Bisher gab es gar keine Signalwirkung, die 12jährigen könnten schon am nächsten Tag die nächste Frau verprügeln. Natürlich ist auch Körperverletzung nicht mit einem Diebstahl von Redbull vergleichbar, aber die Strafen können auch unterschiedlich ausfallen. Deshalb meinte ich auch, hier müssen Richter kreativer werden.Billie Holiday hat geschrieben:(29 Apr 2019, 09:34)
Hmmm...Müll sammeln für sexuelle Belästigung und Verprügeln zu dritt einer einzelnen jungen Frau. Kann man gerecht und gut finden, muß man aber nicht. Mir fehlt die Signalwirkung, dass hier ein Mensch verletzt wurde und damit etwas weitaus schlimmeres getan wurde als im Supermarkt ein paar Dosen Redbull zu klauen.
Bevor gleich Wohlmeinende aufheulen...nee, weder Prügel- noch Todesstrafe ist gemeint.
Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Es sind nun mal Kinder. Zur Strafe gehört die Einsichtsfähigkeit. Die ist mit 12 doch arg anzuzweifeln.McKnee hat geschrieben:(29 Apr 2019, 07:08)
Mir wäre es lieber, wenn das Jugendamt da mit seinen Kompetenzen tiefer eingreifen kann und davon auch Gebrauch macht.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Ich würde die Eltern bestrafen! Wenn klar ist, dass die ihre lieben Kleinen missbrauchen, kann die Strafe gar nicht hoch genug sein.imp hat geschrieben:(29 Apr 2019, 12:50)
Es sind nun mal Kinder. Zur Strafe gehört die Einsichtsfähigkeit. Die ist mit 12 doch arg anzuzweifeln.
Was solche Eltern mit ihren Kindern machen, ist eine Form von Missbrauch!
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Dass ich andere Menschen weder begrabbeln noch verprügeln darf, wußte ich schon sehr lange vor meinem 12. Lebensjahr. Dass drei gegen einen feige und blöd ist, wußten wir im Kindergarten. Dass jeder seine Intimsphäre hat und man anderen nicht auf Busen oder zwischen die Beine fasst, wußten wir ebenfalls sehr früh in meinem Umfeld. Wo kommst du bloß her?imp hat geschrieben:(29 Apr 2019, 12:50)
Es sind nun mal Kinder. Zur Strafe gehört die Einsichtsfähigkeit. Die ist mit 12 doch arg anzuzweifeln.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Das ist dann aber ein Prozess, der das Jugendamt involviert. Maßstab ist dann das Kindeswohl.Alana4 hat geschrieben:(29 Apr 2019, 12:59)
Ich würde die Eltern bestrafen! Wenn klar ist, dass die ihre lieben Kleinen missbrauchen, kann die Strafe gar nicht hoch genug sein.
Was solche Eltern mit ihren Kindern machen, ist eine Form von Missbrauch!
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Das Kindeswohl ist bei bestimmten Eltern gefährdet.imp hat geschrieben:(29 Apr 2019, 13:27)
Das ist dann aber ein Prozess, der das Jugendamt involviert. Maßstab ist dann das Kindeswohl.
Aber hier geht es um die mögliche Strafbarkeit der Eltern, wenn sie ihre Kinder fortwährend missbrauchen. Die sollen nicht bestraft werden (die Eltern), weil sonst das Kindeswohl gefährdet wäre? Oder verstehe ich das (absichtlich) falsch?
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Du verstehst zumindest nicht das, was ich gesagt haben wollte. Versuchen wir es erneut. Bei der Strafmündigkeit der Kinder ist die fehlende Einsicht ein wichtiges Hindernis. Die Eltern werden nicht stellvertretend für Kinder strafbar. Ihnen kann aber ein Verhalten zugeschrieben werden, das das Kindeswohl gefährdet: Etwa indem gesellschaftliche Normen und Gefährlichkeit von Verhaltensweisen oder Situationen nicht in altersangemessener Weise vermittelt wurden. Eine andere Problematik wäre eine Mißhandlung der Kinder als solche. Diese Sachverhalte können ein Einschreiten des Jugendamtes notwendig machen bis hin etwa zur Trennung der Kinder von den Eltern. Da dies selbst ein schwerwiegender Eingriff ist, wird das Jugendamt normalerweise prüfen, ob minder problematische Eingriffe angezeigt sind.Alana4 hat geschrieben:(29 Apr 2019, 13:43)
Das Kindeswohl ist bei bestimmten Eltern gefährdet.
Aber hier geht es um die mögliche Strafbarkeit der Eltern, wenn sie ihre Kinder fortwährend missbrauchen. Die sollen nicht bestraft werden (die Eltern), weil sonst das Kindeswohl gefährdet wäre? Oder verstehe ich das (absichtlich) falsch?
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
imp hat geschrieben:(29 Apr 2019, 13:49)
Du verstehst zumindest nicht das, was ich gesagt haben wollte. Versuchen wir es erneut. Bei der Strafmündigkeit der Kinder ist die fehlende Einsicht ein wichtiges Hindernis. Die Eltern werden nicht stellvertretend für Kinder strafbar. Ihnen kann aber ein Verhalten zugeschrieben werden, das das Kindeswohl gefährdet: Etwa indem gesellschaftliche Normen und Gefährlichkeit von Verhaltensweisen oder Situationen nicht in altersangemessener Weise vermittelt wurden. Eine andere Problematik wäre eine Mißhandlung der Kinder als solche. Diese Sachverhalte können ein Einschreiten des Jugendamtes notwendig machen bis hin etwa zur Trennung der Kinder von den Eltern. Da dies selbst ein schwerwiegender Eingriff ist, wird das Jugendamt normalerweise prüfen, ob minder problematische Eingriffe angezeigt sind.
Es gibt einige selbst Juristen die sehen selbst die Strafmündigkeit ab 14 Jahren äußerst kritisch ( aus der Hirnforschung etwa wo etliche Wissenschaftler dass auch problematisch sehen) Strafmündigkeit gehört für sie eher heraufgesetzt statt hinab
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Man siegt selbst hier in der Abstimmung wie umstritten das Thema ist die eine Hälfte ist dafür die andere Hälfte ist dagegen.
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Das ist eine schwierige Sache. In vielen Kommunen dürfen die 16jährigen den Rat wählen und die 17jährigen fahren Fahrschule, auch wenn sie geistig Hauptschule sind. 14 ist ein Kompromiss für die untere Trennlinie. Das Jugendstrafrecht sieht vor, die geistige Reife im Einzelfall mit der Erwartung abzugleichen und das fließt dann auch in Urteile mit ein. Unter 14 aber grundsätzlich nicht. Das hat schon seinen Sinn.Alpha Centauri hat geschrieben:(29 Apr 2019, 13:57)
Es gibt einige selbst Juristen die sehen selbst die Strafmündigkeit ab 14 Jahren äußerst kritisch ( aus der Hirnforschung etwa wo etliche Wissenschaftler dass auch problematisch sehen) Strafmündigkeit gehört für sie eher heraufgesetzt statt hinab
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Nee, dass die Eltern nicht für die Tat selbst bestraft werden können, die die Früchtchen begangen haben, verstehe ich durchaus. Und finde das auch richtig.imp hat geschrieben:(29 Apr 2019, 13:49)
Du verstehst zumindest nicht das, was ich gesagt haben wollte. Versuchen wir es erneut. Bei der Strafmündigkeit der Kinder ist die fehlende Einsicht ein wichtiges Hindernis. Die Eltern werden nicht stellvertretend für Kinder strafbar. Ihnen kann aber ein Verhalten zugeschrieben werden, das das Kindeswohl gefährdet: Etwa indem gesellschaftliche Normen und Gefährlichkeit von Verhaltensweisen oder Situationen nicht in altersangemessener Weise vermittelt wurden. Eine andere Problematik wäre eine Mißhandlung der Kinder als solche. Diese Sachverhalte können ein Einschreiten des Jugendamtes notwendig machen bis hin etwa zur Trennung der Kinder von den Eltern. Da dies selbst ein schwerwiegender Eingriff ist, wird das Jugendamt normalerweise prüfen, ob minder problematische Eingriffe angezeigt sind.
Dass die Früchtchen bis zu einem festgelegten Alter nicht strafmündig sind (sein können), beanstande ich auch nicht.
Aber dass gewisse Eltern ihre Kinder missbrauchen, sie benutzen, anleiten und drängen, stellvertretend für sie selbst die Straftaten zu begehen- DAS sollte als eigene Straftat, begangen von den Eltern, bewertet werden.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
imp hat geschrieben:(29 Apr 2019, 14:02)
Das ist eine schwierige Sache. In vielen Kommunen dürfen die 16jährigen den Rat wählen und die 17jährigen fahren Fahrschule, auch wenn sie geistig Hauptschule sind. 14 ist ein Kompromiss für die untere Trennlinie. Das Jugendstrafrecht sieht vor, die geistige Reife im Einzelfall mit der Erwartung abzugleichen und das fließt dann auch in Urteile mit ein. Unter 14 aber grundsätzlich nicht. Das hat schon seinen Sinn.
Deswegen ist man mit erst 14 Jahren daher wirklich Strafmündig Stichwort geistige Reife??? Das kann man auch kritisch sehen
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Rund 50.000 Kinder werden jährlich vom Amt aus ihren Familien gerissen. In weniger als einem Fünftel der Fälle spielte der Verdacht auf Gewalt gegen die Kinder oder Mißbrauchsformen eine Rolle. Man muss aufpassen, was man sich hier leichthin wünscht.Alana4 hat geschrieben:(29 Apr 2019, 14:05)
Nee, dass die Eltern nicht für die Tat selbst bestraft werden können, die die Früchtchen begangen haben, verstehe ich durchaus. Und finde das auch richtig.
Dass die Früchtchen bis zu einem festgelegten Alter nicht strafmündig sind (sein können), beanstande ich auch nicht.
Aber dass gewisse Eltern ihre Kinder missbrauchen, sie benutzen, anleiten und drängen, stellvertretend für sie selbst die Straftaten zu begehen- DAS sollte als eigene Straftat, begangen von den Eltern, bewertet werden.
In Fällen, in denen nachweislich dem Kind Gewalt oder Mißbrauch angetan wurde, muss selbstverständlich der Rechtsstaat handeln. Dafür ist er da.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Damit wir uns richtig verstehen: Mit "Missbrauch" meine ich im Zusammenhang mit den Taten der Kinder, dass sie von ihren Eltern dazu angehalten, benutzt und angelernt werden. Die Eltern missbrauchen ihre Kinder nicht in sexueller Hinsicht, sondern zur stellvertretenden Begehung von Straftaten.imp hat geschrieben:(29 Apr 2019, 14:16)
Rund 50.000 Kinder werden jährlich vom Amt aus ihren Familien gerissen. In weniger als einem Fünftel der Fälle spielte der Verdacht auf Gewalt gegen die Kinder oder Mißbrauchsformen eine Rolle. Man muss aufpassen, was man sich hier leichthin wünscht.
In Fällen, in denen nachweislich dem Kind Gewalt oder Mißbrauch angetan wurde, muss selbstverständlich der Rechtsstaat handeln. Dafür ist er da.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Aus aktuellem Anlass?
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Ob dass Strafmündigkeitsalter 14 Jahre ( als unter Grenze) tatsächlich so einen Sinn macht, ist höchst umstritten erst recht unter Fachleuten , ein Bekannter von mir ist Neurowissenschaftler und er meinte mal in einem Streitgespräche genau über dieses Thema " rein wissenschaftlich gesehen ist unter Grenze der Strafmündigkeit 14'Jahre äußerst problematisch und willkürlich gezogen. Er würde es mit 18 Jahren ansetzenimp hat geschrieben:(29 Apr 2019, 14:16)
Rund 50.000 Kinder werden jährlich vom Amt aus ihren Familien gerissen. In weniger als einem Fünftel der Fälle spielte der Verdacht auf Gewalt gegen die Kinder oder Mißbrauchsformen eine Rolle. Man muss aufpassen, was man sich hier leichthin wünscht.
In Fällen, in denen nachweislich dem Kind Gewalt oder Mißbrauch angetan wurde, muss selbstverständlich der Rechtsstaat handeln. Dafür ist er da.
Zuletzt geändert von Alpha Centauri am Mo 29. Apr 2019, 14:27, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Der Begriff des Missbrauchs ist nicht auf sexuelle Handlungen festgelegt.Alana4 hat geschrieben:(29 Apr 2019, 14:23)
Damit wir uns richtig verstehen: Mit "Missbrauch" meine ich im Zusammenhang mit den Taten der Kinder, dass sie von ihren Eltern dazu angehalten, benutzt und angelernt werden. Die Eltern missbrauchen ihre Kinder nicht in sexueller Hinsicht, sondern zur stellvertretenden Begehung von Straftaten.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Nö. Eltern haften für ihre Kinder...Alana4 hat geschrieben:(29 Apr 2019, 14:05)
Nee, dass die Eltern nicht für die Tat selbst bestraft werden können, die die Früchtchen begangen haben, verstehe ich durchaus. Und finde das auch richtig.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Ja, und wir haben das auch nicht gesondert erklärt bekommen sondern irgendwie selbst festgestellt. Komischerweise muss man es "manchen" erstmal erklären ...Billie Holiday hat geschrieben:(29 Apr 2019, 13:01)
Dass ich andere Menschen weder begrabbeln noch verprügeln darf, wußte ich schon sehr lange vor meinem 12. Lebensjahr. Dass drei gegen einen feige und blöd ist, wußten wir im Kindergarten. Dass jeder seine Intimsphäre hat und man anderen nicht auf Busen oder zwischen die Beine fasst, wußten wir ebenfalls sehr früh in meinem Umfeld. Wo kommst du bloß her?
Ich hatte nun keine strengen Eltern aber wenn ich sowas abgezogen hätte, hätten die mich richtig verbal zusammengefaltet.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Ist das der Law&Order Reflex ?
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Kinder von 7 bis 18 Jahren sind nicht deliktsfähig, wenn sie bei der Begehung der schädigenden Handlung die erforderliche Einsicht der Verantwortlichkeit nicht hatten. Soweit Eltern ihre Aufsichtspflicht über Kinder nicht verletzt haben, haften sie auch nicht für Schäden, die die Kinder verursacht haben, soweit den Kindern die erforderliche Einsicht gefehlt hat. Art und Umfang der Aufsichtspflicht sind im konkreten Einzelfall für Kinder von 10 oder 12 Jahren jedoch sehr relativ. Eine 24-Stunden-Bewachung der Kinder ist im Allgemeinen unnötig und auch nicht gewünscht. Der Einzelfall kann juristisch kompliziert und überraschend sein.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Er würde Jugendliche, die Moped fahren und an Kommunalwahlen teilnehmen, meistens schon Sex haben und oft mit 16/17 eine Berufsausbildung machen, straffrei davonkommen lassen?Alpha Centauri hat geschrieben:(29 Apr 2019, 14:25)
Ob dass Strafmündigkeitsalter 14 Jahre ( als unter Grenze) tatsächlich so einen Sinn macht, ist höchst umstritten erst recht unter Fachleuten , ein Bekannter von mir ist Neurowissenschaftler und er meinte mal in einem Streitgespräche genau über dieses Thema " rein wissenschaftlich gesehen ist unter Grenze der Strafmündigkeit 14'Jahre äußerst problematisch und willkürlich gezogen. Er würde es mit 18 Jahren ansetzen
Ich glaube, der wollte dich nur verarschen. Wie unmündig hat er sich selbst mit 16/17 gesehen?
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Böse Kinder gab es schon zu Zeiten der Römer! In Deutschland wurde bereits 1923 das Jugendstrafrecht eingeführt! Drastisch geändert wurde es im Dritten Reich und später zu alten Konditionen zurück geändert auf den Stand von 1923! Das Dritte Reich sollte ja wohl kein Vorbild sein?!
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Strafunmündige fallen nicht unter das Jugendstrafrecht.Domingo hat geschrieben:(29 Apr 2019, 19:02)
Böse Kinder gab es schon zu Zeiten der Römer! In Deutschland wurde bereits 1923 das Jugendstrafrecht eingeführt! Drastisch geändert wurde es im Dritten Reich und später zu alten Konditionen zurück geändert auf den Stand von 1923! Das Dritte Reich sollte ja wohl kein Vorbild sein?!
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Regelungen von anno dunnemals braucht aber auch keiner, und darum geht es hier. Dass man die AKTUELLEN Gegebenheiten zum Anlass nimmt Änderungen zu durchzuführen...Domingo hat geschrieben:(29 Apr 2019, 19:02)
Das Dritte Reich sollte ja wohl kein Vorbild sein?!
Mein Vorschlag: Einmal Scheiße gebaut auf die Finger u. umfassende Beratung warum das voll uncool ist, und beim zweiten Mal Strafe. Ausser bei schwerwiegenden Vergehen. Dann gleich Strafe... Und das nicht nur für die Perps sondern auch die Eltern...!
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Am besten noch gleich die Großeltern mit, denn die haben ja schon die Eltern falsch erzogen!firlefanz11 hat geschrieben:(30 Apr 2019, 11:19)
Regelungen von anno dunnemals braucht aber auch keiner, und darum geht es hier. Dass man die AKTUELLEN Gegebenheiten zum Anlass nimmt Änderungen zu durchzuführen...
Mein Vorschlag: Einmal Scheiße gebaut auf die Finger u. umfassende Beratung warum das voll uncool ist, und beim zweiten Mal Strafe. Ausser bei schwerwiegenden Vergehen. Dann gleich Strafe... Und das nicht nur für die Perps sondern auch die Eltern...!
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Ich würde sie auf 16 Jahre hinauf setzen.Alpha Centauri hat geschrieben:(29 Apr 2019, 14:25)
Ob dass Strafmündigkeitsalter 14 Jahre ( als unter Grenze) tatsächlich so einen Sinn macht, ist höchst umstritten erst recht unter Fachleuten , ein Bekannter von mir ist Neurowissenschaftler und er meinte mal in einem Streitgespräche genau über dieses Thema " rein wissenschaftlich gesehen ist unter Grenze der Strafmündigkeit 14'Jahre äußerst problematisch und willkürlich gezogen. Er würde es mit 18 Jahren ansetzen
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Ich würde es auf18 Jahre anheben wie mein Bekannter der Neurowissenschaftler auch, bei Minderjährigen in Jahren wo das Gehirn ohnehin sich im großen Umbauprozess befindet ( Stichwort Pubertät) ganz allgemein davon auszugehen dass man strafmündig sei halte ich für sehr problematisch, zumal Strafmündigkeit setzt eine gewisse Persönlichkeitsreife voraus und dass mit 14 Jahren allgemein jeden Jugendlichen zu unterstellen ist wissenschaftlich gesehen nicht haltbar .
Zuletzt geändert von Alpha Centauri am Di 30. Apr 2019, 12:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Billie Holiday hat geschrieben:(29 Apr 2019, 15:29)
Er würde Jugendliche, die Moped fahren und an Kommunalwahlen teilnehmen, meistens schon Sex haben und oft mit 16/17 eine Berufsausbildung machen, straffrei davonkommen lassen?
Ich glaube, der wollte dich nur verarschen. Wie unmündig hat er sich selbst mit 16/17 gesehen?
Das spielt doch keine Rolle es ist Hirnforscher und meint mit Blick auf die Entwicklung des Gehirns mit 14 bis 17 dass man da mitnichten wissenschaftlich gesehen von einer umfänglichen Strafmündigkeit sprechen kann.
Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Mit der Heraufsetzung auf 18 Jahre könnte ich mich auch anfreunden. Ich denke, dass der Neurowissenschaftler recht hat.Alpha Centauri hat geschrieben:(30 Apr 2019, 12:19)
Ich würde es auf18 Jahre anheben wie mein Bekannter der Neurowissenschaftler auch, bei Minderjährigen in Jahren wo das Gehirn ohnehin sich im großen Umbauprozess befindet ( Stichwort Pubertät) ganz allgemein davon auszugehen dass man strafmündig sei halte ich für sehr problematisch, zumal Strafmündigkeit setzt eine gewisse Persönlichkeitsreife voraus und dass mit 14 Jahren allgemein jeden Jugendlichen zu unterstellen ist wissenschaftlich gesehen nicht haltbar .
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Na gut, ich will ihm keine wissenschaftlichen Erkenntnisse absprechen.Alpha Centauri hat geschrieben:(30 Apr 2019, 12:26)
Das spielt doch keine Rolle es ist Hirnforscher und meint mit Blick auf die Entwicklung des Gehirns mit 14 bis 17 dass man da mitnichten wissenschaftlich gesehen von einer umfänglichen Strafmündigkeit sprechen kann.
Bin mir nicht sicher, ob sanktionsfreies Handeln für 16-17jährige lehrreich ist. Aber seis drum, ich bin kein Hirnforscher, ich bin bloß sehr viel mit Jugendlichen zusammen gekommen und war selbst eine.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Vielleicht vergessen einige hier, dass es ein Jugendstrafrecht gibt, welches die Verstandesreife im Einzelfall berücksichtigt.
Bisher ist es so aufgebaut, dass die Strafmündigkeit mit einem Alter von 14 beginnt. Die Kids unterliegen dem Jugendstrafrecht, wodurch gerade die Verstandesreife des Täters im Mittelpunkt des Verfahrens steht. Dieses Jugendstrafrecht endet nicht mal mit der Volljährigkeit.
Man kann sich trefflich streiten, ob man die Strafmündigkeit herabsetzt und auf welches Alter. Für mein Verständnis ist es aber ein fester Bestandteil der Rechtstaatlichkeit.
Auch im Zivilrecht gibt es diese Abstufungen.
Bisher ist es so aufgebaut, dass die Strafmündigkeit mit einem Alter von 14 beginnt. Die Kids unterliegen dem Jugendstrafrecht, wodurch gerade die Verstandesreife des Täters im Mittelpunkt des Verfahrens steht. Dieses Jugendstrafrecht endet nicht mal mit der Volljährigkeit.
Man kann sich trefflich streiten, ob man die Strafmündigkeit herabsetzt und auf welches Alter. Für mein Verständnis ist es aber ein fester Bestandteil der Rechtstaatlichkeit.
Auch im Zivilrecht gibt es diese Abstufungen.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Ja ich finde macht Sinn während hier Pseudo Experten ( ich Wette weder Juristen noch Hirnforscher ) über eine Herabsetzung des Strafmündigkeits Alters schwadronierenWolverine hat geschrieben:(30 Apr 2019, 12:29)
Mit der Heraufsetzung auf 18 Jahre könnte ich mich auch anfreunden. Ich denke, dass der Neurowissenschaftler recht hat.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
McKnee hat geschrieben:(30 Apr 2019, 15:41)
Vielleicht vergessen einige hier, dass es ein Jugendstrafrecht gibt, welches die Verstandesreife im Einzelfall berücksichtigt.
Bisher ist es so aufgebaut, dass die Strafmündigkeit mit einem Alter von 14 beginnt. Die Kids unterliegen dem Jugendstrafrecht, wodurch gerade die Verstandesreife des Täters im Mittelpunkt des Verfahrens steht. Dieses Jugendstrafrecht endet nicht mal mit der Volljährigkeit.
Und eben dieser Beginn ganz allgemein mit 14 Jahren anzusetzen ist wissenschaftlich gesehen problematisch bzw.haltlos viele Neurowissenschaftler befürworten eine Heraufsetzung ( wie ich ebenfalls) auf 18 Jahre also mit der rechtlichen Volljährigkeit.
Man ist nach Gesetz 18 Jahren nicht mal als voll umfänglich Geschäftsfähig, soll aber schon ab bzw mit 14 Jahren voll umfänglich Strafmündig sein, dass ist völlig unsinnig.
Man kann sich trefflich streiten, ob man die Strafmündigkeit herabsetzt und auf welches Alter. Für mein Verständnis ist es aber ein fester Bestandteil der Rechtstaatlichkeit.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
[quote="McKnee"](30 Apr 2019, 15:41)
Vielleicht vergessen einige hier, dass es ein Jugendstrafrecht gibt, welches die Verstandesreife im Einzelfall berücksichtigt.
Bisher ist es so aufgebaut, dass die Strafmündigkeit mit einem Alter von 14 beginnt. Die Kids unterliegen dem Jugendstrafrecht, wodurch gerade die Verstandesreife des Täters im Mittelpunkt des Verfahrens steht. Dieses Jugendstrafrecht endet nicht mal mit der Volljährigkeit.
Und eben dieser Beginn ganz allgemein mit 14 Jahren anzusetzen ist wissenschaftlich gesehen problematisch bzw.haltlos viele Neurowissenschaftler befürworten eine Heraufsetzung ( wie ich ebenfalls) auf 18 Jahre also mit der rechtlichen Volljährigkeit.
Man ist nach Gesetz 18 Jahren nicht mal als voll umfänglich Geschäftsfähig, soll aber schon ab bzw mit 14 Jahren voll umfänglich Strafmündig sein, dass ist völlig unsinnig.
Vielleicht vergessen einige hier, dass es ein Jugendstrafrecht gibt, welches die Verstandesreife im Einzelfall berücksichtigt.
Bisher ist es so aufgebaut, dass die Strafmündigkeit mit einem Alter von 14 beginnt. Die Kids unterliegen dem Jugendstrafrecht, wodurch gerade die Verstandesreife des Täters im Mittelpunkt des Verfahrens steht. Dieses Jugendstrafrecht endet nicht mal mit der Volljährigkeit.
Und eben dieser Beginn ganz allgemein mit 14 Jahren anzusetzen ist wissenschaftlich gesehen problematisch bzw.haltlos viele Neurowissenschaftler befürworten eine Heraufsetzung ( wie ich ebenfalls) auf 18 Jahre also mit der rechtlichen Volljährigkeit.
Man ist nach Gesetz 18 Jahren nicht mal als voll umfänglich Geschäftsfähig, soll aber schon ab bzw mit 14 Jahren voll umfänglich Strafmündig sein, dass ist völlig unsinnig.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Richtig,wobei man sie aus meiner Sicht eher herauf statt herabsetzen sollteEin Terraner hat geschrieben:(29 Apr 2019, 10:23)
Strafmündigkeit herabsetzen war weder damals noch ist es heute aktuell.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Nein, ist man nicht?Alpha Centauri hat geschrieben:(30 Apr 2019, 23:33)
Man ist nach Gesetz 18 Jahren nicht mal als voll umfänglich Geschäftsfähig, ...
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Sorry mein Fehler ich meinte der Mensch ist laut Gesetz mit unter 18 nicht mal voll umfänglich Geschäftsfähigkeit soll aber mit unter 18 voll umfänglich Strafmündig sein ( zumindest wird das generell so unterstellt vom Gesetzgeber her) völliger Unsinn ( erst recht wenn man es mit den Augen der Wissenschaft betrachtet) ist so eine willkürliche Handhabe.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Strafmündig heißt, man kann für seine Taten belangt werden. Die Saktionierung ist aber gesondert im Jugendstrafrecht geregelt, welches dem Grad der Mündigkeit gerecht werden soll und das bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.Alpha Centauri hat geschrieben:(01 May 2019, 10:02)
Sorry mein Fehler ich meinte der Mensch ist laut Gesetz mit unter 18 nicht mal voll umfänglich Geschäftsfähigkeit soll aber mit unter 18 voll umfänglich Strafmündig sein ( zumindest wird das generell so unterstellt vom Gesetzgeber her) völliger Unsinn ( erst recht wenn man es mit den Augen der Wissenschaft betrachtet) ist so eine willkürliche Handhabe.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Ist es wirklich realistisch, einen 17jährigen Schläger, Messerstecher, U-Bahnschubser, Vergewaltiger, Räuber ..... lieber gar nicht zu belangen? Was hat er gelernt daraus? Dass er bis am liebsten 21 machen kann, was er will? Ist es das, was hier favorisiert wird?
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
McKnee hat geschrieben:(01 May 2019, 10:14)
Strafmündig heißt, man kann für seine Taten belangt werden. Die Saktionierung ist aber gesondert im Jugendstrafrecht geregelt, welches dem Grad der Mündigkeit gerecht werden soll und das bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
Ja ich weiß als Minderjähriger soll man zwar für seine Taten belangt werden können ist aber zugleich nicht mal voll geschäftsfähig, dass ist für mich blanker Unsinn und wie mein Bekannter mir erklärte, wissenschaftlich unhaltbar bei einem 14jährigen etwa ganz generell von einer Strafmündigkeit auszugehen.
Daher plädiere ich auch für eine Heraufsetzung auf 18 Jahre es erscheint wissenschaftlich gesehen sinnvoller.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Darum geht es gar nicht und wenn diese Praxis von einem Experten ( Hirnforscher) kritisch gesehen wird ( Strafmündigkeit bei Minderjährigen) dann ist da schon was dranBillie Holiday hat geschrieben:(01 May 2019, 10:59)
Ist es wirklich realistisch, einen 17jährigen Schläger, Messerstecher, U-Bahnschubser, Vergewaltiger, Räuber ..... lieber gar nicht zu belangen? Was hat er gelernt daraus? Dass er bis am liebsten 21 machen kann, was er will? Ist es das, was hier favorisiert wird?
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Wissenschaftler vertreten auch Tendenzen und in der Interpretation von "Forschungsergebnissen" lebt die Wissen schaft ihr Vielfalt.Alpha Centauri hat geschrieben:(01 May 2019, 12:27)
Ja ich weiß als Minderjähriger soll man zwar für seine Taten belangt werden können ist aber zugleich nicht mal voll geschäftsfähig, dass ist für mich blanker Unsinn und wie mein Bekannter mir erklärte, wissenschaftlich unhaltbar bei einem 14jährigen etwa ganz generell von einer Strafmündigkeit auszugehen.
Daher plädiere ich auch für eine Heraufsetzung auf 18 Jahre es erscheint wissenschaftlich gesehen sinnvoller.
Du sprichst zu Recht von nicht voll geschäftsfähig. Mal unabhängig davon, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, sind Jugendliche auch nicht nach Erwachsenenrecht sanktionierbar. Somit ist den Erfordernissen Genüge getan.
Ist dein Bekannter Kriminologe? Manch einer verlässt halt sein Spezialgebiet und verrennt sich dann.
Es gibt viel Rechte, die Minderjährigen zugesprochen werden. Wollen wir die auch alle aufheben oder leben die Kids in einer Welt ohne Pflichten?
Ich bin der Auffassung, dass das JGG den Erfordernissen gerecht wird. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass eine generelle Höchststrafe von 10 Jahren nicht mehr zeitgemäß ist. Auch das Alter der Strafmündigkeit wäre verhandelbar und ich würde es auf 10 Jahre senken. Das ist so in etwas das Alter, in dem man auf eine weiterführende Schule geht.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Was ist Hirnforschers Alternative?Alpha Centauri hat geschrieben:(01 May 2019, 12:31)
Darum geht es gar nicht und wenn diese Praxis von einem Experten ( Hirnforscher) kritisch gesehen wird ( Strafmündigkeit bei Minderjährigen) dann ist da schon was dran
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
McKnee hat geschrieben:(01 May 2019, 13:48)
Wissenschaftler vertreten auch Tendenzen und in der Interpretation von "Forschungsergebnissen" lebt die Wissen schaft ihr Vielfalt.
Du sprichst zu Recht von nicht voll geschäftsfähig. Mal unabhängig davon, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, sind Jugendliche auch nicht nach Erwachsenenrecht sanktionierbar. Somit ist den Erfordernissen Genüge getan.
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Ich bin der Auffassung, dass das JGG den Erfordernissen gerecht wird. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass eine generelle Höchststrafe von 10 Jahren nicht mehr zeitgemäß ist. Auch das Alter der Strafmündigkeit wäre verhandelbar und ich würde es auf 10 Jahre senken. Das ist so in etwas das Alter, in dem man auf eine weiterführende Schule geht.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Na natürlich mit dem Vergleich wollte ich nur auf zeigen dass es fragwürdig ist Minderjährigen nicht voll Geschäftsfähig aber dafür voll Strafmündig zu unterstellen ( ohne dass es für diese juristische Praxis eine fundierte wissenschaftliche Grundlage gäbe, ) was aus meiner Sicht schwachsinnig ist.McKnee hat geschrieben:(01 May 2019, 13:48)
Wissenschaftler vertreten auch Tendenzen und in der Interpretation von "Forschungsergebnissen" lebt die Wissen schaft ihr Vielfalt.
Du sprichst zu Recht von nicht voll geschäftsfähig. Mal unabhängig davon, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, sind Jugendliche auch nicht nach Erwachsenenrecht sanktionierbar. Somit ist den Erfordernissen Genüge getan.
Ist dein Bekannter Kriminologe? Manch einer verlässt halt sein Spezialgebiet und verrennt sich dann.
Es gibt viel Rechte, die Minderjährigen zugesprochen werden. Wollen wir die auch alle aufheben oder leben die Kids in einer Welt ohne Pflichten?
Ich bin der Auffassung, dass das JGG den Erfordernissen gerecht wird. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass eine generelle Höchststrafe von 10 Jahren nicht mehr zeitgemäß ist. Auch das Alter der Strafmündigkeit wäre verhandelbar und ich würde es auf 10 Jahre senken. Das ist so in etwas das Alter, in dem man auf eine weiterführende Schule geht.
Ich halte es nicht für richtig Minderjährigen generell Strafmündigkeit zu unterstellen ( mein Bekannter ist kein Kriminologe sondern reine Hirnforscher) daher würde ich Strafmündigkeit mit 18 Jahren ( Volljährigkeit) ansetzen, 14 Jahren nicht und mit 10 Jahren wie du es forderst gleich mal gar nicht
Es gibt sogar Wissenschaftler die sehen Strafmündigkeit generell problematisch an ( Stichwort gibt es einen freien Willen daraus resultierende Entscheidungsfreiheit und Verantwortung für diese) dass finde ich geht aber zu weit icg hakte ab 18 Jahren für vernünftig und angemessen.
Zuletzt geändert von Alpha Centauri am Mi 1. Mai 2019, 16:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Alpha Centauri hat geschrieben:(01 May 2019, 16:45)
Na natürlich mit dem Vergleich wollte ich nur auf zeigen, dass es fragwürdig ist Minderjährigen generell nicht voll Geschäftsfähig aber dafür voll Strafmündig zu halten ( ohne dass es für juristische Praxis , eine fundierte wissenschaftliche Grundlage gäbe, ) was aus meiner Sicht schwachsinnig ist.
Ich halte es nicht für richtig Minderjährigen generell Strafmündigkeit zu unterstellen ( mein Bekannter ist kein Kriminologe sondern reine Hirnforscher) daher würde ich Strafmündigkeit mit 18 Jahren ( Volljährigkeit) ansetzen, 14 Jahren nicht , und mit 10 Jahren wie du es forderst gleich mal gar nicht
Es gibt sogar Wissenschaftler die sehen Strafmündigkeit generell problematisch an ( Stichwort gibt es einen freien Willen daraus resultierende Entscheidungsfreiheit und Verantwortung für diese) dass finde ich geht aber zu weit icg hakte ab 18 Jahren für vernünftig und angemessen.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Es gibt diese "volle Strafmündigkeit" nicht. Sie wird vom JGG bestimmt. Umfassend ist nur die deliktische Mündigkeit, dh. ein mindestens 14 jähriger Mensch kann prinzipiell jede Straftat begehen und dafür zur Verantwortung gezogen werden. Wie dies aussieht ist vom Umfang seiner "Mündigkeit" abhängig.Alpha Centauri hat geschrieben:(01 May 2019, 16:45)
Na natürlich mit dem Vergleich wollte nur auf zeigen dass es fragwürdig ist Minderjährigen nicht voll Geschäftsfähig aber voll Strafmündig zu erklären ( ohne dass es dafür eine wissenschaftliche Grundlage gäbe, ) was aus meiner Sicht schwachsinnig ist.
Ich halte es nicht für richtig Minderjährigen generell Strafmündigkeit zu unterstellen ( mein Bekannter ist kein Kriminologe sondern reine Hirnforscher) daher würde ich Strafmündigkeit mit 18 Jahren ansetzen, 14 Jahren nicht und mit 10 Jahren wie du es forderst gleich mal gar nicht
Nun sind mir einfach zu viele Aspekte unberücksichtigt, wenn wir uns bei so einer Frage auf den "Hirnforscher" verlassen und ich persönlich halte sein FAchgebiet eher am Rande betroffen und ihn daher für eingeschränkt qualifiziert.
Es gibt auch Wissenschaftler, die glauben an Grüne Männchen. Vielleicht sollten wir uns mit denen beschäftigen, die sich einen Kontakt zur Realität erhalten haben.Es gibt sogar Wissenschaftler die sehen Strafmündigkeit generell problematisch an ( Stichwort gibt es einen freien Willen daraus resultierende Entscheidungsfreiheit und Verantwortung für diese) dass finde ich geht aber zu weit icg hakte ab 18 Jahren für vernünftig und angemessen.
Deine kritischen Punkte sind in Teilen nachvollziehbar, werden aber aktuell bereits berücksichtigt. Daher dürfte es aus deiner Sicht keine Probleme mit der aktuellen Regelung geben.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?
Doch natürlich ich halte bei Minderjährigen von Strafmündigkeit auszugehen für falsch daher sollte man Strafmündigkeitsalter auf 18 Jahre eben mit Beginn der Volljährigkeit anheben.McKnee hat geschrieben:(01 May 2019, 16:53)
Es gibt diese "volle Strafmündigkeit" nicht. Sie wird vom JGG bestimmt. Umfassend ist nur die deliktische Mündigkeit, dh. ein mindestens 14 jähriger Mensch kann prinzipiell jede Straftat begehen und dafür zur Verantwortung gezogen werden. Wie dies aussieht ist vom Umfang seiner "Mündigkeit" abhängig.
Nun sind mir einfach zu viele Aspekte unberücksichtigt, wenn wir uns bei so einer Frage auf den "Hirnforscher" verlassen und ich persönlich halte sein FAchgebiet eher am Rande betroffen und ihn daher für eingeschränkt qualifiziert.
Es gibt auch Wissenschaftler, die glauben an Grüne Männchen. Vielleicht sollten wir uns mit denen beschäftigen, die sich einen Kontakt zur Realität erhalten haben.
Deine kritischen Punkte sind in Teilen nachvollziehbar, werden aber aktuell bereits berücksichtigt. Daher dürfte es aus deiner Sicht keine Probleme mit der aktuellen Regelung geben.
Übrigens halte ich Führerschein oder das Wahlrecht für Minderjährige ebenso für falsch.