Dark Angel hat geschrieben:(16 Nov 2017, 14:57)
Entweder intersexuell oder besser noch, das Geschlecht des Kindes bei der Geburt ganz offen lassen.
Mittels PND dürften die unterschiedlichen Typen von Intersexuelität bereits vor der Geburt zunehmend besser diagnostizierbar sein. In den allermeisten Fällen werden die Menschen eine eindeutige Geschlechtsidentität entwickeln, die sie später selbst in das Personenstandsregister eintragen lassen können.
Fälle von Intersexuelität treten geschätzt bei 1:1000 Geburten auf. Umbekannt ist, wie viele dieser Menschen
keine eindeutige Geschlechtsidentität entwickeln, aber es dürfte sich innerhalb dieser Minderheit nochmals um eine Minderheit handeln. Es bleibt also politischer Aktionismus.
Okay, also wenn wir nur eine Person diskriminieren, dann ist das in Ordnung?
Das ist gerade deine Aussage. Du kommst mit schönen Zahlen daher, und sagst so lange es ja nur eine Minderheit in der Minderheit betrifft, dann können wir die schon diskriminieren.
Ich sehe das anders. Schon wenn eine Person diskriminiert wird, dann muss man das beseitigen, wenn dadurch nicht der größere Zusammenhalt gefährdet wird.
Und warum es für die Gesellschaft, für Männer oder für Frauen gefährdend sein soll, dass Intersexuelle in Zukunft auch im Geburtsregister Intersexuell eingetragen haben werden, erschließt sich mir nicht.
Dark Angel hat geschrieben:(16 Nov 2017, 14:57)
Eben - sie
fühlen sich diskriminiert und damit handelt es sich um persönliche Befindlichkeiten und nicht um gesellschaftliche Realität, bei der politisch Handlungsbedarf bestehen würde.
Das Bundesverfassungsgericht ist nicht für für (subjektive) persönliche Befindlichkeiten zuständig, sondern für die tatsächliche Durchsetzung von Grundrechten.
Es kann auch niemand durch etwas diskriminiert werden, worauf er selbst (und andere) keinen Einfluss haben bzw nehmen können.
Okay, also dann auf Tatsachen-Ebene. Die Medizin erkennt die Störung Intersexualität an. Diesen Beweis darfst du gerne im von der WHO veröffentlichten ICD-10 unter Q90-Q99 nachschlagen. Dort stehen verschiedene Chromosomenanomalien unter anderem auch solche, die zu Intersexualität führen.
Also, denke ich zumindest, dass wir uns einmal darauf einigen können, dass es tatsächlich Intersexualität per Tatsache und wissenschaftlicher Anerkennung gibt.
Nun hat das BVerfG festgestellt, dass diese Menschen durch den Zwang sich als männlich/weiblich/nichts, per Tatsache diskriminiert werden. Es hat also nichts mit der persönlichen Befindlichkeit zu tun, was das BVerfG festgestellt hat, sondern mit 'amtlichen' Tatsachen. Nun sieht der Artikel 2 und 3 GG vor, dass jeder seine Persönlichkeit frei entfalten kann und nicht wegen angeborener Attribute diskriminiert werden darf.
Und genau das hat das BVerfG nun vom Gesetzgeber gefordert. Dass er sich an die im Grundgesetz verankerten Grundrechte hält und Personen die eine Chromosomenanomalie haben nicht diskriminiert.
Mag komisch klingen, aber auch Minderheiten werden dadurch geschützt ... auch wenn es nur 1:1000 sind.
Dark Angel hat geschrieben:(16 Nov 2017, 14:57)
Es gibt verschiedene Formen/Typen von Intersexualität, bei denen entweder das weibliche oder das männliche Geschlecht dominiert, diese Menschen sich sehr wohl in männlich oder weiblich einordnen.
Es würde in solchen Fällen also vollkommen ausreichen, die Geschlechtszuordnung bei der Geburt offen zu lassen und die Entscheidung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Alles andere resultiert aus dem Genderquatsch, dass Geschlecht nur sozial konstruiert sei und (nur) zugeschrieben würde.
Und das läuft auf nichts anderes hinaus, als biologische Tatsachen zu ignorieren bzw auszuhebeln.
Eben mit dieser Aussage widersprichst du der Medizin. Diese stellt eindeutig fest, dass es Chromosomenanomalien gibt, wodurch das einordnen in männlich/weiblich nicht möglich ist.
Und dabei ist es egal, ob nun ein Geschlecht bei diesen Personen dominiert. Es ist per Fakt, medizinisch nicht möglich
eindeutig das Geschlecht zu bestimmen.
Von daher muss ich dir vorwerfen, die biologischen Tatsachen zu ignorieren. Denn die Medizin als Naturwissenschaft hat festgestellt dass es nicht möglich ist Intersexuelle in eindeutig männlich/weiblich einzuordnen.
Und wenn du mit der Biologie kommst, dann wird es lustig, weil im Tierreich und besonders in der Pflanzenwelt ist Hermaphroditismus noch viel weiter verbreitet, als dies beim Menschen der Fall ist, da er sich hier, wie oben beschrieben, um Ausnahmen handelt.
Dark Angel hat geschrieben:(16 Nov 2017, 14:57)
Und genau das ist - nach eigener Aussage der "Aktivisten" der "dritte Option-Kampagne" - auch das Ziel.
Du solltest aber nicht deine eigene Befindlichkeit in den Vordergrund stellen um intersexuellen Personen ihre Rechte abzusprechen.
Wie früher geschrieben, bin auch ich gegen Anerkennung von irgendwelchen Gendern als Geschlecht. Und das hat auch das BVerfG nicht gefordert. Es hat gefordert, dass für intersexuelle Menschen, wie oben ausgeführt, eine biologische Tatsache, die Möglichkeit gibt dies im Personenstandsregister einzutragen.
Auch ich hoffe innig, dass der Gesetzgeber diesen Aktivisten nicht nachgibt sondern bei der Forderung des BVerfG bleibt und nicht damit anfängt, Gender anzuerkennen. Trotzdem verteidige ich diesen Richterspruch, als sachlich richtig.
'Liberal ist, wer die Zeichen der Zeit erkennt und danach handelt.' - Gustav Stresemann