zito hat geschrieben:(26 Jul 2019, 16:41)Ich finde es bedenklich, dass ein Landeswahlausschuss so tiefgreifende Entscheidungen trifft, die dann durch Gerichte zumindest wieder teilweise einkassiert werden. Statt 16 darf die AfD nun mindestens(!) 30 Kandidaten einsetzen. Und dass es nur dabei bleibt ist auch nicht sicher.
Meines Erachtens ist das aber jetzt schon ein Schlag ins Gesicht derer, die DEMOKRATIE und RECHTSSTAAT verteidigen wollen, deren Prinzipien aber mit Kalkül hintergehen.
Mit diesem Verhalten wird quasi Wahlkampf FÜR die AfD gemacht. Das kann nicht der Weg sein, um politische Gegner zu bekämpfen.
Ich sehe die ganze Sache ziemlich sportlich. Auch bei einem WM-Finale muss es einen Schiedsrichter geben, der Vorort die Entscheidungen trifft. Diese können auch folgenschwer sein. Ein Elfmeter wird gepfiffen, der fragwürdig ist und das Spiel entscheidet. Und wenn es hart auf hart kommt muss ggf. ein Sportgericht über das Spiel entscheiden und eventuell eine Annullierung des Spiels aussprechen.
Und trotzdem wird von den Sportfans dieses Prozedere weitgehend akzeptiert. Weil man davon ausgeht, dass ein Schiedsrichter nach besten Wissen und Gewissen seine Entscheidung fällt. Das ist bei einem Wahlausschuss nicht viel anders. Auch da werden Fehler gemacht. Vor genau 5 Jahren wurde dort eine Entscheidung pro AfD getroffen, was ein Gericht dann monierte. Diesmal wurde sie gegen die AfD getroffen, aber mit einer größeren Wirkung. Aber ohne Wahlausschuss wäre eine Wahl nicht zeitnah organisierbar, denn schließlich muss jemand vor den Stichtagen entscheiden, welche Wahllisten zugelassen werden dürfen.
Übrigens, sollte das Gericht bei den 30 Listenplätzen bleiben, würde dem Wahlausschuss teilweise Recht gegeben. Denn die Änderung des Wahlverfahrens hatte man auch moniert.