Die Frage, Jack, die wir hier seit Jahren diskutieren ist doch was. Nehmen wir den Teil der Struktur, okay, da kann jeder sachlich drüber sprechen. Nimmst du den Teil Programm kann es gar keinen Konsens geben können, da trifft halt ( überspitzt geschrieben ) Terra X auf Musikantenstadl oder Jazz auf Pop.jack000 hat geschrieben:(14 Sep 2020, 17:47)
Es ist doch nun mal Tatsache, dass beim ÖR in seiner jetzigen Form die Dinge nicht wirklich gerade laufen. Dinge, die in Summe nicht akzeptabel sind, werden kritisiert. Wenn man z.B. die Funklöcher kritisiert stellt man nicht den Mobilfunk an sich in Frage, aber es werden Änderungen eingefordert. Niemand käme auf die Idee die Funklöcher als absolut notwendig und technisch korrekt zu bezeichnen. Und so ist das in allen Bereichen, nur beim ÖR wird jeder Fehler als absolut korrekt dargestellt. Und da stellt sich mir die Frage nach dem warum? Da kann es nur 2 Möglichkeiten geben: 1. Zwang/Angst, 2. oder "Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing".
Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Wenn es um die Aussage geht, irgendwas ist im ÖR nicht in Ordnung, dann wird Dir vermutlich jeder zustimmen.jack000 hat geschrieben:(14 Sep 2020, 17:47)
Es ist doch nun mal Tatsache, dass beim ÖR in seiner jetzigen Form die Dinge nicht wirklich gerade laufen.
Zum einen, die Kritik die hier im Strang an den ÖR geäußert wird geht von ... bis... Will sagen, es sind auch Leute dabei, die den ÖR komplett abschaffen würden.jack000 hat geschrieben:Dinge, die in Summe nicht akzeptabel sind, werden kritisiert. Wenn man z.B. die Funklöcher kritisiert stellt man nicht den Mobilfunk an sich in Frage, aber es werden Änderungen eingefordert. Niemand käme auf die Idee die Funklöcher als absolut notwendig und technisch korrekt zu bezeichnen. Und so ist das in allen Bereichen, nur beim ÖR wird jeder Fehler als absolut korrekt dargestellt. Und da stellt sich mir die Frage nach dem warum? Da kann es nur 2 Möglichkeiten geben: 1. Zwang/Angst, 2. oder "Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing".
Der Pauschalisierung "beim ÖR wird jeder Fehler als absolut korrekt dargestellt" kann ich Dir nicht zustimmen. Und im Grunde gilt der Satz "Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing" auch für jemanden, der in einem Nicht-ÖR-Fernsehsender arbeitet.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Man kann sich zwar fragen, was diese komische Werbung für ein Anschlußprogramm in einer Nachrichtensendung, die einen seriösen Anspruch hat, zu suchen hat, aber zum Skandal taugt das imho nicht.jack000 hat geschrieben:(14 Sep 2020, 11:38)
Egal was hier skandalöses vom ÖR quasi täglich hier präsentiert wird...
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Was soll denn im ÖR nicht in Ordnung sein?Sören74 hat geschrieben:(14 Sep 2020, 18:32)
Wenn es um die Aussage geht, irgendwas ist im ÖR nicht in Ordnung, dann wird Dir vermutlich jeder zustimmen.
Ich sehe da kein Problem.
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Als Bollwerk gegen den Faschismus und sonstigen Totalitarismus kann nur die Gesellschaft eines Landes dienen. Der ÖRR hat dabei eine unterstützende Funktion, im Gegensatz zum Staatsfunk, der sich bereits in Totalitären Systemen wie China oder Belarus bereits etabliert hat und in anderen Ländern wie Russland und neuerdings Ungarn in Arbeit ist.naddy hat geschrieben:(14 Sep 2020, 13:47)
Daraus allerdings auf ein "Bollwerk gegen den Faschismus" zu schließen, dürfte leicht übertrieben sein.
Gib dich nicht so, dass alle andern dich für etwas halten, was du nicht sein willst.
Wenn sie es trotzdem tun, dann bist du es...
Wenn sie es trotzdem tun, dann bist du es...
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
tarkomed hat geschrieben:(14 Sep 2020, 13:03)
Niemand hat explizit die Deutschen so bezeichnet, wie du es gerade versuchst.
Der ÖRR sorgt für unabhängigen Qualitätsjournalismus und Meinungsvielfalt und dadurch Förderung der freien Meinungsbildung in der Bevölkerung. Unerlässlich für jede funktionierende Demokratie, um zu verhindern, dass die Bürger irgendwelchen Rattenfängern irgendwelcher Interessengruppen zum Opfer fallen.
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Argumentationsnotstand?
Gib dich nicht so, dass alle andern dich für etwas halten, was du nicht sein willst.
Wenn sie es trotzdem tun, dann bist du es...
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Ich hab' etwas mit deinen Worten gesagt, nur halt auf ein Smiley verkürzt:
Und das bei dir damals war ja kein Argumentationsnotstandtarkomed hat geschrieben:(03 Jul 2020, 16:43)
Du erwartest hoffentlich nicht, dass ich darauf antworte.
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Das war etwas anderes. Ich wollte mich nicht auf dein Niveau herablassen.Findulin hat geschrieben:(19 Sep 2020, 10:14)
Ich hab' etwas mit deinen Worten gesagt, nur halt auf ein Smiley verkürzt:
Und das bei dir damals war ja kein Argumentationsnotstand
Gib dich nicht so, dass alle andern dich für etwas halten, was du nicht sein willst.
Wenn sie es trotzdem tun, dann bist du es...
Wenn sie es trotzdem tun, dann bist du es...
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Und bei mir ist das auch was anderes.tarkomed hat geschrieben:(19 Sep 2020, 10:31)
Das war etwas anderes. Ich wollte mich nicht auf dein Niveau herablassen.
[Hallo ihr zwei. Ich will euch nicht zu mehr Nettigkeit verdammen, aber wäre schön, wenn ich das dürfte. Aber stattdessen nur die Bitte, freundlich bleiben. Mod. Sören74]
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Nur 2 davon:Keinen_Faschismus! hat geschrieben:(15 Sep 2020, 06:54)
Was soll denn im ÖR nicht in Ordnung sein?
Ich sehe da kein Problem.
- die Gesetzgebung zur Erhebung der Rundfunkabgaben ist unsozial ausgestaltet.
- die Gesetzgebung zur Erhebung der Rundfunkabgaben tritt das grundgesetzliche Bestimmtheitsgebot mit Füßen
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Es gäbe längst eine Verfassungsklage, sollte das der Fall sein.Alster hat geschrieben:(19 Sep 2020, 11:07)
Nur 2 davon:
- die Gesetzgebung zur Erhebung der Rundfunkabgaben ist unsozial ausgestaltet.
- die Gesetzgebung zur Erhebung der Rundfunkabgaben tritt das grundgesetzliche Bestimmtheitsgebot mit Füßen
Nachdem es sie nicht gibt, scheinst du der/die Einzige zu sein, der/die das so sieht.
Gib dich nicht so, dass alle andern dich für etwas halten, was du nicht sein willst.
Wenn sie es trotzdem tun, dann bist du es...
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Dazu gab es sogar Etliche.tarkomed hat geschrieben:(19 Sep 2020, 11:24)
Es gäbe längst eine Verfassungsklage, sollte das der Fall sein.
Nachdem es sie nicht gibt, scheinst du der/die Einzige zu sein, der/die das so sieht.
Oder meinst Du was Aktuelles?
"Das gefährliche an der Dummheit ist, daß sie die dumm macht, die ihr begegnen." (Sokrates).
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Wenn "die Gesetzgebung zur Erhebung der Rundfunkabgaben das grundgesetzliche Bestimmtheitsgebot mit Füßen tritt", dann heißt es, dass sie aktuell nicht Verfassungskonform sei.
Gib dich nicht so, dass alle andern dich für etwas halten, was du nicht sein willst.
Wenn sie es trotzdem tun, dann bist du es...
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Tja, davon sollte man das BVerfG informieren, vielleicht wissen die das noch gar nicht.Alster hat geschrieben:(19 Sep 2020, 11:07)
Nur 2 davon:
- die Gesetzgebung zur Erhebung der Rundfunkabgaben ist unsozial ausgestaltet.
- die Gesetzgebung zur Erhebung der Rundfunkabgaben tritt das grundgesetzliche Bestimmtheitsgebot mit Füßen
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Der Witz ist super — das BVerfG hat natürlich nichts durchgekaut (Achtung Ironie) und wird da nichts wiederkäuen !Sören74 hat geschrieben:(19 Sep 2020, 17:56)
Tja, davon sollte man das BVerfG informieren, vielleicht wissen die das noch gar nicht.
- BlueMonday
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Wobei man auch fair bleiben und zugeben muss, dass der ÖR auch vereinzelt echte Highlights der Fernsehunterhaltungskunst hervorgebracht hat (was natürlich auch gänzlich ohne Zwangsfinanzierung möglich wäre).
Eine Kostprobe.
Eine Kostprobe.
ensure that citizens are informed that the vaccination is not mandatory and that no one is under political, social or other pressure to be vaccinated if they do not wish to do so;
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Nein, derlei "Qualitätsunterhaltung" ist nur mit Zwangsfinanzierung und deren Erhöhung auf Wunsch der "Qualitätsunterhalter" zu erreichen und abzusichern, davon bin ich überzeugt *g*.BlueMonday hat geschrieben:(19 Sep 2020, 21:32)
Wobei man auch fair bleiben und zugeben muss, dass der ÖR auch vereinzelt echte Highlights der Fernsehunterhaltungskunst hervorgebracht hat (was natürlich auch gänzlich ohne Zwangsfinanzierung möglich wäre).
Eine Kostprobe.
"Unsere Erde ist vielleicht ein Weibchen." – "Da der Mensch toll werden kann, so sehe ich nicht ein, warum es ein Weltsystem nicht auch werden kann" (Georg Christoph Lichtenberg).
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Ich hätte auch ein Beispiel dafür, wie der ÖRR aussehen könnte, wenn er werbefinanziert wäre.BlueMonday hat geschrieben:(19 Sep 2020, 21:32)
Wobei man auch fair bleiben und zugeben muss, dass der ÖR auch vereinzelt echte Highlights der Fernsehunterhaltungskunst hervorgebracht hat (was natürlich auch gänzlich ohne Zwangsfinanzierung möglich wäre).
Eine Kostprobe.
Meine Kostprobe.
Gib dich nicht so, dass alle andern dich für etwas halten, was du nicht sein willst.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Warum nicht, dann hätte ich nicht das miese Gefühl für so was Zwangsgebühren zahlen zu müssen.tarkomed hat geschrieben:(20 Sep 2020, 11:09)
Ich hätte auch ein Beispiel dafür, wie der ÖRR aussehen könnte, wenn er werbefinanziert wäre.
Meine Kostprobe.
Folgen sie den Anweisungen
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Du tust dir eine solche Sendung an und mindestens zwei Werbeblöcke dazwischen? Du bist hart im Nehmen.Ebiker hat geschrieben:(20 Sep 2020, 12:28)
Warum nicht, dann hätte ich nicht das miese Gefühl für so was Zwangsgebühren zahlen zu müssen.
Gib dich nicht so, dass alle andern dich für etwas halten, was du nicht sein willst.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Niemals, aber ich kann es ohne schlechtes Gefühl ignorieren.tarkomed hat geschrieben:(20 Sep 2020, 19:28)
Du tust dir eine solche Sendung an und mindestens zwei Werbeblöcke dazwischen? Du bist hart im Nehmen.
Folgen sie den Anweisungen
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Ist doch seine Entscheidung ... Warum so ein Schrott im ÖR zum Grundauftrag gehört wird aber wohl dein Geheimnis bleiben.tarkomed hat geschrieben:(20 Sep 2020, 19:28)
Du tust dir eine solche Sendung an und mindestens zwei Werbeblöcke dazwischen? Du bist hart im Nehmen.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Ist kein Geheimnis: Förderung v. "Nischensportarten".
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Was soll der Konjunktiv?tarkomed hat geschrieben:(19 Sep 2020, 11:24)
Es gäbe längst eine Verfassungsklage, sollte das der Fall sein.
Nachdem es sie nicht gibt, scheinst du der/die Einzige zu sein, der/die das so sieht.
es GAB Verfassungsklagen und zwar mehrere
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Da Du dem Thread inzwischen schon eine Weile folgst, darf ich davon ausgehen, dass Du diese Falschaussage wider besseres Wissen machst.Sören74 hat geschrieben:(19 Sep 2020, 17:56)
Tja, davon sollte man das BVerfG informieren, vielleicht wissen die das noch gar nicht.
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Der Gesetzgeber wurde in Sachen Rundfunkabgaben mehrfach vom BVerfG zurückgepfiffenconscience hat geschrieben:(19 Sep 2020, 19:51)
Der Witz ist super — das BVerfG hat natürlich nichts durchgekaut (Achtung Ironie) und wird da nichts wiederkäuen !
- Angriffe der Rundfunkfinanzierung auf das Existenzminimum
- Mehrfachabzocke von Pendlern
Allerdings ist es gerade für einen Geringverdiener schwierig bis zum BVerfG durchzuprozessieren. Das deutsche öffentlich rechtliche System weiß eben, welchen Leuten man am ehesten ungestraft ihre Grundrechte abschneiden kann.
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Der Konjunktiv ist richtig. Falsch wäre gewesen, wenn ich geschrieben hätte: dann hätte es keine Verfassungsklage gegeben.
Warum ignorierst du sie nun?Alster hat geschrieben:(22 Sep 2020, 07:34)
es GAB Verfassungsklagen und zwar mehrere
Gib dich nicht so, dass alle andern dich für etwas halten, was du nicht sein willst.
Wenn sie es trotzdem tun, dann bist du es...
Wenn sie es trotzdem tun, dann bist du es...
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Da wir in einem Rechtsstaat leben, denke ich mal, dass man die verfassungswidrigen Aspekte des ÖR entsprechend überarbeitet wurden.Alster hat geschrieben:(22 Sep 2020, 07:36)
Da Du dem Thread inzwischen schon eine Weile folgst, darf ich davon ausgehen, dass Du diese Falschaussage wider besseres Wissen machst.
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Obwohl ich die aus meiner Sicht etwas maue Letztbegründung des BVerfG hier bereits zur Diskussion gestellt habe. Eine Pflichtzahlung - vereinfacht gesagt - an eine bloße Möglichkeit (des Empfangs) zu binden, erscheint mir rechtsdogmatisch zumindest fragwürdig. Wenn ich - neben den allgemeinen Steuern - für alle Möglichkeiten, die mir zur Verfügung gestellt werden, zahlungsverpflichtet werden könnte, würde das wohl ziemlich teuer werden.Sören74 hat geschrieben:(22 Sep 2020, 11:01)
Da wir in einem Rechtsstaat leben, denke ich mal, dass man die verfassungswidrigen Aspekte des ÖR entsprechend überarbeitet wurden.
Nichtsdestotrotz zahle ich den Beitrag und hätte das auch bei anderer Beurteilung durch das BVerfG getan. Ich kann meine bereits mehrfach geäußerte Meinung dazu nur wiederholen: In Zeiten des informationellen Overgaus auch aus fragwürdigsten Quellen bin ich bereit, für eine relativ verläßliche und überprüfbare Informations- und Nachrichtenquelle auch eine Menge Schrott mitzufinanzieren. Wenn auch nicht gerne.
"Das gefährliche an der Dummheit ist, daß sie die dumm macht, die ihr begegnen." (Sokrates).
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Diese Auffassung kannst Du ja gerne vertreten. Aber die "größeren" Experten, und das ist jetzt nicht persönlich gemeint, sitzen für mich im BVerfG.naddy hat geschrieben:(22 Sep 2020, 12:56)
Obwohl ich die aus meiner Sicht etwas maue Letztbegründung des BVerfG hier bereits zur Diskussion gestellt habe. Eine Pflichtzahlung - vereinfacht gesagt - an eine bloße Möglichkeit (des Empfangs) zu binden, erscheint mir rechtsdogmatisch zumindest fragwürdig.
Na was Steuern und Abgaben angeht, trifft das ja auch zu.naddy hat geschrieben: Wenn ich - neben den allgemeinen Steuern - für alle Möglichkeiten, die mir zur Verfügung gestellt werden, zahlungsverpflichtet werden könnte, würde das wohl ziemlich teuer werden.
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Verstehe. Dann erübrigt es sich also, in einem Diskussionforum über Sachverhalte zu diskutieren, die "Experten" längst entschieden haben. Diese Auffassung kann man natürlich vertreten, hört sich aber aus dem Munde eines Funktionsträgers des Forums eher seltsam an.Sören74 hat geschrieben:(22 Sep 2020, 13:19)
Diese Auffassung kannst Du ja gerne vertreten. Aber die "größeren" Experten, und das ist jetzt nicht persönlich gemeint, sitzen für mich im BVerfG.
Stimmt. Aus genau diesem Grund habe ich auf den Unterschied hingewiesen.Na was Steuern und Abgaben angeht, trifft das ja auch zu.
"Das gefährliche an der Dummheit ist, daß sie die dumm macht, die ihr begegnen." (Sokrates).
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Diskutieren darf man über vieles. Warum sagt man auch, dass es in Deutschland 80 Millionen Bundestrainer gibt. Aber auch ich darf ja dann zu den Meinungen eine Meinung haben, oder nicht?naddy hat geschrieben:(22 Sep 2020, 13:28)
Verstehe. Dann erübrigt es sich also, in einem Diskussionforum über Sachverhalte zu diskutieren, die "Experten" längst entschieden haben. Diese Auffassung kann man natürlich vertreten, hört sich aber aus dem Munde eines Funktionsträgers des Forums eher seltsam an.
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Hab' ich Dir das nicht erst kürzlich nochmal ausdrücklich bestätigt?Sören74 hat geschrieben:(22 Sep 2020, 13:45)
Diskutieren darf man über vieles. Warum sagt man auch, dass es in Deutschland 80 Millionen Bundestrainer gibt. Aber auch ich darf ja dann zu den Meinungen eine Meinung haben, oder nicht?
Aber der gänzlich von eigener Meinung befreite Verweis auf "Experten" ist wohl die schlichtest denkbare Form der Diskussion, oder?
"Das gefährliche an der Dummheit ist, daß sie die dumm macht, die ihr begegnen." (Sokrates).
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Die Pflichtzahlung eines KFZ-Haftpflichtversicherungsbeitrags ist auch an der bloßen Möglichkeit gebunden, das Fahrzeug im öffentlichen Raum zu bewegen.naddy hat geschrieben:(22 Sep 2020, 12:56)
Obwohl ich die aus meiner Sicht etwas maue Letztbegründung des BVerfG hier bereits zur Diskussion gestellt habe. Eine Pflichtzahlung - vereinfacht gesagt - an eine bloße Möglichkeit (des Empfangs) zu binden, erscheint mir rechtsdogmatisch zumindest fragwürdig. Wenn ich - neben den allgemeinen Steuern - für alle Möglichkeiten, die mir zur Verfügung gestellt werden, zahlungsverpflichtet werden könnte, würde das wohl ziemlich teuer werden.
Nichtsdestotrotz zahle ich den Beitrag und hätte das auch bei anderer Beurteilung durch das BVerfG getan. Ich kann meine bereits mehrfach geäußerte Meinung dazu nur wiederholen: In Zeiten des informationellen Overgaus auch aus fragwürdigsten Quellen bin ich bereit, für eine relativ verläßliche und überprüfbare Informations- und Nachrichtenquelle auch eine Menge Schrott mitzufinanzieren. Wenn auch nicht gerne.
Ähnliches gilt für die Empfangsgeräte, die heutzutage in keinem Haushalt mehr fehlen. Alternativ müsste aufgezeichnet werden, ob jedes Gerät ÖRR empfängt oder nicht. Das wäre jedoch gesetzlich nicht möglich, deshalb wird davon ausgegangen, dass mindestens ein Empfangsgerät im Haushalt regelmäßig oder gelegentlich ÖRR empfängt. Der öffentliche Raum ist in diesem Fall der Empfangsbereich des ÖRR und er ist bundesweit und sogar darüber hinaus.
Gib dich nicht so, dass alle andern dich für etwas halten, was du nicht sein willst.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Kannst Du gerne so sehen. Ich finde es immer nur amüsant, wenn einer im Brustton der eigenen Überzeugung sagt (ich übertreibe jetzt mal) "...das ist eindeutig verfassungswidrig...." und die zuständigen Gerichte zu einer ganz anderen Einschätzung kommen.naddy hat geschrieben:(22 Sep 2020, 14:19)
Hab' ich Dir das nicht erst kürzlich nochmal ausdrücklich bestätigt?
Aber der gänzlich von eigener Meinung befreite Verweis auf "Experten" ist wohl die schlichtest denkbare Form der Diskussion, oder?
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Auch die Rundfunkgebühr ist eine Art Abgabe. Man spricht sogar von einer Rundfunkabgabe.naddy hat geschrieben:(22 Sep 2020, 13:28)
Stimmt. Aus genau diesem Grund habe ich auf den Unterschied hingewiesen.
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Aus purer Langeweile spiele ich mal mit:
Weitere Themenvorschläge?
Verstehe. Aus diesem Grund wird die KFZ-Haftplichtversicherung auch per Umlageverfahren eingezogen, oder?tarkomed hat geschrieben:(22 Sep 2020, 14:24)
Die Pflichtzahlung eines KFZ-Haftpflichtversicherungsbeitrags ist auch an der bloßen Möglichkeit gebunden, das Fahrzeug im öffentlichen Raum zu bewegen.
Was soll "gesetzlich" in diesem Zusammenhang bedeuten? Und ja, exakt das war zu GEZ-Zeiten der Fall, es waren Kontrolleure unterwegs, die unangemeldet das Vorhandensein von Empfangsgeräten kontrollierten, zuletzt auch von Computern mit TV-Karten.Alternativ müsste aufgezeichnet werden, ob jedes Gerät ÖRR empfängt oder nicht. Das wäre jedoch gesetzlich nicht möglich, ...
Ja, lustig. Deshalb sage ich das auch nicht. Ich stelle - wie aus meinem Beitrag ersichtlich - nur meine Meinung zur Diskussion. In einer möglichen Fehleinschätzung habe ich das für den Sinn eines Diskussionsforums gehalten.Sören74 hat geschrieben:(22 Sep 2020, 14:32)
Ich finde es immer nur amüsant, wenn einer im Brustton der eigenen Überzeugung sagt (ich übertreibe jetzt mal) "...das ist eindeutig verfassungswidrig...." und die zuständigen Gerichte zu einer ganz anderen Einschätzung kommen.
Sprach. Seit Januar 2013 heißt das "geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag".Auch die Rundfunkgebühr ist eine Art Abgabe. Man spricht sogar von einer Rundfunkabgabe.
Weitere Themenvorschläge?
"Das gefährliche an der Dummheit ist, daß sie die dumm macht, die ihr begegnen." (Sokrates).
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Ja, anderer Name, bleibt in der Sache aber eine Abgabe.naddy hat geschrieben:(22 Sep 2020, 15:13)
Sprach. Seit Januar 2013 heißt das "geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag".
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Das sind juristische Kniffe, mit denen du evtl. mir gegenüber im Vorteil bist, wenn du in diesem Bereich tätig bist/warst.naddy hat geschrieben:(22 Sep 2020, 15:13)
Verstehe. Aus diesem Grund wird die KFZ-Haftplichtversicherung auch per Umlageverfahren eingezogen, oder?
Ich bin – Gott sei Dank – kein Jurist. Ich bin lediglich von Juristen ein paarmal übers Ohr gehauen worden.
Der Schwerpunkt lag bei meiner Aussage auf die bloße Möglichkeit.
Die Möglichkeit, meine Geräte zu überwachen, ob siegerade ÖRR empfangen, ist gesetzlich nicht erlaubt. Hoffe ich zumindest.naddy hat geschrieben:(22 Sep 2020, 15:13)
Was soll "gesetzlich" in diesem Zusammenhang bedeuten?
Ja, das war mal möglich und viele von denen, die heute gegen den ÖRR wettern, hatten nicht die Möglichkeit so schnell ihre Geräte zu verstecken.naddy hat geschrieben:(22 Sep 2020, 15:13)
Und ja, exakt das war zu GEZ-Zeiten der Fall, es waren Kontrolleure unterwegs, die unangemeldet das Vorhandensein von Empfangsgeräten kontrollierten, zuletzt auch von Computern mit TV-Karten.
Ein Computer mit Internet Zugang ist im Übrigen auch ein Empfangsgerät.
Gib dich nicht so, dass alle andern dich für etwas halten, was du nicht sein willst.
Wenn sie es trotzdem tun, dann bist du es...
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Genau, deswegen sollten auch alle Bürger Kfz.-Steuer bezahlen (Egal ob sie ein Auto haben oder nicht), denn sie haben ja die Möglichkeit sich ein Auto zu kaufentarkomed hat geschrieben:(22 Sep 2020, 14:24)
Die Pflichtzahlung eines KFZ-Haftpflichtversicherungsbeitrags ist auch an der bloßen Möglichkeit gebunden, das Fahrzeug im öffentlichen Raum zu bewegen.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Was war das jetzt?jack000 hat geschrieben:(22 Sep 2020, 17:40)
Genau, deswegen sollten auch alle Bürger Kfz.-Steuer bezahlen (Egal ob sie ein Auto haben oder nicht), denn sie haben ja die Möglichkeit sich ein Auto zu kaufen
Gib dich nicht so, dass alle andern dich für etwas halten, was du nicht sein willst.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Nein!Sören74 hat geschrieben:(22 Sep 2020, 11:01)
Da wir in einem Rechtsstaat leben, denke ich mal, dass man die verfassungswidrigen Aspekte des ÖR entsprechend überarbeitet wurden.
In einem Prozess wird über den konkreten Einzelfall entschieden. Die Gesetzte wurden wiederum streng bezogen auf das konkrete Urteil korrigiert. Es gibt also auch weiter keine Rechtssicherheit und jeder Geschädigte muss bis zum BVerfG durchprozessieren.
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Mein Argument ist weder ein "juristischer Kniff", noch war ich in diesem Beruf tätig. Ich hatte beruflich allerdings viel mit Juristen zu tun. Da ist es nützlich, sich mit deren "Kniffen" auszukennen.tarkomed hat geschrieben:(22 Sep 2020, 16:47)
Das sind juristische Kniffe, mit denen du evtl. mir gegenüber im Vorteil bist, wenn du in diesem Bereich tätig bist/warst.
In dieser Hinsicht ist das von Dir gewählte Beispiel aber untauglich. Denn eine KFZ-Haftpflichtversicherung schließt man vorsätzlich ab, um für einen möglichen Schadensfall gerüstet zu sein. Die "Möglichkeit" liegt allein darin, ob der Fall eintritt oder nicht. Ohne die Absicht "das Fahrzeug im öffentlichen Raum zu bewegen" wäre es unsinnig, einen solchen Vertrag anzuschließen.Der Schwerpunkt lag bei meiner Aussage auf die bloße Möglichkeit.
Der Rundfunkbeitrag dagegen gründet sich nicht auf einen Vertrag, dem ich in irgendeiner Weise zugestimmt hätte, sondern allein auf die theoretische Möglichkeit des Empfangs. Dazu ist also überhaupt keine Absicht erforderlich. Mit der gleichen Begründung könnte man auch den Eintritt, der bei Freibad- oder Museumsbesuchen fällig wird per Umlage finanzieren und damit die kommunalen Haushalte entlasten. Denn die Möglichkeit zum Besuch ist ja gegeben.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Könnte man auch. Fällt wohl unter kommunale Abgabe, bin aber nicht sicher, ob es nicht auch kommunale Beiträge sein könnten. Die bekannteste kommunale Abgabe ist die Kurtaxe.naddy hat geschrieben:(22 Sep 2020, 20:35)
Mit der gleichen Begründung könnte man auch den Eintritt, der bei Freibad- oder Museumsbesuchen fällig wird per Umlage finanzieren und damit die kommunalen Haushalte entlasten. Denn die Möglichkeit zum Besuch ist ja gegeben.
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Verstehe. Und für welche Kurorte muß ich die Kurtaxe allein aufgrund der Tatsache, daß ich ja möglicherweise dahin fahren könnte, jetzt bezahlen?
"Das gefährliche an der Dummheit ist, daß sie die dumm macht, die ihr begegnen." (Sokrates).
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Kurtaxe bezahlst Du an bestimmten Orten zur Übernachtung, auch wenn Du die angebotene Beförderungsart gar nicht nutzt. Um solche Beispiele ging es doch, dachte ich. Es gibt auch andere Beispiele für kommunale Abgaben. Die rechtliche Grundlage für die Kommunen werden von den Ländern festgelegt. In NRW heißt es zum Beispiel:
"§ 8 KAG Beiträge
(1) Die Gemeinden und Gemeindeverbände können Beiträge erheben. Bei den dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen sollen Beiträge erhoben werden, soweit nicht das Baugesetzbuch anzuwenden ist.
(2) Beiträge sind Geldleistungen, die dem Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen im Sinne des § 4 Abs. 2, bei Straßen, Wegen und Plätzen auch für deren Verbesserung, jedoch ohne die laufende Unterhaltung und Instandsetzung, dienen. Sie werden von den Grundstückseigentümern als Gegenleistung dafür erhoben, dass ihnen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte."
"§ 8 KAG Beiträge
(1) Die Gemeinden und Gemeindeverbände können Beiträge erheben. Bei den dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen sollen Beiträge erhoben werden, soweit nicht das Baugesetzbuch anzuwenden ist.
(2) Beiträge sind Geldleistungen, die dem Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen im Sinne des § 4 Abs. 2, bei Straßen, Wegen und Plätzen auch für deren Verbesserung, jedoch ohne die laufende Unterhaltung und Instandsetzung, dienen. Sie werden von den Grundstückseigentümern als Gegenleistung dafür erhoben, dass ihnen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte."
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Wie ich gezeigt habe ist Kurtaxe aber kein geeignetes Beispiel, denn ebenso wie im Fall der Kfz-Haftpflichtversicherung wird damit ein "Vertrag" über bestimmte Leistungsansprüche abgeschlossen. Ob ich die auch in vollem Umfang wahrnehme ist sekundär, der Schwimmbadeintritt wird auch dann fällig, wenn ich gar nicht ins Wasser gehe. Um Äquivalenz zum Rundfunkbeitrag herzustellen müßte ich bereits für die bloße Existenz von Kurorten bezahlen, weil ich theoretisch ja hinfahren kann.Sören74 hat geschrieben:(22 Sep 2020, 21:43)
Kurtaxe bezahlst Du an bestimmten Orten zur Übernachtung, auch wenn Du die angebotene Beförderungsart gar nicht nutzt. Um solche Beispiele ging es doch, dachte ich.
Ich denke es ist auch Zeit, diesen Nebenschauplatz zu verlassen und auf die Fortsetzung der Diskussion über den ÖRR zu warten. Oder hast Du auch dazu eine Idee?
"Das gefährliche an der Dummheit ist, daß sie die dumm macht, die ihr begegnen." (Sokrates).
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Es gibt noch weitere kommunale Abgaben, die möglich sind, am Mangel an Beispielen wird es nicht scheitern. Nimm nur die Beispiele, wenn Straßen an ein Wohngebiet gebaut werden, die Kommunen dafür Geld haben wollen, auch Straßenausbaubeiträge genannt. Da ist es auch egal, ob Du persönlich die Straße im Wohngebiet nutzt.naddy hat geschrieben:(22 Sep 2020, 22:10)
Wie ich gezeigt habe ist Kurtaxe aber kein geeignetes Beispiel
Welchen Vertrag schließt man eigentlich bei einer Kurtaxe ab?naddy hat geschrieben:denn ebenso wie im Fall der Kfz-Haftpflichtversicherung wird damit ein "Vertrag" über bestimmte Leistungsansprüche abgeschlossen.
Das ist aus meiner Sicht nicht die Äquivalenz, weil sonst müssten EU-Bürger auch die Rundfunkgebühr bezahlen, weil sie ja nach Deutschland fahren könnten, um deutsches Fernsehen zu schauen. Die Rundfundgebühr setzt ja voraus, dass man in Deutschland sein muss und dort zumindest einen Haushalt führt. So wie man bei einer Kurtaxe auch im Ort sein muss und zu übernachten, um sie zahlen zu müssen.naddy hat geschrieben: Ob ich die auch in vollem Umfang wahrnehme ist sekundär, der Schwimmbadeintritt wird auch dann fällig, wenn ich gar nicht ins Wasser gehe. Um Äquivalenz zum Rundfunkbeitrag herzustellen müßte ich bereits für die bloße Existenz von Kurorten bezahlen, weil ich theoretisch ja hinfahren kann.
Ich finde den Aspekt schon wichtig und auch on-topic. Denn oft wird das Argument aufgebracht, dass es nach deutschem Recht gar nicht möglich sei, für etwas zu zahlen, was man gar nicht nutzt. Und die Begrifflichkeiten mal zu klären, kann ja den Lesern nicht wirklich schaden.naddy hat geschrieben:Ich denke es ist auch Zeit, diesen Nebenschauplatz zu verlassen und auf die Fortsetzung der Diskussion über den ÖRR zu warten. Oder hast Du auch dazu eine Idee?
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Anwohner zahlen aber keine Kurtaxe, sondern nur Übernachtungsgäste.Sören74 hat geschrieben:(22 Sep 2020, 22:25)
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Die Rundfundgebühr setzt ja voraus, dass man in Deutschland sein muss und dort zumindest einen Haushalt führt. So wie man bei einer Kurtaxe auch im Ort sein muss und zu übernachten, um sie zahlen zu müssen.
Wahrscheinlich haben Anwohner übers Jahr gesehen mehr von den Leistungen der Kurtaxe, als die Leute, die sie bezahlen.