Männerdiskriminierende Gesetze?

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Maria
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Männerdiskriminierende Gesetze?

Beitrag von Maria »

Ich habe das mal ausgegliedert aus dem Gender-Gap Thema, weil es doch etwas sehr off-topic war:
Maskulist hat geschrieben:(19 May 2017, 12:07)

Welche gültigen Gesetze und Verordnungen gibt es in D, welche Frauen oder Teile von Frauen benachteiligen oder diskriminieren? Wie viele gültige Gesetze und Verordnungen gibt es in D, welche Männer oder Teile von Männern bevorzugen?

Hier mal ein paar Beispiele aus einem anderen Thread, die ich gepostet habe:
1.) Häusliche Gewalt:
Die Opfer häuslicher Gewalt sind in etwa gleich verteilt, was mehr als 400 Studien und Untersuchungen belegen. Gibt es auch gleich viele Hilfsangebote für Frauen und Männer?
a). Es gibt mehr als 430 Frauenhäuser (alle staatlich subventioniert) - aber nur 3 Männerhäuser (reine Spendenfinanzierung).
b). Es gibt ein zentrales Hilfetelefon für Frauen - aber nicht für Männer
c). Es gibt fast überall Beratungsstellen für Frauen - aber keine für Männer
d). Es gibt überall Hilfsprogramme für weibliche Opfer häuslicher Gewalt - aber so gut wie keine für Männer
e). Es gibt keine Hilfsprogramme für weibliche Täter - aber viele für männliche Täter

2.) Kriminalität
a). Frauen machen weltweit ca. 10% der Mordopfer aus - trotzdem wird in vielen Ländern (z.B. Argentinien) der Mord an Frauen stärker bestraft, als der an Männern.
b). In Krimis werden überwiegend weibliche Mordopfer gezeigt.
c). Weibliche Opfer werden in den Medien stets besonders hervorgehoben (es starben auch Frauen und Kinder).
d). Frauen werden für Vergehen deutlich geringer bestraft, wie Männer
e). Sind Mädchen Opfer, gibt es internationale Aufmerksamkeit (#bringbackourgirls), sterben Jungen, sind es Randnotizen.

3.) Wirtschaft
a). Frauen werden durch Frauenquoten in elitäre Jobs gehievt, unabhängig von der Qualifikation.
b). Frauen dürfen Gleichstellungsbeauftragte wählen - Männer nicht.
c). Frauen werden durch die Gleichstellungsgesetze besonders gefördert. Laut Gleichstellungsgesetze gibt es auch nur ein Geschlecht welches unterrepräsentiert sein kann - nämlich Frauen.
d). Die "Gender Pay Gap" wird immer wieder hervorgekramt, obwohl es bei der bereinigten GPG keinen nennenswerten Gehaltsunterschied mehr gibt (< 2%).
e). 94% aller tödlichen Opfer von Arbeitsunfällen sind Männer
f). 24 von 25 sogenannten "Todesberufen" werden fast ausschließlich von Männern ausgeübt.

4.) Gesetzgebung
a). Es gibt kein Gesetz und keine Verordnung, welche Frauen benachteiligt oder Männer bevorzugt. Aber es gibt diverse Gesetze, welche Frauen bevorzugen und Männer benachteiligen.
b). Ein Mann hat kein Recht, über ungeborene Kinder mitzuentscheiden.
c). Ein unverheirateter Mann kann es nicht verhindern, wenn die Mutter das Kind zur Adoption freigibt.
d). Ein Kuckucksvater hat nur zwei Jahre Zeit, die Vaterschaft anzufechten. Umgekehrt hat ein biologischer Vater es schwer, bei einem verheirateten Paar die Vaterschaft durchzusetzen, da dort automatisch der Ehemann der Vater ist.
e). Mütter, die einem Mann ein Kind unterschieben, werden nicht bestraft. Wird einer Frau ein Kind untergeschoben, ist es ein Verbrechen.

5.) Gesundheit.
a). Frauen haben eine um 5-6 Jahre höherer Lebenserwartung - trotzdem gibt es nur Frauengesundheitsberichte, aber keine Männergesundheitsberichte.
b). Frauen steht deutlich früher über die Krankenkassen Krebsvorsorge zu.
c). Von den 4 häufigsten Todesarten der Geschlechter sind 3 identisch. Die 4. Todesart bei Frauen steht auf der Agenda des Gesundheitsministeriums, die der Männer nicht.

6.) Politik
a). Alle Bundestagsparteien haben eine Frauenquote, welche zum Teil deutlich über dem Mitgliederanteil der Frauen liegt.
b). Alle Bundestagsparteien setzen sich für Frauenrechte ein - keine Bundestagspartei interessiert sich für die Benachteiligung und Diskriminierung von Männern.
c). Die Satzung der Grünen und der Linken beinhaltet spezielle Frauenstatute

7.) Öffentlichkeit
a). Greift ein Mann in der Öffentlichkeit eine Frau an, bekommt sie sofort Hilfe. Greift eine Frau einen Mann an, interessiert es kaum jemanden.
b). Wird eine Frau von einem Mann unangemessen angesprochen, ist es sexuelle Belästigung, umgekehrt soll sich der Mann doch nicht so haben.
c). An vielen amerikanischen Universitäten reicht die bloße Behauptung der sexuellen Belästigung aus, einen Mann von der Uni fliegen zu lassen (+ einen nicht löschbaren Eintrag ins Sexualstraftäter-Register).
Maria hat geschrieben:(19 May 2017, 15:38)

"Maskulist hat geschrieben:
(19 May 2017, 11:13)

Ich finde es wirklich interessant, wenn "DISKRIMINIERUNG" geschrien wird und man auf Gesetze verweist, die bereits seit 40-65 Jahren keine Gültigkeit mehr haben. Ich finde es interessant, dass gefühlte Benachteiligungen und Diskriminierungen - wenn sie Frauen betreffen - sofort vom Gesetzgeber aufgegriffen werden."


Ich habe von historischer Benachteiligung geredet und darauf hingewiesen, dass diskriminierende Gesetze keineswegs "sofort vom Gesetzgeber aufgegriffen" wurden. Das geschah im Gegenteil zögerlich und oft auch nur teilweise, wie das Gleichberechtigungsgesetz von 1958 und die erst 1977 erfolgte endgültige Reform des Familienrechts zeigt.

Selbstverständlich ist auch das ein Grund, dass bei "Benachteiligung" viel mehr an Fauen als an Männer gedacht wird. Der Widerstand war (und ist) halt so groß, dass es bei jedem Schritt selbst gegen gesetzliche Benachteiligungen ausführlicher Begründung und langer Kampagnen in der Öffentlichkeit bedurfte bis sich Änderungen durchgesetzt hatten.

"Maskulist hat geschrieben:
(19 May 2017, 11:13)
Mal eine Frage:
Wie viele GÜLTIGE Gesetze und Verordnungen gibt es in D, in denen Frauen oder teile von Frauen benachteiligt werden? Wie viele, in denen Männer oder teile von Männern bevorzugt werden?
Ich kenne keine!"


In deiner langen Liste von Männerdiskriminierungen ist sehr wenig, was durch Gesetze bedingt ist. Fehlende Hilfsangebote für Männer, "gefährlichere" Jobs der Männer, geringere Lebenserwartung und Gesundheitsforschung, zu wenig Aufmerksamkeit für männliche Opfer... nichts davon ist in Gesetzen vorgeschrieben. Anderes ist nicht in Bundesgesetzen, sondern in Satzungen geregelt wie Frauenquoten in Parteien, (außerdem gedacht als Reaktion auf Frauenbenachteiligung, nicht Aktion für Männerbenachteiligung) - Satzungen, die zum größten Teil mit Männerstimmen zustandekamen. Zudem unterstellst du etliches als (nicht) gegeben, wozu es unterschiedliche Meinungen und Auffassungen gibt, z.B. auch das Thema dieses Threads "Gender Pay Gap.

Es gibt vieles außerhalb der Gesetze und Vorschriften, was du als veränderungswürdig, weil männerdiskriminierend empfindest (darunter auch so lustige Sachen, wie die "häufigere Darstellung von weiblichen Mordopfern in Krimis".)

Wenn du mit deiner Agenda ernst genommen werden willst, dann kannst du nicht für das andere Geschlecht verlangen, dass da bitte schön nur (immer noch) gesetzlich vorhandene Benachteiligungen behandelt werden dürfen.
Maskulist hat geschrieben:(19 May 2017, 17:03)

Ich hatte auch historische Gesetze aufgeführt. So z.B. das Feuerwehrgesetz und die Wehrpflicht.
Aktuell kann ich Dir aus dem Stehgreif folgende Gesetze nennen, die nicht vereinbar sind mit Artikel 3.2 GG:

Artikel 6.4 GG = (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
Da gebe ich dir Recht. Die Formulierung ist sicher aus der biologischen Tatsache entstanden, dass Frauen nun mal die körperlichen Risiken einer Schwangerschaft tragen und daher eines besonderen Schutzes bedürfen, aber da da nun mal nicht "Schwangere" sondern "Mutter" steht, ist es eine Ungleichbehandlung zum Vater.
Maskulist hat geschrieben:(19 May 2017, 17:03)
Artikel 12a GG
betrifft die ausgesetzte Wehrpflicht.
(und damit ganz besonders deine eigene Argumentation hinsichtlich der "Wichtigkeit" nicht angewandter Paragraphen bzw. der Hürden in ihnen ;) (siehe Gender-Gap Thread
Maskulist hat geschrieben:(19 May 2017, 17:03)
BGleiG §16 = Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG)
Dass dir das ein Dorn im Auge ist, verwundert kaum. Solche Gesetze, die mit der Absicht geschaffen wurden, bestehende Nachteile für Frauen (die du nicht siehst) abzuschaffen, sind ja gerade das, wogegen Maskulisten kämpfen.

Das ist dein gutes Recht. Nur - wo ist der Grundgesetzverstoß? Hat das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz für verfassungswidrig wegen GG 3 erklärt? Wenn nicht, ist deine Einstufung als "nicht mit dem Grundgesetz vereinbar" schlicht falsch.
Maskulist hat geschrieben:(19 May 2017, 17:03)
StGB §183 = Strafbarkeit Exhibitionistischer Handlungen
In der Tat wird im Absatz 1 dieses Paragraphen nur ein Mann mit einer Freiheits- oder Geldstrafe bedroht. Du hast Recht: das sollte geschlechterneutral gefasst werden.

Gleichwohl heißt das noch nicht mal innerhalb dieses Gesetzes, dass solche Vergehen bei Frauen grundsätzlich straffrei bleiben. Denn Absatz 4 lautet:
"(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung
1.nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2 nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1
bestraft wird."

Außerdem ist es auch hier so, dass dieses Gesetz nicht verfassungswidrig ist
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 39899.html

...
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Re: Männerdiskriminierende Gesetze?

Beitrag von Maskulist »

Maria hat geschrieben:(20 May 2017, 10:44)

Ich habe das mal ausgegliedert aus dem Gender-Gap Thema, weil es doch etwas sehr off-topic war:
Danke!
War eine gute Idee.
Maria hat geschrieben:(20 May 2017, 10:44)
Da gebe ich dir Recht. Die Formulierung ist sicher aus der biologischen Tatsache entstanden, dass Frauen nun mal die körperlichen Risiken einer Schwangerschaft tragen und daher eines besonderen Schutzes bedürfen, aber da da nun mal nicht "Schwangere" sondern "Mutter" steht, ist es eine Ungleichbehandlung zum Vater.
Wenn dort "Schwangere" stehen würde, dann würde ich das Gesetz sogar gut finden! Aber eine Mutter ist eine Mutter ihr Leben lang und daher ist es - wie Du ja auch treffend schreibst - eine Ungleichbehandlung.
Hier sollte der Gesetzgeber den Paragraphen anpassen.
Maria hat geschrieben:(20 May 2017, 10:44)
betrifft die ausgesetzte Wehrpflicht.
(und damit ganz besonders deine eigene Argumentation hinsichtlich der "Wichtigkeit" nicht angewandter Paragraphen bzw. der Hürden in ihnen ;) (siehe Gender-Gap Thread
Und auch hier, werte Maria, kann ich mich nur wiederholen. Die Wehrpflicht kann jederzeit mit einer einfachen Bundestagsmehrheit wieder eingeführt werden.
Während jedoch die meisten Gesetze, die Frauen benachteiligten, durch ihre Verfassungswidrigkeit automatisch ungültig waren und spätestens 1977 (ich komme dort mal argumentativ auf Dich zu) auch abgeschafft wurden, ist die Wehrpflicht immer noch aktiv (ausgesetzt ist nun einmal nicht abgeschafft!) - und zwar 40 Jahre länger als das längste, existierende Frauenbenachteiligende Gesetz.
Interessanterweise ist die Wehrpflicht Verfassungskonform!
http://www.n-tv.de/politik/Wehrpflicht- ... 29565.html
Maria hat geschrieben:(20 May 2017, 10:44)
Dass dir das ein Dorn im Auge ist, verwundert kaum. Solche Gesetze, die mit der Absicht geschaffen wurden, bestehende Nachteile für Frauen (die du nicht siehst) abzuschaffen, sind ja gerade das, wogegen Maskulisten kämpfen.

Das ist dein gutes Recht. Nur - wo ist der Grundgesetzverstoß? Hat das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz für verfassungswidrig wegen GG 3 erklärt? Wenn nicht, ist deine Einstufung als "nicht mit dem Grundgesetz vereinbar" schlicht falsch.
Wenn man mal davon absieht, dass es in meinen Augen (und auch in den Augen eines großen Teils der Bevölkerung) keine Benachteiligung von Frauen mehr gibt, so sehe ich dort einen EKLATANTEN Widerspruch zum GG.
Die Frage ist allerdings, ob schon mal jemand deshalb vor den Kadi gezogen ist, leider haben meine Recherchen dazu bisher nichts ergeben.

Hier mal ein interessanter Artikel dazu:
http://www.theeuropean.de/birgit-kelle/ ... chstellung
Maria hat geschrieben:(20 May 2017, 10:44)
In der Tat wird im Absatz 1 dieses Paragraphen nur ein Mann mit einer Freiheits- oder Geldstrafe bedroht. Du hast Recht: das sollte geschlechterneutral gefasst werden.
Danke!
Maria hat geschrieben:(20 May 2017, 10:44)
Gleichwohl heißt das noch nicht mal innerhalb dieses Gesetzes, dass solche Vergehen bei Frauen grundsätzlich straffrei bleiben. Denn Absatz 4 lautet:
"(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung
1.nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2 nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1
bestraft wird."
Deshalb habe ich es ja auch ausgenommen, da beide Geschlechter erwähnt werden.
Maria hat geschrieben:(20 May 2017, 10:44)
Außerdem ist es auch hier so, dass dieses Gesetz nicht verfassungswidrig ist
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 39899.html

...
Interessant ... Ich möchte aber nicht wissen, wie Frauenverbände dagegen Sturm laufen würden, wenn dort Frauen anstatt Männer stehen würde.
Maskulistisch zu sein, bedeutet wesensimmanent, sich antisexistisch zu orientieren und jede Form der Diskriminierung und Herabsetzung aus geschlechtlich-sexuellen Gründen zu bekämpfen.
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Re: Männerdiskriminierende Gesetze?

Beitrag von Teeernte »

Maskulist hat geschrieben:(20 May 2017, 11:57)

Danke!

Interessant ... Ich möchte aber nicht wissen, wie Frauenverbände dagegen Sturm laufen würden, wenn dort Frauen anstatt Männer stehen würde.
Die NATÜRLICHE "Konstruktion" des Menschen - durch Evolution - benachteiligt/bevorzugt Geschlechter auf unterschiedliche Weise.

Im Arbeitsschutzgesetz gibt es "Belastungsgrenzen" zB beim Heben von Lasten.

Auch der eingebaute "Frauendetektor" bei Männern , die das Blut vom Gehirn absaugen kann als Vor oder Nachteil gesehen werden.

Ebenso Natürlich - dass einige Spezies aus der Art schlagen - Grösse/Gewicht/Tragkraft - stellen wir doch eins immer wieder fest - dass die Geschlechter in Höchstleistungssport unterschiedliche Wettkämpfe - Gendergetrennt - austragen.....unterschiedliche Höchstleistung zeigen.

Die Begeisterung im Markt bei der Übertragung von Sport - ist diffizil, Ein Boxkampf von Klitschko.....oder ein gleichartiger - Weiblicher - in der gleichen GEWICHTSKLASSE..... ein männlcher Schleifen/Keulen/Ball Turner oder ein schlankes graziles Mädel. (Hier hab ich auch leidernoch keine über 100 kg "Tänzerin" im Sport gesehen. Die Begeisterung scheint sich in Grenzen zu halten) :D :D :D

Die Gesetzgebung SCHEINT diese (durchschnittliche) Konstruktion zu berücksichtigen.

Dem Richter obliegt es, dieses DEM EINZELFALL anzupassen.

Vergewaltigung beim Mann "am Frauendetektor" scheint sehr selten zu sein... konstruktive - blutleere bei "Angst + Schmerz"...
- einen zusätzlichen Reiz den einige bei Sexspielchen ausleben.

um auf die Sachebene zurückzukehren.... :D :D :D ....manches hat SEINEN/IHREN Sinn.
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Re: Männerdiskriminierende Gesetze?

Beitrag von Maria »

Maskulist hat geschrieben:(20 May 2017, 11:57)

Und auch hier, werte Maria, kann ich mich nur wiederholen. Die Wehrpflicht kann jederzeit mit einer einfachen Bundestagsmehrheit wieder eingeführt werden.
Während jedoch die meisten Gesetze, die Frauen benachteiligten, durch ihre Verfassungswidrigkeit automatisch ungültig waren und spätestens 1977 (ich komme dort mal argumentativ auf Dich zu) auch abgeschafft wurden, ist die Wehrpflicht immer noch aktiv (ausgesetzt ist nun einmal nicht abgeschafft!) - und zwar 40 Jahre länger als das längste, existierende Frauenbenachteiligende Gesetz.
Meine Meinung dazu unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Geschlechter:

Man darf nicht vergessen, dass die allgemeine Wehrpflicht zu einer Zeit eingeführt wurde, in der es reichlich frauendiskriminierende Gesetze und vor allen Dingen eine recht klare gesellschaftliche Übereinkunft über Rechte und Pflichten der Geschlechter gab. So war Erziehung grundsätzlich die Domäne der Frau und eine eventuelle Vereinbarkeit mit dem Beruf ihr Problem (Ich erinnere an die bis 1977 bestehende Vorschrift, die ihre Berufstätigkeit von der Erfüllung ihrer hausfraulichen Pflichten abhängig machte).

Wenn nun nicht gleichzeitig mit der Wehrpflicht für junge Männer wieder ein Dienstjahr für junge Mädchen eingeführt wurde, so lag das sicher auch daran, dass von Frauen erwartet wurde, ihre Berufstätigkeit eh zugunsten familiärer (sozialer) Pflichten einzuschränken bzw. ganz aufzugeben und man sie nicht noch durch eine zusätzlich Pflichtauszeit ganz am Anfang des Berufslebens belasten wollte. Ich habe dazu gefunden, dass "Grundsätzlich ist eine geschlechtsspezifische Regelung,
die ein Geschlecht einseitig bevorzugt, erlaubt (ist): Als Kompensation für die faktische Benachteiligung der Frauen in den Lebenssachverhalten, die den Regelungsbereichen der Normen zugrunde liegen." Zur Zeit der Einführung der Wehrpflicht war diese Benachteiligung ganz sicher der Fall und die Beschränkung auf junge Männer meiner Meinung nach rechtens.

Aber ganz sicher hat sich an dieser Benachteiligung auch vieles geändert. Wenn es heute die Wehrpflicht gäbe, müsste ich dir Recht geben: im Sinne der Gleichberechtigung müsste sie für beide Geschlechter gelten. Fragt sich, warum das nie geändert wurde.

Ich glaube, dass es auch daran liegt, dass es die ebenso "ungerechte" Tatsache der Wehrgerechtigkeit gab. Die Wehrpflichtzeit wurde von 1 1/2 Jahren auf zuletzt 6 Monate verkürzt, trotzdem wurde ein immer kleinerer Teil der jungen Männer überhaupt eingezogen:
Auch den nachfolgenden Regierungen gelang es bis zur Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 nicht, für mehr Wehrgerechtigkeit zu sorgen. Im Gegenteil verschärfte sich das Problem noch einmal. Nach dem Ende des Kalten Kriegs wurde die Bundeswehr personell stark verkleinert. Sie benötigte deshalb immer weniger Rekruten. Selbst die seit 1965 sinkenden Geburtenzahlen konnten dieses Grundproblem nicht lösen. Die Bundeswehr behalf sich zwar damit, dass sie zum einen die Tauglichkeitskriterien verschärfte: So musterte die Bundeswehrverwaltung nun deutlich mehr junge Männer als dienstunfähig aus. Zum anderen senkte der Staat die Wehrdienstdauer schrittweise weiter ab: von 15 Monaten im Jahr 1990 auf nur mehr sechs Monate im Jahr 2011. Doch standen über Jahre weiterhin zu viele taugliche Wehrpflichtige zur Verfügung. Noch Gravierender war für viele Beobachter, dass die Bundesregierung überhaupt Gerechtigkeitsvorstellungen dem Bedarf der Bundeswehr unterordnete.
https://www.bpb.de/politik/grundfragen/ ... echtigkeit
Und
http://www.spiegel.de/lebenundlernen/sc ... 15449.html

Es lag also ganz sicher nicht im Interesse der Bundeswehr, nun auch noch jungen Frauen zwangsweise beschäftigen zu müssen ;)

Die hatten im übrigen nach Meinung der Männer (und auch vieler Frauen) in der Bundeswehr sowieso nichts zu suchen. Erst ab 1975 war es Frauen überhaupt erlaubt, Soldatin zu werden und das noch lange nicht überall. Erst ab 2001 sind alle Laufbahnen möglich.

https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde ... 9FG82300S1

Da kommt dann auch das von dir ebenfalls erwähnte Gleichstellungsgesetz der Bundeswehr ins Spiel. Dieses Gesetz ist nämlich nicht geschaffen worden, um Männer zu diskriminieren, sondern um den Frauen das "Aufholen" zu erleichtern. Es geht auch keineswegs darum, Frauen nun ohne Ansehen der Leistung zu befördern, nur weil sie Frauen sind, sondern:
§ 8 Auswahlentscheidungen beim beruflichen Aufstieg

Sind Frauen in einzelnen Bereichen unterrepräsentiert, sind sie beim beruflichen Aufstieg bei gleicher
Qualifikation
bevorzugt zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für Berufungen in das Dienstverhältnis,
Umwandlungen des Dienstverhältnisses, Beförderungen, Laufbahnwechsel und für förderliche
Verwendungsentscheidungen. Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn in der Person eines
Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. § 7 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
"Unterrepräsentiert" sind Frauen, wenn:
§ 4 (5) Soldatinnen sind dann als unterrepräsentiert anzusehen, wenn ihr Anteil in den einzelnen Bereichen nach
Absatz 2 in allen Laufbahnen mit Ausnahme der Laufbahn des Sanitätsdienstes unter 15 Prozent, in der Laufbahn
des Sanitätsdienstes unter 50 Prozent liegt.
Im Gleichstellungsgesetz kann ich also keinerlei Männerdiskrimierung feststellen. Was die Wehrpflicht allgemein betrifft s.o.

.............
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Re: Männerdiskriminierende Gesetze?

Beitrag von Teeernte »

Maria hat geschrieben:(20 May 2017, 17:37)

Meine Meinung dazu unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Geschlechter:

Man darf nicht vergessen, dass die allgemeine Wehrpflicht zu einer Zeit eingeführt wurde,................
Als der Dienst an der Waffe - noch MANN zu MANN mit dem Bajonett im Grabenkampf ausgeführt wurde.

Die Frauen geplant - im Arbeitsdienst die Geschosse drehten - in 12 Stundenschichten.....

(und die oberste Heeresleitung - genau wie in einer Affenhorde - davon ausgeht - dass Männermangel keinen Mangel an Nachkommen - wenn genug Frauen da sind... impliziert.)

Sicher ist es möglich Frauen dahin zu trimmen - für das Vaterland zu sterben. Wenn ich jedoch an den Zirkus denke - den Jugendliche Mädel vollführen etwas Unkraut zu jäten..... da bricht der Fingernagel ab....man macht sich die Finger dreckig ....und die Schuhe...

Ja - diese "Raubkatzen" wird man im Kindergarten erstmal ranziehen müssen... :D :D :D

Barbie-puppe mit nem sMG im Panzer - was sag ich - als Panzerkommandant - mit fliegenden Zöpfen.... Ken sitzt unten als Fahrer ....und ist natürlich - wie alle Frauenschwärme - stark pigmentiert.

Bei Jungen ist das ja auch NORMAAAAAL - wenn die sich mal hauen.. :D ??? Die bekommen zum Ausgleich dann eine Puppenküche von Oma....

....und 2 Ken`s...
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Männerdiskriminierende Gesetze?

Beitrag von Maskulist »

Maria hat geschrieben:(20 May 2017, 17:37)

Meine Meinung dazu unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Geschlechter:

Man darf nicht vergessen, dass die allgemeine Wehrpflicht zu einer Zeit eingeführt wurde, in der es reichlich frauendiskriminierende Gesetze und vor allen Dingen eine recht klare gesellschaftliche Übereinkunft über Rechte und Pflichten der Geschlechter gab. So war Erziehung grundsätzlich die Domäne der Frau und eine eventuelle Vereinbarkeit mit dem Beruf ihr Problem (Ich erinnere an die bis 1977 bestehende Vorschrift, die ihre Berufstätigkeit von der Erfüllung ihrer hausfraulichen Pflichten abhängig machte).
Ich möchte Dich daran erinnern, dass mit der Wehrpflicht auch der Kriegseinsatz verbunden ist. Allein mehr als 10 Mio. deutsche Männer starben als Soldaten an den Fronten des Krieges - ich glaube, sie hätten dafür gerne auf Ihre "Patriarchale Dividende" verzichtet. Erneut weise ich Dich darauf hin, dass der Haushalt früher ein Ganztagsaufgabe war, da es nun einmal - auch aufgrund fehlender Verhütungsmittel - deutlich mehr Kinder gab und auch deutlich weniger elektrische Haushaltshilfen.
Wie Du schon einmal geschrieben hast, weicht die rechtliche Lage der damaligen Zeit von den Lebensgewohnheiten der Menschen ab.
Interessanterweise war es eigentlich ein Ziel der frühen Feministinnen, dass Frauen eben NICHT arbeiten gehen müssen sondern sich voll und ganz ihren Familien widmen sollten.
Maria hat geschrieben:(20 May 2017, 17:37)
Wenn nun nicht gleichzeitig mit der Wehrpflicht für junge Männer wieder ein Dienstjahr für junge Mädchen eingeführt wurde, so lag das sicher auch daran, dass von Frauen erwartet wurde, ihre Berufstätigkeit eh zugunsten familiärer (sozialer) Pflichten einzuschränken bzw. ganz aufzugeben und man sie nicht noch durch eine zusätzlich Pflichtauszeit ganz am Anfang des Berufslebens belasten wollte. Ich habe dazu gefunden, dass "Grundsätzlich ist eine geschlechtsspezifische Regelung,
die ein Geschlecht einseitig bevorzugt, erlaubt (ist): Als Kompensation für die faktische Benachteiligung der Frauen in den Lebenssachverhalten, die den Regelungsbereichen der Normen zugrunde liegen." Zur Zeit der Einführung der Wehrpflicht war diese Benachteiligung ganz sicher der Fall und die Beschränkung auf junge Männer meiner Meinung nach rechtens.
Dazu solltest Du wissen, dass die Wehrpflicht keine "Erfindung" der Demokratien ist. Die Wehrpflicht in Deutschland gibt es bereits seit den Napoleonischen Kriegen, also zu einer Zeit, wo nicht Geschlechter, sondern ganze Bevölkerungsschichten und ganze Völker unterdrückt wurden.
Hinzu kommt, das die Wehrpflicht einhergeht mit dem Verlust von Grundrechten!
§ 51 Einschränkung von Grundrechten
## Das Grundrecht auf Leben (Indirekt, denn der Gehorsam darf nicht verweigert werden, bei Gefahr für das eigene Leben).
## Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes)
## der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes)
## der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 des Grundgesetzes)
## der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt

Maria hat geschrieben:(20 May 2017, 17:37)
Aber ganz sicher hat sich an dieser Benachteiligung auch vieles geändert. Wenn es heute die Wehrpflicht gäbe, müsste ich dir Recht geben: im Sinne der Gleichberechtigung müsste sie für beide Geschlechter gelten. Fragt sich, warum das nie geändert wurde.
Zum x-ten male, die Wehrpflicht existiert immer noch! Ausgesetzt ist NICHT abgeschafft!
Und es wird auch gerne mit dem Gedanken gespielt, sie zu reaktivieren:
http://www.zeit.de/politik/deutschland/ ... sicherheit
https://jungefreiheit.de/politik/deutsc ... hrpflicht/
http://www.berliner-zeitung.de/politik/ ... --25795114
Maria hat geschrieben:(20 May 2017, 17:37)
Ich glaube, dass es auch daran liegt, dass es die ebenso "ungerechte" Tatsache der Wehrgerechtigkeit gab. Die Wehrpflichtzeit wurde von 1 1/2 Jahren auf zuletzt 6 Monate verkürzt, trotzdem wurde ein immer kleinerer Teil der jungen Männer überhaupt eingezogen:


Und
http://www.spiegel.de/lebenundlernen/sc ... 15449.html

Es lag also ganz sicher nicht im Interesse der Bundeswehr, nun auch noch jungen Frauen zwangsweise beschäftigen zu müssen ;)
Inzwischen nehmen sie jeden, der halbwegs tauglich ist.
Maria hat geschrieben:(20 May 2017, 17:37)
Die hatten im übrigen nach Meinung der Männer (und auch vieler Frauen) in der Bundeswehr sowieso nichts zu suchen. Erst ab 1975 war es Frauen überhaupt erlaubt, Soldatin zu werden und das noch lange nicht überall. Erst ab 2001 sind alle Laufbahnen möglich.

https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde ... 9FG82300S1

Da kommt dann auch das von dir ebenfalls erwähnte Gleichstellungsgesetz der Bundeswehr ins Spiel. Dieses Gesetz ist nämlich nicht geschaffen worden, um Männer zu diskriminieren, sondern um den Frauen das "Aufholen" zu erleichtern. Es geht auch keineswegs darum, Frauen nun ohne Ansehen der Leistung zu befördern, nur weil sie Frauen sind, sondern:

"Unterrepräsentiert" sind Frauen, wenn:

Im Gleichstellungsgesetz kann ich also keinerlei Männerdiskrimierung feststellen. Was die Wehrpflicht allgemein betrifft s.o.
.............
Unterrepräsentiert sind Frauen, wenn sie weniger als 50% .... usw. Aber nur FRAUEN können unterrepräsentiert sein. Sind in einem Bereich 100% Frauen, ist das keine Unterrepräsentanz von Männern - denk mal darüber nach. Das nennt man dann eine "Positive Diskriminierung".

Die Folgen davon sind z.B.:
https://sciencefiles.org/2017/05/20/org ... ugnis-aus/
Maskulistisch zu sein, bedeutet wesensimmanent, sich antisexistisch zu orientieren und jede Form der Diskriminierung und Herabsetzung aus geschlechtlich-sexuellen Gründen zu bekämpfen.
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Joker
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Re: Männerdiskriminierende Gesetze?

Beitrag von Joker »

Kriege führen wir Männer seit Anbeginn der Zeit

Vor ein paar Tausend Jahren gab es noch keine Wehrpflicht, war aber für jeden Mann selbstverständlich im Ernstfall die Waffe in die Hand zu nehmen

Frag mich was ihr Typen nun genau wollt.
Ihr scheint uns ja noch mehr enteiern zu wollen als es den fraglos ebenso verrückten Feministinnen überhaupt möglich wäre
Maria
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Re: Männerdiskriminierende Gesetze?

Beitrag von Maria »

Maskulist hat geschrieben:(20 May 2017, 18:12)

Ich möchte Dich daran erinnern, dass mit der Wehrpflicht auch der Kriegseinsatz verbunden ist. Allein mehr als 10 Mio. deutsche Männer starben als Soldaten an den Fronten des Krieges - ich glaube, sie hätten dafür gerne auf Ihre "Patriarchale Dividende" verzichtet.
Was hat das mit einer Wehrpflicht für beide Geschlechter oder nicht in Friedenszeiten zu tun? In Kriegszeiten sterben Soldaten und Zivilisten, Männer, Frauen, Kinder - Zivilisten heute noch viel mehr als früher. Moderne Waffen (Drohnen) können sogar leichter ohne direkten Einsatz von Soldaten zu Angriffen genutzt werden und machen bei den Zielen keinen Unterschied. Traurige Realität ist auch, dass in den heutigen Kriegen offensichtlich sogar gezielt Ziele wie Krankenhäuser angegriffen wurden.

Deshalb vor allen Dingen habe ich meine Meinung mit "aus Sicht der Geschlechtergerechtigkeit" überschrieben. Wollten wir über die allgemeine Berechtigung einer Wehrpflicht diskutieren, sähen meine Beiträge anders aus.
Maskulist hat geschrieben:(20 May 2017, 18:12)Erneut weise ich Dich darauf hin, dass der Haushalt früher ein Ganztagsaufgabe war, da es nun einmal - auch aufgrund fehlender Verhütungsmittel - deutlich mehr Kinder gab und auch deutlich weniger elektrische Haushaltshilfen.
Wie Du schon einmal geschrieben hast, weicht die rechtliche Lage der damaligen Zeit von den Lebensgewohnheiten der Menschen ab.
Interessanterweise war es eigentlich ein Ziel der frühen Feministinnen, dass Frauen eben NICHT arbeiten gehen müssen sondern sich voll und ganz ihren Familien widmen sollten.
Das Erste ist nur halb richtig, denn auch damals mussten viele Frauen die "Ganztagsaufgabe" Haushalt neben einer Berufstätigkeit erledigen. Das stützt außerdem eher meine Aussage, dass man Frauen statt Wehrpflicht "Dienst" an der Familie (Kindererziehung, Altenpflege, Kinder/Kücje/Kirche) zuteilte.
Zu dem Zweiten: die "frühen Feministinnen", die alle ein Ziel hatten, gab es nie und wird es nie geben. Ich hatte eigentlich gehofft, dass wir ohne solche verallgemeinernden Unterstellungen auskommen könnten. ;)
Maskulist hat geschrieben:(20 May 2017, 18:12)
Dazu solltest Du wissen, dass die Wehrpflicht keine "Erfindung" der Demokratien ist. ...
Hinzu kommt, das die Wehrpflicht einhergeht mit dem Verlust von Grundrechten...
Zum Ersten: was hat das mit dem Thema, ob es mit der Gleichberechtigung zu vereinbaren ist, wenn nur Männer wehrpflichtig sind? :?:

Zum Zweiten - das ist klar - und der Grund, weshalb ich deinen Argumenten für eine Verpflichtung beider Geschlechter letzlich folgen muss - zugegeben widerstrebend ;) .
Maskulist hat geschrieben:(20 May 2017, 18:12)

Zum x-ten male, die Wehrpflicht existiert immer noch! Ausgesetzt ist NICHT abgeschafft!
Und es wird auch gerne mit dem Gedanken gespielt, sie zu reaktivieren:
http://www.zeit.de/politik/deutschland/ ... sicherheit
https://jungefreiheit.de/politik/deutsc ... hrpflicht/
http://www.berliner-zeitung.de/politik/ ... --25795114
Wie gesagt: ich hatte gehofft, wir könnten ohne Schaum vor dem Mund miteinander reden. Ich habe das nicht bestritten, auch ich habe nur von Aussetzung geschrieben und weitergehend auch, dass bei einer Wiederinkraftsetzung dann gerechterweise eine Änderung in Richtung Wehrpflicht für Frauen erfolgen müsste.

Nebenbei - ein Grund dafür, die Wehrpflicht abzuschaffen war neben der Wehrungerechtigkeit unter den Männern, dass die Fähigkeiten für die Aufgaben, die Bundeswehrsoldaten heute erledigen müssen, so gut wie nie in den 3 Monaten nach der Grundausbildung erworben werden konnten. Hat sich das geändert, steht also wirklich eine dann drastisch verlängerte Wehrpflicht ins Haus? Ich glaube kaum:
Suchen Sie etwas, um einen kurzen Zeitraum sinnvoll zu „überbrücken“ oder möchten Sie mal in die Bundeswehr „reinschnuppern“, weil Sie noch nicht wissen, ob sie länger bleiben wollen? Mit dem Freiwilligen Wehrdienst für bis zu 23 Monate bieten wir Ihnen hierfür eine attraktive Möglichkeit. Ohne großen Aufwand ist der Freiwillige Wehrdienst für Männer und Frauen zu realisieren. Mit dem Freiwilligen Wehrdienst besteht erstmals auch für Frauen die Möglichkeit, Wehrdienst für die Gesellschaft zu leisten. Die ersten sechs Monate des Dienstes gelten als Probezeit. Sie können in dieser Zeit den Dienst jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden.
Zusammen mit Zeit- und Berufssoldaten bilden Sie ein starkes Team, in das Sie voll integriert sind. Ihre Erfahrungen, Befähigungen, zivilberufliche Qualifikationen und ihr persönliches Engagement sind dabei von zentraler Bedeutung....
https://www.bundeswehrkarriere.de/karri ... wehrdienst
Maskulist hat geschrieben:(20 May 2017, 18:12)

Unterrepräsentiert sind Frauen, wenn sie weniger als 50% .... usw. Aber nur FRAUEN können unterrepräsentiert sein. Sind in einem Bereich 100% Frauen, ist das keine Unterrepräsentanz von Männern - denk mal darüber nach. Das nennt man dann eine "Positive Diskriminierung".
Lieber Maskulist,

ganz sicher haben die Initiatoren dieses Gesetzes sich nicht vorstellen können, dass überhaupt jemals ein Zeitpunkt kommt, an dem in allen Bereichen die Quoten von 15% bzw. 50% Frauen erreicht sein könnten - geschweige denn deine Befürchtung einer überwiegenden Frauenpräsenz erfüllt (ich ehrlich gesagt auch nicht ;) ). Diese sehr hypothetische Möglichkeit, die sich im übrigen sicher nicht plötzlich über Nacht und ohne Möglichkeit einer Reaktion zugunsten der Männer entwickeln würde, ist aber auch schon das einzig Diskriminierende an dem Gesetz. ;)

Aber gut - wenn es dir hilft - ich gebe zu, man könnte diese Möglichkeit berücksichtigen und die Quoten für Frauen und Männer festschreiben.

Aber klage du noch mal über die empfindlichen Frauen und ihre ewige "gefühlte Benachteiligung" ... Diese Diskriminierung ist schon sehr "gefühlig"

:D
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Teeernte
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Re: Männerdiskriminierende Gesetze?

Beitrag von Teeernte »

Maria hat geschrieben:(20 May 2017, 20:02)

Was hat das mit einer Wehrpflicht für beide Geschlechter oder nicht in Friedenszeiten zu tun? In Kriegszeiten sterben Soldaten und Zivilisten, Männer, Frauen, Kinder - Zivilisten heute noch viel mehr als früher. Moderne Waffen (Drohnen) können sogar leichter ohne direkten Einsatz von Soldaten zu Angriffen genutzt werden und machen bei den Zielen keinen Unterschied. Traurige Realität ist auch, dass in den heutigen Kriegen offensichtlich sogar gezielt Ziele wie Krankenhäuser angegriffen wurden.

Deshalb vor allen Dingen habe ich meine Meinung mit "aus Sicht der Geschlechtergerechtigkeit" überschrieben. Wollten wir über die allgemeine Berechtigung einer Wehrpflicht diskutieren, sähen meine Beiträge anders aus.
Wie gesagt: ich hatte gehofft, wir könnten ohne Schaum vor dem Mund miteinander reden. Ich habe das nicht bestritten, auch ich habe nur von Aussetzung geschrieben und weitergehend auch, dass bei einer Wiederinkraftsetzung dann gerechterweise eine Änderung in Richtung Wehrpflicht für Frauen erfolgen müsste.

Aber klage du noch mal über die empfindlichen Frauen und ihre ewige "gefühlte Benachteiligung" ... Diese Diskriminierung ist schon sehr "gefühlig"

:D
DAS ist KRIEG...>>>

http://abundanthope.net/pages/German_49 ... berg.shtml

Das "Gewerk" sollten Frauen nur freiwillig tun....

Krankenhäuser -

Jede nicht dem vorgesehenen Zweck entsprechende Verwendung von Schutzzeichen ist ein Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht und steht in allen Vertragsstaaten der entsprechenden Abkommen unter Strafe....

Was wenn die gegnerische Partei sich nicht dran hält ? Es gibt EINE Warnung/Warnschuss... danach ists Brösel..
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Männerdiskriminierende Gesetze?

Beitrag von oga »

Joker hat geschrieben:(20 May 2017, 19:07)
Vor ein paar Tausend Jahren gab es noch keine Wehrpflicht, war aber für jeden Mann selbstverständlich im Ernstfall die Waffe in die Hand zu nehmen
Keine Bange, diese Neigungen werden ihnen seit einigen Generationen konsequent ausgetrieben. :D
I guess I should warn you, if I turn out to be particularly clear, you've probably misunderstood what I've said.
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Re: Männerdiskriminierende Gesetze?

Beitrag von JTK »

Was wir Männerrechtler wollen:

https://manndat.de/ueber-manndat/was-wir-wollen
Thy will be done.
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Re: Männerdiskriminierende Gesetze?

Beitrag von Tom Bombadil »

Kann mir mal jemand erklären, wie das hier funktionieren soll: "Wird einer Frau ein Kind untergeschoben..."?
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
Thomas Jefferson
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Re: Männerdiskriminierende Gesetze?

Beitrag von Maskulist »

Tom Bombadil hat geschrieben:(26 Jun 2018, 17:32)

Kann mir mal jemand erklären, wie das hier funktionieren soll: "Wird einer Frau ein Kind untergeschoben..."?

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 169 Personenstandsfälschung

(1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsregistern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Unterschieben eines Kindes (Wikipedia)

Unterschieben eines Kindes (Kuckuckskind) liegt bei einer Handlung vor, die dazu führt, dass das Kind der Umwelt als Abkömmling einer anderen Frau als der Mutter erscheint. Nicht erforderlich ist dagegen, dass die Mutter das Kind für ihr eigenes hält. Deshalb kann die Mutter sich das fremde Kind auch selbst unterschieben. Klassisches Beispiel ist der Austausch des in der Geburt verstorbenen Erben von Thron und Titel durch ein gesundes Bürgerkind. Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ist dabei die konkrete Gefahr eines falschen Eintrags in den Personenstandsbüchern. Nur ein Kind, das selbst noch keine zutreffenden Vorstellungen über seinen Personenstand hat, kann untergeschoben werden. Keine Kindesunterschiebung und damit keine strafbare Personenstandsfälschung ist das Verschweigen der Tatsache der Zeugung im Ehebruch durch die Mutter des Kindes gegenüber ihrem Ehemann. Zum einen wird hierbei nicht die Abstammung von einer anderen Mutter vorgetäuscht und zum anderen werden auch keine falschen Eintragungen in das Personenstandsbuch vorgenommen, weil der Ehemann der Mutter gemäß § 1592 Nr. 1 BGB rechtlich der Vater ist.
Maskulistisch zu sein, bedeutet wesensimmanent, sich antisexistisch zu orientieren und jede Form der Diskriminierung und Herabsetzung aus geschlechtlich-sexuellen Gründen zu bekämpfen.
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Re: Männerdiskriminierende Gesetze?

Beitrag von TheManFromDownUnder »

Joker hat geschrieben:(20 May 2017, 19:07)

Kriege führen wir Männer seit Anbeginn der Zeit

Vor ein paar Tausend Jahren gab es noch keine Wehrpflicht, war aber für jeden Mann selbstverständlich im Ernstfall die Waffe in die Hand zu nehmen

Frag mich was ihr Typen nun genau wollt.
Ihr scheint uns ja noch mehr enteiern zu wollen als es den fraglos ebenso verrückten Feministinnen überhaupt möglich wäre
Vor ein paar tausend Jahre und spaeter gab es viele Frauen, die sehr erfolgreich die Waffe in die Hand nahmen und das in vielen Kulturen

ZB Queen Boudicca, Lozen, Zenobia, Tomoe Gozen, Trieu Thi Trinh
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