Danke!Raskolnikof hat geschrieben: ↑Fr 13. Mai 2022, 10:59 Dann ist es genau so unsozial, dass ein gering Verdienender sich kein Filetsteak von einem japanischem Kobe-Rind leisten kann, Leute wie Elon Musk aber gleich eine ganze Rinderherde davon.
wirkliche Geringverdiener wie Hartz IV-Empfänger werden auf Antrag von der Beitragspflicht befreit.
Einen Befreiungsantrag stellen können:
Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
Empfänger von Grundsicherung im Alter und Grundsicherung bei Erwerbsminderung
Empfänger von Sozialgeld und Arbeitslosengeld II
Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Empfänger von BaföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, die nicht bei den Eltern leben
Sonderfürsorgeberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (§ 27 e BVG)
Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel (§§ 61 bis 66) des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches - SGB XII)
Empfänger von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Empfänger von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften (Landespflegegeldgesetz, nicht bei Pflegegeld nach § 37 SGB XI)
Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 Lastenausgleichsgesetz (LAG)
Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 c des LAG ein Freibetrag zuerkannt wird
Volljährige, die in einer stationären Einrichtung leben (§ 45 Achtes Buch des Sozialgesetzbuches - SGB VIII)
taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII) sowie § 27 des BVG.
https://www.verbraucherzentrale-branden ... igung-5795
Also Befreiung nur bei Empfang von Leistungen der Grundsicherung, keine Befreiung bei niedrigem Einkommen.
Bei all diesen Leistungen muss man übrigens sein Vermögen offenlegen. Ein Niedrigverdiener, der sich (etwa für freiberufliche Tätigkeit) Rücklagen über das Schonvermögen hinaus bilden will, der wird über den RF Beitrag kalt enteignet.