Nein, gab es nicht. Das Urteil des BVErfG bezieht sich nicht ausschließlich auf "Arbeitsunwillige".
Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Ich erinnere mich an das Urteil: Physische und soziokulturelle Existenz. Wenn diese 310 Euro den Endbetrag nach maximaler Sanktionierung darstellen, dann ist es natürlich drin.Realist2014 hat geschrieben: ↑Fr 30. Sep 2022, 18:26 Mehr muss es laut Verfassung nicht sein- du erinnerst dich an das Urteil?
Regelsatz minus 30% = 310 Euro
Plus eben ein warmes Zimmer....
Edit: Überflüssiges kurzerhand entfernt.
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Das ist falsch. Die Rechtsgrundlagen wurden aufgehoben, weil sie gegen das Grundgesetz verstießen, namentlich weil sie Artikel 1 verletzten.Tom Bombadil hat geschrieben: ↑Fr 30. Sep 2022, 21:23 Der Sozialstaat bedeutet auch in Deutschland nicht, dass sich "Arbeitsunwillige" auf die faule Haut legen dürfen. Eine wie auch immer gelagerte "Menschenwürdeproblematik" gibt es in dem Fall nicht.
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Tun das nur User allein weil sie dieser Meinung sind - oder beziehen sich diese User auf ein gewisses Urteil?
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
(....)
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Aber natürlich gab es das, du kannst deinen Unsinn hier noch so oft wiederholen, richtiger wird es dadurch nicht.Tom Bombadil hat geschrieben: ↑Fr 30. Sep 2022, 22:13 Nein, gab es nicht. Das Urteil des BVErfG bezieht sich nicht ausschließlich auf "Arbeitsunwillige".
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Na und? Diese Feststellung ändert nichts an der Verknüpfung mit Artikel 1 Abs. I des Grundgesetzes im hier zur Diskussion stehenden Thema. Siehe gleich der erste Punkt im Rubrum des Urteils.Tom Bombadil hat geschrieben: ↑Fr 30. Sep 2022, 21:31 Nein, gab es nicht. Das Urteil des BVErfG bezieht sich nicht ausschließlich auf Arbeitsunwillige".
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Nein, gab es nicht. Das Urteil des BVErfG bezieht sich nicht ausschließlich auf "Arbeitsunwillige", du kannst deinen Unsinn hier noch so oft wiederholen, richtiger wird es dadurch nicht.
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Aber sicher doch, das ändert alles. Der Staat sichert das Existenzminiminum für HILFEBEDÜRFTIGE. Ein junger, gesunder, erwachsener "Arbeitsunwilliger" ist nicht hilfebedürftig, sondern einfach nur eine faule Arschgeige, die auf Kosten anderer Menschen lebt.Micro Magnetics hat geschrieben: ↑Sa 1. Okt 2022, 01:48 Diese Feststellung ändert nichts an der Verknüpfung mit Artikel 1 Abs. I des Grundgesetzes im hier zur Diskussion stehenden Thema.
Aus dem Urteil:
Das Grundgesetz verwehrt es dem Gesetzgeber aber nicht, die Inanspruchnahme existenzsichernder Leistungen an den Nachranggrundsatz zu binden, also nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn Menschen ihre Existenz nicht vorrangig selbst sichern können, sondern wirkliche Bedürftigkeit vorliegt.
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Aus dem Urteil:Tom Bombadil hat geschrieben: ↑Sa 1. Okt 2022, 08:47 Aber sicher doch, das ändert alles. Der Staat sichert das Existenzminiminum für HILFEBEDÜRFTIGE. Ein junger, gesunder, erwachsener "Arbeitsunwilliger" ist nicht hilfebedürftig, sondern einfach nur eine faule Arschgeige, die auf Kosten anderer Menschen lebt.
Aus dem Urteil:
Das Grundgesetz verwehrt es dem Gesetzgeber aber nicht, die Inanspruchnahme existenzsichernder Leistungen an den Nachranggrundsatz zu binden, also nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn Menschen ihre Existenz nicht vorrangig selbst sichern können, sondern wirkliche Bedürftigkeit vorliegt.
"Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren."
Und eine Leistungskürzung auf Null ist daher für NIEMANDEN mehr möglich. Auch nicht für den Bedürftigen, der es nicht zuletzt auch und gerade deswegen ist, weil er Arbeit ablehnt.
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Ja, ist ja mit dem warmen Zimmer in einem Wohngebäude, wo auch andere "Gleichgesinnte " wohnen, mehr als erfüllt.Micro Magnetics hat geschrieben: ↑Fr 30. Sep 2022, 23:14 Ich erinnere mich an das Urteil: Physische und soziokulturelle Existenz. Wenn diese 310 Euro den Endbetrag nach maximaler Sanktionierung darstellen, dann ist es natürlich drin.
Wie bei den Mönchen...
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Laut Verfassungsgericht bei 310 Euro
Und und nur das zählt bei dem Thema des Strangs hier.
Nicht irgendwelche Meinungen von Lobbyisten - sondern das was laut GG notwendig ist.
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Der Gesetzgeber muss laut Urteil existenzsichernde Leistungen nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn Menschen ihre Existenz nicht vorrangig selbst sichern können, also wirkliche Bedürftigkeit vorliegt. Dies ist bei einem jungen, gesunden, erwachsenen "Arbeitsunwilligen" nicht der Fall.Micro Magnetics hat geschrieben: ↑Sa 1. Okt 2022, 09:24 Und eine Leistungskürzung auf Null ist daher für NIEMANDEN mehr möglich.
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Daher geht es ja bei den "Arbeitsunwilligen" auch nur über einen Antrag auf ALG II- mit allen einher gehenden Verpflichtungen.Tom Bombadil hat geschrieben: ↑Sa 1. Okt 2022, 10:23 Der Gesetzgeber muss laut Urteil existenzsichernde Leistungen nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn Menschen ihre Existenz nicht vorrangig selbst sichern können, also wirkliche Bedürftigkeit vorliegt. Dies ist bei einem jungen, gesunden, erwachsenen "Arbeitsunwilligen" nicht der Fall.
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Die dann aber mit allen möglichen Tricks umgangen werden, leider spielen bei dem Spielchen auch Ärzte mit.
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
sosoMicro Magnetics hat geschrieben: ↑Sa 1. Okt 2022, 09:24 Aus dem Urteil:
"Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren."
Und eine Leistungskürzung auf Null ist daher für NIEMANDEN mehr möglich. Auch nicht für den Bedürftigen, der es nicht zuletzt auch und gerade deswegen ist, weil er Arbeit ablehnt.
wie schaut das dann bei Strafgefangenen aus- und deren Menschenwürde?
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Stimmt auch wieder.Tom Bombadil hat geschrieben: ↑Fr 30. Sep 2022, 21:24 Sicher. Aber für "Arbeitsunwillige" ist das wohl schon Stress und gegen die Menschenwürde.
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
L e i t s ä t z eTom Bombadil hat geschrieben: ↑Fr 30. Sep 2022, 21:23 Der Sozialstaat bedeutet auch in Deutschland nicht, dass sich "Arbeitsunwillige" auf die faule Haut legen dürfen. Eine wie auch immer gelagerte "Menschenwürdeproblematik" gibt es in dem Fall nicht.
zum Urteil des Ersten Senats vom 5. November 2019
- 1 BvL 7/16 -
(Sanktionen im Sozialrecht)
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 00716.html
"Die zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG). Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz. Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren...
Die zu überprüfenden Regelungen folgen dem Nachranggrundsatz (a) und statuieren bestimmte Verhaltenspflichten (b), deren Verletzung mit gestuften Leistungsminderungen sanktioniert wird (c)...
Die in § 31a Abs. 1 Satz 2 SGB II im Fall der ersten wiederholten Verletzung einer Mitwirkungspflicht nach § 31 Abs. 1 SGB II vorgegebene Minderung der Leistungen des maßgebenden Regelbedarfs in einer Höhe von 60 % ist mit dem Grundgesetz in der derzeitigen Ausgestaltung vor allem mangels tragfähiger Erkenntnisse zur Eignung und Erforderlichkeit einer Sanktion in dieser gravierenden Höhe nicht vereinbar...
Zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung nicht bestandskräftige Bescheide über Leistungsminderungen nach § 31a Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II, sind, soweit sie über eine Minderung in Höhe von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs hinausgehen, aufzuheben."
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ergibt sich also, wie hoch die Mindestleistung des Staates zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums unabhängig von Verhalten des Leistungsempfängers zu sein hat.
Zeitungstexte bei Genios mit Bibliotheksausweis kostenlos: https://www.wiso-net.de/login?targetUrl=%2Fdosearch (Zugang auch bundesweit)
Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Sicher, das Existenzminimum kann man nicht auf Null kürzen (auch wenn das einige Foristen hier gerne so hätten), weil schlicht jeden Menschen zu steht, was wiederum aus der in der Verfassung geschützten "MENSCHENWÜRDE" abgeleitet wird und da ist es letztlich irrelevant ob ein Menschen arbeitsam ist, nicht arbeiten kann oder nicht arbeiten will.Wähler hat geschrieben: ↑Sa 1. Okt 2022, 13:57 L e i t s ä t z e
zum Urteil des Ersten Senats vom 5. November 2019
- 1 BvL 7/16 -
(Sanktionen im Sozialrecht)
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 00716.html
"Die zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG). Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz. Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren...
Die zu überprüfenden Regelungen folgen dem Nachranggrundsatz (a) und statuieren bestimmte Verhaltenspflichten (b), deren Verletzung mit gestuften Leistungsminderungen sanktioniert wird (c)...
Die in § 31a Abs. 1 Satz 2 SGB II im Fall der ersten wiederholten Verletzung einer Mitwirkungspflicht nach § 31 Abs. 1 SGB II vorgegebene Minderung der Leistungen des maßgebenden Regelbedarfs in einer Höhe von 60 % ist mit dem Grundgesetz in der derzeitigen Ausgestaltung vor allem mangels tragfähiger Erkenntnisse zur Eignung und Erforderlichkeit einer Sanktion in dieser gravierenden Höhe nicht vereinbar...
Zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung nicht bestandskräftige Bescheide über Leistungsminderungen nach § 31a Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II, sind, soweit sie über eine Minderung in Höhe von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs hinausgehen, aufzuheben."
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ergibt sich also, wie hoch die Mindestleistung des Staates zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums unabhängig von Verhalten des Leistungsempfängers zu sein hat.
Zuletzt geändert von Hitman am Sa 1. Okt 2022, 23:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Keiner hat hier gefordert, dass etwas auf Null gekürzt wird.Hitman hat geschrieben: ↑Sa 1. Okt 2022, 21:25 Sicher, das Existenzminimum kann man nicht auf Null kürzen (auch wenn das einige Foristen hier gerne so hätten), weil schlicht jeden Menschen zu steht, was wiederum aus der in der Verfassung geschützten "MENSCHENWÜRDE" abgeleitet wird und da ist es letztlich irrelevant ob ein Menschen Arbeitsamt ist, nicht arbeiten kann oder nicht arbeiten will.
Wie Du aus dem Strangtitel sehen kannst, geht es nur um die Höhe, auf das die Leistung gekürzt werden kann.
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Realist2014 hat geschrieben: ↑Sa 1. Okt 2022, 10:46 soso
wie schaut das dann bei Strafgefangenen aus- und deren Menschenwürde?
Wie soll es da aussehen. Artikel 1 ist unantastbar, sie steht auch ihnen zu. Sie gilt für Mörder, Diebe und Kinderschänder genauso, wie für den nur kurz hineinschauenden Touristen aus Haiti. Deswegen ist an deren Stelle die Todesstrafe ebenso unvereinbar mit dem GG wie eine Leistungskürzung auf Null bei notorischen Arbeitsverweigerern. Und genauso wie die Todestrafe nicht geht, ist das Sanktionsprinzip an sich aber natürlich trotzdem mit dem GG vereinbar - es geht eben nur nicht alles.
Misterfritz hat geschrieben: ↑Sa 1. Okt 2022, 21:48 Keiner hat hier gefordert, dass etwas auf Null gekürzt wird.
Wie Du aus dem Strangtitel sehen kannst, geht es nur um die Höhe, auf das die Leistung gekürzt werden kann.
Das wurde anfangs überhaupt nicht akzeptiert. Es war ein weiter Weg bis zu der Erkenntnis, dass das nicht geht. Angefangen hat es hier: https://www.politik-forum.eu/viewtopic. ... 6#p5267326
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Das ist nicht eine Rechtfertigung des BVerfG für die Rechtmäßigkeit einer kompletten Leistungskürzung auf Null. Der Tenor des Urteils lautet nämlich anders:Tom Bombadil hat geschrieben: ↑Sa 1. Okt 2022, 10:23 Der Gesetzgeber muss laut Urteil existenzsichernde Leistungen nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn Menschen ihre Existenz nicht vorrangig selbst sichern können, also wirkliche Bedürftigkeit vorliegt. Dies ist bei einem jungen, gesunden, erwachsenen "Arbeitsunwilligen" nicht der Fall.
https://www.tagesspiegel.de/politik/san ... 68123.html
Wenn dem Staat daher das Recht zuerkannt wird, Leistungen nicht zu gewähren, ist damit nie die Null gemeint.
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Natürlich ist das "Argument arbeitsfaul" keine Rechtfertigung Leistungen komplett ersatzlos zu streichen auf 0%, das sieht selbst Karlsruhe so.Micro Magnetics hat geschrieben: ↑So 2. Okt 2022, 05:39 Das ist nicht eine Rechtfertigung des BVerfG für die Rechtmäßigkeit einer kompletten Leistungskürzung auf Null. Der Tenor des Urteils lautet nämlich anders:
https://www.tagesspiegel.de/politik/san ... 68123.html
Wenn dem Staat daher das Recht zuerkannt wird, Leistungen nicht zu gewähren, ist damit nie die Null gemeint.
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Wie nennst du denn diejenigen, die durch ihre Arbeit und Steuerabgaben den ganzen Laden am Laufen halten? Nützliche Idioten?Hitman hat geschrieben: ↑So 2. Okt 2022, 10:00 Dann les dir mal einige Beiträge der User Mendoza oder Billie Holiday in so manch einem Strang durch, ob nun hier oder beim Thema Hartz4/Bürgergeld, da ist der Grundsound zwischen den Zeilen ein anderer, gerade in Bezug auf die sogenannten "Eierschaukler".
Besser kann man seine Verachtung nicht ausdrücken als mit Hand aufhalten.
Gut, der Gesetzgeber will Ruhe. Die Gedanken der AN sind jedoch frei. Sie sind auch frei, zu äußern, was sie von Schmarotzern halten.
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Auch Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen und bestimmte Gruppen verächtlich als "Schmarotzer" oder "Eierschaukler" herabzusetzen verrät oftmals sehe viel über denjenigen der diese Begriffe benutzt. . Natürlich kann du der Meinung sein die Menschen so zu betiteln, was nichts daran ändert das deine Haltung insgesamt blödsinnig ist.Billie Holiday hat geschrieben: ↑So 2. Okt 2022, 10:55 Wie nennst du denn diejenigen, die durch ihre Arbeit und Steuerabgaben den ganzen Laden am Laufen halten? Nützliche Idioten?
Besser kann man seine Verachtung nicht ausdrücken als mit Hand aufhalten.
Gut, der Gesetzgeber will Ruhe. Die Gedanken der AN sind jedoch frei. Sie sind auch frei, zu äußern, was sie von Schmarotzern halten.
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Du hast meine Frage nicht beantwortet. Was sind denn AN für dich?Hitman hat geschrieben: ↑So 2. Okt 2022, 11:03 Auch Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen und bestimmte Gruppen verächtlich als "Schmarotzer" oder "Eierschaukler" herabzusetzen verrät oftmals sehe viel über denjenigen der diese Begriffe benutzt. . Natürlich kann du der Meinung sein die Menschen so zu betiteln, was nichts daran ändert das deine Haltung insgesamt blödsinnig ist.
Die Befindlichkeit der Gruppe Schmarotzer ist mir völlig latte, ich finde es positiv, dass Menschen, die wirklich nicht (mehr) können, dank des Sozialstaates ein menschenwürdiges Leben führen.
Das willst du ja drastisch einschränken, indem die Zahl der Nutznießer steigt und der einzelne weniger bekommen kann. Das ist asozial gegenüber denen, die ihren Lebensunterhalt nicht erarbeiten können. Du willst, dass die wenig kriegen, damit Schmarotzer in Ruhe ihre Eier schaukeln können. Der Inhalt der Portemonnaies der AN ist nämlich endlich.
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Wo sind bitte schön die empirischen Belege, dass Hartz-IV-Bezieher, die rechtmäßig Sozialleistungen mit oder ohne Kürzungen beziehen, Steuerzahler verachten?Billie Holiday hat geschrieben: ↑So 2. Okt 2022, 10:55 Besser kann man seine Verachtung nicht ausdrücken als mit Hand aufhalten.
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Ich rede von den Arbeitsfähigen, die selber keine Lust haben, erwerbstätig zu sein. Wer Arbeit für sich selbst als unnötig und lästig erachtet, wird wohl kaum mit Bewunderung und Neid auf AN gucken.
Ist auch egal. Der Sozialstaat ist für alle da und zahlt auch pünktlich für jung und gesund. Ist doch ok.
Nur verlange bei den AN keine Begeisterung dafür, die hätten gern mehr netto.
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Da sind aber nur subjektive Befindlichkeiten Einzelner oder einer Gruppe, die eine objektive Abwertung von Sozialleistungsbeziehern weder nachvollziehbar begründen noch rechtfertigen können.Billie Holiday hat geschrieben: ↑So 2. Okt 2022, 11:55 Ich rede von den Arbeitsfähigen, die selber keine Lust haben, erwerbstätig zu sein. Wer Arbeit für sich selbst als unnötig und lästig erachtet, wird wohl kaum mit Bewunderung und Neid auf AN gucken.
Ist auch egal. Der Sozialstaat ist für alle da und zahlt auch pünktlich für jung und gesund. Ist doch ok.
Nur verlange bei den AN keine Begeisterung dafür, die hätten gern mehr netto.
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
So sieht es aus und "Schmarotzer" oder "Eierschaukler" ist ja kein objektives Argument für gar nichts sondern eine subjektive Sichtweise, die man teilen kann oder eben nicht.
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Ich kenne niemanden, der echte Bedürftige abwertet. Lustlosigkeit ist kein Notfall.
Was genau willst du?
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Wieviele AN vermutest du, die gern für Lustlose arbeiten gehen?
Aber viel Spaß mit den ca. 300,- die der Sozialstaat für Lustlosigkeit übrig hat.
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Wer wie gerne oder ungerne für deine sogenannten "Lustlosen" arbeiten geht oder nicht, ist in dem Kontext irrelevant oder liest du in den Urteilen des Bundesverfassunggerichtes irgendwas zu???Billie Holiday hat geschrieben: ↑So 2. Okt 2022, 12:03 Wieviele AN vermutest du, die gern für Lustlose arbeiten gehen?
Aber viel Spaß mit den ca. 300,- die der Sozialstaat für Lustlosigkeit übrig hat.
Übrigens sind ab Januar sind es,502€ und nicht 300€ du sollst dich schon genauer informieren, aber ich sehe eine seriöse Diskussion ist mit dir leider nicht möglich.
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Hitman hat geschrieben: ↑So 2. Okt 2022, 12:09 Wer wie gerne oder ungerne für deine sogenannten "Lustlosen" Arbeit geht oder nicht, ist in dem Kontext irrelevant oder liest du in den Urteilen des Bundesverfassunggerichtes irgendwas zu???
Übrigens sind ab Januar 502€ und nicht 300€ du sollst dich schon genauer informieren, aber ich sehe eind seriöse Diskussion ist mit dir leider nicht möglich.
Worüber willst du denn hier seriös diskutieren? Dass die 502,- noch zu wenig sind? Dass noch Luft nach oben ist und der AN eigentlich noch mehr geschröpft werden müßte?
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Es sind dann 70÷ von 502 EuroHitman hat geschrieben: ↑So 2. Okt 2022, 12:09 Wer wie gerne oder ungerne für deine sogenannten "Lustlosen" arbeiten geht oder nicht, ist in dem Kontext irrelevant oder liest du in den Urteilen des Bundesverfassunggerichtes irgendwas zu???
Übrigens sind ab Januar sind es,502€ und nicht 300€ du sollst dich schon genauer informieren, aber ich sehe eine seriöse Diskussion ist mit dir leider nicht möglich.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
https://www.buerger-geld.org/
Hier die Voraussetzungen für das Bürgergeld. Das Fordern wird beibehalten nach einer Schonfrist.
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Eine objekive Abwertung von Sozialleistungsbeziehern mit Kürzungen mittels der zitierten abwertenden Begriffe ist nicht zu rechtfertigen und schlechter Stil. Ich hoffe, ich habe mich deutlich genug ausgedrückt. Eine weitere Diskussion darüber dürfte nicht sinnvoll sein.Billie Holiday hat geschrieben: ↑So 2. Okt 2022, 12:02 Ich kenne niemanden, der echte Bedürftige abwertet. Lustlosigkeit ist kein Notfall.
Was genau willst du?
Zuletzt geändert von Wähler am So 2. Okt 2022, 13:08, insgesamt 2-mal geändert.
Zeitungstexte bei Genios mit Bibliotheksausweis kostenlos: https://www.wiso-net.de/login?targetUrl=%2Fdosearch (Zugang auch bundesweit)
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Offenbar sieht der Gesetzgeber die Menschenwürde nicht verletzt, wenn er es Schmarotzern schwer macht.Pflicht zur Arbeitsaufnahme
Wer Bürgergeld bezieht hat Pflichten. Die wichtigste Pflicht ist die Pflicht zur Aufnahme einer Arbeit.
Die Pflicht zur Aufnahme einer Arbeit trifft nur erwerbsfähige Bezieher von Bürgergeld. Dabei muss der Bürgergeld-Bezieher grundsätzlich jede Arbeit annehmen.
Die Arbeit muss zumutbar sein.
Zumutbar ist eine Arbeit allerdings nur, wenn der Leistungsbezieher dazu körperlich, geistig oder seelisch in der Lage ist, wenn die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners nicht gefährden würde und mit der Pflege eines Angehörigen vereinbar ist, oder wenn der Ausübung der Arbeit kein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.
Es obliegt dem Bezieher von Bürgergeld nachzuweisen, dass Gründe für eine Unzumutbarkeit einer bestimmten Arbeit vorliegen.
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Eine seriöses Diskussion hat sich mit jemandem der meinte abwertende und beleidigende Begriffe wie Schmarotzer oder Eierschaukler" meint verwenden zu müsse erledigt. Das sind keine objektiven Argumente für irgendwas und solche Begrifflichkeiten sagen weit mehr über das " geistige Niveau" desjenigen der sie benutz aus, als über die damit verächtlich bezeichneten Gruppen.Billie Holiday hat geschrieben: ↑So 2. Okt 2022, 13:07 Offenbar sieht der Gesetzgeber die Menschenwürde nicht verletzt, wenn er es Schmarotzern schwer macht.
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Hitman hat geschrieben: ↑So 2. Okt 2022, 13:18 Eine seriöses Diskussion hat sich mit jemandem der meinte abwertende und beleidigende Begriffe wie Schmarotzer oder Eierschaukler" meint verwenden zu müsse erledigt. Das sind keine objektiven Argumente für irgendwas und solche Begrifflichkeiten sagen weit mehr über das " geistige Niveau" desjenigen der sie benutz aus, als über die damit verächtlich bezeichneten Gruppen.
Wer von der Arbeit anderer leben will, obwohl er arbeiten kann, ist was genau?
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Belassen wir es dabei, es macht einfach keinen Sinn mit dir sachlich zu debattieren.Billie Holiday hat geschrieben: ↑So 2. Okt 2022, 13:20 Wer von der Arbeit anderer leben will, obwohl er arbeiten kann, ist was genau?
Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Unsachlich sind die Fragen doch nun nicht? Es ist doch nun nicht so, dass man verhungert o.ä. mit dem H4-Satz, bzw. dem neuen "Bürgergeld".
=> Natürlich bekommt immer derjenige, der arbeitet immer mehr als derjenige, der das nicht tut. Aber es ist nunmal so, dass man sich damit einrichten kann. Der wesentliche Unterschied ist: Kein Auto und keinen Urlaub. Aber wenn man sowieso nicht arbeitet, ist das nicht wirklich ein Drama.
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Ein Mensch wie Sie und ich.Billie Holiday hat geschrieben: ↑So 2. Okt 2022, 13:20 Wer von der Arbeit anderer leben will, obwohl er arbeiten kann, ist was genau?
Sie haben doch nun genug Zeit sich gegen arbeitsscheues Gesindel und schmarotzendes Gepöpel zu positionieren.
Möchten Sie noch weiteres hinzufügen?
Ich kann das tun für Sie, ihrer Argumentation folgen und ihnen Glauben folgen. Dann könnte ich auch wieder den rechten Arm hochheben.
Aber das tue ich nicht.
Sie sollten sich einmal anschauen, wie sich unsere Arbeitslosen derzeit zusammensetzen.
Krank, alleinerziehendend, arbeitsuchend und minderqualifiziert.
Na gut für Sie und für alle: Arm rechts hoch, Kinder mit dabei und links Fahrradstrassen bauen.
Ist es das, was Sie für Bürgergeldempfänger wollen?
Nebenbei, ich zahle auch Steuern und Nebenabgaben.
Aber die zahle ich gerne für unseren sozialen Frieden.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Das stimt so nicht.Bielefeld09 hat geschrieben: ↑So 2. Okt 2022, 18:43
Sie sollten sich einmal anschauen, wie sich unsere Arbeitslosen derzeit zusammensetzen.
Krank, alleinerziehendend, arbeitsuchend und minderqualifiziert.
n.
wer krank ist, der ist nicht arbeitssuchend.
Nur geht es hier um:
Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Dieser Text bedeutet im Kern, dass bei der permanenten Nichtinanspruchnahme angebotener Möglichkeiten zur Selbstsicherung der eigenen Existenz ( = Ablehnung zumutbarer Jobs), die 30% "Kürzungsgrenze" nicht greift.Tom Bombadil hat geschrieben: ↑Sa 1. Okt 2022, 08:47
Aus dem Urteil:
Das Grundgesetz verwehrt es dem Gesetzgeber aber nicht, die Inanspruchnahme existenzsichernder Leistungen an den Nachranggrundsatz zu binden,
also nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn Menschen ihre Existenz nicht vorrangig selbst sichern können, sondern wirkliche Bedürftigkeit vorliegt.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Ist diese Frage nicht schon durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hinreichend beantwortet? Das Bürgergeld orientiert sich am Einkommen der unteren 20% minus einer zulässigen Kürzung von 30% bei unzureichender Kooperation mit der Arbeitsagentur:Realist2014 hat geschrieben: ↑So 2. Okt 2022, 18:57 Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
L e i t s ä t z e
zum Urteil des Ersten Senats vom 5. November 2019
- 1 BvL 7/16 -
(Sanktionen im Sozialrecht)
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 00716.html
"Die in § 31a Abs. 1 Satz 2 SGB II im Fall der ersten wiederholten Verletzung einer Mitwirkungspflicht nach § 31 Abs. 1 SGB II vorgegebene Minderung der Leistungen des maßgebenden Regelbedarfs in einer Höhe von 60 % ist mit dem Grundgesetz in der derzeitigen Ausgestaltung vor allem mangels tragfähiger Erkenntnisse zur Eignung und Erforderlichkeit einer Sanktion in dieser gravierenden Höhe nicht vereinbar...
Zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung nicht bestandskräftige Bescheide über Leistungsminderungen nach § 31a Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II, sind, soweit sie über eine Minderung in Höhe von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs hinausgehen, aufzuheben."
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Stehen dir außer Nazivergleichen noch andere Argumente zur Verfügung? Rechter Arm - toll, wirklich beeindruckend.Bielefeld09 hat geschrieben: ↑So 2. Okt 2022, 18:43 Ein Mensch wie Sie und ich.
Sie haben doch nun genug Zeit sich gegen arbeitsscheues Gesindel und schmarotzendes Gepöpel zu positionieren.
Möchten Sie noch weiteres hinzufügen?
Ich kann das tun für Sie, ihrer Argumentation folgen und ihnen Glauben folgen. Dann könnte ich auch wieder den rechten Arm hochheben.
Aber das tue ich nicht.
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Na gut für Sie und für alle: Arm rechts hoch, Kinder mit dabei und links Fahrradstrassen bauen.
Ist es das, was Sie für Bürgergeldempfänger wollen?
Nebenbei, ich zahle auch Steuern und Nebenabgaben.
Aber die zahle ich gerne für unseren sozialen Frieden.
Soso, du zahlst Steuern. Bravo. Ich auch.
Und du zahlst gern für den sozialen Frieden. Super. Ich auch - bedingt.
Wie lange bleibt der soziale Frieden gewährleistet, wenn zu viele sich bedienen und zu wenige einzahlen? Für Geringverdiener macht es jetzt schon Sinn, sich aufgrund der hohen Energiepreise von der Arbeit zu verabschieden.
Aber lass gut sein. Außer dämlichen „du Nazi“ kommt ja nichts.
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Hier geht es aber nicht um das Bürgergeld.
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Für die Problematik der "Schlechtbezahlten" ist aber weder Hartz4 noch Bürgergeld ursächlich und relevant sondern viel mehr ist das ein Thema " ein auskömmlicher ( gesetzlicher) Mindestlohn", der ist hier aber nicht Thema.Billie Holiday hat geschrieben: ↑So 2. Okt 2022, 19:08 Für Geringverdiener macht es jetzt schon Sinn, sich aufgrund der hohen Energiepreise von der Arbeit zu verabschieden.
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Re: Mindestleistung des Staates, um die Menschenwürde sicher zu stellen
Auch wenn hier OT- wir haben seit gestern den höchsten Mindestlohn in der EU. ( bezogen auf die Kaufkraft)
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