Kohlhaas hat geschrieben:(09 Jul 2019, 20:01)
Die Selbstverpflichtungen der Presse schreiben vor, dass über die Nationalität eines Täters/Tatverdächtigen nur dann berichtet werden soll, wenn das Vergehen "typisch" für eine bestimmte Ethnie ist.
Generell gilt, dass Selbstverpflichtungen der Presse erst einmal nichts über die Richtigkeit des Vorgehens aussagen. Sie sagen nur aus, dass man sich auf bestimmte Ideale geeinigt hat. So etwas kann auch einem falschen Zeitgeist geschuldet sein und darf auch kritisiert werden.
Im Pressekodex ist zu lesen:
Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten
In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der
Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen
Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen
Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei
denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten,
dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
https://www.presserat.de/fileadmin/user ... RL12.1.pdf
Ziffer 12 und die zugehörige Richtlinie 12.1 enthalten kein Verbot, die Zugehörigkeit
von Straftätern und Verdächtigen zu Minderheiten zu erwähnen. Sie verpflichten die
Redaktion jedoch, in jedem einzelnen Fall verantwortungsbewusst zu entscheiden,
ob für die Nennung einer Gruppenzugehörigkeit ein begründetes öffentliches
Interesse vorliegt oder die Gefahr der diskriminierenden Verallgemeinerung
überwiegt.
Reine Neugier – egal ob angenommen oder tatsächlich vorhanden, egal, ob
individuell oder kollektiv – ist kein geeigneter Maßstab für presseethisch
verantwortliche Abwägungsentscheidungen. Auch die Nennung einer
Gruppenzugehörigkeit durch Quellen, etwa durch Behörden, entbindet die
Redaktionen nicht von ihrer eigenständigen presseethischen Verantwortung.
Vermutungen über den Zusammenhang zwischen Gruppenzugehörigkeiten und
Taten müssen von Tatsachen gestützt sein. Bloße Spekulationen und Hörensagen
sind insofern keine Grundlage für verantwortliche Berichterstattung.
Für ein begründetes öffentliches Interesse an der Nennung der Zugehörigkeit von
Tätern oder Tatverdächtigen zu einer Gruppe oder Minderheit kann unter anderem
jedoch sprechen, wenn zumindest einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:
• Es liegt eine besonders schwere oder in ihrer Art oder Dimension
außergewöhnliche Straftat vor.
Beispiele: Terrorismus, Organisierte Kriminalität, Mord, Folter,
Sprengstoffanschlag (z.B. auf den BVB-Mannschaftsbus 2017).
• Eine Straftat wird aus einer größeren Gruppe heraus begangen, von der ein
nicht unbeachtlicher Anteil durch gemeinsame Merkmale wie ethnische,
religiöse, soziale oder nationale Herkunft verbunden ist.
Beispiel: Die Ereignisse der Kölner Silvesternacht 2015/16.
• Die Biografie eines Täters oder Verdächtigen ist für die Berichterstattung über
die Straftat von Bedeutung
Beispiel: Täter ist Flüchtling und hat auf seiner Migration bereits vergleichbare
Straftaten begangen.
• Der Zusammenhang zwischen Form oder Häufigkeit einer Straftat und der
Gruppenzugehörigkeit von Tätern oder Verdächtigen selbst ist Gegenstand
der Berichterstattung.
Beispiel: Die Redaktion thematisiert den Handel mit bestimmten Drogen an
bestimmten Plätzen durch Täter einer bestimmten Gruppe.
• Ein Straftäter oder Tatverdächtiger hat die eigenständige Struktur seiner
Herkunftsgruppe für die Tatausführung benutzt.
Beispiele: Der Täter nutzt ausländische Absatzwege für Diebesgut. Besondere
Clan-Strukturen ermöglichen erst die Begehung von Straftaten (Ehrenkodex,
Schweigeverpflichtungen, Solidaritätszwang usw.). Ein Verdächtiger flüchtet
unter Ausnutzung von Strukturen in sein oder aus seinem Herkunftsland.
• Die Gruppenzugehörigkeit eines Tatverdächtigen hat eine besondere
Behandlung im Ermittlungsverfahren zur Folge.
Beispiel: Ein Ermittlungsrichter erlässt Haftbefehl wegen Fluchtgefahr, da die
ausländische Staatsangehörigkeit des Verdächtigen ein Absetzen ins Ausland
erleichtern würde. Bei einem Verdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit
wäre im vergleichbaren Fall kein Haftbefehl erlassen worden.
• Während eines Strafverfahrens wird die Gruppenzugehörigkeit eines
Verdächtigen durch Verfahrensbeteiligte in besonderem Maße thematisiert.
Beispiel: In einem Strafprozess wegen schwerer Körperverletzung bleibt es
nicht bei der bloßen Nennung der Staatsangehörigkeit des Angeklagten bei
der Feststellung der Personalien. Zudem plädiert die Verteidigung für ein
mildes Strafmaß, weil sich der Angeklagte bei der Tatbegehung an den
Traditionen der Konfliktregulierung seiner Gruppe orientiert habe.
Auf der anderen Seite besteht das Risiko einer diskriminierenden
Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens durch die Nennung einer
Zugehörigkeit, wenn zumindest eines der folgenden Kriterien zutrifft:
• Durch die Nennung der Gruppenzugehörigkeit oder Herkunft oder durch
die Verknüpfung mit abwertenden Begriffen oder Formulierungen werden
lediglich diskriminierende Stereotype bedient oder Gruppen verunglimpft.
• Die Gruppenzugehörigkeit wird unangemessen herausgestellt, etwa durch
Erwähnung in der Überschrift oder Wiederholungen.
• Die Gruppenzugehörigkeit wird als bloßes Stilmittel benutzt.
Stets hilfreich ist es, wenn Leser die Entscheidung der Redaktion aus dem
Beitrag selbst heraus nachvollziehen können.
https://www.presserat.de/fileadmin/user ... RL12.1.pdf
Ich kann das alles nicht nachvollziehen. Die Medien scheinen sich hier als Volkserzieher aufspielen zu wollen, die selbst entscheiden, was sie dem dummen Volk zumuten können und was nicht. Die Angst ist, dass das dumme Volk Vorurteile gegen Minderheiten entwickelt. Die Presse fühlt sich in der Pflicht, nicht etwa, vollständig und objektiv zu berichten, sondern die Bürger zu belehren. Dazu soll die Presse Informationen verheimlichen.
Sprich: Man soll nicht berichten, was ist (das angebliche SPIEGEL-Motto), sondern, was sein soll - und wenn Informationen nicht ins Bild der Multi-Kulti-Ideologie passen, sollen sie weggelassen werden. Für mich ist das das Gegenteil eines liberalen Verständnisses von Presse- und Informationsfreiheit. Es ähnelt eher der Gängelung und der Nachrichtenkontrolle im Kommunismus, auch wenn es hier auf einer Selbstverpflichtung beruht.
Und so kommt es, dass die Nationalität wie selbstverständlich genannt wird, wenn es um "Deutsche" geht, wie bei der Vergewaltigung durch deutsche Staatsangehörige türkisch-kurdischer Herkunft auf Mallorca. Denn die Botschaft ist: Seht, wozu Deutsche fähig sind! Seht doch, dass Deutsche genauso an Gruppenvergewaltigungen beteiligt sind wie "Flüchtlinge"!
Haben Sie ansonsten eine Begründung, warum bei der frühen Berichterstattung die deutsche Staatsangehörigkeit bei den Mallorca-Tätern in fast allen Medien an prominenter Stelle genannt und gleichzeitig der kurdische Migrationshintergrund verschwiegen wurde?
Kohlhaas hat geschrieben:(09 Jul 2019, 20:01)Beispiel im vorliegenden Fall: Wenn es Belege dafür geben würde, dass bulgarische Jugendliche signifikant häufig Sexualdelikte begehen, dann wäre die Info, dass es sich bei den Tätern um bulgarische Jugendliche gehandelt haben soll, für die Berichterstattung relevant gewesen. Meines Wissens gibt es aber keine statistische Erhebung darüber, dass Bulgaren häufiger vergewaltigen als zum Beispiel Deutsche. Welche Bedeutung hat es für die Berichterstattung, die Nationalität des Täters/Tatverdächtigen mitzuteilen, wenn vergleichbare Straftaten in jeder anderen ethnischen Gemeinschaft in gleicher Häufigkeit vorkommen?
Hier scheint mir ein Zirkelschluss vorzuliegen: Wenn man sich nicht mit der Ethnie von Tätern befassen darf, wird man auch nicht zu dem Schluss kommen, dass die eine oder andere gehäuft an bestimmten Straftaten beteiligt ist. Diese politischen Korrektheit betrifft ja leider nicht mehr nur die Medien, sondern auch die Strafverfolgungsbehörden, die immer weniger Informationen herauszugeben scheinen.
Aus der PKS geht hervor, dass Ausländer allgemein stark überrepräsentiert sind bei Vergewaltigungen, insbesondere bei Gruppenvergewaltigungen. Wir reden hier nicht von einer Überrepräsentation von 20% oder 50%, sondern von einem Vielfachen, und auch nicht von einem Faktor von 2 oder 3, sondern mindestens von einer ganzen Größenordnung mehr. Bei Gruppenvergewaltigungen war dies so auffällig, dass die Statistik dazu offenbar nicht mehr veröffentlicht wird.
Gruppenvergewaltigungen durch minderjährige Täter sind extrem ungewöhnlich. Liegt es nicht nahe zu fragen, wie die Kinder und Jugendlichen sozialisiert wurden? Liegt es nicht nahe, Parallelen zu ziehen zu anderen Fällen, wie es sogar die FAZ tut?
Unklar blieb einstweilen, ob die mutmaßlichen Täter das Geschehen mit ihren Handys gefilmt haben. Bei Gruppenvergewaltigungen geschieht das häufig. So wie im Fall, der sich im April 2018 in Velbert ereignete. Dort überfielen acht – ebenfalls aus Bulgarien stammende Jugendliche – ein 13 Jahre altes Mädchen und missbrauchten es sexuell.
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 74411.html
Nach der Gruppenvergewaltigung einer 13-Jährigen in Velbert im Frühjahr 2018 sind alle Urteile gegen die acht zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilten Jugendlichen rechtskräftig.[...] Die bulgarischstämmigen Jugendlichen im Alter 14 und 17 Jahren waren teils zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.
https://rp-online.de/nrw/staedte/mettma ... d-42747435
Und bitte beachten: Die mutmaßlichen Gruppenvergewaltiger von Mallorca würden, hätten Sie das Verbrechen in Deutschland begangen, selbstverständlich unter deutschen Staatsangehörigen aufgeführt. So wird es selbstverständlich bei den Sinti gemacht, die tatsächlich in Deutschland vor einiger Zeit verurteilt wurden. Dies verzerrt die Statistik noch weiter.
Gruppenvergewaltung auf Mallorca durch deutsche Staatsangehörige kurdischer Herkunft:
Nach der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung einer Deutschen auf Mallorca haben Hunderte Demonstranten auf der Baleareninsel gegen sexuelle Gewalt protestiert.
[...] Wegen des jüngsten Sexualdelikts sitzen zwei Deutsche ohne Möglichkeit auf Kaution in Untersuchungshaft. Zwei weitere Deutsche, die im Zusammenhang mit der Tat festgenommen worden waren, wurden am Wochenende vom zuständigen Gericht zunächst auf freien Fuß gesetzt.
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 75334.html
Könnte bei diesen "Deutschen" nicht die Frauenverachtung eine Rolle spielen, die im Nahen und Mittleren Osten grassiert? Wie kommt man als Presse darauf, dieses Detail wie die FAZ nicht zu berichten?
Über die in U-Haft auf Mallorca sitzenden mutmaßlichen Vergewaltiger von Cala Rajada werden immer mehr Einzelheiten bekannt. Laut mehreren hessischen Regionalzeitungen handelt es sich um Personen aus Bad Hersfeld und Bebra. Nach Informationen der Hersfelder Zeitung spielten die Brüder Serhat und Azad K. sowie Baran D. in der vergangenen Saison für einen A-Ligisten im Osten des Kreises. Yakub E. war für einen Klub in Bebra aktiv. Sie kämen aus ordentlichen Familien, seien aber in Schule und Ausbildung mitunter respektlos gegenüber Frauen aufgetreten.
Die Familienangehörigen der Männer kurdischer Herkunft sind unterdessen von den Vorwürfen schockiert.
https://www.mallorcamagazin.com/nachric ... essen.html
Gruppenvergewaltung im Ruhrgebiet durch deutsche Staatsangehörige mit Sinti-Herkunft:
Den fünf jungen Angeklagten - sie sind zwischen 17 und 24 Jahre alt - wirft die Staatsanwaltschaft vor, immer wieder Schülerinnen an entlegene Orte gefahren und sie gemeinsam in wechselnder Konstellation zum Sex gezwungen zu haben.
Alle fünf stammen aus Sinti-Gemeinschaften. Ihre Familien leben seit vielen Generationen in Deutschland und im Ruhrgebiet. Das muss man wissen, um die Motive und das Verhalten einiger der Angeklagten zu verstehen.
So wurden am Mittwoch vor dem Landgericht Essen plötzlich Aspekte einer Parallelgesellschaft deutlich, die auch den Vorsitzenden Richter Volker Uhlenbrock sichtlich überraschten.
https://www.derwesten.de/staedte/essen/ ... 21589.html
Ähnliches gilt für bulgarische und rumänische Staatsangehörige: Auch hier müsste man nach ethnischen Bulgaren und Rumänen auf der einen und Sinti und Roma auf der anderen Seite differenzieren.
Dies hat seine Berechtigung, denn die Probleme mit dieser Volksgruppe sind aus meiner Sicht real, während es mit ethnischen Rumänen und Bulgaren keine solchen Probleme gibt. Es hat meiner Meinung nach tatsächlich etwas mit deren Kultur und der Sozialisierung ihrer Kinder zu tun.
Warum müssen wir eigentlich erdulden, dass sich einige Einwanderer und Flüchtlinge so aufführen? Warum lässt man solche Leute überhaupt ins Land? Warum werden sie nicht nach der ersten Straftat abgeschoben? Warum wird nicht thematisiert, dass wir selbst in der zweiten und dritten Generation noch ein Problem haben? Warum spricht niemand über diese Langzeitfolgen von Einwanderung? Warum wird all dies von den Medien unter den Teppich gekehrt?
Kohlhaas hat geschrieben:(09 Jul 2019, 20:01)
Du hast völlig Recht: Solche Informationen werden in diesen Fällen nicht veröffentlicht, um zu verhindern, dass der "unbedarfte Leser" (!) irgendwelche wilden "Schlüsse" (!) zieht. Verantwortlich dafür ist auch nicht die Presse. "Verantwortlich" ist die Polizei. Es ist nämlich die POLIZEI, die darüber Bescheid weiß, ob die Nationalität eines Tatverdächtigen öffentlich gemacht werdern sollte oder nicht. Die Polizeibeamten sind auch diejenigen Menschen, die am besten beurteilen können, ob die Ethnie des Täters/Tatverdächtigen etwas mit dem Motiv zu tun haben könnte. In der jüngeren Vergangenheit ist die Polizei zumindest in meiner Gegend dazu übergegangen, bei bestimmten Vergehen, die von bestimmten "interessierten Gruppen" gern als "typisch" angesehen werden, explizit mitzuteilen, dass es sich bei dem Verdächtigen um einen Deutschen handelt.
Du bist tatsächlich der Meinung, dass die Presse "lügt", wenn sie nicht bei jedem Vergehen die Herkunft des mutmaßlichen Täters benennt? Soll jedesmal bei einer Polizeimeldung auch hinzugefügt werden: "Der Verdächtige ist Deutscher...."?
Und da behauptest Du, dass "die Presse" ganz allgemein "lügt", wenn sie Dir nicht jedesmal die Nationalität und die Herkunft des mutmaßlichen Täters mitteilt? Liefer doch erstmal Belege dafür, dass Deine Kenntnis der NAtionalität des Täters irgendwie relevant ist.
Würden Sie zustimmen, dass Einwanderung, Asyl und Fluchtbewegungen sehr wichtige Themen in der politischen Debatte in Deutschland waren und sind?
Zur Diskussion darüber gehört meiner Meinung nach dazu, dass die Bürger informiert werden über die positiven und negativen Folgen von Einwanderung und der multikulturellen Gesellschaft. Wie sollen Bürger Entscheidungen treffen, etwa an der Wahlurne, wenn sie nicht das vollständige Bild sehen können, ja, nicht dürfen?
Man kann ja für Masseneinwanderung und Multikulti sein, sollte dann aber auch über die möglichen Folgen Bescheid wissen. Alles andere wäre doch unehrlich. Man kann doch nicht nur über die positiven Folgen berichten und die negativen systematisch ausblenden.
Viel konkreter geht es doch auch beim diskutierten Fall in Mülheim darum, warum die Tatverdächtigen denn überhaupt in Deutschland sind. Worin besteht ihr Recht, sich hier aufzuhalten? Warum wurde einer der Tatverdächtigen - ein Intensivtäter - nicht schon längst abgeschoben?
Dies sind hochpolitische Fragen, die nur durch die Nennung und Diskussion der Herkunft der Täter überhaupt erst ermöglicht werden. Der SPIEGEL verhindert solch eine politische Diskussion; er verhindert, dass die Politiker, die für die Lage bei der Einwanderung verantwortlich sind, tatsächlich Rechenschaft ablegen müssen.
Tatsächlich musste der SPIEGEL inzwischen seine Berichterstattung ergänzen. Andere Medien hatten über die Nationalität der Tatverdächtigen berichtet, deswegen kam eine politische Diskussion in Gang, über die nun auch der SPIEGEL berichtet. Wenn es nach dem SPIEGEL gegangen wäre, hätte man diese Diskussion unter den Teppich gekehrt, mit dem höheren Sinn, das Ideal der multikulturellen Gesellschaft, für das der SPIEGEL und andere Hauptstrommedien beständig trommeln, nicht zu beschädigen.
Im Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung in Mülheim an der Ruhr prüft die Stadt, ob eine Rückführung der Verdächtigen nach Bulgarien möglich ist. Drei 14-Jährige und zwei Zwölfjährige stehen im Verdacht, am Freitagabend eine 18-Jährige in einem Waldstück vergewaltigt zu haben.
Stadtsprecher Volker Wiebels sagte, man wolle ausloten, ob die Freizügigkeit der Familien der fünf Verdächtigen bezüglich ihres Aufenthalts eingeschränkt werden könne.
Nach EU-Recht sei eine Rückführung aus Deutschland im Grundsatz möglich, wenn "jemand keine Arbeit hat, keine Arbeit sucht und auch nicht nachweisen kann, dass er eine sucht", sagt Wiebels.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 76938.html
Dass wir hier insgesamt ein viel größeres Problem mit dieser Ethnie haben, dürfte doch inzwischen fast jedem klar sein, nachdem auch einige Medien relativ offen darüber berichten.
Jedes Jahr suchen bulgarische und rumänische Staatsangehörige ihr Glück in Deutschland. Viele von ihnen arbeiten hart - oft in Branchen, in denen Deutsche nicht mehr arbeiten wollen. Sie sind eine wichtige Stütze für die deutsche Wirtschaft – etwa in der Fleischbranche. Doch es gibt auch Probleme mit der Zuwanderung aus Südosteuropa. Denn zugezogene Familien nutzen trickreich die Sozialsysteme aus und kassieren so ordentlich ab.
[...]
Die alteingesessenen Anwohner beschweren sich dagegen über Müll, Lärm und Radau.
[...]
Bolintin-Vale - das ist eine Kleinstadt 30 Kilometer westlich von Bukarest. Im dortigen Roma-Viertel fällt die große Anzahl an Autos mit Hallenser Kennzeichen auf. "Mindestens 1.000 Leute sind nach Halle gegangen - nur von hier", sagt ein Mann. Ein anderer erklärt, warum es so viele Schrotthändler in Halle gibt: "Das Jobcenter hat gesagt, wenn ihr Geld wollt, dann müsst ihr ein Gewerbe machen." Also habe jemand angefangen, als Schrotthändler zu arbeiten.
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/ ... g-100.html
Nach Bekanntwerden der Gruppenvergewaltigung kommen nun auch plötzlich andere, ähnliche Fälle ans Licht, die die Polizei zuvor verheimlicht hatte.
Nach den erschütternden Berichten über die Gruppenvergewaltigung in Mühlheim kommt nun ein weiterer Fall ans Licht. In Wanne-Eickel sollen bereits im Mai zwei minderjährige Jungen (13 und 14) ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt haben.
https://www.tag24.de/nachrichten/vergew ... en-1130343
Und auch der Umgang mit den tatverdächtigen Bulgaren wird nun beleuchtet:
Der Fall um die Gruppenvergewaltigung trifft eine weitere Person besonders hart, ruft Erinnerungen ins Gedächtnis. Die Bild (Bezahlinhalt) hat mit der 52-jährigen Irene M. gesprochen. Ihre Tochter soll vor 10 Monaten von Georgi S. und seinen Freunden auf einem Spielplatz sexuell belästigt worden sein.
https://www.derwesten.de/staedte/muelhe ... 02195.html