Keine Ahnung; ich glaube eher nicht daran. Vielleicht werden den Angehörigen ja geeignete Zangen ausgehändigt, bevor Omi eingeäschert wird... dafür gab es schlechte Beispiele.Billie Holiday hat geschrieben:(04 Sep 2018, 17:26)
Wie ist das eigentlich, wenn Omi Goldzähne im Mund hat und eingeäschert wird? Bekommen die Erben/Angehörigen die Zähne? Gegen Vorlage des Erbscheines?
Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Ich dachte, es wird gesiebt. Egal, ich würde mich nicht mit geöffneter Hand hinstellen.H2O hat geschrieben:(04 Sep 2018, 17:31)
Keine Ahnung; ich glaube eher nicht daran. Vielleicht werden den Angehörigen ja geeignete Zangen ausgehändigt, bevor Omi eingeäschert wird... dafür gab es schlechte Beispiele.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Hatte ich auch nicht anders vermutet...Billie Holiday hat geschrieben:(04 Sep 2018, 17:43)
Ich dachte, es wird gesiebt. Egal, ich würde mich nicht mit geöffneter Hand hinstellen.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Bei einer Kremierung bleibt nichts übrig.Billie Holiday hat geschrieben:(04 Sep 2018, 17:26)
Wie ist das eigentlich, wenn Omi Goldzähne im Mund hat und eingeäschert wird? Bekommen die Erben/Angehörigen die Zähne? Gegen Vorlage des Erbscheines?
Der Gescheitere gibt nach!
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Außer Asche....
Hab mal einen Bericht gesehen, in dem tatsächlich die Asche gesiebt wurde. Offenbar bleibt doch etwas übrig.
Um zurück zum Thema zu kommen....verbrannte oder verrottende Organe bringen nichts. Wer selber gerne lebt, sollte doch Interesse an Spenderorganen haben, ich verstehe die Abneigung nicht wirklich. Warum sollte man nicht den Wunsch haben, noch eine Weile länger leben zu können mit Hilfe einer Organspende?
Aber die Ablehnung ist natürlich zu respektieren. Ich finde auch nicht, dass man sich dafür rechtfertigen muß. Ein nein muß reichen - konsequenterweise mit gleichzeitiger Ablehnung von Spenderorganen für sich selbst.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Mit der Verbrennung habe ich überhaupt keine Erfahrungen, obwohl meine verstorbenen Angehörigen ausnahmslos verbrannt wurden. Aus Pressenachrichten habe ich gelernt, daß Mitarbeiter im Krematorium sich an den ausgesiebten Überresten der Toten bereichert hätten; im wesentlichen wohl Gold, aber auch andere Materialien (Titan?), die nach Knochenbrüchen und Gelenkersatz verwandt werden. Für den Diebstahl wurden empfindliche Strafen verhängt. Die Kommune ist Eigentümer dieser Überreste... jedenfalls war das so zu lesen... natürlich nicht der Asche der Verstorbenen.Billie Holiday hat geschrieben:(04 Sep 2018, 17:54)
Außer Asche....
Hab mal einen Bericht gesehen, in dem tatsächlich die Asche gesiebt wurde. Offenbar bleibt doch etwas übrig.
Um zurück zum Thema zu kommen....verbrannte oder verrottende Organe bringen nichts. Wer selber gerne lebt, sollte doch Interesse an Spenderorganen haben, ich verstehe die Abneigung nicht wirklich. Warum sollte man nicht den Wunsch haben, noch eine Weile länger leben zu können mit Hilfe einer Organspende?
Aber die Ablehnung ist natürlich zu respektieren. Ich finde auch nicht, dass man sich dafür rechtfertigen muß. Ein nein muß reichen - konsequenterweise mit gleichzeitiger Ablehnung von Spenderorganen für sich selbst.
Ich meine auch, daß die formal abgefragte Zustimmung zur Organentnahme im Todesfall vorausgesetzt werden muß, wenn zu Lebzeiten eine lebensrettende Transplantation fremder Organe in Betracht kommen soll. Weiterhin meine ich, daß das bisherige Verfahren viel zu zurückhaltend angelegt ist. Das Verfahren muß verbunden werden mit der Ausweispflicht und vergleichbaren Abläufen, denen ein Mitbürger unausweichlich ausgesetzt ist. Dabei sind Freiwilligkeit und Notwendigkeit immer wieder an zu sprechen.
Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Darüber kann man verschiedener Meinung sein. Hirntod bedeutet, dass ein lebenswichtiges Organ nicht mehr funktionsfähig ist. Für mich bedeutet das, dass der Sterbeprozess unumkehrbar ist und der Mensch stirbt, sobald man die lebenserhaltenden Maschinen abstellt.Keoma hat geschrieben:(04 Sep 2018, 16:33)
Tod bedeutet Hirntod.
Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Natürlich wird das passieren, das ist doch der Sinn der Sache. Wenn ein schriftlicher "Widerspruch" nicht auffindbar ist, bestimmt der Staat einfach, dass der Mensch ausgeweidet werden soll. Das erhöht dann halt die Anzahl der verfügbaren Organe.Skull hat geschrieben:(04 Sep 2018, 16:58)
Das wird aber i.d.R. nicht passieren.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Ich bin für die Widerspruchslösung.
Viele kriegen von allen den Arsch nicht hoch, selbst für einen Spenderausweis zu sorgen.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Organe sind halt eine wichtige Resource. Die sollte man effektiv ausbeuten.Liberty hat geschrieben:(04 Sep 2018, 19:14)
Natürlich wird das passieren, das ist doch der Sinn der Sache. Wenn ein schriftlicher "Widerspruch" nicht auffindbar ist, bestimmt der Staat einfach, dass der Mensch ausgeweidet werden soll. Das erhöht dann halt die Anzahl der verfügbaren Organe.
--X
Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Wieso kann das nicht ebenso einfach geregelt werden, wie die Patientenverfügung?Liberty hat geschrieben:(04 Sep 2018, 19:14)
Natürlich wird das passieren, das ist doch der Sinn der Sache. Wenn ein schriftlicher "Widerspruch" nicht auffindbar ist, bestimmt der Staat einfach, dass der Mensch ausgeweidet werden soll. Das erhöht dann halt die Anzahl der verfügbaren Organe.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Vollkommen richtig. Ich lege Widerspruch ein. Es gilt der Grundsatz, dass das was überleben kann auch überleben soll. Es ist keine Schande früher zu sterben, wenn die Anlagen halt schlecht sind. Die Anlagen kann man sich nicht aussuchen. Problem ist einfach, dass die Gesellschaft so einen abartigen Lebenskult entwickelt hat, was u.a. dazu führt, dass unzumutbares Leben und Dahinvegitieren medizinisch und pflegerisch gefördert wird, vollkommen unnützes Leiden, dem der Tod vorzuziehen wäre.Cat with a whip hat geschrieben:(03 Sep 2018, 14:41)
Ich würde dann auch vorschlagen dass jeder der seinen Widerspruch einlegt und sich gegen gegen diese Solidarität entscheidet auch umgekehrt sein Recht als Empfänger von Spenderorganen verwirkt.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Was ist mit dem allmählich erblindenden Patienten, der eine Augenhornhaut bekommt? Auch das ist eine Organspende. Was würde es dir bedeuten, zu erblinden. Würdest du eine Spenderhornhaut ablehnen?Uffzach hat geschrieben:(04 Sep 2018, 20:22)
Vollkommen richtig. Ich lege Widerspruch ein. Es gilt der Grundsatz, dass das was überleben kann auch überleben soll. Es ist keine Schande früher zu sterben, wenn die Anlagen halt schlecht sind. Die Anlagen kann man sich nicht aussuchen. Problem ist einfach, dass die Gesellschaft so einen abartigen Lebenskult entwickelt hat, was u.a. dazu führt, dass unzumutbares Leben und Dahinvegitieren medizinisch und pflegerisch gefördert wird, vollkommen unnützes Leiden, dem der Tod vorzuziehen wäre.
Ein Bekannter war schwer nierenkrank, aber nicht lebensbedrohend. Durfte nur ganz wenig trinken pro Tag. Kannst du dir vorstellen, starken Durst zu haben, aber nicht trinken zu dürfen? Er hat vor etlichen Jahren eine Spenderniere bekommen und genießt sein Leben. Bei der Hitze die letzten Wochen ein großes Glas kaltes Wasser trinken zu können ist für ihn ein Geschenk, für andere selbstverständlich.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Man könnte statt eines Ausweises einen reinen Registereintrag vornehmen. Aus dem Register bekommt man dann eine Auskunft, wenn der Patient einen bestimmten Status erreicht hat oder verstorben ist. Das kann man so regeln, dass es keinen Verzug gibt, der die Transplantation gefährdet. Es würde aber vermutlich viele Bedenken bei vielen Menschen beseitigen, einen Ausweis mitzuführen, der einen als "Ersatzteillager" ausweist.JJazzGold hat geschrieben:(04 Sep 2018, 08:57)
Welches sind die Kriterien für “zugreifen, nur in bestimmten Fällen“?
Und ehrlich? So wie ich nicht allen Menschen traue, traue ich auch nicht allen Ärzten.
Wir reden hier über Fakten, bei denen nicht alle Fakten auf den Tisch gelegt wurden. Das schafft kein Vertrauen und das angebliche Motiv von Spahn, die Thema in den Mittelpuinkt der Diskussion zu stellen, hat darunter gelitten.
Wenn die Kliniken sagen, dass nicht alle Transplantationen durchgeführt werden, die durchgeführt werden könnten, weil die Kliniken überfordert sind, sind die Zahlen, mit denen hier argumentiert werden unseriös.
Dann muss ich sagen, schafft erst einmal die Infrastruktur.
Wie soll ich das Vertrauen haben, dass mein Widerspruch respektiert wird?
Wie will Spahn mit dem Aufwand umgehen, den er damit erzeugt?
Warum bringt er das Thema nicht anders in die gesellschaftliche Diskussion? Welche Bestrebungen gab es dafür?
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.
Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Ein Glanzpunkt deiner bisherigen Diskussion, die damit begann, dass ich Blödsinn rede.Skull hat geschrieben:(04 Sep 2018, 09:30)
Welche Selbsherrlichkeit ? Jetzt komme mal runter.
Man kann alles und jedes kritisch betrachten. Natürlich auch Du.
Ich bin für die Einführung der Widerspruchsregel. Aus guten Gründen. PUNKT.
mfg
Wie ich schon sagte, wurde ich für weitaus weniger moderiert.
Leider kam wenig an Argumenten, außer großspurige Sprüche.
Leider ist dein Diskussionsniveau in deinen Worten hervorragend zusammengefasst.
Eine begeisternde Diskussionskultur. BastaIch bin für die Einführung der Widerspruchsregel. Aus guten Gründen. PUNKT.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
knochenasche oder zähne bleiben übrig. die erben bekommen keine rückstände, alles kommt in die urne.
Auf dem Weg zum Abgrund kann eine Panne lebensrettend sein. Walter Jens
Besser schweigen und als Narr zu scheinen, als sprechen und jeden Zweifel zu beseitigen. Abraham Lincoln
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
für organspende kommen nur ansonst gesunde empfänger in betracht. euthanasie passiv oder aktiv bei schwerkranken menschen ist ein völlig anderes themaUffzach hat geschrieben:(04 Sep 2018, 20:22)
Vollkommen richtig. Ich lege Widerspruch ein. Es gilt der Grundsatz, dass das was überleben kann auch überleben soll. Es ist keine Schande früher zu sterben, wenn die Anlagen halt schlecht sind. Die Anlagen kann man sich nicht aussuchen. Problem ist einfach, dass die Gesellschaft so einen abartigen Lebenskult entwickelt hat, was u.a. dazu führt, dass unzumutbares Leben und Dahinvegitieren medizinisch und pflegerisch gefördert wird, vollkommen unnützes Leiden, dem der Tod vorzuziehen wäre.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Das ist nicht ganz so, es gibt chronische Erkrankungen, die nur durch Organspende aufgehalten, wenn auch nicht geheilt werden können.aleph hat geschrieben:(04 Sep 2018, 21:37)
für organspende kommen nur ansonst gesunde empfänger in betracht. (..)
Dazu gehört z.B. Muskoviszidose, Kranke benötigen Spenderlungen, und gewinnen durch die Transplantation ein bis zu 10 Jahre längeres Leben.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Billie Holiday hat geschrieben:(04 Sep 2018, 20:50)
Ein Bekannter war schwer nierenkrank, aber nicht lebensbedrohend. Durfte nur ganz wenig trinken pro Tag. Kannst du dir vorstellen, starken Durst zu haben, aber nicht trinken zu dürfen? Er hat vor etlichen Jahren eine Spenderniere bekommen und genießt sein Leben. Bei der Hitze die letzten Wochen ein großes Glas kaltes Wasser trinken zu können ist für ihn ein Geschenk, für andere selbstverständlich.
mfgSkull hat geschrieben:(03 Sep 2018, 19:59)
Ich schrieb doch: Aufklärung tut not.
Ich habe seit Jahrzehnten einen Organspendeausweis...
...und vor 7 Jahren bekam ein Freund von mir in Frankreich eine neue Leber.
Dank deren anderer Gesetzeslage.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Kommt die Widerspruchslösung, wandert mein Organspenderausweis in den Müll.
Es kann m. E. nicht angehen, dass das Verfügungsrecht über den eigenen Körper mit der Feststellung des Todes endet, falls ich dem nicht gezielt widerspreche. Für mich ist es eine ebensolche Selbstverständlichkeit, dass es einer POSITIVEN Willenserklärung zur Spende bedarf, wie eine POSITIVE Willenserklärung notwendig ist, wenn ich nach meinem Ableben materielle Güter aus meinem Nachlass an bestimmte Personen vererben möchte - mal ganz davon abgesehen, dass sich die Forschung in der Frage der Feststellung, wie denn dieser Zeitpunkt zu definieren sei, offenbar keineswegs so einig ist, wie mit der Hirntodthese allgemein angenommen wird, und der Kenntnisstand dazu ein Ende noch nicht erreicht hat. Erst kürzlich gab es hierzu einen Beitrag im DLF.
Indem man die Erklärungspflicht umkehrt, setzt man gezielt auf eine angenommene Gleichgültigkeit jener Bevölkerungsteile, die sich mit dem Thema Organspende - aus welchen Gründen auch immer - nicht auseinandersetzen. Die Entscheidung, sich damit NICHT befassen zu wollen, ist aber deren ureigenstes Recht, aus dem sich m.A.n. kein Anspruch der Gesellschaft zur freien Verfügung über deren sterbliche Überreste ableiten lässt.
Wie gesagt, ich selbst bin Organspender und bleibe es, so lange die Zustimmungsregelung existiert. Sollte die staatliche Bevormundungsregelung für jene kommen, die zu der Frage KEINE BEWUSST ZUSTIMMENDE ENTSCHEIDUNG getroffen haben, hat das ein Ende.
Es kann m. E. nicht angehen, dass das Verfügungsrecht über den eigenen Körper mit der Feststellung des Todes endet, falls ich dem nicht gezielt widerspreche. Für mich ist es eine ebensolche Selbstverständlichkeit, dass es einer POSITIVEN Willenserklärung zur Spende bedarf, wie eine POSITIVE Willenserklärung notwendig ist, wenn ich nach meinem Ableben materielle Güter aus meinem Nachlass an bestimmte Personen vererben möchte - mal ganz davon abgesehen, dass sich die Forschung in der Frage der Feststellung, wie denn dieser Zeitpunkt zu definieren sei, offenbar keineswegs so einig ist, wie mit der Hirntodthese allgemein angenommen wird, und der Kenntnisstand dazu ein Ende noch nicht erreicht hat. Erst kürzlich gab es hierzu einen Beitrag im DLF.
Indem man die Erklärungspflicht umkehrt, setzt man gezielt auf eine angenommene Gleichgültigkeit jener Bevölkerungsteile, die sich mit dem Thema Organspende - aus welchen Gründen auch immer - nicht auseinandersetzen. Die Entscheidung, sich damit NICHT befassen zu wollen, ist aber deren ureigenstes Recht, aus dem sich m.A.n. kein Anspruch der Gesellschaft zur freien Verfügung über deren sterbliche Überreste ableiten lässt.
Wie gesagt, ich selbst bin Organspender und bleibe es, so lange die Zustimmungsregelung existiert. Sollte die staatliche Bevormundungsregelung für jene kommen, die zu der Frage KEINE BEWUSST ZUSTIMMENDE ENTSCHEIDUNG getroffen haben, hat das ein Ende.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Fände ich schade.Kritikaster hat geschrieben:(04 Sep 2018, 23:13)
Kommt die Widerspruchslösung, wandert mein Organspenderausweis in den Müll.
Es kann m. E. nicht angehen, dass das Verfügungsrecht über den eigenen Körper mit der Feststellung des Todes endet, falls ich dem nicht gezielt widerspreche. Für mich ist es eine ebensolche Selbstverständlichkeit, dass es einer POSITIVEN Willenserklärung zur Spende bedarf, wie eine POSITIVE Willenserklärung notwendig ist, wenn ich nach meinem Ableben materielle Güter aus meinem Nachlass an bestimmte Personen vererben möchte - mal ganz davon abgesehen, dass sich die Forschung in der Frage der Feststellung, wie denn dieser Zeitpunkt zu definieren sei, offenbar keineswegs so einig ist, wie mit der Hirntodthese allgemein angenommen wird, und der Kenntnisstand dazu ein Ende noch nicht erreicht hat. Erst kürzlich gab es hierzu einen Beitrag im DLF.
Indem man die Erklärungspflicht umkehrt, setzt man gezielt auf eine angenommene Gleichgültigkeit jener Bevölkerungsteile, die sich mit dem Thema Organspende - aus welchen Gründen auch immer - nicht auseinandersetzen. Die Entscheidung, sich damit NICHT befassen zu wollen, ist aber deren ureigenstes Recht, aus dem sich m.A.n. kein Anspruch der Gesellschaft zur freien Verfügung über deren sterbliche Überreste ableiten lässt.
Wie gesagt, ich selbst bin Organspender und bleibe es, so lange die Zustimmungsregelung existiert. Sollte die staatliche Bevormundungsregelung für jene kommen, die zu der Frage KEINE BEWUSST ZUSTIMMENDE ENTSCHEIDUNG getroffen haben, hat das ein Ende.
Auch wenn ich das nicht verstehe. Du bist heute potentieller Organspender.
Aus nur Dir bekannten Gründen.
Würde sich die Gesetzeslage ändern, schmeisst Du diese Gründe über Bord.
Nur weil der Staat ein Gesetz verabschieden würde, was Du so aus o.g. Gründen ablehnst,
siehst Du keinen Grund mehr für Deine eigentlich bestehende Bereitschaft.
Aber auch Deine Meinung muss man respektieren.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Ja, dass das widersprüchlich erscheint, ist schon klar, Skull. Mit dem Vorhalt musste ich bereits in anderen Foren leben.Skull hat geschrieben:(04 Sep 2018, 23:30)
Fände ich schade.
Auch wenn ich das nicht verstehe. Du bist heute potentieller Organspender.
Aus nur Dir bekannten Gründen.
Würde sich die Gesetzeslage ändern, schmeisst Du diese Gründe über Bord.
Nur weil der Staat ein Gesetz verabschieden würde, was Du so aus o.g. Gründen ablehnst,
siehst Du keinen Grund mehr für Deine eigentlich bestehende Bereitschaft.
Aber auch Deine Meinung muss man respektieren.
mfg
Da ich die Widerspruchslösung aus den genannten Gründen für inakzeptabel halte, sehe ich leider keine andere Möglichkeit, zu meiner Überzeugung zu stehen. Die FREIWILLIGKEIT in Verbindung mit einer BEWUSST GETROFFENEN ENTSCHEIDUNG hat für mich in dieser Frage nun mal einen extrem hohen Stellenwert. Das Ausnutzen von Gleichgültigkeit zu diesem Thema betrachte ich ... ja, nach meinen Grundsätzen beinahe schon als schäbig.
Im übrigen soll die Widerspruchslösung ja darauf hinaus laufen, dass aufgrund erhofften Ausbleibens selbiger die Zahl der Spenderorgane sprunghaft ansteigt. Dies lässt mich meine Haltung mit einem noch besseren Gewissen vertreten.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Nach der Ökonomisierung aller Lebensbereiche:X3Q hat geschrieben:(04 Sep 2018, 19:41)
Organe sind halt eine wichtige Resource. Die sollte man effektiv ausbeuten.
--X
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/h ... 37354.html
wird auch der Tod ausgebeutet?
Ich könnte für die Widerspruchslösung sein, wenn mit dem wachsenden Angebot Babyfabriken, Just in Time-Hinrichtungen und andere fürchterliche Auswüchse bekämpft werden:
http://www.organhandel.info/gewaltsame-organentwendung/
Aber eher läßt man wohl viel vergammeln, um die Preise stabil zu halten, als daß man wirklich hilft.
Schlimm, wie diese ganze Debatte die Naivität der Gutwilligen ausnutzt!
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
Den Falschen und den Unsrigen.
Aus den USA.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Kommt die Widerspruchslösung, kann von Organspende keine Rede mehr sein, denn Spenden sind immer freiwillig.Vongole hat geschrieben:(04 Sep 2018, 21:56)
Das ist nicht ganz so, es gibt chronische Erkrankungen, die nur durch Organspende aufgehalten, wenn auch nicht geheilt werden können.
Dazu gehört z.B. Muskoviszidose, Kranke benötigen Spenderlungen, und gewinnen durch die Transplantation ein bis zu 10 Jahre längeres Leben.
Damit muß sich der Bundestag beschäftigen.
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
Den Falschen und den Unsrigen.
Aus den USA.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Wenn Sie sich an dem Wort aufrichten möchten, dann nennen wir die Organentnahme eben so: "Organentnahme".unity in diversity hat geschrieben:(05 Sep 2018, 04:32)
Kommt die Widerspruchslösung, kann von Organspende keine Rede mehr sein, denn Spenden sind immer freiwillig.
Damit muß sich der Bundestag beschäftigen.
Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Natürlich kritisiere ich nicht Ihre Entscheidung. Das ist wirklich Ihr sehr persönliches Problem. Nur scheint es derzeit so zu sein, daß vielen kranken Menschen geholfen werden könnte, noch ein paar schöne Lebensjahre zu verbringen, wenn es nur genügend viele Personen gäbe, die ihre Organe im Todesfall frei gäben. Und das bestehende Verfahren zur Ermittlung der Spendenbereitschaft reicht nicht aus, um den Mangel an Spenderorganen zu beseitigen.Kritikaster hat geschrieben:(04 Sep 2018, 23:44)
Ja, dass das widersprüchlich erscheint, ist schon klar, Skull. Mit dem Vorhalt musste ich bereits in anderen Foren leben.
Da ich die Widerspruchslösung aus den genannten Gründen für inakzeptabel halte, sehe ich leider keine andere Möglichkeit, zu meiner Überzeugung zu stehen. Die FREIWILLIGKEIT in Verbindung mit einer BEWUSST GETROFFENEN ENTSCHEIDUNG hat für mich in dieser Frage nun mal einen extrem hohen Stellenwert. Das Ausnutzen von Gleichgültigkeit zu diesem Thema betrachte ich ... ja, nach meinen Grundsätzen beinahe schon als schäbig.
Im übrigen soll die Widerspruchslösung ja darauf hinaus laufen, dass aufgrund erhofften Ausbleibens selbiger die Zahl der Spenderorgane sprunghaft ansteigt. Dies lässt mich meine Haltung mit einem noch besseren Gewissen vertreten.
Da fände ich es konstruktiv, wenn Sie ein Verfahren mit überlegten, das Ihre Bedenken berücksichtigt, das aber doch den Mangel beseitigt. Sie sprechen Gleichgültigkeit und Bequemlichkeit an, die genutzt werden sollen, um den Gleichgültigen zu überrumpeln. Na ja, viel ist da wohl nicht zu überrumpeln, aber das lasse ich gelten.
Wie wäre es denn, wenn bei allen möglichen öffentlichen Pflichtveranstaltungen jeder von uns einer Amtsperson in die Augen sehen muß bei der Frage, ob er im Todesfall einer Organentnahme aus seinem Leichnam zustimmt. Die einzige Folge einer Verneinung wäre dann, daß der Verneinende als Empfänger einer Organspende ausscheidet.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Ich hätte da ein "recht einfaches" Verfahren.H2O hat geschrieben:(05 Sep 2018, 08:24)
Da fände ich es konstruktiv, wenn Sie ein Verfahren mit überlegten,
das Ihre Bedenken berücksichtigt, das aber doch den Mangel beseitigt.
Jeder Deutsche erhält alle 10 Jahre einen Personalausweis.
Bei Beantragung könnte jeder ein JA oder NEIN zur Organspende mitteilen.
Eventuell das sogar auf dem PA vermerken lassen.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Ist auch meine Überlegung gewesen; wobei ich neben der Eintragung auch gern ein Bundesregister hätte, damit es nicht zum Datenstau kommt... denn es ist wohl so, daß die Zeit nach Feststellung des Todes doch eine wichtige Rolle spielt.Skull hat geschrieben:(05 Sep 2018, 08:31)
Ich hätte da ein "recht einfaches" Verfahren.
Jeder Deutsche erhält alle 10 Jahre einen Personalausweis.
Bei Beantragung könnte jeder ein JA oder NEIN zur Organspende mitteilen.
Eventuell das sogar auf dem PA vermerken lassen.
mfg
Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Der Weg über ein Register wäre ideal. Nur frage ich mich, wenn es heute nur wenige Menschen schaffen, einen von den Krankenkassen regelmäßig verschickten Din A7 (?) Format auszufüllen und diesen ins Portemonnaie zu stecken, würde sich eine größere Anzahl die Mühe machen, online ein Registrierungsformular auszufüllen?McKnee hat geschrieben:(04 Sep 2018, 21:29)
Man könnte statt eines Ausweises einen reinen Registereintrag vornehmen. Aus dem Register bekommt man dann eine Auskunft, wenn der Patient einen bestimmten Status erreicht hat oder verstorben ist. Das kann man so regeln, dass es keinen Verzug gibt, der die Transplantation gefährdet. Es würde aber vermutlich viele Bedenken bei vielen Menschen beseitigen, einen Ausweis mitzuführen, der einen als "Ersatzteillager" ausweist.
Und ehrlich? So wie ich nicht allen Menschen traue, traue ich auch nicht allen Ärzten.
Wir reden hier über Fakten, bei denen nicht alle Fakten auf den Tisch gelegt wurden. Das schafft kein Vertrauen und das angebliche Motiv von Spahn, die Thema in den Mittelpuinkt der Diskussion zu stellen, hat darunter gelitten.
Wenn die Kliniken sagen, dass nicht alle Transplantationen durchgeführt werden, die durchgeführt werden könnten, weil die Kliniken überfordert sind, sind die Zahlen, mit denen hier argumentiert werden unseriös.
Dann muss ich sagen, schafft erst einmal die Infrastruktur.
Wie soll ich das Vertrauen haben, dass mein Widerspruch respektiert wird?
Wie will Spahn mit dem Aufwand umgehen, den er damit erzeugt?
Warum bringt er das Thema nicht anders in die gesellschaftliche Diskussion? Welche Bestrebungen gab es dafür?
Ihre Skepsis gegenüber Ärzten kann ich nachvollziehen. Das sind Bedenken, die nicht aus der Luft gegriffen und ernst zu nehmen sind. Ich fürchte nur, dass auch Spahn keine 100%ige Garantie gegen Missbrauch etablieren kann, egal wie präventiv restriktiv er die Kontrolle bei seinem angedachten zukünftigen Verfahren gestalten will. Dazu hat er sich meines Erachtens noch nicht konkret geäussert. Das würde auch erst im Fall einer Gesetzesvorlage greifen. Davor strebt er die Bundestags - und damit öffentliche Debatte an. Momentan hat er nichts anderes getan, als die Debatte anzustoßen, nicht als Erster übrigens. Diese Debatte poppt alle paar Jahre wieder hoch, ohne befriedigendes Ergebnis. In einer Bundestagsdebatte werden Fakten auf den Tisch kommen müssen. Es wird interessant sein zu beobachten, wie sich die Parteien, oder auch die einzelnen Abgeordneten positionieren.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Das klingt nach, wenn ich schon vorzeitig sterben muss, soll das Anderen gefälligst auch passieren.Uffzach hat geschrieben:(04 Sep 2018, 20:22)
Vollkommen richtig. Ich lege Widerspruch ein. Es gilt der Grundsatz, dass das was überleben kann auch überleben soll. Es ist keine Schande früher zu sterben, wenn die Anlagen halt schlecht sind. Die Anlagen kann man sich nicht aussuchen. Problem ist einfach, dass die Gesellschaft so einen abartigen Lebenskult entwickelt hat, was u.a. dazu führt, dass unzumutbares Leben und Dahinvegitieren medizinisch und pflegerisch gefördert wird, vollkommen unnützes Leiden, dem der Tod vorzuziehen wäre.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Warum nicht Organraub? Soviel Humanität muss schon sein.H2O hat geschrieben:(05 Sep 2018, 08:13)
Wenn Sie sich an dem Wort aufrichten möchten, dann nennen wir die Organentnahme eben so: "Organentnahme".
Willkommen im Gesinnungsstaat, dessen Urheberrechte nicht gerade in der gesellschaftlichen Mitte zu finden sind, sondern an den extremen Rändern.Skull hat geschrieben:(05 Sep 2018, 08:31)
Ich hätte da ein "recht einfaches" Verfahren.
Jeder Deutsche erhält alle 10 Jahre einen Personalausweis.
Bei Beantragung könnte jeder ein JA oder NEIN zur Organspende mitteilen.
Eventuell das sogar auf dem PA vermerken lassen.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Was soll dieser Haß und Selbsthaß nur? Wenn es gute Möglichkeiten gibt, einem Menschen noch einige gute Lebensjahre zu verschaffen, dann soll man das tun. Um Fehlentwicklungen der Transplantationsmedizin müssen sich Standesorganisationen, Staatsanwaltschaft und Politik kümmern. Daran drehen Sie doch gar nichts.Uffzach hat geschrieben:(04 Sep 2018, 20:22)
Vollkommen richtig. Ich lege Widerspruch ein. Es gilt der Grundsatz, dass das was überleben kann auch überleben soll. Es ist keine Schande früher zu sterben, wenn die Anlagen halt schlecht sind. Die Anlagen kann man sich nicht aussuchen. Problem ist einfach, dass die Gesellschaft so einen abartigen Lebenskult entwickelt hat, was u.a. dazu führt, dass unzumutbares Leben und Dahinvegitieren medizinisch und pflegerisch gefördert wird, vollkommen unnützes Leiden, dem der Tod vorzuziehen wäre.
Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Mit solchen Vorstellungen kann man Sie nur allein lassen.unity in diversity hat geschrieben:(05 Sep 2018, 10:07)
Warum nicht Organraub? Soviel Humanität muss schon sein.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Dieses humanitäre Anliegen steht bei diesem Milliardengeschäft aber so was von ganz weit hinten. Spahn ist ein echter Lobbykrat.H2O hat geschrieben:(05 Sep 2018, 10:10)
Was soll dieser Haß und Selbsthaß nur? Wenn es gute Möglichkeiten gibt, einem Menschen noch einige gute Lebensjahre zu verschaffen, dann soll man das tun. Um Fehlentwicklungen der Transplantationsmedizin müssen sich Standesorganisationen, Staatsanwaltschaft und Politik kümmern. Daran drehen Sie doch gar nichts.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Den Herrn Spahn kann ich nicht gut beurteilen... zu weit von mir weg. Aber die bestehende Notlage kann ich schon beurteilen. Zu verbrecherischen Geschäften kommt es durch den Unterschied von Angebot und Nachfrage. Dafür schlachtet man in China wohl sogar Strafgefangene. Als Bürgern eines Rechtsstaats liegt es in unserer Hand, solchen Machenschaften in unserem Lande einen Riegel vor zu schieben.unity in diversity hat geschrieben:(05 Sep 2018, 10:14)
Dieses humanitäre Anliegen steht bei diesem Milliardengeschäft aber so was von ganz weit hinten. Spahn ist ein echter Lobbykrat.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Dieser Vorschlag ist ja in der Diskussion bereits gemacht worden. Da ist die Rede davon, dass eine solche Abfrage beispielsweise bei der Ausgabe neuer Ausweise oder Pässe erfolgen könnte. Sofern auch hierbei die Mindestvoraussetzungen erfüllt würden,H2O hat geschrieben:(05 Sep 2018, 08:24)
Natürlich kritisiere ich nicht Ihre Entscheidung. Das ist wirklich Ihr sehr persönliches Problem. Nur scheint es derzeit so zu sein, daß vielen kranken Menschen geholfen werden könnte, noch ein paar schöne Lebensjahre zu verbringen, wenn es nur genügend viele Personen gäbe, die ihre Organe im Todesfall frei gäben. Und das bestehende Verfahren zur Ermittlung der Spendenbereitschaft reicht nicht aus, um den Mangel an Spenderorganen zu beseitigen.
Da fände ich es konstruktiv, wenn Sie ein Verfahren mit überlegten, das Ihre Bedenken berücksichtigt, das aber doch den Mangel beseitigt. Sie sprechen Gleichgültigkeit und Bequemlichkeit an, die genutzt werden sollen, um den Gleichgültigen zu überrumpeln. Na ja, viel ist da wohl nicht zu überrumpeln, aber das lasse ich gelten.
Wie wäre es denn, wenn bei allen möglichen öffentlichen Pflichtveranstaltungen jeder von uns einer Amtsperson in die Augen sehen muß bei der Frage, ob er im Todesfall einer Organentnahme aus seinem Leichnam zustimmt. Die einzige Folge einer Verneinung wäre dann, daß der Verneinende als Empfänger einer Organspende ausscheidet.
1. keinerlei Druck auf den Betreffenden auszuüben, er also zuallererst selbst entscheiden kann, ob er sich zu dem Thema überhaupt äußern möchte,
2. eine Antwortverweigerung nicht als Zustimmung zu werten und
3. die Ausgabe nicht von einem klaren "Ja" oder "Nein" abhängig zu machen,
wäre das ein in Erwägung zu ziehender Ansatz. Wenngleich es meinem eigenen Verhalten nicht entspricht, ist mir Punkt 1. trotzdem wichtig, weil ich keine Verpflichtung dafür sehe, sich mit der Thematik überhaupt auseinander setzen zu müssen.
Eine weitere Begründung eher grundsätzlicher Natur für meine Skepsis liegt hierin: Für den Fall, dass sich das "Widerspruchsverfahren" BEI DIESEM THEMA wegen ausbleibender Erklärungen als im Sinne der Initiatoren erfolgreich herausstellt, würde ich nicht ausschließen wollen, dass man versucht sein könnte, dieses Prinzip auch in anderen Lebensbereichen anzuwenden. Schweigen bedeutet aber eben NICHT automatisch Zustimmung.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Das sind mir zu viele Bedenken, aber ich kann damit gut leben. Allerdings meine ich schon, daß erwachsene Menschen sich mit Leben und Tod bewußt auseinander setzen sollten; in diesem Falle eben damit, welche mitmenschliche Rolle sie im eigenen Todesfall dabei noch erfüllen könnten.Kritikaster hat geschrieben:(05 Sep 2018, 10:28)
Dieser Vorschlag ist ja in der Diskussion bereits gemacht worden. Da ist die Rede davon, dass eine solche Abfrage beispielsweise bei der Ausgabe neuer Ausweise oder Pässe erfolgen könnte. Sofern auch hierbei die Mindestvoraussetzungen erfüllt würden,
1. keinerlei Druck auf den Betreffenden auszuüben, er also zuallererst selbst entscheiden kann, ob er sich zu dem Thema überhaupt äußern möchte,
2. eine Antwortverweigerung nicht als Zustimmung zu werten und
3. die Ausgabe nicht von einem klaren "Ja" oder "Nein" abhängig zu machen,
wäre das ein in Erwägung zu ziehender Ansatz. Wenngleich es meinem eigenen Verhalten nicht entspricht, ist mir Punkt 1. trotzdem wichtig, weil ich keine Verpflichtung dafür sehe, sich mit der Thematik überhaupt auseinander setzen zu müssen.
Eine weitere Begründung eher grundsätzlicher Natur für meine Skepsis liegt hierin: Für den Fall, dass sich das "Widerspruchsverfahren" BEI DIESEM THEMA wegen ausbleibender Erklärungen als im Sinne der Initiatoren erfolgreich herausstellt, würde ich nicht ausschließen wollen, dass man versucht sein könnte, dieses Prinzip auch in anderen Lebensbereichen anzuwenden. Schweigen bedeutet aber eben NICHT automatisch Zustimmung.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Geht es auch konstruktiver ?unity in diversity hat geschrieben:(05 Sep 2018, 10:07)
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
2017 sank die Zahl der Organspenden in Deutschland auf einen Tiefpunkt.
Das hat Ursachen, die man nicht mit populistischen Kopfständen und Panik in den Augen beseitigt.
Man muss ein Vertrauen wiederherstellen, wie es vor 2017 war.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Ich werbe ja auch dafür, sich mit dem Thema zu befassen, lehne aber entsprechenden Druck/Zwang ab. Und letztgenannter Punkt wiegt für mich eben besonders schwer.H2O hat geschrieben:(05 Sep 2018, 10:33)
Das sind mir zu viele Bedenken, aber ich kann damit gut leben. Allerdings meine ich schon, daß erwachsene Menschen sich mit Leben und Tod bewußt auseinander setzen sollten; in diesem Falle eben damit, welche mitmenschliche Rolle sie im eigenen Todesfall dabei noch erfüllen könnten.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Man muss ein Register nicht nur über einen Online-Antrag führen. Es ist ebenso möglich, auch analoge Anträge zu übernehmen.JJazzGold hat geschrieben:(05 Sep 2018, 09:00)
Der Weg über ein Register wäre ideal. Nur frage ich mich, wenn es heute nur wenige Menschen schaffen, einen von den Krankenkassen regelmäßig verschickten Din A7 (?) Format auszufüllen und diesen ins Portemonnaie zu stecken, würde sich eine größere Anzahl die Mühe machen, online ein Registrierungsformular auszufüllen?
Wichtig ist die Aufklärung und in diesem Zusammenhang kann dann auch eine Registrierung erfolgen, z.B. über die Ärzte, Verbände und Co
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Nein, eine 100% Garantie gibt es nur für den Tod.JJazzGold hat geschrieben:(05 Sep 2018, 09:00)
Ich fürchte nur, dass auch Spahn keine 100%ige Garantie gegen Missbrauch etablieren kann, egal wie präventiv restriktiv er die Kontrolle bei seinem angedachten zukünftigen Verfahren gestalten will.
Aber ein Register, das nur in fest definierten Fällen abgerufen werden darf und bei dem dies auch nachhaltig dokumentiert ist, wäre ein Schritt.
Spahn hat eine Diskussion vom Zaun gebrochen ohne ein konkretes Konzept. Das ist gefährlich und schadet der Diskussion, die er ja angeblich anschieben und fördern wollte.
Wenn der Staat aber seine Hausaufgaben nicht macht und weder strukturelle und gesetzliche Rahmenbedingungen noch ausreichende Aufklärung gewährleistet, sollte er nicht mit Forderungen nach Verpflichtung und Zwang ins Feld ziehen.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Hatte Spahn nicht bereits einen Gesetzentwurf, den die SPD kritisierte und ablehnte? Ich meine etwas dazu gelesen zu haben.McKnee hat geschrieben:(05 Sep 2018, 11:00)
Nein, eine 100% Garantie gibt es nur für den Tod.
Aber ein Register, das nur in fest definierten Fällen abgerufen werden darf und bei dem dies auch nachhaltig dokumentiert ist, wäre ein Schritt.
Spahn hat eine Diskussion vom Zaun gebrochen ohne ein konkretes Konzept. Das ist gefährlich und schadet der Diskussion, die er ja angeblich anschieben und fördern wollte.
Wenn der Staat aber seine Hausaufgaben nicht macht und weder strukturelle und gesetzliche Rahmenbedingungen noch ausreichende Aufklärung gewährleistet, sollte er nicht mit Forderungen nach Verpflichtung und Zwang ins Feld ziehen.
Den will er anscheinend vorläufig in der Schublade lassen und das Thema vorerst zur offenen Diskussion stellen. Mutmaßlich, um ihn dann dem Ergebnis entsprechend zu modifizieren, oder ihn in der Schublade zu lassen.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Das klingt akzeptabel, unter der Voraussetzung, dass sich Ärzte und Kassen bereit erklären, die Datenbank zu pflegen. Meinen Sie, die würden sich darauf einlassen?McKnee hat geschrieben:(05 Sep 2018, 10:54)
Man muss ein Register nicht nur über einen Online-Antrag führen. Es ist ebenso möglich, auch analoge Anträge zu übernehmen.
Wichtig ist die Aufklärung und in diesem Zusammenhang kann dann auch eine Registrierung erfolgen, z.B. über die Ärzte, Verbände und Co
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Grundsätzlich kann man keinen Menschen dazu zwingen, sich mit diesem Thema (eigener Tod und Organspende) auseinander zu setzen. Es gibt da durchaus den Anspruch auf Ignoranz. Aber diese Ignoranz verschiebt die Verantwortung für diese Frage im Fall der Fälle auf die Angehörigen. Die stehen dann vor einer Entscheidung, die der Tote (in den meisten Fällen) selber hätte treffen können. Dies sollte man bei allen Freiheitsrechten auch berücksichtigen.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Ich halte es allerdings für fragwürdig, bei zuvor nicht erfolgter Einwilligungserklärung des Verstorbenen überhaupt Angehörige diese Entscheidung treffen zu lassen.X3Q hat geschrieben:(05 Sep 2018, 11:14)
Grundsätzlich kann man keinen Menschen dazu zwingen, sich mit diesem Thema (eigener Tod und Organspende) auseinander zu setzen. Es gibt da durchaus den Anspruch auf Ignoranz. Aber diese Ignoranz verschiebt die Verantwortung für diese Frage im Fall der Fälle auf die Angehörigen. Die stehen dann vor einer Entscheidung, die der Tote (in den meisten Fällen) selber hätte treffen können. Dies sollte man bei allen Freiheitsrechten auch berücksichtigen.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Hälst du auch eine med. Behandlung von nichteinwilligungsfähigen Person für fragwürdig?Kritikaster hat geschrieben:(05 Sep 2018, 11:32)
Ich halte es allerdings für fragwürdig, bei zuvor nicht erfolgter Einwilligungserklärung des Verstorbenen überhaupt Angehörige diese Entscheidung treffen zu lassen.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
JJazzGold hat geschrieben:(05 Sep 2018, 11:05)
Hatte Spahn nicht bereits einen Gesetzentwurf, den die SPD kritisierte und ablehnte? Ich meine etwas dazu gelesen zu haben.
Den will er anscheinend vorläufig in der Schublade lassen und das Thema vorerst zur offenen Diskussion stellen. Mutmaßlich, um ihn dann dem Ergebnis entsprechend zu modifizieren, oder ihn in der Schublade zu lassen.
In Deutschland werden sehr wenige Organe gespendet - das liegt vor allem an strukturellen Problemen in Kliniken. Ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministerium soll gegensteuern.
Spahn sagte am Freitag: "Wir müssen alles versuchen, dass die Zahl der Organtransplantationen wieder steigt."
Es spricht alles für eine Verantwortung von Kliniken und Politik, die NICHT zu Lasten der Rechte der Menschen, also Eingriffe in ihren höchstpersönlichen Lebensbereiche, gehen darf.In Deutschland werden sehr wenige Organe gespendet - das liegt vor allem an strukturellen Problemen in Kliniken. Ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministerium soll gegensteuern.
Viele Aufgaben, die bisher wohl eher versäumt wurden. Kein Wort von einer Abkehr der bisherigen Praxis der eigenverantwortlichen und freiwilligen Organspende.Die Kernpunkte des Entwurfs:
- Die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken sollen mehr Zeit für ihre Arbeit und intern eine stärkere Stellung erhalten.
- Krankenhäuser sollen für Organspenden und für das Vorhalten der dafür nötigen Infrastruktur besser bezahlt werden.
- Ein flächendeckendes Berichtssystem soll offenlegen, ob Kliniken die Chancen für Organspenden auch wahrnehmen.
- Auch kleine Krankenhäuser sollen Organe bei Verstorbenen entnehmen können. Bei der Hirntod-Diagnostik sollen sie dazu durch einen bundesweiten beratenden neurologischen Bereitschaftsdienst unterstützt werden.
Ja, sie wird auch bei einer vom Staat mit der Geburt oder spätestens dem 15. Lebensjahr an geltenden und bestimmten Organspende bleiben. Es gibt aber keinen Grund dafür, da die Ursachen der derzeitigen Probleme anders gelagert sind, von demokratischen Prinzipien abzuweichen.
Es ist bezeichnend, dass Spahn erst in die Offensive ging, dann andere Ursachen eingestehen musste und nun gefühlt gar nicht mehr über die Abkehr von der freien und selbstbestimmten Entscheidung zur Organspende geredet wird.
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagno ... 25902.html
Ca. 30% der Menschen in Deutschland sind registrierte Organspender. Dagegen kommt es zu weniger als 800 (!) Organspenden jährlich. Dabei steht Deuschland im Vergleich mit anderen Ländern gar nicht so schlecht da, glaubt man Eurotransplant.
JJazzGold hat geschrieben:(05 Sep 2018, 11:05)
Hatte Spahn nicht bereits einen Gesetzentwurf, den die SPD kritisierte und ablehnte?
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/ ... g-100.htmlDoch vor einem Gesetzentwurf möchte Spahn erst eine Debatte im Bundestag. Der SPD-Gesundheitspolitiker Lauterbach kritisiert die Zögerlichkeit.
Ich bleibe dabei. Das Widerspruchsverfahren sit ein massiver und unnötiger Eingriff in den Persönlichkeitsbereich der Menschen, der das Versagen des Gesundheitswesens und der Politik kompensieren und davon ablenken soll.
100% registrierte Organspender würden rein mathematisch ca. 2400 Oraganspenden ausmachen. Auch nur eine Deckung von 25% des Bedarfs.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Ich sehe es als ihre Pflicht und Verantwortung an. Für die Verantwortlichen der Organspende ist es kein Wunschkonzert. Sie müssen sich so oder mit Alternativen beteiligen.
Als Polizist steht es mir auch nicht frei, Gesetze zu ignorieren, mit denen ich mich nicht anfreunden kann.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Nein, die Angehörigen sind nicht verpflichtet. Sie können die Entscheidung ablehnen.X3Q hat geschrieben:(05 Sep 2018, 11:14)
....Aber diese Ignoranz verschiebt die Verantwortung für diese Frage im Fall der Fälle auf die Angehörigen. Die stehen dann vor einer Entscheidung, die der Tote (in den meisten Fällen) selber hätte treffen können. Dies sollte man bei allen Freiheitsrechten auch berücksichtigen.
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