Waffenverbot in Wiesbaden
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Waffenverbot in Wiesbaden
Nicht einmal Pfefferspray, Taschenmesser und Schraubenzieher sind erlaubt. Ich finde das sehr übertrieben.
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Wenn alle Menschen Pfefferspray, Taschenmesser und Schraubenzieher mit sich tragen würden, hätten Attentäter keine Chance mehr.
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Klar hätten die Chancen. In der Schweiz hat rechnerisch jeder Bürger mindestens zwei Bankschließfächer und doch gibt es Armut. Die meisten Terroranschläge der Welt hat es da, wo man insgesamt sehr abwehrbereit ist.Liegestuhl hat geschrieben:(09 Jan 2019, 15:42)
Wenn alle Menschen Pfefferspray, Taschenmesser und Schraubenzieher mit sich tragen würden, hätten Attentäter keine Chance mehr.
Waffenverbote gab es in der Zone früher auch.
Ich finde, die Wiesbadener haben hier keine Nachteile im Leben.
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Frauen haben ja nach der Silvesterparty 2015/2016 die Regale mit Pfefferspray aus gutem Grund leer gekauft. Man sollte wenigstens denen ihr Verteidigungsmittel lassen.nietoperz hat geschrieben:(09 Jan 2019, 14:47)
Nicht einmal Pfefferspray, Taschenmesser und Schraubenzieher sind erlaubt. Ich finde das sehr übertrieben.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Die dürfen in Wiesbaden künftig nur noch mit solchem Spielzeug herumlaufen:jack000 hat geschrieben:(10 Jan 2019, 12:29)
Frauen haben ja nach der Silvesterparty 2015/2016 die Regale mit Pfefferspray aus gutem Grund leer gekauft. Man sollte wenigstens denen ihr Verteidigungsmittel lassen.
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Taschenmesser ist für viele Standartausrüstung.
Nachts zum reinigen der Fingernägel.
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Das Kleintel, welchem dieses Verbot eigentlich gilt, wird sich nicht um das Verbot scheren. Aufrichtige Bürger halten sich natürlich an das Verbot und sind damit den Messerstechern und Vergewaltigern hilflos ausgeliefert. Klasse Gesetz.
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Die Verordnung schafft die Möglichkeit gegen potentielle Messerstecher vorzugehen. Du versuchst hier ein schiefes Bild zu zeichnen, als würde sie den Messerstechern und Vergewaltigern in die Hand spielen.Echt hat geschrieben:(10 Jan 2019, 12:40)
Das Kleintel, welchem dieses Verbot eigentlich gilt, wird sich nicht um das Verbot scheren. Aufrichtige Bürger halten sich natürlich an das Verbot und sind damit den Messerstechern und Vergewaltigern hilflos ausgeliefert. Klasse Gesetz.
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Das ist kein schiefes Bild. Das ist die Tatsache. Wie will man denn jemanden überführen, der ein Messer mit sich trägt? In den meisten Fällen wird man erst feststellen, dass jemand ein Messer mit sich geführt hat, wenn er es auch benutzt hat.McKnee hat geschrieben:(10 Jan 2019, 12:50)
Die Verordnung schafft die Möglichkeit gegen potentielle Messerstecher vorzugehen. Du versuchst hier ein schiefes Bild zu zeichnen, als würde sie den Messerstechern und Vergewaltigern in die Hand spielen.
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Ach so, du plädierst also dafür, den Leuten ihre Messer zu lassen, damit sie diese auch nutzen können?!Echt hat geschrieben:(10 Jan 2019, 13:03)
Das ist kein schiefes Bild. Das ist die Tatsache. Wie will man denn jemanden überführen, der ein Messer mit sich trägt? In den meisten Fällen wird man erst feststellen, dass jemand ein Messer mit sich geführt hat, wenn er es auch benutzt hat.
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Zu lassen? Denkst du Messerstecher lassen sich ihr Messer nehmen? Die werden das auch weiterhin mit sich führen. Aber die Menschen, die sich verteidigen wollen z.B. mit Pfefferspray werden mit dem Gesetz schutzlos gemacht.McKnee hat geschrieben:(10 Jan 2019, 13:20)
Ach so, du plädierst also dafür, den Leuten ihre Messer zu lassen, damit sie diese auch nutzen können?!
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Gegen eine Messerattacke hilft seltend ein Pfefferspray in der Handtasche.Echt hat geschrieben:(10 Jan 2019, 13:28)
Zu lassen? Denkst du Messerstecher lassen sich ihr Messer nehmen? Die werden das auch weiterhin mit sich führen. Aber die Menschen, die sich verteidigen wollen z.B. mit Pfefferspray werden mit dem Gesetz schutzlos gemacht.
Aber wer jetzt in Wiesbaden mit einem Messer erwischt wird, der wird halt auch kein Messerstecher mehr.
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Also soll man es ihnen lassen, weil sie sich eh neue Messer besorgen?!Echt hat geschrieben:(10 Jan 2019, 13:28)
Zu lassen? Denkst du Messerstecher lassen sich ihr Messer nehmen? Die werden das auch weiterhin mit sich führen. Aber die Menschen, die sich verteidigen wollen z.B. mit Pfefferspray werden mit dem Gesetz schutzlos gemacht.
Und du glaubst wirklich der trügerischen Sicherheit von Pfefferspray? Glaubst du nicht, dass ein Typ, der sich auf eine Tat vorbereitet, damit kaum abzuwehren ist?!
Manchmal bewirken Verteidigungswaffen auch das Gegenteil
Vielleicht geht es aber auch um die Attacken zwischen Messerstechern.
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Was passiert denn mit so jemand?Alexyessin hat geschrieben:(10 Jan 2019, 13:40)
Aber wer jetzt in Wiesbaden mit einem Messer erwischt wird, der wird halt auch kein Messerstecher mehr.
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Der muss ein Bußgeld zahlen:
Die Zone soll ab 1. Januar in etwa der Hälfte der Innenstadt gelten und im Anfang des Westends. Wer hier zwischen 21 und 5 Uhr mit Messer erwischt wird, der bekommt ein Bußgeld aufgebrummt - für Waffen, für die eine Waffenbesitzkarte notwendig ist, von bis zu 10.000 Euro, für andere von bis zu 5.000 Euro. https://www.hessenschau.de/politik/wies ... n-100.html
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Und wenn er nicht zahlen kann, weil er ein 18jähriger Schüler ist?
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Für die allgemeine Öffentlichkeit ist Sicherheit durch Bewaffnung ungefähr so realistisch wie medizinische Versorgung durch Verteilung von Skalpellen. Deshalb ist diese Diskussion um den "Nachteil" für Normalos durch Waffenverbote auch kein reales Problem.
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Das wäre dann wohl bei den zuständigen Wiesbadener Behörden zu erfragen.Tom Bombadil hat geschrieben:(10 Jan 2019, 14:20)
Und wenn er nicht zahlen kann, weil er ein 18jähriger Schüler ist?
Ich würde mal grundsätzlich vermuten, dass in so einem Fall dieselben Verfahren zum Tragen kommen, wie bei anderen Erwachsenen, die Bußgelder nicht bezahlen können.
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Erst mal muss man die Leute erwischen. Ein Messer wird in der Regel versteckt mitgeführt. So leicht erwischt man da niemanden.Alexyessin hat geschrieben:(10 Jan 2019, 13:40)
Gegen eine Messerattacke hilft seltend ein Pfefferspray in der Handtasche.
Aber wer jetzt in Wiesbaden mit einem Messer erwischt wird, der wird halt auch kein Messerstecher mehr.
Und ich denke schon, dass Pfefferspray auch bei einer Messerattacke helfen kann. Kommt auf den Fall an. Ein Gefühl von Sicherheit gibt das Pfefferspray aber auf jeden Fall.
Mit Pfefferspray in der Tasche haben Frauen die Möglichkeit sich gegen eine Vergewaltigung zu wehren. Diesen Möglichkeit nimmt man den Frauen mit so einem Gesetz.imp hat geschrieben:(10 Jan 2019, 14:22)
Für die allgemeine Öffentlichkeit ist Sicherheit durch Bewaffnung ungefähr so realistisch wie medizinische Versorgung durch Verteilung von Skalpellen. Deshalb ist diese Diskussion um den "Nachteil" für Normalos durch Waffenverbote auch kein reales Problem.
Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Und was hilft gegen eine Pfefferspray-Attacke (z.B. durch einen bösen Buben)? Mehr Pfefferspray? Pfefferspray für alle?Echt hat geschrieben:(10 Jan 2019, 14:34)
Und ich denke schon, dass Pfefferspray auch bei einer Messerattacke helfen kann.
Zuletzt geändert von PeterK am Do 10. Jan 2019, 14:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Also Ersatzfreiheitsstrafe. Ob das so sinnvoll ist...Kritikaster hat geschrieben:(10 Jan 2019, 14:25)
Ich würde mal grundsätzlich vermuten, dass in so einem Fall dieselben Verfahren zum Tragen kommen, wie bei anderen Erwachsenen, die Bußgelder nicht bezahlen können.
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Weiß ich nicht. Das ist aber auch keine Begrümdung dafür den potenziellen Opfern den Schutz komplett zu versagen.PeterK hat geschrieben:(10 Jan 2019, 14:38)
Und was hilft gegen eine Pfefferspray-Attacke (z.B. durch einen bösen Buben)? Mehr Pfefferspray? Pfefferspray für alle?
Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Die einzigen die sich über diese Verordnung "freuen", sind die eh schon überlasteten Ordnungsbeamten.
Das ganze wird im Papierkram versinken.
Das ganze wird im Papierkram versinken.
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Das ist so allgemein gesprochen beides falsch. Die Glasflasche, der Schlüsselbund oder das Deo können im Einzelfall auch das Mittel sein, sich zu helfen - und in den meisten Fällen keinen Unterschied machen, in einzelnen Fällen schafft man sich eher ein vergrößertes Problem. Ein Tierabwehrspray in der Tasche kann ebenfalls zu einer Abwehr einer Vergewaltigung in einigen Fällen beitragen, in vielen Fällen jedoch nicht. Der Versuch, sich zu wehren kann erfolgreich sein, in vielen Fällen jedoch nicht.Echt hat geschrieben:(10 Jan 2019, 14:34)
Mit Pfefferspray in der Tasche haben Frauen die Möglichkeit sich gegen eine Vergewaltigung zu wehren. Diesen Möglichkeit nimmt man den Frauen mit so einem Gesetz.
Die öffentliche Sicherheit ergibt sich nicht aus privaten Messern.
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Wie denn? Ein Typ kommt hinten mit dem Messer auf dich zu. So schnell reagieren das Pfefferspray aus der Handtasche zu holen kann kein unausgebildeter.Echt hat geschrieben:(10 Jan 2019, 14:34)
Erst mal muss man die Leute erwischen. Ein Messer wird in der Regel versteckt mitgeführt. So leicht erwischt man da niemanden.
Und ich denke schon, dass Pfefferspray auch bei einer Messerattacke helfen kann. Kommt auf den Fall an. Ein Gefühl von Sicherheit gibt das Pfefferspray aber auf jeden Fall.
Und das wäre dann das falsche Gefühl einer Sicherheit ( zugegeben zu einer übrtriebenen Angst )
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Die öffentliche Sicherheit ergibt sich auch nicht aus einem Verbot, welches von Tätern sowieso ignoriert wird.imp hat geschrieben:(10 Jan 2019, 14:47)
Das ist so allgemein gesprochen beides falsch. Die Glasflasche, der Schlüsselbund oder das Deo können im Einzelfall auch das Mittel sein, sich zu helfen - und in den meisten Fällen keinen Unterschied machen, in einzelnen Fällen schafft man sich eher ein vergrößertes Problem. Ein Tierabwehrspray in der Tasche kann ebenfalls zu einer Abwehr einer Vergewaltigung in einigen Fällen beitragen, in vielen Fällen jedoch nicht. Der Versuch, sich zu wehren kann erfolgreich sein, in vielen Fällen jedoch nicht.
Die öffentliche Sicherheit ergibt sich nicht aus privaten Messern.
Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Sehe ich anders. Das Verbot, Leute umzubringen, wird auch ganz ganz überwiegend durch nachträgliche Bestrafung und nicht durch besondere Abwehrbemühungen erfolgreich durchgesetzt. Die Zahl der Morde ist in Deutschland erfreulich niedrig.Echt hat geschrieben:(10 Jan 2019, 14:53)
Die öffentliche Sicherheit ergibt sich auch nicht aus einem Verbot, welches von Tätern sowieso ignoriert wird.
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Das hängt vom Einzelfall ab. Weglaufen ist sowieso die beste Verteidigung. Nichtsdestotrotz sehe ich keinen Sinn darin Opfer zu entwaffnen. Täter ignorieren das Gesetz sowieso. Und in einigen Gegenden Deutschlands ist die Angst alles andere als übertrieben.Alexyessin hat geschrieben:(10 Jan 2019, 14:53)
Wie denn? Ein Typ kommt hinten mit dem Messer auf dich zu. So schnell reagieren das Pfefferspray aus der Handtasche zu holen kann kein unausgebildeter.
Und das wäre dann das falsche Gefühl einer Sicherheit ( zugegeben zu einer übrtriebenen Angst )
Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Also Schusswaffen für alle?Echt hat geschrieben:(10 Jan 2019, 14:56)
Nichtsdestotrotz sehe ich keinen Sinn darin Opfer zu entwaffnen. Täter ignorieren das Gesetz sowieso.
Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Welches Ziel verfolgst du mit deinen Übertreibungen?
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Die Forderung "Öffentliche Sicherheit schaffen mit immer mehr Waffen" ist gewiss keine Lösung des Problems.Echt hat geschrieben:(10 Jan 2019, 14:53)
Die öffentliche Sicherheit ergibt sich auch nicht aus einem Verbot, welches von Tätern sowieso ignoriert wird.
Was allerdings helfen könnte, sind die in Wiesbaden geplanten polizeilichen Kontrollen, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, die von Dir angesprochenen potentiellen Täter zu erwischen. Wer sich an das Waffenverbot hält, hat schließlich nichts zu befürchten.
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Ich kenne Wiesbaden, eine reiche Stadt, die werden sicher keine Probleme haben, die Polizeipräsenz zu erhöhen.
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Der Effekt der Zeitungsmeldungen nach den ersten paar erfolgreichen "Fängen" dürfte sogar noch größer sein.Kritikaster hat geschrieben:(10 Jan 2019, 15:00)
Die Forderung "Öffentliche Sicherheit schaffen mit immer mehr Waffen" ist gewiss keine Lösung des Problems.
Was allerdings helfen könnte, sind die in Wiesbaden geplanten polizeilichen Kontrollen
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Zu erfragen, wo Du die Grenze ziehst. Du schreibst ja, Täter ignorierten Regeln "sowieso"; deshalb solle man potentielle Opfer nicht "entwaffnen".Echt hat geschrieben:(10 Jan 2019, 15:00)
Welches Ziel verfolgst du ...?
Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Dann gibt es Sozialstunden oder Jugendarrest.Tom Bombadil hat geschrieben:(10 Jan 2019, 14:20)
Und wenn er nicht zahlen kann, weil er ein 18jähriger Schüler ist?
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Wäre wünschenswert, bedingt aber die vorausgehenden Kontrollen, mit denen sich manche offenbar nicht so recht anfreunden können.imp hat geschrieben:(10 Jan 2019, 15:11)
Der Effekt der Zeitungsmeldungen nach den ersten paar erfolgreichen "Fängen" dürfte sogar noch größer sein.
Mir kommt gerade eine andere Frage in den Sinn: Wenn dies
genau so zutrifft, bekommen die Sünder dann zwischen 5 Uhr und 21 Uhr ihr Eigentum wieder ausgehändigt, um es nach Hause bringen zu können? Schließlich ist der Besitz von Messern u.ä. ja nicht grundsätzlich verboten.Wer hier zwischen 21 und 5 Uhr mit Messer erwischt wird, der bekommt ein Bußgeld aufgebrummt
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Das wird so laufen wie bei anderen mitgeführten Gegenständen, etwa bei öffentlichen Veranstaltungen, angemeldeten Demonstrationen mit Auflagen usw. Auch da darf man manches nicht haben, das sonst kein Problem ist.Kritikaster hat geschrieben:(11 Jan 2019, 14:09)
Wäre wünschenswert, bedingt aber die vorausgehenden Kontrollen, mit denen sich manche offenbar nicht so recht anfreunden können.
Mir kommt gerade eine andere Frage in den Sinn: Wenn dies
genau so zutrifft, bekommen die Sünder dann zwischen 5 Uhr und 21 Uhr ihr Eigentum wieder ausgehändigt, um es nach Hause bringen zu können? Schließlich ist der Besitz von Messern u.ä. ja nicht grundsätzlich verboten.
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Ja, natürlich, der jeweils als Waffe identifizierte Gegenstand wird zunächst eingezogen.imp hat geschrieben:(11 Jan 2019, 15:08)
Das wird so laufen wie bei anderen mitgeführten Gegenständen, etwa bei öffentlichen Veranstaltungen, angemeldeten Demonstrationen mit Auflagen usw. Auch da darf man manches nicht haben, das sonst kein Problem ist.
Zum von Dir angesprochenen Vorgehen gibt es nach meiner Erfahrung unterschiedliche Varianten. Mir selbst ist korrekter Weise einmal ein Taschenmesser bei der Eingangskontrolle zu einem Eishockeyspiel abgenommen worden, welches so "groß" war, dass ich es am Schlüsselbund in meiner Hosentasche trug. Formal hatten die Kontrolleure natürlich recht. Dieser Vorgang endete nach dem Spiel mit der Rückgabe des Mini-Messers an mich.
Diese persönlich gemachte Erfahrung lässt mich annehmen, dass ein dauerhafter Einzug persönlichen Eigentums dann ein juristisches Problem darstellen kann, wenn das Mitführverbot nur für einen festgesetzten zeitlichen Rahmen gilt, wie das dem Artikel zufolge in Wiesbaden der Fall ist.
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Nein, es gibt eine öffentliche Verfügung oder Hinweisschilder...der zeitliche Rahmen ist sogar eher ein Merkmal für die Konformität der Verfügung. Eine Verfügung, die den ganzen Tag abdecken würde, wäre angreifbar. So beschräönkt man sich auf das Zeitfenster, in dem belegbar ist, dass das Verbot zur Abwehr von Gefahren verhältnismäßig, also geeignet und erforderlich ist.Kritikaster hat geschrieben:(12 Jan 2019, 07:07)
Diese persönlich gemachte Erfahrung lässt mich annehmen, dass ein dauerhafter Einzug persönlichen Eigentums dann ein juristisches Problem darstellen kann, wenn das Mitführverbot nur für einen festgesetzten zeitlichen Rahmen gilt, wie das dem Artikel zufolge in Wiesbaden der Fall ist.
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Ich halte diese Art Waffen nicht für sehr effektiv.Liegestuhl hat geschrieben:(09 Jan 2019, 15:42)
Wenn alle Menschen Pfefferspray, Taschenmesser und Schraubenzieher mit sich tragen würden, hätten Attentäter keine Chance mehr.
Wir sollten Maschinenpistolen und Handgranaten tragen. Damit könnten wir jeden Attentäter sofort erledigen. Und aggressive Fahrradfahrer. Gerade in Städten heutzutage das größte Sicherheitsrisiko.
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Okay, wieder etwas dazu gelernt.McKnee hat geschrieben:(12 Jan 2019, 08:32)
Nein, es gibt eine öffentliche Verfügung oder Hinweisschilder...der zeitliche Rahmen ist sogar eher ein Merkmal für die Konformität der Verfügung. Eine Verfügung, die den ganzen Tag abdecken würde, wäre angreifbar. So beschräönkt man sich auf das Zeitfenster, in dem belegbar ist, dass das Verbot zur Abwehr von Gefahren verhältnismäßig, also geeignet und erforderlich ist.
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Wer ein Messer zu einer Großveranstaltung mitnimmt, sollte meiner Meinung nach dauerhaftes Hausverbot bekommen.Kritikaster hat geschrieben:(12 Jan 2019, 07:07)
Ja, natürlich, der jeweils als Waffe identifizierte Gegenstand wird zunächst eingezogen.
Zum von Dir angesprochenen Vorgehen gibt es nach meiner Erfahrung unterschiedliche Varianten. Mir selbst ist korrekter Weise einmal ein Taschenmesser bei der Eingangskontrolle zu einem Eishockeyspiel abgenommen worden, welches so "groß" war, dass ich es am Schlüsselbund in meiner Hosentasche trug. Formal hatten die Kontrolleure natürlich recht. Dieser Vorgang endete nach dem Spiel mit der Rückgabe des Mini-Messers an mich.
Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Vermutlich hast du keine Quittung bekommen und es war bestimmt nicht einfach, den Kontrolleur nach dem Spiel wieder zu finden.Kritikaster hat geschrieben: Zum von Dir angesprochenen Vorgehen gibt es nach meiner Erfahrung unterschiedliche Varianten. Mir selbst ist korrekter Weise einmal ein Taschenmesser bei der Eingangskontrolle zu einem Eishockeyspiel abgenommen worden, welches so "groß" war, dass ich es am Schlüsselbund in meiner Hosentasche trug. Formal hatten die Kontrolleure natürlich recht. Dieser Vorgang endete nach dem Spiel mit der Rückgabe des Mini-Messers an mich.
Ich glaube behalten dürfen sie es nur (also die Polizei, nicht irgendein schäbiger Sicherheitsdienst), wenn konkrete Straftaten damit verübt wurden. Ein Freund von mir hat mal ein abgemeldetes Schrottauto aufgebrochen, weil er den Vergaser haben wollte. Die Polizei hat ihn dabei erwischt und sein Werkzeug abgenommen. Etwas später wurde das Verfahren eingestellt und er bekam das Werkzeug wieder zurück.
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
McKnee hat geschrieben:(12 Jan 2019, 08:32)
Nein, es gibt eine öffentliche Verfügung oder Hinweisschilder...der zeitliche Rahmen ist sogar eher ein Merkmal für die Konformität der Verfügung. Eine Verfügung, die den ganzen Tag abdecken würde, wäre angreifbar. So beschräönkt man sich auf das Zeitfenster, in dem belegbar ist, dass das Verbot zur Abwehr von Gefahren verhältnismäßig, also geeignet und erforderlich ist.
Bei genauerer Betrachtung muss ich dann allerdings doch noch einmal nachfragen, McKnee.
Die Wegnahme als Waffen geeigneter Gegenstände im dafür genannten Zeitraum halte ich für ebenso gerechtfertigt wie die Verhängung eines Bußgeldes. So weit, so klar.
Wenn es aber nicht verhältnismäßig sein sollte, eine solche Verfügung auf den ganzen Tag auszudehnen, könnte man doch auf den Gedanken kommen, dass den Eigentümern dieser Gegenstände, sofern ihnen im Zusammenhang mit deren Besitz kein Rechtsbruch nachgewiesen werden kann, ein allgemeines Nutzungs- und Verfügungsrecht zusteht. Sollte der Ansatz zutreffen, müsste das dann zur Rückgabe der konfiszierten Gegenstände führen. Einen Einfluss auf die Erhebung des Bußgeldes hätte das nicht.
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Im Gegenteil, ich hatte eine Quittung erhalten und bekam das Messer anschließend tatsächlich zurück. Es war vorher natürlich auch abgesprochen, wo die Rückgabe stattfinden sollte.nietoperz hat geschrieben:(12 Jan 2019, 08:54)
Vermutlich hast du keine Quittung bekommen und es war bestimmt nicht einfach, den Kontrolleur nach dem Spiel wieder zu finden.
Ich glaube behalten dürfen sie es nur (also die Polizei, nicht irgendein schäbiger Sicherheitsdienst), wenn konkrete Straftaten damit verübt wurden. Ein Freund von mir hat mal ein abgemeldetes Schrottauto aufgebrochen, weil er den Vergaser haben wollte. Die Polizei hat ihn dabei erwischt und sein Werkzeug abgenommen. Etwas später wurde das Verfahren eingestellt und er bekam das Werkzeug wieder zurück.
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Die Einziehung könnte dann aufgrund des Bußgeldes erfolgen. Bei wiederholten Verstößen und einer strafrechtlichen Vita wäre es durchaus möglich, ein "Waffentrageverbot" zu verfügen. Dann dürfte der Betroffene an keinem öffentlichen Ort eine Waffe, auch nicht erlaubnisfreie, wie ein Messer, führen.Kritikaster hat geschrieben:(12 Jan 2019, 09:00)
Wenn es aber nicht verhältnismäßig sein sollte, eine solche Verfügung auf den ganzen Tag auszudehnen, könnte man doch auf den Gedanken kommen, dass den Eigentümern dieser Gegenstände, sofern ihnen im Zusammenhang mit deren Besitz kein Rechtsbruch nachgewiesen werden kann, ein allgemeines Nutzungs- und Verfügungsrecht zusteht. Sollte der Ansatz zutreffen, müsste das dann zur Rückgabe der konfiszierten Gegenstände führen. Einen Einfluss auf die Erhebung des Bußgeldes hätte das nicht.
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Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...
.....er wusste es
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Das Waffenrecht in DE ist ohnhin immer schärfer geworden. Springmesser und Taschenlampen mit integriertem Elektroschocker sind z.B. nicht erlaubt. Wer damit erwischt wird, bekommt eine Strafe und das Zeug ist weg (wird angeblich vernichtet).
Andererseits gibt es tödliche Luftgewehre, die Pfeile mit 280m/s, 77 Joule verschießen und die gelten als Spielzeug! Man muß nicht einmal 18 sein, um damit rumzuschießen. https://www.crossbowadventure.de/FX-Verminator-Arrow
Andererseits gibt es tödliche Luftgewehre, die Pfeile mit 280m/s, 77 Joule verschießen und die gelten als Spielzeug! Man muß nicht einmal 18 sein, um damit rumzuschießen. https://www.crossbowadventure.de/FX-Verminator-Arrow
- McKnee
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Hier zum Nachlesennietoperz hat geschrieben:(12 Jan 2019, 09:15)
Das Waffenrecht in DE ist ohnhin immer schärfer geworden. Springmesser und Taschenlampen mit integriertem Elektroschocker sind z.B. nicht erlaubt. Wer damit erwischt wird, bekommt eine Strafe und das Zeug ist weg (wird angeblich vernichtet).
Andererseits gibt es tödliche Luftgewehre, die Pfeile mit 280m/s, 77 Joule verschießen und die gelten als Spielzeug! Man muß nicht einmal 18 sein, um damit rumzuschießen. https://www.crossbowadventure.de/FX-Verminator-Arrow
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads ... treme.html
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
McKnee hat geschrieben:(12 Jan 2019, 09:20)
Hier zum Nachlesen
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads ... treme.html
Tolles Gutachten, BKASchussversuche wurden nicht unternommen, es ist aber anzunehmen, dass die Energie der Pfeile deutlich über 7,5 Joule liegen dürfte.
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Re: Waffenverbot in Wiesbaden
Darf man solche Dinger in der Öffentlichkeit mit sich führen?nietoperz hat geschrieben:(12 Jan 2019, 09:15)
Andererseits gibt es tödliche Luftgewehre, die Pfeile mit 280m/s, 77 Joule verschießen und die gelten als Spielzeug! Man muß nicht einmal 18 sein, um damit rumzuschießen. https://www.crossbowadventure.de/FX-Verminator-Arrow
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Thomas Jefferson
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Diffamierer der Linken.
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