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Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 00:50
von K.-H. Hirmer
Wasteland hat geschrieben:Das glaube ich ungesehen. Allerdings sind Menschen für mich Psychopathen, die mit solch einem Kalkül und solcher Emotionslosigkeit andere Menschen massenhaft abmurksen egal aus welchem Leitmotiv.
Wirklich gestörte waren und sind nur wenige darunter. Die meisten (>90%), die bei sowas mitmachen, wollen einfach nur "Mainstream" sein und tun, was im allgemeinen Konsens als "richtig" betrachtet wird.
Wasteland hat geschrieben:Nenn es Sicherheitsverwahrung, wie bei Serienmördern oder anderen schwer gestörten. Da fällt natürlich die Lektion weg.
Dann bleibt also der Schutz des Täters vor der Begehung weiterer Straftaten der einzige Haftzweck für Höss. wasteland, ich muss ich Dich tadeln. Es wäre absolut unverhältnismäßig, Höss für die Verwirklichung dieses Schutzes einzusperren. Für diesen Schutz würde es völlig genügen, Höss gelegentlich zu überprüfen, was er so treibt. Geht er zur Arbeit? Welchen Umgang hat er? Sein Verbrechen, Kommandant des VL Auschwitz gewesen zu sein, hätte er nämlich in der Bundesrepublik gar nicht wiederholen können. (wir nehmen mal an, Höss wäre in unserer Gewalt gewesen) Mangels Gelegenheit. Wenn sichergestellt ist, dass keine weiteren Verbrechen dieser Art von ihm überhaupt verübt werden können, warum dann noch einsperren?
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 00:50
von Wasteland
usaToday hat geschrieben:
Was bringt es, wenn jemand der eh hinter Gittern sterben wird irgendwas lernt?
Bei besonders schweren Fällen ist von Rehabilitation abzusehen, das ist nunmal leider so.
Das muss im Einzelfall entschieden werden.
usaToday hat geschrieben:
Entweder ist es falsch jemanden gegen seinen Willen einzusperren oder nicht... Ein bisschen falsch gibt es nicht.

Du hast es wirklich drauf zu versuchen einem die Argumentation mit Einzeilern zu zersetzen. Zwischen Töten und Einsperren besteht für mich noch ein grosser Unterschied. Merke: Strafe ist nicht gleich Rache.
Wenn ich mich an jedem rächen würde der mir mal geschadet hat dann wäre ich mein Leben lang beschäftigt.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 00:53
von K.-H. Hirmer
ToughDaddy hat geschrieben:Tja und darum gibt es keine lebenslange Freiheitsstrafe, welche wirklich lebenslang ist, um den Lerneffekt eine Perspektive zu setzen bzw. jemanden zu entlassen, wenn er keine Gefahr mehr darstellt.
Weist Du einen Grund, warum wir dann die Bezeichnung "lebenslang" nicht aus dem §211 StGB herausnehmen?
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 00:54
von Wasteland
K.-H. Hirmer hat geschrieben:
Dann bleibt also der Schutz des Täters vor der Begehung weiterer Straftaten der einzige Haftzweck für Höss. wasteland, ich muss ich Dich tadeln. Es wäre absolut unverhältnismäßig, Höss für die Verwirklichung dieses Schutzes einzusperren. Für diesen Schutz würde es völlig genügen, Höss gelegentlich zu überprüfen, was er so treibt. Geht er zur Arbeit? Welchen Umgang hat er? Sein Verbrechen, Kommandant des VL Auschwitz gewesen zu sein, hätte er nämlich in der Bundesrepublik gar nicht wiederholen können. (wir nehmen mal an, Höss wäre in unserer Gewalt gewesen) Mangels Gelegenheit. Wenn sichergestellt ist, dass keine weiteren Verbrechen dieser Art von ihm überhaupt verübt werden können, warum dann noch einsperren?
Mit dem Argument könnte man auch Serienmörder wieder freilassen. Allerdings ist das allzu oft in die Hose gegangen, obwohl man versuchte sicher zu stellen, das sie keine Morde mehr begehen.
Daher bin ich für lebenslange Sicherheitsverwahrung solcher Menschen.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 01:01
von K.-H. Hirmer
Wasteland hat geschrieben:Mit dem Argument könnte man auch Serienmörder wieder freilassen. Allerdings ist das allzu oft in die Hose gegangen, obwohl man versuchte sicher zu stellen, das sie keine Morde mehr begehen.
Nein. Das ist falsch.
Ein Serienmörder braucht nur sich selbst, um das Verbrechen, dass mit der Haft verhindert werden soll, zu begehen. Bei Höss ist das anders. Der wurde nie dafür angeklagt oder verurteilt, weil er persönlich einem der Häftlinge etwas angetan hat.
Das Verbrechen, für das er gehenkt wurde war, dass er als Kommandant eines VL für die Massenmorde und sonstigen Verbrechen dort verantwortlich war. Das war der einzige Anklagepunkt.
Und um das Verbrechen wieder begehen zu können, hätte er tausende Leute rekrutieren müssen, 4,5 km² Land mit Gebäuden und Schuppen vollbauen müssen, etc.
Höss hätte -
im Gegensatz zum Serienmörder - keinerlei wie auch immer geartete Chance gehabt, sein Verbrechen zu wiederholen. Schon gar nicht, wenn die Polizei etwa alle halbe Jahre mal überprüft, was der so macht.
Warum also Höss dann einsperren?
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 01:17
von Wasteland
K.-H. Hirmer hat geschrieben:
Nein. Das ist falsch.
Ein Serienmörder braucht nur sich selbst, um das Verbrechen, dass mit der Haft verhindert werden soll, zu begehen. Bei Höss ist das anders. Der wurde nie dafür angeklagt oder verurteilt, weil er persönlich einem der Häftlinge etwas angetan hat.
Das Verbrechen, für das er gehenkt wurde war, dass er als Kommandant eines VL für die Massenmorde und sonstigen Verbrechen dort verantwortlich war. Das war der einzige Anklagepunkt.
Und um das Verbrechen wieder begehen zu können, hätte er tausende Leute rekrutieren müssen, 4,5 km² Land mit Gebäuden und Schuppen vollbauen müssen, etc.
Höss hätte - im Gegensatz zum Serienmörder - keinerlei wie auch immer geartete Chance gehabt, sein Verbrechen zu wiederholen. Schon gar nicht, wenn die Polizei etwa alle halbe Jahre mal überprüft, was der so macht.
Warum also Höss dann einsperren?
Ich verstehe schon worauf du hinauswillst. Eine Haftstrafe auch als Form von Rache für die unmenschlichen Handlungen einer Person. Für mich persönlich steht allerdings der Schutz der Gemeinschaft, ein möglicher Resozialisierungseffekt (bei Höss sicherlich nicht) oder eben die notgedrungene lebenslange Wegsperrung einzelner, bei schwerst soziopathischem Verhalten im Vordergrund. Bei einem Höss oder Amon Göth wäre für mich nie auszuschliessen das sie krankhafte Handlungen auch ohne den Hintergrund des organisierten Verbrechens begehen.
Sie hätten sich den Tod verdient, keine Frage, aber zugunsten der Grundsatzentscheidung die ich für mich treffe, das Töten falsch ist, würde ich da keine Ausnahme machen.
Wegsperren ist legitim, als Höchstform der Sanktionierung die nicht gewisse ethische Grundsätze verletzt.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 01:29
von K.-H. Hirmer
Wasteland hat geschrieben:Ich verstehe schon worauf du hinauswillst.
Das glaube ich Dir. Du windest Dich ja auch wie ein Aal.
Wasteland hat geschrieben:Für mich persönlich steht allerdings der Schutz der Gemeinschaft, ein möglicher Resozialisierungseffekt (bei Höss sicherlich nicht) oder eben die notgedrungene lebenslange Wegsperrung einzelner, bei schwerst soziopathischem Verhalten im Vordergrund.
Das von Höss gezeigte soziopathische Verhalten hätte mangels Möglichkeit der Wiederholung kein lebenslanges Wegsperren erfordert. Und das weist Du auch. Skrupellos ein VL führen kann man eben nur, wenn man ein VL hat.
Wasteland hat geschrieben:Bei einem Höss oder Amon Göth wäre für mich nie auszuschliessen das sie krankhafte Handlungen auch ohne den Hintergrund des organisierten Verbrechens begehen.
:lol: :lol: :lol:
Das is' ja toll! Lebenslange Haft, weil Wasteland etwas nicht völlig ausschließen kann!
Du wirst Dich mir sicher anschließen, dass ich bei Studenten der Islamwissenschaften nie völlig ausschließen werde, dass die sich als Selbstmordattentäter in die Luft sprengen.
Also Wasteland: Nix Hochzeit! Ab in den Knast!!
Wasteland hat geschrieben:Wegsperren ist legitim, als Höchstform der Sanktionierung die nicht gewisse ethische Grundsätze verletzt.
Ja. Vor allem für etwas, was man "nie ganz ausschließen kann"!
Warum sollte Höss weggesperrt werden, wenn eine Tatwiederholung ausgeschlossen ist, er keine Lektion zu lernen hat, man nicht auf bloße Spekulationen hin einsperren darf und Vergeltung für begangenes Unrecht als Haftgrund aussscheidet?
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 01:51
von MG-42
Ich denke die Diskussion zeigt, das Rache/Sühne , Wiedergutmachung, Umerziehung, Vorbeugung alles Teil des Strafmasses ist. Es gibt halt verschiedene moralische Masstaebe was dem persönlichen Gerechtigkeitsgefühl entspricht.
Es scheint bei Massenmördern ist eine Mehrheit auch in Deutschland bereit die Todesstrafe als moralisch gerechtfertigt zu akzeptieren.
Ich sehe es als problematisch an wenn man die Anhänger der Todesstrafe als moralisch defekt darstellt, da Gegner am Ende zugeben muss das auch die lebenslange Haftstrafe teils als Sühne/Rache verhängt wird.
Jede Strafform wird leider auch Unschuldige treffen. Solange eine Mehrheit von Amerikanern sie als mehr gerecht betrachtet als Lebenslang für heimtückischen Mord ist sie zumindest für mich eine potentiell gerechte Form der Strafe.
In Deutschland assoziert man zu sehr das Unrechtsregime des dritten Reiches und der DDR mit der Todesstrafe.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 01:56
von K.-H. Hirmer
MG-42 hat geschrieben:Ich denke die Diskussion zeigt, das Rache/Sühne , Wiedergutmachung, Umerziehung, Vorbeugung alles Teil des Strafmasses ist. Es gibt halt verschiedene moralische Masstaebe was dem persönlichen Gerechtigkeitsgefühl entspricht.
Es scheint bei Massenmördern ist eine Mehrheit auch in Deutschland bereit die Todesstrafe als moralisch gerechtfertigt zu akzeptieren.
Ich sehe es als problematisch an wenn man die Anhänger der Todesstrafe als moralisch defekt darstellt, da Gegner am Ende zugeben muss das auch die lebenslange Haftstrafe teils als Sühne/Rache verhängt wird.
Jede Strafform wird leider auch Unschuldige treffen. Solange eine Mehrheit von Amerikanern sie als mehr gerecht betrachtet als Lebenslang für heimtückischen Mord ist sie zumindest für mich eine potentiell gerechte Form der Strafe.
In Deutschland assoziert man zu sehr das Unrechtsregime des dritten Reiches und der DDR mit der Todesstrafe.
Von meiner Seite aus kann man das so stehen lassen. Gute Nacht zusammen für heute.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 02:23
von Watchful_Eye
Der Kerngedanke einer Strafe liegt in der Abschreckung - aber weniger in der Abschreckung des Täters als an der potentieller "Nachfolger".
Demzufolge muss die Strafe der Schwere des Rechtsbruchs entsprechen - unabhängig davon, ob der Täter die Tat wiederholen kann oder nicht.
(Natürlich können auch die potentiellen Nachahmer nicht ohne weiteres Höß Verbrechen wiederholen - sie können aber auf andere Weise morden und das ist in dem Fallbeispiel ja der eigentliche Kern des Rechtsbruchs.)
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 09:10
von Wasteland
Watchful_Eye hat geschrieben:Der Kerngedanke einer Strafe liegt in der Abschreckung - aber weniger in der Abschreckung des Täters als an der potentieller "Nachfolger".
Also wenn es das ist, dann ist die Todesstrafe erst recht sinnlos, denn die Abschreckung ist kaum vorhanden.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 09:48
von USA TOMORROW
Wasteland hat geschrieben:
Also wenn es das ist, dann ist die Todesstrafe erst recht sinnlos, denn die Abschreckung ist kaum vorhanden.
Auch wenn dieses Argument immer wieder gebracht wird halte ich es für Unsinn.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 09:53
von MG-42
Wasteland hat geschrieben:
Also wenn es das ist, dann ist die Todesstrafe erst recht sinnlos, denn die Abschreckung ist kaum vorhanden.
Willst du behaupten wenn jemand oder eine Regierung dein Leben bedroht, das es dich nicht abschreckt?
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 09:53
von ToughDaddy
usaToday hat geschrieben:
Auch wenn dieses Argument immer wieder gebracht wird halte ich es für Unsinn.
Gibts dafür einen Grund?
Immerhin geschehen die meisten Tötungsdelikte im Affekt, desweiteren senkt man so die Hemmschwelle für noch nicht geschnappte Straftäter, auch andere direkt durch Tötung zu beseitigen wie Zeugen und Co.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 09:57
von USA TOMORROW
ToughDaddy hat geschrieben:Gibts dafür einen Grund?
Wenn ich ein Verbrechen planen würde würde für mich ein Verbrechen für das mir die Todesstrafe droht unter keinen Umständen in Betracht kommen.
ToughDaddy hat geschrieben:desweiteren senkt man so die Hemmschwelle für noch nicht geschnappte Straftäter, auch andere direkt durch Tötung zu beseitigen wie Zeugen und Co.
Das habe ich auch schon oft gelesen. Wie oft kommt denn sowas vor?
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 10:06
von ToughDaddy
usaToday hat geschrieben:
Wenn ich ein Verbrechen planen würde würde für mich ein Verbrechen für das mir die Todesstrafe droht unter keinen Umständen in Betracht kommen.
Das habe ich auch schon oft gelesen. Wie oft kommt denn sowas vor?
Dann kannst doch bestimmt eine Statistik bringen, dass die geplanten Tötungen dort zurückgegangen sind, wo es die Todesstrafe gibt.
Und wie gesagt: Die meisten Tötungen geschehen im Affekt.
Wie oft sowas vorkommt? Kann ich Dir leider nicht sagen, da ich hierzu keine Statistiken habe. Mir sagt nur die klare Logik, dass es mich nicht stört noch ein paar umzunieten, wenn ich weiß, dass ich durch deren Aussage selber umgebracht werde.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 10:08
von USA TOMORROW
ToughDaddy hat geschrieben:Dann kannst doch bestimmt eine Statistik bringen, dass die geplanten Tötungen dort zurückgegangen sind, wo es die Todesstrafe gibt.
Und wie gesagt: Die meisten Tötungen geschehen im Affekt.
Dafür eine Statistik zu finden dürfte wohl kompliziert sein... Schließlich müsste man ja dann auch davon ausgehen, dass einzig und allein die drohende Strafe zu Veränderungen in der Kriminalitätsstatistik führt.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 10:13
von USA TOMORROW
ToughDaddy hat geschrieben:Mir sagt nur die klare Logik, dass es mich nicht stört noch ein paar umzunieten, wenn ich weiß, dass ich durch deren Aussage selber umgebracht werde.
Naja... Zieht das Argument nicht bei "lebenslanger" Haft ebenfalls? :dunno:
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 10:30
von ToughDaddy
usaToday hat geschrieben:
Dafür eine Statistik zu finden dürfte wohl kompliziert sein... Schließlich müsste man ja dann auch davon ausgehen, dass einzig und allein die drohende Strafe zu Veränderungen in der Kriminalitätsstatistik führt.
Denke, der Sinn der Todesstrafe ist die Abschreckung? Da muss es doch dann Statistiken vom Abschreckungspotential geben.
Immerhin zeigt in Deutschland die Mordstatistik nach unten auch ohne Todesstrafe.
Das Argument zieht zumindest weniger als bei der Todesstrafe, immerhin ist die Hemmschwelle höher, wenn ich in den Knast komme, ob es dann lebenslang ist oder nicht, wird sich zeigen. Da wird ja in der USA nicht unterschieden, soweit ich weiß, kannst mir gerne aber eines besseren belehren.
Vor allem sieht die Hemmschwelle anders aus, wenn eine Tat im Affekt geschieht.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 11:49
von USA TOMORROW
ToughDaddy hat geschrieben:Das Argument zieht zumindest weniger als bei der Todesstrafe, immerhin ist die Hemmschwelle höher, wenn ich in den Knast komme, ob es dann lebenslang ist oder nicht, wird sich zeigen. Da wird ja in der USA nicht unterschieden, soweit ich weiß
Was wird in den USA nicht unterschieden?
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 12:17
von Unité 1
usaToday hat geschrieben:
Naja... Zieht das Argument nicht bei "lebenslanger" Haft ebenfalls? :dunno:
->
usaToday hat geschrieben:Wenn ich ein Verbrechen planen würde würde für mich ein Verbrechen für das mir die Todesstrafe droht unter keinen Umständen in Betracht kommen.
:hat:
usaToday hat geschrieben:Ist lebenslang einsperren denn wirklich humaner als die Todesstrafe?
Da es dir um Humanität geht, wäre es doch bestimmt in deinem Sinne, wenn Verurteilte zwischen den beiden Bestrafungsformen wählen dürften, oder?
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 12:28
von USA TOMORROW
Unité 1 hat geschrieben:
->
:hat:
Was willst du mir damit sagen? :dunno:
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 12:54
von Unité 1
usaToday hat geschrieben:
Was willst du mir damit sagen? :dunno:
Dass in deinem Satz ebensogut lebenslange Haft hätte stehen können, also das Argument nichts wert war.
Besonders wenn man bedenkt, dass lebenslange Haft ja viel unhumaner sei. :P
Apropos, schreib doch mal was zu einer Möglichkeit der Wahl zwischen Bestrafungsmethoden.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 12:57
von USA TOMORROW
Unité 1 hat geschrieben:Dass in deinem Satz ebensogut lebenslange Haft hätte stehen können, also das Argument nichts wert war.
Naja... Gerade in Deutschland ist "lebenslang" nunmal im Normalfall nicht lebenslang.
Unité 1 hat geschrieben:Besonders wenn man bedenkt, dass lebenslange Haft ja viel unhumaner sei. :P
Die "lebenslange" Haft wie wir sie haben ist inhuman gegenüber den Angehörigen der Opfer.
Unité 1 hat geschrieben:Apropos, schreib doch mal was zu einer Möglichkeit der Wahl zwischen Bestrafungsmethoden.
Jemand der zu lebenslanger Haft verurteilt wurde kann meinetwegen freiwillig hingerichtet werden, wenn er es denn möchte.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 13:10
von C.S.Klein
Müsste nicht die Gesellschaft bestraft werden? Schließlich werden die Täter oftmals zu ihren Taten getrieben. Hier sehe ich erhebliche Bedenken, was unser Gerechtigkeitsverständnis anbelangt.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 13:18
von Hasdrubal
C.S.Klein hat geschrieben:Müsste nicht die Gesellschaft bestraft werden? Schließlich werden die Täter oftmals zu ihren Taten getrieben. Hier sehe ich erhebliche Bedenken, was unser Gerechtigkeitsverständnis anbelangt.
Ich halte nicht viel von Kollektivbestrafungen!
Teilweise können die Eltern an der Tat ihres Kindes mitschuldig sein. Aber eine große, inhomogene Gemeinschaft die Schuld zu geben ist absurd.
mfg
CicerO
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 14:24
von Unité 1
usaToday hat geschrieben:
Naja... Gerade in Deutschland ist "lebenslang" nunmal im Normalfall nicht lebenslang.
Ich dachte, wir reden hier über die USA?
Die "lebenslange" Haft wie wir sie haben ist inhuman gegenüber den Angehörigen der Opfer.
Warum springst du eigentlich zwischen Themen herum? Zur Erinnerung:
usaToday hat geschrieben:Hier ist die TS in den USA das Thema.
Jemand der zu lebenslanger Haft verurteilt wurde kann meinetwegen freiwillig hingerichtet werden, wenn er es denn möchte.
Scherzkeks. Du hattest mich schon richtig verstanden, ich meinte selbstverständlich eine eventuelle Wahl, die ein zum Tode Verurteilter treffen könnte.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 14:42
von USA TOMORROW
Ich habe jetzt aber immer noch nicht verstanden, was an meinem Satz:
Naja... Zieht das Argument nicht bei "lebenslanger" Haft ebenfalls? :dunno:
widersprüchlich sein soll?
Unité 1 hat geschrieben:Scherzkeks. Du hattest mich schon richtig verstanden, ich meinte selbstverständlich eine eventuelle Wahl, die ein zum Tode Verurteilter treffen könnte.
Das wäre ja so, als könne man statt einer Gefängnisstrafe auch eine Geldstrafe wählen...
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 14:50
von ToughDaddy
usaToday hat geschrieben:
Was wird in den USA nicht unterschieden?
Zwischen Affekt und Absicht sowie Mord und Totschlag.
Schon was gefunden bzgl. einer Statistik, welche das Argument Abschreckung untermauert?
Die Angehörigen der Opfer haben damit übrigens nichts zu tun in einem Rechtsstaat.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 14:53
von USA TOMORROW
ToughDaddy hat geschrieben:Zwischen Affekt und Absicht sowie Mord und Totschlag.
Es gibt first und second degree murder, sowie manslaughter (Totschlag).
ToughDaddy hat geschrieben:Schon was gefunden bzgl. einer Statistik, welche das Argument Abschreckung untermauert?
Wie soll die Aussehen? Eine Umfrage unter Leuten die keine Morde begangen haben mit der Frage, wieso sie das nicht getan haben?

Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 14:57
von ToughDaddy
usaToday hat geschrieben:
Es gibt first und second degree murder, sowie manslaughter (Totschlag).
Wie soll die Aussehen? Eine Umfrage unter Leuten die keine Morde begangen haben mit der Frage, wieso sie das nicht getan haben?

Und für welche Tat, gibt es die Todesstrafe?
Wie werden die Taten unterschieden? Habe leider da nichts ausführliches.
Nö. Eine Statistik, Mordrate vor der Todesstrafe und mit Todesstrafe bzw. in einigen Bundesstaaten ja wieder abgeschafft wie es dann wieder aussieht. Immerhin bringen doch die Befürworter das Argument Abschreckung.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 14:59
von USA TOMORROW
ToughDaddy hat geschrieben:Und für welche Tat, gibt es die Todesstrafe?
Soweit ich weiß nur für first degree murder.
MURDER, FIRST DEGREE - In order for someone to be found guilty of first degree murder the government must prove that the person killed another person; the person killed the other person with malice aforethought; and the killing was premeditated.
To kill with malice aforethought means to kill either deliberately and intentionally or recklessly with extreme disregard for human life.
Premeditation means with planning or deliberation. The amount of time needed for premeditation of a killing depends on the person and the circumstances. It must be long enough, after forming the intent to kill, for the killer to have been fully conscious of the intent and to have considered the killing.
First-degree murder in California includes a killing that is "willful, deliberate, and premeditated," or that is committed in the perpetration, or attempt to perpetrate, certain felonies, including burglary, and not including the petty offense of shoplifting. Cal. Penal Code S 189.
http://www.lectlaw.com/def2/m053.htm
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 15:43
von ToughDaddy
@usaToday
Danke. Auch wenns irgendwie sehr eigenartig klingt.

Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 15:46
von USA TOMORROW
ToughDaddy hat geschrieben:@usaToday
Danke. Auch wenns irgendwie sehr eigenartig klingt.

Was genau klingt eigenartig?
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 15:48
von ToughDaddy
usaToday hat geschrieben:
Was genau klingt eigenartig?
Der Teil zBsp:
"To kill with malice aforethought means to kill either deliberately and intentionally or recklessly with extreme disregard for human life."
Aber spielt hier auch nicht die Rolle.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 15:53
von lobozen
ich frage mich, wie man fuer die todesstrafe sein kann, wenn auch nur der hauch einer chance besteht, dass es justizirrtuemer gibt.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 16:14
von bakunicus
lobozen hat geschrieben:ich frage mich, wie man fuer die todesstrafe sein kann, wenn auch nur der hauch einer chance besteht, dass es justizirrtuemer gibt.
ich mich auch.
wer lebenslänglich verurteilt ist, der mag um solch eine strafe bitten, und sie kann ihm dann auch gewährt werden.
das wäre aber keine todesstrafe sondern allenfalls beihilfe zum suizid.
diese ist anders zu bewerten, denn selbst ein verurteilter sollte das recht haben seinem leben ein ende zu setzen.
sühnegedanken sind an dieser stelle dann auch obsolet ( so wie sie user kibuka formuliert hat ).
wenn ein delinquent tot ist, bedarf es keiner rache mehr.
gruß bakunicus
p.s. selten, aber hier sind wir einer meinung
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 16:48
von lobozen
bakunicus hat geschrieben:
sühnegedanken sind an dieser stelle dann auch obsolet ( so wie sie user kibuka formuliert hat ).
wenn ein delinquent tot ist, bedarf es keiner rache mehr.
falls der user kibuka das so formuliert hat, liegt er mit seiner aussage falsch.
wenn der delinquent tot ist, ist die tat gesuehnt und die rache vollzogen.
ist doch logisch.
p.s. selten, aber hier sind wir einer meinung
dann bessere dich

Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 16:53
von Unité 1
usaToday hat geschrieben:Ich habe jetzt aber immer noch nicht verstanden, was an meinem Satz:
widersprüchlich sein soll?
Ich hatte das auf den oben zitierten Satz bezogen, und habe damit lediglich aufgezeigt, dass die Aussage
"Todesstrafe schreckt vor Verbrechen ab" kein gültiges Argument ist, da ja z.B. lebenslange Haft dies genauso tut. War aber recht eindeutig, wenn man sich die Mühe machte, richtig zu lesen.
Das wäre ja so, als könne man statt einer Gefängnisstrafe auch eine Geldstrafe wählen...
Du hattest doch die Humanität der Todesstrafe gegenüber der lebenslangen Haft betont. Demzufolge müsste eine Wahl zwischen diesen doch in deinem Interesse sein.
Und nein, dein Vergleich ist keineswegs tauglich, da wir hier über Kapitalverbrechen reden(wofür sollte auch sonst eine Todesstrafe verhängt werden?).
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 17:01
von USA TOMORROW
ToughDaddy hat geschrieben:
Der Teil zBsp:
"To kill with malice aforethought means to kill either deliberately and intentionally or recklessly with extreme disregard for human life."
Aber spielt hier auch nicht die Rolle.
"Jemanden in böswilliger Absicht umzubringen heißt ihn entweder bewusst und vorsätzlich oder rücksichtslos mit extremer Geringschätzung des menschlichen Lebens zu töten."
Was genau ist daran so eigenartig?
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 17:16
von ToughDaddy
usaToday hat geschrieben:
"Jemanden in böswilliger Absicht umzubringen heißt ihn entweder bewusst und vorsätzlich oder rücksichtslos mit extremer Geringschätzung des menschlichen Lebens zu töten."
Was genau ist daran so eigenartig?
"recklessly" heißt doch leichtsinnig oder?
Und wo ist der Unterschied zwischen "bewußt" und "vorsätzlich", also im Deutschen ist dies das gleiche.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Dienstag 5. Mai 2009, 07:05
von Ruwais
ToughDaddy hat geschrieben:
"recklessly" heißt doch leichtsinnig oder?
Wenn engstirnige Ideologen glauben sie müssten mal jenseits ihres heimatlichen Kirchturms schauen, und sich dann in der Englischen Sprache versuchen, dann kommt sowas raus. :lol:
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Dienstag 5. Mai 2009, 10:16
von Johnkiwi
ToughDaddy hat geschrieben:
"recklessly" heißt doch leichtsinnig oder?
Und wo ist der Unterschied zwischen "bewußt" und "vorsätzlich", also im Deutschen ist dies das gleiche.
recklessly - leichtsinnig
recklessly - unbekümmert
recklessly - gewagt
recklessly - Rücksichtslos
Kommt auch den Zusammenhang an was es bedeutet :hat:
beispiel :idea: to ride recklessly ------> rücksichtslos fahren
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Dienstag 5. Mai 2009, 10:22
von ToughDaddy
@johnkiwi
Da sagen die, dass Deutsch eine schwere Sprache ist.
Und woraus erkennt man den Zusammenhang?
Man kann doch zBsp auch leichtsinnig fahren oder?
Aber ok. Dann nehmen wir es mal als rücksichtslos an.
@ruwais
Ich kann nichts dafür, wenn Du ein Ideologe bist.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Dienstag 5. Mai 2009, 10:29
von Johnkiwi
ToughDaddy hat geschrieben:@johnkiwi
Da sagen die, dass Deutsch eine schwere Sprache ist.
Und woraus erkennt man den Zusammenhang?
Man kann doch zBsp auch leichtsinnig fahren oder?
Aber ok. Dann nehmen wir es mal als rücksichtslos an.
Kommt drauf an was beschrieben wird für einen Genaue Erklärung ist glaube ich mein Deutsch zu schlecht
"To kill with malice aforethought means to kill either deliberately and intentionally or recklessly with extreme disregard for human life."
dann Ist diese Übersetzung korrekt.(Ist ein Auszug aus einem Gesetzestext wenn ich mich nicht irre das heißt das englisch ist sowie so spezial :lol: )
"Jemanden in böswilliger Absicht umzubringen heißt ihn entweder bewusst und vorsätzlich oder rücksichtslos mit extremer Geringschätzung des menschlichen Lebens zu töten."
Ich glaube mann könnte es so beschreiben das es daraus abzuleiten ist was

beschrieben wird

glaube ich jetzt jedenfalls wenn mich mein deutsch nicht ganz verlassen hat :dunno:

Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Dienstag 5. Mai 2009, 10:38
von ToughDaddy
@johnkiwi
Joa hast sehr schlechtes Deutsch. :irony: Also bitte spiele Dich nicht runter.
Ich hatte es eher mit "leichtsinnig" übersetzt, weil ja rücksichtslos schon Vorsatz beinhaltet, auch wenn es eine Steigerung ist, und somit dann dort steht, in der Übersetzung wie es wohl die meisten jetzt hier wollen:
"Jemanden in böswilliger Absicht umzubringen, heißt ihn entweder bewusst und vorsätzlich oder vorsätzlich mit extremer Geringschätzung des menschlichen Lebens zu töten."
Ich denke eher, dass es heißt:
"Jemanden in böswilliger Absicht umzubringen. heißt ihn bewusst zu töten und entweder vorsätzlich oder leichtsinnig mit extremer Geringschätzung des menschlichen Lebens."
Zur Erklärung:
Bewußt und vorsätzlich ist das gleiche und würde irgendwie mA keinen Sinn ergeben.
Somit müssen dann 2 Voraussetzungen vorliegen:
1. Das bewußte (vorsätzliche) Töten
2. Die Art der Tötung muss vorsätzlich oder leichtsinnig mit extremer Geringschätzung des menschlichen Lebens erfolgen.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Dienstag 5. Mai 2009, 10:43
von Johnkiwi
ToughDaddy hat geschrieben:@johnkiwi
Joa hast sehr schlechtes Deutsch. :irony: Also bitte spiele Dich nicht runter.
Ich hatte es eher mit "leichtsinnig" übersetzt, weil ja rücksichtslos schon Vorsatz beinhaltet, auch wenn es eine Steigerung ist, und somit dann dort steht, in der Übersetzung wie es wohl die meisten jetzt hier wollen:
"Jemanden in böswilliger Absicht umzubringen, heißt ihn entweder bewusst und vorsätzlich oder vorsätzlich mit extremer Geringschätzung des menschlichen Lebens zu töten."
Ich denke eher, dass es heißt:
"Jemanden in böswilliger Absicht umzubringen. heißt ihn bewusst zu töten und entweder vorsätzlich oder leichtsinnig mit extremer Geringschätzung des menschlichen Lebens."
Zur Erklärung:
Bewußt und vorsätzlich ist das gleiche und würde irgendwie mA keinen Sinn ergeben.
Somit müssen dann 2 Voraussetzungen vorliegen:
1. Das bewußte (vorsätzliche) Töten
2. Die Art der Tötung muss vorsätzlich oder leichtsinnig mit extremer Geringschätzung des menschlichen Lebens erfolgen.
Ich hatte Deutsch nie in der Schule das was ich über die deutsche Sprache weiß habe ich von meinem Vater
Ja und nein wie gesagt das ist ein Gesetzestext und das englisch was da verwendet wird ist sehr eigen
Ich weiß ehrlich nicht wie ich es dir erklären soll ich stehe mir da selber im weg

Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Dienstag 5. Mai 2009, 10:48
von USA TOMORROW
ToughDaddy hat geschrieben:@johnkiwi
Joa hast sehr schlechtes Deutsch. :irony: Also bitte spiele Dich nicht runter.
Ich hatte es eher mit "leichtsinnig" übersetzt, weil ja rücksichtslos schon Vorsatz beinhaltet, auch wenn es eine Steigerung ist, und somit dann dort steht, in der Übersetzung wie es wohl die meisten jetzt hier wollen:
"Jemanden in böswilliger Absicht umzubringen, heißt ihn entweder bewusst und vorsätzlich oder vorsätzlich mit extremer Geringschätzung des menschlichen Lebens zu töten."
Ich denke eher, dass es heißt:
"Jemanden in böswilliger Absicht umzubringen. heißt ihn bewusst zu töten und entweder vorsätzlich oder leichtsinnig mit extremer Geringschätzung des menschlichen Lebens."
Zur Erklärung:
Bewußt und vorsätzlich ist das gleiche und würde irgendwie mA keinen Sinn ergeben.
Somit müssen dann 2 Voraussetzungen vorliegen:
1. Das bewußte (vorsätzliche) Töten
2. Die Art der Tötung muss vorsätzlich oder leichtsinnig mit extremer Geringschätzung des menschlichen Lebens erfolgen.
Ehe du dich da jetzt so dran aufhängst:
In the U.S., special statutory definitions include murder committed with malice aforethought, characterized by deliberation or premeditation or occurring during the commission of another serious crime, as robbery or arson (first-degree murder), and murder by intent but without deliberation or premeditation (second-degree murder).
http://dictionary.reference.com/search?q=murder
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Dienstag 5. Mai 2009, 10:52
von ToughDaddy
@johnkiwi
Naja ich denke die Def. von usaToday jetzt ist da besser.
@usaToday
Danke. Ist eine bessere Beschreibung.

Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Dienstag 5. Mai 2009, 13:52
von Weltregierung
Die Mehrdeutigkeit vieler Wörter gehört zu den wenigen Dingen im Englischen, die ich schwerer finde als im Deutschen.
"reckless endagerment" kann laut dict.cc im rechtlichen Zusammenhang sowohl "
grob fahrlässige Gefährdung" als auch "
vorsätzliche Gefährdung" bedeuten.
http://www.dict.cc/?s=reckless+endangerment