Maskulist hat geschrieben:(19 May 2017, 12:07)
Welche gültigen Gesetze und Verordnungen gibt es in D, welche Frauen oder Teile von Frauen benachteiligen oder diskriminieren? Wie viele gültige Gesetze und Verordnungen gibt es in D, welche Männer oder Teile von Männern bevorzugen?
Hier mal ein paar Beispiele aus einem anderen Thread, die ich gepostet habe:
1.) Häusliche Gewalt:
Die Opfer häuslicher Gewalt sind in etwa gleich verteilt, was mehr als 400 Studien und Untersuchungen belegen. Gibt es auch gleich viele Hilfsangebote für Frauen und Männer?
a). Es gibt mehr als 430 Frauenhäuser (alle staatlich subventioniert) - aber nur 3 Männerhäuser (reine Spendenfinanzierung).
b). Es gibt ein zentrales Hilfetelefon für Frauen - aber nicht für Männer
c). Es gibt fast überall Beratungsstellen für Frauen - aber keine für Männer
d). Es gibt überall Hilfsprogramme für weibliche Opfer häuslicher Gewalt - aber so gut wie keine für Männer
e). Es gibt keine Hilfsprogramme für weibliche Täter - aber viele für männliche Täter
2.) Kriminalität
a). Frauen machen weltweit ca. 10% der Mordopfer aus - trotzdem wird in vielen Ländern (z.B. Argentinien) der Mord an Frauen stärker bestraft, als der an Männern.
b). In Krimis werden überwiegend weibliche Mordopfer gezeigt.
c). Weibliche Opfer werden in den Medien stets besonders hervorgehoben (es starben auch Frauen und Kinder).
d). Frauen werden für Vergehen deutlich geringer bestraft, wie Männer
e). Sind Mädchen Opfer, gibt es internationale Aufmerksamkeit (#bringbackourgirls), sterben Jungen, sind es Randnotizen.
3.) Wirtschaft
a). Frauen werden durch Frauenquoten in elitäre Jobs gehievt, unabhängig von der Qualifikation.
b). Frauen dürfen Gleichstellungsbeauftragte wählen - Männer nicht.
c). Frauen werden durch die Gleichstellungsgesetze besonders gefördert. Laut Gleichstellungsgesetze gibt es auch nur ein Geschlecht welches unterrepräsentiert sein kann - nämlich Frauen.
d). Die "Gender Pay Gap" wird immer wieder hervorgekramt, obwohl es bei der bereinigten GPG keinen nennenswerten Gehaltsunterschied mehr gibt (< 2%).
e). 94% aller tödlichen Opfer von Arbeitsunfällen sind Männer
f). 24 von 25 sogenannten "Todesberufen" werden fast ausschließlich von Männern ausgeübt.
4.) Gesetzgebung
a). Es gibt kein Gesetz und keine Verordnung, welche Frauen benachteiligt oder Männer bevorzugt. Aber es gibt diverse Gesetze, welche Frauen bevorzugen und Männer benachteiligen.
b). Ein Mann hat kein Recht, über ungeborene Kinder mitzuentscheiden.
c). Ein unverheirateter Mann kann es nicht verhindern, wenn die Mutter das Kind zur Adoption freigibt.
d). Ein Kuckucksvater hat nur zwei Jahre Zeit, die Vaterschaft anzufechten. Umgekehrt hat ein biologischer Vater es schwer, bei einem verheirateten Paar die Vaterschaft durchzusetzen, da dort automatisch der Ehemann der Vater ist.
e). Mütter, die einem Mann ein Kind unterschieben, werden nicht bestraft. Wird einer Frau ein Kind untergeschoben, ist es ein Verbrechen.
5.) Gesundheit.
a). Frauen haben eine um 5-6 Jahre höherer Lebenserwartung - trotzdem gibt es nur Frauengesundheitsberichte, aber keine Männergesundheitsberichte.
b). Frauen steht deutlich früher über die Krankenkassen Krebsvorsorge zu.
c). Von den 4 häufigsten Todesarten der Geschlechter sind 3 identisch. Die 4. Todesart bei Frauen steht auf der Agenda des Gesundheitsministeriums, die der Männer nicht.
6.) Politik
a). Alle Bundestagsparteien haben eine Frauenquote, welche zum Teil deutlich über dem Mitgliederanteil der Frauen liegt.
b). Alle Bundestagsparteien setzen sich für Frauenrechte ein - keine Bundestagspartei interessiert sich für die Benachteiligung und Diskriminierung von Männern.
c). Die Satzung der Grünen und der Linken beinhaltet spezielle Frauenstatute
7.) Öffentlichkeit
a). Greift ein Mann in der Öffentlichkeit eine Frau an, bekommt sie sofort Hilfe. Greift eine Frau einen Mann an, interessiert es kaum jemanden.
b). Wird eine Frau von einem Mann unangemessen angesprochen, ist es sexuelle Belästigung, umgekehrt soll sich der Mann doch nicht so haben.
c). An vielen amerikanischen Universitäten reicht die bloße Behauptung der sexuellen Belästigung aus, einen Mann von der Uni fliegen zu lassen (+ einen nicht löschbaren Eintrag ins Sexualstraftäter-Register).
Maria hat geschrieben:(19 May 2017, 15:38)
"Maskulist hat geschrieben:
(19 May 2017, 11:13)
Ich finde es wirklich interessant, wenn "DISKRIMINIERUNG" geschrien wird und man auf Gesetze verweist, die bereits seit 40-65 Jahren keine Gültigkeit mehr haben. Ich finde es interessant, dass gefühlte Benachteiligungen und Diskriminierungen - wenn sie Frauen betreffen - sofort vom Gesetzgeber aufgegriffen werden."
Ich habe von historischer Benachteiligung geredet und darauf hingewiesen, dass diskriminierende Gesetze keineswegs "sofort vom Gesetzgeber aufgegriffen" wurden. Das geschah im Gegenteil zögerlich und oft auch nur teilweise, wie das Gleichberechtigungsgesetz von 1958 und die erst 1977 erfolgte endgültige Reform des Familienrechts zeigt.
Selbstverständlich ist auch das ein Grund, dass bei "Benachteiligung" viel mehr an Fauen als an Männer gedacht wird. Der Widerstand war (und ist) halt so groß, dass es bei jedem Schritt selbst gegen gesetzliche Benachteiligungen ausführlicher Begründung und langer Kampagnen in der Öffentlichkeit bedurfte bis sich Änderungen durchgesetzt hatten.
"Maskulist hat geschrieben:
(19 May 2017, 11:13)
Mal eine Frage:
Wie viele GÜLTIGE Gesetze und Verordnungen gibt es in D, in denen Frauen oder teile von Frauen benachteiligt werden? Wie viele, in denen Männer oder teile von Männern bevorzugt werden?
Ich kenne keine!"
In deiner langen Liste von Männerdiskriminierungen ist sehr wenig, was durch Gesetze bedingt ist. Fehlende Hilfsangebote für Männer, "gefährlichere" Jobs der Männer, geringere Lebenserwartung und Gesundheitsforschung, zu wenig Aufmerksamkeit für männliche Opfer... nichts davon ist in Gesetzen vorgeschrieben. Anderes ist nicht in Bundesgesetzen, sondern in Satzungen geregelt wie Frauenquoten in Parteien, (außerdem gedacht als Reaktion auf Frauenbenachteiligung, nicht Aktion für Männerbenachteiligung) - Satzungen, die zum größten Teil mit Männerstimmen zustandekamen. Zudem unterstellst du etliches als (nicht) gegeben, wozu es unterschiedliche Meinungen und Auffassungen gibt, z.B. auch das Thema dieses Threads "Gender Pay Gap.
Es gibt vieles außerhalb der Gesetze und Vorschriften, was du als veränderungswürdig, weil männerdiskriminierend empfindest (darunter auch so lustige Sachen, wie die "häufigere Darstellung von weiblichen Mordopfern in Krimis".)
Wenn du mit deiner Agenda ernst genommen werden willst, dann kannst du nicht für das andere Geschlecht verlangen, dass da bitte schön nur (immer noch) gesetzlich vorhandene Benachteiligungen behandelt werden dürfen.
Da gebe ich dir Recht. Die Formulierung ist sicher aus der biologischen Tatsache entstanden, dass Frauen nun mal die körperlichen Risiken einer Schwangerschaft tragen und daher eines besonderen Schutzes bedürfen, aber da da nun mal nicht "Schwangere" sondern "Mutter" steht, ist es eine Ungleichbehandlung zum Vater.Maskulist hat geschrieben:(19 May 2017, 17:03)
Ich hatte auch historische Gesetze aufgeführt. So z.B. das Feuerwehrgesetz und die Wehrpflicht.
Aktuell kann ich Dir aus dem Stehgreif folgende Gesetze nennen, die nicht vereinbar sind mit Artikel 3.2 GG:
Artikel 6.4 GG = (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
betrifft die ausgesetzte Wehrpflicht.Maskulist hat geschrieben:(19 May 2017, 17:03)
Artikel 12a GG
(und damit ganz besonders deine eigene Argumentation hinsichtlich der "Wichtigkeit" nicht angewandter Paragraphen bzw. der Hürden in ihnen (siehe Gender-Gap Thread
Dass dir das ein Dorn im Auge ist, verwundert kaum. Solche Gesetze, die mit der Absicht geschaffen wurden, bestehende Nachteile für Frauen (die du nicht siehst) abzuschaffen, sind ja gerade das, wogegen Maskulisten kämpfen.Maskulist hat geschrieben:(19 May 2017, 17:03)
BGleiG §16 = Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG)
Das ist dein gutes Recht. Nur - wo ist der Grundgesetzverstoß? Hat das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz für verfassungswidrig wegen GG 3 erklärt? Wenn nicht, ist deine Einstufung als "nicht mit dem Grundgesetz vereinbar" schlicht falsch.
In der Tat wird im Absatz 1 dieses Paragraphen nur ein Mann mit einer Freiheits- oder Geldstrafe bedroht. Du hast Recht: das sollte geschlechterneutral gefasst werden.Maskulist hat geschrieben:(19 May 2017, 17:03)
StGB §183 = Strafbarkeit Exhibitionistischer Handlungen
Gleichwohl heißt das noch nicht mal innerhalb dieses Gesetzes, dass solche Vergehen bei Frauen grundsätzlich straffrei bleiben. Denn Absatz 4 lautet:
"(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung
1.nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2 nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1
bestraft wird."
Außerdem ist es auch hier so, dass dieses Gesetz nicht verfassungswidrig ist
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 39899.html
...