Meine Erfahrung mit Gigaliner - wen's interessiert:
- Fahren läßt sich der Gigaliner (fast) wie ein "normaler" Lkw mit Anhänger. Es stimmt schon: der Wendekreis nimmt etwas mehr Platz in Anspruch - in Kreisverkehre wie auch beim Rangieren. Rangieren ist in der Tat lediglich Übungssache. Aber um einen (bestehenden) Kreisverkehr zu durchfahren - dazu muß dieser nicht unbedingt neu konzipiert werden - da (nicht nur) kleine Kreisverkehre teilweise so gebaut sind, daß man diese überfahren kann, sprich: man kann notfalls geradeaus fahren. Der Gigaliner hat in dem Stadtverkehr nichts zu suchen - STIMMT!
- ... dazu wird er aber auch gar nicht eingesetzt - sondern nur für Fahrten von A nach B.
- Momentan dürfen Lkw-Züge maximal 40 bzw. 44t zul. GG haben. D.h.: auch der Gigaliner ist zur Zeit (und nur versuchsweise) nur mit bis zu 40t zugelassen - aber 25,75m. Sollte er aber erstmal generell zugelassen sein, spricht nichts dagegen, daß die Wirtschaft argumentiert: da dieser Gigaliner als Großraum-Lkw zugelassen ist - was sich aber auch nur bei großvolumigen Gütern Lohn, warum nicht auch bei schwerlastigen Gütern - etwa bis 60t? Und dann bekommen wir (infrastrukturelle) Probleme!
- ... zwei Gigaliner ersetzen drei "normaler" Lkw mit Anhänger. Beim schon bestehenden Fahrermangel - attraktiv.
in reinen Zahlen ... mag das sein - je nach Sichtweise natürlich. Waren, die unterwegs sind, bedeuten keine Lagerkosten - nicht für den Absender, und nicht für den Empfänger. Dabei ist es egal, ob auf der Bahn oder im Lkw. Das Problem dabei ist aber, daß die Bahn zu unflexibel ist. Wenn der Kunde diese Güter aber etwa bei Arbeitbeginn am Tor haben will, schafft man dies eventuell nur mit dem Lkw. Und solange bei der Bahn Personenverkehr vor Güterverkehr geht, sieht die Rechnung anders aus.Alexyessin hat geschrieben:Die Schiene war schon immer günstiger als der LKW.
Der Gigaliner wird kommen - keine Frage (bestimmt auch mit bis zu 60t), allerdings wird dazu bestimmt auch ein weitergehendes Lkw-Überholverbot, wie auch einige ebensolche Einschränkungen.
- ... etwa Brücken (Überführungen) dürfen nicht im Begegnungverkehr benutzt werden - also: Brücken (Überführungen) dürfen nur von einem Gigaliner benutzt werden - der Andere muß warten.