Wahlrecht - aber welches?

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Welches Wahlrecht bevorzugt ihr?

Umfrage endete am Mi 25. Mai 2022, 12:21

Stiktes Mehrheitswahlrecht wie in UK
2
8%
Eingeschränktes Mehrheitswahlrecht wie in Frankreich
0
Keine Stimmen
Verhältniswahlrecht wie in Deutschland
13
54%
Verhältniswahlrecht ohne Erststimme
2
8%
Wahlrecht und Volksabstimmungen wie in der Schweiz
5
21%
Sonstiges Wahlrecht
2
8%
Kein Wahlrecht
0
Keine Stimmen
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 24
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Tom Bombadil
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von Tom Bombadil »

JosefG hat geschrieben: Sa 18. Mär 2023, 17:14 Es müsste für die Wahlkreiskandidaten zumindest Stichwahlen geben.
Wieso müsste es dabei Stichwahlen geben?
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JosefG
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von JosefG »

Tom Bombadil hat geschrieben: Sa 18. Mär 2023, 17:25 Wieso müsste es dabei Stichwahlen geben?
Damit nicht ein Kandidat mit nur 20 Prozent der Stimmen einen Wahlkreis gewinnt.

Sofern die Wahl insgesamt eine Verhältniswahl ist, wie im neuen Wahlrecht vorgesehen,
mag man so etwas gerade noch tolerieren. Aber wenn die Machtverhältnisse im Parlament
entscheidend von den Wahlkreiskandidaten abhängen, sollte es sowas nicht geben.
Ist mein Gerechtigkeitsempfinden, kann das nicht weiter begründen.
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Tom Bombadil
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von Tom Bombadil »

JosefG hat geschrieben: Sa 18. Mär 2023, 17:39Aber wenn die Machtverhältnisse im Parlament entscheidend von den Wahlkreiskandidaten abhängen, sollte es sowas nicht geben.
Hängen sie ja nicht, die Direktmandate machen 50% der Sitze aus und wie ich gerechnet habe, ändert sich nur wenig an den Machtverhältnissen. Aber meinetwegen kann man auch Stichwahlen machen, die Wahlbeteiligung dürfte dann aber eher mau sein.
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Ove Haithabu
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von Ove Haithabu »

JosefG hat geschrieben: Sa 18. Mär 2023, 17:39 Damit nicht ein Kandidat mit nur 20 Prozent der Stimmen einen Wahlkreis gewinnt.
Hier in Irland gibt es nur Direktkandidaten aber keine Stichwahlen. Dafür ein Präferenzsystem: Beim Wählen gibt man den Kandidaten Nummern in der Reihenfolge seiner Präferenz. Wenn ich also Kandidat A mag, Kandidat C gar nicht leiden kann aber dennoch davon ausgehe dass Kandidat A hinter Kandidat B und C bleibt so kann ich A1 B2 C3 wählen. Dann wird meine Stimme wenigstens nicht weggeworfen wenn Kandidat A hinten bleibt sondern Kandidat B zugeschlagen. Somit erübrigt sich die Stichwahl da ich bei der Wahl schon angebe wen ich lieber habe wenn mein Kandidat es nicht schafft.
JosefG hat geschrieben: Sa 18. Mär 2023, 17:39 Sofern die Wahl insgesamt eine Verhältniswahl ist, wie im neuen Wahlrecht vorgesehen,
mag man so etwas gerade noch tolerieren. Aber wenn die Machtverhältnisse im Parlament
entscheidend von den Wahlkreiskandidaten abhängen, sollte es sowas nicht geben.
Ist mein Gerechtigkeitsempfinden, kann das nicht weiter begründen.
Ferner gibt es hier pro Wahlkreis bis zu fünf Mandate, teilweise auch Kandidaten derselben Partei. Somit kann ich auch innerhalb einer Partei meine Präferenz angeben und die wird dann berücksichtigt. Somit entscheidet der Wähler und nicht die Partei wer aus der Partei ins Parlament gewählt wird. Partei A stellt z. B. drei Kandidaten auf. In der ersten Wahlrunde fliegen die zwei mit dem schlechtesten Ergebnis raus und die Stimmen werden gemäß Präferenz umverteilt (die meisten wahrscheinlich auf den verbliebenden Kandidaten selben Partei). In den Regionen wo eine Partei besonders stark ist können auch mehrere Kandidaten derselben Partei ins Parlament einziehen.
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Misterfritz
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von Misterfritz »

Michael_B hat geschrieben: Sa 18. Mär 2023, 13:42
Ich hoffe darauf schon lange, denn dann gibt es auch mehr Zeit zwischen den Wahlkampfzeiten, in denen normal regiert werden kann.
Das löst aber das Problem nicht, dass alle naslang irgendwo Landtagswahlen sind, die nicht nur die Bundespolitik bremsen sondern auch oft für Änderungen im Bundesrat sorgen.
Es wäre sinnvoll, wenn diese Landtagswahlen synchronisiert würden und nur z.B. alle zwei Jahre LT-Wahlen stattfinden würden.
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft ;)
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von Aurelius88 »

Misterfritz hat geschrieben: Sa 18. Mär 2023, 18:37 Das löst aber das Problem nicht, dass alle naslang irgendwo Landtagswahlen sind, die nicht nur die Bundespolitik bremsen sondern auch oft für Änderungen im Bundesrat sorgen.
Es wäre sinnvoll, wenn diese Landtagswahlen synchronisiert würden und nur z.B. alle zwei Jahre LT-Wahlen stattfinden würden.

Ja diesen Gedankengang hatte ich auch schon und ich kann dem ehrlich gesagt immer mehr abgewinnen.
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von Michael_B »

Misterfritz hat geschrieben: Sa 18. Mär 2023, 18:37 Das löst aber das Problem nicht, dass alle naslang irgendwo Landtagswahlen sind, die nicht nur die Bundespolitik bremsen sondern auch oft für Änderungen im Bundesrat sorgen.
Es wäre sinnvoll, wenn diese Landtagswahlen synchronisiert würden und nur z.B. alle zwei Jahre LT-Wahlen stattfinden würden.
Da wäre ich zu 100% dabei. Am besten alle fünf Jahre eine große Wahlwoche, wo alle Wahlen stattfinden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene in ganz Deutschland.
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von Ove Haithabu »

Michael_B hat geschrieben: So 19. Mär 2023, 02:05 Da wäre ich zu 100% dabei. Am besten alle fünf Jahre eine große Wahlwoche, wo alle Wahlen stattfinden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene in ganz Deutschland.
Ja, aber sobald in einem Bundesland die Regierung zurücktritt und es Neuwahlen gibt ist der Rhythmus schon wieder dahin.
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peterkneter
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von peterkneter »

Mich wundert ein bisschen, dass es offensichtlich möglich ist mit einfacher mehrheit eine Wahlrechtsreform zu beschließen. Da kann ja dann nach jeder Wahl die Regierung ihre Macht zementieren indem sie für
eine Veränderung des Wahlrechts stimmt.

hierzu gibt es ein paar interessante Thesen:
https://verfassungsblog.de/wahlrechtsan ... -mehrheit/

"Ein Problem entsteht nämlich immer dann, wenn einerseits (...) sichtbarer und allgemein anerkannter Reformbedarf besteht, eine Einigung aber nicht erzielbar ist.
Das Festhalten am Einigungserfordernis privilegiert dann den defizitären Status quo und eröffnet zugleich der Minderheit, die von ihm profitiert, ein erhebliches Blockadepotential."

- Ich denke das war bisher die Position der CDU/CSU.

wie schon einige hier vermuten wird das ganze vermutlich vor dem VErfassungsgericht entschieden / Ich rechne mit Nachbesserungen und fürchte, dass bei der BTW 2024 wieder ein ähnlich großer BT herauskommt...
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von Atue001 »

Der aktuelle Vorschlag genießt in der allgemeinen Presse gar nicht so schlechte Kritiken. Die Probleme, die die CSU aber auch sogar die Linke sehen, lassen sich mit geringfügigen Anpassungen lösen. Ich sehe einem Urteil des BVerfG in der Grundtendenz gelassen entgegen.
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Seidenraupe
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von Seidenraupe »

Atue001 hat geschrieben: Mo 20. Mär 2023, 00:08 Die Probleme, die die CSU aber auch sogar die Linke sehen, lassen sich mit geringfügigen Anpassungen lösen. Ich sehe einem Urteil des BVerfG in der Grundtendenz gelassen entgegen.
Welche geringfügigen Anpassungen sind das konkret?
Warum hat die Ampel diese simplen Anpassungen nicht ins Gesetz geschrieben?
Wer Ironie findet, kann sie behalten. Wer nicht, sein/ihr Problem.

„Wenn man merkt, daß der Gegner überlegen ist und man Unrecht behalten wird, so werde man persönlich, beleidigend, grob.“
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Seidenraupe
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von Seidenraupe »

was allgemeine Presse sein soll, weiß ich nicht.
Die headlines vieler online Artikel fallen allerdings kritisch aus
In Deutschland ist eine Blase entstanden - und das diesmal ganz ohne Facebook. Ein Diskursraum also, in dem ein Teil der Gesellschaft unter sich bleibt und Stimmen von außerhalb nicht mehr durchdringen. Diese Blase entscheidet gerade darüber, wie wir künftig den Bundestag wählen. Ihr gehören die Politikerinnen und Politiker an, die das Wahlrecht gestalten, sowie die Journalisten und Wissenschaftlerinnen, die über ihre Pläne befinden. Allesamt Menschen also, die sich von Berufswegen einen beträchtlichen Teil ihres Tages mit Politik beschäftigen können.
Die Ampel hat ein Monster geschaffen

Nun ist es nicht so, dass in dieser Blase keine klugen Köpfe säßen, im Gegenteil: Die Pläne für ein neues Wahlrecht zeugen, bei allen Differenzen, von einem grundsätzlichen Bemühen, ein Wahlrecht zu schaffen, das a) den Bundestag verkleinert und b) die Fairness zwischen den Parteien im Großen und Ganzen gewährleistet. Nur haben sie in der Blase diejenigen vergessen, die am Ende abstimmen sollen: die Bürgerinnen und Bürger.
https://www.nn.de/politik/bundestag-das ... 1.13081564

recht sachlich, wie ich finde.
Die nächste überschrift schon nicht mehr
Versagen beiderseits: Das neue Ampel-Wahlrecht mieft nach Orbán - eine gefährliche Konstellation
Die Ampel-Koalition hat nun den Umbau zu eigenen Gunsten handstreichartig, gegen massive Proteste der Opposition und gegen interne Bedenken mit ihrer einfachen Mehrheit durchgeboxt.
Erstellt: 19.03.2023, 21:23 Uhr
https://www.merkur.de/politik/csu-ampel ... 57152.html
Wer Ironie findet, kann sie behalten. Wer nicht, sein/ihr Problem.

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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von garfield336 »

Atue001 hat geschrieben: Mo 20. Mär 2023, 00:08 Der aktuelle Vorschlag genießt in der allgemeinen Presse gar nicht so schlechte Kritiken. Die Probleme, die die CSU aber auch sogar die Linke sehen, lassen sich mit geringfügigen Anpassungen lösen. Ich sehe einem Urteil des BVerfG in der Grundtendenz gelassen entgegen.
Den Linken und der CSU geht es eigentlich hauptsächlich um die Grundmandatenklausel. Die kann man tatsächlich beibehalten.
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sünnerklaas
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von sünnerklaas »

Atue001 hat geschrieben: Mo 20. Mär 2023, 00:08 Der aktuelle Vorschlag genießt in der allgemeinen Presse gar nicht so schlechte Kritiken. Die Probleme, die die CSU aber auch sogar die Linke sehen, lassen sich mit geringfügigen Anpassungen lösen. Ich sehe einem Urteil des BVerfG in der Grundtendenz gelassen entgegen.
Geht wohl eher um etwas anderes: die Ampel scheitern zu lassen, um denen dann die Schuld daran zu geben, dass es keine Reform gegeben hat. Wie "reformfreudig" die UNION ist, haben ja die 16 Jahre Merkel gezeigt. Die prahlerisch in diversen Wahlkämpfen angekündigte und hoch und heilig versprochene "Ganz Große Ganz Radikale Steuerreform" inkl. "Ganz Große Steuerentlastung" wurde einkassiert. Getreu nach dem alten Motto: wer gar nichts macht, macht nichts verkehrt! :cool:
Bogdan
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von Bogdan »

Was ich erschreckend finde, bei der Änderung des Wahlrechts.
Es reicht eine einfache Mehrheit aus. So kann bzw. könnte die Regierung die Bedingungen zu ihren Gunsten ändern.
Leider ist dies jetzt passiert, da ja CSU und Linke um den nächsten Einzug bangen müssen.
Demokratie und freie Wahlen funktionieren so nicht, in dem man sich Vorteil gegenüber den anderen verschafft.
Es müsste aus meiner Sicht Minimum eine qualifizierte Mehrheit geben. Außerdem müssen alle Änderungen
dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden müssen. Nur nach Absegnung das Bundesverfassungsgericht würden
dann das Wahlgesetz in Kraft treten.
Wem Sachargumente fehlen, geht zu persönlichen Bemerkungen über. :?
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von Atue001 »

Bogdan hat geschrieben: Mo 20. Mär 2023, 14:47 Was ich erschreckend finde, bei der Änderung des Wahlrechts.
Es reicht eine einfache Mehrheit aus. So kann bzw. könnte die Regierung die Bedingungen zu ihren Gunsten ändern.
Leider ist dies jetzt passiert, da ja CSU und Linke um den nächsten Einzug bangen müssen.
Demokratie und freie Wahlen funktionieren so nicht, in dem man sich Vorteil gegenüber den anderen verschafft.
Es müsste aus meiner Sicht Minimum eine qualifizierte Mehrheit geben. Außerdem müssen alle Änderungen
dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden müssen. Nur nach Absegnung das Bundesverfassungsgericht würden
dann das Wahlgesetz in Kraft treten.
CDU/CSU hatten viele Jahre lang die Gestaltungsmöglichkeit, um ein Wahlgesetz zu beschließen, was verfassungsfest ist.

Ist das passiert?

Nicht wirklich.

Ändert die Ampel nun das Wahlgesetz so, dass es zu ihren Gunsten geht?

Nicht wirklich - die CDU/CSU haben durchaus die Möglichkeit, einfach gemeinsam zur Wahl zum Bundestag anzutreten. Das wäre ja auch ehrlicher - denn sie bilden auch eine Fraktionsgemeinschaft.

Und die Linken? Weil sie in drei Wahlbezirken ein Direktmandat errungen haben soll die 5%-Hürde bundesweit nicht mehr gelten? Auch diese Regelung ist im Detail fragwürdig! Nehmen wir einerseits eine Partei, die Deutschlandweit 4,99% erringt, aber kein Direktmandat. Nehmen wir andererseits eine Partei, die drei Direktmandate erringt, aber deutschlandweit unter 3% liegt....welche dieser beiden Parteien sollte im Bundestag vertreten sein, um den Willen des Volkes abzubilden?

Kommt dann noch dazu, dass die Direktmandate mit lediglich ca. 32% der Wählerstimmen in den Wahlkreisen errungen wurden.....wie wäre es dann richtig?


Entscheidend für die Zusammensetzung des Bundestages ist das Verhältniswahlrecht. Punkt. Ausrufezeichen. Und das ist gut und richtig so.

Nur für die unbedeutenden Erststimmenwähler mit all ihren Problematiken im Detail ein Fass aufzumachen, was den Bundestag um hunderte Sitze vergrößert und verteuert und nicht verbessert......ist Politik der CDU/CSU - kann man so sehen, ist aber Altbacken und teuer. Weg damit!

Dass Regierungen Wahlgesetze einfach mal geändert haben - ist nicht neu. Hat auch die letzte Regierung so gemacht.
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von Bogdan »

Atue001 hat geschrieben: Di 21. Mär 2023, 00:42

Entscheidend für die Zusammensetzung des Bundestages ist das Verhältniswahlrecht. Punkt. Ausrufezeichen. Und das ist gut und richtig so.

und mit der 5 % Hürde der Wille des Wähler verfälscht. Das beste Beispiel war als die FDP und die AfD knapp
an der undemokratischen Hürde gescheitert sind.
Wem Sachargumente fehlen, geht zu persönlichen Bemerkungen über. :?
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peterkneter
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von peterkneter »

Bogdan hat geschrieben: Mo 20. Mär 2023, 14:47 Was ich erschreckend finde, bei der Änderung des Wahlrechts.
Es reicht eine einfache Mehrheit aus. So kann bzw. könnte die Regierung die Bedingungen zu ihren Gunsten ändern.
Leider ist dies jetzt passiert, da ja CSU und Linke um den nächsten Einzug bangen müssen.
Demokratie und freie Wahlen funktionieren so nicht, in dem man sich Vorteil gegenüber den anderen verschafft.
Es müsste aus meiner Sicht Minimum eine qualifizierte Mehrheit geben. Außerdem müssen alle Änderungen
dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden müssen. Nur nach Absegnung das Bundesverfassungsgericht würden
dann das Wahlgesetz in Kraft treten.
Den Punkt hatte ich etwas weiter oben auch angesprochen.
hier noch einmal ein Link der die Kausa bespricht:
https://verfassungsblog.de/wahlrechtsan ... -mehrheit/
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von Kritikaster »

Michael_B hat geschrieben: So 19. Mär 2023, 02:05 Da wäre ich zu 100% dabei. Am besten alle fünf Jahre eine große Wahlwoche, wo alle Wahlen stattfinden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene in ganz Deutschland.
Dann zerfallen innerhalb dieser Wahlperiode Regierungen auf diversen Ebenen, was dort jeweils Neuwahlen nötig macht, und wir haben das gleiche Problem wieder.
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
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sünnerklaas
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von sünnerklaas »

Atue001 hat geschrieben: Di 21. Mär 2023, 00:42 CDU/CSU hatten viele Jahre lang die Gestaltungsmöglichkeit, um ein Wahlgesetz zu beschließen, was verfassungsfest ist.
Vor allem die CSU ist da gefangen. Im Regionalproporz. Der CSU-Regionalproporz ist ein innerparteilicher Burgfrieden, denn der Parteifrieden in der CSU ist fragil. Jederzeit können Ober- und Niederbayern, Franken und Schwaben übereinander herfallen. Es können Parteivorsitzende abgesägt und aus dem Amt gemobbt werden. Man erinnere sich nur, wie KTzG zuerst ins Wirtschafts- und danach ins Verteidigungsministerium kam: um den innerparteilichen Frieden zu wahren, konnte man die Ministerien nicht anders besetzen, weil man an Vereinbarungen und Beschlüsse gebunden war.
In der Ampel und in der SPD war man bei der Neubesetzung des Verteidigungsministeriums in der Lage, über den eigenen Schatten zu springen. Man stelle sich nur einmal vor, man hätte das in der CSU gemacht: Söder stünde binnen kürzester Zeit innerparteilich massiv unter Dauerbeschuss, es würden Ränke und Intrigen gesponnen.

Nein, die Union ist da gefangen, eine Wahlrechtsreform wäre mit ihr nicht gegangen. Genausowenig, wie mit ihr eine Steuerreform gegangen ist.
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von Nachdenklich »

Hallo, das ist mein erster Beitrag im Forum.

Was mir bei dem gesamten Thema um das Thema neues Wahlrecht auffällt ist, dass man eine mögliche Lösung noch garnicht angedacht hat:
Heute entstehen bekanntlich Überhangmandate, wenn eine Partei per Direktmandate mehr Sitze geholt hat, als ihr nach Zweitstimmen zustehen. Um das wieder zu kompensieren, gibt es eben besagte Ausgleichsmandate, um das prozentuale Ergebnis der Parteien im Parlament wieder herzustellen. Dies führt jedoch wie man weiß zu dem heute sehr großen Bundestag. Aber warum nicht andersrum vorgehen, also die Überhangmandate gleich von Anfang an nicht entstehen zu lassen?

Wenn eine Partei mehr Sitze per Direktmandat geholt hat, also ihr nach Zweitstimmen zustehen, dann sollten nach einem bestimmten Schlüssel für diese Partei einfach weniger oder garkeine Listenkandidaten in den Bundestag einziehen dürfen. Der besagte Schlüssel müsste dann so gewählt sein, dass entsprechend so viel weniger Listenkandidaten dieser Partei einziehen dürfen, damit das prozentuale Verhältnis aller Parteien im Bundestag wieder stimmt. Es sollen damit also immer nur 598 Sitze im Bundestag sein, also die bisherige Sollgröße.

Damit würde also sichergestellt, dass aus jedem Wahlkreis der gewählte Direktkanidat garantiert im Bundestag vertreten sein würde, also jeder Wahlkreis vertreten wäre. Gleichwohl würde damit die Masse an nicht direkt gewählten Parteikadern, die die Parteien durch die Wahl per Liste in den Bundestag bringen können, reduziert, was ich persönlich im Sinne des Willens des Wählers gut finden würde. Ergo würde damit also die Erststimme gestärkt und damit der direkt Vertreter der Wähler aus dem Wahlkreis, den die Wähler besser kennen und eine Beziehung dazu aufbauen können, als von Listenkandidaten.

Die einzige Unbekannte bliebe dann auf Basis unseres bisherigen Wahlrechts dann nur noch, wenn eine Partei zwar weniger als 5% hat aber mind. 3 Direktmandate. Diese Direktmandatsklausel, welche ja im neuen Verfahren der Ampelregierung wegfallen soll, würde ich unbedingt weiterhin beibehalten, weil sie aus meiner Sicht den demokratischen Gedanken stärkt, wenn in bestimmten Regionen Deutschlands eine Partei besonders dominiert und damit viele Bürger vertritt, welche aber woanders nicht so viel gewählt wird. Wenn also eine Partei trotz <5% dann mit mind. 3 Direktmandaten in voller Fraktionsstärke einzieht, dann sollten die anderen Parteien entsprechend anteilig Ausgleichsmandate erhalten, wie bisher auch. Dadurch würde der Bundestag zwar wieder etwas größer ab längst nicht in der riesigen Dimension, wie seit 2021.

Ganz wichtig: Aus dem gesamten Thema muss wirklich mal die massive Emotionalität und das Schwarz-Weiß-Denken raus! Vorwürfe, Bezichtigungen, Ideologien und teils sogar Hass haben da überhaupt nichts zu suchen. Es geht hier um ein extrem wichtiges Instrument bzw. dem Verfahren dafür unserer Demokratie. Klar wird man wie in vielen anderen Dingen nie die eine und einzige Superlösung finden können, mit der alle zu 100% zufrieden sein werden. Also ist der Prozess hin zu einem Parlaments-verkleinernden aber dabei immer fair und nachhaltigen neuen Bundestagswahlrecht nicht einfach.
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von Misterfritz »

Nachdenklich hat geschrieben: Mi 22. Mär 2023, 14:56Wenn eine Partei mehr Sitze per Direktmandat geholt hat, also ihr nach Zweitstimmen zustehen, dann sollten nach einem bestimmten Schlüssel für diese Partei einfach weniger oder garkeine Listenkandidaten in den Bundestag einziehen dürfen.
Das ist doch völlig unlogisch:
Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt als ihr durch Zweitstimmen zustehen, dann ziehen sowieso keine Listenkandidaten mehr in den Bundestag.
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von Nachdenklich »

Misterfritz hat geschrieben: Mi 22. Mär 2023, 15:03 Das ist doch völlig unlogisch:
Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt als ihr durch Zweitstimmen zustehen, dann ziehen sowieso keine Listenkandidaten mehr in den Bundestag.
Doch, eben weil die ersten 299 Sitze den Direktmandaten gehören und die zweiten 299+X Sitze den Listenkandidaten.
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von Misterfritz »

Nachdenklich hat geschrieben: Mi 22. Mär 2023, 16:12 Doch, eben weil die ersten 299 Sitze den Direktmandaten gehören und die zweiten 299+X Sitze den Listenkandidaten.
Bitte mal den ganzen Strang lesen, da steht schon vieles erklärt.
https://www.politik-forum.eu/viewtopic. ... 4#p5328884
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von Nachdenklich »

Misterfritz hat geschrieben: Mi 22. Mär 2023, 18:11 Bitte mal den ganzen Strang lesen, da steht schon vieles erklärt.
https://www.politik-forum.eu/viewtopic. ... 4#p5328884
Ich habe das schon verstanden, muss jedoch zugeben, dass ich mich vielleicht missverständlich ausgedrückt habe bzw. in Teilen korrigieren muss.

Ich meinte, dass die ersten 299 Sitze wie bisher den Direktmandaten gegeben werden. Und die weiteren 299 Sitze sollten den Fraktionen im Bundestag für die Listenkandidaten dann nach ihrem jeweiligen Stimmenanteil bei den Zweitstimmen gegeben werden.

Es würden also nur noch die zweiten 299 Sitze per Verhältnis vergeben werden, während die erste 299 Sitze durch die Direktkanidaten fix gesetzt sind. Eine Aufteilung des gesamten Bundestags nach den Stimmenverhältnissen der Zweitstimmen würde es damit also ganz bewusst nicht geben.

Dadurch würde die Erststimme und damit die vom Wahlvolk direkt gewählten Wahlkreiskandidaten gestärkt, also Parteien aus meiner Sicht zu Recht im Gesamtsitzeanteil belohnt, wenn sie viele Direktmandaten geholt haben und damit Vertrauen direkt beim Volk in den Wahlkreisen genießen. Und die Zweitstimme für die Listenkandidaten würde anteilig geschwächt. Und dies halte ich deutlich demokratischer, weil es deutlich mehr verhindert, dass Parteien ihre Kader über die Listen in den Bundestag reinbringen, die als Direktkandidaten garkeine Chance auf ein Mandat gehabt hätten. Wer weniger direktes Votum vom Wähler hat, sollte aus meiner Sicht auch weniger Macht bekommen.

Dieses Wahlsystem würde dazu führen, dass die Parteien künftig noch deutlich mehr Wert auf die volksnahe Arbeit in ihren Wahlkreisen legen müssen, also deutlich näher an ihren Wählern dort sein und auf sie eingehen müssen. Das würde ich sehr förderlich für die Demokratie halten, eben weil so der Wille der Wähler aus den Wahlkreisen noch besser im Bundestag bzw. den Ausschüssen vertreten sein wird. Dagegen würde man umgekehrt wie gesagt das volksferne Reinbringen von Parteikadern über Listen ein ganzes Stück schwächen und auch das halte ich besser im Sinne der Demokratie. Es sollte der belohnt werden, der besser und v.a. direkt beim Volk in den jeweiligen Wahlkreisen ankommt als der, der z.B. über große Medienkampagnen irgendwie bundesweit über die 5%-Hürde kommen will aber kaum Wert auf volksnahe Arbeit in den Wahlkreisen legt.
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von Maikel »

Nachdenklich hat geschrieben: Do 23. Mär 2023, 15:23 Eine Aufteilung des gesamten Bundestags nach den Stimmenverhältnissen der Zweitstimmen würde es damit also ganz bewusst nicht geben.
So wie es sich auch früher durch die Überhangmandate (in etwas anderer Form) ergab.

Zwischenzeitlich hatte aber das BVG entschieden, daß die Stimmenverhältnisse im Bundestag dem Zweitstimmenergebnis entsprechen müssen. Deshalb wurden zusätzlich zu den schon lange üblichen Überhangmandaten die Ausgleichsmandate eingeführt, Dadurch wurde die Zahl der Abgeordneten (noch) größer.
Die menschliche Sprache ist einzigartig, aber nicht eindeutig.
Jeder Versuch, sich mitzuteilen, kann nur mit dem Wohlwollen der anderen gelingen.
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von Christdemokrat »

Wenn die CSU nach zweitstimmen bundesweit bei 4,9 Prozent liegen würde, aber wie gewohnt alle Direktkandidaten der CSU die bayrischen Wahlkreise gewinnen, würden dann sämtliche Wahlkreisgewinner aus Bayern ihr Mandat nicht bekommen?
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von Misterfritz »

Christdemokrat hat geschrieben: Fr 24. Mär 2023, 23:09 Wenn die CSU nach zweitstimmen bundesweit bei 4,9 Prozent liegen würde, aber wie gewohnt alle Direktkandidaten der CSU die bayrischen Wahlkreise gewinnen, würden dann sämtliche Wahlkreisgewinner aus Bayern ihr Mandat nicht bekommen?
Wenn Du den Strang gelesen hättest, wüsstest Du, wie viele der Direktmandate ihr BT-Mandat bekommen würden, nämlich Null.
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von Wähler »

Christdemokrat hat geschrieben: Fr 24. Mär 2023, 23:09 Wenn die CSU nach zweitstimmen bundesweit bei 4,9 Prozent liegen würde, aber wie gewohnt alle Direktkandidaten der CSU die bayrischen Wahlkreise gewinnen, würden dann sämtliche Wahlkreisgewinner aus Bayern ihr Mandat nicht bekommen?
Die Regelung mit den 3 Direktmandaten und mehr stand im ursprünglichen Gesetzesentwurf von Januar noch drin. Sie wurde dann im Innenausschuss des Bundestages gestrichen. Das betreffende Dokument war nicht leicht auf der Webseite des Bundestages zu finden. Ich wollte es erst auch nicht glauben, aber die Ampelkoaliton hat es tatsächlich so durchgesetzt. Warum sie nicht die Möglichkeit einer Listenverbindung zwischen CDU und CSU neu in das Wahlgesetz geschrieben hat, kann ich nur vermuten.
Das Bundesverfassungsgericht wird sich also damit befassen und bei anderer Zusammensetzung des Bundestages könnte es wieder eine Rolle rückwärts geben.
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Christdemokrat
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von Christdemokrat »

Wähler hat geschrieben: Sa 25. Mär 2023, 06:49 Die Regelung mit den 3 Direktmandaten und mehr stand im ursprünglichen Gesetzesentwurf von Januar noch drin. Sie wurde dann im Innenausschuss des Bundestages gestrichen. Das betreffende Dokument war nicht leicht auf der Webseite des Bundestages zu finden. Ich wollte es erst auch nicht glauben, aber die Ampelkoaliton hat es tatsächlich so durchgesetzt. Warum sie nicht die Möglichkeit einer Listenverbindung zwischen CDU und CSU neu in das Wahlgesetz geschrieben hat, kann ich nur vermuten.
Das Bundesverfassungsgericht wird sich also damit befassen und bei anderer Zusammensetzung des Bundestages könnte es wieder eine Rolle rückwärts geben.
Dieses Wahlrecht könnte bedeuten, daß aus ganz Bayern kein einziger direkt gewählter Kandidat eines Wahlkreises in den Bundestag einziehen würde. Bundesweit könnten 20 bis 30 Prozent aller siegreichen Wahlkreiskandidaten trotzdem nicht ihr Bundestagsamandat wahrnehmen.

Das wäre absurd. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das verfassungskonform ist.
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Misterfritz
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von Misterfritz »

Christdemokrat hat geschrieben: Sa 25. Mär 2023, 15:39 Dieses Wahlrecht könnte bedeuten, daß aus ganz Bayern kein einziger direkt gewählter Kandidat eines Wahlkreises in den Bundestag einziehen würde. Bundesweit könnten 20 bis 30 Prozent aller siegreichen Wahlkreiskandidaten trotzdem nicht ihr Bundestagsamandat wahrnehmen.

Das wäre absurd. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das verfassungskonform ist.
Dann sollte die CSU eine Wahlliste mit der CDU anstreben.
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Troh.Klaus
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von Troh.Klaus »

Misterfritz hat geschrieben: Sa 25. Mär 2023, 18:00 Dann sollte die CSU eine Wahlliste mit der CDU anstreben.
Dann kann man aber auch auf die Erststimmen resp. Wahlkreisstimmen komplett verzichten. Und Listenverbindungen müssten dann generell zugelassen werden. Der Linken würde eine gemeinsame Liste mit zwei, drei Kleinparteien eventuell auch das parlamentarische Überleben sichern. Und wenn AfD, NPD, etc. zusammen listen, reichts vielleicht für 20% plus.
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Misterfritz
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von Misterfritz »

Troh.Klaus hat geschrieben: Sa 25. Mär 2023, 19:21 Dann kann man aber auch auf die Erststimmen resp. Wahlkreisstimmen komplett verzichten. Und Listenverbindungen müssten dann generell zugelassen werden. Der Linken würde eine gemeinsame Liste mit zwei, drei Kleinparteien eventuell auch das parlamentarische Überleben sichern. Und wenn AfD, NPD, etc. zusammen listen, reichts vielleicht für 20% plus.
Das ist aber dann doch etwas anderes, da z.B. AfD und NPD ja in allen Bundesländern antreten.
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von sünnerklaas »

Troh.Klaus hat geschrieben: Sa 25. Mär 2023, 19:21 Dann kann man aber auch auf die Erststimmen resp. Wahlkreisstimmen komplett verzichten. Und Listenverbindungen müssten dann generell zugelassen werden. Der Linken würde eine gemeinsame Liste mit zwei, drei Kleinparteien eventuell auch das parlamentarische Überleben sichern. Und wenn AfD, NPD, etc. zusammen listen, reichts vielleicht für 20% plus.
Listenverbindungen sind eher schlecht für solche Parteien. Man kann in der Regel nicht miteinander und ist einander untereinander spinnefeind. Es hat schon seine Gründe, warum die Ränder durch Zersplitterung gekennzeichnet sind. Einem heutigen NPDler oder Freien Sachsener oder III.-Wegler sind die jeweils anderen Parteien "zu lasch" oder sogar "linksradikal".
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von Troh.Klaus »

Misterfritz hat geschrieben: Sa 25. Mär 2023, 19:33 Das ist aber dann doch etwas anderes, da z.B. AfD und NPD ja in allen Bundesländern antreten.
Wenn schon, denn schon. Eine Lex CSU behagt mir noch weniger.

Dann bitte strikt regionale Listen für alle. Z.B. 60 Groß-Wahlkreise in denen jeweils 10 Abgeordnete in den Bundestag gewählt werden, entsprechend den Mehrheitsverhältnissen und den auf diese Wahlkreise zugelassenen Listen Und natürlich kann jeder Kandidat nur auf einer Liste auftauchen.
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von Troh.Klaus »

sünnerklaas hat geschrieben: Sa 25. Mär 2023, 20:04 Listenverbindungen sind eher schlecht für solche Parteien. Man kann in der Regel nicht miteinander und ist einander untereinander spinnefeind. Es hat schon seine Gründe, warum die Ränder durch Zersplitterung gekennzeichnet sind. Einem heutigen NPDler oder Freien Sachsener oder III.-Wegler sind die jeweils anderen Parteien "zu lasch" oder sogar "linksradikal".
Das wäre nicht mein Problem.
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sünnerklaas
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Re: Wahlrecht - aber welches?

Beitrag von sünnerklaas »

Troh.Klaus hat geschrieben: Sa 25. Mär 2023, 21:30 Das wäre nicht mein Problem.
Ich kenne genug Wahlbündnisse auf kommunaler Ebene, die durchweg an den unterschiedlichen Charakteren und Zielen krachend gescheitert sind.
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