Das Grundgesetz wird 60
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Das Grundgesetz wird 60
Ebenso wie die BRD wird auch das Grundgesetz am 24.05. 60 Jahre alt, immerhin war es auch der Grundstein zur Gründung der BRD. (nach andere juristischer Sichtweise trat es am 23.05.1949 24:00 Uhr in Kraft, aber ich denke, diese juristische Sekunde ist eher zweitrangig).
Zunächst zur Geschichte:
Die westlichen Siegermächte, GB, Frankreich und USA, sowie die Nachbarstaaten, Belgien, Niederlande und Luxenburg, trafen sich 1948 mehrfach in London zur 6-Mächte-Konferenz, um am Ende die Deutschen in den westlichen Ländern aufzufordern, einen förderativen Staat zu gründen. Das Ergebnis dieser Konferenz waren auch die Frankfurter Dokumente, wo auch festgehalten wurde, dass es nur um die westdeutschen Länder geht, eine Verfassung gemacht werden soll, der Besatzungsstatus erhalten bleibt und die Militärgourverneure bei Verfassungsänderungen zustimmen müssen, diese genehmigen müssen, und ein Mindestmaß an Mitspracherecht in der Außenpolitik haben.
Am 1.6.1948 erhielten die Ministerpräsidenten diese Frankfurter Dokumente und waren von ihnen natürlich nicht gerade erfreut. Somit trafen sich die westdeutschen Ministerpräsidenten vom 8.7-10.7.1948 in Koblenz, um dort ihre eigenen Vorstellungen zu entwerfen. Den Besatzungsmächten gefiel dies nicht und die Ministerpräsidenten wurden unter Druck gesetzt, aber sie hielten dennoch an den Koblenzer Beschlüssen fest. D.h. sie wollten diese Verfassung Grundgesetz nennen, weil es keine gesamtdeutsche Verfassung war, keinen weiteren Besatzungsstatus und auch keine Volksabstimmung, aus dem gleichen Grund wie bei der Namensgebung.
Dann kam es vom 10.8.-23.8.1948 zum Verfassungskonvent am Herrenchiemsee. Parteipolitische Erwägungen sollten zwar außen vor bleiben, aber daran hielten sich nicht wirklich alle Vertreter der Länder. Dort wurde aber dann festgehalten, dass die Bundesrepublik eine starke Bundesregierung trotz förderativen System braucht, die Einführung eines lediglich präsentierenten Staatsoberhauptes (Bundespräsident) ohne weitrechende Macht, der weitesgehende Ausschluss von Volksabstimmungen (weil man eigentlich später eine richtige Verfassung für das gesamtdeutsche Volk wollte und die BRD nur als zeitlich und räumliches Provisorium ansah, die Geschichte hat uns natürlich eines besseren belehrt) und eine Vorform der Ewigkeitsklausel wurde erarbeitet.
Auf diesen Grundlagen erarbeitete dann der parlamentarische Rat das Grundgesetz wie wir es größtenteils noch heute kennen. Hier wurde durch Präambel und Art.23 nochmal festgelegt, dass es sich um ein Provisorium handelt bis zur deutschen Wiedervereinigung, welche man nicht aus den Augen verlieren wollte.
Nach einigen Problem bzgl. der Ratifierung vor allem durch Bayern, welches das GG nicht annehmen wollte, weil sie noch mehr Förderalismus wollten. Die Verbindlichkeit für Bayern wurde dennoch festgestellt durch Beschluss im parlamentarischen Rat, weil mindestens 2/3 der Länder für das GG bereit waren.
Und nun haben wir das Grundgesetz bald 60 Jahre, welches eben später kein Provisorium mehr war und öfters auch angepaßt wurde an den Realitäten.
Was bedeutet eigentlich nun dieses Grundgesetz für den Bürger?
Auch wenn es Grundgesetz heißt, wie gesagt, dass war nur eine Ablehnung des Begriffes Verfassung und der Volksabstimmung darüber, ist es dennoch eine Verfassung und ein wichtiges Schutzgesetz für den Bürger. Am wichtigsten sind natürlich hier zunächst die Grundrechte, Art.20 GG mit der Feststellung, was für einen Staat wir haben und dem Widerstandsrecht, die Ewigkeitsklausel ist sehr wichtig und natürlich das Mitbestimmungsrecht der Bürger über Wahlen und Volksentscheide, auch wenn die bis jetzt keine Rolle gespielt haben.
Meiner Meinung nach haben wir mit dem Grundgesetz eine sehr gute und wehrhafte Verfassung, dies sieht man vor allem in der letzten Zeit, wo man immer wieder versucht, die Verfassung zu umgehen. Ebenso bin ich froh, dass sich damals die Siegermächte nicht so durchsetzen konnten wie sie es eigentlich wollten.
Wie ist eure Meinung dazu?
Sollten wir das Grundgesetz als Verfassung über Bord werfen, weil es nicht als Volksentscheid ergangen ist und als Provisorium geplant war?
Meiner Meinung nach ist es so gut wie es ist bis auf ein paar Punkte bzgl. dem förderativen System und den damit einhergehenden Problemen.
(Als Threadersteller möchte ich hier keine Diskussion darüber sehen, ob das Grundgesetz überhaupt Geltung hat oder dergleichen, dies werde ich entsprechend melden, die Mods habe ich darüber informiert.)
Zunächst zur Geschichte:
Die westlichen Siegermächte, GB, Frankreich und USA, sowie die Nachbarstaaten, Belgien, Niederlande und Luxenburg, trafen sich 1948 mehrfach in London zur 6-Mächte-Konferenz, um am Ende die Deutschen in den westlichen Ländern aufzufordern, einen förderativen Staat zu gründen. Das Ergebnis dieser Konferenz waren auch die Frankfurter Dokumente, wo auch festgehalten wurde, dass es nur um die westdeutschen Länder geht, eine Verfassung gemacht werden soll, der Besatzungsstatus erhalten bleibt und die Militärgourverneure bei Verfassungsänderungen zustimmen müssen, diese genehmigen müssen, und ein Mindestmaß an Mitspracherecht in der Außenpolitik haben.
Am 1.6.1948 erhielten die Ministerpräsidenten diese Frankfurter Dokumente und waren von ihnen natürlich nicht gerade erfreut. Somit trafen sich die westdeutschen Ministerpräsidenten vom 8.7-10.7.1948 in Koblenz, um dort ihre eigenen Vorstellungen zu entwerfen. Den Besatzungsmächten gefiel dies nicht und die Ministerpräsidenten wurden unter Druck gesetzt, aber sie hielten dennoch an den Koblenzer Beschlüssen fest. D.h. sie wollten diese Verfassung Grundgesetz nennen, weil es keine gesamtdeutsche Verfassung war, keinen weiteren Besatzungsstatus und auch keine Volksabstimmung, aus dem gleichen Grund wie bei der Namensgebung.
Dann kam es vom 10.8.-23.8.1948 zum Verfassungskonvent am Herrenchiemsee. Parteipolitische Erwägungen sollten zwar außen vor bleiben, aber daran hielten sich nicht wirklich alle Vertreter der Länder. Dort wurde aber dann festgehalten, dass die Bundesrepublik eine starke Bundesregierung trotz förderativen System braucht, die Einführung eines lediglich präsentierenten Staatsoberhauptes (Bundespräsident) ohne weitrechende Macht, der weitesgehende Ausschluss von Volksabstimmungen (weil man eigentlich später eine richtige Verfassung für das gesamtdeutsche Volk wollte und die BRD nur als zeitlich und räumliches Provisorium ansah, die Geschichte hat uns natürlich eines besseren belehrt) und eine Vorform der Ewigkeitsklausel wurde erarbeitet.
Auf diesen Grundlagen erarbeitete dann der parlamentarische Rat das Grundgesetz wie wir es größtenteils noch heute kennen. Hier wurde durch Präambel und Art.23 nochmal festgelegt, dass es sich um ein Provisorium handelt bis zur deutschen Wiedervereinigung, welche man nicht aus den Augen verlieren wollte.
Nach einigen Problem bzgl. der Ratifierung vor allem durch Bayern, welches das GG nicht annehmen wollte, weil sie noch mehr Förderalismus wollten. Die Verbindlichkeit für Bayern wurde dennoch festgestellt durch Beschluss im parlamentarischen Rat, weil mindestens 2/3 der Länder für das GG bereit waren.
Und nun haben wir das Grundgesetz bald 60 Jahre, welches eben später kein Provisorium mehr war und öfters auch angepaßt wurde an den Realitäten.
Was bedeutet eigentlich nun dieses Grundgesetz für den Bürger?
Auch wenn es Grundgesetz heißt, wie gesagt, dass war nur eine Ablehnung des Begriffes Verfassung und der Volksabstimmung darüber, ist es dennoch eine Verfassung und ein wichtiges Schutzgesetz für den Bürger. Am wichtigsten sind natürlich hier zunächst die Grundrechte, Art.20 GG mit der Feststellung, was für einen Staat wir haben und dem Widerstandsrecht, die Ewigkeitsklausel ist sehr wichtig und natürlich das Mitbestimmungsrecht der Bürger über Wahlen und Volksentscheide, auch wenn die bis jetzt keine Rolle gespielt haben.
Meiner Meinung nach haben wir mit dem Grundgesetz eine sehr gute und wehrhafte Verfassung, dies sieht man vor allem in der letzten Zeit, wo man immer wieder versucht, die Verfassung zu umgehen. Ebenso bin ich froh, dass sich damals die Siegermächte nicht so durchsetzen konnten wie sie es eigentlich wollten.
Wie ist eure Meinung dazu?
Sollten wir das Grundgesetz als Verfassung über Bord werfen, weil es nicht als Volksentscheid ergangen ist und als Provisorium geplant war?
Meiner Meinung nach ist es so gut wie es ist bis auf ein paar Punkte bzgl. dem förderativen System und den damit einhergehenden Problemen.
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Re: Das Grundgesetz wird 60
Es funktioniert. Die Frage nach der Volksabstimmung kann man mal überlegen - wäre ja ansich nur mal eine Geste an die politische Erwachsenwerdung der Bevölkerung.ToughDaddy hat geschrieben:Ebenso wie die BRD wird auch das Grundgesetz am 24.05. 60 Jahre alt, immerhin war es auch der Grundstein zur Gründung der BRD. (nach andere juristischer Sichtweise trat es am 23.05.1949 24:00 Uhr in Kraft, aber ich denke, diese juristische Sekunde ist eher zweitrangig).
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Die westlichen Siegermächte, GB, Frankreich und USA, sowie die Nachbarstaaten, Belgien, Niederlande und Luxenburg, trafen sich 1948 mehrfach in London zur 6-Mächte-Konferenz, um am Ende die Deutschen in den westlichen Ländern aufzufordern, einen förderativen Staat zu gründen. Das Ergebnis dieser Konferenz waren auch die Frankfurter Dokumente, wo auch festgehalten wurde, dass es nur um die westdeutschen Länder geht, eine Verfassung gemacht werden soll, der Besatzungsstatus erhalten bleibt und die Militärgourverneure bei Verfassungsänderungen zustimmen müssen, diese genehmigen müssen, und ein Mindestmaß an Mitspracherecht in der Außenpolitik haben.
Am 1.6.1948 erhielten die Ministerpräsidenten diese Frankfurter Dokumente und waren von ihnen natürlich nicht gerade erfreut. Somit trafen sich die westdeutschen Ministerpräsidenten vom 8.7-10.7.1948 in Koblenz, um dort ihre eigenen Vorstellungen zu entwerfen. Den Besatzungsmächten gefiel dies nicht und die Ministerpräsidenten wurden unter Druck gesetzt, aber sie hielten dennoch an den Koblenzer Beschlüssen fest. D.h. sie wollten diese Verfassung Grundgesetz nennen, weil es keine gesamtdeutsche Verfassung war, keinen weiteren Besatzungsstatus und auch keine Volksabstimmung, aus dem gleichen Grund wie bei der Namensgebung.
Dann kam es vom 10.8.-23.8.1948 zum Verfassungskonvent am Herrenchiemsee. Parteipolitische Erwägungen sollten zwar außen vor bleiben, aber daran hielten sich nicht wirklich alle Vertreter der Länder. Dort wurde aber dann festgehalten, dass die Bundesrepublik eine starke Bundesregierung trotz förderativen System braucht, die Einführung eines lediglich präsentierenten Staatsoberhauptes (Bundespräsident) ohne weitrechende Macht, der weitesgehende Ausschluss von Volksabstimmungen (weil man eigentlich später eine richtige Verfassung für das gesamtdeutsche Volk wollte und die BRD nur als zeitlich und räumliches Provisorium ansah, die Geschichte hat uns natürlich eines besseren belehrt) und eine Vorform der Ewigkeitsklausel wurde erarbeitet.
Auf diesen Grundlagen erarbeitete dann der parlamentarische Rat das Grundgesetz wie wir es größtenteils noch heute kennen. Hier wurde durch Präambel und Art.23 nochmal festgelegt, dass es sich um ein Provisorium handelt bis zur deutschen Wiedervereinigung, welche man nicht aus den Augen verlieren wollte.
Nach einigen Problem bzgl. der Ratifierung vor allem durch Bayern, welches das GG nicht annehmen wollte, weil sie noch mehr Förderalismus wollten. Die Verbindlichkeit für Bayern wurde dennoch festgestellt durch Beschluss im parlamentarischen Rat, weil mindestens 2/3 der Länder für das GG bereit waren.
Und nun haben wir das Grundgesetz bald 60 Jahre, welches eben später kein Provisorium mehr war und öfters auch angepaßt wurde an den Realitäten.
Was bedeutet eigentlich nun dieses Grundgesetz für den Bürger?
Auch wenn es Grundgesetz heißt, wie gesagt, dass war nur eine Ablehnung des Begriffes Verfassung und der Volksabstimmung darüber, ist es dennoch eine Verfassung und ein wichtiges Schutzgesetz für den Bürger. Am wichtigsten sind natürlich hier zunächst die Grundrechte, Art.20 GG mit der Feststellung, was für einen Staat wir haben und dem Widerstandsrecht, die Ewigkeitsklausel ist sehr wichtig und natürlich das Mitbestimmungsrecht der Bürger über Wahlen und Volksentscheide, auch wenn die bis jetzt keine Rolle gespielt haben.
Meiner Meinung nach haben wir mit dem Grundgesetz eine sehr gute und wehrhafte Verfassung, dies sieht man vor allem in der letzten Zeit, wo man immer wieder versucht, die Verfassung zu umgehen. Ebenso bin ich froh, dass sich damals die Siegermächte nicht so durchsetzen konnten wie sie es eigentlich wollten.
Wie ist eure Meinung dazu?
Sollten wir das Grundgesetz als Verfassung über Bord werfen, weil es nicht als Volksentscheid ergangen ist und als Provisorium geplant war?
Meiner Meinung nach ist es so gut wie es ist bis auf ein paar Punkte bzgl. dem förderativen System und den damit einhergehenden Problemen.
(Als Threadersteller möchte ich hier keine Diskussion darüber sehen, ob das Grundgesetz überhaupt Geltung hat oder dergleichen, dies werde ich entsprechend melden, die Mods habe ich darüber informiert.)
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Er hat Jehova gesagt.........(kann ich einen von den kleinen Dicken haben Mama - entschuldige, Vatei )
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Re: Das Grundgesetz wird 60
Du Vollzitierer.Talyessin hat geschrieben:
Es funktioniert. Die Frage nach der Volksabstimmung kann man mal überlegen - wäre ja ansich nur mal eine Geste an die politische Erwachsenwerdung der Bevölkerung.
Die Frage dabei ist wohl eher, ob sich wirklich soviele bewußt sind, wie wichtig das GG ist und welchen Schutz es bietet im Bezug auf den Staat zum Bürger. Selbst hier im PF scheint das vielen nicht bewußt zu sein.
Hier mal noch ein toller Beitrag dazu:
"Das Grundgesetz im „Wind der Veränderung“"
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Re: Das Grundgesetz wird 60
Leider leider ist das GG - wie so viele Sachen in Staat und Gesellschaft für die meisten Bürger die es schützt nur ein fernes Abstraktum. Und deswegen sehen es viele auch nie so eng, wenn da mal "was" geändert wird.ToughDaddy hat geschrieben:
Du Vollzitierer.
Die Frage dabei ist wohl eher, ob sich wirklich soviele bewußt sind, wie wichtig das GG ist und welchen Schutz es bietet im Bezug auf den Staat zum Bürger. Selbst hier im PF scheint das vielen nicht bewußt zu sein.
Hier mal noch ein toller Beitrag dazu:
"Das Grundgesetz im „Wind der Veränderung“"
Weis auch nicht woran das liegen mag.
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Re: Das Grundgesetz wird 60
Darum stehe ich zZ einem Volksentscheid darüber mehr als skeptisch gegenüber. Vielleicht sollte man auch hier in der Schule im Sozialkundeunterricht oder auch in Geschichte mehr darauf eingehen, damit dies mehr registriert wird. Und auch ansonsten sollte es mehr Aufklärung darüber geben, auch wenn dies wohl weniger im Interesse der Politik ist.Talyessin hat geschrieben:
Leider leider ist das GG - wie so viele Sachen in Staat und Gesellschaft für die meisten Bürger die es schützt nur ein fernes Abstraktum. Und deswegen sehen es viele auch nie so eng, wenn da mal "was" geändert wird.
Weis auch nicht woran das liegen mag.
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Re: Das Grundgesetz wird 60
Ich plädiere schon lange für einen Politikuntericht in deutschen Schulen. Es ist ja nicht nur das GG. Selbst einfache Sachen wie eine Wahl bekommt man erst an der Wahl selber erklärt. Schönen Dank, wenn die erste Wahl dann gleich eine Kommunalwahl mit panaschieren und kummulieren ist......ToughDaddy hat geschrieben:
Darum stehe ich zZ einem Volksentscheid darüber mehr als skeptisch gegenüber. Vielleicht sollte man auch hier in der Schule im Sozialkundeunterricht oder auch in Geschichte mehr darauf eingehen, damit dies mehr registriert wird. Und auch ansonsten sollte es mehr Aufklärung darüber geben, auch wenn dies wohl weniger im Interesse der Politik ist.
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Re: Das Grundgesetz wird 60
Nein. Mir fallen eine ganze Reihhe von Ländern ein die Verfassungen ahben welche ebenfalls nicht plebiszitär bestätigt wurden.ToughDaddy hat geschrieben: ....
Sollten wir das Grundgesetz als Verfassung über Bord werfen, weil es nicht als Volksentscheid ergangen ist und als Provisorium geplant war?
Meiner Meinung nach ist es so gut wie es ist bis auf ein paar Punkte bzgl. dem förderativen System und den damit einhergehenden Problemen. ...
Neben den paar Punkten im föderalen System muß unbedingt auch Art. 140 GG überarbeitet werden.
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Re: Das Grundgesetz wird 60
Sind das die Religionsartikel?Thomas I hat geschrieben:
Nein. Mir fallen eine ganze Reihhe von Ländern ein die Verfassungen ahben welche ebenfalls nicht plebiszitär bestätigt wurden.
Neben den paar Punkten im föderalen System muß unbedingt auch Art. 140 GG überarbeitet werden.
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Re: Das Grundgesetz wird 60
Das sind die ganzen Kirchen-Sonderrechte-Artikel die man aus der Weimarer Reichsverfassung übernommen hat.Talyessin hat geschrieben:
Sind das die Religionsartikel?
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Re: Das Grundgesetz wird 60
Das Grundgesetz hat sich bewährt. Alle sind damit zufrieden. Es bedarf keiner unsinnigen Volksabstimmung.
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
- ToughDaddy
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Re: Das Grundgesetz wird 60
Gut, aber viele sehen es eben als wichtig an, dass sie plebiszitär bestätigt wird.Thomas I hat geschrieben:
Nein. Mir fallen eine ganze Reihhe von Ländern ein die Verfassungen ahben welche ebenfalls nicht plebiszitär bestätigt wurden.
Neben den paar Punkten im föderalen System muß unbedingt auch Art. 140 GG überarbeitet werden.
Und wie findest unsere Verfassung ansonsten?
Stimmt, das gehört auch noch mitgeändert, da völlig überholt.
@Talyessin
Stimmt natürlich. Aber führt jetzt hier zu weit weg.
@Liegestuhl
Es muss sich zZ vor allem oft bewähren, uns schützen, und viele kriegen dies nicht mal mit.
Zuletzt geändert von ToughDaddy am Do 16. Apr 2009, 14:29, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Das Grundgesetz wird 60
Gerade was die Stellung der Grundrechte angeht halte ich sie immernoch für wegweisend.ToughDaddy hat geschrieben: ...
Und wie findest unsere Verfassung ansonsten? ...
- ToughDaddy
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Re: Das Grundgesetz wird 60
Jupp sehe ich auch so, die können uns vor einigen Unannehmlichkeiten noch schützen.Thomas I hat geschrieben:
Gerade was die Stellung der Grundrechte angeht halte ich sie immernoch für wegweisend.
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Re: Das Grundgesetz wird 60
Also ich hatte von der 7. bis zur 13. Klasse Politikunterricht. :dunno:Talyessin hat geschrieben:
Ich plädiere schon lange für einen Politikuntericht in deutschen Schulen.
"It is incorrect to say that biological data cannot be decisive. It is scientifically correct to say that an individual human life begins at conception."
Professor Micheline Matthews-Roth
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Re: Das Grundgesetz wird 60
Wenn es so wäre,Liegestuhl hat geschrieben:Das Grundgesetz hat sich bewährt. Alle sind damit zufrieden. Es bedarf keiner unsinnigen Volksabstimmung.
bräuchte man doch keine Angst davor zu haben, es vom Volk bestätigen zu lassen?
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
„Dies ist wieder ein Exempel!“
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- ToughDaddy
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Re: Das Grundgesetz wird 60
Du meinst wohl eher Sozialkunde oder?usaToday hat geschrieben: Also ich hatte von der 7. bis zur 13. Klasse Politikunterricht. :dunno:
Nagut gebracht hats nicht viel.
@quatschki
Alleine hier im Forum sieht man, dass sich die meisten nicht bewußt sein darüber und gerne immer wieder Änderungen der Grundrechte verlangen.
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Re: Das Grundgesetz wird 60
Nein. Politik hieß das Fach.ToughDaddy hat geschrieben:
Du meinst wohl eher Sozialkunde oder?
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Re: Das Grundgesetz wird 60
Was, in Texas gibt es das auch? Hätte ich nicht gedacht!usaToday hat geschrieben: Also ich hatte von der 7. bis zur 13. Klasse Politikunterricht. :dunno:
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Re: Das Grundgesetz wird 60
Als Fach? Interessant, wo warst du auf der Schule?usaToday hat geschrieben: Also ich hatte von der 7. bis zur 13. Klasse Politikunterricht. :dunno:
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Re: Das Grundgesetz wird 60
Gymnasium in Niedersachsen. Kann gerne ein Zeugnis einscannen wenn ihr mir nicht glaubt.l :hat:Talyessin hat geschrieben:
Als Fach? Interessant, wo warst du auf der Schule?
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Re: Das Grundgesetz wird 60
Glaub ich dir schon. Seltsam, das ihr dann trotzdem den Schröder gewählt habt...... ( ironie )usaToday hat geschrieben: Gymnasium in Niedersachsen. Kann gerne ein Zeugnis einscannen wenn ihr mir nicht glaubt.l :hat:
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Re: Das Grundgesetz wird 60
Sehe ich auch so. Die australische Verfassung enthält zum Beispiel bis heute nur einige wenige Grundrechte.Thomas I hat geschrieben:
Gerade was die Stellung der Grundrechte angeht halte ich sie immernoch für wegweisend.
http://en.wikipedia.org/wiki/Australian ... _of_rights
ich sprenge eure demo und es regnet hackepeter
Re: Das Grundgesetz wird 60
:winker: Bye Bye Grundgesetz! :winker:
60 Jahre Bundesrepublik: Die deutsche Verfassung im letzten Jahr ihres Bestehens - schuld ist der EU-Vertrag von Lissabon
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Der Anarchist ist kein Feind der Ordnung. Er liebt die Ordnung so sehr, daß er ihre Karikatur nicht erträgt.
- Talyessin
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Re: Das Grundgesetz wird 60
Die Bewohner des kleinen diebischen Bergvolkes wollen auf ihre Verfassung pochen. Mal sehen, was das noch wird.MoOderSo hat geschrieben::winker: Bye Bye Grundgesetz! :winker:
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Re: Das Grundgesetz wird 60
@MooderSo
Naja die Linke und andere haben schon davor gewarnt.
Ansonsten: Kann man nur hoffen, dass das BVerfG dagegen noch vorgeht. Sonst ist alles verloren. Dann kann man BT und Co gleich abschaffen.
Naja die Linke und andere haben schon davor gewarnt.
Ansonsten: Kann man nur hoffen, dass das BVerfG dagegen noch vorgeht. Sonst ist alles verloren. Dann kann man BT und Co gleich abschaffen.
- lamb of god
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Re: Das Grundgesetz wird 60
Leider wäre das wirklich so. Abgesehen von einigen kulturellen Hoheiten bleibt den Nationalparlamenten nichts vorbehalten, was nicht am Ende vom EUGH diktiert werden könnte. Von der WiSo wo das heute schon weitestgehend der Fall ist(siehe Zusammenstellung einiger Fälle)über die Innen- bis zur Verteidigungspolitik könnte die hier alles gemäß Lissabon vorschreiben. De jure könnte dann erst wieder eine 2/3-Mehrheit des BT diese Macht brechen. Wer soll das sein? Ich persönlich glaube, dass das GG in den nächsten Jahren praktisch vollends abgeschafft wird. Zu Teilen ist es das ja schon und wenn man sowas von einem amtierenden Innenminister lesen muss braucht man nicht wirklich etwas zu erwarten.ToughDaddy hat geschrieben:@MooderSo
Naja die Linke und andere haben schon davor gewarnt.
Ansonsten: Kann man nur hoffen, dass das BVerfG dagegen noch vorgeht. Sonst ist alles verloren. Dann kann man BT und Co gleich abschaffen.
- ToughDaddy
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Re: Das Grundgesetz wird 60
Tja leider kann man nicht darauf hoffen, dass man dann sich auf Art.20 IV i.V.m. Art.79 III GG beruft bzw. sich viele darauf berufen und dagegen wehren.lamb of god hat geschrieben:Leider wäre das wirklich so. Abgesehen von einigen kulturellen Hoheiten bleibt den Nationalparlamenten nichts vorbehalten, was nicht am Ende vom EUGH diktiert werden könnte. Von der WiSo wo das heute schon weitestgehend der Fall ist(siehe Zusammenstellung einiger Fälle)über die Innen- bis zur Verteidigungspolitik könnte die hier alles gemäß Lissabon vorschreiben. De jure könnte dann erst wieder eine 2/3-Mehrheit des BT diese Macht brechen. Wer soll das sein? Ich persönlich glaube, dass das GG in den nächsten Jahren praktisch vollends abgeschafft wird. Zu Teilen ist es das ja schon und wenn man sowas von einem amtierenden Innenminister lesen muss braucht man nicht wirklich etwas zu erwarten.
Re: Das Grundgesetz wird 60
Das ist wohl jemand zu jung um sich noch an die Alternative Namens Helmut Kohl zu erinnern....Talyessin hat geschrieben:
Glaub ich dir schon. Seltsam, das ihr dann trotzdem den Schröder gewählt habt...... ( ironie )
Re: Das Grundgesetz wird 60
Thomas I hat geschrieben:
Das ist wohl jemand zu jung um sich noch an die Alternative Namens Helmut Kohl zu erinnern....
genau so wars, den haste-mal-ne-flasche-bier-schröder wollten die wenigsten, aber kohl war halt wirklich fällig damals und weiterhin kaum erträglich vorstellbar.
- lamb of god
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Re: Das Grundgesetz wird 60
Wäre Kohl damals wiedergewählt worden hätten wir die Priobleme nicht. Asoziale Gesetze wurden in D auch schon zu Zeiten vor dem I. WK immer von der SPD eingeführt. Das war und ist seit ihrem Bestehen ihre einzige Daseinsberechtigung.miss dschei hat geschrieben:genau so wars, den haste-mal-ne-flasche-bier-schröder wollten die wenigsten, aber kohl war halt wirklich fällig damals und weiterhin kaum erträglich vorstellbar.
Wat brauchst du Jrundsätze», sacht er, «wenn dun Apparat hast!» Und da hat der Mann janz recht. Ick werde wahrscheinlich diese Pachtei wähln - es is so ein beruhjendes Jefiehl. Man tut wat for de Revolutzjon, aber man weeß janz jenau: mit diese Pachtei kommt se nich. Und das is sehr wichtig fier einen selbständjen Jemieseladen!
Re: Das Grundgesetz wird 60
Also ich kann mir eine ganze Menge Probleme vorstellen die mich ganz persönlich betreffen würden, wenn Kohl nochmal 4 Jahre regiert hätte und dann gar der Stab direkt von Kohl an Merkel gegangen wäre...lamb of god hat geschrieben:Wäre Kohl damals wiedergewählt worden hätten wir die Priobleme nicht. Asoziale Gesetze wurden in D auch schon zu Zeiten vor dem I. WK immer von der SPD eingeführt. Das war und ist seit ihrem Bestehen ihre einzige Daseinsberechtigung.
*Schauder und Grusel*
- Talyessin
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Re: Das Grundgesetz wird 60
Petersberger Programme??? Vergessen??lamb of god hat geschrieben:Wäre Kohl damals wiedergewählt worden hätten wir die Priobleme nicht. Asoziale Gesetze wurden in D auch schon zu Zeiten vor dem I. WK immer von der SPD eingeführt. Das war und ist seit ihrem Bestehen ihre einzige Daseinsberechtigung.
Mir glangts, das i woas, das i kannt wenn i woin dat.
Nietzsche ist tot
Er hat Jehova gesagt.........(kann ich einen von den kleinen Dicken haben Mama - entschuldige, Vatei )
Nietzsche ist tot
Er hat Jehova gesagt.........(kann ich einen von den kleinen Dicken haben Mama - entschuldige, Vatei )