Julian hat geschrieben:(04 May 2016, 15:54)
Es geht mir nicht um die Bindung staatlicher Gewalt an die Grundrechte,
Aber mir. Du solltest dir angewöhnen, ganze Absätze zu erfassen. Die Erwähnung der BIndung der staatlichen GEwalt an die Rechte im Art.1GG diente zur Verdeutlichung der Relevanz jenes Artikels.
sondern darum, dass hier Leute aufgetaucht sind, die die Meinungsfreiheit beschränkt sehen wollen mit Berufung auf die in Art. 1 genannte Würde des Menschen.
Da verdrehst du einiges. Du fechtest für das Recht zur Volksverhetzung. Nicht andere Leute wollen die Meinungsfreiheit beschränkt, du willst die Redefreiheit pervertiert sehen.
Die Erwähnung der Würde des Menschen und des Widerstandsrechtes im Grundgesetz sind in der Realität so unwichtig, dass man sie auch gar nicht zu ändern braucht; es ist ja, wie ich erwähnte, im wesentlichen Pathos, das niemanden etwas kostet. Außerdem kann das Grundgesetz jederzeit durch eine andere Verfassung abgelöst werden, wenn sich dafür eine Mehrheit findet.
Ja, prima. Danke für die Wiederholung. Kam aber schon beim ersten Mal an.
Ich hätte wohl genauer fragen müssen: Wenn Art.1GG zum Wesenskern des GG gehört - eine Auffassung, die, soweit ich weiß, von niemanden von Relevanz in Frage gestellt wird -, wie kann man dann ernsthaft von obsoleter Folklore sprechen? Warum steht wohl die Bindung der staatlichen GEwalt an die Grundrechte im Art.1GG, wenn es nur hohles Pathos sei? Warum stünde ausgerechnet das "Pathos" unter ewigem Schutz, Kinkerlitzchen wie Presse- oder Versammlungsfreiheit aber nicht?
Danke, es freut mich immer wieder, wenn andere meine Gedanken faszinierend finden!
Gern.
Ich meine damit nicht den Inhalt, sondern die Form. Der Glaube daran, dass die Moral höchsten Ansprüchen genügen muss. Der Glaube daran, dass durch Regeln und Gesetze alles machbar ist. Das Übersehen der Wichtigkeit des Herzlichen, des Einfachen, Schlichten.
Wenn man die deutsche Geschichte betrachtet, wird man ein Oszillieren zwischen höchstem moralischen Anspruch und größter Verwerflichkeit finden, wie bei kaum einer zweiten Nation. Ob das Luther ist oder das Zweite Reich und das Dritte Reich; immer hat man sich für etwas besseres gehalten. Und, vor allem, die Theorie musste passen. So konnte man gemäß - wer war es gleich? Himmler? - anständig bleiben, während man einen Massenmord beging.
Auch heute noch kann man diesen hohen moralischen Anspruch spüren
Deine Salbaderei ist so unerheblich wie nervtötend. Stell dir vor, du warst beim ersten Mal schon verstanden. Stell dir weiterhin vor, dass ich Reaktorunglücke ebenfalls faszinierend finde.
- etwa in der Einschränkung der Meinungsfreiheit.
https://en.wikipedia.org/wiki/Hate_speech
Ist es nicht faszinierend, wie jemand bar jeglichen Wissens sich an der Ablehnung Menschenwürde als Ausdruck tiefsten deutschen Moralismus hochgeilt, dabei nicht davor zurückscheut, die Idee der Verrechtlichung der Menschenwürde in den Geist des Holocaust zu stellen, und das mittels einer Aneinanderreihung inhaltsloser Worthülsen?
Solche böswilligen Verdrehungen unter Missachtung von Realität kommt üblicherweise nur von einer Klientel, nämlich, ähh, von FDP-Anhängern, nech Julian?
Oh, das ist böse, das darf man nicht sagen!
Kann nicht mal jemand dem Vogel Julian das Gefieder rupfen? Bitte?*
Auch der Umweltschutz ist solch ein Beispiel. Andere Länder belehrt man dann gerne, übersieht aber, das jene kein tugendhaftes Verbrechen in der Größenordnung wie Deutschland zu verantworten haben.
Ich denke, ich verzichte an dieser Stelle auf die Gelegenheit, deine Wortwahl wieder mal genauer zu betrachten, "tugendhaftes Verbrechen in der Größenordnung wie Deutschland", obwohl die Betrachtung zweifelsohne sehr erhellend wäre. Nein, ich begnüge mich mit der Feststellung, dass für Teilnehmer Julian eine Linie von Auschwitz zum Dosenpfand besteht. Wegen höchster moralischer ANsprüche und so.
Der Verlauf dieser Diskussion zeigt auch, wie moralisch aufgeladen und prinzipiell alles in Deutschland zugeht. Kann man es nicht ein bisschen tiefer hängen?
Genau!
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 8#p3525148
Julian hat geschrieben:Im Dritten Reich durfte man auch die Meinung haben, dass Hitler ein Idiot ist. Nur öffentlich durfte das nicht werden.
Bin deiner Meinung, es ist eine Pest mit jenen Diskutanten, die alles am 3.Reich kontrastieren und feststellen, dass es heute ja immer noch so sei.
In anderen Ländern lebt es sich auch ganz gut, ohne die Einschränkung der Meinungsfreiheit, und ohne verfassungsmäßig verankerte Menschenwürde. Man kann ja gerne anderer Meinung sein und gegen mich argumentieren, aber man sollte doch wahrnehmen, dass das, was ich hier vorschlage, nicht aus der Luft gegriffen und auch nicht abgrundtief böse ist, sondern zur Realität in vielen anderen Ländern, darunter nicht den schlechtesten, gehört.
Es ist angekommen, dass dir aufging, dass der Schutz der Menschenwürde beim fröhlichen Hetzen - was unabdingbar erlaubt werden müsse, sonst würden wir den Ungeist ders Holocaust nie los - irgendwie stört.
*Oh, ist das etwa böse und wirst du jetzt moralisch argumentieren? Oder strafrechtlich argumentieren? Wie auch immer, deine moralinsaure Einschränkungswünsche der Meinungsfreiheit kotzen mich an.
Julian hat geschrieben:(04 May 2016, 16:09)
Grund- und Menschenrechte sind sinnvoll; sie beschreiben ja auch relativ konkrete Dinge.
Das Folterverbot ist in Art. 104 und in verschiedenen anderen Gesetzen geregelt. Du siehst, dies ergibt sich keineswegs aus Art. 1, sondern muss gesondert geregelt werden.
Nein. Die Artikel zur Rede-, Religions- usw-Freiheit ergeben sich ja auch aus Art2.GG - anders wäre eine freie Entfaltung der Persönlichkeit kaum möglich - und sind trotzdem extra aufgeführt.
Genau deswegen sind wir auf Art.1 gekommen. Offenbar ist der Artikel so allgemein formuliert, dass er dazu missbraucht werden kann, anderen den Mund zu verbieten.
Niemand verbietet dir den Mund wegen des Art.1. Erstens kannst du weiterhin auf deinen FDP-Kameradschaftsabenden Wahrheiten über das Gelumpe und Viehzeugs austauschen, solltest du nur nicht öffentlich machen. Zweitens ist es nicht Art.1, sondern Art.5 der missbräuchlicherweise hochgehalten wird, wenn es um das gemeinschaftsstiftende Recht geht, Dinge sagen zu dürfen, die man doch wohl noch mal sagen sollen darf. Drittens hat Art.1 mit den BP-Beleidigungs§ u.ä. nichts zu tun.