Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

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PeterK
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von PeterK »

Sachlich:
Ich schreie:
... ist unhöflich bzw. rüpelhaft.
"Hauen Sie ab, oder ich knalle Ihnen eine!".
... geht wohl stark in Richtung (versuchte) Nötigung.
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Vongole
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Vongole »

Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 03:10)

Ist nicht einschlägig. Thema verfehlt.
Ist einschlägig, aber egal.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, zu diesem Thema einen RA Ihrer Wahl zu kontaktieren, vorausgesetzt, dass dieser nicht nur auf einen leichten Verdienst aus ist.
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Billie Holiday
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Billie Holiday »

PeterK hat geschrieben:(23 Mar 2020, 12:53)

Sachlich:
... ist unhöflich bzw. rüpelhaft.
... geht wohl stark in Richtung (versuchte) Nötigung.
Klar ist das unhöflich.
Die Temperamente sind halt unterschiedlich.

Die einen ärgern sich dieser Tage, wenn ihnen jemand in den Nacken hustet,

die anderen lächeln milde und nachsichtig und wûrden bei aller Rûcksichtnahme für andere niemals diese für sich selbst einfordern.

Dass solche Typen durch liebe Worte und ein nachsichtiges Lächeln ihr Verhalten ändern, ist nicht zu erwarten, sonst hätten sie von vorn herein angemessenen Abstand eingehalten.
Aber lass dich ruhig ganz harmonisch anhusten und immer schön ruhig bleiben. :)
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Nudelholz »

Man muß Beinahe-Prügeleien im Supermarkt nicht im Forum auch noch führen.... Nudel - Mod :D
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Senexx

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Senexx »

Nudelholz hat geschrieben:(23 Mar 2020, 14:23)

Man muß Beinahe-Prügeleien im Supermarkt nicht im Forum auch noch führen.... Nudel - Mod :D
Sie sollten Priester werden. :thumbup:
Senexx

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Senexx »

Noch mal zurück zum Thema Uneinsicht und Rücksichtslosigkeit der Alten: Der Spiegel hat dazu einen ausführlichen und sehr interessanten Artikel.

Lesbar für die, die es sich leisten können: https://www.spiegel.de/familie/corona-u ... 0170114579
PeterK
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von PeterK »

Billie Holiday hat geschrieben:(23 Mar 2020, 14:16)
die anderen lächeln milde und nachsichtig und wûrden bei aller Rûcksichtnahme für andere niemals diese für sich selbst einfordern.
... und manche reagieren leise aber sehr bestimmt.

BTT: Gewalt bei solchen Supermarkt-Zickereien anzudrohen oder gar anzuwenden, ist IMO nur in absoluten Ausnahmesituationen gerechtfertigt.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Jessie »

Ich stelle mir grade vor, mir hätte im Beisein meines Mannes ein Typ gedroht, dass er mir gleich eine knallt... :eek:
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von PeterK »

Jessie hat geschrieben:(23 Mar 2020, 15:43)
Ich stelle mir grade vor, mir hätte im Beisein meines Mannes ein Typ gedroht, dass er mir gleich eine knallt... :eek:
Ich gehe davon aus, dass er als rechtschaffener Bürger den Eiermann darauf hingewiesen hätte, dass er das im Rahmen der sogenannten "Nothilfe" zu verhindern beabsichtige und auch verhindern werde. ;)

Das wäre dann auch (BTT) rechtlich vollkommen ok.
Zuletzt geändert von PeterK am Mo 23. Mär 2020, 16:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Billie Holiday »

Jessie hat geschrieben:(23 Mar 2020, 15:43)

Ich stelle mir grade vor, mir hätte im Beisein meines Mannes ein Typ gedroht, dass er mir gleich eine knallt... :eek:
Ich kann mir sowas nicht vorstellen, weil ich andere Leute weder belästige noch anhuste. Tust du denn sowas?
Oder warum solltest du fremde Menschen derart provozieren, dass sie sauer werden? Schlechte Kinderstube gehabt?
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Jessie »

Billie Holiday hat geschrieben:(23 Mar 2020, 16:04)

Ich kann mir sowas nicht vorstellen, weil ich andere Leute weder belästige noch anhuste. Tust du denn sowas?
Oder warum solltest du fremde Menschen derart provozieren, dass sie sauer werden? Schlechte Kinderstube gehabt?
Ich bin manchmal etwas verpeilt und es kommt schon vor, dass ich versehentlich Leute berühre, die ich garnicht berühren will. Da muss mich ja nicht gleich jemand anpaulen, dass ich Abstand halten soll. Freundlich ginge ja auch. Und als Mann einer Frau Schläge androhen, geht garnicht. Würde mein Mann sagen. Und das deutlich, damit griesgrämige Herren, die minutenlang Eier inspizieren und andere daran hindern, ins Regal zu langen, es auch verstehen.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Kritikaster »

Jessie hat geschrieben:(23 Mar 2020, 16:25)

Ich bin manchmal etwas verpeilt und es kommt schon vor, dass ich versehentlich Leute berühre, die ich garnicht berühren will. Da muss mich ja nicht gleich jemand anpaulen, dass ich Abstand halten soll. Freundlich ginge ja auch. Und als Mann einer Frau Schläge androhen, geht garnicht. Würde mein Mann sagen. Und das deutlich, damit griesgrämige Herren, die minutenlang Eier inspizieren und andere daran hindern, ins Regal zu langen, es auch verstehen.
Sollte Deinem Mann bei einer Bedrohung durch einen solchen Rüpel mal die Hand ausrutschen, hat er nach hier vertretener Rechtsauffassung alles Recht der Welt, sich auf Notwehr zu berufen. ;)
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von sünnerklaas »

Alexyessin hat geschrieben:(23 Mar 2020, 09:20)

Welcher politischen Entscheidung? Werde doch einfach konkret, was du ausdrücken möchtest.
Erwartungsgemäß kam von dem User keine Antwort auf Deine Frage.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Kritikaster »

sünnerklaas hat geschrieben:(23 Mar 2020, 16:54)

Erwartungsgemäß kam von dem User keine Antwort auf Deine Frage.
Weil es, wie Deine Beobachtung einmal mehr nahelegt, offenbar erneut um nichts anderes als Merkel-Bashing - diesmal mit leicht "anderen Mitteln" - geht.

In solchen Fällen tritt inhaltlich-sachliche Substanz generell in den Hintergrund, die stört nur den Geiferfluss.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Billie Holiday »

Jessie hat geschrieben:(23 Mar 2020, 16:25)

Ich bin manchmal etwas verpeilt und es kommt schon vor, dass ich versehentlich Leute berühre, die ich garnicht berühren will. Da muss mich ja nicht gleich jemand anpaulen, dass ich Abstand halten soll. Freundlich ginge ja auch. Und als Mann einer Frau Schläge androhen, geht garnicht. Würde mein Mann sagen. Und das deutlich, damit griesgrämige Herren, die minutenlang Eier inspizieren und andere daran hindern, ins Regal zu langen, es auch verstehen.
In dem Supermarkt, wo wir einkaufen, ist es erfreulich diszipliniert und rücksichtsvoll. Die Leute halten Abstand, alles gut. Prügelandrohungen erlebe ich hier gottseidank nicht. Ich erlebe eher Humor angesichts mittlerweile tatsächlich leerer Klopapierregale.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Kritikaster »

Billie Holiday hat geschrieben:(23 Mar 2020, 17:10)

In dem Supermarkt, wo wir einkaufen, ist es erfreulich diszipliniert und rücksichtsvoll. Die Leute halten Abstand, alles gut. Prügelandrohungen erlebe ich hier gottseidank nicht. Ich erlebe eher Humor angesichts mittlerweile tatsächlich leerer Klopapierregale.
Das ist auch genau meine Erfahrung. Und generell lässt sich sagen, dass man oft halt auch nur das Echo dessen aus dem Wald zurück bekommt, was und wie man in ihn zuvor hinein gerufen hat.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Jessie »

Billie Holiday hat geschrieben:(23 Mar 2020, 17:10)

In dem Supermarkt, wo wir einkaufen, ist es erfreulich diszipliniert und rücksichtsvoll. Die Leute halten Abstand, alles gut. Prügelandrohungen erlebe ich hier gottseidank nicht. Ich erlebe eher Humor angesichts mittlerweile tatsächlich leerer Klopapierregale.
Ich wurde schon von einem älteren Herrn angefaucht, ich solle ihm nicht zu nahe kommen. Das war allerdings noch vor dem Abstandsgebot. Seine Begründung: Er kommt aus NRW und könnte Corona-infiziert sein. :rolleyes:
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Billie Holiday »

Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2020, 17:16)

Das ist auch genau meine Erfahrung. Und generell lässt sich sagen, dass man oft halt auch nur das Echo dessen aus dem Wald zurück bekommt, was und wie man in ihn zuvor hinein gerufen hat.
Mag sein. Ich selbst halte mich an die Verhaltens- und Hygiene-Regeln und drohe auch niemandem Prügel an. :cool:
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Kritikaster »

Billie Holiday hat geschrieben:(23 Mar 2020, 17:27)

Mag sein. Ich selbst halte mich an die Verhaltens- und Hygiene-Regeln und drohe auch niemandem Prügel an. :cool:
Das ist mir vollkommen klar.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Billie Holiday »

Jessie hat geschrieben:(23 Mar 2020, 17:20)

Ich wurde schon von einem älteren Herrn angefaucht, ich solle ihm nicht zu nahe kommen. Das war allerdings noch vor dem Abstandsgebot. Seine Begründung: Er kommt aus NRW und könnte Corona-infiziert sein. :rolleyes:
Fauchen ist zwar nicht nett, aber Rücksicht ist immer gut. Wer weiß, wo der sich vorher rumgetrieben hat. Ich lasse mich lieber anfauchen als anhusten. Viele haben ja auch eine feuchte Aussprache.

Unser Daniel Günther hat alle ausgesperrt, die keine Schleswig-Holsteiner sind. :thumbup: :cool:
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Billie Holiday »

Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2020, 17:31)

Das ist mir vollkommen klar.
:s Mancher könnte auch einen Lachkrampf bekommen, wenn ich anfange, Prügel zu versprechen. :s :?

Egal....schön ist das alles nicht. Weder Rücksichtslosigkeit noch Aggressivität. Hoffentlich bleibt die Mehrheit zivilisiert.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von PeterK »

Billie Holiday hat geschrieben:(23 Mar 2020, 17:10)
Ich erlebe eher Humor angesichts mittlerweile tatsächlich leerer Klopapierregale.
Die gibt es hier seltsamerweise überhaupt nicht. Und obwohl Spanien ja relativ härter betroffen ist als D, kann ich auch sonst (zumindest bisher) von keinerlei Mangel in Supermärkten oder Agrobotigas berichten und (BTT) von aggressiven Eierkäufern schon mal gar nicht. Das mag allerdings in Ballungszentren anders sein.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von sünnerklaas »

Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2020, 17:16)

Das ist auch genau meine Erfahrung. Und generell lässt sich sagen, dass man oft halt auch nur das Echo dessen aus dem Wald zurück bekommt, was und wie man in ihn zuvor hinein gerufen hat.
Ich erlebe es auch so.
Und über eine Distanz von 2 Metern und mehr kann man immer noch Gespräche mit anderen draussen führen. Und sollte das auch machen, das tut gut.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Senexx »

Dieser Strang ist wieder ein wunderbares Beispiel versuchter Tatumkehr. Es geht natürlich nicht um den Sachverhalt, sondern um kollektives Userbashing.

Wie langweilig.
Senexx

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Senexx »

Und nun noch mal zurück zum zweiten Thema: Merkel und die Möglickeiten, sie für ihr zögerliches Handeln zur Verantwortung zu ziehen. Noch mal zur ersten Möglichkeit, sie politsch zur Verantwortung zu ziehen.

In den USA bedarf es eines Amtsenthebungsverfahren, denn der Präsident wird nicht vom Parlament gewählt. Bei uns ist es einfacher - theoretisch. Es muss sich nur eine Mehrheit zusammenfinden, die einen anderen Kanzler wählt. Und schon ist der bisherige sein Amt los. Das hat ja bei uns bisher nur einmal geklappt. Und in der jetztigen Konstellation ist es undenkbar, dass sich eine Mehrheit für die Wahl eines neuen Kanzlers findet. Merkel wird uns bis zum bitteren Ende erhalten bleiben - leider.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Kritikaster »

Es ist ausgesprochen positiv zu bewerten, dass wir in Zeiten einer weltweit um sich greifenden Krise eine so erfahrene und besonnene politische Führung im Lande haben, die nicht von der frustrierten Wehleidigkeit ihrer Gegner abhängig ist, welche sich nicht entblöden, den in solchen Fällen leider stets unvermeidlichen Tod zahlreicher Menschen für ihre Agenda zu instrumentalisieren.

Aus den im zeitlichen Ablauf abgestuften und der jeweils aktuellen Situation angepassten Maßnahmen lässt sich kein Vorwurf ableiten, der irgendwelche Schritte rechtfertigte, wie sie hier von Merkel-Bashern offenbar gewünscht wären. Ein stichhaltiges Argument dafür ist jedenfalls bislang nicht vorgebracht worden.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Bolero »

Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 21:13)

Dieser Strang ist wieder ein wunderbares Beispiel versuchter Tatumkehr. Es geht natürlich nicht um den Sachverhalt, sondern um kollektives Userbashing.

Wie langweilig.
Bei dir um Merkel-Bashing. Wie langweilig!!
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Senexx »

Bolero hat geschrieben:(24 Mar 2020, 10:09)

Bei dir um Merkel-Bashing. Wie langweilig!!
Es geht hier um Rechtsfragen in Zusammenhang mit der Coronakrise. Und die Beurteilung des Kanzlerhandelns unter Rechtsgesichtspunkten ist hier ein naheliegendes Thema.

Als kritische Staatsbürger ist es unsere staatsbürgerliche Pflicht, den Herrschenden auf die Finger zu schauen. Kotau war im alten China angesagt.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von McKnee »

Um die Diskussion mal wieder weg vom User ihn zu Fakten zu führen, geh ich mal mit gutem Beispiel voran.

Sollte bei den Betroffenen sich mittlerweile Einsicht eingestellt haben, so lest einfach nicht weiter.
Vongole hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:16)

Wäre die Frau durch das Schubsen gefallen, Körperverletzung. Hätten Sie ihr eine geknallt, ebenfalls Körperverletzung und hoffentlich eine empfindliche Strafe.
In beiden Fällen hätten auch Sie das Abstandsgebot mehr als verletzt.
Vongole hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:27)

Ausweichen. Sie könnten sich nicht mal auf Putativnotwehr hinausreden.

Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:25)

Man muss sich andererseits rechtlich überhaupt nicht fragen, wie die Androhung von Prügeln zu bewerten ist:

§ 240 StGB, bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe stehen darauf.
Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:30)

Genau. Der Straftatbestand der Nötigung wurde durch die Androhung der Prügel erfüllt.
Natürlich liegt in diesem Fall keine Putativnotwehr vor, da offensichtlich alle Voraussetzungen für eine Notwehr gegeben sind. Jeder Versuch, den Täter hier zum Opfer machen zu wollen scheitert an den Realitäten. Zumindest dann, wenn man sie erkennt und subsumiert.

Natürlich besteht aktuell bei der Unterschreitung der Distanz ein Angriff, der über die Rechtsverordnungen und das IfSG definiert ist.

Und natürlich ist es keine Nötigung, wenn man mit der Abwehr eines Angriffs droht. Vielmehr ist es mehr, als vom Angegriffenen erwartet wirdund keine klassische Drohung sondern eine Androhung im Rahmen der Inanspruchnahme eines Notwehrrechts und daher nicht rechtswidrig auch nicht tatbestandsmäßig.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Zinnamon »

McKnee hat geschrieben:(24 Mar 2020, 13:47)

Um die Diskussion mal wieder weg vom User ihn zu Fakten zu führen, geh ich mal mit gutem Beispiel voran.

Sollte bei den Betroffenen sich mittlerweile Einsicht eingestellt haben, so lest einfach nicht weiter.











Natürlich liegt in diesem Fall keine Putativnotwehr vor, da offensichtlich alle Voraussetzungen für eine Notwehr gegeben sind. Jeder Versuch, den Täter hier zum Opfer machen zu wollen scheitert an den Realitäten. Zumindest dann, wenn man sie erkennt und subsumiert.

Natürlich besteht aktuell bei der Unterschreitung der Distanz ein Angriff, der über die Rechtsverordnungen und das IfSG definiert ist.

Und natürlich ist es keine Nötigung, wenn man mit der Abwehr eines Angriffs droht. Vielmehr ist es mehr, als vom Angegriffenen erwartet wirdund keine klassische Drohung sondern eine Androhung im Rahmen der Inanspruchnahme eines Notwehrrechts und daher nicht rechtswidrig auch nicht tatbestandsmäßig.
Greift hier der Notwehrexess, wenn das alte, gebrechliche Mütterchen im Supermarkt Schläge bekommt, wenn es dem schutzbedürftigen Pöbler nicht schnell genug zur Seite springt?

:?:
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Buchmacher »

ich war heute auch in der Metro, und weil da tatsächlich nur immer Einer/Eine hereingelassen wird, musste ein Paar vor mir zurück gehen, sie waren sich nicht einig, wer denn jetzt einkaufen geht,und damit mussten sie an mir vorbei.
Sie machten das aber so umständlich, so das er auf der linken Seite, und sie an der rechten Seite von mir vorbei wollten, und das wurde eng.
Ich bat sie höflich, dass sie bitte den nötigen Abstand halten solten, das taten sie dann auch.
So geht es also auch, wie heißt noch das Sprichwort:" wie man in den Wald hineinruft, so liegt man"! oder so ähnlich.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Kritikaster »

Zinnamon hat geschrieben:(24 Mar 2020, 14:32)

Greift hier der Notwehrexess, wenn das alte, gebrechliche Mütterchen im Supermarkt Schläge bekommt, wenn es dem schutzbedürftigen Pöbler nicht schnell genug zur Seite springt?

:?:
Für manche ganz sicher. ;)
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Zinnamon »

Kritikaster hat geschrieben:(24 Mar 2020, 15:12)

Für manche ganz sicher. ;)
Weiss nicht, ob wir uns missverstehen. Mit Notwehrexess werden eigentlich Massnahmen beschrieben, die über das geeignete Mass, das es braucht, um einen Angriff abzuwehren deutlich hinausgehen. Zum Beispiel Kirschen klauende Kinder mit ner Schrotflinte vom Baum zu jagen oder wie der Volksmund sagt ..mit Kanonen auf Spatzen schiessen.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Kritikaster »

Zinnamon hat geschrieben:(24 Mar 2020, 15:15)

Weiss nicht, ob wir uns missverstehen. Mit Notwehrexess werden eigentlich Massnahmen beschrieben, die über das geeignete Mass, das es braucht, um einen Angriff abzuwehren deutlich hinausgehen. Zum Beispiel Kirschen klauende Kinder mit ner Schrotflinte vom Baum zu jagen oder wie der Volksmund sagt ..mit Kanonen auf Spatzen schiessen.
Doch, wir verstehen uns ganz richtig.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Kritikaster »

Buchmacher hat geschrieben:(24 Mar 2020, 14:51)

ich war heute auch in der Metro, und weil da tatsächlich nur immer Einer/Eine hereingelassen wird, musste ein Paar vor mir zurück gehen, sie waren sich nicht einig, wer denn jetzt einkaufen geht,und damit mussten sie an mir vorbei.
Sie machten das aber so umständlich, so das er auf der linken Seite, und sie an der rechten Seite von mir vorbei wollten, und das wurde eng.
Ich bat sie höflich, dass sie bitte den nötigen Abstand halten solten, das taten sie dann auch.
So geht es also auch, wie heißt noch das Sprichwort:" wie man in den Wald hineinruft, so liegt man"! oder so ähnlich.
Ein derart zivilisierter Umgang mit Mitmenschen ist manchen, in diesem Forum vielfach nachlesbar, aber leider nicht gegeben.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von PeterK »

Zinnamon hat geschrieben:(24 Mar 2020, 15:15)
Weiss nicht, ob wir uns missverstehen. Mit Notwehrexess werden eigentlich Massnahmen beschrieben, die über das geeignete Mass, das es braucht, um einen Angriff abzuwehren deutlich hinausgehen. Zum Beispiel Kirschen klauende Kinder mit ner Schrotflinte vom Baum zu jagen oder wie der Volksmund sagt ..mit Kanonen auf Spatzen schiessen.
D'accord. Es geht in so einem Fall natürlich auch um Gebotenheit und Erforderlichkeit. @McKnee macht es sich da IMO ein wenig zu einfach.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Zinnamon »

PeterK hat geschrieben:(24 Mar 2020, 15:26)

D'accord. Es geht in so einem Fall natürlich auch um Gebotenheit und Erforderlichkeit. @McKnee macht es sich da IMO ein wenig zu einfach.
Denke, er bezog sich auf die Androhung von Prügel. Aber auch der Vollzug ist ja rechtlich interessant.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Bolero »

Buchmacher hat geschrieben:(24 Mar 2020, 14:51)

ich war heute auch in der Metro, und weil da tatsächlich nur immer Einer/Eine hereingelassen wird,
:?
In einer Metro darf nur eine Person hinein?
Du meinst bestimmt, wenn eine Person den Markt verlässt, darf wieder eine rein.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von PeterK »

Zinnamon hat geschrieben:(24 Mar 2020, 15:36)
Denke, er bezog sich auf die Androhung von Prügel. Aber auch der Vollzug ist ja rechtlich interessant.
Vielleicht auch beides. Anschreien auf (angeblich) kurze Entfernung könnte die Gesundheit oder gar das Leben der alten Dame gefährden; direkter körperlicher Kontakt (eine knallen) wäre ohnehin für beide gefährlich. ;)
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Senexx »

McKnee hat geschrieben:(24 Mar 2020, 13:47)

Um die Diskussion mal wieder weg vom User ihn zu Fakten zu führen, geh ich mal mit gutem Beispiel voran.

Sollte bei den Betroffenen sich mittlerweile Einsicht eingestellt haben, so lest einfach nicht weiter.











Natürlich liegt in diesem Fall keine Putativnotwehr vor, da offensichtlich alle Voraussetzungen für eine Notwehr gegeben sind. Jeder Versuch, den Täter hier zum Opfer machen zu wollen scheitert an den Realitäten. Zumindest dann, wenn man sie erkennt und subsumiert.

Natürlich besteht aktuell bei der Unterschreitung der Distanz ein Angriff, der über die Rechtsverordnungen und das IfSG definiert ist.

Und natürlich ist es keine Nötigung, wenn man mit der Abwehr eines Angriffs droht. Vielmehr ist es mehr, als vom Angegriffenen erwartet wirdund keine klassische Drohung sondern eine Androhung im Rahmen der Inanspruchnahme eines Notwehrrechts und daher nicht rechtswidrig auch nicht tatbestandsmäßig.
Danke für die Klarstellung. Endlich mal ein sachlicher Beitrag.

Im übrigen bin ich als anerkannter (nicht Postkartenverweigerer) Kriegsdienstverweiger Pazifist. Und hätte natürlich nicht zugeschlagen. Das versteht sich ja von selbst. Man schlägt auch keine Frauen. Aber meine Androhung hat dann letztlich gewirkt, nachdem vorher nichts geholfen hatte. Aber wie Sie schon sagten, es geht nicht um mich.
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McKnee
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von McKnee »

Zinnamon hat geschrieben:(24 Mar 2020, 14:32)

Greift hier der Notwehrexess, wenn das alte, gebrechliche Mütterchen im Supermarkt Schläge bekommt, wenn es dem schutzbedürftigen Pöbler nicht schnell genug zur Seite springt?

:?:
Der Exzess wäre Gegenstand einer ernsthaften Diskussion. Der Rest hat Platz in der Weinstube. :D
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

.....er wusste es :D
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Aldemarin »

Trotzdem wirft die Krise eine interessante Frage auf: in wie weit muß ein Veranstalter eigentlich wissen, wie viele Leute sich aktuell auf seinem Veranstaltungsgelände aufhalten?
Dann wäre auch noch zu klären, ob man, wenn man alleine auf einem Grillplatz ein Würstchen grillt, die Verbreitung des Koronaviruses fördern würde. Zumindest ist dies nach https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/c ... 13296.html anscheinend verboten.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von apartofme »

Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:07)
Rechtlich frage ich mich, wie es gewesen wäre, hätte ich sie tatsächlich weggeschubst.
Aus der Strafbarkeit der Näherung ergibt sich noch kein Rechtsanspruch der Person darauf, dass ihr gegenüber Abstand eingehalten wird.

Das sind ja zwei vollkommen unterschiedliche Paar Schuhe. Das Abstandsgebot wurde ja beschlossen, um ein kollektives Rechtsgut zu schützen, nicht ein individuelles.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Xexes »

https://www.heidelberg24.de/heidelberg/ ... 40822.html


Jetzt ist es so weit, die ersten Klagen gegen die Maßnahmen kommen vor Gericht, diesen hier finde ich insb. Interessant, da sich Frau Bahner auf Artk. 20. (4) des GG beruft, und einen Polizeistaat befürchtet. Bin schon gespannt, wie das Ergebnis ausfällt.

(bin nicht 100% sicher ob der Thread für das Thema richtig ist, notfalls bitte verschieben)

Edit: Der Antrag wurde abgelehnt, weil sie 1. die Auswirkungen auf sich und andere nicht ausreichend darlegte, und 2. nicht begründet hat, warum eine Klage auf einer niedrigeren Instanz nicht angebracht war.

https://www.t-online.de/nachrichten/deu ... -sein.html
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Setup
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Setup »

Zumindest ist der Rechtsstaat außer Kraft gesetzt, sonst hätte man Frau Bahner nicht in die Psychiatrie einweisen lassen, nur weil sie ihr Recht auf eine freie Meinungsäußerung wahrnimmt. Und den Herrschaften aus Polizeikreisen, die mit (vermeintlichen) Internas an die Presse gehen, kann man in der Tat nur einen guten Rechtsanwalt empfehlen, denn hier wurde zusätzlich auch noch der Datenschutz ausgehebelt. Alles Nähere von Frau Bahner selbst, verwirrt hört sie sich nicht an, das ist wohl eine Falschinformation der Polizei:

https://soundcloud.com/user-948040119/r ... -verhaftet
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Trutznachtigall »

Aldemarin hat geschrieben:(28 Mar 2020, 01:52)
Dann wäre auch noch zu klären, ob man, wenn man alleine auf einem Grillplatz ein Würstchen grillt, die Verbreitung des Koronaviruses fördern würde. Zumindest ist dies nach https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/c ... 13296.html anscheinend verboten.
Verstöße

Picknicken oder Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen:

Jede/r Beteiligte: 250 Euro

https://polizei.nrw/artikel/straf-und-b ... aktverbots
Picknicken und/oder Grillen in NRW im öffentlichen Raum ist demnach verboten, unabhängig von der Anzahl der Beteiligten. Ob das zu grillende Würstchen auch als Beteiligter im Sinne der Vorschrift anzusehen ist, geht aus den Bestimmungen aber nicht hervor.
☸ڿڰۣ--ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣڿڰۣ--☸☸ڿڰۣڿڰۣ
Alle wollen zurück zur Natur. Aber keiner zu Fuss. (Werner Mitsch)
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Tomaner »

Setup hat geschrieben:(14 Apr 2020, 09:38)

Zumindest ist der Rechtsstaat außer Kraft gesetzt, sonst hätte man Frau Bahner nicht in die Psychiatrie einweisen lassen, nur weil sie ihr Recht auf eine freie Meinungsäußerung wahrnimmt. Und den Herrschaften aus Polizeikreisen, die mit (vermeintlichen) Internas an die Presse gehen, kann man in der Tat nur einen guten Rechtsanwalt empfehlen, denn hier wurde zusätzlich auch noch der Datenschutz ausgehebelt. Alles Nähere von Frau Bahner selbst, verwirrt hört sie sich nicht an, das ist wohl eine Falschinformation der Polizei:

https://soundcloud.com/user-948040119/r ... -verhaftet
Sie wurde nicht eingewiesen wegen ihrer Meinung, sondern weil sie auf Straße rannte und willkürlich Autos anhielt, weil sie glaubt von Killern verfolgt zu werden! Am Sonntag habe sie dann ein Zimmer mit Bad und ihr Handy erhalten sowie Bücher gebracht bekommen. Sie sage außerdem, sie sei dort in Sicherheit "vor ganz dunklen Mächten".
Und sie wird weiter Ärger bekommen, weil sie gegen Infektionsgesetz verstoßen hat! Sie soll auch Expertin für Ärztelobby sein, von Viren aber keinerlei Ahnung haben
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von DerExperte »

Setup hat geschrieben:(14 Apr 2020, 09:38)

Zumindest ist der Rechtsstaat außer Kraft gesetzt, sonst hätte man Frau Bahner nicht in die Psychiatrie einweisen lassen, nur weil sie ihr Recht auf eine freie Meinungsäußerung wahrnimmt. Und den Herrschaften aus Polizeikreisen, die mit (vermeintlichen) Internas an die Presse gehen, kann man in der Tat nur einen guten Rechtsanwalt empfehlen, denn hier wurde zusätzlich auch noch der Datenschutz ausgehebelt. Alles Nähere von Frau Bahner selbst, verwirrt hört sie sich nicht an, das ist wohl eine Falschinformation der Polizei:

https://soundcloud.com/user-948040119/r ... -verhaftet
Spätestens nach der Verkündung ihrer "Corona-Auferstehungs-Verordnung, beschlossen und verkündet durch Beate Bahner" (http://www.beatebahner.de/lib.medien/Co ... rdnung.pdf) ist klar, dass es hier nicht um die Meinung einer sich im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten befindlichen Person geht, sondern um eine Frau mit ernsthafter psychischer Erkrankung. Viele Leute denken immer, Verrückte könnte man sofort erkennen und schicken jetzt ihre Sprachnachricht herum. Einen ähnlichen Fall mit einer Jurastudentin gab es in Hamburg, Nadja B. Die hat ihre Prüfungen durchaus passabel im Bereich zwischen 5-7 Punkten bestanden, war aber trotzdem völlig durchgedreht und wurde mittlerweile auch wegen Fremdgefährdung eingewiesen. Rationalität und Irrsinn schließen sich nicht zwingend gegenseitig aus.
Da es sich um eine temporäre Persönlichkeit des öffentlichen Lebens handelt, durfte die Polizei im Übrigen auch in einem bestimmten Maße Infos herausgeben.
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Setup
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Setup »

DerExperte hat geschrieben:(14 Apr 2020, 11:48)

Spätestens nach der Verkündung ihrer "Corona-Auferstehungs-Verordnung, beschlossen und verkündet durch Beate Bahner" (http://www.beatebahner.de/lib.medien/Co ... rdnung.pdf) ist klar, dass es hier nicht um die Meinung einer sich im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten befindlichen Person geht, sondern um eine Frau mit ernsthafter psychischer Erkrankung. Viele Leute denken immer, Verrückte könnte man sofort erkennen und schicken jetzt ihre Sprachnachricht herum. Einen ähnlichen Fall mit einer Jurastudentin gab es in Hamburg, Nadja B. Die hat ihre Prüfungen durchaus passabel im Bereich zwischen 5-7 Punkten bestanden, war aber trotzdem völlig durchgedreht und wurde mittlerweile auch wegen Fremdgefährdung eingewiesen. Rationalität und Irrsinn schließen sich nicht zwingend gegenseitig aus.
Da es sich um eine temporäre Persönlichkeit des öffentlichen Lebens handelt, durfte die Polizei im Übrigen auch in einem bestimmten Maße Infos herausgeben.
Ja, Gustl Mollath lässt grüßen. Dazu passt auch folgende Meldung aus Sachsen:

https://www.welt.de/politik/deutschland ... erren.html

Gesundheitsministerin Köpping von der SPD hat sich das ausgedacht, der Plan scheitert und prompt jammert Frau Köpping über eine Verleumdungskampagne? Wer gehört tatsächlich in die Psychiatrie? Und ausgestanden ist das weder für die Polizei, die nachweislich falsche Informationen an die Presse weitergab, noch für die Landesregierung. Wenn man die SPD hätte machen lassen, wären Leute nur aufgrund dessen, dass sie ihr Recht auf Meinungsfreiheit wahrnehmen in der Klapse gelandet so wie in anderen autoritären Staaten wie der Türkei oder China. Dazu passt auch folgende Meldung aus der Schweiz. Ist der auch krank?

https://friedliche-loesungen.org/feeds/ ... e-gebracht
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Tomaner »

Setup hat geschrieben:(15 Apr 2020, 09:58)

Ja, Gustl Mollath lässt grüßen. Dazu passt auch folgende Meldung aus Sachsen:

https://www.welt.de/politik/deutschland ... erren.html

Gesundheitsministerin Köpping von der SPD hat sich das ausgedacht, der Plan scheitert und prompt jammert Frau Köpping über eine Verleumdungskampagne? Wer gehört tatsächlich in die Psychiatrie? Und ausgestanden ist das weder für die Polizei, die nachweislich falsche Informationen an die Presse weitergab, noch für die Landesregierung. Wenn man die SPD hätte machen lassen, wären Leute nur aufgrund dessen, dass sie ihr Recht auf Meinungsfreiheit wahrnehmen in der Klapse gelandet so wie in anderen autoritären Staaten wie der Türkei oder China. Dazu passt auch folgende Meldung aus der Schweiz. Ist der auch krank?

https://friedliche-loesungen.org/feeds/ ... e-gebracht
Ich nehme an, du verzerrst aus Fleiss Realitäten! Sie sollen nicht in Psychatrie kommen, sondern in freigeräumten Zimmern in der Psychatrie, bewacht von Polizei und nicht irgendwelchen Ärzten. Dann hat dies nichts mit Meinung zu tun. Wenn ich der Meinung bin, ich darf eine Bank überfallen und werde erwischt, lande ich nicht im Knast wegen Meinungsfriheit. Hier geht es um Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes und das Leben von Menschen oder auch die Pflicht von Politikern Schaden vom Volk abzuwenden. Man kann es ja auch umgekehrt betrachten, würde die Politik nichts machen, also keinerlei Massnahmen, es würden massenhaft Menschen erkranken, es feheln für hunderte oder tausende Beatmungsgeräte, es türmten sich Leichen auf, die in Eisstadien und Kühllaster aufbewahrt werden müssten, gäbe es ja auch vermutlich Kläger, die deshalb vor Gericht ziehen, um Politiker zu verklagen weil sie nichts gemacht haben. Wäre ich also Politiker und müßte Verantwortung tragen, würde ich mich für diese Massnahmen eben auf Basis Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes entscheiden, also für das Leben und gegen den unvernümpftigen Hetzern! Um aber, diesen Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes durchsetzen zu können, betarf es Konequenzen, was jeder Jurist weiß! Für die Grenze der Meinungsfreiheit gab es auf Basis Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes Gründe, und die würde ich mich dann auch als Politiker stellen und juristische Aufarbeitung anschließend! Machen die, die anders denken dies dann so auch, also übernehmen volle Verantwortung im Vorraus?
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