Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
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Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Nicht nur im Zusammenhang mit der Koronakrise sind einige rechtliche Definitionen interessant:
wenn es heißt, es werden Veranstaltungen mit mehr als 100 Leuten verboten, wie ist dies bei einer Veranstaltung, bei der man keine Tickets kaufen muß oder Tickets vor Ort kaufen kann, genau definiert? Bei solchen Veranstaltungen steht doch nie fest, wie viele Leute wirklich kommen!
Wenn jetzt eine gewisse Maximalgröße von Personengruppen festgelegt ist, wie ist dann eine Gruppe definiert? Als Ansammlung von Personen, welche näher als der empfohlene Mindestabstand zusammen stehen? Wie ist es bei kurzfristigen größeren Annäherungen, zum Beispiel an Engpässen? Können in diesem Zusammenhang auch mehrere Personen in größeren gegenseitigen Abstand eine verbotene Gruppe bilden?
wenn es heißt, es werden Veranstaltungen mit mehr als 100 Leuten verboten, wie ist dies bei einer Veranstaltung, bei der man keine Tickets kaufen muß oder Tickets vor Ort kaufen kann, genau definiert? Bei solchen Veranstaltungen steht doch nie fest, wie viele Leute wirklich kommen!
Wenn jetzt eine gewisse Maximalgröße von Personengruppen festgelegt ist, wie ist dann eine Gruppe definiert? Als Ansammlung von Personen, welche näher als der empfohlene Mindestabstand zusammen stehen? Wie ist es bei kurzfristigen größeren Annäherungen, zum Beispiel an Engpässen? Können in diesem Zusammenhang auch mehrere Personen in größeren gegenseitigen Abstand eine verbotene Gruppe bilden?
Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Inzwischen sind doch schon Zusammenkünfte von mehr als 2 Personen verboten. Die Frage hat sich also erledigt.
Aber Ihr Thread hat doch eine interessante Frage aufgeworfen.
Dazu gleich mehr.
Aber Ihr Thread hat doch eine interessante Frage aufgeworfen.
Dazu gleich mehr.
Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Folgende Situation: Ich bin im Metromarkt beim Einkaufen. Muss mich nach unten bücken, um die wenigen verbliebenen Eier zu prüfen und auszuwählen.
Ich sollte voraussschicken, dass am Einlass die Security immer nur einzeln mit Abstand einlässt. Grosse Schilder weisen darauf hin, dass 1,5 m Abstand einzuhalten ist, wie es die Verordnung der Landesregierung verlangt. Viele Leute im ungewöhnlich nicht übermäßig besuchten Markt (Gastronomen müssen ja gar nicht mehr einkaufen) halten sich kaum daran, es ist schwierig auszuweichen.
Während ich runtergebückt bin, hat so eine alte, Rotgesichtige (ist mir vorher schon aufgefallen, weil die sich an mir vorbeizwängen wollte, mich fast über den Haufen gerannt hätte) keinerlei Anstand, und beugt sich über mich. Ich sage: "Bitte 1,50 Abstand!". Sie reagiert kein bisschen. Ich sage: "Gehen Sie weg!". Sie mault irgendwas. Ich schreie:"Hauen Sie ab, oder ich knalle Ihnen eine!". Da weicht sie endlich. Nicht ohne weiter zu maulen. Ich sage:" Gehen Sie auf Abstand!". Sie fängt an, was mir einfiele, ihr zu drohen. Ich sage: "Ich drohe nicht, ich mache Ernst, Notwehr." Dann zieht die ab. Mit ihrem Typ, der unterm Pantoffel steht und wortlos glotzt.
Vorher war schon so ein Alter beinahe in mich reingerannt. Er habe mich nicht gesehen, redet er sich raus. Es gibt noch viele weitere Situationen.
In diesen Tagen offenbart sich die ganze Rücksichtslosigkeit und Bauerntrampligkeit. Die Wolfsgeselschaft zeigt ihre hässliche Fratze.
Die Klopapierhamsterer sind losgelassen.
Rechtlich frage ich mich, wie es gewesen wäre, hätte ich sie tatsächlich weggeschubst.
Ich sollte voraussschicken, dass am Einlass die Security immer nur einzeln mit Abstand einlässt. Grosse Schilder weisen darauf hin, dass 1,5 m Abstand einzuhalten ist, wie es die Verordnung der Landesregierung verlangt. Viele Leute im ungewöhnlich nicht übermäßig besuchten Markt (Gastronomen müssen ja gar nicht mehr einkaufen) halten sich kaum daran, es ist schwierig auszuweichen.
Während ich runtergebückt bin, hat so eine alte, Rotgesichtige (ist mir vorher schon aufgefallen, weil die sich an mir vorbeizwängen wollte, mich fast über den Haufen gerannt hätte) keinerlei Anstand, und beugt sich über mich. Ich sage: "Bitte 1,50 Abstand!". Sie reagiert kein bisschen. Ich sage: "Gehen Sie weg!". Sie mault irgendwas. Ich schreie:"Hauen Sie ab, oder ich knalle Ihnen eine!". Da weicht sie endlich. Nicht ohne weiter zu maulen. Ich sage:" Gehen Sie auf Abstand!". Sie fängt an, was mir einfiele, ihr zu drohen. Ich sage: "Ich drohe nicht, ich mache Ernst, Notwehr." Dann zieht die ab. Mit ihrem Typ, der unterm Pantoffel steht und wortlos glotzt.
Vorher war schon so ein Alter beinahe in mich reingerannt. Er habe mich nicht gesehen, redet er sich raus. Es gibt noch viele weitere Situationen.
In diesen Tagen offenbart sich die ganze Rücksichtslosigkeit und Bauerntrampligkeit. Die Wolfsgeselschaft zeigt ihre hässliche Fratze.
Die Klopapierhamsterer sind losgelassen.
Rechtlich frage ich mich, wie es gewesen wäre, hätte ich sie tatsächlich weggeschubst.
Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Schön dass du die Eier aus der "Bückware" holst. Also die besonders billigen Eier von besonders gequälten Hühnern.Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:07)
Folgende Situation: Ich bin im Metromarkt beim Einkaufen. Muss mich nach unten bücken, um die wenigen verbliebenen Eier zu prüfen und auszuwählen.
Genau so habe ich dich eingeschätzt.
Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Es waren Bioeier. Was soll der unsachliche Einwand?Schnitter hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:09)
Schön dass du die Eier aus der "Bückware" holst. Also die besonders billigen Eier von besonders gequälten Hühnern.
Genau so habe ich dich eingeschätzt.
Außerdem ist es unwesentlich. Aber Hauptsache, mal wieder getrollt.
Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Wäre die Frau durch das Schubsen gefallen, Körperverletzung. Hätten Sie ihr eine geknallt, ebenfalls Körperverletzung und hoffentlich eine empfindliche Strafe.Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:07)
(..)
Rechtlich frage ich mich, wie es gewesen wäre, hätte ich sie tatsächlich weggeschubst.
In beiden Fällen hätten auch Sie das Abstandsgebot mehr als verletzt.
Am Yisrael Chai
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Schuldumkehr.Vongole hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:16)
Wäre die Frau durch das Schubsen gefallen, Körperverletzung. Hätten Sie ihr eine geknallt, ebenfalls Körperverletzung und hoffentlich eine empfindliche Strafe.
In beiden Fällen hätten auch Sie das Abstandsgebot mehr als verletzt.
Es gilt ein Abstandsgebot. Sie hat es nicht eingehalten. SIch hinter mich gestellt. Und über mich gebeugt. Was hätte ich Ihrer Meinung nach tun sollen?
Zuletzt geändert von Senexx am Mo 23. Mär 2020, 02:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Man muss sich andererseits rechtlich überhaupt nicht fragen, wie die Androhung von Prügeln zu bewerten ist:Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:07)
Rechtlich frage ich mich, wie es gewesen wäre, hätte ich sie tatsächlich weggeschubst.
§ 240 StGB, bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe stehen darauf.Senexx hat geschrieben:Erst am Samstag musste ich mehreren Alten beim Einkaufen buchstäblich Prügel androhen
https://www.politik-forum.eu/viewtopic. ... 4#p4708673
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Ich mache Notwehr geltend.Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:25)
Man muss sich andererseits rechtlich überhaupt nicht fragen, wie die Androhung von Prügeln zu bewerten ist:
§ 240 StGB, bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe stehen darauf.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Schuldumkehr ist ein gutes Stichwort an der Stelle.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Ausweichen. Sie könnten sich nicht mal auf Putativnotwehr hinausreden.Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:22)
Schuldumkehr.
Es gilt ein Abstandsgebot. Sie hat es nicht eingehalten. SIch hinter mich gestellt. Und über mich gebeugt. Was hätte ich Ihrer Meinung nach tun sollen?
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Ich konnte nicht ausweichen. Ich war eingezwängt.Vongole hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:27)
Ausweichen. Sie könnten sich nicht mal auf Putativnotwehr hinausreden.
Außerdem gilt die Frage der Nötigung.
Ich habe sie aufgefordert, auf Abstand zu gehen.
Zuletzt geändert von Senexx am Mo 23. Mär 2020, 02:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Genau. Der Straftatbestand der Nötigung wurde durch die Androhung der Prügel erfüllt.Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:29)
Ich konnte nicht ausweichen. Ich war eingezwängt.
Außerdem gilt die Frage der Nötigung.
§ 240
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Duldung.Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:30)
Genau. Der Straftatbestand der Nötigung wurde durch die Androhung der Prügel erfüllt.
Ich wurde rechtswidrig zur Duldung einer strafbewehrten Handlung genötigt. Es bestand Gefahr für mein Leib und Leben.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Bitte mal die entsprechende Rechtsgrundlage zitieren.Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:32)
Duldung.
Ich wurde rechtswidrig zur Duldung einer strafbewehrten Handlung genötigt. Es bestand Gefahr fpr mein Leib und Leben.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Sie haben sie zitiert. NÖTIGUNG.Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:33)
Bitte mal die entsprechende Rechtsgrundlage zitieren.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Nein, nein, nein, nicht wieder Schuldumkehr versuchen.
Welche Rechtsgrundlage soll die Androhung von Gewalt gegen harmlose Mitbürger rechtfertigen?
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Hier haben Sie was zum NachlesenKritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:37)
Nein, nein, nein, nicht wieder Schuldumkehr versuchen.
Welche Rechtsgrundlage soll die Androhung von Gewalt gegen harmlose Mitbürger rechtfertigen?
https://www.faz.net/einspruch/corona-kr ... ml?premium
Das Verhalten der Dame war strafbar.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Aus dem lesbaren Teil lässt sich das nicht herleiten.Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:39)
Hier haben Sie was zum Nachlesen
https://www.faz.net/einspruch/corona-kr ... ml?premium
Das Verhalten der Dame war strafbar.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Sie waren in einem Metro-Markt am Eierstand eingezwängt? Ich möchte erleben, wie Sie das einem Staatsanwalt begreiflich machen wollen.Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:29)
Ich konnte nicht ausweichen. Ich war eingezwängt.
Außerdem gilt die Frage der Nötigung.
Ich habe sie aufgefordert, auf Abstand zu gehen.
Ja, Nötigung käme noch dazu, von Ihrer Seite allerdings.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Links stand eine Palette. Rechts mein Einkaufswagen, daneben ihr Begleiter mit ihrem und hinter mir die Rotgesichtige.Vongole hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:42)
Sie waren in einem Metro-Markt am Eierstand eingezwängt? Ich möchte erleben, wie Sie das einem Staatsanwalt begreiflich machen wollen.
Ja, Nötigung käme noch dazu, von Ihrer Seite allerdings.
Gut, ich habe kein Beweisfoto.
Aber ich hätte Zeugen gehabt. Die armen Metro-Mitarbeiter, die nur den Kopf geschüttelt haben, und mir danach noch einige ihrer Erlebnisse berichtet haben.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Alles also weiter zweifelhaft, abgesehen von Deinem Geständnis, Gewalt angedroht zu haben.Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:48)
Links stand eine Palette. Rechts mein Einkaufswagen, daneben ihr Begleiter mit ihrem und hinter mir die Rotgesichtige.
Gut, ich habe kein Beweisfoto.
Aber ich hätte Zeugen gehabt. Die armen Metro-Mitarbeiter, die nur den Kopf geschüttelt haben, und mir danach noch einige ihrer Erlebnisse berichtet haben.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Dass sich Menschen rücksichtslos verhalten können, ist sicherlich verwerflich, rechtfertigt aber nicht die Androhung, geschweige denn die Durchführung von Gewalt, auch nicht in Corona-Zeiten.Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:48)
Links stand eine Palette. Rechts mein Einkaufswagen, daneben ihr Begleiter mit ihrem und hinter mir die Rotgesichtige.
Gut, ich habe kein Beweisfoto.
Aber ich hätte Zeugen gehabt. Die armen Metro-Mitarbeiter, die nur den Kopf geschüttelt haben, und mir danach noch einige ihrer Erlebnisse berichtet haben.
Vielleicht lesen Sie sich das hier mal durch: https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... arantaene/
Keine der darin aufgeführten Situationen trifft auf Ihre zu.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Die Dame hat sich strafbar gemacht. Sie hat wohlweislich darauf verzichtet, Strafanzeige zu erstatten. Ich bin ihr dann später nochmal begegnet. Sie ist mir dann ausgewichen. Vielleicht lernt sie daraus.Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:50)
Alles also weiter zweifelhaft, abgesehen von Deinem Geständnis, Gewalt angedroht zu haben.
Als ich später durch die Kasse war, kam ein junges Ehepaar mit Tee Kindern, ohne Wagen und ohne was zu kaufen durch die Kasse.
Ich ging dann noch mal zum Eingang, und sagte der Dame am Eingang, meiner Meinung nach sollten sie keine Kinder einlassen und keine Flaneure. Sie meinte, das sei dar nicht möglich, es dürften immer nur 2 Personen rein. Als ich auf meiner Beobachtung bestand, vielleicht seien die zum Goldkarteneingang rein, das könnten die leider nicht kontrollieren. Mit den Kinder fände die auch nicht gut, sie könne die Entscheidung aber nicht fällen.
Als ich da so am Eingang stand, hat sich einer wahnsinnig aufgeplustert wegen der Einlasskontrollen...
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Der Nachweis ist noch immer nicht erbracht.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Ist nicht einschlägig. Thema verfehlt.Vongole hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:55)
Dass sich Menschen rücksichtslos verhalten können, ist sicherlich verwerflich, rechtfertigt aber nicht die Androhung, geschweige denn die Durchführung von Gewalt, auch nicht in Corona-Zeiten.
Vielleicht lesen Sie sich das hier mal durch: https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... arantaene/
Keine der darin aufgeführten Situationen trifft auf Ihre zu.
Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Sie sind kein Gericht. Vor Ihnen muss kein Nachweis erbracht werden.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Du bist kein Gericht, präsentierst in diesem Forum allerdings immer wieder persönliche Rechtsauffassungen, die von gängiger Rechtspraxis zum Teil deutlich abweichen und möchtest dabei Deine persönliche Meinung als allein anwendbar gelten lassen.Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 03:12)
Sie sind kein Gericht. Vor Ihnen muss kein Nachweis erbracht werden.
Genauso hier. Dein wohl unbedachtes Eingeständnis eines nachweislich strafrechtlich relevanten Verhaltens in einem Nachbarstrang fällt Dir hier vor die Füße, und es gelingt Dir nicht, den Nachweis eines tatsächlich anwendbaren Rechtsgrundsatzes zu erbringen, der die von Dir begangene Nötigung rechtfertigen könnte.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Dass dies von gängiger Rechtspraxus abwiche, ist lediglich eine Meinungsäußerung Ihrerseits. Mehr nicht.Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2020, 03:20)
Du bist kein Gericht, präsentierst in diesem Forum allerdings immer wieder persönliche Rechtsauffassungen, die von gängiger Rechtspraxis zum Teil deutlich abweichen und möchtest dabei Deine persönliche Meinung als allein anwendbar gelten lassen.
Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Ich habe kein Eingeständnis eines strafrechtlich relevanten Verhaltens gemacht.Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2020, 03:20)
Genauso hier. Dein wohl unbedachtes Eigeständnis eines nachweislich strafrechtlich relevanten Verhaltens in einem Nachbarstrang fällt Dir hier vor die Füße, und es gelingt Dir nicht, den Nachweis eines tatsächlich anwendbaren Rechtsgrundsatzes zu erbringen, der die von Dir begangene Nötigung rechtfertigen könnte.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Doch, natürlich:Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 03:30)
Ich habe kein Eingeständnis eines strafrechtlich relevanten Verhaltens gemacht.
Deine nachfolgenden Rechtfertigungsversuche ändern daran nichts.Senexx hat geschrieben:Erst am Samstag musste ich mehreren Alten beim Einkaufen buchstäblich Prügel androhen
Wie das im konkreten Fall gerichtlich bewertet würde, ist eine andere Frage.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Das liegt nicht in Ihrer Kompetenz.
Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Zu einem anderen Thema: Wie ist eigentlich Merkels spätes Handeln vor dem Hintergrund Ihrer nonchalanten Aussage zu urteilen, dass 60% der Bevölkerung infiziert werden würden?
Sie hat ja, schon recht zu Beginn der Epidemie bei uns, gesagt, das 60% der Bevölkerung infiziert werden könnten. Das wären ziemlich genau 50 Millionen. Derzeit liet die Letaltät bei 0,4%, wird aber ischer noch steigen.
Angenommen es bliebe bei 0,4% gäbe es 200000 Tote. Stiege die Letalität auf 1%, wären es 500000.
Wie beurteilen wir dann diese zögerliche und dilatorische Handeln?
Sie hat ja, schon recht zu Beginn der Epidemie bei uns, gesagt, das 60% der Bevölkerung infiziert werden könnten. Das wären ziemlich genau 50 Millionen. Derzeit liet die Letaltät bei 0,4%, wird aber ischer noch steigen.
Angenommen es bliebe bei 0,4% gäbe es 200000 Tote. Stiege die Letalität auf 1%, wären es 500000.
Wie beurteilen wir dann diese zögerliche und dilatorische Handeln?
Zuletzt geändert von Senexx am Mo 23. Mär 2020, 07:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Da es kein spätes Handeln seitens der Bundesregierung gab, kann das Handeln auch nicht bewertet werden.Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 06:56)
Zu einem anderen Thema: Wie ist eigentlich Merkels spätes Handeln vor dem Hintergrund Ihrer nonchalanten Aussage zu urteilen, dass 60% der Bevölkerung infiziert werden würden?
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Wenn der Tsunami in Deutschland anrollt, wird man einige Rechtsnormen ändern müssen.
Man muss darauf vorbereitet sein, daß die arabischen Clans die Berliner Krankenhäuser für ihre Leute "reservieren" wollen.
Einsatzgebiet der Bundeswehr im Innern?
https://www.rtl.de/cms/clan-gewalt-in-b ... 39489.html
Man muss darauf vorbereitet sein, daß die arabischen Clans die Berliner Krankenhäuser für ihre Leute "reservieren" wollen.
Einsatzgebiet der Bundeswehr im Innern?
https://www.rtl.de/cms/clan-gewalt-in-b ... 39489.html
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
Den Falschen und den Unsrigen.
Aus den USA.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Ich schätze mal, dass "wir" derartige Fragestellungen durchaus unterschiedlich beurteilen.Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 06:56)
Zu einem anderen Thema: Wie ist eigentlich Merkels spätes Handeln vor dem Hintergrund Ihrer nonchalanten Aussage zu urteilen, dass 60% der Bevölkerung infiziert werden würden?
Sie hat ja, schon recht zu Beginn der Epidemie bei uns, gesagt, das 60% der Bevölkerung infiziert werden könnten. Das wären ziemlich genau 50 Millionen. Derzeit liet die Letaltät bei 0,4%, wird aber ischer noch steigen.
Angenommen es bliebe bei 0,4% gäbe es 200000 Tote. Stiege die Letalität auf 1%, wären es 500000.
Wie beurteilen wir dann diese zögerliche und dilatorische Handeln?
Gib uns doch mal Dein "kompetentes" Urteil darüber zur Kenntnis, damit wir erkennen können, wohin die Diskussion führen soll. So lange da nichts kommt, steht allerdings erneut nicht mehr zu erwarten als das übliche Merkel-Bashing in einem anderen abgenutzten Kleid.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Genau. Mit Sicherheit. Ist genau DAS was wir brauchen...…………..unity in diversity hat geschrieben:(23 Mar 2020, 07:45)
Wenn der Tsunami in Deutschland anrollt, wird man einige Rechtsnormen ändern müssen.
Man muss darauf vorbereitet sein, daß die arabischen Clans die Berliner Krankenhäuser für ihre Leute "reservieren" wollen.
Einsatzgebiet der Bundeswehr im Innern?
https://www.rtl.de/cms/clan-gewalt-in-b ... 39489.html
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Bring bitte eine Idee.Alexyessin hat geschrieben:(23 Mar 2020, 07:52)
Genau. Mit Sicherheit. Ist genau DAS was wir brauchen...…………..
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Muss ich nicht. Ich will nur keinen BW Einsatz im Inneren.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Das wichtigste Instrument, Merkel "Zur Rechenschaft zu ziehen", wäre natürlich das konstruktive Misstrauenvotum. Das ist derzeit ausgeschlossen.Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 06:56)
Zu einem anderen Thema: Wie ist eigentlich Merkels spätes Handeln vor dem Hintergrund Ihrer nonchalanten Aussage zu urteilen, dass 60% der Bevölkerung infiziert werden würden?
Sie hat ja, schon recht zu Beginn der Epidemie bei uns, gesagt, das 60% der Bevölkerung infiziert werden könnten. Das wären ziemlich genau 50 Millionen. Derzeit liet die Letaltät bei 0,4%, wird aber ischer noch steigen.
Angenommen es bliebe bei 0,4% gäbe es 200000 Tote. Stiege die Letalität auf 1%, wären es 500000.
Wie beurteilen wir dann diese zögerliche und dilatorische Handeln?
Sodann gäbe es das Instrument des Untersuchungsausschusses. Dazu bedürfte es des Antrags eines Viertel der Mitglieder. Dazu müssten sich drei Oppositionparteien zusammenfinden. Die FDP müsste wohl gemeinsame Sache mit der AfD und/oder der Linken machen. Nicht sehr wahrscheinlich. Politisch könnte Merkel ungeschoren davon kommen. Sie kann sich dessen sogar sehr sicher sein.
Wie die strafrechtliche Seite und zivilrechtliche aussähe, dazu mehr in späteren Statements.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Wieso sollte das überhaupt kommen?Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 08:56)
Das wichtigste Instrument, Merkel "Zur Rechenschaft zu ziehen", wäre natürlich das konstruktive Misstrauenvotum. Das ist derzeit ausgeschlossen.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
Baier is ma ned so - Baier sei is a Lebenseinstellung
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Eine skurrile Frage. Ein konstruktives Misstrauensvotum kommt, wenn sich eine andere Mehrheit findet, die versucht, einen anderen Kanzler zu wählen. So sieht es das GG vor.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Aufgrund welcher Basis, Senexx. Das rechtliche Vorgehen dazu ist mir durchaus bekannt.Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 09:09)
Eine skurrile Frage. Ein konstruktives Misstrauensvotum kommt, wenn sich eine andere Mehrheit findet, die versucht, einen anderen Kanzler zu wählen. So sieht es das GG vor.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Aufgrund politischer Entscheidung. Bitte unterlassen Sie Ihre Kinderspielchen.Alexyessin hat geschrieben:(23 Mar 2020, 09:15)
Aufgrund welcher Basis, Senexx. Das rechtliche Vorgehen dazu ist mir durchaus bekannt.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Welcher politischen Entscheidung? Werde doch einfach konkret, was du ausdrücken möchtest.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Man sollte doch mal auf dem Teppich bleiben. Wären die gestern erklärten Maßnahmen vor 3 oder gar 4 Wochen verkündet worden, hätte es gewaltige Proteste gegeben. Man sollte sich an die Aufläufe der Fußballblödis erinnern die zu den Geisterspielen kamen und nicht einsahen, dass sie nun nicht auf den Rängen Scheibe spielen konnten.Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 08:56)
Das wichtigste Instrument, Merkel "Zur Rechenschaft zu ziehen", wäre natürlich das konstruktive Misstrauenvotum. Das ist derzeit ausgeschlossen.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Nur weil eine kleine Minderheit in der Bevölkerung unzufrieden ist, wird das Parlament kein Misstrauensvotum starten, wie kommst du auf so abstruse Ideen?Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 09:09)
Eine skurrile Frage. Ein konstruktives Misstrauensvotum kommt, wenn sich eine andere Mehrheit findet, die versucht, einen anderen Kanzler zu wählen. So sieht es das GG vor.
Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Ich diskutiere die rechtlichen Möglichkeiten, ich habe ja selbst die Wahrscheinlichkeit eines konstruktiven Misstrauensvotums als gering eingeschätzt. Vielleicht sollten Sie meine Postings genauer lesen.Moses hat geschrieben:(23 Mar 2020, 09:52)
Nur weil eine kleine Minderheit in der Bevölkerung unzufrieden ist, wird das Parlament kein Misstrauensvotum starten, wie kommst du auf so abstruse Ideen?
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise
Bitte bleibt sachlich und lasst die persönliche Anmache. Nudel - Mod
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