frems hat geschrieben:Heftig. Dass man so eine drastische finanzielle Strafe für den Mord bekommt, kann ich ja verstehen, aber muss das einmonatige Fahrverbot dann auch noch sein?
Es ist, wie in den meisten
(gerichtlichen) Fällen: es sind zwei Tatvorwürfe. Der Tod des Jungen wird nach § 222 StGB - Fahrlässige Tötung verhandet und bestraft.
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die widerrechtliche Benutzung der Busspur ist ein Verstoß gegen die StVO
(ein Verstoß gegen das Verkehrszeichen Nr. 245) und wird dementsprechen behandelt und geahndet. Grundsätzlich gilt bei Vertößen und widerrechtlichen Benutzung der Busspur ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro. Bei Behinderung des Linienverkehrs beträgt die Geldbuße 35 Euro. Das im Falle einer Gefährdung
(wohl nicht nur des Linienverkehrs) auf 140 Euro und bei einem Unfall sogar auf 170 Euro ansteigen kann.
Du dürftest ebenso wissen, daß Geldbußen über 40 Euro einen Punkt in Flensburg nachsichzieht. Kommt noch hinzu, daß er zu schnell war - 24 Km/h. Macht summa-summarum: max. 170 Euro für die Busspur und 115 für die Geschwindigkeit gleich ca. 280 Euro und jeweils 1 Punkt. Anscheinend sind die Punkte teilweise unter den Tisch gefallen - dafür das Fahrverbot.
Ich denke, damit ist er noch gut bedient!
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)