... ist unhöflich bzw. rüpelhaft.Ich schreie:
... geht wohl stark in Richtung (versuchte) Nötigung."Hauen Sie ab, oder ich knalle Ihnen eine!".
Moderator: Moderatoren Forum 2
... ist unhöflich bzw. rüpelhaft.Ich schreie:
... geht wohl stark in Richtung (versuchte) Nötigung."Hauen Sie ab, oder ich knalle Ihnen eine!".
Ist einschlägig, aber egal.
Klar ist das unhöflich.PeterK hat geschrieben:(23 Mar 2020, 12:53)
Sachlich:
... ist unhöflich bzw. rüpelhaft.
... geht wohl stark in Richtung (versuchte) Nötigung.
Sie sollten Priester werden.Nudelholz hat geschrieben:(23 Mar 2020, 14:23)
Man muß Beinahe-Prügeleien im Supermarkt nicht im Forum auch noch führen.... Nudel - Mod
... und manche reagieren leise aber sehr bestimmt.Billie Holiday hat geschrieben:(23 Mar 2020, 14:16)
die anderen lächeln milde und nachsichtig und wûrden bei aller Rûcksichtnahme für andere niemals diese für sich selbst einfordern.
Ich gehe davon aus, dass er als rechtschaffener Bürger den Eiermann darauf hingewiesen hätte, dass er das im Rahmen der sogenannten "Nothilfe" zu verhindern beabsichtige und auch verhindern werde.Jessie hat geschrieben:(23 Mar 2020, 15:43)
Ich stelle mir grade vor, mir hätte im Beisein meines Mannes ein Typ gedroht, dass er mir gleich eine knallt...
Ich kann mir sowas nicht vorstellen, weil ich andere Leute weder belästige noch anhuste. Tust du denn sowas?Jessie hat geschrieben:(23 Mar 2020, 15:43)
Ich stelle mir grade vor, mir hätte im Beisein meines Mannes ein Typ gedroht, dass er mir gleich eine knallt...
Ich bin manchmal etwas verpeilt und es kommt schon vor, dass ich versehentlich Leute berühre, die ich garnicht berühren will. Da muss mich ja nicht gleich jemand anpaulen, dass ich Abstand halten soll. Freundlich ginge ja auch. Und als Mann einer Frau Schläge androhen, geht garnicht. Würde mein Mann sagen. Und das deutlich, damit griesgrämige Herren, die minutenlang Eier inspizieren und andere daran hindern, ins Regal zu langen, es auch verstehen.Billie Holiday hat geschrieben:(23 Mar 2020, 16:04)
Ich kann mir sowas nicht vorstellen, weil ich andere Leute weder belästige noch anhuste. Tust du denn sowas?
Oder warum solltest du fremde Menschen derart provozieren, dass sie sauer werden? Schlechte Kinderstube gehabt?
Sollte Deinem Mann bei einer Bedrohung durch einen solchen Rüpel mal die Hand ausrutschen, hat er nach hier vertretener Rechtsauffassung alles Recht der Welt, sich auf Notwehr zu berufen.Jessie hat geschrieben:(23 Mar 2020, 16:25)
Ich bin manchmal etwas verpeilt und es kommt schon vor, dass ich versehentlich Leute berühre, die ich garnicht berühren will. Da muss mich ja nicht gleich jemand anpaulen, dass ich Abstand halten soll. Freundlich ginge ja auch. Und als Mann einer Frau Schläge androhen, geht garnicht. Würde mein Mann sagen. Und das deutlich, damit griesgrämige Herren, die minutenlang Eier inspizieren und andere daran hindern, ins Regal zu langen, es auch verstehen.
Erwartungsgemäß kam von dem User keine Antwort auf Deine Frage.Alexyessin hat geschrieben:(23 Mar 2020, 09:20)
Welcher politischen Entscheidung? Werde doch einfach konkret, was du ausdrücken möchtest.
Weil es, wie Deine Beobachtung einmal mehr nahelegt, offenbar erneut um nichts anderes als Merkel-Bashing - diesmal mit leicht "anderen Mitteln" - geht.sünnerklaas hat geschrieben:(23 Mar 2020, 16:54)
Erwartungsgemäß kam von dem User keine Antwort auf Deine Frage.
In dem Supermarkt, wo wir einkaufen, ist es erfreulich diszipliniert und rücksichtsvoll. Die Leute halten Abstand, alles gut. Prügelandrohungen erlebe ich hier gottseidank nicht. Ich erlebe eher Humor angesichts mittlerweile tatsächlich leerer Klopapierregale.Jessie hat geschrieben:(23 Mar 2020, 16:25)
Ich bin manchmal etwas verpeilt und es kommt schon vor, dass ich versehentlich Leute berühre, die ich garnicht berühren will. Da muss mich ja nicht gleich jemand anpaulen, dass ich Abstand halten soll. Freundlich ginge ja auch. Und als Mann einer Frau Schläge androhen, geht garnicht. Würde mein Mann sagen. Und das deutlich, damit griesgrämige Herren, die minutenlang Eier inspizieren und andere daran hindern, ins Regal zu langen, es auch verstehen.
Das ist auch genau meine Erfahrung. Und generell lässt sich sagen, dass man oft halt auch nur das Echo dessen aus dem Wald zurück bekommt, was und wie man in ihn zuvor hinein gerufen hat.Billie Holiday hat geschrieben:(23 Mar 2020, 17:10)
In dem Supermarkt, wo wir einkaufen, ist es erfreulich diszipliniert und rücksichtsvoll. Die Leute halten Abstand, alles gut. Prügelandrohungen erlebe ich hier gottseidank nicht. Ich erlebe eher Humor angesichts mittlerweile tatsächlich leerer Klopapierregale.
Ich wurde schon von einem älteren Herrn angefaucht, ich solle ihm nicht zu nahe kommen. Das war allerdings noch vor dem Abstandsgebot. Seine Begründung: Er kommt aus NRW und könnte Corona-infiziert sein.Billie Holiday hat geschrieben:(23 Mar 2020, 17:10)
In dem Supermarkt, wo wir einkaufen, ist es erfreulich diszipliniert und rücksichtsvoll. Die Leute halten Abstand, alles gut. Prügelandrohungen erlebe ich hier gottseidank nicht. Ich erlebe eher Humor angesichts mittlerweile tatsächlich leerer Klopapierregale.
Mag sein. Ich selbst halte mich an die Verhaltens- und Hygiene-Regeln und drohe auch niemandem Prügel an.Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2020, 17:16)
Das ist auch genau meine Erfahrung. Und generell lässt sich sagen, dass man oft halt auch nur das Echo dessen aus dem Wald zurück bekommt, was und wie man in ihn zuvor hinein gerufen hat.
Das ist mir vollkommen klar.Billie Holiday hat geschrieben:(23 Mar 2020, 17:27)
Mag sein. Ich selbst halte mich an die Verhaltens- und Hygiene-Regeln und drohe auch niemandem Prügel an.
Fauchen ist zwar nicht nett, aber Rücksicht ist immer gut. Wer weiß, wo der sich vorher rumgetrieben hat. Ich lasse mich lieber anfauchen als anhusten. Viele haben ja auch eine feuchte Aussprache.Jessie hat geschrieben:(23 Mar 2020, 17:20)
Ich wurde schon von einem älteren Herrn angefaucht, ich solle ihm nicht zu nahe kommen. Das war allerdings noch vor dem Abstandsgebot. Seine Begründung: Er kommt aus NRW und könnte Corona-infiziert sein.
Mancher könnte auch einen Lachkrampf bekommen, wenn ich anfange, Prügel zu versprechen.
Die gibt es hier seltsamerweise überhaupt nicht. Und obwohl Spanien ja relativ härter betroffen ist als D, kann ich auch sonst (zumindest bisher) von keinerlei Mangel in Supermärkten oder Agrobotigas berichten und (BTT) von aggressiven Eierkäufern schon mal gar nicht. Das mag allerdings in Ballungszentren anders sein.Billie Holiday hat geschrieben:(23 Mar 2020, 17:10)
Ich erlebe eher Humor angesichts mittlerweile tatsächlich leerer Klopapierregale.
Ich erlebe es auch so.Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2020, 17:16)
Das ist auch genau meine Erfahrung. Und generell lässt sich sagen, dass man oft halt auch nur das Echo dessen aus dem Wald zurück bekommt, was und wie man in ihn zuvor hinein gerufen hat.
Bei dir um Merkel-Bashing. Wie langweilig!!Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 21:13)
Dieser Strang ist wieder ein wunderbares Beispiel versuchter Tatumkehr. Es geht natürlich nicht um den Sachverhalt, sondern um kollektives Userbashing.
Wie langweilig.
Es geht hier um Rechtsfragen in Zusammenhang mit der Coronakrise. Und die Beurteilung des Kanzlerhandelns unter Rechtsgesichtspunkten ist hier ein naheliegendes Thema.
Vongole hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:16)
Wäre die Frau durch das Schubsen gefallen, Körperverletzung. Hätten Sie ihr eine geknallt, ebenfalls Körperverletzung und hoffentlich eine empfindliche Strafe.
In beiden Fällen hätten auch Sie das Abstandsgebot mehr als verletzt.
Vongole hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:27)
Ausweichen. Sie könnten sich nicht mal auf Putativnotwehr hinausreden.
Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:25)
Man muss sich andererseits rechtlich überhaupt nicht fragen, wie die Androhung von Prügeln zu bewerten ist:
§ 240 StGB, bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe stehen darauf.
Natürlich liegt in diesem Fall keine Putativnotwehr vor, da offensichtlich alle Voraussetzungen für eine Notwehr gegeben sind. Jeder Versuch, den Täter hier zum Opfer machen zu wollen scheitert an den Realitäten. Zumindest dann, wenn man sie erkennt und subsumiert.Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:30)
Genau. Der Straftatbestand der Nötigung wurde durch die Androhung der Prügel erfüllt.
Greift hier der Notwehrexess, wenn das alte, gebrechliche Mütterchen im Supermarkt Schläge bekommt, wenn es dem schutzbedürftigen Pöbler nicht schnell genug zur Seite springt?McKnee hat geschrieben:(24 Mar 2020, 13:47)
Um die Diskussion mal wieder weg vom User ihn zu Fakten zu führen, geh ich mal mit gutem Beispiel voran.
Sollte bei den Betroffenen sich mittlerweile Einsicht eingestellt haben, so lest einfach nicht weiter.
Natürlich liegt in diesem Fall keine Putativnotwehr vor, da offensichtlich alle Voraussetzungen für eine Notwehr gegeben sind. Jeder Versuch, den Täter hier zum Opfer machen zu wollen scheitert an den Realitäten. Zumindest dann, wenn man sie erkennt und subsumiert.
Natürlich besteht aktuell bei der Unterschreitung der Distanz ein Angriff, der über die Rechtsverordnungen und das IfSG definiert ist.
Und natürlich ist es keine Nötigung, wenn man mit der Abwehr eines Angriffs droht. Vielmehr ist es mehr, als vom Angegriffenen erwartet wirdund keine klassische Drohung sondern eine Androhung im Rahmen der Inanspruchnahme eines Notwehrrechts und daher nicht rechtswidrig auch nicht tatbestandsmäßig.
Für manche ganz sicher.Zinnamon hat geschrieben:(24 Mar 2020, 14:32)
Greift hier der Notwehrexess, wenn das alte, gebrechliche Mütterchen im Supermarkt Schläge bekommt, wenn es dem schutzbedürftigen Pöbler nicht schnell genug zur Seite springt?
Weiss nicht, ob wir uns missverstehen. Mit Notwehrexess werden eigentlich Massnahmen beschrieben, die über das geeignete Mass, das es braucht, um einen Angriff abzuwehren deutlich hinausgehen. Zum Beispiel Kirschen klauende Kinder mit ner Schrotflinte vom Baum zu jagen oder wie der Volksmund sagt ..mit Kanonen auf Spatzen schiessen.
Doch, wir verstehen uns ganz richtig.Zinnamon hat geschrieben:(24 Mar 2020, 15:15)
Weiss nicht, ob wir uns missverstehen. Mit Notwehrexess werden eigentlich Massnahmen beschrieben, die über das geeignete Mass, das es braucht, um einen Angriff abzuwehren deutlich hinausgehen. Zum Beispiel Kirschen klauende Kinder mit ner Schrotflinte vom Baum zu jagen oder wie der Volksmund sagt ..mit Kanonen auf Spatzen schiessen.
Ein derart zivilisierter Umgang mit Mitmenschen ist manchen, in diesem Forum vielfach nachlesbar, aber leider nicht gegeben.Buchmacher hat geschrieben:(24 Mar 2020, 14:51)
ich war heute auch in der Metro, und weil da tatsächlich nur immer Einer/Eine hereingelassen wird, musste ein Paar vor mir zurück gehen, sie waren sich nicht einig, wer denn jetzt einkaufen geht,und damit mussten sie an mir vorbei.
Sie machten das aber so umständlich, so das er auf der linken Seite, und sie an der rechten Seite von mir vorbei wollten, und das wurde eng.
Ich bat sie höflich, dass sie bitte den nötigen Abstand halten solten, das taten sie dann auch.
So geht es also auch, wie heißt noch das Sprichwort:" wie man in den Wald hineinruft, so liegt man"! oder so ähnlich.
D'accord. Es geht in so einem Fall natürlich auch um Gebotenheit und Erforderlichkeit. @McKnee macht es sich da IMO ein wenig zu einfach.Zinnamon hat geschrieben:(24 Mar 2020, 15:15)
Weiss nicht, ob wir uns missverstehen. Mit Notwehrexess werden eigentlich Massnahmen beschrieben, die über das geeignete Mass, das es braucht, um einen Angriff abzuwehren deutlich hinausgehen. Zum Beispiel Kirschen klauende Kinder mit ner Schrotflinte vom Baum zu jagen oder wie der Volksmund sagt ..mit Kanonen auf Spatzen schiessen.
Denke, er bezog sich auf die Androhung von Prügel. Aber auch der Vollzug ist ja rechtlich interessant.PeterK hat geschrieben:(24 Mar 2020, 15:26)
D'accord. Es geht in so einem Fall natürlich auch um Gebotenheit und Erforderlichkeit. @McKnee macht es sich da IMO ein wenig zu einfach.
Buchmacher hat geschrieben:(24 Mar 2020, 14:51)
ich war heute auch in der Metro, und weil da tatsächlich nur immer Einer/Eine hereingelassen wird,
Vielleicht auch beides. Anschreien auf (angeblich) kurze Entfernung könnte die Gesundheit oder gar das Leben der alten Dame gefährden; direkter körperlicher Kontakt (eine knallen) wäre ohnehin für beide gefährlich.Zinnamon hat geschrieben:(24 Mar 2020, 15:36)
Denke, er bezog sich auf die Androhung von Prügel. Aber auch der Vollzug ist ja rechtlich interessant.
Danke für die Klarstellung. Endlich mal ein sachlicher Beitrag.McKnee hat geschrieben:(24 Mar 2020, 13:47)
Um die Diskussion mal wieder weg vom User ihn zu Fakten zu führen, geh ich mal mit gutem Beispiel voran.
Sollte bei den Betroffenen sich mittlerweile Einsicht eingestellt haben, so lest einfach nicht weiter.
Natürlich liegt in diesem Fall keine Putativnotwehr vor, da offensichtlich alle Voraussetzungen für eine Notwehr gegeben sind. Jeder Versuch, den Täter hier zum Opfer machen zu wollen scheitert an den Realitäten. Zumindest dann, wenn man sie erkennt und subsumiert.
Natürlich besteht aktuell bei der Unterschreitung der Distanz ein Angriff, der über die Rechtsverordnungen und das IfSG definiert ist.
Und natürlich ist es keine Nötigung, wenn man mit der Abwehr eines Angriffs droht. Vielmehr ist es mehr, als vom Angegriffenen erwartet wirdund keine klassische Drohung sondern eine Androhung im Rahmen der Inanspruchnahme eines Notwehrrechts und daher nicht rechtswidrig auch nicht tatbestandsmäßig.
Der Exzess wäre Gegenstand einer ernsthaften Diskussion. Der Rest hat Platz in der Weinstube.Zinnamon hat geschrieben:(24 Mar 2020, 14:32)
Greift hier der Notwehrexess, wenn das alte, gebrechliche Mütterchen im Supermarkt Schläge bekommt, wenn es dem schutzbedürftigen Pöbler nicht schnell genug zur Seite springt?
Aus der Strafbarkeit der Näherung ergibt sich noch kein Rechtsanspruch der Person darauf, dass ihr gegenüber Abstand eingehalten wird.Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:07)
Rechtlich frage ich mich, wie es gewesen wäre, hätte ich sie tatsächlich weggeschubst.
Aldemarin hat geschrieben:(28 Mar 2020, 01:52)
Dann wäre auch noch zu klären, ob man, wenn man alleine auf einem Grillplatz ein Würstchen grillt, die Verbreitung des Koronaviruses fördern würde. Zumindest ist dies nach https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/c ... 13296.html anscheinend verboten.
Picknicken und/oder Grillen in NRW im öffentlichen Raum ist demnach verboten, unabhängig von der Anzahl der Beteiligten. Ob das zu grillende Würstchen auch als Beteiligter im Sinne der Vorschrift anzusehen ist, geht aus den Bestimmungen aber nicht hervor.Verstöße
Picknicken oder Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen:
Jede/r Beteiligte: 250 Euro
https://polizei.nrw/artikel/straf-und-b ... aktverbots
Sie wurde nicht eingewiesen wegen ihrer Meinung, sondern weil sie auf Straße rannte und willkürlich Autos anhielt, weil sie glaubt von Killern verfolgt zu werden! Am Sonntag habe sie dann ein Zimmer mit Bad und ihr Handy erhalten sowie Bücher gebracht bekommen. Sie sage außerdem, sie sei dort in Sicherheit "vor ganz dunklen Mächten".Setup hat geschrieben:(14 Apr 2020, 09:38)
Zumindest ist der Rechtsstaat außer Kraft gesetzt, sonst hätte man Frau Bahner nicht in die Psychiatrie einweisen lassen, nur weil sie ihr Recht auf eine freie Meinungsäußerung wahrnimmt. Und den Herrschaften aus Polizeikreisen, die mit (vermeintlichen) Internas an die Presse gehen, kann man in der Tat nur einen guten Rechtsanwalt empfehlen, denn hier wurde zusätzlich auch noch der Datenschutz ausgehebelt. Alles Nähere von Frau Bahner selbst, verwirrt hört sie sich nicht an, das ist wohl eine Falschinformation der Polizei:
https://soundcloud.com/user-948040119/r ... -verhaftet
Spätestens nach der Verkündung ihrer "Corona-Auferstehungs-Verordnung, beschlossen und verkündet durch Beate Bahner" (http://www.beatebahner.de/lib.medien/Co ... rdnung.pdf) ist klar, dass es hier nicht um die Meinung einer sich im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten befindlichen Person geht, sondern um eine Frau mit ernsthafter psychischer Erkrankung. Viele Leute denken immer, Verrückte könnte man sofort erkennen und schicken jetzt ihre Sprachnachricht herum. Einen ähnlichen Fall mit einer Jurastudentin gab es in Hamburg, Nadja B. Die hat ihre Prüfungen durchaus passabel im Bereich zwischen 5-7 Punkten bestanden, war aber trotzdem völlig durchgedreht und wurde mittlerweile auch wegen Fremdgefährdung eingewiesen. Rationalität und Irrsinn schließen sich nicht zwingend gegenseitig aus.Setup hat geschrieben:(14 Apr 2020, 09:38)
Zumindest ist der Rechtsstaat außer Kraft gesetzt, sonst hätte man Frau Bahner nicht in die Psychiatrie einweisen lassen, nur weil sie ihr Recht auf eine freie Meinungsäußerung wahrnimmt. Und den Herrschaften aus Polizeikreisen, die mit (vermeintlichen) Internas an die Presse gehen, kann man in der Tat nur einen guten Rechtsanwalt empfehlen, denn hier wurde zusätzlich auch noch der Datenschutz ausgehebelt. Alles Nähere von Frau Bahner selbst, verwirrt hört sie sich nicht an, das ist wohl eine Falschinformation der Polizei:
https://soundcloud.com/user-948040119/r ... -verhaftet
Ja, Gustl Mollath lässt grüßen. Dazu passt auch folgende Meldung aus Sachsen:DerExperte hat geschrieben:(14 Apr 2020, 11:48)
Spätestens nach der Verkündung ihrer "Corona-Auferstehungs-Verordnung, beschlossen und verkündet durch Beate Bahner" (http://www.beatebahner.de/lib.medien/Co ... rdnung.pdf) ist klar, dass es hier nicht um die Meinung einer sich im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten befindlichen Person geht, sondern um eine Frau mit ernsthafter psychischer Erkrankung. Viele Leute denken immer, Verrückte könnte man sofort erkennen und schicken jetzt ihre Sprachnachricht herum. Einen ähnlichen Fall mit einer Jurastudentin gab es in Hamburg, Nadja B. Die hat ihre Prüfungen durchaus passabel im Bereich zwischen 5-7 Punkten bestanden, war aber trotzdem völlig durchgedreht und wurde mittlerweile auch wegen Fremdgefährdung eingewiesen. Rationalität und Irrsinn schließen sich nicht zwingend gegenseitig aus.
Da es sich um eine temporäre Persönlichkeit des öffentlichen Lebens handelt, durfte die Polizei im Übrigen auch in einem bestimmten Maße Infos herausgeben.
Ich nehme an, du verzerrst aus Fleiss Realitäten! Sie sollen nicht in Psychatrie kommen, sondern in freigeräumten Zimmern in der Psychatrie, bewacht von Polizei und nicht irgendwelchen Ärzten. Dann hat dies nichts mit Meinung zu tun. Wenn ich der Meinung bin, ich darf eine Bank überfallen und werde erwischt, lande ich nicht im Knast wegen Meinungsfriheit. Hier geht es um Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes und das Leben von Menschen oder auch die Pflicht von Politikern Schaden vom Volk abzuwenden. Man kann es ja auch umgekehrt betrachten, würde die Politik nichts machen, also keinerlei Massnahmen, es würden massenhaft Menschen erkranken, es feheln für hunderte oder tausende Beatmungsgeräte, es türmten sich Leichen auf, die in Eisstadien und Kühllaster aufbewahrt werden müssten, gäbe es ja auch vermutlich Kläger, die deshalb vor Gericht ziehen, um Politiker zu verklagen weil sie nichts gemacht haben. Wäre ich also Politiker und müßte Verantwortung tragen, würde ich mich für diese Massnahmen eben auf Basis Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes entscheiden, also für das Leben und gegen den unvernümpftigen Hetzern! Um aber, diesen Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes durchsetzen zu können, betarf es Konequenzen, was jeder Jurist weiß! Für die Grenze der Meinungsfreiheit gab es auf Basis Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes Gründe, und die würde ich mich dann auch als Politiker stellen und juristische Aufarbeitung anschließend! Machen die, die anders denken dies dann so auch, also übernehmen volle Verantwortung im Vorraus?Setup hat geschrieben:(15 Apr 2020, 09:58)
Ja, Gustl Mollath lässt grüßen. Dazu passt auch folgende Meldung aus Sachsen:
https://www.welt.de/politik/deutschland ... erren.html
Gesundheitsministerin Köpping von der SPD hat sich das ausgedacht, der Plan scheitert und prompt jammert Frau Köpping über eine Verleumdungskampagne? Wer gehört tatsächlich in die Psychiatrie? Und ausgestanden ist das weder für die Polizei, die nachweislich falsche Informationen an die Presse weitergab, noch für die Landesregierung. Wenn man die SPD hätte machen lassen, wären Leute nur aufgrund dessen, dass sie ihr Recht auf Meinungsfreiheit wahrnehmen in der Klapse gelandet so wie in anderen autoritären Staaten wie der Türkei oder China. Dazu passt auch folgende Meldung aus der Schweiz. Ist der auch krank?
https://friedliche-loesungen.org/feeds/ ... e-gebracht