Wald - ein Umdenken mit grotesken Zügen

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Der Neandertaler
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Wald - ein Umdenken mit grotesken Zügen

Beitrag von Der Neandertaler »

Keine andere Nation hat ein engeres Verhältnis zum Wald, als die Deutschen. Als die Römer hervorragende und bedeuten Städte bauten, lebten Germanen immer noch im Wald; er war ihnen heilig. Die Römer fürchteten den germanischen Wald. Dies machte sich Arminius zu Nutze.

Das enge Verhältnis war sehr gut zu beobachten, als hierzulande eine Diskussion um den sauren Regen aufkam. Die Welt sprach von der "German Angst" - selbst in Frankreich machte das Wort vom "le Waldsterben" die Runde.

Vielleicht wegen dem besonderen Wald-Verhältnis, ist hierzulande ebenso der Schilderwald kaum zu durchdringen. Ja, teilweise hat dies groteske Züge angenommen. Etwa in einer Kölner-Fußgängerzone?!? Infolge von geplanten Bauarbeiten werden zeitweise Halte- bzw. Parkverbote ausgesprochen. So auch in Lübeck. Um eindeutig zu signalisieren, daß in jeder einzelnen Parkbucht der vierspurigen Straße ein Halteverbot gilt, wurden in der Straße auf 400 Metern gleich 161 Halteverbotsschilder errichtet. Ein Schild am Anfang und eines am Ende der Straße hätte bestimmt gereicht, obwohl ... Halteverbotsschilder gelten in Fahrtrichtung auf derselben Straßenseite lediglich bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung, aber bis zu einer Parkbucht ...? Allerdings findet auch in dieser Richtung mittlerweile ein Umdenken statt. Daß eine Ausdünnung des Schilderwaldes durchaus innovativ wäre, hat nun sogar Herr Wissing anerkannt, als er sagte, daß man nicht ausreichend Schilder habe, um ein generelles Tempolimit von 100 Stundenkilometer einzuführen. Diese Äußerung als irreführend zu bezeichnen, wäre allerdings beScheuert.

Einige neu eingeführte Schilder sind dagegen schon hilfreich, wenn sie auch nicht immer direkt einleuchtend interpretiert werden können. Das Schild für Kraftfahrstraße (Zeichen 331 .1) dürfte recht bekannt sein. Fahrradfahrer besitzen nun allerdings ebenfalls einen "Radschnellweg" (Zeichen 350.1) Das Zeichen steht an Radschnellwegen und "dient der Unterrichtung über den Beginn von Radschnellwegen und der Führung von Radschnellwegen an Knotenpunkten". Sollte der Radschnellweg teilweise durch die Innenstadt führen, was ja dem Umstand geschuldet ist, daß dieser Städte übergreifend verbinden soll, und dieser daher zwangsweise Autostraßen queren muß, muß sich hier der Autofahrer als "Gast" besonders rücksichtsvoll verhalten. Das heißt, daß auch die Rechts-vor-Links-Regelung aufgehoben wird und der Benutzer des Radschnellweges Vorrang erhält.

Neben dem Zeichen für die sogenannte "Spielstraße" ("Verkehrberuhigtezone" - Zeichen 325.1), die zwar Autos benutzen dürfen, Fußgänger dagegen haben, ohne den Verkehr allerdings zu behindern, Vorfahrt, und der Fußgängerzone (Zeichen 242.1), in der keinerlei Verkehr ... Fahrverkehr stattfinden darf (außer er ist durch Zusatzschild erlaubt), gibt es nun die Fahrradzone (Zeichen 244.3). Dort, wie auch in der Fahrradstraße (Zeichen 244.1), ist lediglich eine Benutzung durch Fahrräder sowie durch Elektrokleinstfahrzeuge (Pedelecs, E-Bikes und E-Scooter) erlaubt. In beiden Fällen können auch hier andere Verkehrsteilnehmer durch Zusatzbeschilderung als Gäste eingeladen werden. In jedem Fall gilt für den Fahrverkehr eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge dürfen nebeneinander fahren und weder gefährdet noch behindert werden. Quasi als Überraschungsmomentum haben Fahradfahrer nun auch einen Grünen Pfeil (Zeichen 721) bekommen.

Das Schild mit dem Zeichen 240 oder dem Zeichen 241 erlaubt eine gemeinsame Nutzung dieser Verkehrteilnehmer. Zwar läßt das Schild (Zeichen 277.1) auch eine gemeinsame Benutzung zu, allerdings handelt es sich um ein "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen".

Firmen haben für den unwahrscheinlichen Fall eines Unfalls Sammelplätze eingerichtet und mit der entsprechenden Vektorgrafik versehen. Als Pendant dazu könnte man nun das Schild mit dem Zeichen 290.1 als "Guter Rat"-Schild verstehen, sich im Falle von Randale von dem Ort zu entfernen. Tatsächlich handelt es sich hierbei um ein Zusatzschild, welches analog zum "für elektrisch betriebene Fahrzeuge" wohl nur in Verbindung mit einem Parkzeichen (Zeichen 286) auftauchen dürfte.
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
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