Alpha Centauri hat geschrieben:(13 Feb 2018, 10:43)richtig,ist wie Schwarzfahren als Straftatbestand anzusehen, der dumm, geniale Steuerzahler bezahlt den etwaign Knastaufenthalt für Schwarzfahrer offenkundig ja gerne, wie rben auch den gegenwärtige Bürokratie Dschungel für zig Sozialleistungen,, Genial oder??
Da es ja inzwischen für Schwarzfahren weitaus wirksamere Strafmaßnahmen gibt (temporäre Führerscheinentzug z.B.), sollte man sich da nicht beschweren.
Ein temporäres Onlineverbot hielte ich auch für eine sehr wirksame Maßnahme.