hatte ich ja schon erwähnt. Ein Unternehmen ist keine Sache sondern eine juristische Person.
Naja, das man damit tun kann, was man will
Korrekt. Gesellschafter einer AG können aber mitnichten mit der Gesellschaft machen was sie wollen. Ihnen stehen nur die Gesellschafterrechte zu und die sind im Aktiengesetz geregelt.
Können Aktionäre das Unternehmen verkaufen? Natürlich.
Natürlich nicht. Siehe oben. Eine AG ist eine juristische Personen. Personen kann man nicht verkaufen.
Sogar auch Anteile davon.
Auch Anteile von Personen können nicht verkauft werden
Können sie den Bestand liquidieren? Klar.
Die Bestände verkaufen? Nein das können sie nicht oder meintest du das Unternehmen liquidieren? Das können sie tatsächlich (mit mindestens 75% Mehrheit). Das hat aber nichts mit Eigentum zu tun sondern ist ein klassisches Gesellschafterrecht
Sparten ausgliedern? Ja.
Nein, das ist Sache des Vorstandes.
Entscheiden, dass etwas anderes produziert wird? Klar.
Nein, auch das fällt in die Kompetenz des Vorstandes und nicht in die der Hauptversammlung.
Um hier weiteren Missverständnissen vorzubeugen. Weder der Aufsichtsrat noch die Hauptversammlung ist dem Vorstand gegenüber weisungsbefugt.