Exhibitionismus strafbar - für Männer

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irgendwer
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Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von irgendwer »

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183.html

"Strafgesetzbuch (StGB)
§ 183 Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.
(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung
1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2. nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1
bestraft wird."


https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html

"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 3

"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Sollte § 183 des StGB überarbeitet werden, um unter Art. 3 des Grundgesetzes zu passen? Welche denkbaren Konsequenzen wären möglich?
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Umetarek
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von Umetarek »

Was ist für dich Exhibitionismus? Der nackte Oberkörper eines Bauarbeiters oder einer Frau? Eine Frau die nackig baden geht? Ich meine, bei uns sind die primären Geschlechtsmerkmale nun mal nicht so leicht sichtbar. Wie darf man sich eine weibliche Exhibitionistin vorstellen? Eine Frau, die nackig mit gespreizten Beinen eine Kerze macht? Und wie macht die sich schnell vom Acker?
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imp
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von imp »

Exhibitionismus ist es nur, wenn es jemanden stört.
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Skeptiker

Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von Skeptiker »

imp hat geschrieben:(24 Feb 2019, 21:30)
Exhibitionismus ist es nur, wenn es jemanden stört.
Ist es auch nur Diebstahl, wenn es jemand merkt?
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imp
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von imp »

Skeptiker hat geschrieben:(24 Feb 2019, 21:43)

Ist es auch nur Diebstahl, wenn es jemand merkt?
Exhibitionisten und Steuersparer werden meist für etwas bestraft, das sie nicht getan haben.
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von Skeptiker »

Umetarek hat geschrieben:(24 Feb 2019, 21:17)
Was ist für dich Exhibitionismus? Der nackte Oberkörper eines Bauarbeiters oder einer Frau? Eine Frau die nackig baden geht? Ich meine, bei uns sind die primären Geschlechtsmerkmale nun mal nicht so leicht sichtbar. Wie darf man sich eine weibliche Exhibitionistin vorstellen? Eine Frau, die nackig mit gespreizten Beinen eine Kerze macht? Und wie macht die sich schnell vom Acker?
Soetwas z.B. wenn es lt. Gesetz für Frauen zutreffen würde:
In unmittelba­rer Nähe zu den Zivilbeamten, die sie nicht als Polizisten erkannte, hob sie ihren Rock mehrfach an und wackelte mit dem Hintern.
https://www.stern.de/lifestyle/leute/fa ... 99742.html

Ich meine, nicht dass ich es persönlich als unangenehm empfinden würde. Aber es gibt hier ja ein paar User im Forum, die Wert auf Sitte und Moral legen - im christlichen Sinne ;) Vor Kindern wäre das wohl auch suboptimal.
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von Skeptiker »

imp hat geschrieben:(24 Feb 2019, 21:48)
Exhibitionisten und Steuersparer werden meist für etwas bestraft, das sie nicht getan haben.
Das hört sich an, als würdest Du Dich verteidigen wollen. :? Oder missverstehe ich das :?:
Alpha Centauri
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von Alpha Centauri »

irgendwer hat geschrieben:(24 Feb 2019, 21:10)

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183.html

"Strafgesetzbuch (StGB)
§ 183 Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.
(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung
1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2. nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1
bestraft wird."


https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html

"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 3

"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Sollte § 183 des StGB überarbeitet werden, um unter Art. 3 des Grundgesetzes zu passen? Welche denkbaren Konsequenzen wären möglich?
Man kann ja zum Exhibitionismus persönlich stehen wie man will aber Leute eine Gefägnisstrafe wegen so was auf zu brummen ist mehr als lächerlich und hat mit Rechtsstaat nichts zu tun und warum Exhibitionismus beim Mann strafbar ist bei einer Frau jedoch nicht ist auch nicht sehr logisch ( zumal ich dachte vor Justiz sind gleich???) Naja das Justizsystem ist ohnehin mehr oder weniger für den Arsch.
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Misterfritz
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von Misterfritz »

Alpha Centauri hat geschrieben:(24 Feb 2019, 22:02)

Man kann ja zum Exhibitionismus persönlich stehen wie man will aber Leute eine Gefägnisstrafe wegen so was auf zu brummen ist mehr als lächerlich und hat mit Rechtsstaat nichts zu tun und warum Exhibitionismus beim Mann strafbar ist bei einer Frau jedoch nicht ist auch nicht sehr logisch ( zumal ich dachte vor Justiz sind gleich???) Naja das Justizsystem ist ohnehin mehr oder weniger für den Arsch.
Ich denke,
dass es wohl darum geht, dass Exhibitionismus deshalb strafbar ist, weil der sich Entblösende sich daran aufgeilt. Wenn eine Frau sich oben ohne in die Sonne legt, dürfte die Intention eine andere sein.
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft ;)
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imp
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von imp »

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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von Alpha Centauri »

Misterfritz hat geschrieben:(24 Feb 2019, 22:06)

Ich denke,
dass es wohl darum geht, dass Exhibitionismus deshalb strafbar ist, weil der sich Entblösende sich daran aufgeilt. Wenn eine Frau sich oben ohne in die Sonne legt, dürfte die Intention eine andere sein.

Ja und selbst wenn dass so wäre ist..1. Eine Gefängnisstrafe dafür zu verhängen völlig unverhältnismäßig und 2. Wenn ein Mann sich völlig nackt in die Sonne legt ist da dann immer aus Motiven sexueller Geilheit wegen?? Das ist doch wie man es dreht und wendet im Endeffekt völlig Logik frei
Zuletzt geändert von Alpha Centauri am So 24. Feb 2019, 23:40, insgesamt 2-mal geändert.
irgendwer
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von irgendwer »

Hier noch ein Link dazu.
https://www.sexmedpedia.com/exhibitionismus/

Noch mehr zum Grübeln: Neuerdings soll es auch Frauen mit Penis geben.
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BingoBurner
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von BingoBurner »

irgendwer hat geschrieben:(24 Feb 2019, 21:10)

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183.html

"Strafgesetzbuch (StGB)
§ 183 Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.
(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung
1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2. nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1
bestraft wird."


https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html

"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 3

"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Sollte § 183 des StGB überarbeitet werden, um unter Art. 3 des Grundgesetzes zu passen? Welche denkbaren Konsequenzen wären möglich?

Nein, da Männer grundsätzlich triebhafter agieren als Frauen.
Jedenfalls was Sex betrifft.
Skeptiker

Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von Skeptiker »

BingoBurner hat geschrieben:(24 Feb 2019, 23:26)
Nein, da Männer grundsätzlich triebhafter agieren als Frauen.
Jedenfalls was Sex betrifft.
Du meinst also ALLE Männer sind triebhafter als ALLE Frauen?
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von Benutzername »

Skeptiker hat geschrieben:(24 Feb 2019, 21:59)
Ich meine, nicht dass ich es persönlich als unangenehm empfinden würde. Aber es gibt hier ja ein paar User im Forum, die Wert auf Sitte und Moral legen - im christlichen Sinne ;) Vor Kindern wäre das wohl auch suboptimal.
Dich würde es nicht stören, wenn eine Frau sich vor dir ungefragt entblößen würde? Mich würde das sehr wohl stören. Nur eine Frau darf sich vor mir ausziehen. Nur meine Frau will ich nackt sehen. Jede andere Frau, die das machen würde, würde in meine Privatsphäre eindringen und das würde mich richtig sauer machen. Warum sollte so eine Schlampe ungestraft davon kommen, wenn sie meine Privatsphäre besudelt? Das hat auch nichts mit verklemmt sein zu tun. Es ist schlichtweg eine Sauerei jemanden seine Sexualität aufzwingen zu wollen. Ob das jetzt von einem Mann ausgeht oder von einer Frau, spielt keine Rolle.
Zuletzt geändert von Benutzername am Mo 25. Feb 2019, 00:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von BingoBurner »

Skeptiker hat geschrieben:(24 Feb 2019, 23:33)

Du meinst also ALLE Männer sind triebhafter als ALLE Frauen?
Nicht ALLE.......ALLE

Aber Pi mal Daumen.
Also, Ja :)
Skeptiker

Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von Skeptiker »

BingoBurner hat geschrieben:(25 Feb 2019, 00:01)
Nicht ALLE.......ALLE

Aber Pi mal Daumen.
Also, Ja :)
Unsinn, und das weißt Du.

So eindeutig ist die Welt nicht. Genderologen würden Dir sogar erklären, dass sich jeder sein Geschlecht ausdenken kann - dann sind wir sowieso bei der Gesetzgebung am Ende.

Selbstverständlich können auch Frauen exhibitionistisch handeln. Ein Beispiel hatte ich oben verlinkt. Es ist halt nur "im Standard" eine männliche Tat. Warum sollte aber eine Frau, welche die selbe Tat mit dem selben Tathintergrund begeht nicht auch die selbe Bestrafung erfahren? Nur weil sie eine Frau ist? DAS wäre m.E. nicht verfassungskonform. Da hat die Threaderstellerin in meinen Augen durchaus recht.
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BingoBurner
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von BingoBurner »

Skeptiker hat geschrieben:(25 Feb 2019, 00:11)

Unsinn, und das weißt Du.

Genderologen würden Dir sogar erklären, dass sich jeder sein Geschlecht ausdenken kann - dann sind wir sowieso bei der Gesetzgebung am Ende
Nein, da liegst du falsch.

Mir hat keiner beigebracht das ich eine nackte Frau erotisch finde !
Mir hat keiner beigebracht das ich küssende Männer eher uncool finde !

Das bedeutet aber noch lange nicht das ich homosexuelle Menschen blöde finde.....

Kennst du die Theorie vom zweiten Bruder/Mutter ?
So rein evoltiontär ?

Natürlich sind Männer triebhafter als Frauen....
Liegt schon in der Natur ......Regel und so.....

https://de.wikipedia.org/wiki/Menstruation


Kennst das bei den Bienen ?
Königin und Drohnen ?
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Vongole
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von Vongole »

Warum fällt mir bei der ganzen Diskussion bloß dauernd Georg Danzer ein? :D
Am Yisrael Chai

"It's God's job to judge the terrorists, it's our duty to arrange that meeting." (IDF)
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Keoma
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von Keoma »

Vongole hat geschrieben:(25 Feb 2019, 00:50)

Warum fällt mir bei der ganzen Diskussion bloß dauernd Georg Danzer ein? :D
Meinst du seinen Nockatn im Hawelka?
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

Marie von Ebner-Eschenbach
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von Tom Bombadil »

Trifft der § im StGB eigentlich auch auf Frauen zu, die in einem Männerkörper gefangen sind? Oder auf das Geschlecht "divers"? Oder auf Männer, die ihr soziales Geschlecht nicht als Mann definieren?

Biologische Frauen, die sich exhibitionistisch betätigen wollen, können das im internet tun und damit auch noch Geld verdienen...
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
Thomas Jefferson
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irgendwer
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von irgendwer »

Vongole hat geschrieben:(25 Feb 2019, 00:50)

Warum fällt mir bei der ganzen Diskussion bloß dauernd Georg Danzer ein? :D
Das weiß ich nicht. Du könntest es einfach sagen. Aber interessant finde ich das von ihm:
https://www.google.com/search?client=firefox-b&q=Georg Danzer Weiße Pferde Text

Manchmal ist das "Wahrsagen" nicht schwierig. Die Katzenklingel klingelt, und man weiß automatisch: Das ist die hungrige Katze. Alles Weitere ohne umständliche Erklärungen.
Ebenfalls interessant, speziell für Selbstbezogene:
http://www.wikiwand.com/de/Idem_per_idem
http://www.wikiwand.com/de/Petitio_Principii
http://www.wikiwand.com/de/Letztbegr%C3%BCndung

Aber zurück zum Thema. Ich hatte oben nichts behauptet, nur etwas gefragt.
Inkonsequenz ist das, was gelegentlich auffällt.
Also gibt es nun Gleichheit oder nicht?
Gibt es diese vielen Transmenschen oder nicht?
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denkmal
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von denkmal »

Unter einer exhibitionistischen Handlung ist das Entblößen des männlichen Geschlechtsteiles zu verstehen. Nicht vonnöten ist, dass sich dieses in erigiertem Zustand befindet.
Frauen sind also nicht in der Lage, gegen den §183 zu verstoßen. :cool:

Zusätzlich muss aber eine erkennbare Motivationslage vorliegen
Die Rechtsprechung erfordert überdies eine subjektive Komponente, nach der sich der Täter durch die Handlung oder durch die Beobachtung des oder der anderen sexuell erregen, seine Erregung steigern oder aber sich befriedigen will. Nicht erforderlich ist hingegen, dass der Täter es auch tatsächlich schafft, einen Lustgewinn zu erreichen. Allerdings muss sich eben seine Motivation darauf erstrecken.

Wer sich also zu reinen Provokationszwecken entblößt oder beispielsweise öffentlich uriniert, erfüllt nicht den Tatbestand des Exhibitionismus nach dem StGB.

Quelle

m.W. nach der einzige Strafrechtsparagraph mit geschlechtsspezifischer Ausformung.
Frauen, die Vergleichbares tun, können aber nach §183a verurteilt werden...
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Im Laufe ihres steinernen Daseins nehmen sogar manche Denkmäler menschliche Züge an.
© Martin Gerhard Reisenberg
(*1949), Diplom-Bibliothekar und Autor
irgendwer
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von irgendwer »

denkmal hat geschrieben:(25 Feb 2019, 12:01)

Frauen sind also nicht in der Lage, gegen den §183 zu verstoßen. :cool:

Zusätzlich muss aber eine erkennbare Motivationslage vorliegen

Quelle

m.W. nach der einzige Strafrechtsparagraph mit geschlechtsspezifischer Ausformung.
Frauen, die Vergleichbares tun, können aber nach §183a verurteilt werden...
Aber auch wieder nichtssagend. Was heißt denn Öffentlichkeit? Man ist weder im wirklichen Leben gezwungen, jemandem beim Pinkeln zuzusehen, noch im TV, wo es ein Millionenpublikum beobachten kann.
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von irgendwer »

irgendwer hat geschrieben:(25 Feb 2019, 12:10)

Aber auch wieder nichtssagend. Was heißt denn Öffentlichkeit? Man ist weder im wirklichen Leben gezwungen, jemandem beim Pinkeln oder bei sexuellen Handlungen zuzusehen, noch im TV, wo es ein Millionenpublikum beobachten kann.
Alpha Centauri
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von Alpha Centauri »

Skeptiker hat geschrieben:(25 Feb 2019, 00:11)

Unsinn, und das weißt Du.

So eindeutig ist die Welt nicht. Genderologen würden Dir sogar erklären, dass sich jeder sein Geschlecht ausdenken kann - dann sind wir sowieso bei der Gesetzgebung am Ende.

Selbstverständlich können auch Frauen exhibitionistisch handeln. Ein Beispiel hatte ich oben verlinkt. Es ist halt nur "im Standard" eine männliche Tat. Warum sollte aber eine Frau, welche die selbe Tat mit dem selben Tathintergrund begeht nicht auch die selbe Bestrafung erfahren? Nur weil sie eine Frau ist? DAS wäre m.E. nicht verfassungskonform. Da hat die Threaderstellerin in meinen Augen durchaus recht.
So ist es. Warum sollte eine Frau für die gleich Handlung straffrei davon kommen während dem Mann schlimmsten Falles ein Freiheitsentzug droht? ( was völlig unverhältnismäßig ist) Solche Rechtsprechung ist ein Verstoß gegen die Gleichheit vor dem Gesetz und dem Gleichbehandlungsprinzip zu mal wird immer einem Mann bei Exhibitionismus sexuelle Motive unterstellt der Frau nie obwohl die selbe Handlung vollzogen wurde ,so eine willkürliche Argumentation erschließt sich logisch betrachtet einfach nicht.
Zuletzt geändert von Alpha Centauri am Mo 25. Feb 2019, 12:48, insgesamt 1-mal geändert.
irgendwer
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von irgendwer »

Alpha Centauri hat geschrieben:(25 Feb 2019, 12:22)

So ist warum sollte eine Frau für die gleich Handlung straffrei davon kommen während dem Mann schlimmsten Falles ein Freiheitsentzug droht? ( was völlig unverhältnismäßig ist) Solche Rechtsprechung ist ein Verstoß gegen die Gleichheit vor dem Gesetz und dem Gleichbehandlungsprinzip zu mal wird immer einem Mann bei Exhibitionismus sexuelle Motive unterstellt der Frau nie obwohl die selbe Handlung vollzogen wurde ,so eine willkürliche Argumentation erschließt sich logisch betrachtet einfach nicht.
Das sehe ich auch so. Mein Verdacht geht in die Richtung, dass die einen etwas als unangenehm oder anstößig empfinden, die anderen nicht. Zumindest ist diese Meinung hier auch geäußert worden. Derjenige würde es vielleicht als Einladung verstehen, sich darüber freuen und umgehend mitmachen.
Eine andere Möglichkeit ist, dass es Frauen von vornherein weniger zugetraut wird. Von wegen Schamgefühl und was weiß ich. Aber diverse öffentliche Vorträge erzählen auch darüber bereits andere Geschichten. Ausgerechnet Frauen WERDEN auch gern vorgeführt bzw. LASSEN sich vorführen, gern auch bezahlt, damit das zahlungskräftige männliche Publikum zuschaltet. Ich betrachte das als Öffentlichkeit. Und selbstverständlich können durch Nachahmung schräge Bilder entstehen.
Wer etwas über meine persönliche Motivation für all diese Fragen gefunden hat, darf es sich merken. Es gibt ihn überall, den kleinen Unterschied, der Politik zu machen versucht.
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von denkmal »

irgendwer hat geschrieben:(25 Feb 2019, 12:10)

Aber auch wieder nichtssagend. Was heißt denn Öffentlichkeit? Man ist weder im wirklichen Leben gezwungen, jemandem beim Pinkeln zuzusehen, noch im TV, wo es ein Millionenpublikum beobachten kann.
Versteh dich nicht. Pinkeln ist ja keine exhibitionistische Handlung. Und öffentlich ist (bei §183a) ja wohl, dass es unabsichtlich beobachtet werden kann. Oder was meinst du?
Im Laufe ihres steinernen Daseins nehmen sogar manche Denkmäler menschliche Züge an.
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von irgendwer »

denkmal hat geschrieben:(25 Feb 2019, 12:56)

Versteh dich nicht. Pinkeln ist ja keine exhibitionistische Handlung. Und öffentlich ist (bei §183a) ja wohl, dass es unabsichtlich beobachtet werden kann. Oder was meinst du?
Pinkeln oder sexuelle Handlungen. Der Beitrag darunter gilt, den ersten konnte ich nicht mehr löschen. Beides intime Angelegenheiten.
Ich würde doch zuerst klären, was Öffentlichkeit ist. Ähnlich wie Würde.
Man kann doch wohl kaum von gleicher Würde sprechen, wenn da ein nackter Pfarrer neben einer Königin im Galakleide stehet. Oder umgekehrt.
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denkmal
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von denkmal »

irgendwer hat geschrieben:(25 Feb 2019, 13:04)

Pinkeln oder sexuelle Handlungen. Der Beitrag darunter gilt, den ersten konnte ich nicht mehr löschen. Beides intime Angelegenheiten.
Ich würde doch zuerst klären, was Öffentlichkeit ist. Ähnlich wie Würde.
Man kann doch wohl kaum von gleicher Würde sprechen, wenn da ein nackter Pfarrer neben einer Königin im Galakleide stehet. Oder umgekehrt.
Dann sag mal, was du unter Öffentlichkeit verstehst.
Im Laufe ihres steinernen Daseins nehmen sogar manche Denkmäler menschliche Züge an.
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von irgendwer »

denkmal hat geschrieben:(25 Feb 2019, 13:15)

Dann sag mal, was du unter Öffentlichkeit verstehst.
Man kann das nachschlagen. Es gibt unterschiedliche Meinungen. Bei der mir angebotenen "Öffentlichkeit" denke ich manchmal, ob sie mich zur Homosexualität erziehen will.
Und ob sie meinen Mann zum Übermenschen erziehen will. Aber diese "Öffentlichkeit" rechnet öfter nicht mit mir. Es gibt einen Aus-Knopf. Und auch der Hilfsarbeiter, der die Hausherrin nach ihrem "Chef" fragt, kann seinen Job ganz schnell wieder los sein.
So ist das wirkliche Leben.
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von Teeernte »

denkmal hat geschrieben:(25 Feb 2019, 13:15)

Dann sag mal, was du unter Öffentlichkeit verstehst.
Einwand..

Pinkeln wird eine Riesensauerei ...in der Öffentlichkeit ....mit Hose oben, ist aber nicht strafbar. :D :D :D
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von Teeernte »

irgendwer hat geschrieben:(25 Feb 2019, 13:22)

Man kann das nachschlagen. Es gibt unterschiedliche Meinungen. Bei der mir angebotenen "Öffentlichkeit" denke ich manchmal, ob sie mich zur Homosexualität erziehen will.
Und ob sie meinen Mann zum Übermenschen erziehen will. Aber diese "Öffentlichkeit" rechnet öfter nicht mit mir. Es gibt einen Aus-Knopf. Und auch der Hilfsarbeiter, der die Hausherrin nach ihrem "Chef" fragt, kann seinen Job ganz schnell wieder los sein.
So ist das wirkliche Leben.

Eine Öffentliche BEDÜRFNISANSTALT...

In Stuttgart - Wasn - die Pissrinne (Anschrift - zur Pissrinne Stuttgart) (freie Sicht)

Warum nehmen die alten Herren einen Stock mit zum Bier trinken ? damits unter dem tisch nicht os plätschert...

Weiter >> https://www.kessel.tv/2015/09/liebesgru ... lederhose/
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von Vongole »

Keoma hat geschrieben:(25 Feb 2019, 08:54)

Meinst du seinen Nockatn im Hawelka?
Ja, und "Sexy Exi". Passen beide gut. ;)
Am Yisrael Chai

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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von denkmal »

irgendwer hat geschrieben:(25 Feb 2019, 13:22)

Man kann das nachschlagen. Es gibt unterschiedliche Meinungen. Bei der mir angebotenen "Öffentlichkeit" denke ich manchmal, ob sie mich zur Homosexualität erziehen will.
Und ob sie meinen Mann zum Übermenschen erziehen will. Aber diese "Öffentlichkeit" rechnet öfter nicht mit mir. Es gibt einen Aus-Knopf. Und auch der Hilfsarbeiter, der die Hausherrin nach ihrem "Chef" fragt, kann seinen Job ganz schnell wieder los sein.
So ist das wirkliche Leben.
Ich dachte das eher in Bezug auf §183a und nicht so allgemein. Da habe ich dich wohl nicht verstanden, was du sagen willst.
Im Laufe ihres steinernen Daseins nehmen sogar manche Denkmäler menschliche Züge an.
© Martin Gerhard Reisenberg
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denkmal
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von denkmal »

Teeernte hat geschrieben:(25 Feb 2019, 13:22)

Einwand..

Pinkeln wird eine Riesensauerei ...in der Öffentlichkeit ....mit Hose oben, ist aber nicht strafbar. :D :D :D
ist auch mit offener Hose nicht strafbar - zumindest nicht nach §183, was ja nicht ausschließt, dass es unter Umständen nach §183a strafbar sein kann,...
Im Laufe ihres steinernen Daseins nehmen sogar manche Denkmäler menschliche Züge an.
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irgendwer
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von irgendwer »

denkmal hat geschrieben:(26 Feb 2019, 14:29)

Ich dachte das eher in Bezug auf §183a und nicht so allgemein. Da habe ich dich wohl nicht verstanden, was du sagen willst.
Meine Aufgabe ist es nicht, für Deutschlands Verfassungshüter oder für den Gesetzgeber zu arbeiten. Ich werde nicht dafür bezahlt, für andere zu denken, die in diesen Ämtern sitzen.
Bei "Würde" geht es aber ziemlich schnell, Antworten zu finden. Google hilft.
https://de.wikipedia.org/wiki/W%C3%BCrde
Würde (lateinisch dignitas) bezeichnet zumeist einen moralischen oder allgemein in einer Werthierarchie hohen Rang bzw. eine Vorrangstellung von Personen, die Achtung gebietet.
Punkt.

Kritisch sehe ich die Wikipedia dann schon wieder bei diesem Punkt, weil es so nicht stimmt, wenn man sich selbst überzeugt:
Das Christentum interpretiert die alttestamentliche Rede vom Menschen als Ebenbild Gottes und von seiner Vorrangstellung unter Gottes Geschöpfen traditionell dahingehend, dass seine Würde gottgegeben und nicht verlierbar ist. Sie komme jedem Menschen als solchem zu und sei mithin unabhängig von Lebensumständen oder Verhalten.

Gen.1,27 (1.Mose 1,27) VND Gott schuff den Menschen jm zum Bilde / zum Bilde Gottes schuff er jn / Vnd schuff sie ein Menlin vnd Frewlin.
Dieses Wort "Gott" ist in den ganz alten Schriften "elohim", und das ist ein grammatischer Plural.

Also von wegen "das Christentum" interpretiere etwas. Ich wüsste nicht, warum eine Verfassung oder ein gesetzgebendes Organ der Bundesrepublik Deutschland irgendetwas aus der Erschaffung des Adam (Gen.2,7; 1.Mo.2,7) herleiten sollte, weil dort nicht von Gottesebenbildlichkeit geschrieben wird.

Also alles ein Irrtum oder bewusste Verdrängung der Realität?
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Quatschki
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von Quatschki »

Wenn ich als Heide in die Heide pinkel, ist mir vollkommen egal, ob Gott auch einen Scnniedel hat und wen er damit sexuell belästigen könnte
oder ob des Papstes Robe beim heiligen Stuhlgang vorne oder hinten oder garnicht zu knöppen geht.
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von irgendwer »

Du kannst hier schreiben, was du willst. Beziehungsweise was immer du der Öffentlichkeit von dir zeigen willst.
Aber du sprichst doch etwas Interessantes an. Dir und auch anderen, die nicht daran glauben, ist das egal. Da ist kein Widerspruch, meinen sie.
Religiöse würden sich an der Stelle vermutlich etwa so äußern: Geht gar nicht, weil Jesus usw. ...

Folgt man dieser Logik, möchte man also sagen: Eine Frau ist ein Mensch ist ein Mensch ist ein Mensch. Als Frau KANN er sich gar nicht strafbar machen, weil es ihn nicht gibt.
Edit: Wäre das besser? Eine Frau KANN sich gar nicht strafbar machen, weil es sie nicht gibt. (Adams Frau oder Tochter vernachlässige ich hier, das ist nur ein merkwürdiges Etwas aus der Rippe des Vollkommenen, an der sich kein Mensch ein Vorbild nehmen würde.)
Zuletzt geändert von irgendwer am Fr 1. Mär 2019, 17:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von Billie Holiday »

Quatschki hat geschrieben:(01 Mar 2019, 15:49)

Wenn ich als Heide in die Heide pinkel, ist mir vollkommen egal, ob Gott auch einen Scnniedel hat und wen er damit sexuell belästigen könnte
oder ob des Papstes Robe beim heiligen Stuhlgang vorne oder hinten oder garnicht zu knöppen geht.
Als Mann bist du nicht gezwungen, deinen nackten Popo beim Pullern weit in die Welt zu strecken. :s
Frau offenbart viel mehr im Notfall. :?
„Wer mich beleidigt, bestimme ich.“ (Klaus Kinski)

„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
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Quatschki
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von Quatschki »

Billie Holiday hat geschrieben:(01 Mar 2019, 16:45)

Als Mann bist du nicht gezwungen, deinen nackten Popo beim Pullern weit in die Welt zu strecken. :s
Frau offenbart viel mehr im Notfall. :?
Da wird sich die Evolution sicher was dabei gedacht haben...
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von Alpha Centauri »

Quatsch, es bleibt dabei wieso ist die selbe Handlung für Männer strafbar und für Frauen nicht? ( warum wird dem Mann dabei immer sexuelle Motive unterstellt und der Frau nicht? Mit welcher logischen Begründung? ) diese Rechtsprechung verstößt fundamental gegen den Gleichheitsgrundsatz für Gericht und den Gleichbehandlungsgrundsatz generell.
irgendwer
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Re: Exhibitionismus strafbar - für Männer

Beitrag von irgendwer »

Alpha Centauri hat geschrieben:(12 Mar 2019, 10:56)

Quatsch, es bleibt dabei wieso ist die selbe Handlung für Männer strafbar und für Frauen nicht? ( warum wird dem Mann dabei immer sexuelle Motive unterstellt und der Frau nicht? Mit welcher logischen Begründung? ) diese Rechtsprechung verstößt fundamental gegen den Gleichheitsgrundsatz für Gericht und den Gleichbehandlungsgrundsatz generell.
Ja, es ist immer wieder zu unterscheiden, wann sich Menschen schlicht von Trieben leiten lassen und glauben, das rechtfertige alles, und wann sie sich an Gesetze und Regeln halten, die für alle erdacht wurden.
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