Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
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- Raskolnikof
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Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Online-Shops klagen zunehmend über immer größere Rücksendequoten von bestellten Waren. Was in früheren Jahren wohl eher die Ausnahme war ist heute die Regel. Im Bekleidungsbereich werden nicht selten zig Artikel, dazu in jeweils zwei Größen und/oder zwei Farben bestellt, die anschließend zum größten Teil oder auch alles wieder retour geschickt wird. Ein Heer von Beschäftigten muss dann Stück für Stück auspacken, auf Unversehrtheit prüfen, wieder so verpacken, dass es für den nächsten Kunden nicht wie schon getragen wirkt und wieder ins Warenlager gebracht werden. Technische Geräte lassen sich in aller Regel nicht mehr wie noch nie geöffnet wieder verpacken und landen dann bei Amazon z.B. mit Preisnachlass bei den „Warehouse-Deals“.
Jetzt haben die Onlineshops endlich die Nase von der ungezügelten Bestellwut ihrer Kunden voll und wollen derartige Kunden, die es mit den Warenrücksendungen übertreiben auf eine schwarze Liste setzen. Im Klartext: Wer da erfasst wird wird aus der Kundenliste gestrichen. Für den bzw. die gibts dann da nichts mehr.
Amazon verfährt so anscheinend bereits seit längerer Zeit. Als Amazon noch das im vergangenen Jahr eingestellte Kundenforum einstellte haben immer wieder betroffene Kunden von derartigen Sperren berichtet. Einige Kunden berichteten sogar, dass sie nach einer derartigen Sperre nicht einmal ein neues Kundenkunto auf ein anderes Familienmitglied unter der gleichen Anschrift eröffnen konnten. Die gesamte Familie wurde quasi gebannt.
Asos, ein beliebter Klamottenshop ist aktuell dabei, eine Blacklist mit der Kundenoption des Rausschmisses einzuführen. Zalando versucht zunächst die Kaufwut seiner Wutkäufer zu zügeln indem er bei diesen nur noch Vorauskasse und keinen Kauf auf Rechnung mehr zulässt. Der Kunde muss dann zunächst einmal seine Großbestellung komplett bezahlen. Zalando erhofft sich dadurch, dass die Kunden dann etwas bedächtiger bei Bestellungen vorgehen.
Wenn ich lese, dass 50 Prozent aller bestellten Waren von den Kunden wieder retour geschickt wird und nur 70 Prozent davon von den Online-Shops noch verwertet und 9 Prozent der Händler gar alles vernichten komme ich ins Grübeln.
Wer bezahlt denn das alles? Na klar, wir die Kunden. Insbesondere die, die nicht von ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen.
Was nun die Black List betrifft: Ich finde die Vorgehensweise richtig. Wie denkt ihr darüber?
https://www.freundin.de/mode-retouren-asos-blacklist
https://www.welt.de/wirtschaft/article1 ... oblem.html
https://www.handelsblatt.com/unternehme ... 1GhOPQ-ap4
Jetzt haben die Onlineshops endlich die Nase von der ungezügelten Bestellwut ihrer Kunden voll und wollen derartige Kunden, die es mit den Warenrücksendungen übertreiben auf eine schwarze Liste setzen. Im Klartext: Wer da erfasst wird wird aus der Kundenliste gestrichen. Für den bzw. die gibts dann da nichts mehr.
Amazon verfährt so anscheinend bereits seit längerer Zeit. Als Amazon noch das im vergangenen Jahr eingestellte Kundenforum einstellte haben immer wieder betroffene Kunden von derartigen Sperren berichtet. Einige Kunden berichteten sogar, dass sie nach einer derartigen Sperre nicht einmal ein neues Kundenkunto auf ein anderes Familienmitglied unter der gleichen Anschrift eröffnen konnten. Die gesamte Familie wurde quasi gebannt.
Asos, ein beliebter Klamottenshop ist aktuell dabei, eine Blacklist mit der Kundenoption des Rausschmisses einzuführen. Zalando versucht zunächst die Kaufwut seiner Wutkäufer zu zügeln indem er bei diesen nur noch Vorauskasse und keinen Kauf auf Rechnung mehr zulässt. Der Kunde muss dann zunächst einmal seine Großbestellung komplett bezahlen. Zalando erhofft sich dadurch, dass die Kunden dann etwas bedächtiger bei Bestellungen vorgehen.
Wenn ich lese, dass 50 Prozent aller bestellten Waren von den Kunden wieder retour geschickt wird und nur 70 Prozent davon von den Online-Shops noch verwertet und 9 Prozent der Händler gar alles vernichten komme ich ins Grübeln.
Wer bezahlt denn das alles? Na klar, wir die Kunden. Insbesondere die, die nicht von ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen.
Was nun die Black List betrifft: Ich finde die Vorgehensweise richtig. Wie denkt ihr darüber?
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Derartige Blacklists finde ich gut, weil der hier genannte bequeme Konsument (Dauerretournierer) ein unnötiges zusätzliches Verkehrsaufkommen hervorruft, was dem Klima und der Umwelt schadet.
Und besser für den Einzelhandel wäre es außerdem, wenn der Konsument nicht hauptsächlich online, sondern hauptsächlich offline, also im Geschäft vor Ort einkaufen geht. Stattdessen beschweren sich die Leute über die zunehmende Verödung der Innenstädte, wo es nur noch Billig-Shops und so weiter gibt.
Und besser für den Einzelhandel wäre es außerdem, wenn der Konsument nicht hauptsächlich online, sondern hauptsächlich offline, also im Geschäft vor Ort einkaufen geht. Stattdessen beschweren sich die Leute über die zunehmende Verödung der Innenstädte, wo es nur noch Billig-Shops und so weiter gibt.
- franktoast
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Blacklists sind ja schon lange Gang und Gebe. Neu ist das nicht. Auch dass unterschiedliche Onlinehändler sich austauschen. Wer also bei Zalando zu viel zurück schickt, hat womöglich auch bei Amazon als Kunde ein Problem.
Ich hatte nur mal das Phänomen, dass ich die Amazon-VISA-Karte nicht bekam, womöglich auch, weil ich kein Premiumkunde bin(zu viele Rücksendungen? Zu wenig Käufe? )
Ich hatte nur mal das Phänomen, dass ich die Amazon-VISA-Karte nicht bekam, womöglich auch, weil ich kein Premiumkunde bin(zu viele Rücksendungen? Zu wenig Käufe? )
Ein freier Mensch muß es ertragen können, daß seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muß sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.
Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Und was mache ich wenn kein Laden das hat was ich will ? Bestimmte Klamotten kaufe ich nur im Internet. Einen hohen Teil der Rücksendungen verursachen auch die Hersteller mit völlig unterschiedlichen Vorstellungen von Größenangaben. Das " Zweigößenbestelle " kann ich nur zu gut verstehen.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(06 Feb 2019, 15:50)
Und besser für den Einzelhandel wäre es außerdem, wenn der Konsument nicht hauptsächlich online, sondern hauptsächlich offline, also im Geschäft vor Ort einkaufen geht. Stattdessen beschweren sich die Leute über die zunehmende Verödung der Innenstädte, wo es nur noch Billig-Shops und so weiter gibt.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Das ist eben der Teufelskreis: Je mehr Leute online bestellen, desto weniger (passende) Waren gibt es bei ihnen vor Ort in den Geschäften. Weswegen die Leute umso mehr online bestellen, weswegen es um so weniger (passende) Ware bei ihnen vor Ort gibt. Usw.Ebiker hat geschrieben:(06 Feb 2019, 16:36)
Und was mache ich wenn kein Laden das hat was ich will ? Bestimmte Klamotten kaufe ich nur im Internet. Einen hohen Teil der Rücksendungen verursachen auch die Hersteller mit völlig unterschiedlichen Vorstellungen von Größenangaben. Das " Zweigößenbestelle " kann ich nur zu gut verstehen.
Mir ist aber bewusst, dass jemand, der auf dem Lande lebt, eventuell weitere Wege in Kauf nehmen muss um vor Ort (oder eben weiter weg davon) das passende Produkt kaufen zu können als jemand, der in der Stadt wohnt. Ein Landbewohner bestellt dann lieber online, das kann ich verstehen.
Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Ich fahre sowieso alle Nase lang in irgendwelche Stadt. Dann kann ich auch da kaufen.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(06 Feb 2019, 16:41)
Das ist eben der Teufelskreis: Je mehr Leute online bestellen, desto weniger (passende) Waren gibt es bei ihnen vor Ort in den Geschäften. Weswegen die Leute umso mehr online bestellen, weswegen es um so weniger (passende) Ware bei ihnen vor Ort gibt. Usw.
Mir ist aber bewusst, dass jemand, der auf dem Lande lebt, eventuell weitere Wege in Kauf nehmen muss um vor Ort (oder eben weiter weg davon) das passende Produkt kaufen zu können als jemand, der in der Stadt wohnt. Ein Landbewohner bestellt dann lieber online, das kann ich verstehen.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
So ist es. Man kann sogar nur im falschen Haus wohnen und bekommt nichts mehr obwohl man kein schlechter Kunde ist.franktoast hat geschrieben:(06 Feb 2019, 16:00)
Blacklists sind ja schon lange Gang und Gebe. Neu ist das nicht.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Na ja. Die Kunden sind zum großen Teil selber Teil des Problems. Gerade bei Klamotten wird zuhause ausprobiert und dann was nicht gefällt zurückgeschickt. Da kaufe ich doch lieber offline ein. Denn was auf dem Bildschirm gut aussieht muß mir noch lange nicht stehn.Ebiker hat geschrieben:(06 Feb 2019, 16:36)
Und was mache ich wenn kein Laden das hat was ich will ? Bestimmte Klamotten kaufe ich nur im Internet. Einen hohen Teil der Rücksendungen verursachen auch die Hersteller mit völlig unterschiedlichen Vorstellungen von Größenangaben. Das " Zweigößenbestelle " kann ich nur zu gut verstehen.
Niemand hat vor eine Mauer zu errichten (Walter Ulbricht)
...und die Mauer wird noch in 50 oder 100 Jahren stehen (Erich Honecker)
...und die Mauer wird noch in 50 oder 100 Jahren stehen (Erich Honecker)
Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Bei bestimmten klamotten geht es mir nicht so sehr ums Aussehen sondern um die Funktionalität. Und wenn ich im Laden nix finde was meinen Anforderungen entspricht schau ich im Netz. aber auch da wird es immer schwieriger Gutes zu finden, es wird einfach viel zu viel Müll hergestellt. Auch von namhaften Firmen.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Black List - vollkommen verständlich .
Es gibt doch nicht nur Rücksender - PASST NICHT.... Kennen manche Kunden ihre Grösse nicht ?
Sondern auch :
Tolles Kleid - ein mal anziehen und Rücksenden.... Veranstaltung - der Beamer fehlt ?
Den Fotoapparat kann man sich nicht leisten... aber mal damit protzen... uuuuuund zurück.
Bis hin zu - IRGENDWO gekauft und kaputt .....das bestellt man - und schickt das alte Teil zurück. ...manche Verkäufer haben schon UV Sicherheitsmarken.
Nein ein Onlineversand ist kein Leihhaus.....auch kein kostenloses Reparaturzentrum für Auslandware.
Bei solchen Kunden - kommt man zu keinem Geschäft. ....und natürlich wird die Liste unter der Hand weitergegeben... .....sind ja keine Kunden.
Es gibt doch nicht nur Rücksender - PASST NICHT.... Kennen manche Kunden ihre Grösse nicht ?
Sondern auch :
Tolles Kleid - ein mal anziehen und Rücksenden.... Veranstaltung - der Beamer fehlt ?
Den Fotoapparat kann man sich nicht leisten... aber mal damit protzen... uuuuuund zurück.
Bis hin zu - IRGENDWO gekauft und kaputt .....das bestellt man - und schickt das alte Teil zurück. ...manche Verkäufer haben schon UV Sicherheitsmarken.
Nein ein Onlineversand ist kein Leihhaus.....auch kein kostenloses Reparaturzentrum für Auslandware.
Bei solchen Kunden - kommt man zu keinem Geschäft. ....und natürlich wird die Liste unter der Hand weitergegeben... .....sind ja keine Kunden.
Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Das war doch schon zu Hoch-Zeiten von Otto-Quelle-Neckermann so. "Bestellen Sie die Teile in 3 Größen, probieren Sie in Ruhe zu Hause an; die nicht passenden Teile, bei Nichtgefallen auch alle, holen wir kostenlos bei Ihnen wieder ab" o.ä.Raskolnikof hat geschrieben:(06 Feb 2019, 15:33)
Im Bekleidungsbereich werden nicht selten zig Artikel, dazu in jeweils zwei Größen und/oder zwei Farben bestellt, die anschließend zum größten Teil oder auch alles wieder retour geschickt wird. Ein Heer von Beschäftigten muss dann Stück für Stück auspacken, auf Unversehrtheit prüfen, wieder so verpacken, dass es für den nächsten Kunden nicht wie schon getragen wirkt und wieder ins Warenlager gebracht werden.
Wenn ich im Bekleidungsgeschäft vor Ort eine Hose anprobiere, dann ist da idR. niemand, der den Zustand prüft, wenn ich die Hose doch nicht kaufe, und sie ins Regal zurücklege.
Das liegt oft daran, daß sich die Verpackungen nicht zerstörungsfrei öffnen lassen.Technische Geräte lassen sich in aller Regel nicht mehr wie noch nie geöffnet wieder verpacken und landen dann bei Amazon z.B. mit Preisnachlass bei den „Warehouse-Deals“.
Wenn ich technische Geräte o.ä. zurücksende, dann idR. in einem Zustand, den ich auch als Käufer akzeptieren würde; zumal für den Vorteil, so ein Gerät zu Hause in Ruhe ausprobieren zu können.
Die Warehouse-Deals bieten eine schöne Möglichkeit, Geld zu sparen; außerdem kann man die ggf. mit weniger schlechtem Gewissen zurücksenden, da die ja schon ausgepackt waren.
Da würde ich erstmal darüber grübeln, wie diese Zahlen zustande gekommen und gemeint sind. Meist sind solche Zahlen in der Originalmeldung auch mit dem Zusatz "bis zu" versehen; dieser Zusatz geht "gerne mal" verloren.Wenn ich lese, dass 50 Prozent aller bestellten Waren von den Kunden wieder retour geschickt wird und nur 70 Prozent davon von den Online-Shops noch verwertet und 9 Prozent der Händler gar alles vernichten komme ich ins Grübeln.
Die finde ich grundsätzlich richtig; manche Leute übertreiben es halt.Was nun die Black List betrifft: Ich finde die Vorgehensweise richtig. Wie denkt ihr darüber?
Die menschliche Sprache ist einzigartig, aber nicht eindeutig.
Jeder Versuch, sich mitzuteilen, kann nur mit dem Wohlwollen der anderen gelingen.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Manche Onlinekunden treiben es einfach zu weit. In Technikforen und auf YouTube sind "Gerätetester" unterwegs die aus Spaß an der Freude vom Rasierer bis zum Großbild-LED-Fernseher alles testen und ihre Erfahrungen an die Forengemeinschaft weitergeben. Dieses Spezies macht keinen Hehl daraus, dass sie die Geräte bei wechselnden Onlineshops bestellen und diese dann innerhalb der Rückgabefrist ausgiebigst testen.
Wer möchte als Kunde nun wohl solch ein "vorgealtertes" Gerät kaufen?
Würde ein derartiger "Tester" entlarvt werden wäre ich für eine lebenslange Sperre bei sämtlichen Online-Shops.
Zugegeben, auch ich habe mal eine Auswahlsendung bestellt und zwar Sportschuhe in zwei Größen. Ich trage bei Straßenschuhen Größe 11 1/2, bei Sportschuhen (mit den drei Streifen) 12 1/2. Da ist in Oldenburger Sportgeschäften aber nichts zu machen. Entweder gibt es nicht ein paar Schuhe in meiner Größe oder nur für eine andere Sportart. Da ist nichts mit Auswahl.
In diesem Fall halte ich es für ligitim, zwei paar Schuhe in zwei Größen zur Auswahl zu bestellen.
Wer möchte als Kunde nun wohl solch ein "vorgealtertes" Gerät kaufen?
Würde ein derartiger "Tester" entlarvt werden wäre ich für eine lebenslange Sperre bei sämtlichen Online-Shops.
Zugegeben, auch ich habe mal eine Auswahlsendung bestellt und zwar Sportschuhe in zwei Größen. Ich trage bei Straßenschuhen Größe 11 1/2, bei Sportschuhen (mit den drei Streifen) 12 1/2. Da ist in Oldenburger Sportgeschäften aber nichts zu machen. Entweder gibt es nicht ein paar Schuhe in meiner Größe oder nur für eine andere Sportart. Da ist nichts mit Auswahl.
In diesem Fall halte ich es für ligitim, zwei paar Schuhe in zwei Größen zur Auswahl zu bestellen.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Ikea hat auch schon ihre geld zurückgarantie für 1 jahr zurückgeschraubt (auser Matratzen) es gabs zu viele die ihre ware nach 1 jahr zurückgaben und neue kauften.
Das haben meist Ferienwohnung anbieter so gemacht, irgendwann fliegt es auf und der brave kunde, muss leiden.
Das haben meist Ferienwohnung anbieter so gemacht, irgendwann fliegt es auf und der brave kunde, muss leiden.
Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Der Gedanke ist vollkommen ok, schliesslich kann niemand von zurückgeschickter Ware leben und wird die Kosten auf alle Kunden verteilen. Eine generelle Sperrung für alle Kunden die irgendwann irgendwas umtauschen finde ich allerdings verkehrt, schliesslich kann es immer mal passieren dass der bestellte Pullover zu gross ausfällt und nicht passt. Das Schwierige wird wieder mal die richtige Handhabe sein.Raskolnikof hat geschrieben:(06 Feb 2019, 15:33)
Online-Shops klagen zunehmend über immer größere Rücksendequoten von bestellten Waren. Was in früheren Jahren wohl eher die Ausnahme war ist heute die Regel. Im Bekleidungsbereich werden nicht selten zig Artikel, dazu in jeweils zwei Größen und/oder zwei Farben bestellt, die anschließend zum größten Teil oder auch alles wieder retour geschickt wird. Ein Heer von Beschäftigten muss dann Stück für Stück auspacken, auf Unversehrtheit prüfen, wieder so verpacken, dass es für den nächsten Kunden nicht wie schon getragen wirkt und wieder ins Warenlager gebracht werden. Technische Geräte lassen sich in aller Regel nicht mehr wie noch nie geöffnet wieder verpacken und landen dann bei Amazon z.B. mit Preisnachlass bei den „Warehouse-Deals“.
Jetzt haben die Onlineshops endlich die Nase von der ungezügelten Bestellwut ihrer Kunden voll und wollen derartige Kunden, die es mit den Warenrücksendungen übertreiben auf eine schwarze Liste setzen. Im Klartext: Wer da erfasst wird wird aus der Kundenliste gestrichen. Für den bzw. die gibts dann da nichts mehr.
Amazon verfährt so anscheinend bereits seit längerer Zeit. Als Amazon noch das im vergangenen Jahr eingestellte Kundenforum einstellte haben immer wieder betroffene Kunden von derartigen Sperren berichtet. Einige Kunden berichteten sogar, dass sie nach einer derartigen Sperre nicht einmal ein neues Kundenkunto auf ein anderes Familienmitglied unter der gleichen Anschrift eröffnen konnten. Die gesamte Familie wurde quasi gebannt.
Asos, ein beliebter Klamottenshop ist aktuell dabei, eine Blacklist mit der Kundenoption des Rausschmisses einzuführen. Zalando versucht zunächst die Kaufwut seiner Wutkäufer zu zügeln indem er bei diesen nur noch Vorauskasse und keinen Kauf auf Rechnung mehr zulässt. Der Kunde muss dann zunächst einmal seine Großbestellung komplett bezahlen. Zalando erhofft sich dadurch, dass die Kunden dann etwas bedächtiger bei Bestellungen vorgehen.
Wenn ich lese, dass 50 Prozent aller bestellten Waren von den Kunden wieder retour geschickt wird und nur 70 Prozent davon von den Online-Shops noch verwertet und 9 Prozent der Händler gar alles vernichten komme ich ins Grübeln.
Wer bezahlt denn das alles? Na klar, wir die Kunden. Insbesondere die, die nicht von ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen.
Was nun die Black List betrifft: Ich finde die Vorgehensweise richtig. Wie denkt ihr darüber?
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Es ist die Entscheidung des Anbieters, mit wem er Geschäfte machen will und mit wem nicht, der Kunde darf sich das Geschäft ja auch frei wählen, ebenso darf es das Unternehmen auch tun. Letztlich ist es mal wieder der Gesetzgeber, der mit seiner großzügigen Rücksenderegelung für solche Auswüchse sorgt, zum Nachteil des Einzelhandels vor Ort, da kann man sich die Sachen nicht 14 Tage leihen und ausprobieren. Bei Klamotten sehe ich das aber etwas anders, oft sehen die Sachen auf dem Werbefoto ganz anders aus, als das was man letzten Endes bekommt, das Problem mit den Größen wurde ja auch schon angesprochen, aber natürlich gibt es auch da Auswüchse.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
So wie schwarze Liste bei Kunden - merkt man doch mit unabhängigen Bewertungen welcher LADEN "Betrügt" - ....wenn die Strickmütze "Unisex" - Einheitsgrösse - nicht über einen Kopf der Familie mit Grösse 55...60 passt - ( Mütze zu klein)..... oder der Chinesische Händler bei Schuhen mit Übergrösse und "breitem Spann" wirbt - der gross und Breit für Chinesen möglich ist - aber in D doch eher für Bergsteiger (3 Nummern kleiner) geeignet sind.Tom Bombadil hat geschrieben:(07 Feb 2019, 09:34)
Es ist die Entscheidung des Anbieters, mit wem er Geschäfte machen will und mit wem nicht, der Kunde darf sich das Geschäft ja auch frei wählen, ebenso darf es das Unternehmen auch tun. Letztlich ist es mal wieder der Gesetzgeber, der mit seiner großzügigen Rücksenderegelung für solche Auswüchse sorgt, zum Nachteil des Einzelhandels vor Ort, da kann man sich die Sachen nicht 14 Tage leihen und ausprobieren. Bei Klamotten sehe ich das aber etwas anders, oft sehen die Sachen auf dem Werbefoto ganz anders aus, als das was man letzten Endes bekommt, das Problem mit den Größen wurde ja auch schon angesprochen, aber natürlich gibt es auch da Auswüchse.
Haptik - ja auch eine wichtige Sache - ...bei 5 Trainingsanzügen der Grösse XXXXL für gesamt 4,99 Eu - erwarte ich maximal Scheuerlappenqualität in der Form von Trainingsanzug.
....und dass ein "MIKROFASER" Bademantel KEIN Wasser aufsaugt - sollte nun JEDER wissen.
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Für die Leute mit wenig IQ, .....wer BERATUNG braucht - sollte "Beratungsbedürftige Konsumgüter" NICHT online einkaufen.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Ist dem denn so?Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(06 Feb 2019, 15:50)
Derartige Blacklists finde ich gut, weil der hier genannte bequeme Konsument (Dauerretournierer) ein unnötiges zusätzliches Verkehrsaufkommen hervorruft, was dem Klima und der Umwelt schadet.
Ist es nicht eher so, dass in Richtung des Kunden deutlich mehr Warentransport stattfindet als in entgegengesetzte Richtung und daher Retouren in erster Linie die Auslastung der Transporte auf dem Rückweg erhöhen?
Was besser für den stationären Einzelhandel ist, interessiert nicht. Es gibt keinen Grund, dass Online-Shopper doch bitte lieber im Einzelhandel vor Ort kaufen sollen, nur weil sich andere darüber muckieren, dass sich die Innenstädte wandeln oder das Geschäftsmodell stationären Einzelhandel als besonders schützenswert handeln.Und besser für den Einzelhandel wäre es außerdem, wenn der Konsument nicht hauptsächlich online, sondern hauptsächlich offline, also im Geschäft vor Ort einkaufen geht. Stattdessen beschweren sich die Leute über die zunehmende Verödung der Innenstädte, wo es nur noch Billig-Shops und so weiter gibt.
Ansonsten widerspricht es sich ja, auf der einen Seite anfallende Retouren aufgrund von Umweltaspekten zu bemängeln, andererseits aber den Einzelhandel zu befürworten, welcher deutlich mehr Emissionen verursacht in der gesamten Transportkette bis zum Kunden (insb. wenn man die übertriebenen Retouren ausser Acht lässt bzw. reduziert).
Eine Blacklist finde ich dennoch gut bei Leuten, die es übertreiben. Ich bestelle seit 2002 regelmäßig online, meine Retouren kann man an einer Hand abzählen Wenn, dann war wirklich mal was kaputt, Teile haben gefehlt, o.ä.
Allerdings kaufe ich aber auch keine Kleidung im Internet!
Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
schlechte Schufa?franktoast hat geschrieben:(06 Feb 2019, 16:00)
Blacklists sind ja schon lange Gang und Gebe. Neu ist das nicht. Auch dass unterschiedliche Onlinehändler sich austauschen. Wer also bei Zalando zu viel zurück schickt, hat womöglich auch bei Amazon als Kunde ein Problem.
Ich hatte nur mal das Phänomen, dass ich die Amazon-VISA-Karte nicht bekam, womöglich auch, weil ich kein Premiumkunde bin(zu viele Rücksendungen? Zu wenig Käufe? )
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Schwarze Listen sind illegal. Sie sind ein schlimmer Verstoß gegen den Datenschutz. Grds. gehören dem Kunden seiene Daten und er muss gefragt werden, wenn sie versandt oder genutzt werden sollen.
Leider sind schwarze Listen eben schwarz, d.h. man sieht sie nie, weil sie geheim sind.
Der o.g. Händler Amazon ist mir schon aus anderen Gründen und auch wegen seiner Marktmacht unangenehm. Ich umgehe den Händler und kaufe lieber bei einem gut bewerteten kleineren Händler im IT.
Wenn man günstig im IT kauft, wird man erleben, dass beinahe jeder dritte Kauf einen Betrug des Händlers beinhaltet. Entweder wird etwas nicht geliefert oder es hat nicht die versprochenen Eigenschaften oder es ist kaputt. Dann muss man dn Kauf doch rückgängig machen können ohne viel Theater. Hinzu kommen dann noch die Fälle, in denen die eingekaufte Elektronik zum heimischen System nicht kompatibel ist oder die Klamotten schlicht nicht passen (Klamottenhändler müssen doch mit hohem Rücklauf rechnen und es einpereisen anstatt schwarze Listen zu entwickeln!)
Kreditkarten sollte man im IT nie benutzen. Die Kartennummer kann schnell an tausende Betrüger weitergegeben werden und die Kreditkartenunternehem können sehr schleppend sein bei der Rückzahlung im Falle von Mißbrauch durch Verkäufer.
Ich will keine Werbung machen aber Paypal ist wirklich das einzig vernünftige: Käuferdaten werden den Verkäufern gar nicht bekannt und es gibt radikalen Käuferschutz
Leider sind schwarze Listen eben schwarz, d.h. man sieht sie nie, weil sie geheim sind.
Der o.g. Händler Amazon ist mir schon aus anderen Gründen und auch wegen seiner Marktmacht unangenehm. Ich umgehe den Händler und kaufe lieber bei einem gut bewerteten kleineren Händler im IT.
Wenn man günstig im IT kauft, wird man erleben, dass beinahe jeder dritte Kauf einen Betrug des Händlers beinhaltet. Entweder wird etwas nicht geliefert oder es hat nicht die versprochenen Eigenschaften oder es ist kaputt. Dann muss man dn Kauf doch rückgängig machen können ohne viel Theater. Hinzu kommen dann noch die Fälle, in denen die eingekaufte Elektronik zum heimischen System nicht kompatibel ist oder die Klamotten schlicht nicht passen (Klamottenhändler müssen doch mit hohem Rücklauf rechnen und es einpereisen anstatt schwarze Listen zu entwickeln!)
Kreditkarten sollte man im IT nie benutzen. Die Kartennummer kann schnell an tausende Betrüger weitergegeben werden und die Kreditkartenunternehem können sehr schleppend sein bei der Rückzahlung im Falle von Mißbrauch durch Verkäufer.
Ich will keine Werbung machen aber Paypal ist wirklich das einzig vernünftige: Käuferdaten werden den Verkäufern gar nicht bekannt und es gibt radikalen Käuferschutz
Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
(Paypal übernimmt die "Erfahrung" der Händler)Kölner1302 hat geschrieben:(23 Feb 2019, 08:25)
Schwarze Listen sind illegal.
Ich will keine Werbung machen aber Paypal ist wirklich das einzig vernünftige: Käuferdaten werden den Verkäufern gar nicht bekannt und es gibt radikalen Käuferschutz
Illegal ? Haaaach - das ist nur etwas Statistik, die viel Geld spart. (Was kommt bei "Paypal" gekaufter Ware auf den Versandzettel ? )
Alte Bauernregel - wer billig kauft , kauft 2 mal.
Das Schnäppchen aus China lässt sich nicht zurückschicken. Was erwarten die Leute von Ware - die 1 Euro kostet - im Laden für 100 Eu angeboten wird ? (zB Nusskasten)
....und das die Anschlüsse NIE passen...die Stecker nicht kompatibel sind - und die Billig Ware an das Gardena Stecksystem IMMER leckt / aufspringt - das ist konstruktiv eingebaut - das will der Hersteller so ! (Kunde mit IQ UHU muss das eben LERNEN.)
Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Aha! Sind sie das?
Vor einigen Wochen machte diese Meldung Schlagzeilen:
http://www.spiegel.de/karriere/bayern-f ... 47555.html
Und in dieser Meldung steht der denkwürdige Satz: Seine Kunden dürfe sich jeder Betrieb selbst aussuchen!
Warum nicht also auch ein Onlineversand?
Es lebe die Pauschalisierung! Ich habe andere Erfahrungen gemacht.Kölner1302 hat geschrieben:
Wenn man günstig im IT kauft, wird man erleben, dass beinahe jeder dritte Kauf einen Betrug des Händlers beinhaltet.
Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Noch so eine Pauschalisierung!Teeernte hat geschrieben:(23 Feb 2019, 09:20)
Alte Bauernregel - wer billig kauft , kauft 2 mal.
Das Schnäppchen aus China lässt sich nicht zurückschicken. Was erwarten die Leute von Ware - die 1 Euro kostet - im Laden für 100 Eu angeboten wird ? (zB Nusskasten)
"Das Schnäppchen aus China lässt sich nicht zurückschicken."...d das kann aber auch zum Nachteil des Versenders werden. Ich habe einmal Chinaware gekauft, welche nicht so funktioniert hat wie beschrieben. Der Händler verzichtete auf eine Rücksendung, weil diese teurer gewesen wäre als es das Produkt wert ist. Er hat mir einfach so mein Geld zurückerstattet. Also mein Vorteil!
Im übrigen ist Chinaware viel häufiger im Umlauf, als es der naiv-arrogante Mitteleuropäer wahrnimmt. Chinaware ist es auch wenn Apple draufsteht. Oder Bosch...oder oder
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
[quote="Mahmoud"](23 Feb 2019, 10:26)
Aha! Sind sie das?
Sie sind es.
Schwarze Listen, mit denen Käufer aussortiert werden können, sind eine Ansammlung personenbezogener Daten.
Dafür gilt u.a. das BundesdatenschutzG und die Datenschutzgrundverordnung.
Nun schauen Sie mal bitte in § 42 BDSG.
Aha! Sind sie das?
Sie sind es.
Schwarze Listen, mit denen Käufer aussortiert werden können, sind eine Ansammlung personenbezogener Daten.
Dafür gilt u.a. das BundesdatenschutzG und die Datenschutzgrundverordnung.
Nun schauen Sie mal bitte in § 42 BDSG.
- Tom Bombadil
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Diese "schwarzen Listen" werden von den Händlern nicht von irgendwelchen "Schwarze Listen"-Dealern eingekauft, sondern anhand der Historie von Käufen und Rücksendungen des Kunden selber vom Händler erstellt. Daran ist weder etwas illegal noch verstößt es gegen das BDSG oder die EU DSGVO, das sind elementare Daten, die jeder Händler über seine Kunden speichert.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Sie haben den § nicht zuende gelesen. Lesen Sie den 2. Absatz von § 42 BDSGTom Bombadil hat geschrieben:(23 Feb 2019, 10:54)
Diese "schwarzen Listen" werden von den Händlern nicht von irgendwelchen "Schwarze Listen"-Dealern eingekauft, sondern anhand der Historie von Käufen und Rücksendungen des Kunden selber vom Händler erstellt. Daran ist weder etwas illegal noch verstößt es gegen das BDSG oder die EU DSGVO, das sind elementare Daten, die jeder Händler über seine Kunden speichert.
- Tom Bombadil
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Händler sind berechtigt, solche Daten zu verarbeiten, die Daten wurden auch nicht "erschlichen" und es wird von den Händlern auch nicht gegen Entgelt oder in Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht gehandelt. Im Gegenteil, damit soll weiterer Schaden, auch für die Umwelt, vermieden werden.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Da der Kunde vorher ja schon Geschäfte mit dem Händler gemacht haben muss, darf der Händler die Daten laut dem Handelsgesetzbuch auch gar nicht löschen.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Durch schwarze Listen sollen Käufer aussortiert werden.Tom Bombadil hat geschrieben:(23 Feb 2019, 11:06)
Händler sind berechtigt, solche Daten zu verarbeiten, die Daten wurden auch nicht "erschlichen" und es wird von den Händlern auch nicht gegen Entgelt oder in Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht gehandelt. Im Gegenteil, damit soll weiterer Schaden, auch für die Umwelt, vermieden werden.
Wie kommen Sie darauf, dass dadurch Kunden nicht geschädigt werden sollen?
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Der Kunde kann jederzeit woanders einkaufen, das ist ja kein grundsätzliches Einkaufsverbot, außerdem will man nicht diesen Kunden schaden, sondern Schaden von seinem Unternehmen abwenden. Es steht Kunden frei, sich ein Geschäft auszusuchen, genauso steht es dem Geschäft frei, sich die Kunden auszusuchen und wenn die sich geschäftsschädigend verhalten, dann darf man sich dazu entscheiden, diese Kunden nicht mehr zu bedienen. Nennt sich Vertragsfreiheit.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Sicherlich, aber nach DSGVO darf er sie "nicht länger als notwendig" behalten.Tom Bombadil hat geschrieben:(23 Feb 2019, 11:06)
Händler sind berechtigt, solche Daten zu verarbeiten, die Daten wurden auch nicht "erschlichen"
Über das "notwendig" kann man natürlich streiten; aber wenn jemand Ware zurückgegeben hat, dann ist der Vorgang eigentlich abgeschlossen, und es besteht keine Notwendigkeit mehr, die Daten weiterhin zu behalten.
Außer für "schwarze Listen", aber Datensammlungen dafür sind kaum im Sinne der DSGVO.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Was notwendig ist, findet sich dann hier: https://www.hk24.de/produktmarken/berat ... en/1157174Maikel hat geschrieben:(23 Feb 2019, 15:31)
Sicherlich, aber nach DSGVO darf er sie "nicht länger als notwendig" behalten.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Solche Listen sind im Grunde Mißbrauch.Maikel hat geschrieben:(23 Feb 2019, 15:31)
Sicherlich, aber nach DSGVO darf er sie "nicht länger als notwendig" behalten.
Über das "notwendig" kann man natürlich streiten; aber wenn jemand Ware zurückgegeben hat, dann ist der Vorgang eigentlich abgeschlossen, und es besteht keine Notwendigkeit mehr, die Daten weiterhin zu behalten.
Außer für "schwarze Listen", aber Datensammlungen dafür sind kaum im Sinne der DSGVO.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Nein. Außerdem sind das sowieso keine "Listen", sondern einfach nur ein Häkchen bei "Kunde darf nicht mehr bestellen" und schon wird der Bestellvorgang sofort abgebrochen.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Nöö...das Gegenteil ist der Fall: Der Händler verhindert nur, daß sein Unternehmen von gewissen Kunden missbraucht wird.
Es gibt genug Schwachköpfe und Asoziale, die sich mal etwas bestellen, es vielleicht einen Abend lang tragen, und das Kleidungsstück dann zurückschicken. Oder die fünf Sachen bestellen, und vier davon zurückschicken. Wobei Letzteres durchaus legitim ist...allerdings nur, wenn es nicht zur Angewohnheit wird.
Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Wenn sie fünf zurück schicken, ist es immer noch normal und kein Grund, Menschen auf solche Listen zu packen. Man muss solchen Händlern schnell den Riegel vorschieben. EU-weit.Mahmoud hat geschrieben:(23 Feb 2019, 16:22)
Es gibt genug Schwachköpfe und Asoziale, die sich mal etwas bestellen, es vielleicht einen Abend lang tragen, und das Kleidungsstück dann zurückschicken. Oder die fünf Sachen bestellen, und vier davon zurückschicken.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Zum Glück ist dieser Wunsch grundgesetzwidrig.imp hat geschrieben:(23 Feb 2019, 16:25)
Man muss solchen Händlern schnell den Riegel vorschieben. EU-weit.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Die anderen Kunden... (Siehe Ebay Punkte)Kölner1302 hat geschrieben:(23 Feb 2019, 12:04)
Durch schwarze Listen sollen Käufer aussortiert werden.
Wie kommen Sie darauf, dass dadurch Kunden nicht geschädigt werden sollen?
und der Rückgeber ist ja kein Kunde (mehr.)
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Tja, das sind dann in der Regel so typische "Kunden", die auch nicht damit klarkommen, wenn sie am Türsteher nicht vorbeikommen und dann ein Riesenfass aufmachen statt sich ne andere Location zu suchen.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Die DSGVO hat aber eine andere Vorstellung davon, was "notwendig" ist; bzw. kümmert sich nicht darum, was andere (auch Gesetze) als notwendig ansehen; sie verbietet ggf. einfach, Daten aufzubewahren.Tom Bombadil hat geschrieben:(23 Feb 2019, 15:37)
Was notwendig ist, findet sich dann hier: https://www.hk24.de/produktmarken/berat ... en/1157174
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
So einfach ist es nicht. Gerade solche chinesischen Produzenten die für Apple oder Bosch arbeiten werden dazu verpflichtet selber hochwertige Teile zu verbauen. Und die kommen ziemlich oft aus den USA, Europa oder Japan. Das ist ein großes Problem für die chinesische Wirtschaft die so viel Wertschöpfung abgeben muß.Mahmoud hat geschrieben:(23 Feb 2019, 10:31)
Noch so eine Pauschalisierung!
"Das Schnäppchen aus China lässt sich nicht zurückschicken."...d das kann aber auch zum Nachteil des Versenders werden. Ich habe einmal Chinaware gekauft, welche nicht so funktioniert hat wie beschrieben. Der Händler verzichtete auf eine Rücksendung, weil diese teurer gewesen wäre als es das Produkt wert ist. Er hat mir einfach so mein Geld zurückerstattet. Also mein Vorteil!
Im übrigen ist Chinaware viel häufiger im Umlauf, als es der naiv-arrogante Mitteleuropäer wahrnimmt. Chinaware ist es auch wenn Apple draufsteht. Oder Bosch...oder oder
Bei Schnäppchen aus China allerdings machen die Chinesen billigen Pfusch bis der Arzt kommt. Die hiesigen Endverbrauch sind eben viel leichter zu betrügen als die Einkäufer von Apple oder Bosch!
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Ne. Solche Kunden verursachen ziemliche Kosten. Man muß sich auch als Händler nicht in den Ruin treiben lassen.imp hat geschrieben:(23 Feb 2019, 16:25)
Wenn sie fünf zurück schicken, ist es immer noch normal und kein Grund, Menschen auf solche Listen zu packen. Man muss solchen Händlern schnell den Riegel vorschieben. EU-weit.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Erklär das mal dem Finanzamt, die lachen dich aus und schätzen dich hoch, dass dir Hören und Sehen vergeht.Maikel hat geschrieben:(23 Feb 2019, 18:26)
Die DSGVO hat aber eine andere Vorstellung davon, was "notwendig" ist; bzw. kümmert sich nicht darum, was andere (auch Gesetze) als notwendig ansehen; sie verbietet ggf. einfach, Daten aufzubewahren.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Unsinn, nach Art 6 (1) c) ist die Speicherung erlaubt, da der Händler zur Aufbewahrung gesetzlich verpflichtet ist.Maikel hat geschrieben:(23 Feb 2019, 18:26)
Die DSGVO hat aber eine andere Vorstellung davon, was "notwendig" ist; bzw. kümmert sich nicht darum, was andere (auch Gesetze) als notwendig ansehen; sie verbietet ggf. einfach, Daten aufzubewahren.
Der Anarchist ist kein Feind der Ordnung. Er liebt die Ordnung so sehr, daß er ihre Karikatur nicht erträgt.
Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Da bin ich jetzt erstaunt; ich erinnere aus der Diskussion bei Einführung der DSGVO etliche gegenteilige Beispiele. Wieder was dazugelernt.MoOderSo hat geschrieben:(23 Feb 2019, 19:51)
Unsinn, nach Art 6 (1) c) ist die Speicherung erlaubt, da der Händler zur Aufbewahrung gesetzlich verpflichtet ist.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Es gibt ganz unterschiedliche Daten. Insbesondere bei personenbezogenen Daten sind aber enge Grenzen gesetzt, wenn der Betroffene die Löschung verlangt.Maikel hat geschrieben:(24 Feb 2019, 08:54)
Da bin ich jetzt erstaunt; ich erinnere aus der Diskussion bei Einführung der DSGVO etliche gegenteilige Beispiele. Wieder was dazugelernt.
Es wird niemand gezwungen, Händler zu werden. Deshalb gibt es noch lange kein Recht, Akten über Menschen anzulegen.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Wo sind diese engen Grenzen gesetzt?imp hat geschrieben:(24 Feb 2019, 09:00)
Es gibt ganz unterschiedliche Daten. Insbesondere bei personenbezogenen Daten sind aber enge Grenzen gesetzt, wenn der Betroffene die Löschung verlangt.
Wenn ein Gesetz die Speicherung verlangt, dürften die Daten doch nicht auf Wunsch des Kunden gelöscht werden.
Oder kann die DSGVO die vorgeschriebene Datenspeicherung doch eingrenzen?
Wenn Gesetze mit Speicherpflicht Vorrang haben, könnte mit entsprechenden neuen (nationalen) Gesetzen die DSGVO ausgehebelt werden.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Ausser , der Kunde stimmt zu....imp hat geschrieben:(24 Feb 2019, 09:00)
Es gibt ganz unterschiedliche Daten. Insbesondere bei personenbezogenen Daten sind aber enge Grenzen gesetzt, wenn der Betroffene die Löschung verlangt.
Es wird niemand gezwungen, Händler zu werden. Deshalb gibt es noch lange kein Recht, Akten über Menschen anzulegen.
Beispiel...
https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.htmlDie häufigsten Wege, auf denen Sie uns Informationen übermitteln, beinhalten:
Suchen nach Produkten und Dienstleistungen, Bestellungen, Abgeben einer Bewertung oder Erstellen einer Wunschliste;
Download, Streaming, Ansehen oder Verwenden digitaler Inhalte auf einem Endgerät oder per App;
die Eingabe von Informationen in Mein Konto oder Ihrem Profil;
die Unterhaltung mit Alexa;
das Konfigurieren der Datenschutz-Settings auf Ihrem Endgerät;
die Kommunikation mit uns per Telefon, E-Mail oder auf anderem Wege.
Konsequenz solcher Tätigkeiten ist, dass Sie uns Informationen zur Verfügung stellen, wie:
Ihren Namen, Adresse und Telefonnummer;
Zahlungsinformationen;
Lieferdetails von Menschen, an die Einkäufe versendet wurden oder die für das 1-Click-Verfahren registriert sind (inklusive Adressen und Telefonnummern);
Inhalt von Bewertungen und E-Mails an uns;
persönliche Beschreibungen von Fotos in Ihrem Profil;
Stimmaufzeichnungen, wenn Sie mit Alexa sprechen.
Um weitere Details über die Informationen, die wir von Ihnen sammeln zu erfahren, lesen Sie bitte den entsprechenden Teil unserer Datenschutzerklärung.
Alles was Du eintippst...sprichst ... tief atmest - >> es gehört dem Händler.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Ja, das wird dann sicher lustig bei Retouren oder Gewährleistung.imp hat geschrieben:(24 Feb 2019, 09:00)Es wird niemand gezwungen, Händler zu werden. Deshalb gibt es noch lange kein Recht, Akten über Menschen anzulegen.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Gewährleistungsansprüche gibt es auch, wenn der Händler dich nicht kennt. Da reicht der Kaufbeleg.MoOderSo hat geschrieben:(24 Feb 2019, 10:23)
Ja, das wird dann sicher lustig bei Retouren oder Gewährleistung.
"Was willst du von mir? Ich kenn dich nicht. Von mir gibts kein Geld zurück!"
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops
Es gibt beim Händler keinen Kaufbeleg, der musste wegen Datenschutz alles vernichten.imp hat geschrieben:(24 Feb 2019, 10:30)
Gewährleistungsansprüche gibt es auch, wenn der Händler dich nicht kennt. Da reicht der Kaufbeleg.
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