Ich würde mich mit Nachdruck erkundigen, ob die türkischen Behörden (da Transitland) Amtshilfe bei der Abschiebung leisten könnten.
Wofür hat man ein Auswärtiges Amt?
Wo ein Will, da ein Weg.
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Ich würde mich mit Nachdruck erkundigen, ob die türkischen Behörden (da Transitland) Amtshilfe bei der Abschiebung leisten könnten.
Soweit kommt's noch.Seidenraupe hat geschrieben: ↑Mi 18. Jan 2023, 17:07 Ich würde mich mit Nachdruck erkundigen, ob die türkischen Behörden (da Transitland) Amtshilfe bei der Abschiebung leisten könnten.(..)
Das was Frauen hier im Land durch diesen jetzt untergetauchten Typen passieren könnte, interessiert dich wohl auch weniger. Und das ist ja nicht der einzige Straftäter oder Gefährder der hier rumläuft. Auch das interessiert dich eher weniger, hauptsache den Tätern gehts gut, stimmts?
Auf Unterstellungen reagieren ich grundsätzlich nicht.sunny.crockett hat geschrieben: ↑Mi 18. Jan 2023, 17:46 (..)
Und die Frage an dich, was genau sollte einer deutschen Begleitmannschaft, die mit dem Flieger ankommt und mit dem nächsten (oder wahrscheinlich gleichen) Flieger wieder abfliegt in Kabul passieren? Geiselnahme durch die Taliban oder was meinst du da genau?
Ja das frage ich mich auch immer wohin man die Afghanen eigentlich abschieben soll, wenn es nicht mal ein entsprechendes Abkommen mit Afghanistan ( Taliban Regierung) gibt??? Soll man die Menschen einfach über Afghanistan aus dem Flugzeug werfen oder wie stellen sich dass einig blaubraune Gesellen hier konkret vor???Vongole hat geschrieben: ↑Mi 18. Jan 2023, 18:11 Auf Unterstellungen reagieren ich grundsätzlich nicht.
In Afghanistan ist augenblicklich alles möglich, und Deutsche werden immer noch als Gegner begriffen -> Nato-Eingreiftruppe. Auf jeden Fall hat der dtsch. Staat eine Fürsorgeverpflichtung gegenüber seinen Beamten.
Und so ganz nebenbei: Gibt es eigentlich eine Rücknahmeerklärung derTaliban?
Ne, aber ganz bestimmt große Wiedersehensfreude bei den Familien und Freunden der Abgschobenen.
Vielleicht wollen die Taliban den Typen nicht wiederhaben, weil der ein Mädchen vergewaltigt hat.Seidenraupe hat geschrieben: ↑Mi 18. Jan 2023, 18:32 Ne, aber ganz bestimmt große Wiedersehensfreude bei den Familien und Freunden der Abgschobenen.
Uns wurde so vor rund 7 Jahren und ff erzählt, die jungen Männer kämen quasi als Vorhut und hätten aus Sorge vor der strapaziösen Flucht ihre Familien daheim gelassen. Die wenigsten Familien sind den jungen Männern allerdings tatsächlich gefolgt. Daher: Familienzusammenführung im Herkunftsland. Da brauch ich als Bundesrepublik Deutschland nicht bei den Verbrechern von der Taliban anfragen, ob ihnen das grad passt oder auf später verschoben werden sollte..
Du willst also, das die hier bleiben?
Habe nur eine Frage gestellt, die du nicht beantworten willst
Die Taliban versuchen immer noch, von einem der größten Geldgeber der letzten Jahrzehnte wieder Hilfen zu bekommen. Deutschland hat zwar die Zahlungen an die Taliban-Regierung ausgesetzt, bringt aber doch über Entwicklungshilfeprojekte Geld ins Land. Das wollen die Taliban sicher nicht durch Geiselnahme gefährden, nur weil sie "Menschen geschenkt bekommen", die nach islamischen Recht nichts falsch gemacht haben.In Afghanistan ist augenblicklich alles möglich, und Deutsche werden immer noch als Gegner begriffen -> Nato-Eingreiftruppe. Auf jeden Fall hat der dtsch. Staat eine Fürsorgeverpflichtung gegenüber seinen Beamten.
Und so ganz nebenbei: Gibt es eigentlich eine Rücknahmeerklärung derTaliban?
Ach so sieht das also aus ... Deine Interessen sind klar formuliert ...Vongole hat geschrieben: ↑Mi 18. Jan 2023, 18:11 Auf Unterstellungen reagieren ich grundsätzlich nicht.
In Afghanistan ist augenblicklich alles möglich, und Deutsche werden immer noch als Gegner begriffen -> Nato-Eingreiftruppe. Auf jeden Fall hat der dtsch. Staat eine Fürsorgeverpflichtung gegenüber seinen Beamten.
Und so ganz nebenbei: Gibt es eigentlich eine Rücknahmeerklärung derTaliban?
Dann darfst du als Bundesrepublik zusammen mit den Tätern gleich zurückfliegen.Seidenraupe hat geschrieben: ↑Mi 18. Jan 2023, 18:32 (..) Da brauch ich als Bundesrepublik Deutschland nicht bei den Verbrechern von der Taliban anfragen, ob ihnen das grad passt oder auf später verschoben werden sollte..
Wenn es in deinem Interesse liegt, viel Geld zum Fenster rauszuwerfen, um nichts zu erreichen, dann bitte.
Wieviel Geld verplempert man denn wenn man dauerhafte H4-Empfänger/Kriminelle aus dem Land entfernt?
Ich bin auch als Nicht-Jüdin absolut dafür, dass Verbrecher entweder im Gefängnis landen oder in dem Land, aus dem sie herkamen.jack000 hat geschrieben: ↑Mi 18. Jan 2023, 19:07 Wieviel Geld verplempert man denn wenn man dauerhafte H4-Empfänger/Kriminelle aus dem Land entfernt?
PS: Wenn ich es richtig auf dem Schirm habe, bist du doch eine Jüdin? Was stört dich denn daran wenn Leute aus dem Land hier verschwinden, die dir ans Leder wollen?
Da sind wir uns ja einig
Es stellt sich die Frage ob das so blauäugig ist ...Ich bin aber gegen blauäugige Vorschläge, wie Letzteres zu bewältigen wäre. Für jack, Raupe, sunny & Co. werden internationale Abkommen sicherlich nicht außer Kraft gesetzt, nur weil sich diese User das wünschen.
Ich kann nichts dafür, dass Du das Ausländerrecht und seine praktische Anwendung bei der Abschiebung nicht verstehen kannst. Sonst würdest Du nicht so einen Unsinn schreiben.sunny.crockett hat geschrieben: ↑Mi 18. Jan 2023, 16:39 Die Frage ist ja, ob er nach der Straftat sein Asylrecht verwirkt hat. Was hat er denn als Asylgrund angegeben, Flucht vor Gewalt, die er dann in Deutschland ausführt? Oder wurde er wegen Homosexualität verfolgt und ist hier zum Hetero geworden? Egal, nach einer Vergewaltigung sollte der Schutzstatus weg sein, damit ganz vorne auf die Abschiebeliste. Es gibt massenhaft Verbrecher bei den Flüchtlingen, die könnte man alle bei der Abschiebung vorziehen, dann habe integrierte Flüchtlinge mehr Chancen. Aber laut deiner Argumentation siehts du das anders, integrierte weg, Staftäter dafür weiterhin bei uns.
Und am Thema ist das eben nicht vorbei, ausser du siehst Vergewaltigung nicht als Verbrechen an.
Einschlägig sind §53 und §54 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1) (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) sowie §58Haegar hat geschrieben: ↑Fr 20. Jan 2023, 15:22 Ich kann nichts dafür, dass Du das Ausländerrecht und seine praktische Anwendung bei der Abschiebung nicht verstehen kannst. Sonst würdest Du nicht so einen Unsinn schreiben.
Ebenso kannst Du wohl auch nicht den einfachen strafrechtlichen Gesetzestext zur Definition eines Verbrechens verstehen.
(1) Das Ausweisungsinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt besonders schwer, wenn der Ausländer
1.
wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden ist oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist,
1a.
rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten
a)
gegen das Leben,
b)
gegen die körperliche Unversehrtheit,
c)
gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach den §§ 174, 176 bis 178, 181a, 184b, 184d und 184e jeweils in Verbindung mit § 184b des Strafgesetzbuches,
d)
gegen das Eigentum, sofern das Gesetz für die Straftat eine im Mindestmaß erhöhte Freiheitsstrafe vorsieht oder die Straftaten serienmäßig begangen wurden oder
e)
wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte oder tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte,
1b.
wegen einer oder mehrerer Straftaten nach § 263 des Strafgesetzbuchs zu Lasten eines Leistungsträgers oder Sozialversicherungsträgers nach dem Sozialgesetzbuch oder nach dem Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist,
2.
die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet; hiervon ist auszugehen, wenn Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass er einer Vereinigung angehört oder angehört hat, die den Terrorismus unterstützt oder er eine derartige Vereinigung unterstützt oder unterstützt hat oder er eine in § 89a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs bezeichnete schwere staatsgefährdende Gewalttat nach § 89a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs vorbereitet oder vorbereitet hat, es sei denn, der Ausländer nimmt erkennbar und glaubhaft von seinem sicherheitsgefährdenden Handeln Abstand,
3.
zu den Leitern eines Vereins gehörte, der unanfechtbar verboten wurde, weil seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet,
4.
sich zur Verfolgung politischer oder religiöser Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt oder öffentlich zur Gewaltanwendung aufruft oder mit Gewaltanwendung droht oder
5.
zu Hass gegen Teile der Bevölkerung aufruft; hiervon ist auszugehen, wenn er auf eine andere Person gezielt und andauernd einwirkt, um Hass auf Angehörige bestimmter ethnischer Gruppen oder Religionen zu erzeugen oder zu verstärken oder öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften in einer Weise, die geeignet ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören,
a)
gegen Teile der Bevölkerung zu Willkürmaßnahmen aufstachelt,
b)
Teile der Bevölkerung böswillig verächtlich macht und dadurch die Menschenwürde anderer angreift oder
c)
Verbrechen gegen den Frieden, gegen die Menschlichkeit, ein Kriegsverbrechen oder terroristische Taten von vergleichbarem Gewicht billigt oder dafür wirbt,
es sei denn, der Ausländer nimmt erkennbar und glaubhaft von seinem Handeln Abstand.
(2) Das Ausweisungsinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt schwer, wenn der Ausländer
1.
wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt worden ist,
2.
wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist,
3.
als Täter oder Teilnehmer den Tatbestand des § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Betäubungsmittelgesetzes verwirklicht oder dies versucht,
4.
Heroin, Kokain oder ein vergleichbar gefährliches Betäubungsmittel verbraucht und nicht zu einer erforderlichen seiner Rehabilitation dienenden Behandlung bereit ist oder sich ihr entzieht,
5.
eine andere Person in verwerflicher Weise, insbesondere unter Anwendung oder Androhung von Gewalt, davon abhält, am wirtschaftlichen, kulturellen oder gesellschaftlichen Leben in der Bundesrepublik Deutschland teilzuhaben,
6.
eine andere Person zur Eingehung der Ehe nötigt oder dies versucht oder wiederholt eine Handlung entgegen § 11 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Personenstandsgesetzes vornimmt, die einen schwerwiegenden Verstoß gegen diese Vorschrift darstellt; ein schwerwiegender Verstoß liegt vor, wenn eine Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, beteiligt ist,
7.
in einer Befragung, die der Klärung von Bedenken gegen die Einreise oder den weiteren Aufenthalt dient, der deutschen Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde gegenüber frühere Aufenthalte in Deutschland oder anderen Staaten verheimlicht oder in wesentlichen Punkten vorsätzlich keine, falsche oder unvollständige Angaben über Verbindungen zu Personen oder Organisationen macht, die der Unterstützung des Terrorismus oder der Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland verdächtig sind; die Ausweisung auf dieser Grundlage ist nur zulässig, wenn der Ausländer vor der Befragung ausdrücklich auf den sicherheitsrechtlichen Zweck der Befragung und die Rechtsfolgen verweigerter, falscher oder unvollständiger Angaben hingewiesen wurde,
8.
in einem Verwaltungsverfahren, das von Behörden eines Schengen-Staates durchgeführt wurde, im In- oder Ausland
a)
falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels, eines Schengen-Visums, eines Flughafentransitvisums, eines Passersatzes, der Zulassung einer Ausnahme von der Passpflicht oder der Aussetzung der Abschiebung gemacht hat oder
b)
trotz bestehender Rechtspflicht nicht an Maßnahmen der für die Durchführung dieses Gesetzes oder des Schengener Durchführungsübereinkommens zuständigen Behörden mitgewirkt hat, soweit der Ausländer zuvor auf die Rechtsfolgen solcher Handlungen hingewiesen wurde oder
9.
einen nicht nur vereinzelten oder geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften oder gerichtliche oder behördliche Entscheidungen oder Verfügungen begangen oder außerhalb des Bundesgebiets eine Handlung begangen hat, die im Bundesgebiet als vorsätzliche schwere Straftat anzusehen ist.
Die Richterin Andrea Deyerling äußerte sich zu dem Geschehen der Tatnacht:Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Freund die schlafenden Eltern der sechsköpfigen Familie in der Nacht vom 8. auf den 9. Januar vergangenen Jahres mit einer Vielzahl von Stichen ermordet. Beide Eltern wurden durch die Attacken demnach zwar noch wach, erlagen aber ihren Verletzungen an Kopf und Oberkörper. Zwei der jüngeren Geschwisterkinder wurden durch die Hilfeschreie der Eltern geweckt.
Wenn es ein personifizierte Böse geben sollte, dann ist ein Stück davon hier sichtbar geworden.. "Eine Tragödie, eine Katastrophe, die in eine scheinbar heile Welt hineinbricht." Treiberin der Bluttat war dem Urteil zufolge das älteste der vier Kinder des Ärzteehepaars. "Sie handelte aus Hass gegen ihre Eltern", sagte die Richterin. Auch nach der Beweisaufnahme sei die Tat aber unfassbar geblieben.
...
So war das zerrüttete Verhältnis der Tochter zu ihren Eltern zwar seit Langem bekannt. Die 47-jährige Mutter habe sogar solche Angst vor der Tochter gehabt, dass sie einen Selbstverteidigungskurs machen wollte. Die mit der pubertierenden Tochter überforderten Eltern hätten versucht, sich Hilfe beim Jugendamt zu holen.
Die Tochter habe immer wieder geäußert, die Eltern töten zu wollen, ohne dass es konkrete Anlässe für den Hass gegeben habe#
...
Die Tochter hatte die Tatvorwürfe bestritten und allein ihrem Freund die Schuld gegeben. Die Richterin sagte, sie habe nach dem Mord mit ihrem Freund und den Geschwistern allein in dem Haus leben wollen..
Am Tag vor der Tat habe sie im Internet recherchiert, ob sie als 16-Jährige allein mit ihnen dort bleiben könne. Die Tochter sei "manipulativ", habe "keine Empathie, auch nicht für die trauernden Geschwister".
Tochter hielt ihre Geschwister davon ab, Notruf abzusetzen
So hielt sie den durch die Schreie der Mutter wach gewordenen jüngeren Bruder in der Tatnacht davon ab, einen Notruf abzusetzen, ebenso ihre jüngere Schwester. Dem panischen Bruder sagte sie demnach: "Das ist doch nicht so schlimm, wir können doch alle im Haus wohnen bleiben."
Also etwas kannst Du: Gesetzestexte hier reinkopieren.Seidenraupe hat geschrieben: ↑Fr 20. Jan 2023, 21:48 ....
Würde dieses Gesetz strikt umgesetzt und jede nichtbefolgte ausweisung mit einer Abschiebung beendet, wäre hier im Land wieder Frieden und wirklich Schutzbedürftige un Migranten, die aus anderen Grünen hier in D bei und mit uns leben wollen, könnten aufatmen
Da bin ich bei Dir.Seidenraupe hat geschrieben: ↑Mo 23. Jan 2023, 22:55 ein erschütterndes Verbrechen --- und dazu passende Urteile
......Man kann nur hoffen, dass die 3 ihr Leben nach diesem schrecklichen Ereignis auf die Reihe bekommen und durch das Schicksal nicht unter die Räder kommen.
...
Glaub ich gern, dass kaum ein Land seine Verbrecher zurückhaben will.Haegar hat geschrieben: ↑Di 24. Jan 2023, 15:59 Also etwas kannst Du: Gesetzestexte hier reinkopieren.
Aber Dein Satz zeigt mal wieder, dass Du keine Ahnung hast, wie eine Abschiebung tatsächlich in der Praxis durchgeführt wird, sonst käme nicht dieser unsinnige Satz mit "würde..".
Schon mal suf die Idee gekommen, dass das aufnehmende Land dabei auch mitmachen muss ?
Offenbar nicht... soviel zu dem "strikt umgesetzt". Willkommen in der Praxis und Deinen Vermutungen.
Ich denke nicht, dass es nur daran liegt, denn nicht jeder Flüchtling, der hier zum Verbrecher wird, ist ein Scheinasylant, dürfte also im jeweiligen Herkunftsland z.B. zu den Oppositionellen gehört haben.Billie Holiday hat geschrieben: ↑Di 24. Jan 2023, 17:01 Glaub ich gern, dass kaum ein Land seine Verbrecher zurückhaben will.
(..)
Wer will denn, dass Oppositionelle zurückgeführt werden. Dass Kriminelle das Land verlassen, dürfte die häufigste Forderung sein, würde man die Bürger fragen.
Ich sprach vom Rücknahmewillen der Herkunftsländer.Billie Holiday hat geschrieben: ↑Di 24. Jan 2023, 17:11 Wer will denn, dass Oppositionelle zurückgeführt werden. Dass Kriminelle das Land verlassen, dürfte die häufigste Forderung sein, würde man die Bürger fragen.
Der vermutlich weder bei Kriminellen noch bei Oppositionellen gegeben ist.
Im Knast fühlen die sich nicht wohl und manche würden sich freuen im Heimatland durch die Abschiebung freizukommen. D würde sich die Haftgebühren sparen. Soviel zu Deiner coolen "Ahnung".Billie Holiday hat geschrieben: ↑Di 24. Jan 2023, 17:01 Glaub ich gern, dass kaum ein Land seine Verbrecher zurückhaben will.
Aber die fühlen sich hier wohl und sind zufrieden. Mehr will man doch nicht.
Gibt auch gern mal Bewährungsstrafe, landet ja nicht jeder im Knast.
Sie nerven aber auch gewaltig.Billie Holiday hat geschrieben: ↑Di 24. Jan 2023, 18:04 Gibt auch gern mal Bewährungsstrafe, landet ja nicht jeder im Knast.
Schön, dass dich Verbrecher nicht nerven, Mord, Totschlag, Raub, Körperverletzung, Vergewaltigungen... da hast du schon die richtigen PrioritätenBielefeld09 hat geschrieben: ↑Mi 25. Jan 2023, 04:55 Sie nerven aber auch gewaltig.
Hat den Knast schon irgendwen besser gemacht
oder gibt Ihnen die Rückfallquote nicht zu denken?
Es gibt doch nichts besseres als harte Strafen.
Und dann?
Sie nerven eben weiter.
Das kann man so und so sehen. Fast die Hälfte aller Straftäter landet wieder im Vollzug. Aber mehr als die Hälfte eben nicht. Da hat es gewirkt. Hier ein genauerer Überblick:Bielefeld09 hat geschrieben: ↑Mi 25. Jan 2023, 04:55 Sie nerven aber auch gewaltig.
Hat den Knast schon irgendwen besser gemacht
oder gibt Ihnen die Rückfallquote nicht zu denken?
Es gibt doch nichts besseres als harte Strafen.
Und dann?
Sie nerven eben weiter.
https://www.merkur.de/deutschland/schle ... 48725.htmlaktualisiert: 25.01.2023 18:20
Von Kiel nach Hamburg
Zwei Tote und vier Verletzte nach Messerattacke in Zug – Polizei nennt erste Details zum Tatverdächtigen
..Aktuelles zur Gewalttat in Pendlerzug Kiel Hamburg RE 7
Update vom 25. Januar, 17.06 Uhr: Am Bahnhof Brokstedt (Schleswig-Holstein) sind zwei Menschen bei einem Messerangriff am Mittwochnachmittag ums Leben gekommen. Fünf Menschen wurden verletzt. Ein Unbekannter soll mit einem Messer Reisende am Bahnsteig attackiert haben. Anfangs wurde berichtet, dass sich der Angriff in einem Regionalzug auf dem Weg nach Hamburg ereignete.
Update vom 25. Januar, 17.37 Uhr: Zwei Menschen sind bei dem Messerangriff am Bahnhof Brokstedt ums Leben gekommen. Drei weitere wurden schwer verletzt und zwei leicht, das teilte die Polizei mit. Offenbar ist der mutmaßliche Täter wohl schon im Zug kurz vor der Ankunft im Bahnhof Brokstedt auf die Reisenden losgegangen.
Die Tat ereignete sich kurz vor 15 Uhr vor der Ankunft eines Zuges im Bahnhof Brokstedt im Kreis Steinburg. Der mutmaßliche Täter wurde am Bahnhof Brokstedt von der Polizei festgenommen. Hintergründe seien noch unklar. Die Polizei sperrte den Bahnhof großräumig ab.
Wie bist du denn drauf?firlefanz11 hat geschrieben: ↑Mi 25. Jan 2023, 10:15 GIbt ne ganz einfache Lösung. Wei bei den Hühnern die männlichen Küken männliche Babys shreddern.
Dann gäbs kein Böllern, keine Messer-, u. sonstige Attacken sowie Vergewaltigung u. sonstige sexuelle Belästigungen und keine Kriege o. sonstige Streitigkeiten, keine Raser, keine Kernkraftbefürworter, keine Kinderhasser und 100% Frauenquote in Firmenvorständen u. Ministerposten.
Korrekt
Absolut, als ob eine Welt ohne Männer so erstrebenswert wäre und Frauen untereinander immer klar kämen, Stichwort wie du zurecht sagtest "ZICKENKRIEG". Und ohnehin gäbe es dann keine Fortpflanzung mehr und damit wäre das Aussterben vorprogrammiert.
Das kommt noch dazu. Die Menschheit hat ihre Fehler, aber deshalb muss man sie ja nicht gleich aussterben lassen.Aurelius88 hat geschrieben: ↑Mi 25. Jan 2023, 22:55 Absolut, als ob eine Welt ohne Männer so erstrebenswert wäre und Frauen untereinander immer klar kämen, Stichwort wie du zurecht sagtest "ZICKENKRIEG". Und ohnehin gäbe es dann keine Fortpflanzung mehr und damit wäre das Aussterben vorprogrammiert.
Du bist ja ein Fuchs.
Na, es heisst doch immer von seiten der Feministinnen ohne Männer wäre alles besser... vor allem gäbs keine Kriege, keine Umweltverschmutzung u. keine Unterdrückung der Frauen...
Ja, mich z. B. !Es gibt doch auch wundervolle Männer, auf die frau nicht verzichten möchte.
Aber Frauen sind doch sooo sozial, und überhaupt nicht egoistisch sondern denken immer nur an Andere... Wie solls da zum Zickenkrieg kommen?!Nur noch Frauen? Das gäbe endlosen Zickenkrieg.
Der geht mit der Zeit auch auf die Nerven.
https://www.n-tv.de/regionales/berlin-u ... 72337.htmlNach einem Überfall auf ein Juweliergeschäft in Berlin-Neukölln hat die Polizei am gestrigen Mittwoch zwei Jugendliche festgenommen. Die mutmaßlichen Täter hatten das Geschäft in der Karl-Marx-Straße am Mittwochvormittag betreten und auf einen 64-jährigen Mitarbeiter eingeschlagen, wie die Polizei am Donnerstag berichtete. Anschließend seien sie mit Goldschmuck aus dem Laden geflohen.
Auf der Straße versprühten sie laut Polizei Pfefferspray. Eine 41 Jahre alte Frau und ein 61 Jahre alter Mann wurden dadurch verletzt. Später seien die Männer in einem Wohnhaus ein paar Straßen weiter beobachtet worden, wie sie ihre Kleidung wechselten. Zeugen alarmierten die Polizei. Einsatzkräfte nahmen die beiden Verdächtigen im Alter von 16 und 17 Jahren fest und fanden bei ihnen demnach auch die Tatbeute.
Das habe ich mir schon gedacht, aber nachdem der fehlte, hättest du ja auch einen plötzlichen depressiven Anfall haben können.firlefanz11 hat geschrieben: ↑Do 26. Jan 2023, 10:39 Na, es heisst doch immer von seiten der Feministinnen ohne Männer wäre alles besser... vor allem gäbs keine Kriege, keine Umweltverschmutzung u. keine Unterdrückung der Frauen...
Und da man tatsächlich in den Medien nur selten von weiblichen Messerstechern, Böller werfern, Grabschern u. Vergewaltigern liest muss ja was dran sein. Also: Weg mit die pösen Männers!
Ja, mich z. B. !
Aber Frauen sind doch sooo sozial, und überhaupt nicht egoistisch sondern denken immer nur an Andere... Wie solls da zum Zickenkrieg kommen?!
Und ja, das war nicht so wirklich ernst gemeint...
Zu dieser Erkenntnis bin ich auch schon gelangt...
Um aufs Thema zurückzukommen....bei Gewalt, Raub, Mord oder Vergewaltigung haben sie noch einiges aufzuholen, da stimmt die Quote noch nicht, da sind sie reichlich unterrepräsentiert.firlefanz11 hat geschrieben: ↑Fr 27. Jan 2023, 10:14 Zu dieser Erkenntnis bin ich auch schon gelangt...
Die sollten dann mal Snapped, wenn Frauen töten schauen... Da werden sie eine Anderen belehrt...Billie Holiday hat geschrieben: ↑Fr 27. Jan 2023, 10:18 Um aufs Thema zurückzukommen....bei Gewalt, Raub, Mord oder Vergewaltigung haben sie noch einiges aufzuholen, da stimmt die Quote noch nicht, da sind sie reichlich unterrepräsentiert.
Eventuell ist das einer der Gründe, warum einige Männer Frauen verachten - sie sind einfach zu schwach.
Was ist das? Drehbuch oder Dokumentation?firlefanz11 hat geschrieben: ↑Fr 27. Jan 2023, 10:32 Die sollten dann mal Snapped, wenn Frauen töten schauen... Da werden sie eine Anderen belehrt...
Ne Fernsehserie, in Der echte Fälle von Morden durch Frauen u. die Ermittlungen dazu nachgezeichnet werden.
Kenne ich nicht. Ist vermutlich keine abendfüllende Reihe, die jahrelang die Zuschauer fesselt. Bei YT findet man auch schreckliche Taten, verübt durch Frauen. Kindesmord und solche Perversitäten. Die Qualität stimmt mit der männlichen überein, nur die Quantität nicht.firlefanz11 hat geschrieben: ↑Fr 27. Jan 2023, 11:08 Ne Fernsehserie, in Der echte Fälle von Morden durch Frauen u. die Ermittlungen dazu nachgezeichnet werden.