Damit dürfte die Finanzlage nicht besser werden. Mal sehen, was die FDP nun macht.Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Die bisherigen Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene sind verfassungswidrig, sie müssen neu berechnet werden. Die Karlsruher Richter fordern eine an der Realität orientierte Neuregelung - und setzen dem Gesetzgeber eine Frist.
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/414/502646/text/
Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Man kann nur hoffen das bei einer Erhöhung der Hartz IV Sätze für Kinder, ein unabhängiger Regelsatz eingeführt wird. Wenn das Geld am Ende bei den Eltern landet, ist die Gefahr groß, dass es nicht sinnvoll für die Kinder eingesetzt wird. Besser wäre es z.B. bei Schulkindern warme Mahlzeiten etc. direkt in der Schule anzubieten.
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Gibt das die beschissene Verflechtung der Steuereinnahmen und das Sozialsystem her? Warme Mahlzeiten in Schulen müssten doch bspw. von den Kommunen bezahlt werden - nicht aus den Sozialkassen.Kibuka hat geschrieben:Man kann nur hoffen das bei einer Erhöhung der Hartz IV Sätze für Kinder, ein unabhängiger Regelsatz eingeführt wird. Wenn das Geld am Ende bei den Eltern landet, ist die Gefahr groß, dass es nicht sinnvoll für die Kinder eingesetzt wird. Besser wäre es z.B. bei Schulkindern warme Mahlzeiten etc. direkt in der Schule anzubieten.
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Macht das unter dem Strich einen Unterschied?Choelan hat geschrieben:Warme Mahlzeiten in Schulen müssten doch bspw. von den Kommunen bezahlt werden - nicht aus den Sozialkassen.
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Ja,das macht einen Unterschied. Es müsste erst einmal sicher gestellt werden,dass Kommunen und auch die Länder in ihren finanziellen Mitteln nicht weiter ausgehöhlt werden.Kibuka hat geschrieben:
Macht das unter dem Strich einen Unterschied?
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https://www.youtube.com/watch?v=Ca9jtQhnjek
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Trennung der Steuern.yogi61 hat geschrieben:
Ja,das macht einen Unterschied. Es müsste erst einmal sicher gestellt werden,dass Kommunen und auch die Länder in ihren finanziellen Mitteln nicht weiter ausgehöhlt werden.
Es gibt dann z.B. eine komunale Einkommenssteuer, eine Landeseinkommensteuer und eine Bundeseinkommenssteuer.
Bezogen auf den jetzigen Spitzensteuersatz wären das derzeit dann 6,3% kommunale Einkommenssteuer und je 17,85% Landes- und Bundeseinkommenssteuer.
Um der Bildung von Speckgürteln vorzubeugen wäre ich im übrigen dafür die Sache sogar noch anders aufzuteilen und die kommunale Einkommenssteuer je hälftig nach Wohnort und Ort des Arbeitsplatzes (bei Selbstständigen: Ort der Praxis, des Betriebes, der Kanzlei) aufzuteilen.
Bund, jedes Land und jede Kommune könnte dann seinen/ihren Satz nach Belieben und eigenen Bedürfnissen ändern.
So wäre sichergestellt, dass die Bundespolitik die Kommunen und auch die Länder in ihren finanziellen Mitteln nicht weiter aushöhlt und dass Länder und Kommunen umgekehrt nicht die Bundespolitik wegen ihrer Steuereinnahmen blockieren.
Das Prinzip wäre natürlich auch auf andere Steuerarten auszuweiten.
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
@Kibuka
Was soll ein unabhängier Satz sein?
(Der Thread hatte auf das Urteil schon hingewiesen, darum hatte ich alle Infos dort immer eingetragen.)
Was soll ein unabhängier Satz sein?
(Der Thread hatte auf das Urteil schon hingewiesen, darum hatte ich alle Infos dort immer eingetragen.)
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Das sind Detailfragen, wie die Steuern auf Bund, Land und Kommunen verteilt sind. Letztlich ändern sie aber nicht die Staatsquote.yogi61 hat geschrieben:
Ja,das macht einen Unterschied. Es müsste erst einmal sicher gestellt werden,dass Kommunen und auch die Länder in ihren finanziellen Mitteln nicht weiter ausgehöhlt werden.
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Ich denke, dass es ausreichend Möglichkeiten gibt, den Satz neu zu berechnen und dabei auf ein ähnliches Ergebnis zu kommen.Kibuka hat geschrieben:Damit dürfte die Finanzlage nicht besser werden.
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Das wird mit Sicherheit so sein, was den Regelsatz des Haushaltsvorstandes angeht. Nur wird man nicht umhinkommen, individuellere Bedarfe insbesondere der chronisch Kranken und der Kinder zu berücksichtigen und das gibt es garantiert nicht zum Nulltarif.Liegestuhl hat geschrieben:
Ich denke, dass es ausreichend Möglichkeiten gibt, den Satz neu zu berechnen und dabei auf ein ähnliches Ergebnis zu kommen.
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Außerdem muss man jetzt den aktuellen "Warenkorb" und die bekannten Preissteigerungen berücksichtigen.adal hat geschrieben: Das wird mit Sicherheit so sein, was den Regelsatz des Haushaltsvorstandes angeht. Nur wird man nicht umhinkommen, individuellere Bedarfe insbesondere der chronisch Kranken und der Kinder zu berücksichtigen und das gibt es garantiert nicht zum Nulltarif.
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Welche sollen das denn sein? Im Lebensmittelbereich ging es durch den Preiskampf unter den Discountern eher bergab.ToughDaddy hat geschrieben:Außerdem muss man jetzt den aktuellen "Warenkorb" und die bekannten Preissteigerungen berücksichtigen.
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Und die Energiepreise ziehens wieder hoch. Zumal der Preiskampf bei den Discountern kein Dauerzustand sein wird, die Konsolidierungstendenzen der Branche sind ja mehr als offensichtlich.Liegestuhl hat geschrieben:
Welche sollen das denn sein? Im Lebensmittelbereich ging es durch den Preiskampf unter den Discountern eher bergab.
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Seit 2005 sind die Energiekosten extrem gestiegen.Liegestuhl hat geschrieben:
Welche sollen das denn sein? Im Lebensmittelbereich ging es durch den Preiskampf unter den Discountern eher bergab.
Und ein Bergab gibt es nur in kleinen Teilen. Bei Käse und Milch zBsp gings bergauf. Selbst bei Schokolade gings bergauf. usw usf.
Nachtrag:
http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Prei ... brd_09.png
Zuletzt geändert von ToughDaddy am Di 9. Feb 2010, 14:51, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Nicht nur die Berücksichtigung individuellerer Bedarfe, auch das Anpassungsverfahren wird sich ändern müssen. Regelsatzanhebung nicht nach Lust und Laune, sondern orientiert an der Lohnentwicklung (wie die Renten auch).Liegestuhl hat geschrieben:
Welche sollen das denn sein? Im Lebensmittelbereich ging es durch den Preiskampf unter den Discountern eher bergab.
M.W. verlangt das BVerfG nicht, dass der Warenkorb jährlich neu berechnet wird.
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Wird das nicht vom Amt übernommen?Choelan hat geschrieben:Und die Energiepreise ziehens wieder hoch.
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
nein.Liegestuhl hat geschrieben:
Wird das nicht vom Amt übernommen?
Ukrainian freedom fighters -> http://www.heise.de/tp/artikel/41/41787/1.html
Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Gedeckelt. M.W. ist hier gar kein Anpassungsverfahren im Gespräch.Liegestuhl hat geschrieben:
Wird das nicht vom Amt übernommen?
Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Strom & warmwasser müssen aus dem regelsatz (359€) bezahlt werden.adal hat geschrieben: Gedeckelt. M.W. ist hier gar kein Anpassungsverfahren im Gespräch.
Ukrainian freedom fighters -> http://www.heise.de/tp/artikel/41/41787/1.html
Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Ja, die sog. Haushaltsenergie abzügl. Heizung.ahead hat geschrieben: Strom & warmwasser müssen aus dem regelsatz (359€) bezahlt werden.
Zuletzt geändert von adal am Di 9. Feb 2010, 15:00, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
ahead hat geschrieben: Strom & warmwasser müssen aus dem regelsatz (359€) bezahlt werden.
Die heizkosten werden in einem angemessenen rahmen übernommen. Was "angemessen" ist muß im einzelfall entschieden werden.adal hat geschrieben:Ja, die sog. Haushaltsenergie abzügl. Heizung.
Ukrainian freedom fighters -> http://www.heise.de/tp/artikel/41/41787/1.html
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Das BVerfG sieht es als verfassungswidrig an, dass der Regelsatz an die Rentenentwicklung gekoppelt ist, mithin auch an die Lohnentwicklung.adal hat geschrieben: Nicht nur die Berücksichtigung individuellerer Bedarfe, auch das Anpassungsverfahren wird sich ändern müssen. Regelsatzanhebung nicht nach Lust und Laune, sondern orientiert an der Lohnentwicklung (wie die Renten auch).
M.W. verlangt das BVerfG nicht, dass der Warenkorb jährlich neu berechnet wird.
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 11#p828211
Und das BVerfG hat nicht umsonst auf den Warenkorb von 2008 verwiesen.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 00109.html
Sieht man auch im 3. Leitsatz.
Die Energiekosten sind nicht gedeckelt, sondern im Regelsatz enthalten. Was Du meinst sind Heizunskosten. Auch hier wurde die Deckelung nicht mehr angepaßt seit 2005.
@Liegestuhl
Nein Energiekosten müssen durch den Regelsatz bestritten werden. Deswegen gabs da auch schon Urteil, wo dann erklärt wurde, dass die ARGE die überstehenden Kosten zu tragen hat, aber auch gegenteilige Urteile. Mithin ist dies jetzt auch mitgeklärt, weil eine Berücksichtigung aktueller Zahlen stattfinden muss und auch der inviduelle Bedarf.
Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
ja, viel Spaß. Für die Angemessenheit gibt es Richtlinien. Wer mehr braucht, weil er z.B. alt ist oder eine schlecht isolierte Wohnung hat, wird es i.d.R. erstreiten müssen.ahead hat geschrieben:
Die heizkosten werden in einem angemessenen rahmen übernommen. Was "angemessen" ist muß im einzelfall entschieden werden.
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Jupp. Und wie gesagt, eine Anpassung hat trotz steigender Energiepreise nicht mehr stattgefunden. Warmwasser wird rausgerechnet außer wird über Strom gemacht, dann muss man sowieso alles komplett selber bezahlen.adal hat geschrieben: ja, viel Spaß. Für die Angemessenheit gibt es Richtlinien. Wer mehr braucht, weil er z.B. alt ist oder eine schlecht isolierte Wohnung hat, wird es i.d.R. erstreiten müssen.
Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Eine deckelung ist rechtswidrig, ebenso eine pauschalierung. Das gesetzt bestimmt eindeutig, daß die tatsächlichen kosten der unterkunft zu bezahlen sind - sind die die kosten zu hoch hat das amt die möglichkeit eine senkung, unter berücksichtigung der möglichkeiten, zu verlangen, bis hin zu einem umzug.ToughDaddy hat geschrieben:[...]
Die Energiekosten sind nicht gedeckelt, sondern im Regelsatz enthalten. Was Du meinst sind Heizunskosten. Auch hier wurde die Deckelung nicht mehr angepaßt seit 2005.
[...]
Ukrainian freedom fighters -> http://www.heise.de/tp/artikel/41/41787/1.html
Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Unsinn!adal hat geschrieben: ja, viel Spaß. Für die Angemessenheit gibt es Richtlinien. Wer mehr braucht, weil er z.B. alt ist oder eine schlecht isolierte Wohnung hat, wird es i.d.R. erstreiten müssen.
Ich schrieb bereits das der einzelfall geprüft werden muß, zudem muß auf dem wohnungsmarkt überhaupt bezahlbare wohnungen vorhanden sein.
Ukrainian freedom fighters -> http://www.heise.de/tp/artikel/41/41787/1.html
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Die Deckelung findet tagtäglich statt. Und ein Umzug wird öfters verlangt und auch die Festsetzung, welche Kosten der Unterkunft vorhanden sein müssen, ohne Berücksichtigung des Urteils des BSG.ahead hat geschrieben: Eine deckelung ist rechtswidrig, ebenso eine pauschalierung. Das gesetzt bestimmt eindeutig, daß die tatsächlichen kosten der unterkunft zu bezahlen sind - sind die die kosten zu hoch hat das amt die möglichkeit eine senkung, unter berücksichtigung der möglichkeiten, zu verlangen, bis hin zu einem umzug.
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... b&id=64333
Diesbezüglich gibt es auch genug anhängige Verfahren bei den unteren Sozialgerichten.
Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
ahead hat geschrieben: Eine deckelung ist rechtswidrig, ebenso eine pauschalierung. Das gesetzt bestimmt eindeutig, daß die tatsächlichen kosten der unterkunft zu bezahlen sind - sind die die kosten zu hoch hat das amt die möglichkeit eine senkung, unter berücksichtigung der möglichkeiten, zu verlangen, bis hin zu einem umzug.
Das urteil vom bsg ist aber schon ziemlich alt, imo gibt es dazu neuere entscheidungen.ToughDaddy hat geschrieben:Die Deckelung findet tagtäglich statt. Und ein Umzug wird öfters verlangt und auch die Festsetzung, welche Kosten der Unterkunft vorhanden sein müssen, ohne Berücksichtigung des Urteils des BSG.
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... b&id=64333
Diesbezüglich gibt es auch genug anhängige Verfahren bei den unteren Sozialgerichten.
Das SGB II §22 ist eindeutig:
"(1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen erbracht. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. "
-> http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37307.htm
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
@ahead
Das BSG ist da ausschlaggebend. Und welche neuen Entscheidungen?
Außerdem hast Du einen wichtigen Teilsatz am Ende wohl überlesen:
" in der Regel jedoch längstens für sechs Monate."
Das BSG ist da ausschlaggebend. Und welche neuen Entscheidungen?
Außerdem hast Du einen wichtigen Teilsatz am Ende wohl überlesen:
" in der Regel jedoch längstens für sechs Monate."
Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Zum BSG bin ich grad auf der suche - wie gesagt, ich meine ich hätte von neueren urteilen gelesen.ToughDaddy hat geschrieben:@ahead
Das BSG ist da ausschlaggebend. Und welche neuen Entscheidungen?
Außerdem hast Du einen wichtigen Teilsatz am Ende wohl überlesen:
" in der Regel jedoch längstens für sechs Monate."
edit: -> BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 27.2.2008, B 14/11b AS 15/07 R
Nein, das hab ich nicht überlesen, dieser gilt erst dann, wenn das amt den bezugsberechtigten zur senkung der kosten auffordert. Dabei müssen die umstände berücksichtigt werden, art, alter, zustand der wohnung, lage auf dem wohnungsmarkt, usw auch hier such ich noch quellen raus.
Zuletzt geändert von ahead am Di 9. Feb 2010, 15:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Das glaube ich eher weniger. Insbesondere der Satz bei Kindern wird schon seit Jahren von Experten bemängelt und als viel zu niedrig eingestuft. Hier ist zu erwarten das eine Erhöhung stattfinden muss und das wird Geld kosten, Geld welches jetzt schon nicht vorhanden ist. Ergo wird sich die Bundesregierung etwas einfallen lassen müssen, indem beispielsweise an anderer Stelle gekürzt wird, oder es werden neue Schulden gemacht.Liegestuhl hat geschrieben:
Ich denke, dass es ausreichend Möglichkeiten gibt, den Satz neu zu berechnen und dabei auf ein ähnliches Ergebnis zu kommen.
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Das geld der berechtigten geht doch zu 100% in den konsum und stützt somit die binnenwirtschaft. Dies ist mit dem verlust der exportweltmeisterschaft :drama: umso wichtiger.Kibuka hat geschrieben:
Das glaube ich eher weniger. Insbesondere der Satz bei Kindern wird schon seit Jahren von Experten bemängelt und als viel zu niedrig eingestuft. Hier ist zu erwarten das eine Erhöhung stattfinden muss und das wird Geld kosten, Geld welches jetzt schon nicht vorhanden ist. Ergo wird sich die Bundesregierung etwas einfallen lassen müssen, indem beispielsweise an anderer Stelle gekürzt wird, oder es werden neue Schulden gemacht.
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Vor allem könnte die Bundesregierung jetzt auch endlich mal hergehen und die Hartz-IV-Sätze den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten entsprechend anpassen. Es macht nämlich durchaus einen Unterschied ob ich in München oder Stuttgart Hartz-IV beziehe oder in MeckPomm auf dem Land.
'I find that offensive.' has no meaning; it has no purpose; it has no reason to be respected as a phrase. 'I am offended by that.' Well, so fucking what? - Stephen Fry
Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Warum? Discounter gibt es überall. Und die Mietobergrenze hat sich am örtlichen Mietspiegel zu orientieren.Amun Ra hat geschrieben:Vor allem könnte die Bundesregierung jetzt auch endlich mal hergehen und die Hartz-IV-Sätze den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten entsprechend anpassen. Es macht nämlich durchaus einen Unterschied ob ich in München oder Stuttgart Hartz-IV beziehe oder in MeckPomm auf dem Land.
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Bei den Regelsätzen macht das eher einen geringeren Unterschied.Amun Ra hat geschrieben:Vor allem könnte die Bundesregierung jetzt auch endlich mal hergehen und die Hartz-IV-Sätze den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten entsprechend anpassen. Es macht nämlich durchaus einen Unterschied ob ich in München oder Stuttgart Hartz-IV beziehe oder in MeckPomm auf dem Land.
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Wie kommst du eigentlich darauf das der Konsum unmittelbar die Binnenkonjunktur stützt? Es ist zum einen mehr als unwahrscheinlich dass das Geld komplett in die heimische Wirtschaft fließt, weil selbst Nahrungsmittel innerhalb der EU und darüberhinaus sehr erheblich fluktuieren, zum anderen fehlt dennoch Geld in der Staatskasse, weil eine Stärkung der Binnenkonjunktur nicht unmittelbar zu mehr Steuereinnahmen bzw. einer Absenkung der Arbeitslosenquote führt.ahead hat geschrieben: Das geld der berechtigten geht doch zu 100% in den konsum und stützt somit die binnenwirtschaft. Dies ist mit dem verlust der exportweltmeisterschaft umso wichtiger.
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Zu den Sozialausgaben gehört erstmal mehr als HIV, desweiteren treiben Klagen die Ausgaben hoch, weil sich die ARGEN eben nicht an die Vorgaben der Rechtsprechung orientieren und lieber auf Verfahren setzen.Enigma hat geschrieben: ***
Ganz davon abgesehen, dass dies nicht wirklich mehr mit dem Thema zu tun hat, was ihr jetzt hier diskutiert.
Zuletzt geändert von Shoogar am Mi 10. Feb 2010, 20:57, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Nichtsdestotrotz sind die Lebenshaltungskosten in Deutschland nciht einheitlich sondern es gibt ein Süd->Nord Gefälle und ein noch erheblicheres West->Ost Gefälle.adal hat geschrieben: Warum? Discounter gibt es überall. Und die Mietobergrenze hat sich am örtlichen Mietspiegel zu orientieren.
Und das gilt nicht nur für Arbeitnehmer sondern auch und gerade für Hartz-IV-Empfänger.
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Dort werden auch die Unterkunftskosten berücksichtigt. Die fallen schonmal raus.Amun Ra hat geschrieben: Nichtsdestotrotz sind die Lebenshaltungskosten in Deutschland nciht einheitlich sondern es gibt ein Süd->Nord Gefälle und ein noch erheblicheres West->Ost Gefälle.
Und das gilt nicht nur für Arbeitnehmer sondern auch und gerade für Hartz-IV-Empfänger.
Lebensmittelpreise sind in den Regionen beim Discounter nicht unterschiedlich. Bei den Energiekosten auch Abwasser gibt es wieder ganz andere Gefälle.
Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Noch 2007 wurde festgestellt das dem eben nicht so ist. Bedauerlicherweise finde ich gerade nichts aktuelleres, aber ich wage zu bezweifeln das die Lebenshaltungskosten im Osten so überdurchschnittlich gestiegen sind das sie nun auf Westniveau liegen.ToughDaddy hat geschrieben:
Dort werden auch die Unterkunftskosten berücksichtigt. Die fallen schonmal raus.
Lebensmittelpreise sind in den Regionen beim Discounter nicht unterschiedlich. Bei den Energiekosten auch Abwasser gibt es wieder ganz andere Gefälle.
Spiegel Online hat geschrieben:...
Den Ärmsten der Armen geht es im Osten sogar besser als im Westen. Seit Juli 2006 gilt deutschlandweit der gleiche Hartz-IV-Regelsatz: 345 Euro im Monat. In den neuen Ländern kann man sich von dieser Summe jedoch mehr kaufen als in den alten.
...
Zuletzt geändert von Amun Ra am Di 9. Feb 2010, 16:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Glaub ich nicht. Der Armutskonsument geht nicht ins Restaurant und kauft beim Discounter. Und dort sind die Preise gleich.Amun Ra hat geschrieben: Nichtsdestotrotz sind die Lebenshaltungskosten in Deutschland nciht einheitlich sondern es gibt ein Süd->Nord Gefälle und ein noch erheblicheres West->Ost Gefälle.
Und das gilt nicht nur für Arbeitnehmer sondern auch und gerade für Hartz-IV-Empfänger.
Zuletzt geändert von adal am Di 9. Feb 2010, 16:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Ich kann Dir sagen, dass man sich hier nicht mehr kaufen kann. Habe ich Dir auch schon gesagt warum.Amun Ra hat geschrieben: Noch 2007 wurde festgestellt das dem eben nicht so ist. Bedauerlicherweise finde ich gerade nichts aktuelleres, aber ich wage zu bezweifeln das die Lebenshaltungskosten im Osten so überdurchschnittlich gestiegen sind das sie nun auf Westniveau liegen.
Ich finde diese Vergleiche sowieso immer schwachsinnig, weil man dort gerne, auch in dem anderen Link von Dir, München und Co ranzieht. Ist doch affig sowas.
Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Schon lustig das die üppigen Sozialleistungen in Deutschland dem Gericht nicht ausreichen.
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
mir stößt es auch übel auf zumal ja hartz 4 höher liegt als die damalige stützeMG-42 hat geschrieben:Schon lustig das die üppigen Sozialleistungen in Deutschland dem Gericht nicht ausreichen.
[url=http://www.youtube.com/watch?v=LTQqFGLDdJ0]Do you think that money is the root of all evil?[/url]
[url=http://studentsforliberty.org/wp-conten ... sm-PDF.pdf]The Morality of Capitalism[/url]
Gez. Francisco d'Anconia
[url=http://studentsforliberty.org/wp-conten ... sm-PDF.pdf]The Morality of Capitalism[/url]
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
wie hoch nun die mindestlöhne wohl ausfallen werden? wird man einfach die möglichkeiten des arbeitsamtes für kontrollen, sanktionen und zwangsmaßnahmen verschärfen, um den drückebergern beizukommen? da der staat kein geld hat, ist das thema mal wieder spannend.
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Es geht doch um die Berechnung, von generell nicht ausreichend kann ja nicht die Rede sein.MG-42 hat geschrieben:Schon lustig das die üppigen Sozialleistungen in Deutschland dem Gericht nicht ausreichen.
Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Rassilon hat geschrieben:
Es geht doch um die Berechnung, von generell nicht ausreichend kann ja nicht die Rede sein.
Im Urteil wurde das von den Richtern doch bemängelt. Die Harzer können nicht voll am Kulturleben teilnehmen.
Aus der FAZ:
http://www.faz.net/s/Rub0B4403817782428 ... ntent.html
Nach dem von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier verkündeten Urteil erfüllen sie nicht den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Artikel 1 des Grundgesetzes.
Die Achtung der Würde jedes Einzelnen verlange aber neben der „physischen Existenz“ auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.
Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Und das "sie" in Deinem Zitat bezieht sich auf den Satz davor, *sie*, die Berechnungsmethode: "Die Richter kamen zu dem Schluss, dass nicht nur die Berechnungsmethode der Hartz-IV-Sätze für Kinder, sondern auch die der Erwachsenen gegen das Grundgesetz verstößt."
Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Es wird auch ausreichend Möglichkeiten geben den Regelsatz des Haushaltsvorstandes mit niedrigerem Ergebnis neu zu berechnen.adal hat geschrieben: Das wird mit Sicherheit so sein, was den Regelsatz des Haushaltsvorstandes angeht. Nur wird man nicht umhinkommen, individuellere Bedarfe insbesondere der chronisch Kranken und der Kinder zu berücksichtigen und das gibt es garantiert nicht zum Nulltarif.
Im übrigen frage ich ich gerade: Als normaler, arbeitender Mensch, welche Zusatzleistungen bekomme ich da vom Staat bei Krankheiten, für die Kranken- und Sozialkassen keine Kosten übernehmen?
Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Sind sie durchaus. Selbst wenn man sich einen Anwalt nimmt oder einen Neuwagen kauft kommt man im Osten billiger davon.ToughDaddy hat geschrieben: ...
Lebensmittelpreise sind in den Regionen beim Discounter nicht unterschiedlich. ...