantris » Mi 10. Aug 2011, 10:15 hat geschrieben:Zunächstmal gehören einbreche im allgemeinen nicht zur gefährlichen fraktion. Also, einbrecher sind normalerweise keine gewaltverbrecher und laufen in 99% aller brüche viel lieber ganz schnell davon, als sich vom bewohner auch nur sehen zu lassen.

Thema - wie immer - verfehlt!

Empfehle peinlich berührtes Schweigen.

Zuletzt geändert von Cattrell am Mittwoch 10. August 2011, 13:26, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Einbrecher erschossen
Dann ist die Gefahr ziemlich groß, daß tatsächlich mal auf jemanden geschossen wird, der nichts böses im Sinn hat und deshalb hätte man dem Rentner die Knarre entziehen sollen.Dampflok » Mi 10. Aug 2011, 09:58 hat geschrieben:
Eigentlich ja. wenn ich aber 77 Jahre alt bin, kann es sein daß ich im Einzelfall nicht mehr geistig so fit bin und ich tatsächlich keine rationale Absicht gehabt habe auf "wehrlose" zu schießen.
.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
Re: Einbrecher erschossen
Auch so einer sollte erkennen, daß weglaufende Gauner keine gegenwärtige Gefahr mehr darstellen. Sonst ist er nicht mehr in der Lage, eine Waffe verantwortungsvoll zu handhaben.Cattrell » Mi 10. Aug 2011, 09:57 hat geschrieben: Das mag bei Polizisten so sein, aber nicht bei einem eben von mehreren Tätern mit dem Tod bedrohten gehbehinderten Rentner. Bitte mitdenken!
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
Re: Einbrecher erschossen
Selbstjustiz? Sollte in unserem Staat perdu sein.Dampflok » Mi 10. Aug 2011, 11:23 hat geschrieben:Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Schnauze halten:
Der Rentner ist von einer Prostituierten ausspioniert worden und von fünf ihr hörigen Männern tätlich angegriffen worden. Dabei wurden ihm seine gesamten Ersparnisse geraubt. Da nützen Deine theoretischen Behauptungen über die angebliche Ungefährlichkeit von Kriminellen gar nichts.
Aber nein, da wehrt sich der nicht betroffene Gutmensch an der Tastatur doch nicht, da läßt er die Bande erst abhauen und ruft dann die Polizei, die eventuell schon nach 20 Minuten am Tatort ist und die Bande ganz sicher irgendwann ermitteln kann. Das Geld ist dann weg.
Ich wünsche dem Rentner alles Gute.
.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
Re: Einbrecher erschossen
Das hätte ich aber doch gern anhand eines Urteils im vergleichbaren Fall oder einem zur Anwendung kommenden Rechtskommentar belegt. Ein Angriff ist nach der mir bekannten Rechtsprechung nur so lange gegenwärtig, wie sich ein Angreifer gegen eine Person oder ein Rechtsgut wendet. Wenn erkennbar der Angreifer flüchtet, ist der Angriff nicht mehr gegenwärtig und damit Notwehr nicht mehr gegeben.DK2008 » Di 21. Dez 2010, 18:24 hat geschrieben: Ob von den Tätern noch eine Gefahr ausging ist irrelevant. Relevant ist nur ob der Angriff bereits beendet wurde. Und Flucht allein beendet nach einem Raubüberfall nicht automatisch keinen Angriff. Solange der Täter noch Beute bei sich hat besteht weiterhin ein Angriff (auf das Eigentum). Notwehr ist (in Deutschland) auch bei Verletzungen des Eigentumsrechts zulässig.
Eine Güterabwägung, oder Prüfung auf Verhältnismäßigkeit ist bei der Notwehr ausdrücklich nicht notwendig!. Einzige Voraussetzung ist die Erforderlichkeit, d.h. dass das Mittel geeignet ist um den Angriff zu beenden. Und Schusswaffengebrauch ist gut geeignet um flüchtende Täter zu stoppen.
Im Klartext: Grundsätzlich ist es erlaubt einen mit Beute flüchtenden Dieb zu erschießen!
Für Viele ist es vielleicht überraschend, aber was das Notwehrrecht angeht sind wir hier offensichtlich sehr wohl in Texas...
Allerdings haben einige Richter unser umfassendes Notwehrrecht dann doch etwas eingeschränkt. Nach "neumodischer" Auslegung darf zumindest kein krasses Missverhältnis zwischen Abwehrhandlung und angegriffenem Rechtsgut bestehen. Das Erschießen Obst-stehlender Kinder ist also nicht mehr zulässig...
Trotzdem kann es gut sein, dass der alte Herr gar nicht erst angeklagt oder freigesprochen wird. Das deutsche Notwehrrecht ist halt sehr umfassend.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
Re: Einbrecher erschossen
Die Bande, die ihm mit dem Tod bedroht hat, war immer noch anwesend, auch wenn sie sich gerade zurückzog; für den gehbehinderten Rentner stellten sie immer noch eine Gefahr dar, weil sie jederzeit wieder zurückkommen konnten.zollagent » Mi 10. Aug 2011, 13:54 hat geschrieben: Auch so einer sollte erkennen, daß weglaufende Gauner keine gegenwärtige Gefahr mehr darstellen.
Re: Einbrecher erschossen
Nö.zollagent » Mi 10. Aug 2011, 13:53 hat geschrieben: Dann ist die Gefahr ziemlich groß, daß tatsächlich mal auf jemanden geschossen wird, der nichts böses im Sinn hat und deshalb hätte man dem Rentner die Knarre entziehen sollen.
Denn der Rentner hat die ganzen Jahre auf Niemanden geschossen, nur auf den Gewaltverbrecher. Und da hätte es jeder Polizist auch getan.
.
""Political correctness" sollte das Unwort des Jahrzehnts werden!"
Re: Einbrecher erschossen
Eindeutig Ja!zollagent » Mi 10. Aug 2011, 09:41 hat geschrieben:Ist denn der Angriff noch gegenwärtig, wenn die Täter bereits fliehen?
Solange die Täter noch im Besitz der Beute sind ist der Angriff (auf das Eigentum) noch gegenwärtig. In der Jackentasche des Getöteten wurde die Geldbörse des Rentners mit 2.000€ gefunden. Da ist die Rechtslage eigentlich eindeutig...
Re: Einbrecher erschossen
Auch das Eigentum ist ein geschütztes Rechtsgut! Solange ein Angreifer mit der Beute flüchtet ist der Angriff nicht beendet. Ich habe jetzt keine Lust die Rechtsprechung dazu zu durchwühlen. Falls es dich wirklich interessiert hier mal ein Ausgagspunkt: http://dejure.org/gesetze/StGB/32.htmlzollagent » Mi 10. Aug 2011, 14:07 hat geschrieben:Das hätte ich aber doch gern anhand eines Urteils im vergleichbaren Fall oder einem zur Anwendung kommenden Rechtskommentar belegt. Ein Angriff ist nach der mir bekannten Rechtsprechung nur so lange gegenwärtig, wie sich ein Angreifer gegen eine Person oder ein Rechtsgut wendet. Wenn erkennbar der Angreifer flüchtet, ist der Angriff nicht mehr gegenwärtig und damit Notwehr nicht mehr gegeben.
Ansonsten kann man zur Not auch mal bei Wikipedia nachlesen.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sieht das übrigens genauso: "Die Beute war noch nicht sichergestellt, der Raub zum Zeitpunkt der Schüsse also gegenwärtig" (zitiert nach taz-Artikel). Die Ermittlungen gegen den Rentner wurden daher auch eingestellt.
Zuletzt geändert von DK2008 am Mittwoch 10. August 2011, 18:45, insgesamt 3-mal geändert.
Re: Einbrecher erschossen
Thema lautet "Einbrecher erschossen". Nichts zu danken.Cattrell » Mi 10. Aug 2011, 13:26 hat geschrieben: Das war kein Einbruch, sondern ein Raubüberfall.![]()
Thema - wie immer - verfehlt!![]()

Dann geh mal mit gutem beispiel voran, großer schweiger!Empfehle peinlich berührtes Schweigen.
- USA TOMORROW
- Beiträge: 41859
- Registriert: Sonntag 1. Juni 2008, 21:40
- user title: PRO LIFE
- Wohnort: Lower Saxony
Re: Einbrecher erschossen
Und mehr als die Überschrift liest du nicht, bevor du deine unsinnigen Kommetare ins Forum rotzt?Tantris » 10. Aug 2011, 22:41 hat geschrieben:
Thema lautet "Einbrecher erschossen". Nichts zu danken.

Zuletzt geändert von USA TOMORROW am Mittwoch 10. August 2011, 23:44, insgesamt 1-mal geändert.
"It is incorrect to say that biological data cannot be decisive. It is scientifically correct to say that an individual human life begins at conception."
Professor Micheline Matthews-Roth
Professor Micheline Matthews-Roth
Re: Einbrecher erschossen
Das sagt der richtige!usaTomorrow » Mi 10. Aug 2011, 23:44 hat geschrieben: Und mehr als die Überschrift liest du nicht, bevor du deine unsinnigen Kommetare ins Forum rotzt?
Mein einzeiliger freund, es ist nicht mein fehler, wenn hier das thema verfehlt wird.
- USA TOMORROW
- Beiträge: 41859
- Registriert: Sonntag 1. Juni 2008, 21:40
- user title: PRO LIFE
- Wohnort: Lower Saxony
Re: Einbrecher erschossen
Aus dem Link im Eingangsbeitrag:Tantris » 10. Aug 2011, 23:50 hat geschrieben:
Das sagt der richtige!
Mein einzeiliger freund, es ist nicht mein fehler, wenn hier das thema verfehlt wird.
Das ist hier das Thema.Bei einem Raubüberfall auf einen Rentner im niedersächsischen Sittensen ist ein mutmaßlicher Täter getötet worden.

"It is incorrect to say that biological data cannot be decisive. It is scientifically correct to say that an individual human life begins at conception."
Professor Micheline Matthews-Roth
Professor Micheline Matthews-Roth
Re: Einbrecher erschossen
Also, der titel ist ne mogelpackung?usaTomorrow » Do 11. Aug 2011, 00:00 hat geschrieben: Aus dem Link im Eingangsbeitrag:
Das ist hier das Thema.
Meinetwegen!
Beim räuber erschiessen ist die sache halt noch etwas schwieriger. Man muss seine knarre nicht nur im haus haben, sondern immer dabei und griffbereit.
Vielleicht gabs doch zuviele western im TV ?
- USA TOMORROW
- Beiträge: 41859
- Registriert: Sonntag 1. Juni 2008, 21:40
- user title: PRO LIFE
- Wohnort: Lower Saxony
Re: Einbrecher erschossen
Es geht hier doch um einen konkreten Fall. Was soll der mit Western im TV zu tun haben?Tantris » 11. Aug 2011, 00:08 hat geschrieben: Beim räuber erschiessen ist die sache halt noch etwas schwieriger. Man muss seine knarre nicht nur im haus haben, sondern immer dabei und griffbereit.
Vielleicht gabs doch zuviele western im TV ?

"It is incorrect to say that biological data cannot be decisive. It is scientifically correct to say that an individual human life begins at conception."
Professor Micheline Matthews-Roth
Professor Micheline Matthews-Roth
Re: Einbrecher erschossen
Diese Argumentation zieht nicht, sondern ließe der Paranoia freien Lauf "da draußen sind ja welche, die mich jederzeit überfallen könnten". Das Notwehrrecht spricht nicht umsonst von einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff und nicht von einem möglicherweise in der Zukunft liegenden rechtswidrigen Angriff. Präventivschläge sind keine Notwehr!Cattrell » Mi 10. Aug 2011, 14:12 hat geschrieben: Die Bande, die ihm mit dem Tod bedroht hat, war immer noch anwesend, auch wenn sie sich gerade zurückzog; für den gehbehinderten Rentner stellten sie immer noch eine Gefahr dar, weil sie jederzeit wieder zurückkommen konnten.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
Re: Einbrecher erschossen
@Catrell schrieb: "...Das mag bei Polizisten so sein, aber nicht bei einem eben von mehreren Tätern mit dem Tod bedrohten gehbehinderten Rentner. Bitte mitdenken!..."Dampflok » Mi 10. Aug 2011, 14:12 hat geschrieben:
Nö.
Denn der Rentner hat die ganzen Jahre auf Niemanden geschossen, nur auf den Gewaltverbrecher. Und da hätte es jeder Polizist auch getan.
.
Er geht also auch von einer gewissen Tatterigkeit aus, so daß man nicht mehr davon ausgehen kann, daß dieser Mann mit seiner Waffe keine Gefahr für Dritte mehr wäre. Also wäre aufgrund des physischen und psychischen Zustands dieses Mannes ein Entzug des Waffenscheins und der Waffe gerechtfertigt. Der ist, legt man diese Beschreibung zugrunde, genauso waffenuntüchtig, wie ein Mann ab einem gewissen Zustand verkehrsuntüchtig sein kann. Auch dann entzieht man die Erlaubnis, ein Fahrzeug zu führen.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
Re: Einbrecher erschossen
Auch das ist eine höchst fragwürdige Rechtsposition. Damit könnte z.B. ein tätlicher Angriff auf einen Finder gerechtfertigt werden, wenn der Verlierer nicht mehr weiß, wo ihm seine Geldbörse abhanden kam. Ein Angriff ist immer nur dann gegenwärtig, wenn, wie der Begriff schon sagt, ein gegenwärtiger Zugriff auf eine Person oder ein Rechtsgut stattfindet. Ist das Eigentum (auch illegal) schon im Besitz des Täters, kann man nicht mehr von einem gegenwärtigen Angriff sprechen. Denn der ist dann beendet.DK2008 » Mi 10. Aug 2011, 18:32 hat geschrieben: Eindeutig Ja!
Solange die Täter noch im Besitz der Beute sind ist der Angriff (auf das Eigentum) noch gegenwärtig. In der Jackentasche des Getöteten wurde die Geldbörse des Rentners mit 2.000€ gefunden. Da ist die Rechtslage eigentlich eindeutig...
Das Erschießen des Täters in diesem Stadium der vollendeten Tat ist nicht mehr durch Notwehr gedeckt, wenn nicht stichhaltige Gründe darauf hindeuten, daß der Täter noch einmal gegen den Bestohlenen oder seine Rechtsgüter vorgehen will. Es ist schlichte Selbstjustiz.
Zuletzt geändert von zollagent am Donnerstag 11. August 2011, 11:57, insgesamt 1-mal geändert.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
Re: Einbrecher erschossen
Du hast nicht nur keine Lust, du hast schlicht keine Grundlage für diese Behauptung. Der Paragraph 32 STGB deckt keine Selbstjustiz. Dieser Link ist also nichts als eine Verlegenheitsaussage. Die Aussage der Staatsanwaltschaft hierbei ist fragwürdig, denn wenn "die Sicherstellung" der gestohlenen Gegenstände eine Voraussetzung für eine Beendigung eines gegenwärtigen Angriffs sei, dann hätten wir wieder Justizzustände wie im Wilden Westen, wo man Pferdediebe noch Jahre nach dem Diebstahl aufhängen konnte. Und da offenbar die Klageerzwingung vom Gericht nicht abgelehnt wurde, sieht die Justiz durchaus Fragwürdiges an dieser Rechtsposition.DK2008 » Mi 10. Aug 2011, 18:43 hat geschrieben: Auch das Eigentum ist ein geschütztes Rechtsgut! Solange ein Angreifer mit der Beute flüchtet ist der Angriff nicht beendet. Ich habe jetzt keine Lust die Rechtsprechung dazu zu durchwühlen. Falls es dich wirklich interessiert hier mal ein Ausgagspunkt: http://dejure.org/gesetze/StGB/32.html
Ansonsten kann man zur Not auch mal bei Wikipedia nachlesen.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sieht das übrigens genauso: "Die Beute war noch nicht sichergestellt, der Raub zum Zeitpunkt der Schüsse also gegenwärtig" (zitiert nach taz-Artikel). Die Ermittlungen gegen den Rentner wurden daher auch eingestellt.
Zuletzt geändert von zollagent am Donnerstag 11. August 2011, 12:03, insgesamt 2-mal geändert.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
Re: Einbrecher erschossen
Offenbar besitzt die Staatsanwaltschaft eine andere Rechtsauffassung und hat das Verfahren eingestellt.zollagent » Do 11. Aug 2011, 11:55 hat geschrieben:Ein Angriff ist immer nur dann gegenwärtig, wenn, wie der Begriff schon sagt, ein gegenwärtiger Zugriff auf eine Person oder ein Rechtsgut stattfindet. Ist das Eigentum (auch illegal) schon im Besitz des Täters, kann man nicht mehr von einem gegenwärtigen Angriff sprechen. Denn der ist dann beendet.
Vielleicht ein Grund deine Position zu überdenken...?
Die Klageerzwingung wurde vor Gericht noch gar nicht verhandelt! Bisher wurde seitens des Anwalts der Familie nur eine Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft eingereicht.zollagent » Do 11. Aug 2011, 11:55 hat geschrieben:Und da offenbar die Klageerzwingung vom Gericht nicht abgelehnt wurde, sieht die Justiz durchaus Fragwürdiges an dieser Rechtsposition.
Re: Einbrecher erschossen
Wenn du irgendwas nicht verstehst, streng dich besser nicht erst an. Es klappt ja doch nicht. Geniesse das leben einfach so.usaTomorrow » Do 11. Aug 2011, 00:50 hat geschrieben: Es geht hier doch um einen konkreten Fall. Was soll der mit Western im TV zu tun haben?
Re: Einbrecher erschossen
Der Raubüberfall war gegenwärtig, die Täter waren noch anwesend - oder willst Du behaupten, der gehbehinderte Rentner hätte die jugendlichen Täter verfolgt und dann einen von ihnen präventiv erschossen? Jetzt hör aber auf, auch Blödsinn hat Grenzen! Du hörst Dich schon fast wie Tantris an...zollagent » Do 11. Aug 2011, 11:47 hat geschrieben:
Diese Argumentation zieht nicht, sondern ließe der Paranoia freien Lauf "da draußen sind ja welche, die mich jederzeit überfallen könnten". Das Notwehrrecht spricht nicht umsonst von einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff und nicht von einem möglicherweise in der Zukunft liegenden rechtswidrigen Angriff. Präventivschläge sind keine Notwehr!
