Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

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conscience
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von conscience »

Senexx hat geschrieben:(06 Sep 2020, 13:41)

Welche Vorschrift verbietet es denn, einen solchen beschrifteten Davidstern zu tragen?
Kein Feingefühl ?

So was ist eine ganz unappetitliche Aktion und zeugt von einem mangelnden Geschichtsverständnis und fehlenden Anstand.
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Senexx »

Kritikaster hat geschrieben:(06 Sep 2020, 13:44)

Schiere Provokation verdient in diesem Forum lediglich, als solche benannt zu werden. Ist hiermit geschehen.

Erwarte also besser keine weitergehende Antwort.
Was für eine Provokation?

Ich interessiere mich für die rechtliche Grundlage. Danach habe ich selber gesucht. Da ich keine fand, dachte ich, Sie wüssten vielleicht mehr.

PS: Ich finde das Tragen eines solchen Sterns übrigens nicht gut. Dass ich das auch noch extra betonen muss, um nicht Gefahr zu laufen, böswillig missinterpretiert und dann womöglich auch noch sanktioniert zu werden, zeigt den erbärmlichen Stand der Diskussionskultur hier.
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Kritikaster »

conscience hat geschrieben:(06 Sep 2020, 13:49)

Kein Feingefühl ?

So was ist eine ganz unappetitliche Aktion und zeugt von einem mangelnden Geschichtsverständnis und fehlenden Anstand.
Reine Provokation eben. Verhöhnung von Millionen Opfern des Naziregimes.
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Keinen_Faschismus! »

Kritikaster hat geschrieben:(06 Sep 2020, 13:13)
Das kann aber nur ein Teil der Aufgabe sein.

Ich will mal hoffen, auch Träger des Davidsterns mit der Aufschrift "ungeimpft" gehören für Dich ebenso aus dem Verkehr gezogen. Das hätte ich nämlich eigentlich auch so erwartet.
Aus dem Verkehr ziehen wird nicht möglich sein. Ist auch bei den Reichsflaggenträgern leider nicht machbar.
Aber ein besonderes Augenmerk auf diese Leute haben würde ich schon erwarten.
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Kritikaster »

Keinen_Faschismus! hat geschrieben:(06 Sep 2020, 14:25)

Aus dem Verkehr ziehen wird nicht möglich sein. Ist auch bei den Reichsflaggenträgern leider nicht machbar.
Aber ein besonderes Augenmerk auf diese Leute haben würde ich schon erwarten.
Das ist ein Anfang.
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Tom Bombadil »

Senexx hat geschrieben:(06 Sep 2020, 13:41)

Welche Vorschrift verbietet es denn, einen solchen beschrifteten Davidstern zu tragen?
Mindestens der letzte Funken Anstand verbietet es, so einen Stern zu tragen, die Shoa taugt nicht als Vehikel für solche Aussagen. Für mich grenzt das an Holocaustrelativierung, "Impfgegner" werden nicht ansatzweise so behandelt wie die Juden im Dritten Reich.
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von naddy »

Senexx hat geschrieben:(06 Sep 2020, 13:49)

Ich interessiere mich für die rechtliche Grundlage. Danach habe ich selber gesucht. Da ich keine fand, dachte ich, Sie wüssten vielleicht mehr.

PS: Ich finde das Tragen eines solchen Sterns übrigens nicht gut.
Aus erweiterter juristischer Sicht fällt das Tragen dieses Sterns möglicherweise unter § 86a StGB, denn er wurde von den Nationalsozialisten eingeführt, wenn auch negativ konnotiert. Die endgültige Auslegung bliebe einer Entscheidung des BVerfG vorbehalten, falls jemand den Klageweg beschreiten sollte.
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McKnee
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von McKnee »

naddy hat geschrieben:(06 Sep 2020, 16:33)

Aus erweiterter juristischer Sicht fällt das Tragen dieses Sterns möglicherweise unter § 86a StGB, denn er wurde von den Nationalsozialisten eingeführt, wenn auch negativ konnotiert. Die endgültige Auslegung bliebe einer Entscheidung des BVerfG vorbehalten, falls jemand den Klageweg beschreiten sollte.
Eigentlich muss die Legislative das Verbot erst beschliessen und verkünden, sonst gibt es kein Verfahren.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Senexx »

naddy hat geschrieben:(06 Sep 2020, 16:33)

Aus erweiterter juristischer Sicht fällt das Tragen dieses Sterns möglicherweise unter § 86a StGB, denn er wurde von den Nationalsozialisten eingeführt, wenn auch negativ konnotiert. Die endgültige Auslegung bliebe einer Entscheidung des BVerfG vorbehalten, falls jemand den Klageweg beschreiten sollte.
Ich glaube nicht, dass der zitierte Paragraph einschlägig ist. Er ist kein Zeichen einer verfassungswidrigen Organisation, sondern beruhte auf einer Polizeiverordnung.
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naddy
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von naddy »

McKnee hat geschrieben:(06 Sep 2020, 16:37)

Eigentlich muss die Legislative das Verbot erst beschliessen und verkünden, sonst gibt es kein Verfahren.
§ 86a StGB verbietet grundsätzlich das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Es wäre also nur zu entscheiden, ob der Stern von dieser Kategorie umfaßt wird, denn er war ja kein Kennzeichnung der Nationalsozialisten, sondern deren Opfer. Soweit mir bekannt gibt es bisher keine Entscheidung des BVerfG über einen derartigen Präzedenzfall.
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Vongole »

naddy hat geschrieben:(06 Sep 2020, 16:49)

§ 86a StGB verbietet grundsätzlich das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Es wäre also nur zu entscheiden, ob der Stern von dieser Kategorie umfaßt wird, denn er war ja kein Kennzeichnung der Nationalsozialisten, sondern deren Opfer. Soweit mir bekannt gibt es bisher keine Entscheidung des BVerfG über einen derartigen Präzedenzfall.
Bayern hat entschieden, dass Tragen dieser Sterne als Volksverhetzung einzustufen und verbietet es in den bayr. Auflageverfügungen.
https://www.domradio.de/themen/judentum ... gner-demos
Die übrigen Bundesländer sollten sich dem unbedingt anschließen.
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Senexx »

Vongole hat geschrieben:(06 Sep 2020, 16:57)

Bayern hat entschieden, dass Tragen dieser Sterne als Volksverhetzung einzustufen und verbietet es in den bayr. Auflageverfügungen.
https://www.domradio.de/themen/judentum ... gner-demos
Die übrigen Bundesländer sollten sich dem unbedingt anschließen.
Ich glaube nicht, dass das gerichtsfest wäre.
Skeptiker

Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Skeptiker »

Vongole hat geschrieben:(06 Sep 2020, 16:57)

Bayern hat entschieden, dass Tragen dieser Sterne als Volksverhetzung einzustufen und verbietet es in den bayr. Auflageverfügungen.
https://www.domradio.de/themen/judentum ... gner-demos
Die übrigen Bundesländer sollten sich dem unbedingt anschließen.
Ich erkenne im Tragen eines solchen Sternes eine ungerechtfertigte und vollkommen geschmacklose Gleichsetzung der eigenen Bewegung mit Opfern des Nationalsozialismusses.

Ich habe allerdings Probleme darin eine Volksverhetzung zu sehen. Wie genau begründet sich der Vorwurf?
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Senexx »

Skeptiker hat geschrieben:(06 Sep 2020, 17:09)

Ich erkenne im Tragen eines solchen Sternes eine ungerechtfertigte und vollkommen geschmacklose Gleichsetzung der eigenen Bewegung mit Opfern des Nationalsozialismusses.

Zweifellos ist dies geschmacklos und starker Tobak.

Aber eine Gleichsetzung kann ich darin nicht erkennen.

Es ist doch eher ein Protest gegen die eigene öffentliche Brandmarkung, z. B. die Bezeichnung als Covidioten.

Politische Auseinandersetzung ist nun mal heftig.

In F oder I würde das niemand kümmern.
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von McKnee »

naddy hat geschrieben:(06 Sep 2020, 16:49)

§ 86a StGB verbietet grundsätzlich das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Es wäre also nur zu entscheiden, ob der Stern von dieser Kategorie umfaßt wird, denn er war ja kein Kennzeichnung der Nationalsozialisten, sondern deren Opfer. Soweit mir bekannt gibt es bisher keine Entscheidung des BVerfG über einen derartigen Präzedenzfall.
Darunter fallen nicht automatisch Zeichen, die nicht grundsätzlich als "Firmenlogo" genutzt werden.

Für ein rechtskonformes Verbot muss das Zeichen präzise beschrieben und bezeichnet werden. Bei den Rockern hat man da schon eklatante Fehler gemacht. Die Rechten würden damit anders umgehen.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Senexx »

Im Reichtagswahlkampf ließ das Zentrum Wahlplakate plakatieren, die Jesus ans Hakenkreuz genagelt darstellten.

Nach der hiesigen Logik wäre das eine Verächtlichmachung des Katholizismus.
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Vongole »

Skeptiker hat geschrieben:(06 Sep 2020, 17:09)

Ich erkenne im Tragen eines solchen Sternes eine ungerechtfertigte und vollkommen geschmacklose Gleichsetzung der eigenen Bewegung mit Opfern des Nationalsozialismusses.

Ich habe allerdings Probleme darin eine Volksverhetzung zu sehen. Wie genau begründet sich der Vorwurf?
Ich nehme an, dass sich die bayerischische Justiz auf diesen Paragraphen (Abs.1-2) beruft:
https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html
Mit ein wenig Geschichtskenntnis, Kombinationsgabe und Einfühlungsvermögen wird der Zusammenhang klar.
Ob Gerichte dem folgen, bleibt abzuwarten, zumindest die Verbote auch in anderen Städten sind offenbar gerichtsfest.
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Keinen_Faschismus! »

Vongole hat geschrieben:(06 Sep 2020, 16:57)
Bayern hat entschieden, dass Tragen dieser Sterne als Volksverhetzung einzustufen und verbietet es in den bayr. Auflageverfügungen.
https://www.domradio.de/themen/judentum ... gner-demos
Die übrigen Bundesländer sollten sich dem unbedingt anschließen.
Wenn das rechtlich wasserdicht ist, wäre das eine gute Option!
Bis zu fünf Jahren Haft sollte das Mütchen solcher mehr als geschmackloser „Demonstranten“ dann schon kühlen.
Ein solches Urteil spricht sich dann auch sicher schnell rum und der Spuk hat ein schnelles Ende.

Kann man nicht auch diese unsäglichen Schwarz-Weiß-Rot Flaggen im Rahmen von 86a verbieten?
Diese stehen doch klar für das Kaiserreich und dieses ist doch offensichtlich nicht mit unserer demokratischen Gesellschaft vereinbar?
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Skeptiker »

Vongole hat geschrieben:(06 Sep 2020, 17:33)
Ich nehme an, dass sich die bayerischische Justiz auf diesen Paragraphen (Abs.1-2) beruft:
https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html
Mit ein wenig Geschichtskenntnis, Kombinationsgabe und Einfühlungsvermögen wird der Zusammenhang klar.
Ob Gerichte dem folgen, bleibt abzuwarten, zumindest die Verbote auch in anderen Städten sind offenbar gerichtsfest.
Ich kenne den Paragraphen 130 StGb, aber ich kann darin keine Bezugnahme zum Tragen eines Davidsternes mit Aufschrift "Impfgegner" finden. In wiefern wird zum Hass gegen eine Bevökerungsgruppe aufgerufen? Was genau soll die Tat zur Volksverhetzung machen - rein juristisch betrachtet? Ich kann das einfach im Gesetzestext nicht finden. Daher ja die Frage, wer es mir erklären könnte.
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Schnitter »

Skeptiker hat geschrieben:(06 Sep 2020, 17:39)

Ich kenne den Paragraphen 130 StGb, aber ich kann darin keine Bezugnahme zum Tragen eines Davidsternes mit Aufschrift "Impfgegner" finden. In wiefern wird zum Hass gegen eine Bevökerungsgruppe aufgerufen? Was genau soll die Tat zur Volksverhetzung machen - rein juristisch betrachtet? Ich kann das einfach im Gesetzestext nicht finden. Daher ja die Frage, wer es mir erklären könnte.
Wahrscheinlich (3) oder (4).
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von conscience »

Schnitter hat geschrieben:(06 Sep 2020, 17:42)

Wahrscheinlich (3) oder (4).
Das könnte man so auslegen.
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Vongole »

Schnitter hat geschrieben:(06 Sep 2020, 17:42)

Wahrscheinlich (3) oder (4).
Ja, das kommt hinzu.
Am Yisrael Chai

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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Skeptiker »

Schnitter hat geschrieben:(06 Sep 2020, 17:42)

Wahrscheinlich (3) oder (4).
Hm, 3 vielleicht. In meinen Augen aber sehr weit hergeholt. Es wird ja nicht versucht zu verharmlosen, sondern man will ja umgekehrt das eigene Leid überhöhen.

Ich wäre da skeptisch, dass es das wirklich trifft. Geschmacklos auf jeden Fall, aber justiziabel - da hätte ich meine Zweifel.
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Skeptiker »

Vongole hat geschrieben:(06 Sep 2020, 17:49)

Ja, das kommt hinzu.
Wo hinzu? Bitte explizit die betreffende Passage nennen. Danke
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Schnitter »

Skeptiker hat geschrieben:(06 Sep 2020, 17:50)

Hm, 3 vielleicht. In meinen Augen aber sehr weit hergeholt. Es wird ja nicht versucht zu verharmlosen, sondern man will ja umgekehrt das eigene Leid überhöhen.

Ich wäre da skeptisch, dass es das wirklich trifft. Geschmacklos auf jeden Fall, aber justiziabel - da hätte ich meine Zweifel.
Wegen mir müssen solche Idioten nicht bestraft werden.

Ich glaube die haben schon genug andere Probleme.
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Keinen_Faschismus! »

Skeptiker hat geschrieben:(06 Sep 2020, 17:50)
Hm, 3 vielleicht. In meinen Augen aber sehr weit hergeholt. Es wird ja nicht versucht zu verharmlosen, sondern man will ja umgekehrt das eigene Leid überhöhen.
Das festzustellen ist Sache von Gerichten.

Bei einem entsprechenden politischen Willen kann die Staatsanwaltschaft da jetzt schon aktiv werden. Die Beweisbilder sind ja schon da.

Worauf warten also die Staatsanwaltschaften?
Je früher da ein entsprechendes Urteil da ist, desto früher ist dieser Spuk wieder vorbei!
Keinen_Faschismus!

Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Keinen_Faschismus! »

Schnitter hat geschrieben:(06 Sep 2020, 17:54)
Wegen mir müssen solche Idioten nicht bestraft werden.

Ich glaube die haben schon genug andere Probleme.
Ich gehe auch davon aus, dass Nazis generell Probleme in ihrem Leben haben.
Ist das aber ihrer Meinung nach ein Grund ihnen Straftaten durchgehen zu lassen?
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Vongole »

Skeptiker hat geschrieben:(06 Sep 2020, 17:51)

Wo hinzu? Bitte explizit die betreffende Passage nennen. Danke
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost."

Ich nehme mal an, dass du das erkennen kannst.
Meines Erachtens greift auch die böswillige Verächtlichmachung (Abs.1-2), denn das Tragen eine gelben Sterns mit der Aufschrift "Impfgegner" ist Verhöhnung pur aller Holocaust-Opfer.
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Senexx »

Vongole hat geschrieben:(06 Sep 2020, 18:06)

Ich nehme mal an, dass du das erkennen kannst.
Meines Erachtens greift auch die böswillige Verächtlichmachung (Abs.1-2), denn das Tragen eine gelben Sterns mit der Aufschrift "Impfgegner" ist Verhöhnung pur aller Holocaust-Opfer.
Das ist Ihre persönliche Meinung.

Stellen Sie einfach Strafanzeige. Und fechten Sie es durch.
Keinen_Faschismus!

Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Keinen_Faschismus! »

Vongole hat geschrieben:(06 Sep 2020, 18:06)

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost."

Ich nehme mal an, dass du das erkennen kannst.
Meines Erachtens greift auch die böswillige Verächtlichmachung (Abs.1-2), denn das Tragen eine gelben Sterns mit der Aufschrift "Impfgegner" ist Verhöhnung pur aller Holocaust-Opfer.
Danke!

Ich finde es gut dass die Politik hier durchgreifen will, aber!
Wo bleiben die Taten? Wo bleiben entsprechende Urteile?
Es gibt genug Bilder um eine Strafverfolgung aufnehmen zu können.
Wird die Staatsanwaltschaft hier von der CSU zurückgehalten?
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Schnitter »

Sehe gerade dass der Neonazi Sven Liebich die Sterne bedruckt auf beliebige Kleidungsstücke online vertreibt.

Neben anderen Geschmacklosigkeiten versteht sich.

Also das halte ich dann doch für höchst grenzwertig.
Keinen_Faschismus!

Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Keinen_Faschismus! »

Schnitter hat geschrieben:(06 Sep 2020, 18:28)
Sehe gerade dass der Neonazi Sven Liebich die Sterne bedruckt auf beliebige Kleidungsstücke online vertreibt.

Neben anderen Geschmacklosigkeiten versteht sich.

Also das halte ich dann doch für höchst grenzwertig.
Der wäre doch ein schöner Präzedenzfall für eine entsprechende Klage nach 130 StgB :)
Skeptiker

Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Skeptiker »

Vongole hat geschrieben:(06 Sep 2020, 18:06)

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost."

Ich nehme mal an, dass du das erkennen kannst.
Meines Erachtens greift auch die böswillige Verächtlichmachung (Abs.1-2), denn das Tragen eine gelben Sterns mit der Aufschrift "Impfgegner" ist Verhöhnung pur aller Holocaust-Opfer.
Ich sehe darin weder eine Verächtlichmachung, noch eine Verharmlosung - ich sehe darin eine Anmaßung und Geschmacklosigkeit.

Meiner Einschätzung nach ist das juristisch so nicht haltbar. Aber das müssen dann Juristen entscheiden.
Senexx

Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Senexx »

Schnitter hat geschrieben:(06 Sep 2020, 18:28)

Sehe gerade dass der Neonazi Sven Liebich die Sterne bedruckt auf beliebige Kleidungsstücke online vertreibt.

Neben anderen Geschmacklosigkeiten versteht sich.

Also das halte ich dann doch für höchst grenzwertig.
Sie machen PR für den.

Ich habe doch jetzt glatt gegoogelt und bin auf seinen Shop gestoßen.

Er betreibt auch gelbe Sterne mit der Beschriftung "Jude", zum Überleben der "ungeimpft" - Aufkleber, falls ein Bußgeld droht.

Kreativ scheint er ja zu sein.
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von sünnerklaas »

Keinen_Faschismus! hat geschrieben:(06 Sep 2020, 18:33)

Der wäre doch ein schöner Präzedenzfall für eine entsprechende Klage nach 130 StgB :)
Nein, das ist geschickt inszeniert. Man kapert einfach die Shoah für eigene Zwecke: die Deutschen wären "Die Neuen Juden". Daraus wird ein Opfermythos abgeleitet.
Im Grunde ist es eine Verhöhnung der Opfer der NS-Gewaltdiuktatur. Genauso, wie manche nicht müde werden, die Opfer der Stasi in der DDR zu verhöhnen, indem sie behaupten, die Bundesrepublik sei "Die Neue DDR".
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von McKnee »

Der Davidstern ist kein verbotenes Kennzeichen und bevor dies strafrechtlich relevant wird, muss dies erst öffentlich bekannt gemacht werden, nachdem es begründet und beschlossen wurde.

Vorher gibt es auch kein Verfahren und damit keine richterliche Entscheidung.
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Ebiker »

sünnerklaas hat geschrieben:(06 Sep 2020, 19:35)

Nein, das ist geschickt inszeniert. Man kapert einfach die Shoah für eigene Zwecke: die Deutschen wären "Die Neuen Juden". Daraus wird ein Opfermythos abgeleitet.
Im Grunde ist es eine Verhöhnung der Opfer der NS-Gewaltdiuktatur. Genauso, wie manche nicht müde werden, die Opfer der Stasi in der DDR zu verhöhnen, indem sie behaupten, die Bundesrepublik sei "Die Neue DDR".
Die Opfer der Stasidiktatur fühlen sich mehr verhöhnt wenn sie sehen wie ihre ehemaligen Peiniger wieder an den Schaltstellen der Macht sitzen.
Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand behalten W.U.
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Vongole »

McKnee hat geschrieben:(06 Sep 2020, 19:44)

Der Davidstern ist kein verbotenes Kennzeichen und bevor dies strafrechtlich relevant wird, muss dies erst öffentlich bekannt gemacht werden, nachdem es begründet und beschlossen wurde.

Vorher gibt es auch kein Verfahren und damit keine richterliche Entscheidung.
Dass es nicht um den Davidstern als solchen dreht, hast du aber mitbekommen?
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Skeptiker »

McKnee hat geschrieben:(06 Sep 2020, 19:44)

Der Davidstern ist kein verbotenes Kennzeichen und bevor dies strafrechtlich relevant wird, muss dies erst öffentlich bekannt gemacht werden, nachdem es begründet und beschlossen wurde.

Vorher gibt es auch kein Verfahren und damit keine richterliche Entscheidung.
Die Diskussion dreht sich aber um die Auslegung der Nutzung des Davidsterns zum Zwecke der Volksverhetzung. Es geht also weniger um §86a Stgb als um §130 Stgb. Meine Meinung dazu hatte ich ja geschrieben.
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von McKnee »

Vongole hat geschrieben:(06 Sep 2020, 19:50)

Dass es nicht um den Davidstern als solchen dreht, hast du aber mitbekommen?
Ja, aber auch und darauf habe ich geantwortet. Jedoch ist die 130er Diskussion ebenfalls absurd. Eine Interpretation eines potentiellen Motivs, welches möglich erscheint.

Wenn es keine Aktion gibt, die eine konkrete Tatbestandsverwirklichung objektiv nachvollziehbar macht, kann der 130 hier nicht greifen. Noch dazu gibt es zu viele objektive Faktoren, die gegen ein Tatbestandsverwirklichung sprechen.

Nur weil ein potentieller oder bekannter Rechter in dem Kontext der Verfolgung einer Minderheit durch den Staat einen Davidstern trägt, dürfte dies nicht tatbestandsmäßig sein.
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Liberty »

sünnerklaas hat geschrieben:(06 Sep 2020, 19:35)
Genauso, wie manche nicht müde werden, die Opfer der Stasi in der DDR zu verhöhnen, indem sie behaupten, die Bundesrepublik sei "Die Neue DDR".
Der Gedanke ist ja auch nicht so ganz abwegig, wenn alte SED-Kader wie Herr Geisel an den Hebeln der Macht sitzen und versuchen eigenmächtig Grundrechte in Berlin ausser Kraft zu setzen, weil er Angst vor Bürgerprotesten gegen die sozialistische Regierungspolitik hat.
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von sünnerklaas »

Ebiker hat geschrieben:(06 Sep 2020, 19:48)

Die Opfer der Stasidiktatur fühlen sich mehr verhöhnt wenn sie sehen wie ihre ehemaligen Peiniger wieder an den Schaltstellen der Macht sitzen.
Die aktiven Peiniger des MfS haben das Rentenalter schon lange überschritten. Die Stasi ist vor 30 Jahren abgetreten. In den Stasiknästen waren Hauptamtliche des MfS tätig. Welcher ehemalige Hauptamtliche des MfS ist heute noch an irgendeinem Schalthebel der Macht?
Zuletzt geändert von sünnerklaas am Sonntag 6. September 2020, 20:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von McKnee »

Skeptiker hat geschrieben:(06 Sep 2020, 19:54)

Die Diskussion dreht sich aber um die Auslegung der Nutzung des Davidsterns zum Zwecke der Volksverhetzung. Es geht also weniger um §86a Stgb als um §130 Stgb. Meine Meinung dazu hatte ich ja geschrieben.
Es ging sowohl als auch und meine juristische Meinung dazu habe ich dargelegt. Meine persönliche Meinung ist, dass das Tragen eine Verhöhnung des Leids von Millionen Menschen ist. Die aber leider nicht justiziabel ist.

Anders wäre es, wenn Covid als Alternative zum Holocaust propagiert würde.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

.....er wusste es :D
Liberty
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Liberty »

Vongole hat geschrieben:(06 Sep 2020, 18:06)
Meines Erachtens greift auch die böswillige Verächtlichmachung (Abs.1-2), denn das Tragen eine gelben Sterns mit der Aufschrift "Impfgegner" ist Verhöhnung pur aller Holocaust-Opfer.
Die grösste Verhöhnung aller Holocaust-Opfer und überhaupt aller Opfer des NS-Regimes ist die permanente Nazi-Keule der Einheitsparteien und ihrer Mainstream-Medien gegen alle Andersdenkenden.
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conscience
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von conscience »

Liberty hat geschrieben:(06 Sep 2020, 20:04)

Die grösste Verhöhnung aller Holocaust-Opfer und überhaupt aller Opfer des NS-Regimes ist die permanente Nazi-Keule der Einheitsparteien und ihrer Mainstream-Medien gegen alle Andersdenkenden.
Welcher Verschwörungstheorie gehörst Du denn an ?
Skeptiker

Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Skeptiker »

McKnee hat geschrieben:(06 Sep 2020, 20:02)

Es ging sowohl als auch und meine juristische Meinung dazu habe ich dargelegt. Meine persönliche Meinung ist, dass das Tragen eine Verhöhnung des Leids von Millionen Menschen ist. Die aber leider nicht justiziabel ist.

Anders wäre es, wenn Covid als Alternative zum Holocaust propagiert würde.
Ich sehe darin keine Verhöhnung, aber eine geschmacklose und anmaßende Instrumentalisierung. Im Ergebnis scheinen wir uns einig zu sein.
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Elmar Brok »

Liberty hat geschrieben:(06 Sep 2020, 20:04)

Die grösste Verhöhnung aller Holocaust-Opfer und überhaupt aller Opfer des NS-Regimes ist die permanente Nazi-Keule der Einheitsparteien und ihrer Mainstream-Medien gegen alle Andersdenkenden.
Krass, dass du dich scheinbar dazu gezwungen siehst, selbst so ein Verhalten noch relativieren zu müssen. Da kommen dunkle Abgründe zum Vorschein.
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McKnee
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von McKnee »

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wollten die Verkäufer mit dem Hemd gegen das Raucherschutzgesetz protestieren. Es sei ihnen aber nicht darauf angekommen, Juden zu beschimpfen. Daher bestehe kein Verdacht der Volksverhetzung. Ein förmliches Ermittlungsverfahren werde nicht eingeleitet.

https://m.focus.de/politik/deutschland/ ... 33425.html
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

.....er wusste es :D
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Sören74 »

Ebiker hat geschrieben:(06 Sep 2020, 19:48)

Die Opfer der Stasidiktatur fühlen sich mehr verhöhnt wenn sie sehen wie ihre ehemaligen Peiniger wieder an den Schaltstellen der Macht sitzen.
Zum Beispiel?
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Re: Berliner Innensenator verbietet zuvor genehmigte Demonstration.

Beitrag von Schnitter »

Liberty hat geschrieben:(06 Sep 2020, 20:04)

Die grösste Verhöhnung aller Holocaust-Opfer und überhaupt aller Opfer des NS-Regimes ist die permanente Nazi-Keule der Einheitsparteien und ihrer Mainstream-Medien gegen alle Andersdenkenden.
Neinazis "Andersdenkende" zu nennen ist auch nicht schlecht :-)
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