60 Jahre Bundesrepublik

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Talyessin
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Talyessin »

Halbgott hat geschrieben: Spam bitte in die Weinstube!
Und bewiesen wurde nichts von Deiner Seite. Wer nicht einmal weiß, wann sich das Volk eine Verfassung gegeben hat.
Warte da noch immer auf eine Antwort. Seit Monaten.
Tja, du kommst hier mit den skurrilsten Ideen. Ach ja Fragen - hast du nationality schon übersetzt? Fährst du auf Autobahnen? Weist du was ein Adjektiv ist?

ALLES wurde dir schon bewiesen und dargelgt. Blos widerlegt wurde es bisher NIE!!!
tobjai
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Aber jetzt die alles entscheidene Frage : "Was soll mit der Diskussion über Deutsch/BRD/Österreich/Spanien usw. erreicht werden?"
Neuwahlen auf Grundlage der Weimarer Verfassung?
Gar keine Neuwahlen, sondern Einsetzen der kommisarischen Reichsregierung mit einem Notparlament der versprengten Reichsdeutschen?
Rückforderung der bisherigen Leistungen an die Siegermächte?
Wie wärs mit Verwirklichung von Art. 146 GG?
Zuletzt geändert von tobjai am Do 12. Mär 2009, 10:33, insgesamt 1-mal geändert.
tobjai
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Hab da noch was interessantes gefunden:

http://der-runde-tisch-berlin.info/doku ... igkeit.pdf

Bei diesem Schreiben ist ganz besonders auf den Letzten Satz zu achten :!:

"Eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland [...] gibt es nicht."
Zuletzt geändert von tobjai am Do 12. Mär 2009, 10:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Talyessin
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Talyessin »

tobjai hat geschrieben: Wie wärs mit Verwirklichung von Art. 146 GG?
Und täglich grüßt das Murmeltier. Lies mal vor ein paar Seiten nach - längst besprochen abgehakt.
tobjai
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Talyessin hat geschrieben: Und täglich grüßt das Murmeltier. Lies mal vor ein paar Seiten nach - längst besprochen abgehakt.
Aja? Das ist erst dann abgehakt, wenn es passiert. :wall:

Verschwende bitte nicht deine u. meine Zeit u. komm wieder, wenn du etwas Sachliches zu sagen hast.
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Johann
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Johann »

tobjai hat geschrieben: Wie wärs mit Verwirklichung von Art. 146 GG?
Ja, jetzt sind wir an der Stelle wo ich hin wollte :comfort:

Was steht denn da?
Wenn mannfrau der deutschen Sprache mächtig ist und den Sinn von Vorschriften nicht nur im Kontext, sondern auch vom Ursprung her versteht ist doch alles im Lot!

1. gilt das GG für das vereinte freiheitliche Deutschland
2. gilt das GG bis zu dem Tage, an dem eine neue Verfassung beschlossen worden ist.

Das von dem letztgenannten Punkt kein Anspruch abgeleitet werden kann hat das BVerfG bereits mehrfach festgestellt (siehe hierzu BVerfG, Beschluss vom 31. 3. 2000 - 2 BvR 2091/ 99).

Dieser Satz beinhaltet eben nicht den Anspruch auf den Beschluß einer neuen Verfassung nach der Einheit, sondern weist nur auf die Geltungsdauer des gültigen GG hin, das nur durch eine neue Verfassung abgelöst werden kann.
Wenn allerdings ein paar reichsdeutsche Spinner der Meinung sind, daß daraus zu lesen sei, es muß eine neue Verfassung beschlossen werden, dann müssen wir eben noch auf die Einheit des deutschen Volkes warten.
Ostpreussen, Pommern, Elsaß-Loth., Sansibar - fehlt noch was? - müssen erst wieder dem "Reichsgebiet" angefügt werden, dann, ja dann kann ....

Also ich empfehle einen Volkshochschulkursus "Recht lesen, verstehen und dann richtig anwenden". Habe ich übrigens auch @Marianne angeboten. Seit dem scheint "sie" überhaupt nichts mehr zu verstehen :giggle:
Badenweiler
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Badenweiler »

tobjai hat geschrieben:@ Badenweiler
Irrtum, denn dann wäre es ein baskischer, andalusischer usw. Ausweis - nicht ein spanischer!
Ein schöner Beweis dafür, dass Nationalidad auf deutsch Staatsangehörigkeit und nicht Volksangehörigkeit heißt. Oder haben Basken, Catalanen, Kastillier, Andalusen alle die gleiche Volkszugehörigkeit?
Nationality bedeutet nichts als Nationalität, was alleine die Verwandheit des Wortes hergibt. Lass Dir das von jemandem gesagt sein, der 8 Jahre in Kanada lebte. Auf dem Reisepass meiner Frau steht übrigens "Nationality: Canadian". Wie Du schon sagtest, wird das auch in Frankreich, Spanien usw. genau so gehandhabt. Warum nicht in der BRD? Warum also nicht "Nationalität: deutsch"?
Du widersprichst dir selbst. Was ist in deinen Augen eine kandische Nationalität? In Kanada leben Indianer, Eskimos und vor allem Menschen, die aus verschiedenen europäischen Ländern abstammen, aber auch aus anderen Ländern dieser Erde. Wenn Nationalität Volkszugehörigkeit bedeutet, haben dann alle die gleiche Volkszugehörigkeit? Was anderes als Staatsangehörigkeit kann den Nationality im Pass bedeuten? Es ist doch wichtig zu erkennen, zu welchem Staat der betreffende ein rechtliches Band hat. Alles andere spielt im Pass keine Rolle und hat nichts darin zu suchen.
Nationality canadian bedeutet Staatsangehörigkeit kanadisch und sonst nichts.
Es mag schon sein, dass man im einen oder anderen Wörterbuch "Nationality" mit "Staatsangehörigkeit" übersetzt findet. Das liegt aber nur daran, dass nicht immer direkt wörtlich übersetzt werden kann, weshalb man sich auf den Gebrauch des Worts bezieht. Somit hat sich "Staatsbürgerschaft" nur wegen der BRD im übersetzten Sinne als "Nationalität" einbürgert. Jedoch beweist das nicht, dass die Bedeutung dieses Worts in der BRD nicht verdreht wurde. Es beweist nur, dass es nicht als das verstanden wird, was der Ausdruck wiedergibt (und das absichtlich!). Direkt übersetzt ist "Staatsangehörigkeit" eher als "Citizen of..." zu verstehen.
Warum steht im britischen Pass Nationality: british citizen? Da ist nichts von citizenship zu finden. Du leidest offenbar an Fieberwahn. Hat dich Ludowici mit seiner Geisteskrankheit angesteckt?
Einer Sache muss ich "Halbgott" jedoch widersprechen: "Staatsbürgerschaft" und "Nationalität" bedeuten schon das gleiche, weswegen ich "Staatsbürgerschaft" und "Staatsangehörigkeit" nicht vergleichen würde.
Dann gibt es also keine österreichische Staatsangehörigkeit. Schön, dies von dir zu erfahren.
Die Volkszugehörigkeit, die du fälschlicherweise als Nationalität bezeichnest, heißt auf französisch origine éthnique. Die englische Bezeichnung ist so ähnlich. Aber englisch ist nicht mein Fall.
Dass nicht nur Englisch nicht dein Fall ist, hast du uns ja gerade prima offenbart. "Origine éthnique" bedeutet nichts anderes als ethnische Herkunft. Damit wird Bezug auf Ethnizität bestimmter Gruppierungen genommen, die oftmals nicht weiter als staatlich organisierte Einheit fortexistieren. In deinem Fall wäre das wohl Baden bzw Badisch. Nicht mehr u. nicht weniger.
Fazit: Nationalität bedeutet weder Volkszugehörigkeit noch Ethnizität (und als solches hat sie "Halbgott" auch nicht 'fälschlicherweise' bezeichnet). Denn anders als bei der Ethnizität ergibt sich aus der Nationalität die jeweilige Nationszugehörigkeit bzw. Staatsangehörigkeit (also: wenn Nationalität: französisch, muss das ein Staatsangehöriger der Französischen Republik sein).
Wie du siehst: Es lohnt sich nicht Verwirrung zu stiften - Du verschwendest Deine Zeit.

und es dir anhand des europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit sogar belegt.
Was habt ihr belegt? Das die BRD nicht "Nationalität" im Pass stehen haben darf?

Aber du glaubst lieber einem Deppen mit einem für 299 Euro und einem erschwindelten Doktortitel, also einem notorischen Lügner und Betrüger, der sich zur Zeit anstrengt, vor Gericht § 20 StGB zuerkannt zu bekommen, als seriösen Quellen.
Wieder Irrtum. Ich weiß nicht was "Halbgott" macht, aber ich beziehe meine Information aus offiziellen Dokumenten und kombiniere sie mit gesundem Menschenverstand... In deinem Fall kommt es mir so vor, als ob auch Du dazu in der Lage zu sein scheinst, es aber lieber verdrängst, weil der Glaube an dein System zu vertieft ist, bzw weil du zu viel zu verlieren hast.[/quote]
Du meinst, die von Ludowici und Kraschinski gefälschten offiziellen Dokumente.

Hier mal was offizielles:

Es geht um das Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit.

Die Überschrift heißt:

Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit
Strasbourg, 6.XI.1997


Und in Artikel 2 ist zu lesen:
Artikel 2
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieses Übereinkommens:
bedeutet "Staatsangehörigkeit" das rechtliche Band zwischen einer Person und einem Staat und weist
nicht auf die Volkszugehörigkeit einer Person hin;
Im französischen Text lautet die Überschrift

Convention européenne sur la nationalité
Strasbourg, 6.XI.1997


und dort lautet die betreffende Passage in Artikel 3
Article 2 – Définitions

Au sens de cette Convention,
«nationalité» désigne le lien juridique entre une personne et un Etat et n'indique pas l'origine ethnique de la personne;
Ich habe auch den engischen Text gefunden.


European Convention on Nationality
Strasbourg, 6.XI.1997

Article 2 – Definitions

For the purpose of this Convention:
"nationality" means the legal bond between a person and a State and does not indicate the person's ethnic origin;
Erzähl du mir bitte also nicht, was Nationalité bzw. Nationality auf deutsch heißt. Es heißt nichts anderes als Staatsangehörigkeit. Und Volkszugehörigkeit wird mit origine éthnique bzw.ethnic origin wiedergegeben.
Oder willst du uns allen ernstes sagen, diese offiziellen Übersetzungen seien von Stümpern durchgeführt worden?

Ludowicis Geisteskrankheit scheint wohl ansteckend zu sein.
Das Strafgesetzbuch hat seit dem 1800 Jhrd. niemals eine Änderung erfahren, wurde seit dem immer nur novelliert, also geändert. (E. R. Ludowici, bis 23.01.2010 Vorsitzender der Interimpartei Deutschland)
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Dieser Satz beinhaltet eben nicht den Anspruch auf den Beschluß einer neuen Verfassung nach der Einheit, sondern weist nur auf die Geltungsdauer des gültigen GG hin, das nur durch eine neue Verfassung abgelöst werden kann.
Jetzt mach mal halblang! Ich sag ja nicht, dass ein Anspruch besteht. Sondern nur, dass dieses ganze BRD-Problem mit einer neuen volksgewählten Verfassung aus dem Weg wäre.
Du hattest doch nach Lösungen gefragt.
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Badenweiler »

tobjai hat geschrieben: Jetzt mach mal halblang! Ich sag ja nicht, dass ein Anspruch besteht. Sondern nur, dass dieses ganze BRD-Problem mit einer neuen volksgewählten Verfassung aus dem Weg wäre.
Du hattest doch nach Lösungen gefragt.
Man könnte ja mal nen Versuch machen. Aber ich glaube, eine neue Verfassung würde sich gar nicht so sehr vom Grundgesetz unterscheiden, und würde sicher auch Grundgesetz heißen. Andere Länder nennen ihre Verfassung ja auch Grundgesetz.
Was würdest du in einer neuen Verfassung anders regeln, als es im Grundgesetz geregelt ist? Und vor allem, was würdest du besser machen?
Das Strafgesetzbuch hat seit dem 1800 Jhrd. niemals eine Änderung erfahren, wurde seit dem immer nur novelliert, also geändert. (E. R. Ludowici, bis 23.01.2010 Vorsitzender der Interimpartei Deutschland)
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Johann
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Johann »

tobjai hat geschrieben: Jetzt mach mal halblang! Ich sag ja nicht, dass ein Anspruch besteht. Sondern nur, dass dieses ganze BRD-Problem mit einer neuen volksgewählten Verfassung aus dem Weg wäre.
Du hattest doch nach Lösungen gefragt.
Wie so Probleme. Es haben halt nur eine handvoll Reichsdeutsche oder sonstwie Spinner Probleme mit der BRD.
80 Millionen Deutsche nicht!
Soll ich jetzt, weil ich die Krimis vom ZDF nicht mag deren Auflösung verlangen? Begründen könnte mannfrau das sicherlich auch. Seit doch froh, daß eben dieses GG Euch die Freitheit läßt, sofern ihr nur spinnt und nicht abstreitet und verleumdet, Eure kruse Einistellung kund zu tun.
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Badenweiler »

tobjai hat geschrieben:Also lassen wir's mal sachlich angehen:

Seit der letzten Änderung befindet sich die folgende "Fußnote" unmittelbar am Anfang des StAG:

"Fußnote
Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1980 Überschrift: Langüberschrift idF d. Art. 1 Nr. 1 G v. 15.7.1999 I 1618 mWv 1.1.2000; Buchstabenabkürzung eingef. durch Art. 1 Nr. 1 G v. 15.7.1999 I 1618 mWv 1.1.2000 Die Bedeutung der Begriffe "Reichs- und Staatsangehörigkeit" im Sinne dieses G hat sich geändert. An die Stelle der "Reichsangehörigkeit" ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 102-2, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten. Die die "Reichsangehörigkeit" vermittelnde "Staatsangehörigkeit" in den Bundesstaaten - seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern - ist durch § 1 V v. 5.2.1934 beseitigt worden"


Hier gilt es das Datum zu beachten, denn in diesem Gesetz bezieht sich der bundesrepublikanische Gesetzgeber auf eine Verordnung von Adolf Hitler! Diese Verordnung ist aber mit der Aufhebung der Gesetze aus der Zeit 33-45, durch die Siegermächte nichtig gemacht worden.
Die Gesetze und Verordnungen der Nazizeit, die von den Alliierten 1945 aufgehoben worden sind, sind explizit aufgeführt. Die von dir genannte Verodnung fehlt in dieser Auflistung. Also ist sie alles andere als nicht gemacht worden.
Übrigens, die Nazis haben auch die Bezeichnung "Deutsches Reich" als Staatsangehörigkeitsangabe im Reisepass eingeführt. Dagegen bestehen von Seiten der IPD keine Einwendungen?
Hinzu kommt, dass die hier dargestellte Interpretation nicht so in der Verordnung zu erkennen ist, da damals lediglich eine Harmonisierung vorgenommen - und die Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit) zentralisiert wurde. Die seinerzeitigen Bundesstaaten durften danach keine eigene Staatsangehörigkeit mehr vergeben, sondern dies fiel nun den entsprechenden Reichbehörden zu. Hier wurden also nur Kompetenzen verlagert, aber keine Änderung der Reichsangehörigkeit durchgeführt.
Es war nicht so, dass den Ländern das Recht genommen worden war, eigene Staatsangehörigkeiten zu vergeben. Die Länder wurden kurzerhand abgeschafft. Es gab sie nicht mehr. Die Abschaffung der Staatsangehörigkeit in den Ländern war eine zwingende Folge davon.
Nun wurde schon von offizieller Seite mehrmals bestätigt, dass die BRD keine Staatsangehörigen hat. Darum gibt es auch schlich u. einfach keine im Umkehrsinn keine "Staatsangehörigkeit der BRD". Ungeachtet ob das nun im Pass steht oder nicht, gilt es dies einfach mal zu wiederlegen. Dies richtet sich an Badenweiler, Thomas u. Konsorten. Dabei bitte ich um Sachlichkeit u. keine persönlichen Attacken.
Es gibt nun mal nur eine Deutsche Staatsangehörigkeit. Bis 1990 hat die BRD die Auffassung vertreten, dass von dieser Staatsangehörigkeit auch die Deutschen in der DDR erfasst waren. Daher war es nicht möglich, einen ehemaligen DDR-Bürger einzubürgern. Er war schon Deutscher. Und deutsche Staatsangehörige können nun mal nicht eingebürgert werden.
Du beziehst dich so gerne auf offizielle Dokumente. Bist du nicht deutscher Abstammung? Du kannst sie zwar lesen, aber beim Verständnis hapert es doch gewaltig. Die juristische Ausbildung durch einen ehemaligen US-Rechtsanwaltsgehilfen, der noch aus den USA ausgewiesen worden ist, reicht eben nicht aus.
Das Strafgesetzbuch hat seit dem 1800 Jhrd. niemals eine Änderung erfahren, wurde seit dem immer nur novelliert, also geändert. (E. R. Ludowici, bis 23.01.2010 Vorsitzender der Interimpartei Deutschland)
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Wenn Nationalität Volkszugehörigkeit bedeutet, haben dann alle die gleiche Volkszugehörigkeit?
Nationality canadian bedeutet Staatsangehörigkeit kanadisch und sonst nichts.
Hör endlich auf Verwirrung zu stiften und "Volkszugehörigkeit" mit "Nationalität" absichtlich zu verwechseln. Das sind 2 Paar Stiefel!
Die Volkszugehörigkeit bzw. Ethnizität hat absolut garnichts mit der Nationalität zu tun, es sei denn, eine Ethnische Gruppe bildet eine Nation, sprich einen eigenen Staat.

Nationalität weist auf die Staatsangehörigkeit hin, ist aber nicht das gleiche.
Nationality: Canadian = Nationalität Kanadisch
Es ergibt sich daraus, dass man dem Staat Kanada angehört. Sorry wenn dir das zu hoch ist.
Warum steht im britischen Pass Nationality: british citizen? Da ist nichts von citizenship zu finden. Du leidest offenbar an Fieberwahn. Hat dich Ludowici mit seiner Geisteskrankheit angesteckt?
Ganz einfach: British citizen = Britischer Staatsbürger. Was gibts daran auszusetzen?
Citizenship = Staatsbürgerschaft = Nationalität. Wie Du siehst, es kommt auf's Gleiche raus.
Dann gibt es also keine österreichische Staatsangehörigkeit. Schön, dies von dir zu erfahren.
Die Österreicher verdrehen nur den Sinn des Wortes Staatsangehörigkeit nicht. Es gibt eine österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Nationalität, welche in deren Ausweis mit "Staatsangehörigkeit: Österreich" korrekt wiedergegeben wird.
Du meinst, die von Ludowici und Kraschinski gefälschten offiziellen Dokumente.
Nein, meine ich nicht. Ich meine beispielsweise den Link, den ich gerade eben gepostet habe.
bzw. Gesetzestexte, oder BVerfG Beschlüsse. Beispielsweise wurde vom BVerfG 1973 klipp u. klar die Wiederherstellung Gesamtdeutschlands (in den Grenzen von 1937) als Auftrag des GG definiert, wie es auch die Bundesregierung verstanden hat (kann man nachlesen). Diesem Auftrag sind wir bis heute nicht gerecht geworden.
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieses Übereinkommens:
bedeutet "Staatsangehörigkeit" das rechtliche Band zwischen einer Person und einem Staat und weist
nicht auf die Volkszugehörigkeit einer Person hin;
Richtig. In deinem Ausweis steht ja auch nicht "Badener" oder sonst was.
Ich gehöre als "Person" offiziell der BRD an, in welcher das GG für mich zuständig ist. Das GG jedoch betrachtet Gesamtdeuschland (1937) als seinen Staat, womit ich theoretisch Staatsangehöriger des Deuschen Reichs sein müsste - jedenfalls nicht Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deuschland. Und dass es eben die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deuschland nicht gibt ist schon offiziell bestätigt (hast du den Link schon angekuckt?).
Oder willst du uns allen ernstes sagen, diese offiziellen Übersetzungen seien von Stümpern durchgeführt worden?
Nein, will ich nicht. Ich habe ja schon gesagt, das sich "Staatsangehörigkeit" aufgrund des Wortgebrauchs der BRD in dieser Verwendung so eingebürgert hat. Dieser Text weist aber nur darauf hin, dass die Staatsangehörigkeit, oder die Nationalität das bindende Glied zwischen Staat u. Person sind, nicht aber darauf, wie Staatsangehörigkeit bzw. Nationalität zu definieren sind. Daher besagen diese Texte im Grunde das gleiche, auch wenn sie sich nicht wortgleich niedergeschrieben sind.
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Du kannst sie zwar lesen, aber beim Verständnis hapert es doch gewaltig.
Ich frag mich auf wen du da Bezug nimmst?

Zitat Landrat Demmin (März 2006):
Aus dem Grundsatz des Vortbestandes des deutschen Staatsvolks folgt, dass es eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deuschland, dessen Erwerb Sie anstreben nicht gibt.
tobjai
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Johann hat geschrieben: Wie so Probleme. Es haben halt nur eine handvoll Reichsdeutsche oder sonstwie Spinner Probleme mit der BRD.
80 Millionen Deutsche nicht!
Soll ich jetzt, weil ich die Krimis vom ZDF nicht mag deren Auflösung verlangen? Begründen könnte mannfrau das sicherlich auch. Seit doch froh, daß eben dieses GG Euch die Freitheit läßt, sofern ihr nur spinnt und nicht abstreitet und verleumdet, Eure kruse Einistellung kund zu tun.
Du hattest doch eindeutig ein Problem erkannt, als du mich Fragtest, was mit dieser Diskussion erreicht werden sollte! Das Problem war: Ich hatte Recht, was Du übersetzt mit "Ja und? Was wenn? Ist mir doch egal" erwiderst.
Denn offensichtlich hattest Du dieser Diskussion nichts mehr entgegenzusetzen.

Und jetzt kommst Du hinterrücks mit irgendwelchem unsachlichen Scheiss. Das entwürdigt Dich jeglicher Rücksichtnahme meinerseits, weswegen ich Dich von nun an einfach ignorieren werde...sorry.
Zuletzt geändert von tobjai am Do 12. Mär 2009, 12:04, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Badenweiler »

tobjai hat geschrieben:
Ich frag mich auf wen du da Bezug nimmst?

Zitat Landrat Demmin (März 2006):
Aus dem Grundsatz des Vortbestandes des deutschen Staatsvolks folgt, dass es eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deuschland, dessen Erwerb Sie anstreben nicht gibt.
Ich habe in deinem Zitat die Fettdarstellung etwas geändert. Hätte der Sachbearbeiter beim Landratsamt Demin gewusst, dass er es mit einem Reichsknaller zu tun hat, hätte er es sicher anders formuliert.
Der Antragsteller war bis 1990 Bürger der DDR. Und als solcher hatte er bereits die deutsche Staatsangehörigkeit. Daher konnte er nicht eingebürgert werden.

Mir ist aber bekannt, dass zu dieser Zeit, also 2006, auf Reichsknackerseiten ehemalige DDRler aufgefordert wurden, die Einbürgerung in die BRD zu beantragen, nur, damit sie mit einem amtlichen Schriftstück nachweisen können, dass es keine Staatsangehörigkeit der BRD gibt.

Aber es ist zwecklos, mit dir über Staatsangehörigkeitsrecht zu diskutieren. Du verstehst es doch nicht. Der psychopathische pädophile bettnässende Windelträger und IPD-Vorsitzende kann es dir auch nicht erklären, weil er es nicht weiß.
Zuletzt geändert von Badenweiler am Do 12. Mär 2009, 12:08, insgesamt 1-mal geändert.
Das Strafgesetzbuch hat seit dem 1800 Jhrd. niemals eine Änderung erfahren, wurde seit dem immer nur novelliert, also geändert. (E. R. Ludowici, bis 23.01.2010 Vorsitzender der Interimpartei Deutschland)
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Badenweiler »

tobjai hat geschrieben: Hör endlich auf Verwirrung zu stiften und "Volkszugehörigkeit" mit "Nationalität" absichtlich zu verwechseln. Das sind 2 Paar Stiefel!
Die Volkszugehörigkeit bzw. Ethnizität hat absolut garnichts mit der Nationalität zu tun, es sei denn, eine Ethnische Gruppe bildet eine Nation, sprich einen eigenen Staat.

Nationalität weist auf die Staatsangehörigkeit hin, ist aber nicht das gleiche.
Nationality: Canadian = Nationalität Kanadisch
Es ergibt sich daraus, dass man dem Staat Kanada angehört. Sorry wenn dir das zu hoch ist.


Ganz einfach: British citizen = Britischer Staatsbürger. Was gibts daran auszusetzen?
Citizenship = Staatsbürgerschaft = Nationalität. Wie Du siehst, es kommt auf's Gleiche raus.


Die Österreicher verdrehen nur den Sinn des Wortes Staatsangehörigkeit nicht. Es gibt eine österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Nationalität, welche in deren Ausweis mit "Staatsangehörigkeit: Österreich" korrekt wiedergegeben wird.


Nein, meine ich nicht. Ich meine beispielsweise den Link, den ich gerade eben gepostet habe.
bzw. Gesetzestexte, oder BVerfG Beschlüsse. Beispielsweise wurde vom BVerfG 1973 klipp u. klar die Wiederherstellung Gesamtdeutschlands (in den Grenzen von 1937) als Auftrag des GG definiert, wie es auch die Bundesregierung verstanden hat (kann man nachlesen). Diesem Auftrag sind wir bis heute nicht gerecht geworden.



Richtig. In deinem Ausweis steht ja auch nicht "Badener" oder sonst was.
Ich gehöre als "Person" offiziell der BRD an, in welcher das GG für mich zuständig ist. Das GG jedoch betrachtet Gesamtdeuschland (1937) als seinen Staat, womit ich theoretisch Staatsangehöriger des Deuschen Reichs sein müsste - jedenfalls nicht Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deuschland. Und dass es eben die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deuschland nicht gibt ist schon offiziell bestätigt (hast du den Link schon angekuckt?).


Nein, will ich nicht. Ich habe ja schon gesagt, das sich "Staatsangehörigkeit" aufgrund des Wortgebrauchs der BRD in dieser Verwendung so eingebürgert hat. Dieser Text weist aber nur darauf hin, dass die Staatsangehörigkeit, oder die Nationalität das bindende Glied zwischen Staat u. Person sind, nicht aber darauf, wie Staatsangehörigkeit bzw. Nationalität zu definieren sind. Daher besagen diese Texte im Grunde das gleiche, auch wenn sie sich nicht wortgleich niedergeschrieben sind.
Erklär mir mal bitte mit deinen Worten den Unterschied zwischen Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft bzw. Nationalität? Nach dem, was du bisher geschrieben hast, müsste Nationalität und Staatsangehörigkeit das gleich sein.
Das Strafgesetzbuch hat seit dem 1800 Jhrd. niemals eine Änderung erfahren, wurde seit dem immer nur novelliert, also geändert. (E. R. Ludowici, bis 23.01.2010 Vorsitzender der Interimpartei Deutschland)
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Johann »

tobjai hat geschrieben:
Du hattest doch eindeutig ein Problem erkannt, als du mich Fragtest, was mit dieser Diskussion erreicht werden sollte! Das Problem war: Ich hatte Recht, was Du übersetzt mit "Ja und? Was wenn? Ist mir doch egal" erwiderst.
Denn offensichtlich hattest Du dieser Diskussion nichts mehr entgegenzusetzen.

Und jetzt kommst Du hinterrücks mit irgendwelchem unsachlichen Scheiss. Das entwürdigt Dich von nun an jeglicher Rücksichtnahme meinerseits, weswegen ich Dich von nun an einfach ignorieren werde...sorry.
Ich Dich aber nicht! Was ist denn daran unsachlich? Fakt ist, daß das rechtspolitische Leben seit dem Inkrafttreten des GG in der BRD intakt ist. Die BRD hat als souveräner Staat in der Weltgemeinschaft einen Platz gefunden. Daneben wurden durch die jeweiligen Regierungen, vom Deutschen Volk gewählt, Staatsverträge abgeschlossen, die das Zusammenleben aller in Europa und in der Welt vereinfachen und regeln.
Jetzt fehlt eigentlich nur noch, daß die Interimsregierung des Deutschen Reiches bereits von Staaten anerkannt wurde (ist Sealand eigentlich noch bewohnt) oder durch den Empfang eines Einschreibens beim amerikanischen Konsulat bzw. Botschaft eine Anerkennung gefunden hat.

Ich weiß nicht welchen Stoff ihr nehmt, aber ich rate dazu es zu lassen.
Außerdem wurde hier schon die Frage gestellt, wie denn Eure Verfassung aussehen würde? Nun mal los. Butter bei die Fische!
Vielleicht gibt es ja gute Ansätze.
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Badenweiler hat geschrieben: Erklär mir mal bitte mit deinen Worten den Unterschied zwischen Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft bzw. Nationalität? Nach dem, was du bisher geschrieben hast, müsste Nationalität und Staatsangehörigkeit das gleich sein.
Oh Mann, hab ich das nicht in meinem ersten Post gerade getan? Geh nochmal zurück und lies GAAANZ LAANGSAM... vielleicht rastet es dann.
tobjai
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Badenweiler hat geschrieben: Hätte der Sachbearbeiter beim Landratsamt Demin gewusst, dass er es mit einem Reichsknaller zu tun hat, hätte er es sicher anders formuliert.

Aber es ist zwecklos, mit dir über Staatsangehörigkeitsrecht zu diskutieren. Du verstehst es doch nicht.
Aja?
Oder ist es gar zwecklos darüber zu diskutieren, weil Du mir keinen Nachweis liefern kannst, dass es eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland gibt bzw.(um dieses Definitionsspiel zu entwaffnen) dass wir Staatsangehörige BRD sind bzw. der Bundesrepublik Deuschland angehören?
Zuletzt geändert von tobjai am Do 12. Mär 2009, 12:25, insgesamt 1-mal geändert.
Badenweiler
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Badenweiler »

Tobjai, du schreibst:

Die Österreicher verdrehen nur den Sinn des Wortes Staatsangehörigkeit nicht. Es gibt eine österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Nationalität, welche in deren Ausweis mit "Staatsangehörigkeit: Österreich" korrekt wiedergegeben wird.
Ich kann also die Staatsbürgerschaft bzw. Nationalität unter der Angabe "Staatsangehörigkeit" korrekt wiedergeben?

Weiter oben schreibst du
Nationalität weist auf die Staatsangehörigkeit hin, ist aber nicht das gleiche.
Nationality: Canadian = Nationalität Kanadisch
Es ergibt sich daraus, dass man dem Staat Kanada angehört. Sorry wenn dir das zu hoch ist.
Ich fürchte, das ist nicht nur mir zu hoch, sondern auch allen anderen.

Wenn Nationalität auf die Staatsangehörigkeit hinweist, aber nicht das gleiche ist, was ist sie dann?
Wenn Nationality: Canadian = Nationalität: Kanadisch heißt und dies sich daraus ergibt, dass man dem Staat Kanada angehört, kann ich mit bestem Willen keinen Unterschied zwischen Staatsangehörigkeit und Nationalität erkennen.

Kann es sein, dass dieser Unterschied zwischen Nationalität und Staatsangehörigkeit ausschließlich in deinem Gehirn existiert?

Ich habe auf die Europäische Übereinkunft über die Staatsangehörigkeit hingewiesen. Es ist ein internationales Abkommen. Und bei diesen Abkommen wird sehr darauf geachtet, dass die Übersetzung in die jeweils andere Sprache äußerst genau ist. Da wird nichts sinngemäß übersetzt. Und wenn im deutschen Text "Staatsangehörigkeit", im französischen Text "nationalité" und im englischen Text "nationality" steht, dann handelt es sich jeweils um das gleiche Wort, in der jeweiligen Sprache.
Das gleiche gilt auch für die Begriffe "Volkszugehörigkeit", "origine éthnique" bzw. "ethnic origin". Deine Auslegung ist sehr stümperhaft und an den Haaren herbeigezogen.

Du solltest dich in rechtlichen Dingen besser nicht auf einen geistig verwirrten 299-Euro-Ebay-Grafen stützen.
Das Strafgesetzbuch hat seit dem 1800 Jhrd. niemals eine Änderung erfahren, wurde seit dem immer nur novelliert, also geändert. (E. R. Ludowici, bis 23.01.2010 Vorsitzender der Interimpartei Deutschland)
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Badenweiler
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Badenweiler »

tobjai hat geschrieben: Aja?
Oder ist es gar zwecklos darüber zu diskutieren, weil Du mir keinen Nachweis liefern kannst, dass es eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland gibt bzw.(um dieses Definitionsspiel zu entwaffnen) dass wir Staatsangehörige BRD sind bzw. der Bundesrepublik Deuschland angehören?
Wie ich schon erwähnt habe, ging es in dem Deminer Fall darum, dass ein ehemaliger DDR-Bürger die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland beantragt hat. Die konnte er jedoch nicht bekommen, weil zur DDR-Zeit nach bundesdeutscher Auffassung die deutsche Staatsangehörigkeit auch die der Deutschen in der DDR war.

Das Staatsangehörigkeitsgesetz, vormals Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz, wurde vom deutschen Bundestag mehrfach geändert. Die Bundesrepublik Deutschland hatte also wohl das Recht, Fragen der Staatsangehörigkeit zu regeln.

in dem Schreiben des Landratsamtes heißt es:
eine Grundvoraussetzung für eine Anstragstellung auf Einbürgerung ist, dass der Antragsteller Ausländer ist.

Sie geben an, Staatsbürgerin der DDR zu sein und die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland erwerben zu wollen.

Personen, die die Staatsangehörigkeit der ehemaligen DDR besaßen, waren aber auch deutsche Staatsangehörige. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 2BvR 373/83 - BVerfGE 77, 137 Ausführungen zum Fortbestand der einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit gemacht. Daraus ergibt sich, dass der Erwerb der Staatsbürgerschaft der DDR zum Erwerb der deuschen Staatsangehörigkeit geführt hat. Grundsätzlich sind alle Personen, die bis zum Ablauf des 2. Oktober 1990 die Staatsbürgerschaft der DDR besessen haben, mit der Herstellung der Einheit Deutschlands - in den Grenzen des ordre public - deutsche Staatsangehörige geblieben. Die Bundesrepublik Deutschland hatte am Fortbestand einer für alle Deutschen geltenden gemeinsamen deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAG jetzt StAG) von 1913 stets festgehalten. Aus dem Grundsatz des Fortbestandes des deutschen Staatsvolkes folgt, dass es eine Staatsangehörigkeit der
Bundesrepublik Deutschland, deren Erwerb Sie anstreben, nicht gibt.

Ein Antrag auf Einbürgerung kann nur ein Ausländer stellen, also eine Person, die nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist. Ihrer Antragstellung nach zu beurteilen, ist dies bei Ihnen offensichtlich nicht der Fall.

Es wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, Ihren gestellten Antrag Antrag schriftlich zurückzunehmen.

Dieses Schreiben ist gleichzeitig eine Anhörung im Sinne des § 28 des Verwaltungsverfahrensgeseztes.
Das Landratsamt wollte der Antragstellerin schonend beibringen, dass es eine ausschließlich für die Bundesrepublik Deutschland (alt) geltende Staatsangehörigkeit nicht gibt und sie daher keine Ausländerin ist, zwingende Voraussetzung für eine Einbürgerung.

Diese Haarspalterei ist seit dem 3. Oktober 1990 gegenstandslos. Denn es gibt keinen Teil Deutschlands mehr, der auf einer eigenen Staatsangehörigkeit bzw. Staatsbürgerschaft, besteht.Die deutsche Staatsangehörigkeit gilt jetzt, ohne Zweifel, für ganz Deutschland. Und dieses Deutschland ist identisch mit der Bundesrepublik.

Aber wenn ich dich richtig verstanden habe, hatte die DDR zwar eine Staatsbürgerschaft, aber keine Staatsangehörigkeit, oder?
Das Strafgesetzbuch hat seit dem 1800 Jhrd. niemals eine Änderung erfahren, wurde seit dem immer nur novelliert, also geändert. (E. R. Ludowici, bis 23.01.2010 Vorsitzender der Interimpartei Deutschland)
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

SAGMAL, bist du wirklich so doof, oder tust du nur so? Johann scheint's gerafft zu haben, denn der attackiert mich nur noch mit anderem Müll.

Nationalität u. Staatsbürgerschaft sind quasi das selbe (in unserem Falle "deutsch", bei meiner Frau "kanadisch") und weisen auf die Staatsangehörigkeit hin (also den Namen des Staats, dem man angehört).

ABER...

Statsangehörigkeit ≠ Staatsbürgerschaft, Nationalität, Nationality usw. (auch wenn das aufgrund der einmalingen Nutzungsweise (wie von der BRD veranstaltet) sich in internationaler übersetzung so einbürgerte)

Nun weisen (mit Ausnahme BRD) alle Staaten entweder auf die Nationalität/Staatsbürgerschaft hin (und geben dann auch richtigerweise "spanisch, französisch, kanadisch usw. an) oder aber es ist von einer "Staatsangehörigkeit" die rede, die (wie es das Wort schon sagt) nach dem Namen des Staates verlangt, dem die "Person" angehört (zb. Österreich)

Die Ethnische Herkunft/Zugehörigkeit bzw. "Volkszugehörigkeit" lassen wir aussen vor, weil die in dieser Diskussion nicht wirklich ne Rolle spielen.
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Diese Haarspalterei ist seit dem 3. Oktober 1990 gegenstandslos. Denn es gibt keinen Teil Deutschlands mehr, der auf einer eigenen Staatsangehörigkeit bzw. Staatsbürgerschaft, besteht.Die deutsche Staatsangehörigkeit gilt jetzt, ohne Zweifel, für ganz Deutschland. Und dieses Deutschland ist identisch mit der Bundesrepublik.
FALSCH... Jeder, der auf DR-Gebiet von 1937 geboren wird, hat ein Recht auf deutsche Staatsbürgerschaft. Dieser Teil wird zwar nicht mehr deutsch-sprachig verwaltet, jedoch gilt auch für Ihn, was damals für die DDR galt.

Des weiteren bleibst Du mir immer noch einen beweis schuldig, dass wir Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland sind bzw wessen Staat wir angehören.
tobjai
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Dieser "Haarspalterei" (wie Du es nennst) hätte man 1990 ein Ende machen können, hätte man dem Auftrag des GG gefolgt u. Gesamtdeutschland wieder hergestellt. Anstatt dessen wurde völkerrechtswidrig die "Endgültige Oder-Neiße Grenze" anerkannt (man hatte kein Mandat der Deutschen jenseits der Oder um solche Entscheidungen zu treffen).

Darin liegt das Problem mein Lieber.
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Badenweiler »

tobjai hat geschrieben:
FALSCH... Jeder, der auf DR-Gebiet von 1937 geboren wird, hat ein Recht auf deutsche Staatsbürgerschaft. Dieser Teil wird zwar nicht mehr deutsch-sprachig verwaltet, jedoch gilt auch für Ihn, was damals für die DDR galt.

Des weiteren bleibst Du mir immer noch einen beweis schuldig, dass wir Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland sind bzw wessen Staat wir angehören.
Du bist bis jetzt jeden Beweis schuldig geblieben, dass du überhaupt minimalste rechtliche Kenntnisse hast.
Wir gehören dem Staat Deutschland an. Und dieser Staat ist eine förderal aufgebaute Republik. Daher Bundesrepublik Deutschland, eine zutreffendere Bezeichnung als nach 1918 Deutsches Reich.

Hat der auf dem Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 Geborene jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder die deutsche Staatsbürgerschaft? Das sind ja, nach deinen Angaben, zwei Paar Schuhe.
Und überhaupt, wieso haben wir französisches Staatsangehörigkeitsrecht? Ich dachte immer, bei uns gelte das Ius sanguinis und nicht das Ius soli.

Übrigens, mit dem 2+4-Vertrag wurde völkerrechtlich verbindlich vereinbart, dass die Gebiete, in denen nicht mehr deutsch gesprochen wird, kein Teil Deutschlands mehr sind.
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Gehenna
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Gehenna »

tobjai hat geschrieben:Beispielsweise wurde vom BVerfG 1973 klipp u. klar die Wiederherstellung Gesamtdeutschlands (in den Grenzen von 1937) als Auftrag des GG definiert, wie es auch die Bundesregierung verstanden hat (kann man nachlesen). Diesem Auftrag sind wir bis heute nicht gerecht geworden.
Im einschägigen Urteil des BVerfG ist (natürlich) vom Auftrag zur Wiedervereinigung die Rede, keineswegs aber von einem Gebot zur "Wiederherstellung in den Grenzen von 1937".
Gleichwohl findet sich dort (sollte es tatsächlich dieser Erläuterung noch bedürfen - zu einem Zeitpunkt, da die DDR als staatliches Gebilde noch existierte, war´s nicht unerheblich) ausdrücklich, daß die deutsche Staatsangehörigkeit (Art. 16, 116 GG) zugleich die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland ist.
Nicht etwa war die DDR als "Ausland" anzusehen; diese deutsche Staatsangehörigkeit besaßen auch alle Bürger der DDR (siehe auch BVerfG 77, 137, "Teso").
tobjai hat geschrieben:Nationalität u. Staatsbürgerschaft sind quasi das selbe (in unserem Falle "deutsch", bei meiner Frau "kanadisch") und weisen auf die Staatsangehörigkeit hin (also den Namen des Staats, dem man angehört).
Wie das bereits zitierte mehrsprachige Abkommen (oder auch der deutsche Ausweis) illustriert, sind die Begriffe Nationalität und Staatsangehörigkeit in rechtlicher Hinsicht identisch.
tobjai hat geschrieben:Statsangehörigkeit ≠ Staatsbürgerschaft, Nationalität, Nationality usw. (auch wenn das aufgrund der einmalingen Nutzungsweise (wie von der BRD veranstaltet) sich in internationaler übersetzung so einbürgerte)

Nun weisen (mit Ausnahme BRD) alle Staaten entweder auf die Nationalität/Staatsbürgerschaft hin (und geben dann auch richtigerweise "spanisch, französisch, kanadisch usw. an) oder aber es ist von einer "Staatsangehörigkeit" die rede, die (wie es das Wort schon sagt) nach dem Namen des Staates verlangt, dem die "Person" angehört (zb. Österreich)
Eine Rechtsnorm, die eine solche Unterscheidung festlegen würde, ist nicht ersichtlich. Sprachlich-grammatikalisch jedenfalls läßt sie sich nicht rechtfertigen; schließlich handelt es sich um die deutsche Staatsangehörigkeit, die Zugehörigkeit zum deutschen Staat.
Zuletzt geändert von Gehenna am Do 12. Mär 2009, 13:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Wieso habe ich Dir rechtliche Kenntnisse nachzuweisen und wie stellst Du dir das vor?
Reicht es Dir vielleicht, wenn ich die Jura-Fächer nenne, die ich während meines Studiums in Kanada belegte (was übrigens eine solide Basis beim Vergleichen mit dem BRD-System bietet)?
Wir gehören dem Staat Deutschland an
Aha? Und wo ist das schriftlich festgehalten? Machst Du es Dir hier nicht ein bisschen einfach?
Hat der auf dem Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 Geborene jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder die deutsche Staatsbürgerschaft?
Freut mich, dass Du das fragst. Deutsche auf dem Gebiet von 1937 jenseits der Neiße haben natürlich die deutsche Staatsbürgerschaft, woraus sich Ihre Staatsangehörigkeit ableitet sollte. Welche das ist, das ist die große Frage, die Du nach wie vor nicht würdig beantwortet hast (dh. mit Nachweis, also Verweis auf offizielle Texte/Gesetze). Dem Staat BRD gehören Sie sicherlich nicht an.
Übrigens, mit dem 2+4-Vertrag wurde völkerrechtlich verbindlich vereinbart, dass die Gebiete, in denen nicht mehr deutsch gesprochen wird, kein Teil Deutschlands mehr sind.
Wie gesagt, zuwider des Auftrags des GG und ohne Mandat.
Wie man etwas Völkerrechtwidriges "völkerrechtlich verbindlich" machen kann, musst Du mir mal noch erklären.
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Talyessin »

tobjai hat geschrieben:
Aja? Das ist erst dann abgehakt, wenn es passiert. :wall:

Verschwende bitte nicht deine u. meine Zeit u. komm wieder, wenn du etwas Sachliches zu sagen hast.
Harsche Phrasen und leere Worte. Gibt es irgendwas neues, oder widerholst du nur den selben Schmarrn wie Halbgott und Marianne (? wo ist die eigentlich ) vorher?

Was liest du denn aus dem 146er?
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Talyessin »

tobjai hat geschrieben: Wie gesagt, zuwider des Auftrags des GG und ohne Mandat.
Sicher mit Mandat. Willkommen in der Bundesrepublik.
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Johann
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Johann »

tobjai hat geschrieben:SAGMAL, bist du wirklich so doof, oder tust du nur so? Johann scheint's gerafft zu haben, denn der attackiert mich nur noch mit anderem Müll.

Nationalität u. Staatsbürgerschaft sind quasi das selbe (in unserem Falle "deutsch", bei meiner Frau "kanadisch") und weisen auf die Staatsangehörigkeit hin (also den Namen des Staats, dem man angehört).
Ach wirklich, nee ich hab mich nur mal zur Nahrungssuche und -aufnahme begeben.
Aber Dein Beispiel in Ehren, wie sieht es denn aus, wenn ein in Schl.-Holst. lebender Däne einen deutschen Pass und einen deutschen Ausweis hat? Und noch dazu in Deutschland geboren wurde?
Nee, ich will nicht wirklich eine Antwort. Diese Frage dürfte Deinen kanadischem Rechtsempfinden übersteigen.

Wenn jetzt aber die BRD gar nicht gültig ist : ist dann 1954, 1974 und 1990 das Deutsche Reich Fußballweltmeister geworden? Durfte das Deutsche Reich, ohne Friedensvertrag, überhaupt an einer WELTMeisterschaft teilnehmen? Sind denn nun alle Fußballspieler östlich der Oder-Neiße-Linie automatisch für die Reichsfußballnationalmannschaft spielberechtigt?

Und nur mal so am Rande. Welchen Ministerposten wirst Du denn nach der Übernahme der Regierungsgeschäfte übernehmen?
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Im einschägigen Urteil des BVerfG ist (natürlich) vom Auftrag zur Wiedervereinigung die Rede, keineswegs aber von einem Gebot zur "Wiederherstellung in den Grenzen von 1937".
Dann Reden wir bestimmt nicht vom gleichen Urteil.

"Die klare Rechtsposition jeder Regierung der Bundesrepublik Deutschland ist: Wir haben von der im GRUNDGESETZ VORAUSGESETZTEN, IN IHM VERANKERTEN EXISTENZ GESAMTDEUTSCHLANDS mit einem deutschen (Gesamt-)Staatsvolk und einer (gesamt-)deutschen Staatsgewalt auszugehen."

"[...] das Grundgesetz (ist) keine endgültige Lösung der deutschen Frage."

"Aus dem WIEDERVEREINIGUNGSGEBOT folgt zunächst: KEIN VERFASSUNGSORGAN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DARF DIE WIEDERHERSTELLUNG DER STAATLICHEN EINHEIT ALS POLITISCHES ZIEL AUFGEBEN, alle Verfassungsorgane sind verpflichtet, in ihrer Politik auf die Erreichung dieses Zieles hinzuwirken - das schließt die Forderung ein, DEN WIEDERVEREINIGUNGSANSPRUCH IM INNEREN WACHZUHALTEN und nach außen beharrlich zu vertreten - und alles zu unterlassen, was die Wiedervereinigung vereiteln würde."

"Versteckte sich dagegen hinter dieser neuen Formel "deutsche Nation" nur noch der Begriff einer im Bewußtsein der Bevölkerung vorhandenen Sprach- und Kultureinheit, dann wäre das rechtlich die Aufgabe einer unverzichtbaren Rechtsposition. Letzteres STÜNDE IM WIDERSPRUCH zum Gebot der Wiedervereinigung als Ziel, das von der Bundesregierung MIT ALLEN ERLAUBTEN MITTELN ANZUSTREBEN IST."

Unmissverständlich!
Gleichwohl findet sich dort (sollte es tatsächlich dieser Erläuterung noch bedürfen - zu einem Zeitpunkt, da die DDR als staatliches Gebilde noch existierte, war´s nicht unerheblich) ausdrücklich, daß die deutsche Staatsangehörigkeit (Art. 16, 116 GG) zugleich die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland ist.

Wie das bereits zitierte mehrsprachige Abkommen (oder auch der deutsche Ausweis) illustriert, sind die Begriffe Nationalität und Staatsangehörigkeit in rechtlicher Hinsicht identisch.
Wieso muss ich mich eigentlich ständig wiederholen? Ich hab doch schon eingeräumt, dass aufgrund der von der BRD pervertierten Begriffsdeutung (im deutsch-sprachigen Raum einmalig), dieses Wort heutzutage so international interpretiert wird. Dabei muss man unterstreichen, dass erst durch die BRD diese neue nicht sachgemäße Interpretation für Nationalität geboren wurde.
Aber nur weil ein "Staat" anfängt ein Wort anders zu interpretieren, und die International Community dies ihrer Übersetzung anpasst, heisst das nicht, dass was hier gemacht wird rechtens ist.
Eine Rechtsnorm, die eine solche Unterscheidung festlegen würde, ist nicht ersichtlich. Sprachlich-grammatikalisch jedenfalls läßt sie sich nicht rechtfertigen; schließlich handelt es sich um die deutsche Staatsangehörigkeit, die Zugehörigkeit zum deutschen Staat.
Definiere bitte "Deutscher Staat". Schweiz? Österreich? Deutschland?... Aber dann doch nicht etwa in den Grenzen von 1937?
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Badenweiler »

@tobjai,

Sie sieht es jetzt aus mit Deutschland in den Grenzen von 1937 und dem Ius soli bzw. Ius sanguines. Welches Ius ist für Deutschland maßgebend?
Das Strafgesetzbuch hat seit dem 1800 Jhrd. niemals eine Änderung erfahren, wurde seit dem immer nur novelliert, also geändert. (E. R. Ludowici, bis 23.01.2010 Vorsitzender der Interimpartei Deutschland)
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Badenweiler hat geschrieben: Sie sieht es jetzt aus mit Deutschland in den Grenzen von 1937 und dem Ius soli bzw. Ius sanguines. Welches Ius ist für Deutschland maßgebend?
Es kommt mir so vor als versuchtest du mich mit Definitions-Fachgesimpel bloßzustellen.
Da musst du dich aber schon besser anstrengen.

Weder Ius Soli noch Ius Sanguines hat was mit den Leuten in Schlesien, Pommern usw. zu tun.

Das betrifft nur zb. ein Kind einer Chinesischen Familie, das bei einem Urlaub der Eltern in der BRD auf die Welt kam (Soli), oder zB ein Afrikaner mit Deutscher Mutter (Sanguines)...

Aber ich muss schon sagen... als Verwirrungsstifter bist du ausgezeichnet!
Zuletzt geändert von tobjai am Do 12. Mär 2009, 14:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Gehenna
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Gehenna »

tobjai hat geschrieben: Dann Reden wir bestimmt nicht vom gleichen Urteil.
Ersichtlich schon.
tobjai hat geschrieben: (...)
Unmissverständlich!
Stimmt. Kein Wort von den "Grenzen von 1937", wohl aber von der Wiedervereinigung, dh der Überwindung der staatlichen Zweiheit.

"Das Besondere dieses Vertrags ist, daß er zwar ein bilateraler Vertrag zwischen zwei Staaten ist, für den die Regeln des Völkerrechts gelten und der die Geltungskraft wie jeder andere völkerrechtliche Vertrag besitzt, aber zwischen zwei Staaten, die Teile eines noch immer existierenden, wenn auch handlungsunfähigen, weil noch nicht reorganisierten umfassenden Staates Gesamtdeutschland mit einem einheitlichen Staatsvolk sind, dessen Grenzen genauer zu bestimmen hier nicht nötig ist."
""Andere Teile Deutschlands" haben allerdings mittlerweile in der Deutschen Demokratischen Republik ihre Staatlichkeit gefunden."
"Die im Vertrag hingenommene Abhängigkeit vom Rechtswillen der Deutschen Demokratischen Republik bei der Realisierung der Aufnahme anderer Teile Deutschlands ist nichts weiter als eine Bestätigung dessen, was ohnehin rechtens ist, nachdem andere Teile Deutschlands sich in einem Staat Deutsche Demokratische Republik organisiert haben. Das heißt dann allerdings zugleich, daß keine der Vertragsbestimmungen dahin ausgelegt werden kann, daß die Bereitschaft (und Aufforderung) der Bundesregierung, das ihr gemäß Art. 23 GG zur Pflicht Gemachte zu verwirklichen, ein vertragswidriges Verhalten wäre. Diese Aufnahme der anderen Teile Deutschlands in einen freien deutschen Staat, der rechtlich auch nach Inkrafttreten des Vertrags möglich bleiben muß, ist die grundgesetzlich gebotene Rechtsauffassung, die der politischen Vorstellung der Deutschen Demokratischen Republik entgegenzusetzen ist, daß es eine Vereinigung nur in einem kommunistischen deutschen Staat der Zukunft geben dürfe.
tobjai hat geschrieben:Wieso muss ich mich eigentlich ständig wiederholen? Ich hab doch schon eingeräumt, dass aufgrund der von der BRD pervertierten Begriffsdeutung (im deutsch-sprachigen Raum einmalig), dieses Wort heutzutage so international interpretiert wird. Dabei muss man unterstreichen, dass erst durch die BRD diese neue nicht sachgemäße Interpretation für Nationalität geboren wurde.
Aber nur weil ein "Staat" anfängt ein Wort anders zu interpretieren, und die International Community dies ihrer Übersetzung anpasst, heisst das nicht, dass was hier gemacht wird rechtens ist.
Bisher ist ja gerade keinerlei Hinweis darauf ersichtlich, daß diese angebliche Differenzierung überhaupt in rechtlich erheblicher Weise existiert.
tobjai hat geschrieben:Definiere bitte "Deutscher Staat". Schweiz? Österreich? Deutschland?... Aber dann doch nicht etwa in den Grenzen von 1937?
Der deutsche Staat, die (Bundesrepublik) Deutschland. Wo ist das Problem?
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Bisher ist ja gerade keinerlei Hinweis darauf ersichtlich, daß diese angebliche Differenzierung überhaupt in rechtlich erheblicher Weise existiert.
Etwas BRD-Gemachtes wird heutzutage kaum noch rechtlich erhoben.
Der deutsche Staat, die (Bundesrepublik) Deutschland. Wo ist das Problem?

Auf Englisch sagt man zu sowas "wishy washy"... so undeutlich wie möglich... keine klaren Definitionen... bzw. wenn die nicht mehr hinhalten... mit "selbstverständlich...." argumentieren... denn wir sind doch ein "Staat". Hauptsache Status Quo geschützt.

Und ab Heute bin hab ich die Staatsangehörigkeit des Deutschen Staats. Danke Gehenna für deine Hilfe.
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Gehenna
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Gehenna »

tobjai hat geschrieben:Etwas BRD-Gemachtes wird heutzutage kaum noch rechtlich erhoben.
Aha. Also kein Beleg für die gekünstelte Differenzierung.
tobjai hat geschrieben:Auf Englisch sagt man zu sowas "wishy washy"... so undeutlich wie möglich... keine klaren Definitionen... bzw. wenn die nicht mehr hinhalten... mit "selbstverständlich...." argumentieren... denn wir sind doch ein "Staat". Hauptsache Status Quo geschützt.

Und ab Heute bin hab ich die Staatsangehörigkeit des Deutschen Staats. Danke Gehenna für deine Hilfe.
Genau. Nicht die des schweizerischen oder des österreichischen, sondern des deutschen Staates.
Gerne geschehen.
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Thomas I
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Thomas I »

tobjai hat geschrieben:Dieser "Haarspalterei" (wie Du es nennst) hätte man 1990 ein Ende machen können, hätte man dem Auftrag des GG gefolgt u. Gesamtdeutschland wieder hergestellt. Anstatt dessen wurde völkerrechtswidrig die "Endgültige Oder-Neiße Grenze" anerkannt (man hatte kein Mandat der Deutschen jenseits der Oder um solche Entscheidungen zu treffen).

Darin liegt das Problem mein Lieber.
Nenne mir mal eine Gebietabtretung irgendeines europäischen Staates sei dem Ende des römischen Reiches wo man ein ausdrückliches Mandat der Bevölkerung der betroffenen Gebiete hatte.
Nach dem Unsinn den du hier quatscht wären sämtliche Grenzziehungen seit 395 n. Chr. unwirksam weil rechtswidrig.... :comfort:
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »


Stimmt. Kein Wort von den "Grenzen von 1937", wohl aber von der Wiedervereinigung, dh der Überwindung der staatlichen Zweiheit.
Muss ich Das ganze Urteil einfügen oder was?

"Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus [...] UND Art. 146 GG."

Das damit Gesamtdeutschland in seinen Grenzen von Dez. 1937 gemeint ist, weißt du so gut wie ich! Das Zitat zum Wiedervereinigungsgebot hab ich ja schon eingefügt... es ist aus dem gleichen Urteil und bezieht sich klar u. deutlich auf Gesamtdeutschland.
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Thomas I hat geschrieben: Nenne mir mal eine Gebietabtretung irgendeines europäischen Staates sei dem Ende des römischen Reiches wo man ein ausdrückliches Mandat der Bevölkerung der betroffenen Gebiete hatte. Nach dem Unsinn den du hier quatscht wären sämtliche Grenzziehungen seit 395 n. Chr. unwirksam weil rechtswidrig.... :comfort:
Bestes Beispiel Thomas... Danke!
Wenn das Recht nicht mehr hinhält, dann fängt deine Sippe an mit solchem Zeugs. Warum haben wir denn ein Völkerrecht oder eine HLK? Eben weil man solchen Rechtsbrüchen den Riegel vorschieben wollte!
Und was macht der Tolle Kohl? Er handelt gegen seinen Regierungs- u GGauftrag, bricht Völkerrecht und gibt das ganze als "völkerrechtlich bindend" bekannt... Und das findest du Gut? Das kann doch wohl nicht dein Ernst sein.
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Gehenna
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Gehenna »

tobjai hat geschrieben:Das damit Gesamtdeutschland in seinen Grenzen von Dez. 1937 gemeint ist, weißt du so gut wie ich! Das Zitat zum Wiedervereinigungsgebot hab ich ja schon eingefügt... es ist aus dem gleichen Urteil und bezieht sich klar u. deutlich auf Gesamtdeutschland.
Genau das ist aber so nicht korrekt. Das Urteil bezieht das Wiedervereinigungsgebot NICHT auf Deutschland in den Grenzen von 1937, sondern die deutsche Zweiteilung.
Wiederholung:
"Das Besondere dieses Vertrags ist, daß er zwar ein bilateraler Vertrag zwischen zwei Staaten ist, für den die Regeln des Völkerrechts gelten und der die Geltungskraft wie jeder andere völkerrechtliche Vertrag besitzt, aber zwischen zwei Staaten, die Teile eines noch immer existierenden, wenn auch handlungsunfähigen, weil noch nicht reorganisierten umfassenden Staates Gesamtdeutschland mit einem einheitlichen Staatsvolk sind, dessen Grenzen genauer zu bestimmen hier nicht nötig ist."
Zuletzt geändert von Gehenna am Do 12. Mär 2009, 15:36, insgesamt 2-mal geändert.
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Thomas I
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Thomas I »

tobjai hat geschrieben: Nationality bedeutet nichts als Nationalität, was alleine die Verwandheit des Wortes hergibt.
Das überzeugt nicht, culture bedeutet auch Zivilisation und civilsation bedeutet Kultur also genau entgegen der Verwandheit der Worte.
tobjai hat geschrieben: Lass Dir das von jemandem gesagt sein, der 8 Jahre in Kanada lebte. Auf dem Reisepass meiner Frau steht übrigens "Nationality: Canadian". Wie Du schon sagtest, wird das auch in Frankreich, Spanien usw. genau so gehandhabt. Warum nicht in der BRD? Warum also nicht "Nationalität: deutsch"?
"nationality can refer to membership in a nations (collective of people sharing a national identity, usually based on ethnic and cultural ties and self-determination) even if that nation has has no state, such as the Basques, Kurds, Finland-Swedes and Palestinians."

aber

"Nationality is a the relationship between a person and their state of origin, culture, association, affiliation and/or loyalty. Nationality affords the state jurisdiction over the person and affords the person the protection of the state.

By custom, it is the right of each state to determine who its nationals are. Such determinations are part of nationality law. In some cases, determinations of nationality are also governed by public international law—for example, by treaties on statelessness and the European Convention on Nationality.

The word citizenship is often used in a different sense from nationality. The most common distinguishing feature of citizenship is that citizens have the right to participate in the political life of the state, such as by voting or standing for election. The term national includes both citizens and non-citizens (for example, a permanent resident who has not yet been naturalized.
"

"Die Nationalität beschreibt die Zugehörigkeit einer Person zu einer Nation oder einem Volk. Der Begriff „Nation“ wird für verschiedene Konzepte angewandt (siehe Nation). Im Deutschen wird für die Zugehörigkeit zu einer politisch definierten Nation der Begriff der Staatsbürgerschaft und als juristischer Fachbegriff Staatsangehörigkeit verwendet. Es wird dort aber auch für die Zugehörigkeit zu einem ethnisch definierten „Volk“ der Begriff der Volkszugehörigkeit gebraucht, so dass der Begriff der Nationalität genauso wenig für die eine als für die andere Bedeutung von Nation benötigt wird, sondern die Verwendung letztendlich von der politischen Einstellung des Verwenders abhängt."

Manchmal kann sogar wikipedia schon weiterhelfen.
Denn was lernen wir daraus? Staatsangehörigkeit ist das deutsche Wort in der Rechtswissenschaft für Nationalität wenn mit Nationalität die Zugehörigkeit zu einer politisch definierten Nation, im deutschen meist einfach Land oder Staat genannt, gemeint ist.
Frage an dich: Warum sollten wir in deutschen Dokumenten statt einem genauen deutschen Begriff einen ungenauen aus einer anderen Sprache übernommenen Begriff verwenden?

Der Begriff Nation ist sehr vielseitig ebenso der darauf basierende Begriff nationalität. Und was Juristen garnicht mögen sind schwammige Begriffe. Staatsangehörigkeit hingegen ist ganz eindeutig.
tobjai hat geschrieben: Es mag schon sein, dass man im einen oder anderen Wörterbuch "Nationality" mit "Staatsangehörigkeit" übersetzt findet. Das liegt aber nur daran, dass nicht immer direkt wörtlich übersetzt werden kann, weshalb man sich auf den Gebrauch des Worts bezieht. Somit hat sich "Staatsbürgerschaft" nur wegen der BRD im übersetzten Sinne als "Nationalität" einbürgert. Jedoch beweist das nicht, dass die Bedeutung dieses Worts in der BRD nicht verdreht wurde. Es beweist nur, dass es nicht als das verstanden wird, was der Ausdruck wiedergibt (und das absichtlich!). Direkt übersetzt ist "Staatsangehörigkeit" eher als "Citizen of..." zu verstehen.
Falsch, "Citizen of X" ist mit "(Staats)Bürger von X" zu übersetzen.
Ich kann auch "Citizen of Bowie/Maryland" sein - und dann bin ich wohl übersetzt nicht der Staatsangehörige eines Dorfes in Maryland sondern eben der Bürger dieses Dorfes...

Und wie das StAG ja zeigt hat sich Staatsangehörigkeit nicht erst in der BRD eingebürgert sondern war schon im Reich der gängige und gebräuchliche Begriff.
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Thomas I »

tobjai hat geschrieben:
Bestes Beispiel Thomas... Danke!
Wenn das Recht nicht mehr hinhält, dann fängt deine Sippe an mit solchem Zeugs. Warum haben wir denn ein Völkerrecht oder eine HLK? Eben weil man solchen Rechtsbrüchen den Riegel vorschieben wollte!
Und was macht der Tolle Kohl? Er handelt gegen seinen Regierungs- u GGauftrag, bricht Völkerrecht und gibt das ganze als "völkerrechtlich bindend" bekannt... Und das findest du Gut? Das kann doch wohl nicht dein Ernst sein.
Warum hat da keiner beim BVerfG geklagt mit Erfolg wenn Kohl gegen das GG gehandelt hat?

Und wo in der HLKO (das O bitte nicht vergessen gell?) was über Mandate bei Gebietsabretungen steht zeige mir mal. Die HLKO wurde damals mehrheitlich von Dikaturen und Monarcghhien geschlossen, die haben bestimmt nicht irgendwelche basisdemokratischen Elemente für Gebietsabtretungen da implementiert.
tobjai
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Gehenna,

Im Endeffekt ist die Nennung von 1937 unwichtig, weil die Grenzen Gesamtdeuschlands (oder soll ich gar "DR" in den Mund nehmen, von dem auch das BVerG spricht?) in vielen offiziellen Dokumenten wiederzufinden sind: Dez. 1937.... selbst im GG.
Und von diesem Gesamtdeuschland ist hier die Rede. Solltest Du das weiterhin leugnen, dann brauch ich auch mit Dir nicht weiterdiskutieren.

"Versteckte sich dagegen hinter dieser neuen Formel "deutsche Nation" nur noch der Begriff einer im Bewußtsein der Bevölkerung vorhandenen Sprach- und Kultureinheit, dann wäre das rechtlich die Aufgabe einer unverzichtbaren Rechtsposition. Letzteres stünde im Widerspruch zum Gebot der Wiedervereinigung als Ziel, das von der Bundesregierung mit allen erlaubten Mitteln anzustreben ist."

"Aus dem Wiedervereinigungsgebot folgt zunächst: Kein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland darf die Wiederherstellung der Staatlichen Einheit als Ziel aufgeben, alle Verfassungsorgane sind verpflichtet, in ihrer Politik auf die Erreichung dieses Zieles hinzuwirken - das schließt die Forderung ein, den Wiedervereinigungsanspruch im Inneren wachzuhalten und nach außen beharrlich zu vertreten - und alles zu unterlassen, was die Wiedervereinigung vereiteln würde."

...und das ist genau was Ihr hier tut: Den Anspruch auf Wiederherstellung Staatlicher Einheit aufgeben. Und Bewußtsein vorhandener Sprach- u. Kultureinheit mit dem "Entgültigsein" der BRD Pflegen.
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Thomas I
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Thomas I »

tobjai hat geschrieben:Gehenna,

Im Endeffekt ist die Nennung von 1937 unwichtig, weil die Grenzen Gesamtdeuschlands (oder soll ich gar "DR" in den Mund nehmen, von dem auch das BVerG spricht?) in vielen offiziellen Dokumenten wiederzufinden sind: Dez. 1937.... selbst im GG.
Und von diesem Gesamtdeuschland ist hier die Rede. Solltest Du das weiterhin leugnen, dann brauch ich auch mit Dir nicht weiterdiskutieren.

"Versteckte sich dagegen hinter dieser neuen Formel "deutsche Nation" nur noch der Begriff einer im Bewußtsein der Bevölkerung vorhandenen Sprach- und Kultureinheit, dann wäre das rechtlich die Aufgabe einer unverzichtbaren Rechtsposition. Letzteres stünde im Widerspruch zum Gebot der Wiedervereinigung als Ziel, das von der Bundesregierung mit allen erlaubten Mitteln anzustreben ist."

"Aus dem Wiedervereinigungsgebot folgt zunächst: Kein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland darf die Wiederherstellung der Staatlichen Einheit als Ziel aufgeben, alle Verfassungsorgane sind verpflichtet, in ihrer Politik auf die Erreichung dieses Zieles hinzuwirken - das schließt die Forderung ein, den Wiedervereinigungsanspruch im Inneren wachzuhalten und nach außen beharrlich zu vertreten - und alles zu unterlassen, was die Wiedervereinigung vereiteln würde."

...und das ist genau was Ihr hier tut: Den Anspruch auf Wiederherstellung Staatlicher Einheit aufgeben. Und Bewußtsein vorhandener Sprach- u. Kultureinheit mit dem "Entgültigsein" der BRD Pflegen.
Aus dem BVerfG-Urteil geht aber nicht hervor, dass dieses Ziel nur dann erreicht wurde wenn die Grenzen von 1937 wieder erreicht sind.
Das Urteil schliesst NICHT aus, dass zur Erlangung der Ziele auch auf Gebiete verzichtet werden kann.
tobjai
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Warum hat da keiner beim BVerfG geklagt mit Erfolg wenn Kohl gegen das GG gehandelt hat?
Ich weiß nicht, ob jemand klagte oder nicht. Aber es ändert nichts an den Tatsachen: Was da lief widersprach nicht nur einem Gebot. Kohl schrieb vor Kurzem in seinen Memoiren, dass diese Stunden die schwärzesten seines Lebens gewesen seien. Ich frag mich: Warum?

In Sachen Mandat:
Ich Frage mich warum wir überhaupt Wählen. Warum braucht das dumme Volk überhaupt Vertreter? Holen wir uns doch einfach einen Diktator oder einen neuen Kaiser... macht auch keinen unterschied. Egal was in der HLKO steht, sollte es in einer westlichen Demokratie selbstverständlich sein, dass Entsch
eidungen NUR u. ausschließlich mit gültigem Mandat zu treffen sind.
Halbgott
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Halbgott »

@ Badenweiler

Wie sieht es nun mit meinen Forensperrungen aus? Ich warte schon ca. 24 Stunden auf diese Antwort.
Wie ist das Wetter in Hessen an der Sternenwarte?
tobjai
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Frage an dich: Warum sollten wir in deutschen Dokumenten statt einem genauen deutschen Begriff einen ungenauen aus einer anderen Sprache übernommenen Begriff verwenden?
Ich war nicht derjenige, der in andere Sprachen abdriftete... da musst du dich an den aus Badenweiler wenden.

Nungut - bleiben wir bei Deutsch. Da wirst du Sehen, dass der Begriff "Staatsangehörigkeit" im deutschen Sprachraum einmalig so wie in der BRD benutzt wird (wo er auch seinen Ursprung fand).
Halbgott
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Halbgott »

Badenweiler hat geschrieben: Mit anderen Worten, du hast wieder mal keine Ahnung. Wenn ich einem Österreicher sagen würde, er hätte die Staatsangehörigkeit Österreicher, dann würde der mich vielleicht blöd anschauen. Denn so sagt man auch nicht. Es heißt korrekt: er hat die österreichische Staatsangehörigkeit. Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit. Und wenn nach der Staatsangehörigkeit gefragt wird, nenne ich das Adjektiv deutsch. Wenn die Österreicher im Pass Österreich und nicht österreichisch angeben, ist das deren Angelegenheit. Im Gesetz ist das nicht geregelt, so wie auch bei uns die Bezeichnung der Staatsangehörigkeit nicht im Gesetz vorgeschrieben ist.

Dann warte noch ein bisschen. Ich suche noch ein paar Foren durch. Kraschinski ist mir schon öfters über den Weg gelaufen. Er war der ideale Sperrkandidat. Schade, dass er jetzt eingesperrt ist.

Die NPD ist nicht vom Bund gesponsert worden. Sie bekam Wahlkampferstattungskosten, wie das im Gesetz vorgesehen ist, weil sie eine bestimmte Anzahl von Stimmen erreicht.
Die IPD wird nie in den Genuss dieser Gelder kommen, weil ihr depperter Vorsitzender die Beteiligung an Wahlen ablehnt, da sie angeblich gegen Art. 38 GG verstoßen. Er ist halt dank seiner überragender Intelligenz nicht in der Lage, die Begriffe unmittelbare Wahl und direkte Wahl auseinander zu halten.
Sag ihm mal bitte, er soll doch sein Forum wieder für die Öffentlichkeit freischalten. Mir fehlt die abendliche Unterhaltung. Ich habe jetzt fast nichts mehr zu lachen.
Was Du nur immer mit Kraschinski hast? Nur weil Dich keiner in der IPD wollte, da Du einer Linksextremen Organisation angehörst, hetzt Du rum. Die Satzung dieser Partei will keine Linken und Rechten.
Es heißt Staatsangehörigkeit: Österreich
Schau mal in den Reisepass.
Was die NPD (Staatspartei) angeht habe ich gestern den Beweis erbracht.
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Badenweiler »

Halbgott hat geschrieben: Was Du nur immer mit Kraschinski hast? Nur weil Dich keiner in der IPD wollte, da Du einer Linksextremen Organisation angehörst, hetzt Du rum. Die Satzung dieser Partei will keine Linken und Rechten.
Es heißt Staatsangehörigkeit: Österreich
Schau mal in den Reisepass.
Was die NPD (Staatspartei) angeht habe ich gestern den Beweis erbracht.
Ein österreichischer Pass ist keine Rechtsgrundlage für die Gestaltung eines deutschen Reisepasses. Jede Regierung kann dies eben festlegen, wie er will.

Welcher Linksextremen Organisation soll ich denn angehören?

Und dass die IPD von Rechtsextremisten unterwandert ist, ist doch offensichtlich. Die Parteisatzung ist Makulatur.
Das Strafgesetzbuch hat seit dem 1800 Jhrd. niemals eine Änderung erfahren, wurde seit dem immer nur novelliert, also geändert. (E. R. Ludowici, bis 23.01.2010 Vorsitzender der Interimpartei Deutschland)
http://reichling.wordpress.com
Halbgott
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Halbgott »

Gehenna hat geschrieben:
Der deutsche Staat, die (Bundesrepublik) Deutschland. Wo ist das Problem?
Die BRD ist kein Staat. Sie ist die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (vergl. Art.133GG)
tobjai fragte nach Def. Deutschland.
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