GR: Gerichtsurteil hebt gleichgeschlechtliche Ehen auf.

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palulu
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GR: Gerichtsurteil hebt gleichgeschlechtliche Ehen auf.

Beitrag von palulu »

Griechenland / Rhodos. Eine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern ist nicht konform mit griechischem Recht. Zu diesem Schluss kam das Kollegialgericht erster Instanz von Rhodos. Die Richter folgten damit einem Antrag von Staatsanwalt Jorgos Ikonomou, der gegen zwei gleichgeschlechtliche Zivilehen geklagt hatte. Eine weitere Klage gegen Tassos Aliferis, Bürgermeister von Tilos, wurde allerdings abgewiesen. Aliferis hatte im Juni 2008 die Paare standesamtlich getraut. Die Staatsanwaltschaft sah darin Amtsmissbrauch. Aliferis äußerte sich in einer ersten Stellungnahme vom Urteil nicht überrascht. Er betonte allerdings, dass er den Fall durch alle Instanzen und bis vor den Europäischen Gerichtshof durchfechten möchte. Die Verteidigung der beiden gleichgeschlechtlichen Paare beruft sich auf den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz und sieht im juristischen Partnerschaftsverbot für Homosexuelle eine Diskriminierung. (Griechenland Zeitung / wa)

http://www.griechenland.net/news_detail ... iteid=6706

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Die traditionelle Familie aus Mann, Frau und Kind muss stärker als andere Lebensgemeinschaften gefördert werden und diesem Auftrag kommen gr. Gerichte nach - vollkommen zu Recht.
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Thomas I
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Re: GR: Gerichtsurteil hebt gleichgeschlechtliche Ehen auf.

Beitrag von Thomas I »

palu hat geschrieben:Griechenland / Rhodos. Eine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern ist nicht konform mit griechischem Recht. Zu diesem Schluss kam das Kollegialgericht erster Instanz von Rhodos. Die Richter folgten damit einem Antrag von Staatsanwalt Jorgos Ikonomou, der gegen zwei gleichgeschlechtliche Zivilehen geklagt hatte. Eine weitere Klage gegen Tassos Aliferis, Bürgermeister von Tilos, wurde allerdings abgewiesen. Aliferis hatte im Juni 2008 die Paare standesamtlich getraut. Die Staatsanwaltschaft sah darin Amtsmissbrauch. Aliferis äußerte sich in einer ersten Stellungnahme vom Urteil nicht überrascht. Er betonte allerdings, dass er den Fall durch alle Instanzen und bis vor den Europäischen Gerichtshof durchfechten möchte. Die Verteidigung der beiden gleichgeschlechtlichen Paare beruft sich auf den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz und sieht im juristischen Partnerschaftsverbot für Homosexuelle eine Diskriminierung. (Griechenland Zeitung / wa)

http://www.griechenland.net/news_detail ... iteid=6706

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Die traditionelle Familie aus Mann, Frau und Kind muss stärker als andere Lebensgemeinschaften gefördert werden und diesem Auftrag kommen gr. Gerichte nach - vollkommen zu Recht.
Sicher, Kindergeld gibt es ja auch nur wenn es Kinder gibt.
Alles andere an Förderung wird auch nicht-traditionellen Familien - und zu denen zählen auch Hetero-Ehepaare die bewußt ohne Kinder leben - gewährt, und solange das der Fall ist, werden Homosexuelle, wenn sie das nicht gewährt bekommen, diskriminiert.
palulu
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Re: GR: Gerichtsurteil hebt gleichgeschlechtliche Ehen auf.

Beitrag von palulu »

Thomas I hat geschrieben:
Sicher, Kindergeld gibt es ja auch nur wenn es Kinder gibt.
Alles andere an Förderung wird auch nicht-traditionellen Familien - und zu denen zählen auch Hetero-Ehepaare die bewußt ohne Kinder leben - gewährt, und solange das der Fall ist, werden Homosexuelle, wenn sie das nicht gewährt bekommen, diskriminiert.
Es kann ja auch an der Grundeinstellung der Griechen liegen, dass sie keine Homo-Ehen wünschen.
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daimos
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Re: GR: Gerichtsurteil hebt gleichgeschlechtliche Ehen auf.

Beitrag von daimos »

palu hat geschrieben:
Es kann ja auch an der Grundeinstellung der Griechen liegen, dass sie keine Homo-Ehen wünschen.
Das Tolle ist ja auch: Die Griechen müssen noch nicht mal ein entsprechendes Gesetz verabschiedet haben. Entweder kriegt man sie via EG-Recht vor'm EuGH dran oder via EMRK vor'm EGMR. Beides sind Gerichtshöfe, die in der Hierarchie über dem jeweiligen Verfassungsgericht stehen. Apropos: Hat Griechenland überhaupt ein Verfassungsgericht?

Die Frage ist allerdings, wie man die Klage begründen will. Soweit ich weiß, kann es sich höchstens aus dem Diskriminierungsverbot ergeben. Ein Recht auf die Homo-Ehe ergibt sich aus der EMRK jedenfalls nicht (s. a. Art. 12 EMRK).
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chalkis
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Re: GR: Gerichtsurteil hebt gleichgeschlechtliche Ehen auf.

Beitrag von chalkis »

zur Info: Griechenland hat kein Verfassungsgericht
Οὐ γὰρ ὡς ἀγγεῖον ὁ νοῦς ἀποπληρώσεως ἀλλ' ὑπεκκαύματος μόνον ὥσπερ ὕλη δεῖται.

„Der Geist ist nicht wie ein Gefäß, das gefüllt werden soll, sondern wie Holz, das lediglich entzündet werden will.“
Plutarch (46 - 125 n. Chr.), Moralia
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