Sollte man Schwerstkriminellen der org. Kriminalität die Kinder wegnehmen?

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

think twice hat geschrieben:(26 Oct 2016, 22:58)

Aber interessant, dass du bei einem notorischen Steuersünder andere Maßstäbe setzt. ;)
Kannst auch einen notorischen Eierdieb dahinter setzen bevor du wieder die Uli Schnappatmung bekommst.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

think twice hat geschrieben:(26 Oct 2016, 22:56)

Bei Alkoholikern dann auch nicht. Bei chronisch Kranken evt. dann auch nicht. Bei politischen Extremisten dann auch nicht. Bei Drogenabhängigen dann auch nicht. Bei Arbeitscheuen dann auch nicht.
Willst du denen alle die Kinder wegnehmen? Wer fragt die Kinder? Willst du die Kinder bestrafen, denen du die Eltern nimmst?
Ui ui ui. Da wird aber hier ganz schön pauschalisiert.

Alkoholkranke, deren Kinder unter der Krankheit zu leiden haben kommen oft genug Besuch vom Jugendamt wie Drogenabhängige auch.
Ähnlich gelagert ist es natürlich bei chronisch psychisch Kranken. Das kann von Betreuung bis hin zur Rausnahme des Kindes aus der Kernfamilie als Ultima Ratio gehen.
Der Rest deines Postings ist bewusste Übertreibung und Suggestierung.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

Welfenprinz hat geschrieben:(26 Oct 2016, 22:57)

Die “Ansicht“ ist das Problem.
Wir sehen es mit den Augen der Erwachsenen und haben recht.
Das Kind sieht anders und recht haben ist nicht immer gleich Kindeswohl.
Das ein Kinder erstmal zu seinen Eltern gehört hat auch niemand in Frage gestellt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von think twice »

Alexyessin hat geschrieben:(26 Oct 2016, 23:06)

Ui ui ui. Da wird aber hier ganz schön pauschalisiert.

Alkoholkranke, deren Kinder unter der Krankheit zu leiden haben kommen oft genug Besuch vom Jugendamt wie Drogenabhängige auch.
Ähnlich gelagert ist es natürlich bei chronisch psychisch Kranken. Das kann von Betreuung bis hin zur Rausnahme des Kindes aus der Kernfamilie als Ultima Ratio gehen.
Der Rest deines Postings ist bewusste Übertreibung und Suggestierung.
Ich habe mich darauf spezialisiert, so manche Vorstellungen meiner Mituser konsequent bis zu Ende zu denken. Das gefällt den meisten dann nicht. ;)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von think twice »

Alexyessin hat geschrieben:(26 Oct 2016, 23:04)

Kannst auch einen notorischen Eierdieb dahinter setzen bevor du wieder die Uli Schnappatmung bekommst.
Der notorische Steuersünder war schon sehr bezeichnend. :)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

think twice hat geschrieben:(26 Oct 2016, 23:10)

Ich habe mich darauf spezialisiert, so manche Vorstellungen meiner Mituser konsequent bis zu Ende zu denken. Das gefällt den meisten dann nicht. ;)
Das ist nicht konsequent zu Ende denken, sondern Suggestion. Niemand redet über politische Extremisten oder faule Arbeitslose. Das schmeißt du hier rein.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

think twice hat geschrieben:(26 Oct 2016, 23:11)

Der notorische Steuersünder war schon sehr bezeichnend. :)
Also doch Uli Schnappatmung............ na dann. Bitte, kann dir jetzt keiner mehr nehmen. Steuerhinterziehung ist halt keine Gewalttat, auch wenn es dir schwer fällt diesen wichtigen Unterschied zu erkennen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von think twice »

Alexyessin hat geschrieben:(26 Oct 2016, 23:13)

Das ist nicht konsequent zu Ende denken, sondern Suggestion. Niemand redet über politische Extremisten oder faule Arbeitslose. Das schmeißt du hier rein.
Ich rede aber über politische Extremisten und faule Arbeitslose. Die kommen auch viel häufiger vor als Nuttenzureiter oder notorische Gewaltverbrecher und üben ggf. auch keinen gesetzestreuen Einfluss auf ihre Kinder aus. Also was machst du mit denen?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

think twice hat geschrieben:(26 Oct 2016, 23:21)

Ich rede aber über politische Extremisten und faule Arbeitslose. Die kommen auch viel häufiger vor als Nuttenzureiter oder notorische Gewaltverbrecher und üben ggf. auch keinen gesetzestreuen Einfluss auf ihre Kinder aus. Also was machst du mit denen?
Das ist schön, aber dann bist du im falschen Thread um darüber zu sprechen. :)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von think twice »

Alexyessin hat geschrieben:(26 Oct 2016, 23:14)

Also doch Uli Schnappatmung............ na dann. Bitte, kann dir jetzt keiner mehr nehmen. Steuerhinterziehung ist halt keine Gewalttat, auch wenn es dir schwer fällt diesen wichtigen Unterschied zu erkennen.
Wie gesagt, ein Gewaltverbrecher sitzt im Knast, ist also eh ein unrealistisches Beispiel. Aber ich finde es auch nicht ok, wenn man seinem Kind beibringt, dass Steuerhinterziehung ein Kavaliersdelikt ist. Trotzdem plädiere ich deshalb nicht für Kindesentziehung.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von think twice »

Aber wir können das Thema auch gern beenden. Ich vertraue den langjährigen Erkenntnissen erfahrener Kinderpsychologen dann doch mehr als dem laienhaften Rechtsempfinden und Erziehungsvorstellungen der hiesigen Userschaft.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

think twice hat geschrieben:(26 Oct 2016, 23:25)

Wie gesagt, ein Gewaltverbrecher sitzt im Knast, ist also eh ein unrealistisches Beispiel.
Aber nur - und dann sind wir wieder beim Threadthema, er dementsprechend lang verurteilt wird.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

think twice hat geschrieben:(26 Oct 2016, 23:29)

Aber wir können das Thema auch gern beenden. Ich vertraue den langjährigen Erkenntnissen erfahrener Kinderpsychologen dann doch mehr als dem laienhaften Rechtsempfinden und Erziehungsvorstellungen der hiesigen Userschaft.
Dann bringe doch einfach mal Quellen von diesen Erkenntnissen. Das sollte doch jetzt für dich nicht so schwer sein. Bitte aber mit dem richtigen Kontext, danke.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von think twice »

Alexyessin hat geschrieben:(26 Oct 2016, 23:31)

Dann bringe doch einfach mal Quellen von diesen Erkenntnissen. Das sollte doch jetzt für dich nicht so schwer sein. Bitte aber mit dem richtigen Kontext, danke.
Doch, ist es. Ich bin mit Sozialpädagogen befreundet, die in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind. Und ich habe genug hilfebedürftige Familien in meinem Umfeld und weiß, dass wirklich alles getan wird, um Kinder in ihren Familien zu halten und Inobhutnahme wirklich das allerletzte Mittel ist, wenn nichts anderes mehr geht.
Aber nun das Internet zu durchforsten nach wissenschaftlichen Expertisen von Fachleuten, ist mir echt zu aufwändig. Glaub es halt oder lass es.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

think twice hat geschrieben:(26 Oct 2016, 23:38)

Doch, ist es. Ich bin mit Sozialpädagogen befreundet, die in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind. Und ich habe genug hilfebedürftige Familien in meinem Umfeld und weiß, dass wirklich alles getan wird, um Kinder in ihren Familien zu halten und Inobhutnahme wirklich das allerletzte Mittel ist, wenn nichts anderes mehr geht.
Aber nun das Internet zu durchforsten nach wissenschaftlichen Expertisen von Fachleuten, ist mir echt zu aufwändig. Glaub es halt oder lass es.
Sorry, aber ohne glaubwürdige Quelle die sich auf diesen Kontext bezieht halte ich deine Einstellung für rein opportunistisch begründet und es ist eine reine Schutzbehauptung.
Der Ball liegt daher bei dir.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von think twice »

Alexyessin hat geschrieben:(26 Oct 2016, 23:40)

Sorry, aber ohne glaubwürdige Quelle die sich auf diesen Kontext bezieht halte ich deine Einstellung für rein opportunistisch begründet und es ist eine reine Schutzbehauptung.
Der Ball liegt daher bei dir.
Weißt du was? Es ist mir scheißegal, was du denkst. Ich lüge nicht. Warum auch? Wir hätten darüber diskutieren können, ob es richtig ist, Kinder so lange wie möglich in ihren Familien zu halten, aber nicht darüber, dass es so ist.
Und was ist eigentlich mit dir? Du brauchst nichts zu belegen oder was? Beleg du doch, dass es auf jeden Fall besser ist, Kinder von Kriminellen aus ihren Familien zu nehmen. Der Ball liegt bei dir.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

think twice hat geschrieben:(26 Oct 2016, 23:45)

Weißt du was? Es ist mir scheißegal, was du denkst. Ich lüge nicht. Warum auch? Wir hätten darüber diskutieren können, ob es richtig ist, Kinder so lange wie möglich in ihren Familien zu halten, aber nicht darüber, dass es so ist.
Und was ist eigentlich mit dir? Du brauchst nichts zu belegen oder was? Beleg du doch, dass es auf jeden Fall besser ist, Kinder von Kriminellen aus ihren Familien zu nehmen. Der Ball liegt bei dir.
Nein, deine Behauptung, deine Belegpflicht. Das wird sich nicht ändern. Und denke daran, das wir hier vom Kontext eines Gewaltverbrechers ausgehen. Also, wo ist dein Problem?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von think twice »

Alexyessin hat geschrieben:(26 Oct 2016, 23:50)

Faule Arbeitslose und politische Extremisten passen nicht dazu.......
Naja, dann bleiben wir halt den Steuerhinterzieher. Übt der Steuerhinterzieher nun nachgewiesenermaßen einen besseren Einfluss auf sein Kind aus als ein Nuttenzureiter?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

think twice hat geschrieben:(26 Oct 2016, 23:54)

Naja, dann bleiben wir halt den Steuerhinterzieher. Übt der Steuerhinterzieher nun nachgewiesenermaßen einen besseren Einfluss auf sein Kind aus als ein Nuttenzureiter?
Da er kein Gewaltverbrecher ist dürfte das ein Kinderpsychologe wohl so sehen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von think twice »

Alexyessin hat geschrieben:(26 Oct 2016, 23:51)

Nein, deine Behauptung, deine Belegpflicht. Das wird sich nicht ändern. Und denke daran, das wir hier vom Kontext eines Gewaltverbrechers ausgehen. Also, wo ist dein Problem?
Meine Behauptung war, dass Kinder nur als letztes Mittel aus ihren Familien genommen werden. Ich kann es auf die Schnelle nicht belegen. Ich habe auch keinen Bock drauf, zu suchen, nur weil ein Sturkopf unbedingt recht behalten will. Bin ja hier nicht im Kindergarten. Wie gesagt, mach es besser, wenn du kannst.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von think twice »

Alexyessin hat geschrieben:(26 Oct 2016, 23:57)

Da er kein Gewaltverbrecher ist dürfte das ein Kinderpsychologe wohl so sehen.
Hier zählen nur Belege. :D
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von think twice »

§42 SGB VIII

"(5) 1Freiheitsentziehende Maßnahmen im Rahmen der Inobhutnahme sind nur zulässig, wenn und soweit sie erforderlich sind, um eine Gefahr für Leib oder Leben des Kindes oder des Jugendlichen oder eine Gefahr für Leib oder Leben Dritter abzuwenden. 2Die Freiheitsentziehung ist ohne gerichtliche Entscheidung spätestens mit Ablauf des Tages nach ihrem Beginn zu beenden."
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wildermuth »

Hans Albers hat geschrieben:(27 Oct 2016, 00:21)

Ich habe mir jetzt nicht gemerkt, wer unter den sog. "Usern" hier füt Zwangsadaption und Kindeswegnahme ist a la Nationalsozialismus und DDR usw.
Ich frage mich nur: Welches völlig weltfremdes und gleichzeitig autoritätshöriges Individuum plädiert dafür, ein Kind aus einer liebenden Familie zu reißen, weil diese "kriminell" ist oder, nach GEWISSEN Kriterien "asozial" ? !
Die üblichen verdächtigen: leute ohne viel wissen vom leben und vom strafrecht. Einer will die kinder sogar nur als strafe für die eltern wegnehmen... egal, wie gut oder schlecht es den kinder dabei geht.

Die wegnahme der kinder ist eine traumatische erfahrung für kinder. Um diese auszugleichen... um wieviel besser muss es einem kind denn da gehen?


Die fälle in denen das kindswohl schwer gefährdet sind, sind ja wohl nicht das thema. Da wird es jetzt schon gemacht. Und ist leider auch nicht in jedem fall das beste fürs betreffende kind...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wildermuth »

Alexyessin hat geschrieben:(26 Oct 2016, 22:52)

Hier geht es um das Beispiel mit einem Zuhälter. Nicht um Krimineller im allgemeinen. Es kann einen notorischen Steuerbetrüger geben, der ohne weiteres ein sehr guter Vater sein kann. Bei notorischen Gewaltverbrechern bin ich da anderer Ansicht.
Nochmal die frage an dich:
siehst du da wirklich eine gesetzeslücke? Müssen wir die schwelle für die kindswegnahme senken, damit die welt besser wird?

Ich wär mir da nicht so sicher. Eher sollte man die betreuung von eltern in schwierigkeiten verbessern. Dafür bräuchte man mehr personal.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Welfenprinz »

Alexyessin hat geschrieben:(26 Oct 2016, 23:40)

Sorry, aber ohne glaubwürdige Quelle die sich auf diesen Kontext bezieht halte ich deine Einstellung für rein opportunistisch begründet und es ist eine reine Schutzbehauptung.
Der Ball liegt daher bei dir.
Das wird schwer. Zumindest wenn man von den hier behandelten Prämissen ausgeht.
Zum einen ist in der Praxis sowohl die Entscheidung der Familiengerichte und erst recht die Arbeit der Jugendämter/Familienhilfen zu ,99% einzelfallorientiert,es gibt keinen Masterplan aus Expertisen.
Zum andern ist “auf diesen Kontext bezieht“ eben der falsche Ansatz. Mit der Fragestellung “welchen Einfluss hat ein krimineller Erziehungsberechtigter aufs Kind“ wirst du keine Expertisen ergoogeln.
Der Ansatz ist (die Pädagogen mögen mich berichtigen),“was beeinflusst die emotionale Stabilität und soziale Entwicklung des Kindes“. Und zu dieser Frage wirst du a)Bibliotheken(bzw Fachbereiche) voll finden und b) die Option “Elter übt kriminelle Aktivitäten aus“ sehr nachrangig behahandelt sehen.


Das ganze,was thinktwice beschreibt ist sehr schwer zu erfassen,ich habe bis vor ein paar Jahren so gedacht und argumentiert wie du oder andere hier. Wobei das “schwer zu erfassen“ keine intellektuelle Kategorie darstellt sondern eher ein gefangen sein in von Rationalitäten und Normungen geprägten Erwachsenendenken bezeichnet.

In deinem Satz “natürlich gehört das Kind zu den Eltern“ zeigst du -natürlich unbewusst-den entscheidenden Fehler auf. Das Kind als Objekt.
Pädagogik,Familienhilfe ,Jugendamt arbeitet anders.
Das Kind als Subjekt.
Die Eltern gehören dem Kind.
Durch eine Trennung nimmt man nicht den Eltern etwas sondern dem Kind!!!!! Und zwar das wichtigste in seinem Leben.Die “Strafe“ wäre für den Erwachsenen schlimm,für das Kind schlimmer.

Ich extrapoliere noch mal :D :
Wenn das Kind,egal wo es nachmittags gespielt,getobt,vereint,gesportet,computert oder sozialt hat,die Erfahrung gemacht hat und in der Sicherheit lebt jeden Abend mit Elter auf der couch beim Fernsehen oder Abendbrot darüber reden und um Rat fragen zu können,wirst du kein Jugendamt oder Sozialpädagogen finden,der diesen Elter auch als zigfachen Mörder(lassen wir dahingestellt warum er/sie nicht einsitzt) vom Kind trennt.
Die Qualität der Elter-Kindbeziehung ist entscheidend,und die ist vom “Beruf“ des Elter total unabhängig.

Das alles natürlich sehr laiienhaft skizziert,die Sozialpädagogen des Forums mögen mich berichtigen
Sterben kann nicht so schlimm sein,sonst würden es nicht so viele tun.
Lt. griinpissstudien stirbt eine Ratte, wenn ihr ein 200l-Fass Glyphosat auf den Kopf fällt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

GG146 hat geschrieben:(26 Oct 2016, 18:48)

Wir reden hier die ganze Zeit von Verbrechern, die man (angeblich) überhaupt nicht abschrecken kann. Wenn ein Angeklagter in einem schweren Vergewaltigungsfall mit anschließender Müllentsorgung des Opfers und späterem Gefeixe im Gerichtsaal in dieses Muster passt, gibt es kein pflichtgemäßes richterliches Ermessen, bei der Einzelfallprüfung zu einer Bewährungsstrafe zu kommen. Das ist dann immer ein Fall von Verletzung der allerhöchsten und im Art. 1 GG aufgeführten Staatspflicht gegenüber dem einzelnen Bürger, nämlich seine Menschenwürde (wirksam) zu schützen.
Selbstverständlich gibt es das richterliche Ermessen auch in diesem Fall. Wie in (fast) jedem Fall. Und wenn das Gericht zu dem Schluß kommt, eine Bewährungsstrafe sei schuld- und tatangemessen, dann ist das eben so. Du kannst selbstredend anderer Meinung sein. Aber man sollte immer bedenken, daß das Gericht alle Informationen hat. Wir immer nur den Teil, den die Presse für erwähnenswert hält.

Und was das mit der Menschenwürde zu tun hat, ist mir auch unklar. Vielleicht kannst Du das ja mal näher ausführen.
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

think twice hat geschrieben:(26 Oct 2016, 23:57)

Meine Behauptung war, dass Kinder nur als letztes Mittel aus ihren Familien genommen werden. Ich kann es auf die Schnelle nicht belegen. Ich habe auch keinen Bock drauf, zu suchen, nur weil ein Sturkopf unbedingt recht behalten will. Bin ja hier nicht im Kindergarten. Wie gesagt, mach es besser, wenn du kannst.
Also gut, du kannst es nicht Fallspezifisch belegen. Dacht ich mir schon.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

Wildermuth hat geschrieben:(27 Oct 2016, 03:34)

Nochmal die frage an dich:
siehst du da wirklich eine gesetzeslücke? Müssen wir die schwelle für die kindswegnahme senken, damit die welt besser wird?
In diesen Fällen? Natürlich.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

think twice hat geschrieben:(26 Oct 2016, 23:57)

Meine Behauptung war, dass Kinder nur als letztes Mittel aus ihren Familien genommen werden.
Das sehe ich ganz genau so. Nur halte ich eben Nuttenzureiter, Dealer und Gewaltverbrecher nicht für sozial fähig, ein Kind so zu erziehen, dass es ein wertvolles und gesetzestreues Mitglied der Gesellschaft wird. Und da geht es dann sehr wohl auch um das Kindeswohl, denn dem ist ganz sicher nicht gedient, wenn es so erzogen wird, dass es selber Verbrecher wird und irgendwann im Knast landet. Und wir reden hier von Organisierter Kriminalität in Form von Familienclans mit 30jähriger "Erfolgsgeschichte", man kann sich also sehr einfach ableiten, wie die Kinder da erzogen werden.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

think twice hat geschrieben:(27 Oct 2016, 00:05)

§42 SGB VIII

"(5) 1Freiheitsentziehende Maßnahmen im Rahmen der Inobhutnahme sind nur zulässig, wenn und soweit sie erforderlich sind, um eine Gefahr für Leib oder Leben des Kindes oder des Jugendlichen oder eine Gefahr für Leib oder Leben Dritter abzuwenden. 2Die Freiheitsentziehung ist ohne gerichtliche Entscheidung spätestens mit Ablauf des Tages nach ihrem Beginn zu beenden."
Und was passiert wenn man zu lange wartet oder die Person/Institution, die mit der Evaluation der Familienbedingungen beauftragt ist schlichtweg stümpert, sieht man hier.
Vor dem Tod des fünfjährigen Luca aus dem niederrheinischen Viersen wollte das Jugendamt die Situation in der Familie vor Gericht klären lassen. "Es gab ein familiengerichtliches Verfahren am Amtsgericht Viersen", sagte ein Sprecher des zuständigen Landgerichts Mönchengladbach. Demnach sollte ein Sachverständiger klären, ob die Mutter des Jungen "erziehungsfähig" sei und ob von ihrem Lebensgefährten eine Gefahr für den Jungen ausgehe. Der Gutachter habe aber keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung gesehen, sagte der Sprecher.
http://www.n-tv.de/panorama/Jugendamt-s ... 43111.html
Hallo Kindeswohl... :rolleyes:
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GG146
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von GG146 »

Dampflok94 hat geschrieben:(27 Oct 2016, 08:51)

Selbstverständlich gibt es das richterliche Ermessen auch in diesem Fall. Wie in (fast) jedem Fall. Und wenn das Gericht zu dem Schluß kommt, eine Bewährungsstrafe sei schuld- und tatangemessen, dann ist das eben so. Du kannst selbstredend anderer Meinung sein. Aber man sollte immer bedenken, daß das Gericht alle Informationen hat. Wir immer nur den Teil, den die Presse für erwähnenswert hält.

Und was das mit der Menschenwürde zu tun hat, ist mir auch unklar. Vielleicht kannst Du das ja mal näher ausführen.
Keine staatliche Stelle darf ein freies bzw. beliebiges Ermessen ausüben. Ermessensausübungen haben pflichtgemäß am Sinn des Gesetzes, das den Ermessenspielraum einräumt, orientiert stattzufinden. Wenn es ganz besondere Umstände gäbe, die in unserem Fall eine Bewährungstrafe für einen der 4 Vergewaltiger zuließen, hätte das Gericht sie sicherlich besonders hervorgehoben und auch die Medien hätten das dann nicht verschwiegen.

Mit der Menschenwürde hat das Ganze deshalb zu tun, weil - auch nach dem Wortlaut des Art. 1 GG - der Staat die Menschenwürde seiner Bürger aktiv schützen muss. Wegen des staatlichen Gewaltmonopols ist das sogar die höchste aller Staatspflichten. Ein unzulänglicher Schutz der Staatsbürger vor solche Verbrechen:
ein Angeklagter in einem schweren Vergewaltigungsfall mit anschließender Müllentsorgung des Opfers und späterem Gefeixe im Gerichtsaal
ist mithin ein Staatsverbrechen durch Unterlassen gegenüber den (noch) friedlichen Bürgern. Solche Urteile spielen auch eine gewichtige Rolle im Zusammenhang mit den immer stärker werdenden politischen Rändern, insbesondere beim Aufstieg der AfD. Deren Sympathisanten ständig als Nazis zu bezeichnen, hat vielleicht in früheren Zeiten gegenüber Republikanern & Co., funktioniert, zumal es einen sehr großen Anteil typischer Spießbürger unter den Leuten mit Rechtsdrall gibt, die sehr empfindlich gegen den Vorwurf sind, sie seien asoziale Radikale. Das reicht jetzt aber nicht mehr. Man muss näher hinsehen, welche Wutanfälle der Wutbürger berechtigt sind und die Missstände abstellen. Die übelsten Missstände finden sich nun einmal im Verantwortungsbereich pflichtvergessener Richter.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von think twice »

Nochmal für Alex und Tom:
Ein Kind wird ausschließlich dann aus der Familie genommen, wenn es selbst oder Dritte an Leib und Leben bedroht werden.
Die Aussage ist doch wohl eindeutig oder? Ob ich dafür ein Beispiel bringen kann oder ob das jemand für sozial ungünstig hält, interessiert die Rechtsprechung nicht.
Man muss auch mal was einsehen können. ;)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Man muss auch mal einsehen können, dass man Gesetze ändern kann.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von think twice »

firlefanz11 hat geschrieben:(27 Oct 2016, 11:18)

Und was passiert wenn man zu lange wartet oder die Person/Institution, die mit der Evaluation der Familienbedingungen beauftragt ist schlichtweg stümpert, sieht man hier.
Ja, Fehleinschätzungen der familiären Situation gibt es immer. Das ist dann aber das Versagen der Behördenmitarbeiter und hat nichts mit der grundsätzlichen Ausrichtung der gesetzlichen Vorgaben zu tun.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von think twice »

GG146 hat geschrieben:(27 Oct 2016, 11:19)

Mit der Menschenwürde hat das Ganze deshalb zu tun, weil - auch nach dem Wortlaut des Art. 1 GG - der Staat die Menschenwürde seiner Bürger aktiv schützen muss. Wegen des staatlichen Gewaltmonopols ist das sogar die höchste aller Staatspflichten. Ein unzulänglicher Schutz der Staatsbürger vor solche Verbrechen:

"ein Angeklagter in einem schweren Vergewaltigungsfall mit anschließender Müllentsorgung des Opfers und späterem Gefeixe im Gerichtsaal"

ist mithin ein Staatsverbrechen durch Unterlassen gegenüber den (noch) friedlichen Bürgern.
Dir ist sicher bekannt, dass man nicht im Kollektiv auf das Recht auf Menschenwürde klagen kann. Du könntest nur als Einzelperson gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage erheben, dass du dich als Außenstehender durch das (angebliche) Fehlurteil in deiner Menschenwürde verletzt fühlst. Ich bin gespannt, wie du das begründen willst, du Rechtsverdreher.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

think twice hat geschrieben:(27 Oct 2016, 11:22)

Nochmal für Alex und Tom:
Ein Kind wird ausschließlich dann aus der Familie genommen, wenn es selbst oder Dritte an Leib und Leben bedroht werden.
Das ist momentan Stand der Rechtsprechung und bei konsequenter Auslegung dieser Regelung hätten wir diese Diskussion eh nicht.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

GG146 hat geschrieben:(27 Oct 2016, 11:19)

Keine staatliche Stelle darf ein freies bzw. beliebiges Ermessen ausüben. Ermessensausübungen haben pflichtgemäß am Sinn des Gesetzes, das den Ermessenspielraum einräumt, orientiert stattzufinden. Wenn es ganz besondere Umstände gäbe, die in unserem Fall eine Bewährungstrafe für einen der 4 Vergewaltiger zuließen, hätte das Gericht sie sicherlich besonders hervorgehoben und auch die Medien hätten das dann nicht verschwiegen.
Die besonderen Umstände sind doch bekannt. Es ist das Alter. Es gilt also Jugendstrafrecht, bei dem der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Das Urteil mag milde ausgefallen sein, aber sicherlich im Rahmen des Gesetzes. Ob es zu milde war, kann ich nicht beurteilen. Ich war bei der Verhandlung nicht anwesend.
Mit der Menschenwürde hat das Ganze deshalb zu tun, weil - auch nach dem Wortlaut des Art. 1 GG - der Staat die Menschenwürde seiner Bürger aktiv schützen muss. Wegen des staatlichen Gewaltmonopols ist das sogar die höchste aller Staatspflichten. Ein unzulänglicher Schutz der Staatsbürger vor solche Verbrechen:

ist mithin ein Staatsverbrechen durch Unterlassen gegenüber den (noch) friedlichen Bürgern. Solche Urteile spielen auch eine gewichtige Rolle im Zusammenhang mit den immer stärker werdenden politischen Rändern, insbesondere beim Aufstieg der AfD. Deren Sympathisanten ständig als Nazis zu bezeichnen, hat vielleicht in früheren Zeiten gegenüber Republikanern & Co., funktioniert, zumal es einen sehr großen Anteil typischer Spießbürger unter den Leuten mit Rechtsdrall gibt, die sehr empfindlich gegen den Vorwurf sind, sie seien asoziale Radikale. Das reicht jetzt aber nicht mehr. Man muss näher hinsehen, welche Wutanfälle der Wutbürger berechtigt sind und die Missstände abstellen. Die übelsten Missstände finden sich nun einmal im Verantwortungsbereich pflichtvergessener Richter.
Sorry, aber das ist doch krude. Es verstößt gegen die Menschenwürde "friedlicher" Bürger, wenn ein Urteil nicht so ausfällt, wie Du es für richtig erachtest? Das ist doch eine ziemliche Hybris.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von GG146 »

Jeder Einzelne, der durch einen Gewaltverbrecher verletzt wird, weil ungeachtet dessen früherer Gewaltverbrechen jedwede Spezialprävention unterlassen wurde, ist unmittelbar in seinem Recht aus Artikel 1 GG verletzt.

Der Erziehungszweck des Jugendstrafrechts hat auch der Spezialprävention zu dienen, eine von dem Tätertyp als Nichtbestrafung missverstandene Bewährungsstrafe hat Null Erziehungswert.

P. S.

Dümmliches ad personam - Gekotze werde ich als Ausweis mangelnden Sachverstands. Solche Vögel haben sich für mich aus der Diskussion ausgeklinkt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Hallo, User Wildermuth
Wildermuth hat geschrieben:(26 Oct 2016, 03:40)

Irgendwie hast du schon recht:
Es geht in diesem thread nicht um fakten oder tatsachen, sondern um private meinungen von leute ohne fachwissen. Dann kommt schnell mal was archaisches.

Dass dein wichtigster punkt genau der ist, der am wenigsten in der realität statt findet.... hm... macht dir das irgendwas aus?

Die sache mit dem "ausgleich" ist interessant. Es erinnert an das mittelalterliche, die tat aus der welts schaffen. Die welt sozusagen "heilen" in dem man den frevel ausgleicht.

Aber, wie ernst meinst du jetzt deine ersten oder sogar zweiten gedanken zu einem thema, dass dich nie besonders interessiert hat, im vergleich zu den fakten?

Was ist das bauchgefühl wert im vergleich zu fakten?
User Wildermuth, kannst du dich bitte nochmal direkt zu meinem 2. Statement zur Funktion von Strafen äußern:

Mit der Verhängung einer Kriminalstrafe missbilligt eine Gesellschaft Verhaltensweisen, die sie aufs Schärfste ablehnt. Mit der Strafe werden dabei verschiedene Zwecke verfolgt: Sie soll dazu dienen, in einer Art des Ausgleichs Gerechtigkeit wieder herzustellen und auch dazu, andere mögliche Straftäter abzuschrecken. Mit der wichtigste Zweck einer Strafe ist es nach heutigem Verständnis, den Täter davon abzuhalten, erneut straffällig zu werden.

Da steht noch eine Antwort aus. Wir wollen doch nicht weglaufen. Oder?

Und noch was, was mir erst später aufgefallen ist. Du verfäscht schon wieder eine Aussage von mir wissentlich. Denn das machtest schon einmal und wurdest darauf hingewiesen. Oben steht "dein wichtigster Punkt" ich aber schrieb "vielleicht". Das ist ein reisen Unterschied und macht dein Zitat - in Verbindung mit einer schon erfolgten Mahnung meinerseits, zur vorsätzlichen Lüge. Warum tutst du das?
Aber gut, äußere dich erst mal zu dem von mir jetzt auch farblich gekennzeichneten Text.
"Ich möchte an einem Ort sein, an dem es keine Politik gibt, keine Waffen, keine Religion."
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von think twice »

Alexyessin hat geschrieben:(27 Oct 2016, 11:46)

Das ist momentan Stand der Rechtsprechung und bei konsequenter Auslegung dieser Regelung hätten wir diese Diskussion eh nicht.
Nun bist du an der Reihe. Ich habe den Beleg für meine Behauptung gebracht. Begründe mir bitte schlüssig, warum ein Kind zwingend an Leib und Leben bedroht ist, wenn sein Vater Nutten zureitet oder Drogen vertickt (um mal brav bei Toms Beispielen zu bleiben).
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von think twice »

GG146 hat geschrieben:(27 Oct 2016, 12:35)

Jeder Einzelne, der durch einen Gewaltverbrecher verletzt wird, weil ungeachtet dessen früherer Gewaltverbrechen jedwede Spezialprävention unterlassen wurde, ist unmittelbar in seinem Recht aus Artikel 1 GG verletzt.
(...)
Dümmliches ad personam - Gekotze werde ich als Ausweis mangelnden Sachverstands. Solche Vögel haben sich für mich aus der Diskussion ausgeklinkt.
Ja, ich weiß, du suchst Dumme, die garnicht kapieren, was du für einen Blödsinn von dir gibst.
Weil ich nicht zu den Doofen gehöre, warte ich weiterhin auf die Begründung, warum du dich in deiner Menschenwürde verletzt fühlst, wenn andere in deinen Augen zu mild verurteilt werden.
Genau das Gleiche ich würde dich das Gericht auch fragen, wenn du diesbezüglich Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erheben würdest.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

GG146 hat geschrieben:(27 Oct 2016, 12:35)

Jeder Einzelne, der durch einen Gewaltverbrecher verletzt wird, weil ungeachtet dessen früherer Gewaltverbrechen jedwede Spezialprävention unterlassen wurde, ist unmittelbar in seinem Recht aus Artikel 1 GG verletzt.
Dann geh zum Bundesverfassungsgericht und fordere dein Recht ein. :cool:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

think twice hat geschrieben:(27 Oct 2016, 12:40)

Nun bist du an der Reihe. Ich habe den Beleg für meine Behauptung gebracht. Begründe mir bitte schlüssig, warum ein Kind zwingend an Leib und Leben bedroht ist, wenn sein Vater Nutten zureitet oder Drogen vertickt (um mal brav bei Toms Beispielen zu bleiben).
Du hast keinen Beleg für deine Behauptung gebracht, da du nur den allgemeinen momentanen Stand dargelegt hast.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von think twice »

Alexyessin hat geschrieben:(27 Oct 2016, 12:48)

Du hast keinen Beleg für deine Behauptung gebracht, da du nur den allgemeinen momentanen Stand dargelegt hast.
Ist dir das jetzt nicht selbst zu blöd, Alex? :D
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

think twice hat geschrieben:(27 Oct 2016, 12:57)

Ist dir das jetzt nicht selbst zu blöd, Alex? :D
Was soll mir denn zu blöd sein?
Das ein Kind inmitten eines höchstkriminellen Milieus wohl Schaden an der Seele nehmen kann kommt dir nicht in den Kopf. Und das mit den Zuhältern habe ich dir gestern schon geschrieben.
Gibt es denn Kita/Kiga/Schulen wo nur diese Kinder hingehen?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von think twice »

Alexyessin hat geschrieben:(27 Oct 2016, 13:01)

Was soll mir denn zu blöd sein?
Das ein Kind inmitten eines höchstkriminellen Milieus wohl Schaden an der Seele nehmen kann kommt dir nicht in den Kopf. Und das mit den Zuhältern habe ich dir gestern schon geschrieben.
Gibt es denn Kita/Kiga/Schulen wo nur diese Kinder hingehen?
Ein Kind nimmt noch mehr Schaden, wenn es von seinen Eltern getrennt wird, die sie nicht misshandeln oder vernachlässigen. Ob du das nun richtig oder falsch findest, solltest du mit einem Kinderpsychologen ausdiskutieren. Ich habe dir lediglich den IST-Stand belegt, dem ich persönlich uneingeschränkt zustimme. Auf deine Begründung warte ich weiterhin.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Aber von etwa 25 arabischen Großfamilien in Berlin, die jeweils 50 bis 500 Mitglieder zählen, gelten sechs als besonders kriminell. Und die besonders auffälligen Mitglieder dieser Familien haben nach Polizeiangaben in einem Zeitraum von drei Jahren durchschnittlich je fünf Straftaten verübt; einzelne brachten es sogar auf zehn. Arnold Mengelkoch, Migrationsbeauftragter von Neukölln, rechnet so: Von den 204 jugendlichen Serienstraftätern im Bezirk hat fast die Hälfte einen arabischen Namen. [..] Andreas Weber, Leiter der Kriminalpolizei in Bremen, nennt klassische Delikte der organisierten Kriminalität: Drogen, Straftaten im Rotlichtmilieu, Schutzgelderpressung. Er beschreibt den inneren Zusammenhalt der Familien, die Abschottung nach außen und den Teufelskreis, in den schon Kinder geraten, wenn sie von kriminellen Brüdern und Onkeln instrumentalisiert und angelernt werden. Und protzige Autos lehren früh: Kriminalität scheint sich zu lohnen.
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft ... 79-p2.html

Liegt aber ganz bestimmt nicht an den kriminellen Papis, die abends Gute Nacht-Geschichten vorlesen und dem Nachwuchs ein Küsschen auf die Stirn geben, bevor sie frische Zwangsprostituierte einreiten oder rivalisierende Drogenhändler um die Ecke bringen. Ist sicher die Gesellschaft Schuld, irgendwie.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von GG146 »

think twice hat geschrieben:(27 Oct 2016, 12:46)

Ja, ich weiß, du suchst Dumme, die garnicht kapieren, was du für einen Blödsinn von dir gibst.
Weil ich nicht zu den Doofen gehöre, warte ich weiterhin auf die Begründung, warum du dich in deiner Menschenwürde verletzt fühlst, wenn andere in deinen Augen zu mild verurteilt werden.
Genau das Gleiche ich würde dich das Gericht auch fragen, wenn du diesbezüglich Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erheben würdest.
Dumm ist, wer diesen Text nicht verstehend lesen kann:
Art. 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
https://dejure.org/gesetze/GG/1.html

Abgesehen davon halte ich Diskussionen mit ad personam - Spammern für Zeitverschwendung. Also: EOD
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von think twice »

Tom Bombadil hat geschrieben:(27 Oct 2016, 13:20)

Aber von etwa 25 arabischen Großfamilien in Berlin, die jeweils 50 bis 500 Mitglieder zählen, gelten sechs als besonders kriminell. Und die besonders auffälligen Mitglieder dieser Familien haben nach Polizeiangaben in einem Zeitraum von drei Jahren durchschnittlich je fünf Straftaten verübt; einzelne brachten es sogar auf zehn. Arnold Mengelkoch, Migrationsbeauftragter von Neukölln, rechnet so: Von den 204 jugendlichen Serienstraftätern im Bezirk hat fast die Hälfte einen arabischen Namen. [..] Andreas Weber, Leiter der Kriminalpolizei in Bremen, nennt klassische Delikte der organisierten Kriminalität: Drogen, Straftaten im Rotlichtmilieu, Schutzgelderpressung. Er beschreibt den inneren Zusammenhalt der Familien, die Abschottung nach außen und den Teufelskreis, in den schon Kinder geraten, wenn sie von kriminellen Brüdern und Onkeln instrumentalisiert und angelernt werden. Und protzige Autos lehren früh: Kriminalität scheint sich zu lohnen.
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft ... 79-p2.html

Liegt aber ganz bestimmt nicht an den kriminellen Papis, die abends Gute Nacht-Geschichten vorlesen und dem Nachwuchs ein Küsschen auf die Stirn geben, bevor sie frische Zwangsprostituierte einreiten oder rivalisierende Drogenhändler um die Ecke bringen. Ist sicher die Gesellschaft Schuld, irgendwie.
Genau. Nehmen wir vorsorglich allen arabischen Großfamilien die Kinder weg. Dann werden die Väter und Onkel sicher ganz brav und ein langjähriger Heimaufenthalt hat auch noch keinem Kind geschadet.
Hauptsache, wir setzen uns durch! WIR sind die Macht! Nicht wahr? :rolleyes:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

think twice hat geschrieben:(27 Oct 2016, 13:08)

Ein Kind nimmt noch mehr Schaden, wenn es von seinen Eltern getrennt wird, die sie nicht misshandeln oder vernachlässigen. Ob du das nun richtig oder falsch findest, solltest du mit einem Kinderpsychologen ausdiskutieren. Ich habe dir lediglich den IST-Stand belegt, dem ich persönlich uneingeschränkt zustimme. Auf deine Begründung warte ich weiterhin.
Die Begründung habe ich dir schon geschrieben.
Meinst du wirklich, die Konfrontation "Dein Papa ist ein Zuhälter" geht an Kindern spurlos vorüber?
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