Wähler hat geschrieben:(01 Aug 2020, 11:13)
Diese Fragen führen für die rechtliche Problematik in die Irre, weil durch die 50-Fälle-Regel pro Landkreis oder Großstadtviertel alle Bürger gleich behandelt werden, unabhängig davon, wo ihr Wohnsitz ist.
Der rechtlich entscheidende Punkt ist die Verhältnismäßigkeit bei der Abwägung zweier Grundrechte, dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und dem Recht auf Meinungsfreiheit.
Die Frage war, ob es durch die Massenveranstaltung (15.000 Teilnehmer, ohne Abstand, 50% "Masken") am 06.06.2020 einen darauf folgenden Anstieg der Infektionszahlen für ganz Deutschland gab,
und ob einige darauf folgende Neuinfektionen auf die Teilnahme an dieser Demonstration zurück zu führen sind.
Nur die Beantwortung dieser Frage, kann zukünftige Maßnahmen begründen.
Bei der heute stattfindenden Demo und der Gegendemo müssen Masken getragen werden, unabhängig von der Einhaltung der Abstandsregeln.
Wo ist hier die Verhältnismäßgkeit, wo ist die Basis für diese Regel?
Doch nur eine von den vielen Verordnungen, ohne jeglichen Nachweis der Notwendigkeit?
Wähler hat geschrieben:Demonstrationen können bei entsprechend großen Versammlungsplätzen, z. B. Theresienwiese München oder Flughafen Tempelhof mit entsprechend großen Menschenmengen bei Einhaltung der Abstandsregeln problemlos stattfinden.
Es ist auch für Demonstranten zumutbar, die Abstandsregel unter allen Umständen einzuhalten. Die angebliche Einschränkung des Demonstrationsrechtes wird hier nur vorgeschoben, um die Verantwortung für den Schutz der körperlicher Unversehrtheit der Mitdemonstranten von sich persönlich auf staatliche Institutionen abzuwälzen. Bloß keine Mitverantwortung übernehmen heißt hier leider zu oft das invidualistisch hedonistische Lebensmotto.
Wer hat denn das Stattfinden auf dem Tempelhofer Feld abgelehnt ?
Außerdem geht es nicht nur um das Versammlungsrecht, sondern um alle weiteren möglichen Einschränkungen durch das
Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite,
welche jederzeit durch eine einzige Person (Herr Spahn) veranlasst werden können.