Skeptiker hat geschrieben:(06 Sep 2020, 17:51)
Wo hinzu? Bitte explizit die betreffende Passage nennen. Danke
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder
verharmlost."
Ich nehme mal an, dass du
das erkennen kannst.
Meines Erachtens greift auch die böswillige Verächtlichmachung (Abs.1-2), denn das Tragen eine gelben Sterns mit der Aufschrift "Impfgegner" ist Verhöhnung pur aller Holocaust-Opfer.